Sammlung Hessen
Refine
Year of publication
- 1991 (11) (remove)
Document Type
- Article (11) (remove)
Language
- German (11) (remove)
Has Fulltext
- yes (11)
Is part of the Bibliography
- no (11)
Wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt und das Landschaftsbild ist der technische Ausbau von Fließgewässern im Außenbereich durch das Hessische Naturschutzgesetz verboten worden. Das Hessische Wassergesetz stellt die Forderung, nicht naturnah ausgebaute Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Beide Gesetze lassen aber offen, inwieweit die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus - die Festlegung der Gewässerufer und die Hochwasserfreilegung der Auenbereiche - fortbestehen sollen.
Durch Verfahren des "naturnahen Wasserbaus" können das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen für die Pflanzen- und Tierwelt an technisch ausgebauten Gewässerstrecken verbessert werden, ohne die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus aufgeben zu müssen. Die bestehenden Naturschutz- und Wassergesetze lassen die Interpretation zu, daß durch Anwendung dieser Verfahren den Forderungen nach einem naturnahen Gewässerzustand entsprochen werde. Diese Interpretation steht jedoch im Widerspruch zu den Festlegungen im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen: Dort wird den Erfordernissen des Natur- und Grundwasserschutzes und der Erhaltung der natürlichen Überschwemmungsgebiete (Gewässerauen) der Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen eingeräumt. Damit werden die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus außer Kraft gesetzt.
Stellt man die Vor- und Nachteile gegenwärtiger Nutzungen im Auenbereich einander gegenüber, so ergibt sich; daß lediglich für bestehende Siedlungsflächen die Beibehaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen gerechtfertigt ist, wahrend die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Interesse des Gemeinwohls auf die Erfordernisse der Gewässerrenaturierung abgestimmt werden muß. Um dies zu erreichen, müssen gezielte Fördermaßnahmen ergriffen werden, die als Kernstück der Gewässerrenaturierung angesehen werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Naturschutzes und der Agrarpolitik erscheinen die vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen als realisierbar.
Nachrichten
(1991)
In den Jahren 1987 bis 1990 wurden die im Main-Kinzig-Kreis bekanntgewordenen Kalksümpfe floristisch und vegetationskundlich untersucht. Als charakteristische Pflanzengesellschaften wurden das Cratoneuretum commutati, das Molinietum caeruleae caricetosum hostianae und eine Basalgesellschaft des Caricion davallianae festgestellt und mit Vegetationsaufnahmen belegt. 31 Kalksumpfstandorte werden beschrieben. Für die 21 Flächen, auf denen die typische Vegetation noch erhalten ist, werden Pflegehinweise gegeben. Die hauptsächliche Gefährdungsursache liegt heute in der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung.