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Rechtlich geregelte Ausbildungsstrukturen haben sich bei der Entwicklung des Kochberufes recht spät entwickelt. Anders als bei typisch handwerklichen Berufen, die durch die Gewerbeordnung von 1869 geregelt waren, wurde der Koch den gewerblichen Arbeitern zugeordnet, auf welche diese Bestimmungen nicht zutrafen. Da es in einigen Ländern des Deutschen Reiches dennoch Innungen gab, war hier das Ausbildungswesen entsprechend geregelt und es ergaben sich große länderspezifische Unterschiede. Lange Zeit war das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden ein rein privates,
dementsprechend groß waren die Unterschiede von Betrieb zu Betrieb und der Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrlinge waren keine Grenzen gesetzt. Verbindliche Prüfungen gab es kaum, weder für die Auszubildenden noch für die Ausbilder. Obwohl die Bestrebungen - besonders der Arbeitnehmerverbände - während der Weimarer Zeit sehr groß waren, ergab sich auch hier noch keine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens - teilweise aufgrund der enormen politischen und wirtschaftlichen Probleme.
Erst während der Zeit des Nationalsozialismus - und hier besonders durch den Aufbau der Reicharbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe - wurden einheitliche Ausbildungsstrukturen mit geregelter Lehrzeit und geregeltem Prüfungswesen eingeführt, auch die während der Berufsausbildung zu vermittelnden Inhalte wurden hier erstmals festgelegt. Das Berufsbild des Koches selbst wurde erst 1950 anerkannt - erstaunlich bei der langen Geschichte dieses Berufes. Die 50er und 60er Jahre waren geprägt von vielfältigen Diskussionen über das Berufsbild des Koches und die Arbeitsbedingungen im Hotel - und Gaststättengewerbe, die daraus resultierenden Veränderungen jedoch gering.
Einen "Meilenstein" stellte das Berufsbildungsgesetz von 1969 darf wo der Beruf des Koches als Ausbildungsberuf seine staatliche Anerkennung erfuhr. Hier wurden auch erstmals über das Berufsbild hinausgehende Berufsordnungsmittel (Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnungen) verbindlich festgelegt.
Definitiv verändert bzw. ergänzt wurde das Berufsbild des Koches durch die Ausbildungsverordnung von 1979, die auch heute noch gilt. Auch weitere Strukturmerkmale wie die Meisterprüfungsordnung und die Ausbildereignungsverordnung sind erst in jüngster Zeit erlassen worden.
Laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer werden "gute Köche auch heute noch gesucht". Noch immer verhält es sich so, daß ein Großteil der Auszubildenden letztendlich einen anderen Beruf ergreift - teilweise aufgrund der immer noch als schlecht angesehenen Arbeitsbedigungen. Ein erhöhter Bedarf wird hervorgerufen durch Umstrukturierungen auf dem Verpflegungssektor und ein erhöhtes Konsumbedürfnis der Bevölkerung. Daß bestimmte Vorbereitungstätigkeiten, wie sie früher im Berufsbild mit aufgeführt wurden, teilweise in den industriellen Bereich verlagert worden sind, kann als Fortschritt begriffen werden und könnte eine wachsende Attraktivität des Berufes bewirken.
Aktuelle Auseinandersetzungen über die Ausbildung werden im Augenblick nicht geführt. Geblieben ist die Frage, wie die Durchführung der Ausbildungsverordnung gewährleistet werden kann: In vielen Betrieben verhält es sich immer noch so, daß Auszubildende als willkommene Hilfs-Arbeitskräfte begriffen werden und die vorgegebenen Ausbildungsziele vernachlässigt werden.
Parabeln / von Johannes Jörgensen. Autoris. Übers. aus dem Dän. von Henriette Holstein-Ledreborg
(1899)
Der Mensch in der Mitte
(1920)
Sämtliche Gedichte
(1921)
Die Aufarbeitung des literarischen Nachlasses von Meinrad Inglin ist im Jahre 1981 abgeschlossen worden. Die durch Inglin der Kantonsbibliothek testamentarisch vermachten Dokumente sind systematisch geordnet und durch den Katalog "Nachlass Meinrad Inglin" erschlossen worden. 1985 wurde ein erster Nachtragkatalog erstellt. Dieser ist hier integriert worden und existiert nicht mehr. Seither sind der Kantonsbibliothek Schwyz durch Schenkungen weitere Dokumente und Materialien überlassen worden. Ausserdem lässt die Kantonsbibliothek Schwyz von Fall zu Fall von bedeutenden Inglin-Dokumenten, die sich im Eigentum Dritter befinden, xerographische Reproduktionen anfertigen. Diese stellen auch als Kopie der Originaldokumente eine wertvolle Bereicherung des Nachlasses Meinrad Inglin dar. Um die Registrierung und Aufarbeitung der neu eingehenden Dokumente besser und mit neuen Möglichkeiten fortführen zu können, wurde der erste (oben erwähnte) Nachtragkatalog "Nachlass Meinrad Inglin Postum, 1985" in den jetzt vorliegenden integriert.
Bibliografie Meinrad Inglin
(2008)
Es existiert bisher keine vollständige Bibliografie Meinrad Inglins. Diese Arbeit ist ein Ansatz dazu. Ich verweise auf die grundlegende, recht ausführliche Publikation von Beatrice von Matt mit dem Titel: „Meinrad Inglin. Eine Biographie“, Atlantis Verlag, Zürich, 1976. Die hier vorliegende Bibliographie beinhaltet die Primärwerke, listet die Adaptionen auf und umfasst in der Sekundärliteratur eine Reihe bis heute erschienenen Publikationen und Artikel über den Autor und dessen Werke.
I. Kapitel: Spanisch-österreichische Einheit ; II. Kapitel: Die Besetzung der Pfalz ; III. Kapitel: Der mantuanische Erbfolgekrieg ; IV. Kapitel: Wallenstein ; V. Kapitel: Die Schlacht von Nördlingen ; VI. Kapitel: Die Kriegsjahre 1635 bis 1637 ; VII. Kapitel: Maria, Infantin von Spanien ; VIII. Kapitel: Der Fall Breisachs und der Siegeszug der Schweden ; IX. Kapitel: Die Gesandtschaft Carrettos ; X. Kapitel: Auf dem Wege zum Friedenskongreß ; XI. Kapitel: Friedenskongreß und Heiratspläne ...