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Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Artephii des uhralten Philosophi, Geheimer Haupt-Schlüssel zu dem verborgenen Stein der Weisen
(1650)
Rechtlich geregelte Ausbildungsstrukturen haben sich bei der Entwicklung des Kochberufes recht spät entwickelt. Anders als bei typisch handwerklichen Berufen, die durch die Gewerbeordnung von 1869 geregelt waren, wurde der Koch den gewerblichen Arbeitern zugeordnet, auf welche diese Bestimmungen nicht zutrafen. Da es in einigen Ländern des Deutschen Reiches dennoch Innungen gab, war hier das Ausbildungswesen entsprechend geregelt und es ergaben sich große länderspezifische Unterschiede. Lange Zeit war das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden ein rein privates,
dementsprechend groß waren die Unterschiede von Betrieb zu Betrieb und der Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrlinge waren keine Grenzen gesetzt. Verbindliche Prüfungen gab es kaum, weder für die Auszubildenden noch für die Ausbilder. Obwohl die Bestrebungen - besonders der Arbeitnehmerverbände - während der Weimarer Zeit sehr groß waren, ergab sich auch hier noch keine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens - teilweise aufgrund der enormen politischen und wirtschaftlichen Probleme.
Erst während der Zeit des Nationalsozialismus - und hier besonders durch den Aufbau der Reicharbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe - wurden einheitliche Ausbildungsstrukturen mit geregelter Lehrzeit und geregeltem Prüfungswesen eingeführt, auch die während der Berufsausbildung zu vermittelnden Inhalte wurden hier erstmals festgelegt. Das Berufsbild des Koches selbst wurde erst 1950 anerkannt - erstaunlich bei der langen Geschichte dieses Berufes. Die 50er und 60er Jahre waren geprägt von vielfältigen Diskussionen über das Berufsbild des Koches und die Arbeitsbedingungen im Hotel - und Gaststättengewerbe, die daraus resultierenden Veränderungen jedoch gering.
Einen "Meilenstein" stellte das Berufsbildungsgesetz von 1969 darf wo der Beruf des Koches als Ausbildungsberuf seine staatliche Anerkennung erfuhr. Hier wurden auch erstmals über das Berufsbild hinausgehende Berufsordnungsmittel (Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnungen) verbindlich festgelegt.
Definitiv verändert bzw. ergänzt wurde das Berufsbild des Koches durch die Ausbildungsverordnung von 1979, die auch heute noch gilt. Auch weitere Strukturmerkmale wie die Meisterprüfungsordnung und die Ausbildereignungsverordnung sind erst in jüngster Zeit erlassen worden.
Laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer werden "gute Köche auch heute noch gesucht". Noch immer verhält es sich so, daß ein Großteil der Auszubildenden letztendlich einen anderen Beruf ergreift - teilweise aufgrund der immer noch als schlecht angesehenen Arbeitsbedigungen. Ein erhöhter Bedarf wird hervorgerufen durch Umstrukturierungen auf dem Verpflegungssektor und ein erhöhtes Konsumbedürfnis der Bevölkerung. Daß bestimmte Vorbereitungstätigkeiten, wie sie früher im Berufsbild mit aufgeführt wurden, teilweise in den industriellen Bereich verlagert worden sind, kann als Fortschritt begriffen werden und könnte eine wachsende Attraktivität des Berufes bewirken.
Aktuelle Auseinandersetzungen über die Ausbildung werden im Augenblick nicht geführt. Geblieben ist die Frage, wie die Durchführung der Ausbildungsverordnung gewährleistet werden kann: In vielen Betrieben verhält es sich immer noch so, daß Auszubildende als willkommene Hilfs-Arbeitskräfte begriffen werden und die vorgegebenen Ausbildungsziele vernachlässigt werden.
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind zurzeit wohl das Thema, das Außen- und Sicherheitspolitiker, aber auch die politisch interessierte Öffentlichkeit, am meisten bewegt. Dies ist nicht nur an zahlreichen Äußerungen von Politikern, an Bundestagsdebatten und Meinungsumfragen abzulesen, sondern hat sich auch in der politikwissenschaftlichen und politikberatenden Literatur niedergeschlagen. In diesem Umfeld konzentriert sich die vorliegende Zusammenstellung von Aufsätzen insbesondere auf drei Fragestellungen: * Welche Leitfragen können Bundestag und Bundesregierung bei der Entscheidung helfen, ob sie sich an internationalen Militäreinsätzen beteiligen bzw. die Beteiligung daran beenden wollen? * Welche Entscheidungsspielräume bestehen für Bundestag und Bundesregierung? * Welche politischen Lehren können aus bisherigen Einsätzen (westlicher Balkan, Afghanistan, Libanon, DR Kongo) gezogen werden? So unterschiedlich die Beiträge des Bandes auch sind, es lassen sich dennoch vier Punkte identifizieren, in denen sie weitgehend übereinstimmen und denen sie bei der weiteren Beteiligung Deutschlands an internationalen Militäreinsätzen große Bedeutung beimessen: * der frühzeitigen und eindeutigen Positionsbestimmung des Bundestages und der Bundesregierung hinsichtlich eines Einsatzes der Bundeswehr im Ausland; * dem Einstehen für diese Position im multilateralen Entscheidungsprozess - insbesondere in der UN, der Nato und der EU; * der Vermittlung der Position und der letztlich getroffenen Entscheidung gegenüber der Öffentlichkeit; * der Übersetzung der politischen Entscheidung in realistische Ziele für den Militäreinsatz und einen klaren Auftrag für die daran beteiligten deutschen Streitkräfte.