Sammlung Hessen
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Wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt und das Landschaftsbild ist der technische Ausbau von Fließgewässern im Außenbereich durch das Hessische Naturschutzgesetz verboten worden. Das Hessische Wassergesetz stellt die Forderung, nicht naturnah ausgebaute Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Beide Gesetze lassen aber offen, inwieweit die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus - die Festlegung der Gewässerufer und die Hochwasserfreilegung der Auenbereiche - fortbestehen sollen.
Durch Verfahren des "naturnahen Wasserbaus" können das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen für die Pflanzen- und Tierwelt an technisch ausgebauten Gewässerstrecken verbessert werden, ohne die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus aufgeben zu müssen. Die bestehenden Naturschutz- und Wassergesetze lassen die Interpretation zu, daß durch Anwendung dieser Verfahren den Forderungen nach einem naturnahen Gewässerzustand entsprochen werde. Diese Interpretation steht jedoch im Widerspruch zu den Festlegungen im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen: Dort wird den Erfordernissen des Natur- und Grundwasserschutzes und der Erhaltung der natürlichen Überschwemmungsgebiete (Gewässerauen) der Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen eingeräumt. Damit werden die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus außer Kraft gesetzt.
Stellt man die Vor- und Nachteile gegenwärtiger Nutzungen im Auenbereich einander gegenüber, so ergibt sich; daß lediglich für bestehende Siedlungsflächen die Beibehaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen gerechtfertigt ist, wahrend die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Interesse des Gemeinwohls auf die Erfordernisse der Gewässerrenaturierung abgestimmt werden muß. Um dies zu erreichen, müssen gezielte Fördermaßnahmen ergriffen werden, die als Kernstück der Gewässerrenaturierung angesehen werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Naturschutzes und der Agrarpolitik erscheinen die vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen als realisierbar.
Nachrichten
(1991)
In den Jahren 1987 bis 1990 wurden die im Main-Kinzig-Kreis bekanntgewordenen Kalksümpfe floristisch und vegetationskundlich untersucht. Als charakteristische Pflanzengesellschaften wurden das Cratoneuretum commutati, das Molinietum caeruleae caricetosum hostianae und eine Basalgesellschaft des Caricion davallianae festgestellt und mit Vegetationsaufnahmen belegt. 31 Kalksumpfstandorte werden beschrieben. Für die 21 Flächen, auf denen die typische Vegetation noch erhalten ist, werden Pflegehinweise gegeben. Die hauptsächliche Gefährdungsursache liegt heute in der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung.
Das Naturschutzgebiet "Ernstberg bei Sichenhausen" im westlichen Hohen Vogelsberg stellt eine alte, seit über 20 Jahre brachliegende Huteweide dar, deren ehemals charakteristische Grünlandvegetation durch Wiedereinführung einer der historischen Nutzung weitgehend entsprechenden extensiven Beweidung mit einer Rückzüchtung des Roten Vogelsberger Höhenviehs (25-90 % Genanteil) regeneriert werden soll.
Der floristische und vegetationskundliche Bestand des Naturschutzgebietes wird dargestellt und anhand von pflanzensoziologischem Aufnahmematerial erläutert. Besondere Bedeutung erfahren dabei die typischen Lebensgemeinschaften extensiver Huteflächen, vor allem das Festuco-Genistelletum-sagittalis und die Agrostis-capillaris-Festuca-rubra-Gesellschaft, die früher in den Hochlagen des Vogelsberges weit verbreitet waren, heute aber allgemein als gefährdet einzustufen sind.
Die Beweidung von Teilflächen des Gebietes mit einer Herde des Vogelsberger Höhenviehs, die seit 1983 als Pflegemaßnahme durchgeführt wird, ist nicht nur entscheidend für die langfristige Sicherung und Regeneration der ehemals typischen Pflanzengesellschaften, sondern zudem auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung einer vom Aussterben bedrohten alten Haustierrasse.
Beitrag zur Kenntnis der Wasserinsektenfauna Nordwest-Hessens : 1. Köcherfliegen (Trichoptera)
(1992)
Nachrichten
(1992)
Die Arbeit behandelt die Vegetation der Wiesen im Gladenbacher Bergland (Lahn-Dill-Bergland) in Westhessen. Als Grundlage zum Verständnis der Entwicklung und Dynamik der Wiesenbiozönosen wird zuerst die Wiesenwirtschaft im Gebiet in Vergangenheit und Gegenwart dargestellt. Im vegetationskundliehen Teil folgt die Beschreibung der Pflanzengesellschaften und - unter überregionalen Gesichtspunkten - die Diskussion ihrer Systematik, Ökologie und Verbreitung.
Es werden sieben Wiesengesellschaften und deren Untereinheiten behandelt: Auf mittleren Böden des Tieflandes bis in Höhen von 500 m wachsen Bestände des Arrhenathereturn, die in den höchsten Lagen des Gebietes auf vergleichbaren Standorten von einer Anemone-nemorosa-Arrhenatheretalia-Gesellschaft ersetzt werden. Ausgeprägt wechselfeuchte ungedüngte Heuwiesen besiedeln Bestände des Molinietum, die in Westhessen an ihrem nordwestlichen Arealrand auftreten. Feuchtstandorte mit ausgeglichener Wasserversorgung tragen Gesellschaften des Verbandes Calthion: Quellnasse, wasserzügige Wiesenböden werden von der Crepis-paludosa-Juncus-acutiflorus-Gesellschaft besiedelt. Auf feuchten bis wechselfeuchten basenreichen Standorten wachsen Wiesenbestände des Valeriano-Cirsietum-oleracei. Basenarme dauerfeuchte Boden besiedelt unterhalb 300 m Meereshöhe das Bromo-Senecionetum-aquaticae, in höheren Lagen eine Calthion-Basalgesellschaft. Dank der extensiven Landnutzung ist die Wiesenvegetation im Untersuchungsgebiet bis heute auf ausgedehnten Flächen floristisch sehr gut entwickelt.
Das für seine seltenen Wasser- und Grünlandpflanzen bekannte Gebiet der Schalksbachteiche bei Herbstein (Vogelsbergkreis, Hessen) wurde 1991 auf das Vorkommen von Gefäßpflanzen, Vögeln und Tagfaltern untersucht.
Ein mehr als 10 ha einnehmendes, durch extensive Beweidung erhaltenes Vorkommen des Molinietum nardetosum strictae mit eingestreuten Beständen des Juncetum squarrosi ist in dieser Ausdehnung in Hessen heute einmalig. Unter den Wasser- und Sumpfpflanzengesellschaften sind das Littorello-Eleocharitetum, das Eleocharito-Caricetum und das Leersietum oryzoidis besonders bemerkenswert. Die hier vorkommenden Pflanzenarten Elatine triandra, Elatine hydropiper, Leersia oryzoides und Eleocharis ovata besitzen nur noch wenige weitere Wuchsorte in Hessen. Bemerkenswert ist ferner das Auftreten von durch Riccia huebeneriana dominierter Initialstadien des Eleocharito-Caricetum.
Unter den bemerkenswerten Tagfalterarten tritt die als Eiszeitrelikt angesehene Proclossiana eunomia recht häufig auf. Diese auf ungenutzte Bestände von Polygonum bistorta angewiesene Art hat offenbar von der Aufgabe der Mahdnutzung der Borstgras-Pfeifengras-Wiese profitiert. Fabriciana adippe, Mesoacidalia aglaja und Lycaena hippothoe sind dagegen seitdem aus dem Gebiet verschwunden.
Die Schalksbachteiche, welche bereits von Bohn (1981) als besonders schutzwürdiges Gebiet von nationaler Bedeutung bezeichnet wurden, können auch heute noch mit diesem Prädikat belegt werden. Gefahren drohen durch eine Intensivierung der Teichwirtschaft, die bereits genehmigte Einlagerung von Holz in den unteren Teich, die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen und die absehbare Aufgabe der Beweidung.
Es wird über die Herkunft von Lysichiton americanum aus Anpflanzungen und dessen Verbreitung im Gebiet des Großen Feldbergs im Taunus (Hessen, Deutschland) berichtet, Die bekanntgewordenen Fundorte aus den Jahren 1982 bis 1992 werden beschrieben und auf einer Verbreitungskarte dargestellt. Auf Ausbreitungstendenzen von Lysichiton americanum und die dadurch mögliche Gefährdung der autochthonen Bachauenvegetation wird hingewiesen.
Plantago coronopus kommt an stark streusalzbeeinflußten Straßenrändern bei Frankfurt am Main vor. Mit einer Vegetationsaufnahme wird die Vergesellschaftung im Cardario-Agropyretum belegt. Es handelt sich um das einzige derzeit bekannte eingebürgerte Vorkommen in Süddeutschland. Die Einschleppung erfolgte möglicherweise durch Saatgut zur Böschungsbegrünung oder durch Kraftfahrzeuge. Über weitere Funde in Süddeutschland wird berichtet.
Im "Namensverzeichnis" sind folgende Korrekturen vorzunehmen: Anthriscus sylvestris subsp. alpina (Villars) Gremli 1874 [Autor korrigiert]; Ballota nigra subsp. meridionalis (Béguinot) Béguinot 1909 [korrekt anstelle von B. n. subsp. foetida]; Coincya monensis subsp. cheiranthos (Villars) Aedo, Leadlay à Muñoz Garmendia 1993 [korrekt anstelle von C. m. subsp. recurvata]; Cuscuta epithymum subsp. trifolii (Babington & W. Gibson) Berher 1887 [Autor korrigiert]; Euonymus [Schreibweise zur Konservierung vorgeschlagen gegenüber Evonymus] ; Hypericum tetrapterum E. M. Fries 1823 [Name zur Konservierung vorgeschlagen anstelle von H. quadrangulum]; Montia fontana subsp. chondrosperma (Fenzl) S. M. Walters 1953 [korrekt anstelle von M. f. subsp. minor]; Ononis spinosa Linnaeus 1753 [korrekt anstelle von O. campestris]; Parthenocissus inserta (Kerner von Marilaun) K. Fritsch 1922 [korrekt anstelle von P. vitacea]; Sparganium erectum subsp. neglectum (Beeby) K. Richter 1890 [Autor korrigiert]; Stellaria nemorum subsp. montana (Pierrat) Berher 1887 [korrekt anstelle von S. n. subsp. glochidosperma]; Tripleurospermum perforatum (Mérat de Vaumartoise) Lainz 1983 [Autor korrigiert]. Bei mehreren Sippen werden nomenklatorische und zum Teil auch taxonomische Fragen diskutiert: Aethusa cynapium, Dactylorhiza majalis, D. traunsteineri, Galinsoga quadriradiata, Kochia scoparia, Leontodon hispidus, L. saxatilis, Lotus corniculatus, Lysichitum, Polygonum lapathifolium, Potentilla incana, Quercus petraea, Ranunculus-polyanthemos-Gruppe, Thalictrum simplex subsp. galioides. Die Unterarten in Kirschlegers Flore d'Alsace (1850-1852) werden als invalid angesehen.