Universitätspublikationen
Refine
Year of publication
- 2015 (835) (remove)
Document Type
- Contribution to a Periodical (164)
- Book (156)
- Report (127)
- Part of Periodical (103)
- Doctoral Thesis (86)
- Article (69)
- Review (56)
- Working Paper (46)
- Part of a Book (5)
- Conference Proceeding (5)
Language
- German (835) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (835)
Keywords
- Islamischer Staat (30)
- Terrorismus (21)
- IS (16)
- Deutschland (15)
- Dschihadismus (11)
- Terror (11)
- Islamismus (10)
- Salafismus (10)
- Politikwissenschaft (9)
- Syrien (9)
Institute
- Präsidium (333)
- Gesellschaftswissenschaften (149)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (87)
- Geschichtswissenschaften (64)
- Neuere Philologien (45)
- Institut für Wirtschaft, Arbeit, und Kultur (IWAK) (43)
- Medizin (39)
- Rechtswissenschaft (39)
- Wirtschaftswissenschaften (35)
- Kulturwissenschaften (33)
Nach dem Ausfall der vergangenen Woche, gibt es diese Woche wieder eine Netzschau. Alles beim Alten, bin ich geneigt zu sagen. Aber das stimmt nicht ganz. Diese Ausgabe ist eine Übergangs-Netzschau und kommt deshalb sehr schlank daher. Wir überlegen, das Format drastisch zu verändern. Über das “wie” ist bisher allerdings noch keine Entscheidung gefallen. Wer uns Tipps geben mag, wie ihre/seine perfekte Netzschau aussehen würde oder was wir auf jeden Fall verändern sollten, kommentiere bitte diesen Beitrag. Danke!
Nach vorherrschender Lesart prallen im Internet Exklusivitäts- und Zugangsinteressen aufeinander. Das Urheberrecht soll diesen Konflikt in ein angemessenes Gleichgewicht bringen. Im folgenden Beitrag werden die Auseinandersetzungen um das digitale Urheberrecht anders gedeutet. Demnach ist die Online-Kommunikation von zwei koexistierenden Kulturen geprägt, die sich je verschieden zum Urheberrecht verhalten. Die Ausgestaltung des digitalen Urheberrechts wird mit darüber entscheiden, ob das dynamische Nebeneinander von Exklusivitäts- und Zugangskultur fortdauert oder ob eine der beiden Kulturen verdrängt wird. Das Urheberrecht ist folglich als Teil der Internetregulierung zu betrachten.
Die vorliegende Dissertation zeigt, dass globale Kohärenz in Lebenserzählungen erst in der Adoleszenz entsteht und sich im Erwachsenenalter weiter entwickelt. Außerdem konnte gezeigt werden, dass die fragmentarische Nutzung der Lebensgeschichte in Form autobiographischen Urteilens in Zeiten tiefgreifender Lebensveränderungen zum Erhalt der Selbst-Kontinuität beiträgt.
Anforderungen an einen wissenschaftlicher Verbrechensbegriff werden im ersten Teil dieses Textes vorgestellt. Die folgende Untersuchung der „Allgemeinen Theorien des Verbrechens“ zeigt, dass diese ihren Anspruch nicht einlösen können, weil sie eines wissenschaftlich tragfähigen Verbrechensbegriffes entbehren. Doch indem sie diesen Mangel nicht erwähnen, sondern diese Leerstelle mit Schweigen oder losen Verbrechensbegriffen verhüllen, täuschen sie darüber hinweg.
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Das Verhältnis von Zwangsvollstreckungs- und Verfassungsrecht ist nicht nur in Deutschland ein aktuelles Thema in der zivilprozessualen, verfassungsrechtlichen und (verfahrens-) rechtspolitischen Diskussion, wie die vorliegende Themenwahl der o.g. Jahrestagung der International Association of Procedural Law (IAPL) belegt. Ein Ausschnitt aus dieser Gesamtthematik ist Gegenstand dieses Nationalberichts aus der Perspektive des deutschen (Verfahrens-) Rechts, der unter dem Generalhema „Verfassung, Grundrechte und Vollstreckungsrecht“ insbesondere das „Spannungsverhältnis“ der kollidierenden Grundrechte von Vollstreckungsschuldner und -gläubiger behandelt.
Die vorliegende Arbeit verfolgt den Anspruch, die von Paul Natorp (1907) gestellte Frage, was die Gemeinschaft für die Erziehung und umgekehrt die Erziehung für die Gemeinschaft bedeute, empirisch auszuloten. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht dabei das Verhältnis von Schule und Gemeinschaft in der ‚postnationalen Konstellation‘ (Habermas 1998), dem sich die Arbeit über die Untersuchung von Unterrichtskommunikation zu den Themen ‚Nationalsozialismus/Holocaust‘ und ‚Multikulturalismus/Rassismus‘ anzunähern versucht.
Zur Vorbereitung der empirischen Studie wird im Rahmen einer Semantikstudie zunächst der pädagogische Diskurs zum Thema Gemeinschaft von den ersten Vorläufern gemeinschaftspä-dagogischen Denkens bis hin zu aktuellen konzeptionellen Entwürfen nachgezeichnet. Funktion und Bedeutung der Gemeinschaftsfigur als Bezugskategorie von Erziehungsreflexion in der Moderne werden herausgearbeitet. Weiterhin werden die rekonstruierten gemeinschaftspädagogischen Konzepte in Hinblick auf ihr Spannungspotential zu Leitprinzipien demokratischer Erziehung beleuchtet.
Mithilfe sequenzanalytischer Interpretationen wird anschließend der Frage nachgegangen, welche Rolle Gemeinschaftsbezügen als Fluchtpunkt pädagogischer Einwirkungsbemühungen im Unterricht zukommt. Gleichzeitig wird gefragt, ob und in welcher Weise Unterricht Gemeinschaft als Ermöglichungsform zur Umsetzung seiner pädagogischen Absichten in Anspruch nimmt. Nicht zuletzt richtet die Analyse das Augenmerk auf den Umgang mit den potentiellen Herausforderungen, die unter Migrationsbedingungen mit dem Rekurrieren auf Gemeinschaft am Lernort (Geschichts-)Unterricht verbunden sind.
Die Interpretationen zeigen, wie Unterricht Gemeinschaft in Anspruch nimmt, um die Bedingungen seines Prozessierens zu sichern. Weiterhin decken sie zwei kontrastierende Typen des Rekurrierens auf Gemeinschaft als Fluchtpunkt pädagogischer Kommunikation zum Thema NS auf. Als Lösungsoption im Umgang mit den migrationsbedingten Herausforderungen von Geschichtsunterricht zum Thema NS deutet sich indes die Tendenz an, verstärkt auf eine universalistische Erinnerungs- und Verantwortungskultur Bezug zu nehmen.
Das Gefahrenpotential, das dem Gemeinschaftsgedanken in der aktuellen erziehungswissenschaftlichen Diskussion zugeschrieben wird, erweist sich in den betrachteten Unterrichtsse-quenzen als beschränkt. Die Beobachtungen legen vielmehr die These einer eingehegten Form von Gemeinschaftserziehung in der gegenwärtigen Unterrichtspraxis nahe. Darin erfährt das Risiko, das gemeinschaftspädagogischen Ansätzen ihrer Kritik nach eingeschrieben ist, über normative Selbstverpflichtungen der pädagogischen Praxis eine Eindämmung.
Im Zuge der (wieder) zunehmenden Aufmerksamkeit verschiedenster IB-Theorien für postkoloniale Problemlagen hat unter ‚nördlichen‘ IB-Forschern das Interesse an Dialog und Auseinandersetzung mit den IB-Communities des ‚globalen Südens‘ zugenommen. Dieser Beitrag will Möglichkeiten und Hindernisse dieses Dialogs für den Fall der südamerikanischen IB-Communities aufzeigen. Es soll gewissermaßen eine ‚Bedienungsanleitung‘ erstellt werden, um dem interessierten Außenseiter das Verständnis der Interessenlagen, theoretischen Präferenzen und der konkreten Arbeitssituationen südamerikanischer IB-Forscher zu erleichtern. Dies geschieht selbstredend unter Betonung der Unvollständigkeit der Beschreibung sowie der Perspektivenabhängigkeit des Beobachters.
Diese Woche steht nicht im Zeichen des #varoufake – schlicht und einfach weil es wichtigere Dinge gibt als den deutschen Michel mit Schaum vorm Mund. Stattdessen haben wir Debatten über Konfliktstudien und ihre Kontrollmöglichkeiten, Neues zu Venezuela, Postkoloniale Betrachtungen, Infos zu PPP-Projekten und einen weiteren ISA-Recap für Euch gesammelt. Und auch #blockupy darf nicht fehlen. Viel Spaß!
Im Zuge des Ukrainekonflikts hat der Westen Sanktionen gegen Russland verhängt. Doch angesichts der ausbleibenden Verhaltensveränderung, wird der Nutzen der Sanktionen in Frage gestellt. Wenngleich sinkende Öleinnahmen eher Wirkung zeigen könnten, dürfen wir nicht vergessen, dass Sanktionen auch eine symbolische Wirkung zur Einhaltung geltenden Rechts aufweisen. Deshalb sollte der Westen an ihnen festhalten.
kurz und kn@pp news : Nr. 33
(2015)