Evangelische Theologie
Refine
Year of publication
Document Type
- Part of Periodical (154)
- Article (38)
- Book (24)
- Contribution to a Periodical (8)
- Review (6)
- Doctoral Thesis (2)
- Periodical (2)
- Magister's Thesis (1)
- magisterthesis (1)
Is part of the Bibliography
- no (236)
Keywords
- Biographie (2)
- Frankfurt <Main> (2)
- Islam (2)
- Religion (2)
- Religionsphilosophie (2)
- Theologe (2)
- Addiction (1)
- Adorno, Theodor W. (1)
- Almanya Anayasası (1)
- Anahtar Kelimeler (1)
Institute
The Crusade movement is one of the most important occurrences of medieval history. It took place throughout two centuries in the Levant and affected both Muslims and Crusaders and in turn changed the way in which West and East related to one another.1 When the Crusaders took control of the Holy Land and many Islamic cities in the Levant, they transferred their feudal European system there. They established four main fiefdoms or lordships, Jerusalem, Edessa, Antioch and Tripoli. In addition, there were another twelve secondary fiefdoms,2 of which Tibnīn was one. Tibnīn was called “Toron” by the Crusaders. Once the Crusaders had captured Tibnīn, they began building its fortified castle, from which the fief of Tibnīn gained its importance throughout the period of the Crusades.
This paper traces the military role of Tibnīn and its rulers in the Latin East against the Muslims until 1187/ 583. Tibnīn played a key role in overcoming the Muslims in Tyre and controlled it in 1124. It also played a vital role in the conflict between Damascus and the Kingdom of Jerusalem. Tibnīn participated in defending Antioch, Banyas, Hebron and Transjordan several times. Furthermore, its soldiers and Knights joined the army of the Kingdom of Jerusalem to capture Ascalon in 1153, and joined the campaigns of Amaury I, King of Jerusalem, against Egypt from 1164 to1169. The military situation of Tibnīn under the rule of the royal house until its fall to the Muslims in 1187/ 583 will be studied as well.
By organizing the approach to religion historically, we trace the evolution, diffusion, and genealogies of ideas and themes and how those ideas have been inspired or configured by the events of times and human agency in looking at selected texts, actors, and themes. In other words, we inquire into the articulated problem of existence, its solutions, techniques and examples on a case-to-case basis contextualizing specific texts, actors and themes by relating them to time, space and situations.
Paul Tillich wurde 1929 nach Frankfurt/M., wo es damals noch keine Theologische Fakultät gab, auf den Lehrstuhl für Philosophie mit der Verpflichtung berufen, „Philosophie und die Soziologie einschließlich Sozialpädagogik“ zu vertreten. Der ordinierte Pfarrer verstand die Konzentration auf die Philosophie gerade nicht als Absage an die Theologie; er sah sich immer als ein Grenzgänger, ohne Überläufer zu werden. Was seine Verbindung zur „Frankfurter Schule“ anbelangt, so wurde der Jude Theodor Wiesengrund Adorno von Tillich habilitiert; mit Max Horkheimer veranstaltete er Seminare. Während seiner Frankfurter Zeit hat sich Tillich z. B. dem Verhältnis von Protestantismus und Profanität zugewandt: „Das Heilige liegt nicht außerhalb des Profanen, sondern in seiner Tiefe. Es ist der schöpferische Grund des Profanen“; Kultur ist ihrer Substanz nach Religion. 1929 schloß sich Tillich der SPD an, aus der er 1933 austrat. Dennoch mußte er am 10.5.1933 mit ansehen, wie auf dem Frankfurter Römer auch ein Exemplar seines Buches „Die sozialistische Entscheidung“ verbrannt wurde. Zusammen mit Max Horkheimer wurde Tillich am 13.4.1933 „beurlaubt“ und am 20.12.1933 aus dem Staatsdienst entlassen. Er emigrierte in die USA, wo er 1965 starb.
Auch den großen katholischen Theologen Karl Rahner SJ, der sich 1937 in Innsbruck für katholische Dogmatik habilitierte, zeichnet eine ähnliche Breite des Wissens und Denkens aus. 1964 erhielt er den „Prestigelehrstuhl“ Romano Guardinis (Lehrstuhl für christliche Weltanschauung) in München. Seine akademische Lehrtätigkeit und sein Wirken als Konzilstheologe machten ihn schon in jungen Jahren weit über Deutschland und Europa hinaus bekannt.
Ich beginne mit einer etwas vereinfachten Darstellung der sogenannten 'Letzten Dinge' (Eschata) in der traditionellen (neu)scholastischen Theologie (Vgl. Siegfried Meier, Sterben, Tod und Auferstehung, in: Schulinformationen, Paderborn, 30. Jg., Nr. 2, 2000, S. 61ff.). Diese geht davon aus, daß sich im Tod die unsterbliche Seele vom sterblichen Leib trennt. Der Leichnam verfällt, die Seele hingegen kommt ganz allein vor das Gericht Gottes. Daher nennt man dieses Gericht auch das besondere Gericht (iudicium particulare). Derjenige, der im Zustand der Heiligkeit verstorben ist und alle zeitlichen Sündenstrafen schon in diesem Leben abgebüßt hat, dessen Seele kommt sofort in den Himmel. Stirbt hingegen ein Mensch im Zustand der Todsünde, beginnt durch den Richterspruch Gottes die sofortige Verdammnis in der Hölle. Der mittelmäßige Mensch, der weder als Heiliger noch als Todsünder gestorben ist, muß eine Zeit der Läuterungsqualen im Fegefeuer erleiden. Schwere und Menge der noch nicht abgebüßten Sündenstrafen bestimmen die Dauer und Intensität des dortigen Aufenthaltes. Erst danach kann die Seele in den Himmel gelangen. Am letzten Tag der Weltgeschichte, dem sogenannten 'Jüngsten Tag', kommt es zur Auferstehung der Toten. Das bedeutet, daß die Seelen mit dem toten Körper wieder zu lebendigen Menschen vereinigt werden. Dann wird Gericht gehalten über den ganzen Menschen. Dieses Gericht wird daher als das allgemeine Gericht (iudicium universale) bezeichnet. Nach diesem Gericht gibt es nur noch Himmel und Hölle.
Was das Fegefeuer und den damit verbundenen Ablaß anbelangt, so haben sich die Reformatoren mit diesem Bild von Tod und Auferstehung kritisch auseinandergesetzt, was aber Gemeinsamkeiten, die auch im Blick auf gemeinsames Erbe antiker Philosophie begründet sind, nicht ausschließt...
Two byzantine churches in Constantinople - a photographic, historical and bibliographical context
(2019)
Die Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt die Bildungsarbeit in Schulen, Kirchgemeinden und in der Gedenkstättenpädagogik vor neue Herausforderungen. Der Artikel beschreibt vor diesem Hintergrund Digitalisierungsprojekte an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, die sich mit virtuellen Realitäten, ambivalenten Narrativen und fiktiven Entscheidungssituationen beschäftigen. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei das Judentum und die bildungstheoretischen Anliegen einer Didaktik der Multiperspektivität.
Der vorliegende Beitrag untersucht die erste Einführung des Buddhismus in Tibet und die dabei durch die Konfrontation mit der Bön-Religion entstehenden religiösen und politischen Konflikte. Die Tatsache, dass es zwei herausragende Einführungsphasen des Buddhismus in Tibet gab, deutet auf die religiösen Kontroversen hin, die sich in diesem Land abgespielt haben müssen. Es ergeben sich folgende Fragen: Wie haben die Tibeter auf das Eindringen des Buddhismus reagiert? Wie sieht das Verhältnis von Abgrenzung und Aneignung aus? Wie gingen die buddhistischen Mönche mit der vorherrschenden Bön-Religion um? Welche Wirkungen hatte die religiöse Dynamik auf die politische, ökonomische und soziale Lage des tibetischen Raums? ...
Seit dem Sommersemester 2020 dominieren virtuelle Unterrichtsformen auch die Hochschulen. An der Frage nach Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehre scheiden sich aber schon länger die Geister des akademischen Lebens. Prof. Dr. Stefan Alkier sieht die Digitalisierung der Lehre kritisch. Er betont ihre bildungstheoretischen Grenzen und die Vorzüge „leibhaftiger Kommunikation“.
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...