Rechtswissenschaft
Refine
Document Type
- Article (30) (remove)
Has Fulltext
- yes (30)
Is part of the Bibliography
- no (30)
Keywords
- Gesellschaftsrecht (3)
- Strafrecht (2)
- anti-suit injunctions (2)
- Aktiengesetz (1)
- Appraisal rights (1)
- Arbeitsrecht (1)
- Aufsichtsrat (1)
- Beschlussmängelrecht (1)
- Boundary Problem (1)
- Brexit (1)
Institute
- Rechtswissenschaft (30) (remove)
On 15 December 2020, the European Commission submitted a proposal for a regulation on a single market for digital services (Digital Services Act, DSA) and amending Directive 2000/31/EC. The legislative project seeks to establish a robust and durable governance structure for the effective supervision of providers of intermediary services. To this end, the DSA sets out numerous due diligence obligations of intermediaries concerning any type of illegal information, including copyright-infringing content. Empirically, copyright law accounts for most content removal from online platforms, by an order of magnitude. Thus, copyright enforcement online is a major issue in the context of the DSA, and the DSA will be of utmost importance for the future of online copyright in the EU. Against this background, the European Copyright Society takes this opportunity to share its view on the relationship between the copyright acquis and the DSA, as well as further selected aspects of the DSA from a copyright perspective.
Die USA setzen seit Jahrzehnten sog. Sekundärsanktionen bzw. Secondary Sanctions ein, um ihren Primärsanktionen mehr Wirkung zu verleihen. Diese Art der Sanktionen soll ausländische Personen im Ausland davon abhalten, Geschäftskontakte zu Zielobjekten von unilateralen US-Primärsanktionen einzugehen oder weiterzuführen. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit diese Praxis nach dem Recht der Jurisdiktion völkerrechtlich zulässig ist. Dazu wird zunächst der Begriff der Sekundärsanktionen definiert. Es folgt ein Abriss der Geschichte der Sekundärsanktionen. Nach einer kurzen Einführung in das Recht der Jurisdiktion werden dessen Grundsätze auf die Sekundärsanktionen übertragen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Zugangsbeschränkungen nach dem Territorialitätsprinzip völkerrechtlich zulässig, alle darüber hinausgehenden Sekundärsanktionen hingegen völkerrechtswidrig sind.
In memory of Brigitte Haar
(2021)
Nachruf auf Brigitte Haar (1965-2019).
Vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migrationsbewegungen ist die Staatsbürgerschaft vermehrt der Frage nach der Rechtfertigung der Grenzen des Demos ausgesetzt. Prägend für die verfassungsrechtliche Definition dieser Grenzen war der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der auch die Ablehnung der ersten Anläufe des Ausländer:innenwahlrechts mitverantwortete. Der vorliegende Aufsatz vollzieht vor diesem Hintergrund Böckenfördes Bild der Staatsbürgerschaft nach. Seine Konzeption umfasst dabei in erster Linie einen legalen Status. Im Zusammenhang mit Böckenfördes Auslegung des Demokratieprinzips bleiben die historisch-spezifischen Inhalte und Grenzen der Bürgerschaft darüber hinaus stets an die Integrationsmöglichkeiten und das Selbstverständnis gegebener, notwendig homogener politischer Einheiten gekoppelt. In der Konfrontation mit der Kritik exklusiver politischer Gemeinschaften zeigt sich dennoch eine weite politische Gestaltungsfreiheit innerhalb von Böckenfördes Konzept, andererseits aber auch die Grenzen eines Dialogs zwischen Staatsrechtslehre und jenen neueren normativen Modellen demokratischer Gemeinschaft.
“Protection of the environment“ and “sustainability“ are more significant than ever. The legal system contributes an important share to the protection of the environment. However, an overview of the German private environmental liability law shows that conventional tort law is not a suitable basis for civil liability for the environmental consequences of officially approved emissions of greenhouse gases. In general, one of the main problems of private environmental liability law lies in proving the individual causality of the conduct of an emitter, as the lawsuit of a Peruvian homeowner against a German energy company pending before the Higher Regional Court of Hamm illustratively demonstrates. The outcome of this lawsuit, which may have an outstanding significance for the status and development of private environmental liability law in Germany, is awaited with great anticipation. The article also briefly examines recent developments in private environmental liability law outside Germany and the question to what extent insurance can be an instrument to protect the environment.
Die Frage danach, ob und wie eine Zurechnung von Wissen innerhalb einer Konzernstruktur stattfinden kann, wird nach der herrschenden Meinung mit der Ausdifferenzierung von wertenden Kriterien bejaht, welche vor allem an die Zurechnungsrichtung (bottom-up bzw. top-down) anknüpfen. Ein bisher nur wenig Zustimmung findender Ansatz der voraussetzungslosen Pauschalzurechnung könnte durch ein neues theoretisches Fundament, welches nicht nur die einzelne juristische Person, sondern auch den Konzern als rechtliches System ansieht, die Zurechnungsdiskussion vereinfachen. Ein solches Systemwissen kommt ohne Zurechnungsakt aus und stärkt durch klare Risikozuweisung die Markteffizienz. Auf Grundlage dieses neueren Ansatzes werden einige sog. Dieselfälle aus der Rechtsprechung einer kritischen Überprüfung unterzogen.
Nicht nur die Seeversicherung. Philipp Hellweges Projekt zur Geschichte des Versicherungsrechts
(2020)
Journalisten leisten eine unabdingbare Informations- und Kontrollfunktion für die internationalen Kapitalmärkte. Dabei stehen ihre journalistischen Beiträge in einem Spannungsfeld zwischen Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen sowie kapitalmarktrechtlichen Verhaltensvorschriften auf der anderen Seite. Dieser Beitrag versucht sich an der Auflösung dieser Konfliktlage. Dabei wird insbesondere die Übertragung anerkannter Grundsätze des Presserechts auf die Finanzmarktberichterstattung diskutiert. Den Journalisten kommt dabei im Ergebnis eine weitreichende Privilegierung zu, die allerdings insbesondere dort Einschränkungen erfährt, wo irreführende oder unrichtige Informationen verbreitet werden.
Dieser Beitrag setzt sich grundlegend mit den Funktionen der Planfeststellung auseinander. Dabei wird die Annäherung des Rechtsinstruments an die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beschrieben und untersucht, ob sich diese beiden Zulassungsregime gegenwärtig noch in einer Konkurrenzsituation befinden oder ob ein flexibler Austausch derselben möglich ist. Eine funktionelle und strukturelle Gegenüberstellung der beiden Institute bestätigt das Fortwähren gewisser Unterschiede, die auf die jeweilige idealtypische Konstruktion zurückzuführen sind. Planfeststellung und immissionsschutzrechtliche Genehmigung befriedigen somit grundsätzlich verschiedene sachliche Bedürfnisse, die es bei etwaigen Regimewechseln zu berücksichtigen gilt.