Medizin
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Die minimalinvasive Herzchirurgie ist an der Universität Frankfurt seit Ende der 90er Jahre ein etabliertes Verfahren zur Therapie von Mitralklappenvitien. Dabei kommen die rechtslaterale Minithorakotomie und die partielle oberer Sternotomie mit Verwendung der Herz-Lungen-Maschine zum Einsatz. In der Klinik für Thorax-, Herz- und thorakale Gefäßchirurgie in Frankfurt wurde von Januar 1998 bis Dezember 2005 bei 331 Patienten die Mitralklappe rekonstruiert bzw. ersetzt, und zwar über die rechtsseitige Minithorakotomie in 231 Fällen, über die partielle Sternotomie bei 100 Patienten. Ziel der vorliegenden Studie war die Evaluierung perioperativer und postoperativer Komplikationen. Perioperativ starben lediglich in der Chitwood-Gruppe 3 Patienten. Das Langzeitüberleben beider Gruppen nähert sich dem der Normalbevölkerung. Hinsichtlich des Zieles dieser Operationen, die Wiederherstellung der Funktion der Mitralklappe, wurden an der Universität Frankfurt, im Vergleich mit bereits vorliegenden Studien, ähnlich gute Ergebnisse erzielt. Früh- und Spätkomplikationen traten bei beiden Operationsverfahren selten auf. Dies wird vor allem an der geringen Reoperationsrate deutlich. Bei der Nachuntersuchung zeigten sich im Vergleich zum präoperativen Zustand der Patienten hochsignifikante Verbesserungen hinsichtlich NYHA-Klassifikation, also der allgemeinen Leistungsfähigkeit. Die erfassten Patienten konnten auch von der Verbesserung der Ventrikelfunktionsparameter profitieren, worin sich die beiden Gruppen nicht unterschieden. Obwohl die postoperativen Ergebnisse gut waren, gilt doch hervorzuheben, dass es zu einigen Problemen gekommen ist: 6 Patienten der Chitwood-Gruppe, deren Mitralklappe mit Hilfe einer Fraterplastik rekonstruiert wurde, mussten reoperiert werden. Daher wurde die Technik der Fraterplastik seit März 2003 nicht mehr eingesetzt. Die dargestellten Ergebnisse aus der Literatur belegen die Effektivität der beiden minimalinvasiven Therapieformen im Hinblick auf Überleben, spätere Leistungsfähigkeit sowie peri- und postoperativer Komplikationen. Beide Methoden haben bewiesen, für ausgewählte Patienten eine sichere Alternative zur medianen Sternotomie zu sein. Durch die Komplexität des Verfahrens nach Chitwood werden heute die meisten minimalinvasiven Eingriffe über die partielle obere Sternotomie durchgeführt. Inzwischen wurde ihre Anwendbarkeit auf Notfallpatienten und Kombinationseingriffe an den Herzklappen ausgeweitet.
Die vorliegende Dissertationsschrift befasst sich mit der molekulargenetischen Analyse zweier Basalganglienerkrankungen. Zum einen wurden Patienten mit M. Parkinson genetisch untersucht, zum anderen Patienten mit autosomal dominanter zervikaler Torsionsdystonie. Die Aufgabe bestand in der passenden Wahl der Methode zur jeweiligen humangenetischen Fragestellung. Der erste Teil handelte von der Suche der krankheitsverursachenden Mutation für die autosomal dominante zervikale Torsionsdystonie mit Spätmanifestation auf Chromosom 18p (Kandidatenlokus DYT7). Die erkrankte Familie deutscher Herkunft zeigt dystone Symptome mit Betonung auf kraniozervikale und brachiale Körperabschnitte und ist somit die weltweit einzige bekannte Familie mit Vererbung dieser ansonsten sporadisch auftretenden Erkrankung. Die PCR-Sequenzierung der Kandidatengene ZFP161, LOC390828, NDUFV2 und PTPRM auf dem DYT7 Lokus erbrachte bei den sieben erkrankten Familienmitgliedern im Vergleich zu nicht verwandten Kontrollen (Ehepartner und 96 Kontrollen der Blutbank) keinen Aminosäureaustausch, der ausschließlich bei den erkrankten Probanden zu finden war. Technisch konzentrierte sich diese Untersuchung auf die Amplifizierung und anschließende Sequenzierung jedes einzelnen Exons in den zu untersuchenden Proben, und die Bestätigung einer putativen Mutation mittels Verdau der PCR-Produkte durch Restriktionsendonukleasen. Die Auswahl der Kandidatengene erfolgte aufgrund der Annahme pathobiochemischer Mechanismen, die durch andere Formen der vererbten Torsionsdystonie oder zellbiologische Experimente als krankheitsverursachend gelten. Auch wenn keine Mutation gefunden wurde, so konnten bereits bekannte und neue single nucleotide polymorphisms (SNP) etabliert werden. Die zweite Thematik befasste sich mit der Frage, ob das bereits bekannte Parkinson-Gen UCH-L1 auf dem PARK5 Lokus krankheitsverursachend für den autosomal dominanten M. Parkinson in einer spanischen Familie ist. Diese parametrische Kopplungsanalyse wurde mithilfe der heißen Polyacrylamid-Gelelektrophorese (PAGE) durchgeführt. Dabei konnte in allen Patienten und den Verwandten ersten Grades über Analyse der Mikrosatelliten nördlich und südlich der Kandidatenregion (UCH-L1) in einem Bereich sehr niedriger Rekombinationswahrscheinlichkeit eine Haplotypisierung erfolgen. Die Haplotypisierung zeigte nicht die erforderliche Identifizierung eines Krankheitsallels bei allen betroffenen Probanden. Somit ist hier neben der einzig bekannten deutschen PARK5 Familie keine weitere Familie mit UCH-L1 Mutation bestätigt worden. Dementsprechend ist die Ätiologie dieser Erkrankung in dieser Familie noch unklar, was aber der Bedeutung des Ubiquitin-Proteasom Systems in der Parkinson-Entität keinen Abbruch getan hat. Da alle anderen autosomal dominanten Parkinson-Loci ausgeschlossen sind, muss sich die Ursache für den M. Parkinson in dieser Familie in einem heute noch unbekannten Gen befinden. Weitere Untersuchungen im Rahmen eines Genomscans sind aufgrund der geringen Fallzahl nicht möglich. Die letzte Aufgabe dieser Arbeit bestand in der Durchführung einer Assoziationsstudie mit den putativen PINK1 (PARK6) Interaktoren NME4 und MTIF3 für den mehrheitlich sporadisch auftretenden M. Parkinson. Dabei wurden in zwei unabhängigen Studiengruppen mit insgesamt 453 sporadischen Parkinsonpatienten und 370 Kontrollen jeweils zwei SNPs auf gekoppelte Vererbung mit der Erkrankung untersucht. Der Unterschied zwischen den Testgruppen bestand im Studiendesign, da zum einen mit den Patienten nicht verwandte Kontrollen und zum anderen verwandte Kontrollen verwendet wurden. Die mit beiden Studientypen normalerweise auftretenden Probleme durch Stratifikation bzw. erniedrigte statistische Power konnten durch Kombination der Studien ausgeglichen werden. Das Methodenspektrum umfasste PCR und Restriktionsverdau, was zum Auffinden eines Kopplungsungleichgewichts für das Gen MTIF3 führte. Ein heterozygoter Basenaustausch für den Polymorphismus rs7669 erhöht signifikant das Relative Risiko an M. Parkinson zu erkranken, wohingegen der homozygote Basenaustausch das Krankheitsrisiko des Trägers signifikant erniedrigt. Bezüglich des Relativen Risikos wurde der Effekt der molekularen Heterosis nachgewiesen. Bei diesem mitochondrial lokalisierten Gen handelt es sich um einen Initiator der mitochondrialen Translation. Demzufolge besteht hier Einfluss auf die Homöostase und somit Funktionalität der Atmungskettenkomplexe, die als bedeutend für die Pathogenese des M. Parkinson angesehen werden. Die Verbindung zum mitochondrial lokalisierten PINK1 besteht aufgrund seiner Kinase-Aktivität in der An- und Abschaltung des mitochondrialen Translations - Initiationsfaktors. Aber auch die Wichtigkeit von NME4 konnte in dieser Studie trotz fehlender Assoziation nicht ausgeschlossen werden, da vorangehende experimentelle Ergebnisse dieses Protein bereits in den PINK1 Signalweg zuordnen konnten. MTIF3 könnte wohlmöglich ein wichtiger genetische Risikofaktor für den idiopathischen M. Parkinson sein. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige genetische und zellbiologische Experimente die Wichtigkeit, die in diesem Protein zu liegen scheint, bestätigen können.
Hintergrund: Untersuchungen bezüglich Tablettenlast, Sturzereignisse und unangemmessener Dosierung bei Niereninsuffizienz wurden bei Patienten in Pflege-und Altenheimen durchgeführt. Daten von Heimbewohnern im zunehmenden ambulanten Pflegebereich, speziell aus Deutschland wurden hier erörtert. Material und Methoden: Wir evaluierten Patienten, die täglich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wurden (Kohorte 1, N=102, Alter: Median 80 Jahre) oder Pflege ausschließlich von Angehörigen erhielten (Kohorte 2, N=102, Alter: Median 76 Jahre) an V1 als Ausgangspunkt, nach 6 Monaten (V2) und 12 Monaten (V3). Ergebnisse: An Visite 1 wiesen die Patienten aus Kohorte 1 im Median 5 (range 3-15), an Visite 3 im Median 6 (range 3-17) Verordnungen auf. Es konnten keine Unterschiede bezüglich der Anzahl und des Verordnungsmusters zwischen beiden Kohorten beobachtet werden. An Visite 1 war bei 30/102 Patienten aus Kohorte 1 ein Kreatininwert vorhanden, welcher innerhalb der letzten 6 Monate erhoben wurde, 13/30 Patienten wiesen eine eGFR < 50 ml/min. auf. 6/34 Medikamenten, welche der Anpassung an die Nierenfunktion bedürfen, wurden nicht angemessen dosiert. Seltene Kontrollen der Nierenfunktion und nicht angemessene Dosierung wurden auch an anderen Visiten und ferner bei Kohorte 2 beobachtet. Innerhalb eines Jahres 29/75 mobilen Patienten aus Kohorte 1 hatten ein Sturzereignis, 18/29 dieser Patienten wiesen eine regelmäßige Verordnung von Benzodiazepinen auf, während ein Benzodiazepin bei 6/46 Patienten regelmäßig verordnet wurde, welche kein Sturzereignis aufwiesen (Chi-test p= 0.004). In Kohorte 2 war die Anzahl der gestürzten Patienten geringer (19/84 mobilen Patienten, p= 0.028). 11/19 Patienten hatten eine Benzodiazepinverordnung, im Gegensatz zu 5/65 Patienten, die nicht gestürzt sind (Chi-test p=0.001). Schlussfolgerung: Es muss geklärt werden, ob ein Pflegedienst zur Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten beitragen kann, z. B. durch Überprüfung der Medikamentenpläne und Organisation zusätzlicher Laborwertkontrollen.
Die Wahrnehmung unserer Umwelt erfolgt über verschiedene Sinnesmodalitäten, deren Informationen bevorzugt in bestimmten Hirnarealen verarbeitet werden und sich schließlich zu einem kohärenten Bild ergänzen. Wie diese Prozesse ablaufen und durch welche Vorgänge die Wahrnehmungen einen einheitlichen Sinneseindruck formen, sind fundamentale Fragen der kognitiven Neurowissenschaft. Ziel der vorliegenden Studie war es, diese sensorischen Verarbeitungsprozesse genauer zu untersuchen und bisherige Ergebnisse zu bestätigen sowie neue Erkenntnisse bezüglich audio-haptischer und audio-visuo-haptischer Integration zu gewinnen. Weiterhin sollten angemessene Kriterien für die Auswertung der Daten untersucht werden mit dem Schwerpunkt sinnvoller Kontrollbedingungen. Sechzehn Probanden wurden hierzu mittels fMRT während uni-, bi- und trimodaler Stimulation untersucht. Die Stimulation bestand aus der Darbietung von schwarz-weißen Tierbildern, Tierstimmen und Tierfiguren, die einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen präsentiert wurden. Weiterhin gab es eine motorische Kontrollbedingung ohne sensorische Stimulation. Die unisensorischen Ergebnisse fanden sich in den modalitätsspezifischen Kortexarealen und bestätigten zum großen Teil bisherige Erkenntnisse und die Existenz der Was- und Wo-Pfade. Bimodale audio-visuelle Stimulation führte zu Aktivierungen im Temporallappen um den STS/STG, welcher bei audio-visueller Integration von großer Bedeutung ist. Aktivierungen im Gyrus cinguli, Gyrus fusiformis und Precuneus spielen anscheinend eine Rolle bei der Präsentation von familiären Stimuli und kongruenten Darbietungskombinationen. Auf Ebene früher visueller und auditorischer Leitungsbahnen zeigte sich ebenfalls audio-visuelle Interaktion. Visuo-haptische Integration scheint sich nach den vorliegenden Daten im LOtv, IPS und ventralen Zerebellum abzuspielen. LOtv und IPS sind vermutlich insbesondere für die Verarbeitung von geometrischen Formen von Bedeutung. Im ventralen Zerebellum kommt es durch kortiko-zerebelläre Verschaltungen zur Beteiligung bei visuo-haptischer Informationsverarbeitung. Die Aktivationsmuster bei audio-haptischer Stimulation deuteten auf Verarbeitung bilateral im temporo-parietalen Bereich hin in Temporallappen, Parietallappen und der Insula. Die Aktivierungen kommen vermutlich durch Feedforward-Projektionen und Konnektivität zwischen auditorischem und somatosensorischem Kortex zustande, in der Insula durch Konvergenz der auditorischen und somatosensorischen Was-Informationen. Trimodale Stimulation zeigte bei Anwendung des Max-Kriteriums, bei welchem die audio-visuo-haptische Aktivität stärker als die einzelnen unisensorischen Signalantworten ausfallen sollte, ein Areal im linken temporo-parietalen Bereich. Bei weniger strenger Auswertung wurde eine weitere Region im rechten Zerebellum nachgewiesen. Beide konnten der Erweiterung des Max-Kriteriums zum Vergleich zwischen tri- und bisensorischer Aktivität nicht standhalten. Beim Affen existiert eine superior temporale polysensorische Region, welche auf visuelle, auditorische und haptische Reize reagiert. Ob ein integratives trisensorisches Areal beim Menschen existiert, sollte in weiteren Studien untersucht werden. Vielleicht liegt eine ausgeprägte interindividuelle Variabilität der Lokalisation des Konvergenzpunktes vor. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Verarbeitung im Gehirn vermehrt bisensorisch gegliedert verläuft. Um dies in zukünftigen Studien besser zu untersuchen, könnte es von Vorteil sein simple sensorische Stimuli zu verwenden. Eine Reizdegradierung hätte verminderte Signalamplituden zur Folge, was multisensorische Interaktionen mit nachfolgendem Signalanstieg besser beurteilen ließe. Darüber hinaus könnte in den Studien fMRT-Adaptation angewendet werden. Über die repetitive Stimulusdarbietung kommt es ebenfalls zu verminderter BOLD-Signalantwort. Die vorliegende Studie hat weiterhin die Notwendigkeit der Einführung von Kontrollbedingungen demonstriert. Neben unisensorischen sollten bisensorische Kontrollbedingungen zur Beurteilung trisensorischer Aktivität herangezogen werden. Eine Kontrollbedingung zur Beurteilung des Ruhezustandes ohne sensorischen Reiz sollte ebenfalls vorhanden sein. Prinzipiell scheint das Max-Kriterium zur Detektion multisensorischer Integration angemessen zu sein.
Hintergrund: Die Behandlung kindlicher Linsentrübungen stellt nach wie vor eine Herausforderung für die behandelnden Augenärzte dar. Im Bezug auf die Nachstarprävention ist man sich einig, dass das Belassen der intakten Linsenhinterkapsel bei Patienten unterhalb des sechsten Lebensjahres mit einem sehr hohen Nachstarrisiko behaftet ist. Aus diesem Grund haben sich einige Therapieformen mit primärer hinterer Linsenkapseleröffnung etabliert. Die beiden Nachstarpräventionstechniken bei Kindern, vordere Vitrektomie und Knopflochimplantation der Kunstlinse ohne Vitrektomie, wurden in einigen internationalen Studien bereits untersucht. Aus Deutschland stammende Untersuchungsergebnisse aus der kindlichen Kataraktchirurgie, mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre, liegen in der Literatur noch nicht vor.
Nachweis von fetaler DNA (Rhesus-Gene) im maternalen Plasma mittels verschiedener Nachweismethoden
(2010)
Die Entdeckung zellfreier fetaler DNA im maternalen Plasma führte in der noninvasiven Pränataldiagnostik zu neuen Methoden. Dazu gehört die PCR-Testung von cffDNA, die eine verlässliche non-invasive diagnostische Methode für ein antenatales Screening von Rh-negativen Schwangeren bietet. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass anhand einer automatisierten Extraktion fetaler DNA - in Verbindung mit einer PCR - eine zuverlässige Vorhersage des fetalen Rhesus-Faktors bzw. Geschlechts möglich ist. Dies wurde durch die Untersuchung von 25 Rh-negativen Schwangeren verifiziert. Mit der FACS™-Methode, die als Alternative bei der Bestimmung des Rh-Faktors untersucht wurde, konnten - aufgrund der unspezifischen Bindung des FITC-Antikörpers - keine hinreichenden Ergebnisse erzielt werden. Anhand des verwendeten Extraktionsautomaten (chemagic® MSM I) konnte mit hoher Effizienz fetale DNA isoliert werden. Die untersuchten manuellen Extraktionsverfahren hingegen erwiesen sich für einen antenatalen Massentest bzw. die Implementierung in die klinische Routine als eher ungeeignet, da diese zum einen mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden waren, und zum anderen die isolierte Menge an cffDNA für eine PCR-Testung nicht ausreichte. Die Anzahl der maternalen Plasmaproben, die in dieser Arbeit untersucht wurden, reicht nicht aus um zu belegen, dass die untersuchten Methoden die gleiche Sicherheit bieten, wie die generelle Immunprophylaxe. Daher sind weitere groß angelegte Feldstudien notwendig.
In der vorliegenden Arbeit wird die Einbindung der Navigation in die operative Versorgung der Femurfrakur beschrieben und mit der konventionellen Methode verglichen. Die Marknagelung ist eine von Prof. Dr. G. B. G. Küntscher in den 40er Jahren des 20ten Jahrhunderts entwickelte Behandlung zur Bruchversorgung und Durchführung von Arthrodesen. Die Navigation ist eine Variante der computer-assistierten Chirurgie. Diese Technologien haben in den 90er Jahren des 20ten Jahrhunderts Einzug in die Operationssäle gehalten. Die Navigationssysteme erfahren eine fortwährende Entwicklung und Ausweitung des Einsatzgebietes. Sie konnten sich bis jetzt jedoch nicht, trotz der Möglichkeiten, gegenüber den bisherigen konventionellen Entwicklungen im Bereich der intramedullären Marknagelversorgung durchsetzen. Den Vorzügen der Navigation, der Reduktion der Strahlenbelastung und Erhöhung der Präzision, werden hohe Anschaffungskosten, eine lange Einarbeitungszeit, längere Vorbereitungs- und Operationszeiten und der personelle Mehraufwand gegenüber gestellt. Ein ausführlicher Vergleich der Navigation mit dem konventionellen Verfahren existiert in der Fachliteratur bis jetzt nur auf einzelne Arbeitsschritte bezogen, wie z.B. dem Vorgang der distalen Verriegelung. In unseren Untersuchungen wurden 22 Patienten mit der Navigation versorgt. Die konventionelle Methode wurde bei 12 Patienten verwendet. Alle entscheidenden Schritte der Femurmarknagelversorgung, die Nageleintrittsbestimmung, die Frakturreposition und die distale Verriegelung wurden in der Dauer und Strahlenbelastung erfasst, ebenso die Gesamtoperationszeit und Gesamtstrahlenbelastung einander gegenübergestellt und mit den vorhandenen Daten in der Fachliteratur verglichen. Die Verwendung der Navigation hat den Arbeitsschritt des Nageleintritts verlängert (23,3 min vs 14,8 min). Gegenüber der konventionellen Methode konnte eine Reduktion der Röntgenzeit um 22 % (0,39 min vs 0,5 min) bei diesem Vorgang beobachtet werden. Die navigierte Frakturreposition dauerte im Durchschnitt 25,1 min vs 16,8 min bei der konventionellen Methode. Die Strahlenbelastung konnte um 70 % auf 0,39 min vs 1,28 min gesenkt werden. Die Rate der geschlossenen Frakturrepositionen lag bei 86 % gegenüber 67 % bei dem konventionellen Vorgehen. Die distale Verriegelung mit zwei Bolzen konnte mit der Navigation in 28,9 min vs 13,9 min bei der konventionellen Methode durchgeführt werden. Die Röntgenzeit wurde mit Hilfe der Navigation um 50 % reduziert (0,39 min vs 0,78 min). Die Präzision bei der distalen Verriegelung konnte mit dem Verfahren der Navigation gegenüber der konventionellen Methode und dem strahlendurchlässigen Winkelgetriebe nur geringfügig gesteigert werden (93 % bei 44 Bolzen vs 91 % bei 23 Bolzen). Die Gesamtoperationszeit der navigierten Fälle war durchschnittlich 43,2 min länger als die konventionell behandelten Fälle (150,1 min vs 106,9 min). Die Gesamtstrahlenzeit konnte mit der Navigation gegenüber der konventionellen Methode um 37,5 % gesenkt werden (2,5 min vs 4 min). Die Vorteile der Navigation zeigten sich vorallem bei der Frakturreposition. Hier konnte die Strahlenbelastung deutlich gesenkt werden (70 %, 0,39 min vs 1,28 min). Die Rate der erfolgreichen geschlossenen Manöver wurde gegenüber der konventionellen Methode gesteigert (86 % vs 67 %).
Bei der distalen Verriegelung haben wir eine Reduktion der Dauer einer Bohrung mit Navigation um 14 % gegenüber der konventionellen Methode mit dem strahlendurchlässigen Winkelgetriebe festgestellt (3,6 min vs 4,2 min, gemessen Haut-inzision und Bohrung bis Gegencorticalis). Die Gesamtstrahlenzeit für den Vorgang der distalen Verriegelung mit zwei Bolzen und sich anschließender Lagekontrolle zeigte sich mit der Navigation um 50 % redziert (0,39 min vs 0,78 min). Ein zeitlicher Mehraufwand wurde durch die Vorbereitung der Navigation bei allen Arbeitsschritten festgestellt.
Das visuelle Arbeitsgedächtnis (AG) kann visuelle Information enkodieren, über eine kurze Zeitperiode aktiv halten und mit neu wahrgenommener Information vergleichen. Dadurch ermöglicht es eine Reihe höherer kognitiver Funktionen ( z.B. Kopfrechnen). Störungen des visuellen AGs sind ein relevantes Symptom neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen. Die funktionellen und neuronalen Prozesse, die dem visuellen AG unterliegen, stellen eine fundamentale Frage der kognitiven Neurowissenschaft dar. Bisherige Forschung hat bereits einen großen Beitrag zum Verständnis der Vorgänge während der Enkodierungs- und Halte-Phase des AGs geleistet. Die neuronalen Korrelate der Wiedererkennung (WE) hingegen sind relativ unbekannt. Ziel der vorliegenden Studie war es, die neuronalen Mechanismen der WE anhand zweier Modulationen (Gedächtnisbelastung und Ähnlichkeit zwischen Merk- und Test-Stimulus) zu erforschen. Den neuronalen Grundlagen von Ähnlichkeit zwischen wurde bislang nahezu keine Beachtung geschenkt, ihre Untersuchung stellte deshalb eine wesentliche Motivation der Arbeit dar. Da erhöhte Gedächtnislast bei einer endlichen Anzahl an Stimuli zu einer erhöhten Anzahl an möglichen ähnlichen Test-Stimuli und auf diese Weise zu einer erhöhten Ähnlichkeit zwischen Merk- und Test-Stimulus führen kann, sind die Effekte beider Modulationen konfundiert. Es sollte deshalb zusätzlich der Nachweis für einen ähnlichkeitsunabhängigen Lasteffekt erbracht werden. Im Rahmen der vorliegenden Dissertation stand der zeitliche Ablauf der zu erwartenden kortikalen Aktivationen im Mittelpunkt des Interesses. Aus diesem Grund kam die Magnetenzephalographie (MEG) mit ihrem hervorragenden zeitlichen und guten räumlichen Auflösungsvermögen zum Einsatz. Die neuronale Aktivität von 17 Probanden wurde mittels MEG erfasst. Zusätzlich wurden Verhaltensdaten (VD) in Form von Reaktionszeit (RZ) und Korrektheit (KH) der Antworten aufgezeichnet. Als Stimuli dienten 15 verschiedene Farben, die einmal den gesamten Farbkreis abbildeten. 1 oder 3 verschiedenfarbige Quadrate dienten als Merk-Stimuli und ein farbiges Quadrat, das einem der vorher gezeigten glich (G), ihm ähnlich (Ä) oder unähnlich (U) war, folgte als Test-Stimulus. Die Probanden antworteten per Fingerheben aus einer Lichtschranke, ob der Test-Stimulus dem Merk-Stimulus glich (G) oder nicht glich (Ä, U). Insgesamt führten die 2 Belastungsmodulationen und die 3 Ähnlichkeitsmodulationen zu einem 2 x 3 Design, das eine Untersuchung der Haupteffekte und Interaktionen von Ähnlichkeit und Last ermöglichte. Die Ergebnisse der VD decken sich mit früheren Erkenntnissen, die mit ansteigender Gedächtnislast und Ähnlichkeit von einer signifikanten Verminderung der KH der Antworten sowie einer signifikanten Zunahme der RZ berichteten. Zusätzlich konnte eine signifikante Interaktion beider Modulationen beobachtet werden. Mit zunehmender Gedächtnislast verlängerte sich die RZ, bzw. verminderte sich die KH der Antworten für gleiche Testreize stärker als für ungleiche (Ä, U). Es konnten wesentliche neue Erkenntnisse über die neuronalen Korrelate der WE im visuellen AG gewonnen werden. Für die Ähnlichkeits-Modulation konnten drei zeitlich, räumlich und funktionell distinkte Ereigniskorrelierte-Felder (EKF)-Komponenten detektiert werden: eine frühe Komponente, die stärker auf U im Vergleich zu Ä und G Stimuli ansprach, eine mittlere, die mit der Schwierigkeit der Aufgabe assoziiert war sowie eine späte Komponente, die als Korrelat einer kategorialen Entscheidung interpretiert wurde. Diese Ergebnisse replizieren Befunde von Studien über die Entscheidungsfindung und die summierte Ähnlichkeit im Langzeitgedächtnis (LZG) und liefern gleichzeitig neue Hinweise für eine funktionelle Dissoziation verschiedener Komponenten der WE im visuellen AG. Die WE scheint aus der Berechnung der summierten Ähnlichkeit, der Entscheidungsfindung sowie der Evidenzevaluation unter schwierigeren Bedingungen zu bestehen. Es gelang außerdem der Nachweis eines ähnlichkeitsunabhängigen Effektes der Lastmodulation. Es konnte eine bilateral parieto-okzipitale sowie eine linksseitig fronto-temporale Aktivierung erfasst werden, die wahrscheinlich allgemeinen Schwierigkeitseffekten entsprechen. Unter ansteigender Gedächtnisbelastung kam es zu einer Zunahme der Amplitude beider Aktivitäten. Diese Ergebnisse bestätigen Befunde über die Amplitudenentwicklung während der Halte-Phase, die als Heranziehung zusätzlicher Ressourcen unter schwierigeren Bedingungen gedeutet wurden. Die EKF-Daten konnten jedoch keine Bestätigung des in den VD nachgewiesenen Interaktionseffektes bringen. Vielversprechende Ansätze für zukünftige Studien bieten eine präzisere Bestimmung der räumlichen Verteilung sowie eine weitere Evaluation der kognitiven Funktion der neuronalen Aktivität der Ähnlichkeit, da die Ähnlichkeit zwischen Merk- und Test-Stimulus eine entscheidende Rolle bei der Beschränkung der WE-Leistung einzunehmen scheint.
Selbstverletzendes Verhalten – die selbst herbeigeführte Verletzung des eigenen
Körpers – wird bisher in diagnostischen Manualen nicht als eigenständiges
Krankheitsbild geführt, sondern lediglich als Symptom verschiedener psychischer
Krankheitsbilder, wie Essstörungen, Abhängigkeitsstörungen, Zwangsstörungen und
vor allem als ein Kriterium der Borderline Persönlichkeitsstörung, erwähnt. Aufgrund
dessen beschäftigte sich die vorliegende Arbeit ausschließlich mit dem
Symptomkomplex Selbstverletzendes Verhalten und suchte erstmalig nach einem
gemeinsamen Korrelat des Phänomens auf neuronaler Ebene. Im Kontext der
vorliegenden Untersuchung wurden zehn Patienten mit Selbstverletzendem Verhalten
ausgewählt und zunächst gebeten unter Zuhilfenahme der Selbstbeurteilungs-
Fragebögen DSHI und SHBQ ihre Selbstverletzung und mögliche suizidale Handlungen
zu charakterisieren. In einem Interview wurden die Patienten zu ihrer psychischen
Krankengeschichte befragt, der HADS-D diente der Erfassung von Komorbiditäten.
Anschließend erfolgte eine Messung der zehn Selbstverletzer sowie zehn gesunder
Kontrollprobanden mittels funktioneller Magnetresonanztomographie während einer
visuellen Präsentation von symptomspezifischen Stimuli. Im Rahmen eines Blockdesigns
wurden Bilder mit selbstverletzenden und suizidalen Szenen randomisiert
dargeboten. Die emotionale Bedeutsamkeit und Valenz der gezeigten Bilder wurden
anschließend mithilfe eines Post-fMRT-Befragungsbogens eruiert.
Die Auswahl der Patienten nach dem Selbstverletzenden Verhalten und nicht nach der
Diagnose war ebenso wie das Design mit selbstverletzenden und suizidalen Stimuli
einzigartig. Die Ergebnisse dieser innovativen Studie offenbarten bei den Patienten
beim Betrachten der selbstverletzenden Szenen eine gesteigerte Aktivität eines weit
gefächertes Netzwerkes von Gehirnarealen, die eine essenzielle Rolle in der
Verarbeitung von Emotionen spielen. Dazu zählen vor allem limbische Strukturen wie
Amygdala und Hippocampus, aber auch frontale Areale, im Besonderen der
präfrontale Cortex. Diese Strukturen sind vergleichbar mit denen, die bei einer
Borderline Persönlichkeitsstörung neuronal verändert sind. Die Präsentation der
suizidalen Bilder rief ebenfalls eine Mehraktivierung der genannten Regionen hervor,
allerdings in einem geringeren Ausmaß.
Im Zusammenhang mit den selbstverletzenden Szenen ist vor allem die erstmalige
Darstellung von Arealen, die dem Belohnungssystem zuzuordnen sind und teilweise
Bestandteil dopaminerger Bahnen sind, hervorzuheben. So präsentierten sich die
Substantia nigra, Teile des Mesenzephalons und vor allem die Basalganglien verstärkt
aktiviert. Dies deutet darauf hin, dass erstmalig neuronale Strukturen abgebildet
wurden, die spezifisch für das Selbstverletzende Verhalten sind. Da die erhöhte
Aktivität der genannten Gehirnareale mit der neuronalen Momentaufnahme eines
Suchtkranken vergleichbar ist, wäre eine mögliche Einordnung der Selbstverletzung in
die bestehende Kategorie der Abhängigkeitserkrankungen naheliegend. Die
beschriebene Studie legt den Zusammenhang zwischen Selbstverletzenden Verhalten
und einer Abhängigkeitsstörung zum ersten Mal in dieser Form dar, so dass
weitergehende Untersuchungen in diese Richtung notwendig sind. Jedoch wird mittels
der Resultate der funktionellen Magnetresonanztomographie ein besseres Verständnis
des komplexen Charakters der Erkrankung ermöglicht und Veränderungen in der
Behandlung und dem individuellen Umgang mit dem Selbstverletzer müssen in
Betracht gezogen werden. Weiterhin verdeutlichen die Studienresultate, dass die
Etablierung der Erkrankung als eigenständiger Symptomkomplex in gängige Diagnostikund
Behandlungsmanuale in Zukunft unumgänglich sein wird.
Die Objekterkennung spielt für die menschliche Wahrnehmung eine zentrale Rolle. Hierzu nutzen wir das visuelle System in ähnlichem Maße wie den Tastsinn zur Exploration unserer Umwelt. In Kombination beider Sinne gelingt es uns unser Umfeld adäquat wahrzunehmen. Um postulierte Interaktionen zwischen visuellem und haptischem System aufzudecken und näher zu untersuchen, bedienten wir uns der Methode der funktionellen Magnetresonanztomographie.
Vorangehende funktionell bildgebende Studien über visuo-haptische zerebrale Informationsverarbeitung beschrieben den lateralen okzipi-talen taktil-visuellen Kortex (LOtv) und den intraparietalen Sulcus (IPS) als Hauptkandidaten für visuo-haptische Integration (Amedi et al., 2005; Sathian, 2005). Die meisten Studien betrachteten jedoch alleinig Schnittmengen aus Ergebnissen nach unimodaler Aktivierung. Um nun strengere statistische Kriterien für das Auffinden visuo-haptischer Integrationsareale zu testen (Beauchamp, 2005; Laurienti et al., 2005), suchten wir nach Regionen, welche durch direkte bimodale Stimulation stärker aktiviert werden, als nach Darbietung unimodaler Reize. Ziel dieser Arbeit war es, in Anlehnung an vorbestehende Literatur unter Zuhilfenahme strengerer statistischer Kriterien und mittels abstrakten Stimulations-Materials nach Integrationseffekten infolge simultaner visuo-haptischer Stimulation im menschlichen Gehirn zu suchen. Neurophysiologische Grundlage dieses Vorhabens ist dabei die Annahme, dass neuronale Gruppen spezifische Funktionen erfüllen und deren Aktivität über das sogenannte „Blood Oxygen Level Dependend-Signal“ (BOLD-Signal) mittels fMRT sichtbar gemacht werden kann.
Sechzehn gesunde Probanden partizipierten an der vorliegenden Studie. Während des Experiments kamen Schwarz-weiß-Fotografien und haptisch zu explorierende Figuren wahlweise von Tieren oder abstrakten Objekten zum Einsatz. Diese wurden dem jeweiligen Probanden teils als Einzelreiz (rein visuell/rein haptisch), teils simultan als visuo-haptische Reize während des fMRT-Messvorgangs dargeboten. Diese visuo-haptische Objektdarbietung führte zu einer signifikanten Aktivierung verschiedener kortikaler Gehirnregionen. Im Rahmen unseres Experiments konnten hauptsächlich drei bilaterale Regionen identifiziert werden, welche einen visuo-haptischen Integrationseffekt für das verwendete Stimulusmaterial zeigten: LOtv, IPS und das anteriore Cerebellum. Interessanterweise zeigte das rechtslaterale Cerebellum den robustesten visuo-haptischen Effekt, der weder vom Stimulusmaterial (Tiere/Fribbles), noch von der Kongruenz der dargebotenen Reize abzuhängen schien.
Aufgrund der Beobachtung, dass selbst isolierte motorische Beanspruchung Aktivationssignale im Gehirn auslösen kann, wurde ein zweites Studienprotokoll zum Ausschluss motorischer Aktivität als alleinige Komponente der Signalantwort entwickelt und eine zusätzliche rein motorische Kontrollbedingung eingeführt. Im Folgenden ließen sich die im Hauptexperiment identifizierten Regionen auch unter dieser zusätzlichen Bedingung abbilden. Mit unserem Studiendesign gelang es, die in der Literatur als multisensorisch vorbeschriebenen Regionen erneut nachzuweisen. Zusätzlich deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass es cerebelläre bimodal integrierende Areale gibt, welche auch in Abwesenheit zusätzlicher Aufgabenstellungen eine wichtige Rolle in visuo-haptischen Verarbeitungsprozessen spielen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Regionen zukünftig endgültig als multisensorisch einzustufen sind.
Nikotinabhänigkeit und -abstinenz sind mit erniedrigtem bzw. erhöhtem Körpergewicht assoziiert. Dem Nucleus arcuatus kommt eine Schlüsselrolle bei der Körpergewichtsregulation zu, und es wurde bereits gezeigt, dass eine inadäquate Genexpression in diesem hypothalamischen Kerngebiet zu Adipositas führen kann. Obwohl bekannt ist, dass Nikotin die Genexpression im Hypothalamus beeinflussen kann, sind die genauen Mechanismen, die zu den anorektischen Effekten führen, noch weitgehend unbekannt. Diese Studie wurde durchgeführt, um eine Methode zu etablieren, mit der umfassende und informative Genexpressionsprofile im Nucleus arcuatus - unter anderem - in Abhänigkeit von Nikotinwirkungen erstellt werden können. Hierzu wurden Microarrays mit einer limitierten Zahl an Genen hergestellt, für die teilweise bereits Informationen zu Nikotin-abhängiger Gegenregulation verfügbar waren. Fünfundzwanzig Fischer-Ratten wurden miniosmotische Pumpen implantiert, die entweder Nikotin (9mg/kg Körpergewicht/ Tag) oder physiologische Kochsalzlösung freisetzten. Nach einer Woche wurde ein Teil der Tiere getötet, während bei den übrigen Tieren die Effekte einer dreitägigen Nikotinabstinenz untersucht wurden. Die Nikotinbehandlung war mit einer reduzierten Gewichtszunahme sowie einer erhöhten Rektaltemperatur (p=0,001) assoziiert. Die Nikotinabstinenz führte dagegen zu einer gesteigerten Gewichtszunahme (p=0,012), einer erniedrigten Rektaltemperatur sowie einer höheren Serumglukosekonzentration (p=0,028). Für die Serumkonzentrationen von Insulin, Leptin, Cholesterin oder Triglyceriden konnten keine signifikanten Unterschiede aufgezeigt werden, was möglicherweise aber auf die relativ geringe Anzahl an Versuchstieren zurückzuführen ist. Mit den Microarray-Studien ließen sich die vorbeschriebenen Daten für die Nikotin-abhängige Regulation der Genexpression von NPY sowie teilweise auch von POMC bestätigen. Darüberhinaus konnten neue Informationen im Hinblick auf die Nikotinabhängige Regulation der Genexpression von AGRP, LepRb, Insulinrezeptor, MC3R, NPY-Y5-Rezeptor, Prohormone-Convertase-1, POMC und SOCS-3 gewonnen werden. Zusätzlich zu den neuen Daten stellen wir somit einen methodischen Ansatz vor, mit dem Expressionsprofile für viele hundert hypothalamischen Genen in Abhängigkeit von Manipulationen des Körpergewichts erstellt werden können, um so dann tiefgreifende Einsichten in die neuronalen molekularen Mechanismen der Körpergewichtskontrolle nehmen zu können.
Der durchflusszytometrische Nachweis antigenspezifischer T-Lymphozyten über die
Zytokinproduktion nach Kurzeitstimulation ermöglicht Aussagen über die zelluläre
Immunität, was in bestimmten Patientenkollektiven wie z. B. stammzelltransplantierten
Patienten von großem Wert sein kann. Infektionen mit Herpesviren wie z.B. dem
humanen Zytomegalievirus (CMV) oder den Herpes-Simplex-Viren (HSV) können in
diesem Kollektiv zu schweren, zum Teil auch letal verlaufenden Erkrankungen führen.
Zwar wurde diese Methode inzwischen durch die Entwicklung kommerzieller Testkits
zum Nachweis dieser Lymphozyten direkt aus Vollblut vereinfacht. Dennoch ist die
Durchführung dieses Tests nur wenig standardisiert und sehr aufwendig. In dieser
Arbeit wurde die Methode der Bestimmung antigenspezifischer T-Lymphozyten aus
Vollblut daher im Bezug auf die Durchführbarkeit optimiert sowie die Anwendbarkeit
dieser Methode bei Patienten mit bestehender Lymphopenie evaluiert.
Im Einzelnen wurde zunächst die Messung antigenspezifischer CD4+ T-Lymphozyten
anhand des Superantigens Staphylokokkenenterotoxin-B (SEB) sowie der Herpesviren
CMV und HSV-1 eingeführt. Hierzu wurde die Spezifität der Lymphozytenreaktionen
im Hinblick auf den Immunstatus von Probanden getestet und die Reproduzierbarkeit
der Messergebnisse ermittelt. Zur Vereinfachung der Stimulation wurde der
Thermoblock eingeführt, der die Inkubation der Proben automatisch nach einer
vorgegebenen Zeitspanne beendet. Vergleichende Ansätze nach der herkömmlichen
Methode mit einer Inkubation im Brutschrank ergaben keine Differenzen zwischen den
Inkubationsmethoden hinsichtlich der Resultate. Weiterhin wurde versucht, die Proben
zu konservieren, um so das Zeitfenster zwischen Blutentnahme und Verarbeitung der
Blutprobe zu vergrößern. Hierfür wurden die Proben mit dem Reagenz CytoChex®
behandelt, einem Zellstabilisator, der der Konservierung von Leukozyten dient. Trotz
mehrfacher Abwandlung des Protokolls gelang es nicht, die Blutproben für die
antigenspezifische Stimulation zu konservieren.
Ein zentraler Teil dieser Arbeit befasst sich mit der Fragestellung nach der
Anwendbarkeit dieses Testes zum Nachweis CMV-spezifischer T-Lymphozyten im
Rahmen einer Lymphopenie. Dies wurde bei einem Kollektiv stammzelltransplantierter
Patienten untersucht. Es zeigte sich, dass in diesem Kollektiv der Test durchführbar ist,
wenn mindestens 1.000 CD8+ T-Lymphozyten bzw. 3.000 CD4+ T-Lymphozyten durchflusszytometrisch nachgewiesen werden konnten. Anhand dieses Kollektivs wurde
zuletzt die Effizienz dieser Methode durch Weglassen der Kontrollantigenmessungen in
bestimmten Fällen und Einführung eines Auswertungstemplates zur indirekten
Ermittlung CD4+ T-Lymphozyten aus der CD8+ T-Lymphozytenmessung gesteigert.
Zusammenfassend bringen die in dieser Arbeit vorgestellten Modifikationen der
Standardmethode eine deutliche Vereinfachung mit sich. Weiterhin wird es möglich,
auch im Rahmen einer Lymphopenie antigenspezifische T-Lymphozyten nachzuweisen.
Dies ermöglicht zumindest weitere Untersuchungen im Hinblick auf die Fragestellung
nach einer ausreichenden Immunantwort gegen CMV bei immunsupprimierten
Patienten. So können in Zukunft auch bei Patienten mit hohem Risiko für eine CMVReaktivierung
und Erkrankung Aussagen über die Immunsituation gemacht werden um
möglicherweise eine Verbesserung der diagnostischen und damit auch therapeutischen
Situation dieser Patienten zu erzielen.
Patienteninformation
(2010)
Eine Autoimmunreaktion impliziert Verlust der Autotoleranz und ermöglicht Immunreaktionen gegen körpereigene Antigene. Bei autoimmuner Erkrankung der Schilddrüse Typ M. Basedow führt die Aktivierung von T-Lymphozyten zur vorübergehenden und sequentiellen Expression von spezifischen Molekülen auf der Zelloberfläche, z.B. CD25 oder HLA-DR. Dass die CD4+CD25+-, CD8+CD25+-Zellen sowie HLA-DR-positive T-Zellen eine wesentliche Rolle in der Autoimmunität der Schilddrüse haben, ist erwiesen. Dennoch sind die genauen pathophysiologischen Mechanismen ungeklärt. Zusätzlich haben mehrere Studien eine Erhöhung der B-Zellen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl von CD19+CD25+-Zellen bei Ophtalmopathie, sowie eine Erhöhung der zytotoxischen Aktivität der NK-Zellen beschrieben. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, mit Hilfe der Durchflusszytometrie die Veränderungen in der Expression von Aktivierungsmarkern CD25, HLA-DR und CD94 auf peripheren und intrathyreoidalen Lymphozytensubpopulationen bei M. Basedow und Struma zu bestimmen. Im ersten Teil der Arbeit wurden periphere Lymphozytensubpopulationen von M. Basedow, Struma, und Kontrollgruppe untereinander verglichen. Die Analyse von peripheren T-Helferzellen CD3+CD4+CD25- zeigte sowohl bei M. Basedow- als auch bei Struma-Patienten eine signifikant niedrigere Anzahl im Vergleich zur Kontrolle, während die peripheren CD3+CD4+CD25+-Zellen signifikant höhere Werte gegenüber der Kontrollgruppe aufwiesen. Im Rahmen der Untersuchung traten die peripheren aktivierten B-Zellen (CD45+CD19+CD25+) sowie peripheren NK-Zellen (CD45+CD56+CD94-, CD45+CD56+CD94+, CD45+CD8-CD56+, CD45+CD3-CD56+ und NK-T-Zellen (CD45+CD8+CD56+, CD45+CD3+CD56+) bei Struma in eine signifikant erhöhten Anzahl im Vergleich zur Kontrolle auf. Die nicht aktivierten B-Zellen (CD45+CD19+CD25-) zeigten bei Patienten mit M. Basedow eine signifikante Erhöhung der Anzahl verglichen mit der Strumagruppe. Diese Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede in den Aktivierungsmustern von M. Basedow und Struma gegenüber der Kontrolle. Somit kann man bei beiden Erkrankungen über eine immunologische Reaktion in der Peripherie sprechen, die sich deutlich von der bei gesunden unterscheidet. Dennoch war in der Peripherie bei M. Basedow-Patienten die Aktivierung von B-Zellen, wahrscheinlich autoimmun bedingt, beeinträchtigt. Im zweiten Teil der Arbeit wurden intrathyreoidale Lymphozytensubpopulationen von M. Basedow- und Struma-Patienten untereinander verglichen. Die Anzahl der intrathyreoidalen CD3+CD4+CD25--Zellen von M. Basedow war signifikant höher im Vergleich zu Struma, andererseits waren die Werte der CD45+CD19+CD25+-Zellen signifikant niedriger. Zusätzlich wurde bei M. Basedow-Patienten eine Analyse der Verhältnisse zwischen aktivierten und nicht aktivierten intrathyreoidalen Lymphozytensubpopulationen durchgeführt. Der Anteil nicht aktivierter T-Helferzellen (CD4+CD25-), zytotoxischer Zellen (CD8+CD25-) und B-Zellen (CD19+CD25-) war höher als der Anteil aktivierter T-Helferzellen (CD4+CD25+), zytotoxischen Zellen (CD8+CD25+) und B-Zellen (CD19+CD25+). Die hier vorgestellten Ergebnisse legen nahe, dass die Fähigkeit der CD4+CD25+-Zellen, die Proliferation von CD4+CD25--Zellen zu unterdrücken, bei M. Basedow-Patienten beeinträchtig ist. Dies führt bei diesen Patienten zu einer Zunahme der CD4+CD25--Subpopulation. Die Änderung der Verhältnisse von intrathyreoidalen aktivierten zu nicht aktivierten T-Helferzellen scheint hierbei mit der Entwicklung von M. Basedow assoziiert zu sein. Im dritten Teil der Arbeit wurden periphere und intrathyreoidale Lymphozyten von M. Basedow gegenübergestellt. Die Anzahl von intrathyreoidalen aktivierten zytotoxischen Zellen von M. Basedow mit dem Phänotyp CD3+CD8+CD25+ war erhöht im Vergleich zur Peripherie. Derselbe Vergleich wurde auch bei Struma durchgeführt. Dabei zeigten die intrathyreoidalen CD3+CD4+HLA-DR+- CD3+CD4+CD25+- CD3+CD8+CD25+- und CD3+CD8+HLA-DR+-Zellen sowie CD45+CD56+CD94--NK-Zellen höhere Werte als Periphere. Somit konnten wir zeigen, dass bei M. Basedow die Aktivierung von CD3+CD4+HLA-DR+- CD3+CD4+CD25+- und CD3+CD8+HLA-DR+-Zellen in der Schilddrüse unterdrückt ist. Dies könnte als Unterscheidungsmerkmal zwischen M. Basedow und Struma wichtig sein. Im vierten Teil der Arbeit wurden die peripheren und intrathyreoidalen Lymphozyten nach der Kultivierung mit Thyreozyten verglichen. Die Kultivierung von peripheren CD3+CD4+HLA-DR--Zellen mit Thyreozyten von Patienten mit M. Basedow bzw. Struma zeigte eine Vermehrung dieser Zellen im Vergleich zur Kultivierung ohne Thyreozyten. Die Struma-Patienten zeigten jedoch bei Kultivierung mit Thyreozyten höhere Anzahlen von intrathyreoidalen aktivierten T-Helferzellen (CD3+CD4+HLA-DR+) und zytotoxischen Zellen (CD3+CD8+HLA-DR+), als kultiviert ohne Thyreozyten. Aufgrund der Ergebnisse in diesem Teil der Arbeit kann angenommen werden, dass ein hemmender Einfluss von Thyreozyten auf intrathyreoidalen CD3+CD4+HLA-DR+- und CD3+CD8+HLA-DR+ -Zellen bei M. Basedow vorhanden ist.
Prognostische Bedeutung von "electrical storm" und seinen verschiedenen Formen bei Patienten mit ICD
(2010)
Ziel: Das Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die Unterschiede bezüglich Mortalität, demographischen und klinischen Parametern, zwischen „electrical storm) (ES) und „nicht electrical storm“ (NES) Patienten sowie zwischen den Gruppen mit verschiedenen Formen des ES aufzuzeigen, um Aussagen über die prognostische Bedeutung von ES und dessen verschiedene Formen und den Einfluss der demographischen und klinischen Parameter auf die Entstehung von ES machen zu können. Hintergrund: Es existieren nur ungenügende Daten bezüglich der Entstehung und Prognose von ES bei ICD Patienten. Die prognostische Bedeutung der bei ES auftretenden Herzfrequenzen wurde bislang nur von einer Arbeitsgruppe untersucht und bedarf weiterer Studien. Methoden: In der Studie wurden retrospektiv die Daten von 783 konsekutiven Patienten, denen von Dezember 1989 bis September 2005 in der JWG Universitätsklinik Frankfurt am Main ein ICD implantiert wurde, ausgewertet. Die Nachsorgedauer betrug 40,7 ± 30 Monate. ES wurde als das drei oder mehrmalige Auftreten von anhaltende VTs / VFs innerhalb von 24 h, die mit ATP oder Schock therapiert wurden definiert. In der Studie wurden erstmals ES Patienten mit immer gleichen HF während eines ES mit denen mit unterschiedlichen HF verglichen. Weiterhin wurde die Gruppe der Patienten mit gleichen HF in die Untergruppen HF 100-200/min und > 200/min eingeteilt und ein Vergleich durchgeführt. Ergebnisse: Von den 783 Patienten erlitten 144 (18,39%) während des Beobachtungszeitraumes einen oder mehrere ES. Männliches Geschlecht (p = 0,004), eine sekundäre Indikation zur ICD Implantation (p = 0,000) sowie die fehlende Einnahme von Aldosteron-antagonisten (p = 0,026) zeigten sich in der multivariaten Analyse als unabhängige Faktoren, die die Entstehung von ES begünstigen. Es verstarben höchst signifikant häufiger Patienten der ES Gruppe als Patienten der NES Gruppe (38,88% vs. 21,75%; p = 0,000116). Die Cox Regression zeigte jedoch, dass die Tatsache des Erleidens eines ES keinen unabhängigen Faktor für das Überleben darstellt. Beim Vergleich der Patienten mit unterschiedlichen und gleichen Herzfrequenzen zeigte sich, dass Patienten mit unterschiedlichen Herzfrequenzen häufiger versterben als Patienten mit gleichen Herzfrequenzen (41,18% vs. 27,50%). Die Ergebnisse erlangten jedoch keine Signifikanz. Beim Vergleich der Patienten der unterschiedlichen HF Gruppen zeigte sich, dass signifikant mehr Patienten mit einer HF >200/min eine LVEF unter 30% haben (84,62% vs. 44,44%, p = 0,038310). Es sind mehr Patienten mit einer HF >200/min als mit einer HF von 100-200/min verstorben (38,46% vs. 22,22%), die Ergebnisse erlangten jedoch keine Signifikanz. Schlussfolgerung: ICD Patienten mit ES versterben signifikant häufiger als ICD Patienten, die keinen ES erleiden. ES ist jedoch kein unabhängiger Faktor für das Überleben von ICD Patienten. Zum ersten Mal wurden ES Patienten eingeteilt in verschiedene HF Gruppen verglichen, und es ergaben sich deutliche prozentuale Unterschiede. Um jedoch statistisch signifikante Aussagen über die Auswirkung der verschiedenen HF bei ICD Patienten mit ES machen zu können, bedarf es Studien mit wesentlich höheren Studienpopulationen. Aus den Studienergebnissen des Vergleiches der Baselinedaten lassen sich Risikofaktoren sowie protektive Faktoren, die das Auftreten eines ES beeinflussen, ableiten, wodurch in Zukunft Risikopatienten identifiziert werden und entsprechende Vorsorgemaßnahmen eingeleitet werden können.
Frühere Studien haben gezeigt, dass während des hämorrhagischen Schocks freie Radikale gebildet werden. Diese reaktiven Sauerstoffverbindungen und reaktiven Stickstoffverbindungen spielen eine ursächliche Rolle beim Multiorganversagen. ZIEL: Es sollte die Hypothese überprüft werden, ob die enterale Applikation eines polyphenolhaltigen Extraktes des chinesischen Grünen Tees (Camellia sinensis/GTE) die Bildung freier Radikale verringert, die Organschäden und die Mortalität bei Ratten nach hämorrhagischen Schock und Reperfusion beeinflusst. METHODE: Gruppen von weiblichen Sprague Dawley Ratten wurden entweder mit 100 mg GTE/kg Körpergewicht oder Placebo zwei Stunden vor dem hämorrhagischen Schock gavagiert. Die Hypothese wurde anhand zweier Schockmodelle überprüft: 1.) Nicht-Überlebensmodell: Entnahme von Blut bis ein mittlerer arterieller Blutdruck von 40 mmHg erreicht war, gefolgt von zunehmender Entnahme über eine Stunde bis dann ein mittlerer arterieller Druck von 28 mmHg erreicht war (schwerer hämorrhagischer Schock), 2.) Überlebensmodell: Entnahme von Blut bis ein mittlerer arterieller Blutdruck von 40 mmHg erreicht war, welcher dann für eine Stunde konstant gehalten wurde (moderater hämorrhagischer Schock). Alle Ratten wurden dann über eine Stunde mit 60% des bis dahin entnommenen Blutes plus das doppelte Volumen hiervon als Ringerlaktat- Lösung reperfundiert. 10 Minuten und zwei Stunden nach Ende der Reperfusion wurden Blutproben entnommen. 18 Stunden nach Reperfusion wurden die Lebern zur Zytokinmessung und Bestimmung von 3-Nitrotyrosin mittels ELISA sowie zur immunhistochemischen Darstellung von 4-Hydroxynonenal entnommen. ERGEBNISSE: Im schweren hämorrhagischen Schock stieg die Überlebensrate im Beobachtungszeitraum von 18 Stunden von 20% (2 von 10) bei placebobehandelten Ratten und auf 70% (7 von 10) bei mit GTE behandelten Ratten (p < 0.02). Im moderaten hämorrhagischen Schock war die Überlebensrate höher (80%) und es bestand kein Unterschied zwischen mit GTE und placebobehandelten Gruppen. Im moderaten hämorrhagischen Schock stieg jeweils die Alaninaminotransferase (ALT) 10 Minuten und zwei Stunden nach Reperfusion auf 345 ± 12 und 545 ± 13 IU/l. Die Behandlung mit GTE verringerte die ALT-Freisetzung auf 153 ± 9 und 252 ± 12 IU/l 10 Minuten und zwei Stunden nach Reperfusion (p < 0,01). TNF-α im Lebergewebe war in placebobehandelten Ratten höher (5,76 ± 0,62 pg/mg) im Vergleich zu GTE gavagierten Ratten (4,02 ± 0,26 pg/mg, p < 0,05). IL-1β im Lebergewebe war ebenfalls bei placebobehandelten Ratten höher (0,8 ± 0,18 pg/mg) im Vergleich zu GTE behandelten Ratten (0,37 ± 0,07 pg/mg, p < 0,05). Analoges galt für IL-6 (6,93 ± 0,48 vs. 5,15 ± 0,58 pg/mg, p < 0,04). Auch 3-Nitrotyrosin war in den Lebergeweben der placebobehandelten Ratten höher (1,88 ± 0,51 pg/mg) als in den GTE behandelten Ratten (0,63 ± 0,23 pg/mg, p < 0,04). Immunhistochemische Färbung von Lebergewebe, welches 18 Stunden nach Reperfusion zur Darstellung von 4-Hydroxynonenal entnommen wurde und welches als Maß für die Lipidperoxidation gilt, sank von 4,81 ± 0,99 % in placebobehandelten Ratten auf 1,46 ± 0,42 % in GTE behandelten Ratten (p < 0,02). SCHLUSSFOLGERUNG: Enterale Applikation von GTE Polyphenolen erscheint im hämorrhagischen Schock und Reperfusion von Vorteil.
Die kongenitale HCMV-Infektion ist der wichtigste Auslöser geistiger Retardierung viraler Genese und ist für die meisten neurosensorischen Hörstörungen nicht genetischen Ursprunges verantwortlich. Die Entwicklung neuer Strategien zur Prävention der HCMV-Infektion bei Neugeborenen ist also von höchster Dringlichkeit. Die Einführung von universellen Screeningprogrammen bei Neugeborenen könnte die frühzeitige Erkennung einer Infektion und somit einen frühen therapeutischen Einsatz ermöglichen. Um dies in die Praxis umsetzen zu können, wird jedoch eine Vereinfachung der Probengewinnung und die Entwicklung einer schnellen und sensitiven Nachweismethode benötigt. Die Anwendbarkeit von verschiedenen im Handel für DNA-Analysen angebotenen Filterpapieren zur Sammlung von Urinproben für die HCMV-Diagnostik mittels PCR wurde untersucht und mit Referenzmethoden verglichen. Es wurden zwei mit Reagenzien behandelten Papiere, das Indicating FTA® Classic Card (Ind FTA Filterpapier) und das FTA® Elute (FTA Elute Filterpapier) und ein unbeschichtetes Papier, das 903® Specimen Collection Paper (903-Filterpapier) eingesetzt. Insgesamt waren alle Papiere leicht einzusetzen, gut verträglich und die Gewinnung von Proben gestaltete sich problemlos. Dilutionsreihen aus Zellkulturüberstand aus einer mit dem HCMV-Laborstamm AD169 infizierten Fibroblastenkultur wurden zur Sensitivitätsbestimmung der Methode eingesetzt. Während bei der Anwendung der Indicating FTA® Classic Cards die Nachweisgrenze der Methode bei 4.000 Kopien/ml lag, wurden beim FTA® Elute- und 903® Specimen Collection-Paper noch Proben mit 400 Kopien/ml erfasst. Ferner wurden 70 klinische Proben mittels Ind. FTA-Papier getestet und 10 mittels FTA Elute- und 903-Filterpapier. Die Sensitivität der Methode betrug im Vergleich zum "Shell Vial Assay" 43,2% beim Einsatz des Ind. FTA-, 60% beim 903- und 70% beim FTA Elute-Filterpapiers. Im Vergleich zur PCR aus mit Qiagen isoliertem Urin erreichte die Methode eine Sensitivität von jeweils 58,3% mit Ind. FTA-, 50% mit dem 903-, und 83,3% mit FTA Elute-Filterpapier. Eine Korrelation zwischen Viruslast in der Filterpapier-Probe und in der mit Qiagen isolierten Urinprobe bestand nur beim FTA Elute Filterpapier. Der Nachweis von HCMV-DNA aus auf FTA Elute-Filterpapier getrockneten Urinproben scheint ein vielversprechender Ansatz in der HCMV-Diagnostik zu sein. Um diese Methode für epidemiologische und/oder diagnostische Zwecke empfehlen zu können, müssten noch umfangreichere klinische Studien durchgeführt werden.
Die vorliegende Promotionsarbeit fokussiert auf das transfusionsbedingte Infektionsrisiko bezüglich Hepatitis B-Virus Infektionen. Da das Restinfektionsrisiko bezüglich Hepatitis B deutlich höher als das Restinfektionsrisiko bezüglich Hepatitis C oder HIV-Virus Infektionen anzusehen ist, konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf den Stellenwert von Anti-HBc Antikörper für das Blutspenderscreening. In der vorliegenden Arbeit wurden zunächst unterschiedliche Anti-HBs Screening Assays synoptisch bezüglich der Sensitivität und Spezifität sowie anderer Test-Parameter miteinander verglichen und die Prävalenz und Infektiosität Anti-HBc-Ak positiver Blutspenden des Blutspendedienstes Hessen / Baden-Württemberg untersucht. Anschließend erfolgte eine Screening an fünf unterschiedlichen Standorten in Deutschland zur Prävalenz von Anti-HBc sowie zum Prozentsatz von chronisch infizierten Hepatitis B positiven Spendern. Anhand von Lookback Untersuchungen von chronisch infizierten Anti-HBc positiven und HBV DNA positiven Spendern konnte untersucht werden, inwieweit die Transfusion dieser niedrig virämischen Spender zu einer Übertragung von Hepatitis B in der Vergangenheit geführt hat. Darüber hinaus wurde eine Fall-Kontroll-Studie durchgeführt, mit der Fragestellung, inwieweit allein das Vorhandensein von Hepatitis B Antikörper (Anti-HBc Antikörper und Anti-HBe Antikörper) ohne Nachweis von HBV DNA, bereits ein erhöhtes Transfusionsrisiko darstellt. Zusätzlich wurden Daten bezüglich der heutigen Relevanz der HBs-Ag Testung im Blutspendewesen erhoben. Anschließend wurden alle drei für die Doktorarbeit relevanten Screeningparameter bezüglich Hepatitis B für das Blutspenderscreening (HBV Minipool PCR, HBs-Ag Test und Anti-HBc Test) bezüglich der Kosten pro gewonnenen QALY (Quality Adjusted Life Years) berechnet und wieder synoptisch miteinander verglichen. In der abschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Screening Szenarien auf ihre Wertigkeit bezüglich der Sicherheit der Blutprodukte sowie auf ihre Kosten-Nutzen-Analyse hin betrachtet. Festgestellt wurde, dass durch die Anti-HBc-Ak Diagnostik im Blutspendewesen eine erhöhte Sicherheit bezüglich einer transfusionsbedingten HBV Transmission erzielt werden kann. Unter ca. 1,4 Millionen untersuchten Spendern konnten 21 HBV DNA positive Spender (alle niedrige HBV DNA Konzentrationen) ermittelt werden. Bei keinem der jeweiligen Empfänger konnte eine Infektion bestätigt werden, bei einem wäre sie möglich gewesen. Dabei konnte gezeigt werden, dass sich das PRISM® HBcore™ Testsystem wegen guter Sensitivität aber auch gleichzeitig guter Spezifität (signifikant besser als PRISM® HBc™) am besten zur Anti-HBc-Ak Routinetestung im Blutspendedienst eignet und selbst bei sehr hohem Probenaufkommen bewährt hat. Im Vergleich unterschiedlicher Testsysteme hatte der AxSym® CORE™ die höchste analytische Sensitivität, im weiteren Vergleich schnitten die untersuchten Assays annähernd gleich ab, zwischen dem PRISM® HBcore™ und PRISM® HBc™ konnte kein weiterer signifikanter Unterschied festgestellt werden. Des weiteren konnte gezeigt werden, dass Anti-HBc-Ak einen guten und sinnvollen Parameter zur HBV Diagnostik darstellt, der, in Verbindung mit der Pool-PCR, eventuell sogar die HBs-Ag Testung abzulösen in der Lage ist. Anhand der im Rahmen dieser Studie erhobenen Daten wären alle HBs-Ag positiven Blutprodukte auch mittels der Pool-PCR und Anti-HBc-Ak Diagnostik identifiziert worden. Darüber hinaus wurden einige HBV positive Blutprodukte mit diesen Verfahren erkannt, die mittels der klassischen HBs-Ag Testung übersehen worden wären. Bestätigt Anti-HBc-Ak positive Spender lassen sich anhand zusätzlicher serologischer Parameter (Anti-HBe-Ak und Anti-HBs-Ak) und wiederholter Testung bestimmen und so auch bestätigen; Die gemessenen S/CO-Werte der einzelnen untersuchten Testsysteme sind in der Lage einen Hinweis auf eine mögliche unspezifische Anti-HBc-Ak Reaktivität geben, so dass in Verbindung mit zusätzlichen HBV Parametern (z.B. Anti-HBe-Ak), die Richtigkeit des Ergebnisses besser eingeschätzt werden kann. Mittels Testung auf weitere HBV Marker (Einzelproben-PCR, Anti-HBs-Ak) können, wie es bereits gesetzlich geregelt wurde, Anti-HBc-Ak positive Blutprodukte durch ein „Re-Entry“ Verfahren wieder der Patientenverwendung zugeführt werden, ohne das HBV Transmissionsrisiko zu erhöhen. Die vorliegende Studie bestätigt diese Annnahme: Es konnte keine einzige HBV Transmission durch Anti-HBc-Ak positives Blut bewiesen werden, welches HBV PCR negativ (Sens. < 5,6 IU/ml) war. Die Prävalenz der Anti-HBc-Ak positiven Blutspender betrug vor Einführung der Anti-HBc-Ak Testung ca. 1,61%, im Spenderkollektiv wird sie aber wegen Selektionierung in den nächsten Jahren stark rückläufig sein.
Hintergrund und Problemstellung: Viele vermeidbare Medikamentennebenwirkungen bei älteren Patienten haben ihre Ursache in der fehlenden Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz. Beim Patienten über 65 Jahre liegen die Serumkreatininwerte oft noch im Normbereich, während die tatsächliche Nierenfunktion schon deutlich beeinträchtigt ist. Eine genauere Beurteilung der Nierenfunktion ist mit der Berechnung der glomerulären Filtrationsrate möglich. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Praxisgemeinschaft einer hausärztlich tätigen Internistin und einer Fachärztin für Allgemeinmedizin in Frankfurt retrospektiv exploriert, ob niereninsuffiziente Patienten als solche erkannt wurden und wenn ja, ob sie dosisadaptiert mit Medikamenten versorgt wurden, bzw. in wie vielen Fällen sie fehlerhafte Verordnungen erhielten. Methode: Eine Zielpopulation von 100 Patienten mit moderater bis schwerer Nierenfunktionseinschränkung (Kreatinin-Clearance von 60 oder kleiner) wurde retrospektiv hinsichtlich der verordneten Medikation untersucht. Dabei wurde die glomeruläre Filtrationsrate mittels Cockroft-Gault-Formel errechnet. Bei nierensensiblen Substanzen wurde die in der Fachinformation empfohlene Dosis mit der tatsächlich verordneten Dosis verglichen. Ergebnisse: Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass von 232 auswertbaren Patienten 102 eine errechnete Kreatinin-Clearance von weniger als 60 ml/min aufwiesen, obwohl bei 48 Patienten der Serumkreatininlevel noch im Normbereich lag. Eine Dosisanpassung wegen Niereninsuffizienz war bei 261 von 613 Verordnungen erforderlich und wurde in 189 Fällen wie empfohlen umgesetzt. In 72 Fällen (27%) wurde sie nicht korrekt durchgeführt. Hier wurde die Dosis 32 mal nicht angepasst, 40 mal wurde trotz Kontraindikation verordnet. Das Risiko einer Fehlverordnung war signifikant assoziiert mit dem Vorliegen einer schweren Nierenfunktionsstörung (GFR < 30ml/min). Mit dem Vorliegen eines normalen Serumkreatininwerts waren keine signifikanten Assoziationen nachweisbar. Die Substanzen Metformin, Ramipril, Enalapril, HCT, Spironolacton und Simvastatin machten den Hauptanteil der Fehlverordnungen im Bereich der Dauermedikation aus. Bei den temporären Verordnungen waren im Schwerpunkt Antibiotika (Cefuroxim, Cefpodoxim, Levofloxacin) und Antiphlogistika (Diclofenac, Ibuprofen) betroffen. Schlussfolgerung: In einer durchschnittlichen Hausarztpraxis kommen in signifikanten Maße Fehlverordnungen vor. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere das Verschreibungsverhalten von Hausärzten hat eine zentrale Bedeutung für die Patientensicherheit bei Medikamentenverordnung und sollte unbedingt Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.
Einleitung: Seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist die Bedeutung genetischer Forschung im Bereich der Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen, zum Beispiel des Typ-1-Diabetes, stark gestiegen. Großangelegte multizentrische Forschungsarbeiten wie die Projekte des International Type 1 Diabetes Genetics Consortium (T1DGC) arbeiten an der Aufdeckung noch unbekannter genetischer Prädispositionen zur Entwicklung eines Typ-1-Diabetes und benötigen dafür die Hilfe von Multiplex-Familien. Die Rekrutierung dieser Familien ist schwierig, da in nur 15% der Familien mit Typ-1-Diabetes mehrere Familienangehörige betroffen sind. Um die Motivation zur Studienteilnahme eines solch kleinen Kollektivs besser zu verstehen, wurde die Einstellung zu genetischer Forschung aus Teilnehmersicht untersucht. Hintergrund sind hier die bei vielen Forschern vorhandenen ethischen Bedenken hinsichtlich der psychischen Belastung bei genetischen Untersuchungen für die Teilnehmer. So besteht ein – bisher kaum untersuchter - allgemeiner Konsens, dass die Konsequenzen von Genanalysen für die Betroffenen nicht einzuschätzen sind. Somit stehen die Forscher vor dem Dilemma, welches in der Notwendigkeit, Genanalysen durchzuführen, und in der Furcht vor einer zu hohen psychischen Belastung der teilnehmenden Personen besteht. Dies hat derzeit zur Folge, dass den Teilnehmern die Ergebnismitteilung in der Regel verwehrt wird. Ergebnisse: Von 180 angeschriebenen füllten 140 Teilnehmer des T1DGC-Projektes einen Fragebogen hinsichtlich ihrer Meinung zu genetischer Forschung und ethischen Fragestellungen anonym aus: 88,6% der Teilnehmer äußerten, dass sie generell genetische Forschung als sehr wichtig ansehen. Es gaben 60% der Befragten an, dass sie nicht genügend Informationen über das Projekt erhalten hatten. 95% der Teilnehmer wünschten ein vollständiges Verständnis der wichtigsten Studiendetails. Als bevorzugte Informationswege gaben die Teilnehmer schriftliche Informationen per Post oder durch eine Internet-Website an. 83,2% der Befragten möchten über das Vorliegen einer erblichen Hochrisiko-Konstellation für das Auftreten von Komplikationen informiert werden. Im Falle des Nachweises eines Hochrisikogens für Typ-1-Diabetes möchten 87,6% darüber aufgeklärt werden. 96,4% der Teilnehmer sind generell an einer Ergebnismitteilung interessiert. Es zeigten sich keine signifikanten Unterschiede im Antwortverhalten in Abhängigkeit von Betroffenenstatus, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Schul- bzw. Berufsabschluss. Schlussfolgerung: Für die Teilnehmer genetischer Studien zum Thema Typ-1-Diabetes ist der Wunsch nach ausführlicher, individuell angepasster Information grundlegend. Es muss festgestellt werden, dass die Teilnehmer am International Type 1 Diabetes Genetics Consortium (T1DGC) sich gut betreut, doch letztlich nicht ausreichend informiert gefühlt haben. Daraus lässt sich ableiten, dass neben dem individuellen Beratungsgespräch auch schriftliche Informationen mit klar konzipierter Wissensaufbereitung in Form von Websites, Broschüren und Rundbriefen (in elektronischer und/oder gedruckter Form) empfehlenswert sind. Ein wichtiges Ergebnis ist ferner, dass die Befragten die Sorge vieler Wissenschaftler und Ärzte nicht teilen, die Mitteilung eines erhöhten Erkrankungs- bzw. Komplikationsrisikos für einen Typ-1-Diabetes würde als zusätzliche Belastung empfunden werden. Im speziellen Fall der Multiplexfamilien bestanden allerdings bereits Erfahrungen mit der untersuchten Erkrankung des Typ-1-Diabetes. Eine Mitteilung, ob nun negativ oder positiv, wird im Vergleich zum Wissen um das Risiko keineswegs als psychische Bürde, sondern vielmehr als Chance zur Einflussnahme wahrgenommen. Es muss allerdings festgehalten werden, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung sich mit dem Typ-1-Diabetes auf eine chronische, jedoch gut therapierbare und nicht generell lebenszeitverkürzende Erkrankung beziehen. Für die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere genetisch-bedingte Erkrankungen ist weitere Forschung notwendig. Der bisher bestehende Konsens, im Rahmen genetischer Studien keine Ergebnismitteilung bezüglich chronischer, unheilbarer Krankheiten durchzuführen, muss überdacht werden. Den Studienteilnehmern ist das Recht auf Selbstbestimmung ein grundlegender Wert. Diese Selbstbestimmung beinhaltet, dass das Pro und Contra einer Ergebnismitteilung selbst eingeschätzt werden kann. Möchte ein Studienteilnehmer das Ergebnis der Auswertung seiner biologischen Proben erhalten, sollte ihm dies nicht verwehrt werden.
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, Qualität und Struktur der notärztlichen Versorgung von Patienten mit akutem Koronarsyndrom im Rahmen des „Netzwerks Herzinfarkt“ im Zeitraum vom 01.04. – 31.12. 2003 zu beurteilen. Hierzu wurden aus den von der Rettungsleitstelle zur Verfügung gestellten Daten 1588 Notarzteinsätze ausgewählt, die dem Notruf nach einem akuten Koronarsyndrom entsprechen könnten. Aus diesen 1588 Einsatzprotokollen wurden 506 herausgefiltert, bei denen die notärztliche Diagnose tatsächlich einem akuten Koronarsyndrom entsprach; diese wurden der definitiven Bearbeitung zugeführt. Zunächst wurde die gesamte Dokumentation im DIVI-Einsatzprotokoll auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit überprüft, in einem zweiten Schritt dann die Qualität der medikamentösen und Basisversorgung der Patienten beurteilt. In diesen Bereichen waren die wesentlichen Ergebnisse die ausgesprochen ungenaue Dokumentation der Einsatzzeiten sowie der Anamnese und die in 37,5% aller Fälle fehlende Anfertigung eines 12-Ableitungs-EKG´s. Bei der Therapie fiel ein allgemein sehr zurückhaltender Einsatz von Betablockern, ASS und Heparin auf. Ein Vergleich der präklinisch als akuter Myokardinfarkt diagnostizierten Patientengruppe mit der restlichen Stichprobe erbrachte keine signifikanten Unterschiede bezüglich der untersuchten Parameter. Die Sensitivität der notärztlichen Infarktdiagnostik betrug 98,4%, die Spezifität 78,6%. Die benötigten prästationären und innerklinischen Zeiten (Arztkontakt bis zur Einlieferung, contact-balloon, door-balloon-Zeit) blieben im Rahmen bzw. deutlich unter den von den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie geforderten Zeiten. Im Follow-Up-Beobachtungszeitraum (6 Monate) wiesen 97,6% der Rettungsdienstpatienten ein komplikationsloses Überleben auf. Signifikante Ergebnisse konnten bei der Evaluation der Bedeutung der notärztlichen Fachrichtung für die Behandlungsqualität gezeigt werden. So schnitten die Einsatzprotokolle von Chirurgen und Allgemeinmedizinern in der durchgeführten allgemeinen Beurteilung deutlich schlechter ab als die der Internisten und Anästhesisten. Dieser Trend bestätigte sich auch in der konkreten Analyse der medikamentösen Therapie, jeweils gemessen an den gültigen Leitlinien. Insgesamt war die Qualität der notärztlichen Behandlung der Patienten mit akutem Koronarsyndrom als in den genannten Punkten verbesserungsbedürftig, in den übrigen Parametern jedoch als gut anzusehen. Insbesondere im Hinblick auf die notärztliche Fachrichtung scheint eine strukturiertere Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ empfehlenswert. Die niedrige Komplikationsrate der präklinisch als akuter Myokardinfarkt diagnostizierten und direkt ins Interventionszentrum verbrachten Patienten im Follow-Up-Zeitraum und der deutliche Unterschied zu den Transferpatienten illustriert den Behandlungsbenefit, der aus einer verzögerungsfreien interventionellen Therapie des akuten Myokardinfarkts resultiert.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit periprothetischen Frakturen nach endoprotheti-schen Gelenkersatz von Schultergelenk, Hüftgelenk und Kniegelenk.
Über einen Zeitraum von 6 Jahren konnten 64 operative Frakturversorgungen bei 59 Patienten identifiziert werden.
Diese unterteilten sich in 8 Frakturen des Humerus, sowie 44 Frakturen des Femur nach Hüftgelenkersatz und 12 femorale Frakturen nach Kniegelenkersatz.
Die epidemiologischen Daten unseres Kollektivs mit PPF nach Hüft- und Kniegelenker-satz decken sich mit denen der aktuellen Fachliteratur. So wiesen unsere Patienten einen Altersdurchschnitt von 77,7 +/- 11,0 Jahre auf. Ein Großteil (77% der Patienten) war weiblich. Das follow up erfolgte durchschnittlich nach 27,2 +/- 16,8 Monaten.
Im Falle einer zementfreien primären Endoprothetik erfolgte die Fraktur früher, nach durchschnittlich 64,6 Monaten, gegenüber 103,4 Monate bei zementierter Prothese (p=0,11).
Der Zeitpunkt der PPF lag bei Hüftendoprothesen nach durchschnittlich 96 Monaten und bei Kniegelenkendoprothesen nach durchschnittlich 56 Monaten.
Hinsichtlich der Krankenhausliegezeit zeigten sich keine signifikanten Unterschiede. Ebenso war die Mobilisation gemessen am timed „up and go― Test in Abhängigkeit von der Prothesenlokalisation und Versorgungsart nicht signifikant unterschiedlich (Range 22-32 Sekunden).
Bei der gezielten Nachuntersuchung von periprothetischen Femurfrakturen nach Hüft-gelenkersatz mit festem Prothesensitz zeigte sich bei der plattenosteosynthetischen Versorgung eine signifikant höhere verfahrensbezogene Komplikationsrate (66,7% gegenüber 18,8 %), p= 0,01. Die beiden Patientenkollektive unterschieden sich hin-sichtlich epidemiologischer Daten (Alter, Geschlecht, Rate an primär zementierten Pro-thesen, follow up) nicht.
In der Gesamtzusammenschau bleiben PPF Verletzungen, die eine große Herausfor-derung an die behandelnden Chirurgen stellen.
Aufgrund des multimorbiden Patientenkollektivs im hohen Lebensalter mit einer hohen lost to follow up Rate sind retrospektive Analysen meist von geringer Fallzahl.
Die Effizienz der jeweiligen Versorgungsart in Abhängigkeit von Prothesentyp, Fraktur-klassifikation und Verwendung von Zement bei der Primärendoprothetik sollte in mulit-zentrischen, randomisiert kontrollierten Studien geprüft werden.
In der vorliegenden Arbeit wurden 494 endodontisch behandelte Zähne aus der studentischen Ausbildung des Zentrums der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Frankfurt am Main retrospektiv ausgewertet und eine Langzeitprognose erhoben. Die Überlebenszeit der Zähne wurde bezüglich des Einflusses der Behandlungsparameter auf die Prognose analysiert. Die Auswahl der Patientenfälle erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Jede begonnene Wurzelkanalbehandlung kam unabhängig von der Ausgangssituation zur Auswertung, sofern ein vorgegebenes standardisiertes Behandlungsprotokoll zur Anwendung kam. Im Unterschied zu vielen Studien wurde die Extraktion als Misserfolg gewertet und als finales Ereignis definiert. Vom Patientenpool in dieser Arbeit wurden die Parameter Alter, Geschlecht, behandelter Zahn, radiologische und klinische Ausgangssituation, Ausgangsbefunde und Diagnose, Kofferdamverwendung, Sitzungen, provisorische Füllungen, Stiftinsertion und prothetische Versorgungen erfasst und der Überlebensanalyse nach Kaplan-Meier zugeführt. Die Irrtumswahrscheinlichkeit wurde mit dem Log-Rang-Test ermittelt und ausgewertet. Bei 449 Patienten wurde die Wurzelkanalbehandlung nach vorgegebener standardisierter Therapie mit manueller Aufbereitung und lateraler Kondensation unter Verwendung des Sealers AH Plus® oder AH 26® (Dentsply DeTrey, Konstanz) durch unterschiedliche Behandler abgeschlossen. In 55 Fällen wurde eine Revisionsbehandlung durchgeführt. 45 Zähne wurden aus unterschiedlichen Gründen vor Beendigung der Therapie extrahiert. Diese Gruppe wurde mit den übrigen Zähnen bezüglich der Parameter der Therapie verglichen, um Gründe für die vorzeitige Zahnentfernung offen zulegen. Der Nachuntersuchungszeitraum umfasste bis zu 21 Jahren. Die Recall-Rate erreichte 58,1% bei einer Nachkontrollzeit von 5 Jahren und 25,6% bei 10 Jahren und liegt damit auf hohem Niveau. Die durchschnittliche Überlebenswahrscheinlichkeit der Zähne lag bei 76% nach 5 Jahren und 44% nach 20 Jahren. Statistisch signifikant mehr Extraktionen vor Beendigung der Wurzelkanalbehandlung fanden sich bei Molaren, bei Perkussionsempfindlichkeit vor Trepanation, bei symptomatischen Zähnen mit LEO, bei Therapie ohne Kofferdamverwendung, bei mehr als 10 Sitzungen mit anschließendem provisorischem Verschluss sowie bei Frauen. Hinsichtlich der Unterschiede in der Überlebenserwartung erwiesen sich nur die Parameter Altersstruktur und Stift- beziehungsweise Einzelkronenversorgung als signifikant. Die Zähne in der Gruppe der 41 bis 60-Jährigen zeigten eine deutlich bessere Überlebenswahrscheinlichkeit als die Zähne der Patientengruppe der 61 bis 80-Jährigen. Mit Einzelkrone versorgte Zähne zeigten einen signifikant besseren Langzeiterfolg unabhängig von einer Versorgung mit Wurzelkanalstift. Alle übrigen ausgewerteten Parameter des Ausgangszustandes, der Wurzelkanalbehandlung sowie die Diagnose der einzelnen Zähne waren hinsichtlich des Unterschiedes der Überlebenswahrscheinlichkeit nicht signifikant. Diese Studie ermittelte die Überlebenswahrscheinlichkeit von endodontisch behandelten Zähnen aus der studentischen Ausbildung. Für die angewandte Standardtherapie wurde eine Erfolgsangabe ermittelt, welche zukünftige Vergleiche mit Therapiealternativen zulässt. Die Ergebnisse dieser Studie ermitteln die postendodontische Versorgung als den wesentlichen Parameter für den Langzeiterfolg wurzelkanalbehandelter Zähne. Auf diesem Gebiet sollte deshalb weiter Forschung betrieben werden.
Selektive COX-2-Inhibitoren wie Rofecoxib und Celecoxib haben sich im klinischen Alltag bewährt, da sie im Gegensatz zu den herkömmlichen NSAIDs wie ASS oder Ibuprofen weniger gastrointestinale Komplikationen verursachen. Jedoch wurde in klinischen Studien ein erhöhtes Risiko für das Entstehen kardiovaskulärer Ereignisse nachgewiesen, was zur Stigmatisierung der selektiven COX-2 Inhibitoren und zu einer strengenIndikationstellung von Celecoxib führte. Verschiedene Studien, welche den - 765G>C SNP des PTGS2-Promotorgens untersuchten, kamen zu konträren Ergebnissen. Einerseits wurde bei Trägern des SNP eine verminderte COX-2- Proteinexpression und im Rahmen dieser Studie ein protektiver Effekt für das Entstehen kardiovaskulärer Ereignisse atherosklerotischer Genese beschrieben. Andererseits gab es Ergebnisse klinischer Studien, die bei Trägern des SNP eine erhöhte COX-2-Expression zeigten. Das Ziel der Studie war es herauszufinden, ob bei Trägern der Mutation nach COX-2-Inhibition durch Celecoxib verglichen mit Trägern der Wildtypvariante ein erhöhter, verminderter oder kein Effekt auf Prostaglandinsynthese, COX-2-Proteinexpression und COX-2-mRNA-Expression zu beobachten ist. Je 10 gesunde homozygote Träger des PTGS2 -765GG-Genotyps sowie des PTGS2 -765CC-Genotyps erhielten 200 mg Celecoxib per os, nachdem Einflüsse der COX-1 auf die Prostaglandinsynthese 24 Stunden zuvor mit der Einnahme von 500 mg ASS ausgeschlossen wurden. Blutproben wurden vor der Applikation (Referenzwert) sowie 1,3,6,9 und 24 Stunden nach der Applikation entnommen. Mittels LC-MS/MS wurden die Plasmakonzentrationen von Celecoxib sowie die ex vivo PGE2-Produktion von LPS-stimulierten Monozyten des peripheren Blutes gemessen. m-RNA Expression des COX-2-Gens wurde mit real-time quantitativer PCR gemessen. Mithilfe von Western Blot-Analysen wurde die COX-2-Expression dargestellt. Ex vivo Stimulation der Blutproben führte zu einem statistisch signifikantem Anstieg der PGE2-Produktion (P<0,001) ohne Inhibition durch Celecoxib. In Anwesenheit von Celecoxib kam es zu einer reduzierten PGE2-Produktion (von 19,3±7,2 ng/ml vor Applikation [Referenzwert] zu 7,4±4,8 ng/ml nach 1 Stunde; P<0,001), welche bis 9 Stunden nach Applikation statistisch signifikant bestehen blieb (P 0,001). Celecoxib inhibierte die PGE2-Produktion (EC 50%) bei einer Konzentration von 155,1 ng/ml bei Trägern der homozygoten Wildtypvariante sowie bei einer Konzentration von 186,6 ng/ml bei Trägern der homozygoten Allelvariante, was statistisch nicht signifikant war (P=0,36). Die Referenzwerte der PGE2-Produktion sowie die AUCs der PGE2-Konzentration in Bezug zur Zeit, ähnelten sich zwischen den Genotypen (P>0,28). LPS führte zu einer Hochregulation der COX-2 mRNAExpression (P=0,016), was jedoch unabhängig vom Genotyp war. Die COX-2-Proteinexpression zeigte bei beiden Genotypen keinen Unterschied (P=0,63). Ein Unterschied zwischen den Genotypen konnte weder auf Ebene der Prostaglandinproduktion ex vivo, noch auf Ebene der COX-2-Proteinexpression und mRNA-Expression nachgewiesen werden. Das Resultat dieser Studie steht weder zu den Ergebnissen der einen, noch zu den Ergebnissen der anderen Seite in komplettem Kontrast. Dass zur Zeit ungenügende Wissen über die Rolle der PTGS2-Mutationen ist vielmehr Ausdruck dieser konträren Studienergebnisse.
Laut BQS (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung) nimmt die Anzahl der durchgeführten Hüftendoprothesenerstimplantationen kontinuierlich zu (2006: 146.853; 2008: 157.350), bedingt nicht zuletzt durch die demographische Entwicklung (zunehmende Alterung der Gesellschaft). Die auftretenden Komplikationen nach solchen Operationen legen es nahe, an einer weiteren Optimierung des Behandlungsverfahrens zu arbeiten. Dabei wurde bisher kaum untersucht, inwieweit bei einer Hüftprothesenimplantation das Rotationsprofil der unteren Extremität die Prothesenauswahl bzw. die Prothesengestalt beeinflussen sollte. Das Resultat der Messung anthropometrischer Rotationsverhältnisse durch Bestimmung des Antetorsionswinkels (AT oder ATWinkel) und Unterschenkelrotationswinkels (UR oder UR-Winkel) an der unteren Extremität und deren Inbezugsetzung zueinander wird in dieser Studie „Rotationsprofil“ genannt. Ein solches Rotationsprofil wird allerdings in der CT-basierten Individualendoprothetik des Hüftgelenks routinemäßig erhoben und sein Ergebnis in die Prothesenrekonstruktion oder -auswahl eingearbeitet. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt in der Überlegung, dass es – bei einer wie üblich vorgenommenen Ausrichtung z. B. einer Geradschaftprothese an der Kniekondylenebene – unter Umständen postoperativ zu einer tatsächlichen Retrotorsion bzw. zu Einschränkungen des Bewegungsumfangs im Hüftgelenk kommen kann. Theoretisch ist in extremen Fällen nicht nur eine Luxation des Hüftkopfs vorstellbar, sondern auch eine mittelfristig induzierte Lockerung der Prothese, bedingt durch eine suboptimale Anpassung des ATWinkels im Rahmen der Planung des Prothesendesigns, und damit eine veränderte Krafteinleitung in das proximale Femur. In der hier vorgestellten Studie wird anhand eines größeren Patientenkollektivs, bei dem die Indikation für eine Hüftgelenksprothese aufgrund einer primären oder sekundären Coxarthrose gestellt worden war, das Rotationsprofil an der betroffenen Extremität im CT ermittelt. In dem Patientenkollektiv sollte zunächst eine mögliche geschlechtsspezifische Beziehung zwischen den Variablen AT und UR nachgewiesen werden. Erstmalig wurde eine Analyse des Rotationsprofils in verschiedenen Subgruppen hinsichtlich des Alters (vier Subgruppen) und der Größe des Antetorsionswinkels (fünf Subgruppen) durchgeführt. Es wurde die Hypothese überprüft, ob ein hoher AT-Winkel mit einem hohen UR-Winkel korreliert.
Schlangengifte enthalten einen ganzen Arzneischrank voller hochwirksamer Stoffe, die binnen kurzer Zeit zu Schock, Lähmung oder unstillbaren Blutungen führen können. Forscher interessieren sich vor allem für Verbindungen, welche die Blutgerinnung hemmen, denn sie könnten pharmakologisch interessante Leitstrukturen für neue Wirkstoffe sein, die das Risiko eines Herzinfarkts, Gehirnschlags und anderer Thrombosen mindern.
Resorbierbare Osteosynthesen haben zwar schon vor längerer Zeit Einzug in die Dysgnathiechirurgie gehalten, müssen aber immer noch dem Vorwurf der Instabilität standhalten. Die vorgelegte Arbeit vergleicht ein modernes resorbierbares Osteosynthesesystem (INION CPS) mit konventionellen Titanminiplatten in der orthognathen Chirurgie. Insgesamt wurden die 50 Patienten der Studiengruppe neu untersucht, die Patienten der Kontrollgruppe mit Titanminiplatten rekrutierten sich aus einem bereits veröffentlichten Kollektiv des Autors. Die Beurteilung der Stabilität erfolgte radiologisch anhand von Fernröntgen-Seiten-Aufnahmen durch einen Vergleich von präoperativen Aufnahmen zu postoperativen und Verlaufsaufnahmen. Die zwei Hauptgruppen wurden dann zum einen nach Verlagerungsrichtung unterteilt als auch nach Art des Eingriffs (Monomaxillär vs. Bimaxillär). Zusätzlich wurden getrennt von diesen Gruppen noch Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte untersucht. Diese Studie konnte zeigen, dass die Stabilität von den untersuchten resorbierbaren Platten im Besonderen von der Richtung der Verlagerung abhängt. In einigen Verlagerungsrichtungen (Impaktion, horizontale Bewegung im Oberkiefer, Unterkiefervorverlagerung) sind die resorbierbaren Systeme gleichwertig, in anderen (Elongation, Unterkieferrückverlagerung) schneiden sie schlechter ab. Keinen Unterschied gibt es hingegen beim Vergleich der Art der Verlagerungen. Bei Risikopatienten die Vertikalbewegungen benötigen sollte allerdings zu Gunsten der Sicherheit lediglich mit Titanosteosynthesen versorgt werden. Eine Reihe von Studien konnte jedoch zeigen, dass gerade die neuesten resorbierbaren Materialien in ihren Eigenschaften kaum hinter denen der Titanplatten zurückstehen. Allerdings trägt auch weiterhin der höhere Preis der resorbierbaren Osteosynthesen zu deren zurückhaltendem Einsatz bei. Hier ist fraglich ob sich daran mittelfristig etwas ändern wird. Im Rahmen der Fragebogenuntersuchung zeigte sich, das heute mehr denn je mit dem Patienten offen über die Veränderung die diese Eingriffe mit sich bringen gesprochen werden sollte um übersteigerte oder falsche Hoffnungen abzubauen und dem Patienten das Gefühl der Entscheidungsfreiheit und Gleichberechtigung zu geben. Unstrittig ist die Frage nach der Notwendigkeit dieser Operationen. In welchem Umfang und mit welchem Budget die modernen Verfahren wie das MRT zur Basisdiagnostik und die virtuelle Planung als Ersatz für die konventionellen Röntgenbilder Einzug halten werden bleibt abzuwarten.
Einleitung: Die allgemeine Häufigkeit der Hernien liegt bei 2 bis 4% der Bevölkerung, wobei etwa 75% Leistenhernien sind. Ziel dieser Studie war die Beschreibung der Morbidität nach standardisierter modifizierter Operation nach Lichtenstein mit Verwendung eines selbsthaftenden Netzes. Der Vergleich dieses Kollektivs mit Daten aus der Literatur, in welchen zur Behandlung einer Leistenhernie die herkömmliche Technik nach Lichtenstein angewandt wurde, stellte das sekundäre Studienziel dar. Material und Methoden: Ein von Juli 2007 bis Dezember 2007 therapiertes Patientengut aus 100 Männern und 11 Frauen des Herz-Jesu-Krankenhauses in Fulda wurde detailliert retrospektiv aufgearbeitet und mit den Ergebnissen anderer Arbeitsgruppen verglichen. Die Patienten wurden einmal nach sechs sowie ein weiteres Mal nach 12 Monaten einbestellt, untersucht und mittels standardisiertem Fragebogen zu ihrem postoperativen Verlauf befragt. Die Altersgrenzen zum Zeitpunkt der operativen Versorgung lagen bei 20 und 91 Jahren, der Altersmedian betrug 59. Die Operation nach Lichtenstein ist eines der bevorzugten Verfahren in der Leistenhernienchirurgie. Ergebnisse: Intraoperativ wurde bei 88 Patienten (79,3 %) der Nervus genitofemoralis geschont, bei 23 Patienten (20,7 %) wurde er durchtrennt. Die postoperativen Komplikationen wurden im eigenen Kollektiv unterteilt nach perioperativen (in den ersten 7 Tagen postoperativ), frühen (7. bis 28. Tag postoperativ) und späten Komplikationen (28. Tag bis 12. Monat postoperativ) erfasst. Nur bei einem Patienten kam es auf Grund eines behandlungspflichtigen Hämatoms zu einer unmittelbaren Komplikation. Kein Patient beklagte eine frühe Komplikation, jedoch kam es bei fünf Patienten zu späten Komplikationen. Vier Patienten klagten über ein Rezidiv. Die Diagnose Nervenkompressionssyndrom wurde bei insgesamt drei Patienten gestellt. Die Verbindung zu einer Durchtrennung des Nervus genitofemoralis konnte bei einem Patienten hergestellt werden. Der Median der Operationsdauer lag bei 35 Minuten. Durchschnitt (Mittelwert) betrug die Krankenhausverweildauer 2,2 Tage. Kein Patient verstarb im postoperativen Verlauf. Schlussfolgerung: Die in dieser Arbeit beschriebene modifizierte Lichtenstein-Technik ist eine Innovation der Hernienchirurgie. Der Einsatz eines teilresorbierbaren und selbstfixierenden Zweikomponenten-Maschengewebe aus monofilem Polypropylen und Polylaktatsäure stellt eine kleine Revolution der operativen Versorgung von Leistenhernien dar. Die ersten Ergebnisse zeigen im Vergleich mit Literaturangaben, dass insgesamt mit einer ähnlichen perioperativen Komplikationsrate zu rechnen ist. Momentan liegen erst Einjahreszahlen vor, daher muss auf eine abschließende Beurteilung, vor allem der postoperativen Schmerzsymptomatik sowie Rezidivrate, zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Erfreulich ist das Fehlen von intraoperativen Komplikationen im eigenen Krankengut. Auch erscheint eine deutliche Reduktion der Operationsdauer bei mit der Technik vertrauten Operateuren möglich zu sein. Eine statistisch signifikante Reduktion der Rezidivhäufigkeit nach Lichtenstein-Eingriff konnte durch die neue Technik noch nicht beobachtet werden. Zur Zeit sind die in der Literatur beschriebenen Rezidivraten noch auf einem ähnlichen Niveau. Abschließend zeigt die Beurteilung der selbst erhobenen Daten und ihr Vergleich mit den angeführten Studien, dass der Einsatz eines selbsthaftenden Netzes bedenkenlos als Alternative zur Fixierung mittels Fibrinkleber, Naht- oder Klammermaterial empfohlen werden kann.
Einleitung: Schwer verletzte Patienten nach Trauma (ISS > 16) sind häufig in Folge der Verletzungen über mehrere Tage beatmet. 40% dieser Patienten weisen eine Lungenkontusion auf. Mit zunehmender Beatmungsdauer steigt das Risiko einer Ventilator-assoziierten Pneumonie (VAP). Zeitgleich findet eine Reparation des Lungengewebes statt. Eine zeitnahe antiinfektive Therapie bei Verdacht auf eine VAP zu initiieren ist schwierig. Derzeit existiert kein validierter Parameter oder Score, der eine sichere Diskriminierung zwischen Infektion und Inflammation zulässt. Triggering receptor on myeloid cells (TREM-1) ist ein Rezeptor des angeborenen Immunsystems und wurde im Jahr 2000 erstmalig beschrieben. Sein löslicher Anteil, sTREM-1, ist in der bronchoalveolären Lavage (BAL) bei Patienten mit Pneumonie signifikant erhöht (> 200pg/ml). Es liegen keine Daten zu sTREM-1 bei Patienten nach Lungenkontusion vor. Unklar ist, ob sTREM-1 als Pneumonie-Marker nach Lungenkontusion geeignet ist. Material & Methoden: Nach Zustimmung der Ethikkommission und Einwilligung durch einen Angehörigen wurden prospektiv 42 Patienten mit Thoraxtrauma rekrutiert. Am ersten (im Median 15h nach dem Trauma) und an den Behandlungstagen zwei, drei, fünf, sechs und sieben wurden bei allen Patienten über den Tubus mit einem Aero-Jet Katheter BAL (20ml Spülung) gewonnen und zeitgleich Serumproben entnommen. Die Messung der sTREM-1-Konzentration erfolgte mittels Sandwich-ELISA in Doppelbestimmung (Quantikine sTREM-1 Immunoassay; Firma R&D Systems). Die Serum-Konzentrationen der Interleukine (IL) 6 und 10 sowie des Lipopolysaccharid bindenden Proteins (LBP) wurden mittels Immulite® bestimmt. Die Diagnose Pneumonie wurde retrospektiv mittels Clinical Pulmonary Infection Score (CPIS) gestellt: CPIS > 6 Pneumonie, ≤ 6 keine Pneumonie. Ergebnisse & Diskussion: 15 Stunden nach Trauma wurde der sTREM-1 Spiegel in der BAL, bei im Verlauf pulmonal klinisch unauffälligen Patienten, im Median mit 219pg/ml bestimmt. Im Weiteren stieg sTREM-1 im Median nach 24h auf 575pg/ml an und zeigte ähnliche Konzentrationen im Beobachtungszeitraum. Der Schweregrad der Lungenkontusion korreliert mit der Höhe des sTREM-1-Spiegels in der BAL 40h nach Trauma. Patienten mit schwerer Lungenkontusion (im Median 2240pg/ml) haben signifikant höhere Werte gegenüber Patienten ohne Kontusion (Median 217pg/ml), oder geringer Kontusion (Median 339pg/ml). Am Tag der Diagnosestellung Pneumonie (CPIS > 6, n= 9) zeigten die betroffenen Patienten einen signifikant erhöhten sTREM-1-Spiegel in der BAL (Median 2145pg/ml, p < 0,05) im Vergleich zum Tag vor der Pneumonie (Median 588pg/ml). Wird der cut off für sTREM-1 bei 800pg/ml festgelegt ergibt sich eine Sensitivität von 87% und eine Spezifität von 38%. Eine positive BAL weist im Vergleich zu einer negativen BAL signifikant höhere sTREM-1-Konzentrationen (Median 1492pg/ml vs. 971pg/ml, p < 0,05) auf. Die Sensitivität (85%) ist hoch, die Spezifität (51%) gering. Somit ist sTREM-1 nicht nur durch eine Infektion, sondern auch durch eine Gewebeschädigung mit Einblutung und Inflammation stimulierbar. sTREM-1 ist durch die kontusionsbedingte Stimulation in der ersten Woche nach Trauma ungeeignet, um sicher zwischen einer Pneumonie und einer kontusionsbedingten Inflammation zu unterscheiden. Zytokine und akute Phase Proteine (IL-6, LBP, Procalcitonin) sind bekanntermaßen ebenfalls nicht zur sicheren Diskriminierung einer Infektion geeignet. In Kombination mit sTREM-1 lassen sich jedoch zur Diagnosestellung einer Pneumonie vergleichbare Werte für Sensitivität und Spezifität erreichen wie mittels CPIS Score, wobei der CPIS nur retrospektiv ermittelt werden kann. Die Laborparameter liegen bereits am Tag des Verdachts auf eine Infektion vor. Die klinische Entscheidung zur Initiierung einer Antiinfekitvatherapie korrelierte weder mit dem CPIS noch mit den Inflammationsparametern. Drei von neun Patienten erhielten trotz steigenden Entzündungszeichen und einem CPIS > 6 keine Antiinfektiva. In der Konsequenz könnte eine Kombination aus IL-6 und LBP im Serum, sTREM-1 in der BAL und klinischen Parameter des CPIS eine sensitive und spezifische Entscheidungshilfe für eine antiinfektive Therapie bei Polytrauma und Verdacht auf eine VAP werden.
Die Diskussion um die Patientenverfügung in der Bundesrepublik Deutschland geht bis in die 1970er Jahre zurück, seit Mitte der 90er Jahre nahm sie an Intensität zu. Meilensteine ihrer Entwicklung waren die Entscheidungen des BGH im Kempten-Fall (1994), im Frankfurter Fall (1998) und im Lübeck-Fall (2003). Nach dem Lübeck-Fall mehrten sich die Stimmen, wonach der Gesetzgeber das Betreuungsrecht ändern und die Patientenverfügung gesetzlich verankern sollte. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2004 erreichte jedoch nicht den Deutschen Bundestag, er wurde dem Gesetzesentwurf unter der Leitung von Joachim Stünker angegliedert. Erst Anfang des Jahres 2007 erhielt die Diskussion mit einer Orientierungsdebatte Einzug in das Deutsche Parlament. In den Jahren 2007 bis 2008 wurden dann drei Gesetzesentwürfe zum Thema Patientenverfügung in den Bundestag eingebracht. Der erste Entwurf wurde im Mai 2007 unter Federführung von Wolfgang Bosbach (CDU) veröffentlicht. In ihm waren Formvorschriften für die Patientenverfügung verankert. Diese müsse in schriftlicher Form vorliegen sowie eine Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen enthalten. Ein Widerruf der Patientenverfügung wäre jederzeit und ohne weiteres sowohl mündlich als auch zum Beispiel durch Gesten möglich gewesen. Der Gesetzesentwurf beinhaltete eine Reichweitenbegrenzung. Eine lebensverlängernde Maßnahme hätte demnach nur abgebrochen beziehungsweise nicht eingeleitet werden dürfen, wenn der Patient ein irreversibel zum Tode führendes Grundleiden gehabt hätte oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Bewusstsein nicht wiedererlangen würde. Eine unmittelbare Todesnähe wäre nicht notwendig gewesen. Ende 2008 wurde dieser Entwurf basierend auf einem Änderungsantrag unter Federführung von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis90/Die Grünen) modifiziert. Es sollte ein zweistufiges Modell geben. Für eine Patientenverfügung mit Reichweitenbegrenzung sollten die gleichen Formvoraussetzungen wie im bisherigen Entwurf gelten, es sollte jedoch auch eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung möglich sein, für die schärfere Voraussetzungen gelten sollten, zum Beispiel eine regelmäßige Aktualisierungs- und Beratungspflicht. Ein zweiter Gesetzesentwurf entstand unter Federführung von Wolfgang Zöller (CSU) im Jahre 2007. Dieser Entwurf sah keine Reichweitenbegrenzung vor. Die Patientenverfügung sollte unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gelten. Weiterhin wären nicht nur schriftliche Verfügungen möglich gewesen, auch Tonträger oder Videos wären zu berücksichtigen gewesen, wenn sie eindeutig den Willen des Patienten gespiegelt hätten. Das Vormundschaftsgericht hätte nur bei Dissens zwischen Arzt und Betreuer eingeschaltet werden müssen, allerdings hätte es in diesem Fall das Gutachten eines Sachverständigen einholen müssen. Ein dritter Antrag wurde 2007 unter Federführung von Joachim Stünker (SPD) erarbeitet und im Jahre 2008 veröffentlicht. Auch dieser Gesetzesentwurf sah keine Reichweitenbegrenzung vor, eine Patientenverfügung sollte unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gelten können mit der formalen Voraussetzung der Schriftform. Das Vormundschaftsgericht sollte lediglich bei einem Dissens zwischen Arzt und Betreuer eingeschaltet werden, es müsste jedoch im Gegensatz zum Zöller-Entwurf vor seiner Entscheidung kein Gutachten einholen. In allen drei Entwürfen sollten jeweils §§ 1901 und 1904 BGB geändert werden. Am 29.05.2009 wurde unter der Leitung von Hubert Hüppe (CDU) zusätzlich ein Antrag auf Verzicht auf ein Gesetz eingebracht. Am 18.06.2009 entschied sich die Mehrheit des Bundestages für den Gesetzesentwurf der Gruppe um Joachim Stünker. Die anwesenden Abgeordneten der SPD, der FDP und der Partei Die Linke stimmten zum großen Teil für den Stünker-Entwurf und sicherten so die Mehrheit, die Vertreter der CDU/CSU stimmten mit nur einer Ausnahme gegen diesen Entwurf, fünf Abgeordnete enthielten sich bei dieser Abstimmung. Die Rolle des Betreuers gewann mit der Verabschiedung des Gesetzes an Bedeutung. Das Gesetz sieht vor, dass der Betreuer anhand der Patientenverfügung (bei Nichtvorliegen anhand des mutmaßlichen Willens des Betreuten) prüfen muss, ob „ diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen“297. Das Vormundschaftsgericht muss nur eingeschaltet werden, wenn zwischen behandelndem Arzt und Betreuer ein Dissens über die Behandlung des Betreuten beziehungsweise den Abbruch einer lebensverlängernden Maßnahme herrscht.
Das C-reaktive Protein (CRP) ist ein systemischer Marker für unspezifische Infektionen und wird bei einer Entzündungsreaktion in der Leber produziert. Seine Serum-Konzentration steigt im Rahmen einer Immunreaktion innerhalb von 24 - 48 Stunden auf ein vielfaches an und induziert zahlreiche Prozesse des Immunsystems. Erhöhte CRP-Werte konnten als Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen identifiziert werden. Zahlreiche Querschnittsstudien konnten erhöhte Serum-CRP-Werte bei Parodontitispatienten im Vergleich zu gesunden Kontrollpersonen finden. Der Anstieg des Serum-CRP könnte ursächlich an den Zusammenhängen zwischen Parodontitis und kardiovaskulären Erkrankungen beteiligt sein. Die Neutrophile Elastase ist ein weiterer systemischer Parameter, der im Rahmen chronischer Entzündungsreaktionen, wie der chronischen obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), erhöhte Werte annimmt. Zahlreiche Studien konnten erhöhte Leukozytenzahlen bei Parodontitispatienten finden. Bisher wurde von den meisten Studien die Erhöhung des CRP-Wertes, sowie weiterer anderer Entzündungsparameter im Zusammenhang mit Parodontitis untersucht. Nach unserem Kenntnisstand konnten lediglich erhöhte Elastase-Werte im Zusammenhang mit Gingivitis gezeigt werden. Ziel der Untersuchung: Vergleich der Entzündungsparameter (CRP, Elastase, Leukozytenzahl, LBP, IL-8, IL-6) bei parodontal gesunden Probanden (Pro) und Patienten mit aggressiver (AgP) und chronischer Parodontitis (ChP). Methode: Es wurden 30 Pro (Sondierungstiefe (ST) < 3,6 mm oder < 5 mm ohne Bluten auf Sondieren (BOP), BOP < 10 %), 31 Patienten mit ChP (ST ≥ 3,6 mm und Attachmentverlust (AL) ≥ 5 mm ≥ 30 % der Stellen, Alter ≤ 35 Jahre) und 29 Patienten mit AgP (klinisch gesund (d.h. keine Allgemeinerkrankungen, die für Parodontitis prädisponieren), ST ≥ 3,6 mm > 30 % der Stellen, röntgenologischer Knochenabbau von ≥ 50 % der Wurzellänge an ≥ 2 Zähnen, Alter ≥ 18 Jahre und ≤ 35 Jahre) wurden klinisch auf folgende parodontologische Parameter untersucht: Entzündungsbefund, Plaquebefund, ST, AL, BOP. Bei allen Patienten wurde der BMI erhoben und Blutproben zur Bestimmung von CRP (untere Nachweisgrenze: 0,01 mg/dl), Elastase, Leukozytenzahl, LBP, IL-8 und IL-6 entnommen. Ergebnisse: Es wurden 30 Pro (16 Frauen, 8 Raucher), 31 Patienten mit ChP (12 Frauen, 10 Raucher) und 29 Patienten mit AgP (16 Frauen, 9 Raucher) eingeschlossen. Die Ergebnisse der CRP-Konzentration (Pro: 0,10 ± 0,12; ChP: 0,17 ± 0,23; AgP: 0,55 ± 0,98 mg/dl [p < 0,001]), der Elastase-Werte (Pro: 10,0 ± 4,7; ChP: 17,1 ± 12,3; AgP: 32,0 ± 14,6 mg/dl [p < 0,001]) unterschieden sich in allen drei Gruppen signifikant, wohingegen keine signifikanten Unterschiede in der Leukozytenzahl und der Konzentrationen von IL-8 festzustellen war. Die Werte für LBP (p < 0,01) waren signifikant höher in der AgP-Gruppe als in der Pro-Gruppe und der ChP-Gruppe (Pro = ChP < AgP). Die IL-6 Konzentration war in der Kontrollgruppe signifikant niedriger (p < 0,001) als in den Testgruppen (Pro < ChP = AgP). Die unterschiedlichen CRP-Werte in den Testgruppen sind teilweise durch den BMI zu erklären (p = 0,003). Schlussfolgerung: Die Konzentrationen für Serum-CRP und Elastase sind signifikant erhöht bei Patienten mit aggressiver Parodontitis im Vergleich zu parodontal gesunden Probanden als auch zu Patienten mit chronischer Parodontitis. Erhöhte Serum-CRP-Werte könnten bei Patienten mit aggressiver Parodontitis zu einem erhöhten kardiovaskulären Risiko beitragen.
Das Ziel dieser retrospektiven Untersuchung ist, die medikamentöse Therapie des neonatalen Entzugsyndroms mittels Clonidin und Chloralhydrat mit der sehr häufig angewendeten Kombinationstherapie aus Morphin und Phenobarbital zu vergleichen. Im dem Zeitraum zwischen 1998 und 2008 wurden in unserer Klinik 133 Neugeborene mit einem neonatalen Entzugssyndrom behandelt. Bei allen Patienten handelte es sich um Neugeborene drogenabhängiger Mütter, welche während der Schwangerschaft mit Methadon substituiert wurden. Bei 29 Patienten wurde eine Therapie mit Clonidin und Chloralhydrat und bei 64 Patienten eine Entzugstherapie mittels Morphin und Phenobarbital durchgeführt. In der Clonidingruppe konnte eine signifikant kürzere Behandlungsdauer (Median: 14 d vs. 35 d) festgestellt werden. Entsprechend war auch die gesamte Aufenthaltsdauer in der Clonidingruppe deutlich kürzer (Median: 32 d vs. 44 d). Außerdem konnte in der Clonidingruppe ein deutlich milderer Verlauf der Entzugssymptomatik festgestellt werden.
In dieser Studie konnte deutlich gezeigt werden, dass TS eine größere psychische Belastung vorweisen, als die Norm. Sie neigen stärker zur Somatisierung und sind insgesamt zwanghafter, ängstlicher,aggressiver und depressiver. Dies spricht für eine große psychische Belastung, die am ehesten von den schwierigen Begleitumständen und der enormen Bandbreite einer Geschlechtsidentitätsstörung herkommen. Durch die Reaktionen im privaten und beruflichen Umfeld verändern sich bodenständige Strukturen, wie Verhältnis zu den Eltern, Partnerschaftsverhältnisse und Freundschaften. Ein vermindertes Selbstwertgefühl entsteht konsekutiv aus der sozialen Ausgrenzung und dem langen Verlauf zwischen Diagnosestellung und Therapie mit einem Endergebnis. Das verminderte Selbstwertgefühl spielt eine große Rolle im Hinblick auf die Therapie. Denn 50 % der TM und 100 % der TF korrelieren die Geschlechtsidentität mit dem Äußeren und streben deshalb als Therapieziel eine Geschlechtsangleichung an. Dass in diesen Fällen das Selbstwertgefühl durch eine operative Geschlechtsangleichung gesteigert und deutlich verbessert werden kann konnte jedoch in dieser Studie nicht bewiesen werden. Ob das nun mit oft unzureichenden Operationsergebnissen zusammenhängt bleibt zunächst offen. Green und Blanchard 2000; van Kesteren, Gooren und Megens 1996 belegten bereits, dass nicht alle TS eine Geschlechtsangleichung anstreben. Somit sind diese Ergebnisse relativ konform mit den Ergebnissen dieser Studie. Eine weitere Rolle spielt das elterliche Erziehungs- und Beziehungsverhalten. Die meisten TS haben sowohl zum Vater als auch zur Mutter konflikthafte Beziehungen. Wobei in dieser Studie vor allem imponierte, dass TF ein konflikthafteres Verhältnis vor allem zur Mutter haben und weniger emotionale Wärme erfahren haben. Ob die Geschlechtsidentitätsstörung ursächlich für die konflikthaften Elternbeziehungen ist oder die konflikthafte Elternbeziehung erst durch ein Outcome der TS entstanden ist konnte nicht hinreichend geklärt werden, wäre aber für die Frage der elterlichen Erziehung als Ursache der TS sehr interessant. Des Weiteren konnte diese Studie zeigen, dass es zwischen TF und TM nur einen signifikanten Unterschied gibt und zwar, dass TF weniger emotionale Wärme durch die Mutter erfahren haben. Ansonsten unterscheiden sich TF von TM nicht wesentlich in punkto psychische Belastung, Selbstwertgefühl und Einfluss der elterlichen Beziehung auf die GIS. Weiterhin konnte in dieser Studie belegt werden, dass sich bereits operierte TS von noch nicht operierten TS nicht unterscheiden. Auch hier zeigt sich kein Unterschied im Hinblick auf die psychische Belastung und das Selbstwertgefühl bei bereits noch nicht operierten TS im Vergleich zu bereits operierten. Das Grundleiden bleibt das Gleiche, offen bleibt zu diskutieren, ob ein unzureichendes Operationsergebnis daran Schuld trägt oder die Tatsache, dass viele TS sich nicht nur zu EINEM Geschlecht zugehörig fühlen. Diese Tatsache konnte in dieser Arbeit eruiert werden und sollte weiterhin ein Diskussionspunkt hinsichtlich voreiliger geschlechtsangleichender Therapiemaßnahmen sein. Es gelang bedauerlicherweise nicht signifikante Korrelate/Risikofaktoren in direktem Bezug auf TS zu ermitteln. Die ermittelten signifikanten Korrelate sind nicht spezifisch für das Kollektiv der TS. Somit sind mangelndes Selbstwertgefühl und Attraktivitätsempfinden, sowie zunehmende Unsicherheit und Besorgnis auch begleitende Faktoren in anderen Patientenkollektiven (Tumorpatienten nach OP und Chemo, Brandopfer etc.). Für viele TS wäre es erstrebenswert nicht als „anders“ oder „krank“ gesehen zu werden, um ein höheres Ansehen in unserer Gesellschaft zu gewinnen. Jedoch gäbe es gar keine Unterschiede zu TS, dann würde vielen TS die Behandlungsgrundlage, nämlich eine Geschlechtsangleichung, genommen werden. Wenn auch nicht alle TS an einer Geschlechtsangleichung interessiert sind, gibt es wiederum TS, die auf die Diagnose Transsexualität angewiesen sind. Es gibt keine Diagnose ohne Krankheit und umgekehrt. Standardisierte Persönlichkeitstests sind nicht auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten, sondern erfassen allgemeine, generalisierte Parameter. Jeder Fall von Transsexualität ist ein individueller Einzelfall. Ergebnisse eines Standardtests werden sich somit nicht pauschalisieren lassen. Die in o.g. Veröffentlichungen gemachten Angaben zu Transsexuellen sind durch das Sammeln vieler Einzelfälle in einem Zeitraum von mehreren Jahren entstanden (Balint 1960 und Becker 2003). Auf die Schnelle lässt sich da kein Psychopathologisches Profil erstellen. Viele Patienten befinden sich jahrelang vor und nach Geschlechtsangleichenden Maßnahmen in psychologischer Betreuung. Die psychologische Betreuung ist und bleibt somit das non plus ultra im Hinblick auf Diagnostik, Mit-Therapie und eigentlich fast lebenslange Begleitung. Die psychologische Betreuung ist und bleibt somit das non plus ultra im Hinblick auf Diagnostik, Mit-Therapie und eigentlich fast lebenslange Begleitung.
Methodik und Material: Injektion von Kolonkarzinomzellen der Zellreihe CC531 subkapsulär in den linken Leberlappen bei 36 männlichen WAG-Ratten (Gewicht 180-220g). Induziert wurden zwei unterschiedlich starke Tumorkonzentrationen: Gruppe A (n = 18, Injektion von 1 Mio. Tumorzellen) und Gruppe B (n = 18, Injektion von 4 Mio. Tumorzellen). Messung der Tiere nach 14 Tagen am CT Siemens Somatom Sensation 64 und Analyse des Tumorvolumens mit dem Volume Viewer Plus von Centricity AW Suite. Unterschiedlich starkes Wachstum der Lebertumore führte zu einer Einteilung der Ratten in Gruppe A(1,2) (n = 12): Tumorvolumen <3,5cm3 und Gruppe B(1,2) (n = 12): Tumorvolumen ≥3,5cm3. Die volumenbezogene Therapie erfolgte an Tag 15 wie folgt: Bei jeweils 6 Tieren der Gruppen A1 und 6 Tieren der Gruppe B1 wurde eine systemische Chemotherapie mit 0,1mg/ml Mitomycin C (Standardtherapie) durchgeführt. Die andere Hälfte der Tiere (6 Tiere der Gruppe A2 und 6 Tiere der Gruppe B2) erhielten die doppelte Konzentration von 0,2mg/ml (< 10% der letalen Dosis). 6 Tiere dienten der pathologischen Auswertung, weitere 6 Tiere dienten als Kontrollgruppe. An Tag 25 erfolgte eine erneute Bestimmung des Tumorvolumens. Ergebnisse: Die Therapie wurde von allen Ratten gut toleriert. Das durchschnittliche Tumorvolumen betrug in A (1,2) 2,18cm3 +/- 0,82 (range: 0,55 – 3,42) und in Gruppe B (1,2) 4,52cm3 +/- 0,82 (range: 3,72 – 5,86). Das CT-follow up an Tag 25 ergab, dass eine erhöhte Mitomycinkonzentration zu einer Tumorregression von 20,55 % in der Gruppe A2, 21,03 % in B1 und 46,61% in B2 führte. In der Gruppe A1 zeigte sich ein Progress des Tumorvolumens von 51,38%. Schlussfolgerung: Chemotherapeutika werden in Abhängigkeit von Körpergewicht, Körpergröße und Körperoberfläche verabreicht. Einen neuartigen Ansatz stellt die tumorvolumenadaptierte Chemotherapie (TVACT) mit Mitomycin C dar, da große Tumorvolumen eine bessere Ansprechbarkeit auf Mitomycin C zeigen als kleinere. Die TVACT ist somit eine neue relevante Behandlungsoption bei der Behandlung von malignen Tumoren im Tiermodell. Hinsichtlich der wachsenden Bedeutung neuer Staging Systeme im avanzierten kolorektalen Karzinom sollte das Tumorvolumen auch als prognostischer Faktor berücksichtigt werden.
Die akustische Mikroskopie stellt ein neuartiges bildgebendes Verfahren zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung dar, das erst seit kurzem in der Medizin eingesetzt wird und bei dem reflektierte Ultraschallwellen zur Bilderzeugung verwendet werden. Auf diese Weise können neue Informationen bezüglich der Materialparameter des untersuchten Gewebes erlangt werden. Neben einer enorm großen Bandbreite an möglichen Auflösungen bietet diese Technik die Möglichkeit, opake Objekte zu durchdringen und ihr Inneres abzubilden. Durch seine nicht-destruktive Art und die Notwendigkeit einer Kopplungsflüssigkeit bietet diese mikroskopische Methode zudem die Option lebende Zellen und Gewebe zu untersuchen. Das Ziel der durchgeführten Arbeit war es, die Interpretation von akustischen Bildern des menschlichen Gewebes zu erleichtern. Zu diesem Zweck analysierten wir SAM-Abbildungen von Knochengewebe im Vergleich zu anderen Untersuchungsverfahren. Neben einer qualitativen Bewertung der Morphologie gleichartiger Strukturen wurden ausgedehnte morphometrische Messungen und energiedispersive Röntgenanalysen durchgeführt. Als Methoden für den qualitativen Vergleich wurden konventionelle mikroskopische Techniken wie Polarisations-, Fluoreszenz-, Durchlicht-, Auflicht- und Rasterelektronenmikroskopie sowie Mikroradiographie vergleichend verwendet. Der morphometrische Vergleich erfolgte zwischen ultraschall- und auflichtmikroskopisch erzeugten Abbildungen. Weiterhin wurde die Beziehung zwischen akustischen Grauwertdarstelllungen und energiedispersiven Röntgenanalysen bewertet. Als Untersuchungsmaterial dienten Mandibulaknochen von sieben Beagle-Hunden. Die Mandibula eines jeden Hundes wurde beidseits mittels Osteoskalpell nach Sachse (Bien Air, CH-Biel) und CO2-Laser (entwickelt im Center of Advanced European Studies and Research, D-Bonn) am Margo ventralis im unbezahnten Kieferabschnitt osteotomiert. Nach einer dreiwöchigen Heilungsphase wurden die Knochen entnommen und vor der Schnittfertigung in Polymethylmethacrylat eingebettet. Beim qualitativen Vergleich der Morphologie gleichartiger Strukturen fanden sich bei SAM-Abbildungen und bei Aufnahmen, die mit den anderen mikroskopischen Techniken erzeugt wurden, weitgehende Übereinstimmungen hinsichtlich gröberer morphologischer Merkmale wie Umriss, flächiger Ausdehnung und Lage von Perforationen. Diese Gemeinsamkeiten konnten sowohl an Kallusgewebe als auch an osteonalem Knochen beobachtet werden. Unterschiede fanden sich hinsichtlich feinerer morphologischer Merkmale wie der geometrischen Übereinstimmung im Detail und der flächigen Ausdehnung bei höherer Vergrößerung. Zudem stellte sich die Binnenstruktur von Kallus und osteonalem Knochengewebe differenzierter dar als mit Hilfe der anderen mikroskopischen Techniken. Morphometrische Messungen zeigten, dass Strukturen, die im Bereich des Osteotomiespalts gemessen worden waren, im Ultraschallbild tendenziell größer abgebildet werden als in Auflichtaufnahmen. Im Gegensatz dazu wurden Strukturen im Bereich des kortikalen Knochens im ultraschallmikroskopischen Bild eher unterschätzt. Diese Ungenauigkeit bei der Abbildung von Strukturen im Ultraschallbild lässt sich am ehesten dadurch erklären, dass durch unterschiedliche Eindringtiefen des Ultraschalls auch unterschiedlich dicke Ebenen der Probe abgebildet werden. Wird eine dickere Schicht der Probe durch das akustische Mikroskop dargestellt als durch das Auflichtmikroskop, so kann es zu einer Überschätzung der Strukturen kommen und umgekehrt. Anhand energiedispersiver Röntgenanalysen konnte ebenfalls gezeigt werden, dass die Zunahme des Calcium- bzw. des Phosphorgehalts nicht alleine eine Aufhellung der Grautöne im Ultraschallbild verursachen kann. Auch der Vergleich mit Abbildungen der Elektronenmikroskopie ließ Unterschiede der Grauwerte erkennen. Demzufolge wird das akustische Bild nicht nur durch den Mineralgehalt, die Dichte und die atomare Zusammensetzung des Knochengewebes beeinflusst. Damit konnte mit der vorliegenden Untersuchung nachgewiesen werden, dass die Ultraschallmikroskopie ein neuartiges Verfahren darstellt, mit dem sich Knochen nicht nur in seiner Mikrostruktur morphologisch darstellen lässt, sondern mit der sich auch neuartige Informationen über funktionelle Parameter auf Nanoebene gewinnen lassen. Die Bedeutung dieser enormen Möglichkeiten sind im Moment noch nicht abschätzbar, weitere Untersuchungen müssen folgen.
Zielstellung: Die Untersuchung des klinischen Effekts der topischen subgingivalen Applikation eines 14%igen Doxycyclin-Gels zusätzlich zu mechanischem Debridement (DEB) während der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) auf die Furkationsbeteiligung mehrwurzeliger Zähne. Material und Methoden: Bei 39 UPT-Patienten mit zumindest vier Zähne mit Sondierungstiefen (ST) ≥ 5 mm und Bluten nach Sondieren (BOP) (davon mindestens eine Furkationsstelle) erfolgte ein DEB aller Stellen mit ST ≥ 4mm. Nach Randomisierung wurde bei 19 Patienten zusätzlich ein 14%iges Doxycyclin-Gel subgingival instilliert (DEB & DOXY). Die klinischen Parameter wurden vor der Therapie (Baseline) sowie 3, 6 und 12 Monate danach erhoben. Der zusätzliche Nutzen des Doxycyclin-Gels wurde bestimmt als 1) Verbesserung der Furkationsbeteiligung und 2) Einfluss auf die Häufigkeit der Reinstrumentierung während der 12 Monate. Ergebnisse: Insgesamt wurden 323 Furkationsstellen (Grad 0: 160; Grad I: 101; Grad II: 18; Grad III: 44) behandelt (DEB: 165; DEB & DOXY: 158). DEB & DOXY resultierte nach 3 Monaten in einer stärkeren Reduktion der Furkationsbeteiligung als alleiniges DEB (p = 0,041). Allerdings führte DEB & DOXY zu keiner Reduktion der Häufigkeit der Reinstrumentierung während der 12 Monate. Schlussfolgerung: Die topische subgingivale Doxycyclingabe zusätzlich zu DEB hat einen kurzzeitigen Effekt auf die Furkationsbeteiligung. Aber es reduziert nicht die Häufigkeit der Reinstrumentierung über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die chronische Hepatitis C Virus-Infektion ist eine der häufigsten Ursachen für Leberzirrhose und das hepatozelluläre Karzinom. CD81 ist ein Oberflächenprotein aus der Familie der Tetraspanine, welches auf Hepatozyten und Lymphozyten exprimiert ist. CD81 interagiert mit dem Hepatitis C Virus-Hüllprotein E2. Die Interaktion ist essentiell für die Infektion von Hepatozyten durch das Hepatitis C Virus und beteiligt an der Hepatitis C Virus assoziierten Immunmodulation, welche in Zusammenhang mit der Chronifizierung und dem Auftreten von autoimmunologischen Phänomenen steht. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass CD81 von Lymphozyten sezerniert werden kann. Die Bedeutung der CD81-Serumkonzentration wurde bislang nicht untersucht. Um neue Erkenntnisse über die Rolle von CD81 innerhalb der Pathogenese der chronischen Hepatitis C zu erlangen, wurde in der vorliegenden Arbeit die CD81-Serumkonzentration bei Patienten mit chronischer Hepatitis C untersucht. Nach Anreicherung von CD81 mittels differentieller Zentrifugation konnte durch Anwendung des Western Blot-Verfahrens gezeigt werden, dass CD81 im Serum bei Patienten mit chronischer Hepatitis C im Vergleich zu gesunden Probanden signifikant erhöht ist (p = 0,001). Im Hinblick auf die CD81-vermittelte Immunmodulation wurde anschließend die CD81-Serumkonzentration mit der Höhe der Lebertransaminase GPT als Surrogatmarker für die entzündliche Aktivität der Leber verglichen. Die Untersuchungen ergaben eine signifikante Korrelation zwischen der CD81- Serumkonzentration und der Höhe der GPT (Korrelationskoeffizient r = 0,334, p = 0,016). Im nächsten Schritt wurde der Einfluss der antiviralen Therapie auf die CD81- Serumkonzentration untersucht. Bei Patienten mit chronischer Hepatitis C und erhöhten Transaminasen, die nach Therapie ein dauerhaftes Ansprechen entwickelten, zeigte sich unter Therapie ein signifikanter Abfall der CD81-Serumkonzentration im Vergleich zu der vor Therapie (p = 0,045). Zusammenfassend zeigen diese Ergebnisse der Promotionsarbeit, dass CD81 im Serum nachweisbar ist, dass die CD81-Serumkonzentration bei Patienten mit chronischer Hepatitis C erhöht ist und dass es einen Zusammenhang zwischen Leberentzündung und Therapieansprechen gibt. Diese Ergebnisse deuten daraufhin, dass CD81 für die Pathogenese der Hepatitis C Virus-Infektion möglicherweise von Bedeutung ist.
Die Wirkungen von Acrylamid beschäftigen seit Jahrzehnten Mediziner, Toxikologen, Biologen und Analytiker. Zwar konnte eine kanzerogene Wirkung beim Tier eindeutig nachgewiesen werden, der Nachweis dieser Wirkung beim Menschen ist aber bis heute nicht erbracht. Bis 2000 wurde angenommen, dass Acrylamid ausschließlich technisch erzeugt vorkommt und der Mensch Acrylamid nur aus dieser Quelle aufnimmt. Hierauf beruhen Grenz- und Richtwerte auf nationaler und internationaler Ebene, sowohl am Arbeitsplatz als auch für Trinkwasser und Verpackungsmaterialien. Neben dem Acrylamidgehalt in technischen Produkten, Wasser und Luft gelang der Nachweis der aufgenommenen Acrylamidmenge über Acrylamid-Hämoglobin-Addukte im Blut erst 1995, nachdem der Acrylamid-Metabolismus aufgeklärt worden war und die analytischen Methoden verfeinert waren. Die Annahme, dass Acrylamid ausschließlich in technischen Prozessen gebildet wird, war jedoch nicht vereinbar mit Erkenntnissen, dass auch Probanden einen erhöhten Acrylamidspiegel im Blut aufzeigten, die nicht mit Acrylamid am Arbeitsplatz in Kontakt gekommen waren. Im Jahr 2002 gelang es eindeutig nachzuweisen, dass Acrylamid in vielen, meist alltäglich verzehrten Lebensmitteln abhängig von der Zubereitungsart zu finden ist. Mit Hilfe einer verbesserten Analytik konnten schließlich hohe Acrylamidmengen in zahlreichen, vor allem frittierten Lebensmitteln, belegt werden, die die Belastung aus technischen Quellen oft weit überschritten. Die Tatsache, dass die Nahrung der allgemeinen Bevölkerung deutlich Acrylamid-belastet ist, hat die Bewertung der Acrylamid-Toxizität und die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nachhaltig verändert. Durch den späten Nachweis der Acrylamid-Aufnahme mit Lebensmitteln sind viele frühere Annahmen für die Gesundheitsbewertung irrig, die hieraus gezogenen Schlußfolgerungen nicht haltbar. Seit 2002 ist die Reduktion der Lebensmittelbelastung in den Mittelpunkt gerückt, die Arbeitsplatzbelastung hat - mit Ausnahme der Schleimhautreizung - keine weitere Berücksichtigung erhalten. Die hohe Belastung von Lebensmitteln stellt bisherige Richtlinien und Expositionsauflagen in Frage, der fehlende bisherige epidemiologische Nachweis, der aus Tierversuchen eindeutig nachweisbaren Karzinogenität stellt für Acrylamid auch die bisherigen Modell-Annahmen der Krebsentstehung durch Umweltschadstoffe in der „one hit-Hypothese“ in Frage.
Die Rolle von Antiepileptika im Zusammenhang mit dem Auftreten letaler kardialer Arrhythmien wird kontrovers diskutiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist bei Patienten mit Epilepsie die Ursache für die im Vergleich zur Normalbevölkerung erhöhte Mortalität nicht hinreichend geklärt. Die Ätiologie und Pathophysiologie des Sudden unexpected death in epilepsy patients (SUDEP) ist nur teilweise bekannt, wodurch die Durchführung präventiver Maßnahmen nur bedingt möglich ist. Es konnten bestimmte Risikofaktoren für das Auftreten eines SUDEP identifiziert werden, wobei unter anderem die antikonvulsive Polytherapie einen unabhängigen Risikofaktor darstellt. Bezüglich der pathogenetischen Mechanismen spielen neben der Entstehung eines neurogenen pulmonalen Ödems und einer zentralen Apnoe auch kardiale Arrhythmien eine bedeutende Rolle. Valproinsäure als ein sehr häufig eingesetztes Antiepileptikum wird verdächtigt, eine Verlängerung der QT-Zeit im Elektrokardiogramm (EKG) zu bewirken. Eine Verlängerung der Plateauphase des Aktionspotentials führt zu einer instabilen Repolarisation, wodurch einfallende frühe Nachdepolarisationen bereits wieder ein Aktionspotential auslösen können. Ein erworbenes Long-QT-Syndrom (LQTS), zu dem auch die medikamentenbedingte QT-Verlängerung zählt, birgt das Risiko, durch die Auslösung von Herzrhythmusstörungen im Sinne von Torsade de Pointes an einem plötzlichen Herztod zu versterben. Im Rahmen dieser prospektiven Studie wurden 50 Kinder mit Epilepsie unter der Therapie mit Valproinsäure bezüglich des Auftretens kardialer Nebenwirkungen untersucht. Das Studienprotokoll beinhaltete ein standardisiertes EKG mit Bestimmung der Zeiten, Lagetypen, Hypertrophie- und Schädigungszeichen. Parallel wurde die Dosierung von Valproinsäure und deren Plasmaspiegel bestimmt. Ziel der vorliegenden Arbeit war es herauszufinden, ob die antikonvulsive Therapie mit Valproinsäure durch die Auslösung eines medikamentenbedingten LQTS zu einem erhöhten kardialen SUDEP-Risko bei pädiatrischen Epilepsiepatienten führen könnte. Die 25 weiblichen und 25 männlichen Patienten im mittleren Alter von 12,2 Jahren wurden wegen verschiedener Epilepsieformen behandelt. Sie nahmen Valproinsäure durchschnittlich über eine Zeitdauer von 5,8 Jahren ein (Range 3 Monate bis 32 Jahre), wobei 58% eine Monotherapie, 26% in Zweier- und 16% eine Dreier-56 Kombinationstherapie erhielten. Die durchschnittliche Dosierung lag bei 26,6 mg/ kgKG/ Tag (Range 10,5 bis 63,8 mg/ kgKG/ Tag), der im Plasma gemessene Valproinsäure-Spiegel zwischen 19,7 und 147,4 μg/ml (Mittelwert 88,8 ± 24,3 μg/ml; Median 91 μg/ml). Die gemessenen EKG-Zeiten lagen alle im altersentsprechenden Normbereich: --> PR-Intervall: Range 100-170 ms, Median: 124 ms, Mittelwert: 126,7 ± 18,5 ms --> QRS-Dauer: Range 56-108 ms, Median 79 ms, Mittelwert 79,94 ± 11,3 ms --> QT-Zeit: Range 264-400 ms, Median 348 ms, Mittelwert 343,34 ± 35,9 ms -->QTc-Zeit (Normwert < 440 ms bei Jungen und < 460 ms bei Mädchen): Range 377-433 ms, Median 403 ms, Mittelwert 402,9 ± 11,1 ms. Bezüglich der Lagetypen fanden sich bei 42% ein Indifferenz-, bei 46% ein Steil- und bei 8% ein Linkstyp. Bei einem Patienten mit Tuberöser Sklerose lag ein Rechtstyp vor. Dieser wies einen vollständigen Rechtsschenkelblock auf, welcher bei Zustand nach reseziertem Rhabdomyom des rechten Ventrikels durch die operative Durchtrennung des Reizleitungssystems verursacht wurde. Den Ergebnissen dieser Untersuchung zufolge lassen sich bei Kindern unter Therapie mit Valproinsäure keine Veränderungen im EKG, insbesondere keine QT-Verlängerungen, als möglicher Risikofaktor für eine kardiale Arrhythmie nachweisen. Aus diesen Daten lässt sich schlussfolgern, dass dieses Antiepileptikum nicht das Risiko erhöht, an einem QT-bedingten SUDEP zu versterben. Trotz eines erhöhten Risikos unter einer antiepileptischen Polytherapie kann bisher nicht von einer erhöhten Inzidenz durch die Therapie mit einem bestimmten Antikonvulsivum ausgegangen werden. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um die Rolle der einzelnen Pharmaka in diesem Zusammenhang besser einschätzen zu können. Bisher ist davon auszugehen, dass eine gute Anfallskontrolle das SUDEP-Risiko entscheidend verringert. Bis der Pathomechanismus des SUDEP detaillierter geklärt ist, gelten eine Optimierung der antiepileptischen Therapie und eine Vermeidung von bisher bekannten Risikofaktoren als sinnvollste präventive Maßnahmen. Abschließend ist festzuhalten, dass sich im Rahmen dieser Untersuchung bei Kindern unter antikonvulsiver Therapie mit Valproinsäure kein Hinweis auf QT-Verlängerungen als möglicher Risikofaktor für einen SUDEP fand.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit war, zu analysieren, welche Einflussgrößen sich auf die Kryotransferergebnisse positiv oder negativ auswirken können, um somit Paaren, die über kryokonservierte Zellen verfügen, am effektivsten zu einem gemeinsamen Kind zu verhelfen.
Untersucht wurde, ob das Alter der Patientinnen, die Art der Befruchtung, die Anzahl der übertragenen Embryonen und die Zyklusvorbereitung einen Unterschied auf die Entwicklungs- und Implantationsfähigkeit menschlicher Eizellen sowie auf die Schwangerschaftsrate nach Kryokonservierung und Auftauen im Pronucleus-Stadium aufwiesen.
In der vorliegenden Studie wurden 126 Patientinnen mit ungewollter Kinderlosigkeit, die zwischen 2002 und 2004 am Universitätsklinikum Frankfurt am Main in Behandlung waren, aufgenommen. Das Durchschnittsalter der Patientinnen lag bei 33,3 Jahren. Von 226 durchgeführten Kryotransferzyklen resultierten die Pronukleus-Eizellen bei 34 Kryotransferzyklen aus einer In-vitro-Fertilisation (IVF) und bei 192 Zyklen aus einer intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Es wurde festgestellt, dass in der vorliegenden Studie die erzielte Erfolgsrate, gemessen an der relativ geringen Schwangerschaftsrate, deutlich niedriger lag als beim deutschen IVF-Register. Das Resultat muss jedoch auch unter dem Aspekt der schlechten Ergebnisse der IVF-/ICSI-Therapie in der untersuchten Gruppe betrachtet werden.
Die Ergebnisse der Kryotherapie sind dagegen mit den Zahlen anderer Reproduktionszentren vergleichbar, die derzeit eine Effektivität von durchschnittlich 19,12 % erreichen (DIR 2007) (23).
Bei der Untersuchung wurde jeweils nur der erste und zweite Kryotransferzyklus pro Patientin ausgewertet, damit die Voraussetzung zur Untersuchung der Einflüsse anamnestischer Faktoren gleich war.
Durch ICSI befruchtete Eizellen führten nach Kryokonservierung seltener zu einer Schwangerschaft (11,59%) als nach IVF (16,66%), beim Primärtransfer war das Ergebnis weniger verschieden (9,41% und 7,40%).
Die Vorbereitung des Kryotransferzylus war insofern relevant, als das der Transfer im spontanen Zyklus bezüglich der Schwangerschaftsrate am erfolgreichsten war (13,79%). Der Transfer in einem artifiziellen Zyklus, also nach Stimulation aus einer Kombination von HMG mit FSH, der alleinigen Verabreichung beider Medikamente oder nach dem Kaufmann-Schema, erbrachte dagegen nur eine geringe Schwangerschaftsrate von 6,45%.
Signifikante Unterschiede wiesen die im Punktionszyklus verwendeten Medikamente zur ovariellen Stimulation hinsichtlich der Degenerationsrate nach dem Auftauen der PN-Stadien auf, die nach HMG-Stimulation niedriger (19,35%) als nach FSH-Stimulation (30,82%) war, die Schwangerschaftsrate wies allerdings keine deutlichen Unterschiede auf (11,90% und 13,08%).
Das Alter der Patientinnen hatte wider Erwarten in der vorliegenden Untersuchung keinen eindeutigen Einfluss auf die Schwangerschaftsrate.
Die Resultate bestätigten, dass ein Transfer von maximal drei erlaubten Embryonen die besten Ergebnisse erzielte (19,6 %), hingegen bei einem Transfer von zwei Embryonen ein Ergebnis von nur 5,5 % vorlag. Dieses Ergebnis spricht, wie bereits bei anderen Forschungsergebnissen postuliert, für einen Transfer von drei Embryonen und sollte somit angestrebt werden.
Es lässt sich zusammenfassen, dass die Ergebnisse der Kryotransferbehandlungen in Bezug auf die untersuchten Parameter, wie spontan/hormonelle Kryotransferzyklen, IVF- oder ICSI- Behandlung und Alter, nur geringe Unterschiede aufwiesen.
Einen signifikanten Einfluss auf die Erfolgsrate hatten jedoch die Anzahl der transferierten Embryonen und die verschiedenen Stimulationsmedikamente auf die Degeneration der Oozyten.
Die vorliegende Arbeit hat gezeigt, dass die Kryokonservierung die Effizienz der reproduktionsmedizinischen Behandlung nachweislich erhöht. Darüber hinaus plädiert sie für ein Überdenken des deutschen Embryonenschutzgesetzes, um somit den Frauen eine hohe Anzahl von Behandlungszyklen zu ersparen.