Rechtswissenschaft
Refine
Document Type
- Article (30)
- Doctoral Thesis (8)
- Contribution to a Periodical (5)
- Part of Periodical (5)
- Book (4)
- Part of a Book (1)
- Review (1)
- Working Paper (1)
Language
- German (32)
- English (20)
- Multiple languages (2)
- Italian (1)
Has Fulltext
- yes (55)
Is part of the Bibliography
- no (55)
Keywords
- Gesellschaftsrecht (3)
- Strafrecht (2)
- anti-suit injunctions (2)
- 13F filings (1)
- AIFMD (1)
- Aktiengesetz (1)
- Appraisal rights (1)
- Arbeitsrecht (1)
- Aufsichtsrat (1)
- Beschlussmängelrecht (1)
- Big Three (1)
- Boundary Problem (1)
- Brexit (1)
- Bundesverfassungsgericht (1)
- Böckenförde (1)
- Constitution of India (1)
- Copyright (1)
- Corona (1)
- Corporate Social Responsibility (1)
- Corporate governance (1)
- Corporate law (1)
- Covid-19 (1)
- Criminal law exceptionalism (1)
- Dalit community (1)
- Dark sides of criminal laws (1)
- Demokratieprinzip (1)
- Deutschland (1)
- Diesel (1)
- Digital Services Act (1)
- Digital single market directive (1)
- Drag-along rights (1)
- Drogenhilfe (1)
- Drogenkonsum (1)
- ESG (1)
- EU (1)
- Ehrschutz (1)
- Eigentumsdelikte (1)
- Energiewende (1)
- Entrepreneurship (1)
- EuGVVO (1)
- European Court of Human Rights (1)
- Europäisches Wettbewerbsrecht (1)
- Europäisches Zivilprozessrecht (1)
- FRAND (1)
- Fair value (1)
- Finanzkommunikation (1)
- Finanzmarktberichterstattung (1)
- Freiheit (1)
- Geldwäsche (1)
- Gesundheitspolitik (1)
- Gesundheitswesen (1)
- Gig economy (1)
- Grundrechtstheorie (1)
- Hauptversammlung (1)
- ILO (1)
- IStGH-Statut (1)
- Ideological thoughtlessness (1)
- Ideology (1)
- Immissionsschutzrecht (1)
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (1)
- India (1)
- Innovation (1)
- Inter-American Court of Human Rights (1)
- Intermediary liability (1)
- International labour standards (1)
- Intertemporal Guarantee of Freedom (1)
- Jurisdiktion (1)
- Kapitalmarktkommunikation (1)
- Kartellrecht (1)
- Koalitionsfreiheit (1)
- Konzernrecht (1)
- Kriegsverbrechen (1)
- Kritische Theorie (1)
- Law and economics (1)
- Law and finance (1)
- Meinungsfreiheit (1)
- Migration (1)
- MoPeG (1)
- Negative Dialektik (1)
- Negatives Strafrecht (1)
- Nord Stream 2 (1)
- Online platform (1)
- Organhaftung (1)
- Packstationen (1)
- Personalitätsprinzip (1)
- Personengesellschaften (1)
- Personengesellschaftsrechtmodernisierungsgesetz (1)
- Phishing (1)
- Planfeststellung (1)
- Planfeststellungsverfahren (1)
- Pressefreiheit (1)
- Presserecht (1)
- Private Equity (1)
- Private equity (1)
- Private ordering (1)
- Regulierungsrecht (1)
- Riciclaggio (1)
- Russisch-Ukrainischer Krieg (1)
- SEP (1)
- Sanktionen (1)
- Schadensersatz (1)
- Schutzprinzip (1)
- Search engine (1)
- Sekundärsanktionen (1)
- Soloselbstständige (1)
- Staatsbürgerschaft (1)
- Start-ups (1)
- Strafrechtstheorie (1)
- Straftaten (1)
- Systemwissen (1)
- Tarifvertragsrecht (1)
- Territorialitätsprinzip (1)
- Theodor W. Adorno (1)
- Trade sales (1)
- USA (1)
- Umweltkriegsverbrechen (1)
- Unternehmensberichterstattung (1)
- Venture capital (1)
- Verfassungsrecht (1)
- Verfassungstheorie (1)
- Vermögensdelikte (1)
- Verwaltungsrecht (1)
- Volkswagen (1)
- Völkerrecht (1)
- Völkerstrafrecht (1)
- Wettbewerbsrecht (1)
- Wissenstrennung (1)
- Wissenszurechnung (1)
- Wolfgang Naucke (1)
- Zivilprozessrecht (1)
- Zustimmungspflicht (1)
- anti-anti-suit injunctions (1)
- atypical work (1)
- bottom-up (1)
- caste system (1)
- climate change (1)
- collective action clause (1)
- common ownership (1)
- constitutional right to environment (1)
- corona (1)
- debt sustainability (1)
- drug services (1)
- drug use (1)
- duty to protect (1)
- environmental rights (1)
- exploitation (1)
- female workers (1)
- gender inequality (1)
- human rights (1)
- index funds (1)
- institutional investors (1)
- legal pluralism (1)
- litigation (1)
- natural resources (1)
- ownership disclosure (1)
- passive investors (1)
- profit weights (1)
- right to water (1)
- sovereign debt (1)
- sovereign debt restructuring (1)
- standards (1)
- telecommunications (1)
- top-down (1)
- trustee (1)
Institute
- Rechtswissenschaft (55)
- Präsidium (8)
- Gesellschaftswissenschaften (2)
- House of Finance (HoF) (2)
- Centre for Drug Research (1)
- Erziehungswissenschaften (1)
- Geographie (1)
- Philosophie und Geschichtswissenschaften (1)
- Sprach- und Kulturwissenschaften (1)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (1)
Nicht nur die Seeversicherung. Philipp Hellweges Projekt zur Geschichte des Versicherungsrechts
(2020)
Die Frage danach, ob und wie eine Zurechnung von Wissen innerhalb einer Konzernstruktur stattfinden kann, wird nach der herrschenden Meinung mit der Ausdifferenzierung von wertenden Kriterien bejaht, welche vor allem an die Zurechnungsrichtung (bottom-up bzw. top-down) anknüpfen. Ein bisher nur wenig Zustimmung findender Ansatz der voraussetzungslosen Pauschalzurechnung könnte durch ein neues theoretisches Fundament, welches nicht nur die einzelne juristische Person, sondern auch den Konzern als rechtliches System ansieht, die Zurechnungsdiskussion vereinfachen. Ein solches Systemwissen kommt ohne Zurechnungsakt aus und stärkt durch klare Risikozuweisung die Markteffizienz. Auf Grundlage dieses neueren Ansatzes werden einige sog. Dieselfälle aus der Rechtsprechung einer kritischen Überprüfung unterzogen.
“Protection of the environment“ and “sustainability“ are more significant than ever. The legal system contributes an important share to the protection of the environment. However, an overview of the German private environmental liability law shows that conventional tort law is not a suitable basis for civil liability for the environmental consequences of officially approved emissions of greenhouse gases. In general, one of the main problems of private environmental liability law lies in proving the individual causality of the conduct of an emitter, as the lawsuit of a Peruvian homeowner against a German energy company pending before the Higher Regional Court of Hamm illustratively demonstrates. The outcome of this lawsuit, which may have an outstanding significance for the status and development of private environmental liability law in Germany, is awaited with great anticipation. The article also briefly examines recent developments in private environmental liability law outside Germany and the question to what extent insurance can be an instrument to protect the environment.
Vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migrationsbewegungen ist die Staatsbürgerschaft vermehrt der Frage nach der Rechtfertigung der Grenzen des Demos ausgesetzt. Prägend für die verfassungsrechtliche Definition dieser Grenzen war der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der auch die Ablehnung der ersten Anläufe des Ausländer:innenwahlrechts mitverantwortete. Der vorliegende Aufsatz vollzieht vor diesem Hintergrund Böckenfördes Bild der Staatsbürgerschaft nach. Seine Konzeption umfasst dabei in erster Linie einen legalen Status. Im Zusammenhang mit Böckenfördes Auslegung des Demokratieprinzips bleiben die historisch-spezifischen Inhalte und Grenzen der Bürgerschaft darüber hinaus stets an die Integrationsmöglichkeiten und das Selbstverständnis gegebener, notwendig homogener politischer Einheiten gekoppelt. In der Konfrontation mit der Kritik exklusiver politischer Gemeinschaften zeigt sich dennoch eine weite politische Gestaltungsfreiheit innerhalb von Böckenfördes Konzept, andererseits aber auch die Grenzen eines Dialogs zwischen Staatsrechtslehre und jenen neueren normativen Modellen demokratischer Gemeinschaft.
In memory of Brigitte Haar
(2021)
Nachruf auf Brigitte Haar (1965-2019).
Die USA setzen seit Jahrzehnten sog. Sekundärsanktionen bzw. Secondary Sanctions ein, um ihren Primärsanktionen mehr Wirkung zu verleihen. Diese Art der Sanktionen soll ausländische Personen im Ausland davon abhalten, Geschäftskontakte zu Zielobjekten von unilateralen US-Primärsanktionen einzugehen oder weiterzuführen. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit diese Praxis nach dem Recht der Jurisdiktion völkerrechtlich zulässig ist. Dazu wird zunächst der Begriff der Sekundärsanktionen definiert. Es folgt ein Abriss der Geschichte der Sekundärsanktionen. Nach einer kurzen Einführung in das Recht der Jurisdiktion werden dessen Grundsätze auf die Sekundärsanktionen übertragen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Zugangsbeschränkungen nach dem Territorialitätsprinzip völkerrechtlich zulässig, alle darüber hinausgehenden Sekundärsanktionen hingegen völkerrechtswidrig sind.
On 15 December 2020, the European Commission submitted a proposal for a regulation on a single market for digital services (Digital Services Act, DSA) and amending Directive 2000/31/EC. The legislative project seeks to establish a robust and durable governance structure for the effective supervision of providers of intermediary services. To this end, the DSA sets out numerous due diligence obligations of intermediaries concerning any type of illegal information, including copyright-infringing content. Empirically, copyright law accounts for most content removal from online platforms, by an order of magnitude. Thus, copyright enforcement online is a major issue in the context of the DSA, and the DSA will be of utmost importance for the future of online copyright in the EU. Against this background, the European Copyright Society takes this opportunity to share its view on the relationship between the copyright acquis and the DSA, as well as further selected aspects of the DSA from a copyright perspective.
Zentrales Forschungsanliegen der vorliegenden Abhandlung ist die Erörterung der Probleme, welche sich für die Corporate Governance einer Aktiengesellschaft ergeben, wenn abweichend vom gesetzlichen Optimalbild eine Divergenz zwischen dem Stimmrecht des Aktionärs und dessen wirtschaftlicher Betroffenheit vorliegt. Der von seinen Entscheidungen nicht proportional betroffene Aktionär soll als Corporate Governance Akteur in den Blick genommen werden.
Wieso aber lohnt sich eine erneute Befassung mit einem Problem, welches Easterbrook und Fischel bereits 1983 als ein solches identifiziert haben? Zum einen ist die internationale und deutsche Corporate Governance Debatte erheblich vorangeschritten. Steckte diese zum Zeitpunkt des Aufsatzes „Voting in Corporate Law“ noch in den Kinderschuhen, hat sie sich heute zu einem eigenen Forschungsfeld entwickelt, welches Juristen und Ökonomen in aller Welt beschäftigt. Der nicht proportional betroffene Aktionär wird in das durch diese Forschungsströmung entwickelte moderne Corporate Governance System eingeordnet. Zum anderen sind vor allem durch die Entwicklung vielfältiger Finanzderivate im Rahmen der sogenannten „derivatives revolution“ die Möglichkeiten durch schuldrechtliche Vereinbarungen eine entsprechende Disproportionalität zu erzeugen erheblich gestiegen. Während Easterbrook und Fischel noch feststellten „[…] it is not possible to seperate the voting right from the equity interest“, gestatten moderne Finanzprodukte es Aktionären, ihre wirtschaftliche Betroffenheit und zugleich deren Verhältnis zu ihrer Stimmrechtsmacht fast beliebig auszugestalten.
Die Zusammenschau aus einer erheblich diffizileren Corporate Governance Debatte in Verbindung mit einer neuen Vielzahl an Möglichkeiten eine Disproportionalität zwischen Stimmrecht und wirtschaftlicher Betroffenheit zu erzeugen, gibt der Thematik die notwendige Aktualität, die eine vertiefte Befassung anzeigt.
In Abgrenzung zu den bislang in diesem Themenkreis erschienenen Arbeiten, welche sich vor allem isoliert mit den Folgen für das Stimmrecht bzw. den einzelnen Anteilseigner befassen, thematisiert die vorliegende Abhandlung vor allem die Auswirkungen, welche die Trennung von Stimmrecht und wirtschaftlicher Betroffenheit für die Corporate Governance Struktur der Aktiengesellschaft nach sich ziehen kann. Auf diese Weise wird die Problematik der Ausübung disproportionaler Stimmrechte in die Erkenntnisse der Corporate Governance Theorie eingeordnet und insbesondere auch die ökonomischen Folgen selbiger herausgearbeitet. Die so gewonnenen Ergebnisse verdeutlichen den gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
In großer Regelmäßigkeit beschäftigt das Bundesverfassungsgericht die Kollision zwischen der Meinungsfreiheit und dem Ehrschutz. Nicht zuletzt dieser Umstand hat dazu geführt, dass das Gericht mittlerweile eine ganze Fülle an dogmatischen Strukturen und Abwägungstopoi für diesen Bereich entwickelt hat. Angesichts der fragmentarischen Struktur des Grundgesetzes, wirft dies die Frage auf, welche Überlegungen und Annahmen das Gericht bei diesem Vorgang angeleitet haben. Dieser Frage will der Aufsatz durch eine verfassungs- und grundrechtstheoretische Analyse der Entscheidungsstruktur nachgehen.
Die am 28. Oktober 2021 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur Aarhus-Verordnung der EU modernisiert den administrativen und gerichtlichen Rechtsschutz gegen Rechtsakte der Organe und Einrichtungen der EU. Die Verordnung setzt einen Schlusspunkt unter das jahrelange Tauziehen zwischen dem Compliance-Ausschuss der Aarhus-Konvention und der EU über die Vereinbarkeit des administrativen Überprüfungsverfahrens nach der Verordnung mit den Anforderungen des Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention. Wesentliche Regelungen sind die Ausdehnung des Kreises der anfechtbaren Entscheidungen auf alle Rechtsakte nicht-legislativer Natur und die Anerkennung von Antragsrechten Einzelner, wenngleich unter einschränkenden Voraussetzungen. Kritisch zu bewerten sind insbesondere die fehlende Unabhängigkeit des administrativen Überprüfungsverfahrens und die Bevorzugung der Umweltverbände beim Zugang zum Gericht der EU.