Medizin
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Ziel der vorliegenden Arbeit war die Evaluation der Wertigkeit des Enteroklysmas in der modernen Dünndarmdiagnostik sowie der Vergleich von Untersuchungsdaten eines digitalen urchleuchtungssystems aus dem Zeitraum 2000 bis 2004 mit älteren Daten, die 1990 bei Untersuchungen mit einem analogen Durchleuchtungssystem erhoben wurden. Bei diesem Vergleich wurde insbesondere auf die Analyse der Strahlendosisbelastung für den Patienten eingegangen. Es wurden 395 mit dem digitalen Durchleuchtungssystem und 241 mit dem analogen Durchleuchtungssystem untersuchte Patienten in die Studie eingeschlossen. Folgende Schlussfolgerungen konnten erhoben werden: 1. Es war ein Rückgang von 241 Enteroklysmauntersuchungen im Jahr 1990 auf durchschnittlich 79 Untersuchungen pro Jahr im Zeitraum 2000 bis 2004 festzustellen. 2. Das Anforderungsprofil veränderte sich zwischen den genannten Zeiträumen. So war ein am jeweiligen Gesamtkollektiv gemessener deutlicher prozentualer Zuwachs an Anforderungen gastroenterologischer Abteilungen zu beobachten. Die Absolutzahlen der jährlichen Anforderungen dieser Abteilungen gingen jedoch zurück. Der Anteil anderer internistischer und chirurgischer Abteilungen fiel im zeitlichen Verlauf. Dies wurde als Ausdruck der Innovationen im Bereich endoskopischer Verfahren und konventioneller medikamentöser Therapiestrategien im Rahmen eines M. Crohn gewertet. Es war ein Zuwachs an Anforderungen von Seiten pädiatrischer Abteilungen festzustellen. Die Betrachtung der demographischen Daten der Patientenkollektive und die in verschiedenen internationalen Studien beschriebene Zunahme an jungen Patienten mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung unterstreichen diese Entwicklung. 3. Das Enteroklysma ist in der Diagnostik frühester Krankheitsstadien eines M. Crohn heute noch nicht durch Schnittbildverfahren ersetzbar. Dementsprechend gehörte die Anforderungsdiagnose M. Crohn von Seiten der Überweiser sowie die diagnostizierte Pathologie M. Crohn – vor allen anderen Differentialdiagnosen – zu den häufigsten bearbeiteten Fragestellungen. 4. Den größten Anteil positiver Befunde (73,5%) hatten Patienten mit bekanntem M. Crohn. Insgesamt ergaben 53,4% der digitalen Untersuchungen einen positiven Befund, von den 1990 durchgeführten analogen Untersuchungen zeigten 34,0% eine Pathologie. Diese Entwicklung konnte in anderen Studien ebenfalls beobachtet werden und spricht für eine strengere Indikationsstellung zur Enteroklysmauntersuchung. 5. Vor- und Nachteile konkurrierender bildgebender Verfahren wie Sonographie, CT, MRT und endoskopische Methoden wurden im Rahmen der verschiedenen Anforderungsdiagnosen und Pathologien diskutiert. Diese sollten in der klinischen Evaluation des M. Crohn mit eingesetzt werden, um die Limitationen des Enteroklysmas bezüglich der Identifikation von extraluminalen Komplikationen zu kompensieren. Bei Kindern und Jugendlichen ist die MRT aus Gründen der Strahlenhygiene schon heute Methode der Wahl. Die Blutungs- und Tumorsuche ist Domäne der Endoskopie. Moderne endoskopische Verfahren wie die Kapselendoskopie und die Doppelballonendoskopie gewinnen neben konventionellen endoskopischen Methoden zunehmend an Bedeutung. In der Diagnostik von Dünndarmadhäsionen hat neben dem konventionellen Enteroklysma das CT-Enteroklysma einen sehr hohen Stellenwert. 6. Die kumulative Darstellung aller Untersuchungen und die auf bestimmte Diagnosen festgelegten Subgruppenanalysen zeigten einheitlich, dass die mit dem analogen Durchleuchtungsgerät erzielten Durchleuchtungszeiten statistisch signifikant kürzer waren als die digitalen (arithmetisches Mittel 9 min 43 sek analog versus 17 min 10 sek digital). Trotzdem belegten sie eine statistisch signifikant niedrigere Dosisbelastung der Patienten, die mit dem digitalen Gerät untersucht wurden (arithmetisches Mittel 7513,6 cGycm² analog versus 4945,1 cGycm² digital). Somit lag der digitale Dosismittelwert deutlich unter dem für Dünndarm-Durchleuchtungen geltenden diagnostischen Referenzwert von 7000 cGycm², der analoge Mittelwert lag etwas über diesem Wert. Technische Verbesserungen der digitalen Bildaufnahmetechnik wie der „Last-Image-Hold“ und die gepulste Durchleuchtung resultieren in einer signifikanten Dosisreduktion.
Ziel dieser retrospektiven Studie war es, bei Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit die Langzeitergebnisse nach PTA und anschließendem Stenting der Arteria femoralis superficialis (AFS) mit Nitinolstents zu untersuchen und die Offenheitsrate mit derer von Stahlstents zu vergleichen. Ausgewertet wurden die Krankenakten von 128 Patienten (mittleres Alter: 66 Jahre; Intervall 45 – 89 Jahre; 88 Männer und 40 Frauen), die sich im Zeitraum von März 1999 bis Dezember 2002 einer PTA mit anschließender Stentimplantation der Arteria femoralis superficialis unterzogen. Insgesamt wurden 144 Beine mit 145 Stahlstents und 110 Nitinolstents behandelt. 14 Patienten (9,7%) befanden sich zum Zeitpunkt der Intervention im Stadium IIa nach Fontaine, 111 (77,1%) im Stadium IIb, 6 (4,2%) im Stadium III und 13 (9,0%) im Stadium IV. Bei den Läsionen handelte es sich um 93 Okklusionen (64,6%) und 51 Stenosen (35,4%). Die mittlere Dauer des Follow-up betrug 446 Tage (Intervall: 0 – 1612 Tage). Die Kontrolluntersuchungen, bestehend aus Gehstrecken- und ABI-Bestimmung sowie der duplexsonographischen Darstellung des behandelten Gefäßabschnittes erfolgten während des stationären Aufenthaltes, nach 1, 3, 6 und 12 Monaten sowie anschließend im Jahresabstand. Weitere Kontrollen ergaben sich aus der klinischen Situation. Die technische Erfolgsrate betrug in der Nitinolgruppe 98,5%, in der Gruppe der mit Stahlstent versorgten Läsionen 98,7%. Der ABI stieg von durchschnittlich 0,57 auf 0,84 bei den Nitinolstents und von durchschnittlich 0,56 auf 0,78 bei den Stahlstents. In der Nitinolgruppe ergaben sich 21 Komplikationen (31,8%), in der Stahlgruppe 26 (33,3%), darunter eine Amputation. Die primären Offenheitsraten nach 6, 12, 24 und 36 Monaten lagen bei 92%, 72%, 58% und 52% nach Implantation von Nitinolstents gegenüber 78%, 61%, 51% und 49% nach Implantation von Stahlstents. Die sekundären Offenheitsraten betrugen 100%, 98%, 91% und 88% bzw. 100%, 94%, 91% und 88%. Aufgrund dieser Ergebnisse verspricht der Einsatz von Nitinolstents nach perkutaner transluminaler Angioplastie im Bereich der Arteria femoralis superficialis eine nur geringe Verbesserung der Langzeitergebnisse gegenüber den Stahlstents. Ausgezeichnet durch einen hohen technischen und klinischen Erfolg stellt die Implantation von Nitinolstents dennoch eine komplikationsarme Alternative zur gefäßchirurgischen Therapie dar.
Hintergrund: Leitlinien können potentiell die gesundheitliche Versorgung verbessern. Ihre evidenzbasierte Entwicklung ist aufwendig, insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern, wie chronischer Herzinsuffizienz. Transkontextuelle Leitlinienadaptationen sind problematisch, da kontextuell beeinflusste Empfehlungen der Quellleitlinie die Zielleitlinie verzerren können. Forschungsgegenstand ist eine Verfahrensentwicklung zur systematischen Evaluation von Leitlinien (systematischer Leitlinienreview, SLR) und deren Erprobung am Gegenstand, der Entwicklung einer evidenzbasierten Leitlinie zur hausärztlichen Versorgung der chronischen Herzinsuffizienz. Methode: Der SLR umfasst folgende Verfahrensschritte: 1) Systematische Recherche nach evidenzbasierten Leitlinien, 2) Auswahl von Quellleitlinien nach prädefinierten Kriterien, 3) Bewertung der methodischen Qualität (AGREE-Instrument), 4) Systematische Framework-Entwicklung (klinische Fragen als strukturbildendes Raster der Zielleitlinie), 5) Datenextraktion aus den Quellleitlinien, 6) Systematisch-vergleichende Konsistenzanalyse der Empfehlungen, 7) Informationssynthese im Leitlinien-Erstentwurf, 8) Validierung der Evidenzbezüge und Prüfung der Konkordanz zu Empfehlungen, 9) Überarbeitung des Leitlinien-Erstentwurfs und Formulierung weiteren Forschungsbedarfs. Ergebnisse: N=16 Quellleitlinien erfüllten die Einschlusskriterien (zwei Reviewer, Übereinstimmung K=0,95), davon zeigten fünf eine hohe methodische Qualität. Zum Framework (27 Fragen) wurden N=35 komplexe Empfehlungen identifiziert, darunter waren n=25 konsistent, n=9 inkonsistent, n=1 nicht vergleichbar (einzelne Leitlinienempfehlung). 14/25 konsistenten Empfehlungen waren konsensbasiert (Diagnostik, nicht-pharmakologische Therapie, diastolische Herzinsuffizienz), 7/25 basierten auf belastbarer Evidenz, 4/25 hatten differierende Evidenzlevel. 3/9 Inkonsistenzen waren bedeutsam (BNP-Tests, AT1-Blocker). Für n=16 Empfehlungen wurden Evidenzbelege reevaluiert: die Mehrzahl war kongruent. Einzelne Inkongruenzen (fehlende Evidenzbelege, überoptimistische Trends, inadäquate Risikobewertung), Inkonsistenzen und konsensbasierte Empfehlungen indizierten Forschungsbedarf. Der Erstentwurf wurde nach sechs Monaten fertiggestellt. Diskussion: Die Hauptlimitation der vorgelegten Studie ist die fehlende Zweit-begutachtung, die nur in der Auswahl der Quellleitlinien erfolgte. Schlussfolgerung: Der systematische Leitlinienreview ist ein systematischer, valider, transparenter und effektiver Ansatz zur Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien.
Ein Ziel dieser prospektiven, randomisierten Arbeit war es, das etablierte Verfahren der Kernspintomographie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten in der Diagnostik von möglichen retrosternalen und perikardialen Adhäsionen nach medialen Sternotomien und Re-Operationen zu vergleichen. Bei 10 Patienten benutzten wir eine bioresorbierbare mit Sodium - hyaluronat modifizierte, Carboxymethylcellulose und nicht mondifizierte USP glycerol – Membran (CV seprafilm ®) von Genzyme, Cambridge, MA, USA als perikardialen Ersatz. Die anderen 10 Patienten erhielten eine nichtresorbierbare Polytetrafluoroäthylen (PTFE) - Membran (Preclude ®) der Firma Gore, Flagstaff, AZ, USA. In der Kontrollgruppe waren weitere 10 Patienten, die keine Membranen erhielten. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden 34 Patienten zwischen Januar 2000 und Oktober 2002 nach dem Zufall für das MRI postoperativ innerhalb eines Jahres zugewiesen, um mögliche retrosternale und perikardiale Adhäsionen postoperativ zu beurteilen. Weiterhin sah das Protokoll vor, dass bei 20 Patienten vor dem operativen Eingriff ein MRT durchgeführt wurde, während alle Patienten ein Jahr postoperativ eine MR – Untersuchung bekommen sollten. Da vier Patientenn verstorben waren wurde die MR Untersuchung bei 30 Patienten. Durchgeführt. Die prä- und postoperative MR- Auswertung wurde ohne das Wissen von intraoperativen Resultaten durchgeführt. Die präoperative MR- Auswertung wurde mit dem intraoperativen Befund sowie postoperativ im MRT verglichen. Die Untersuchung wurde mit einem Siemens Magnetom Symphony mit einer Feldstärke von 1,5 Tesla durchgeführt. Das Protokoll sah vor, dass transversale- und sagittale T1- gewichtete und EKG- getriggerte Spin- Echo- Sequenzen, sowie transversale- und sagittale retrospektive Gradienten- Echo- Sequenzen durchgeführt wurden. Wir klassifizierten den Grad der perikardialen Adhäsionen in 5 Gruppen: nicht vorhanden (0), minimale (1), mäßig (2), schwere (3), extrem schwer (4). Die perikardialen Adhäsionen wurden an fünf Positionen gemessen und ausgewertet: entlang der großen Gefäße (Aorta ascendens und A. pulmonalis), am rechten Atrium, an ventralen Wand des rechten Ventrikels, an der Herzspitze und an der diaphragmalen Oberfläche (posterolateral). Zum Zeitpunkt vor der Re- Operation war keiner der 30 Patienten frei von retrosternalen und intrapericardialen Adhäsionen. Die präoperative MR- Auswertung der retrosternalen Adhäsionen korrelierte mit dem intraoperativen Befund, während die prognostizierte Dichte der Adhäsionen ebenfalls visuell gemessen und im MRT bewertet weniger zuverlässig im Vergleich zu den intraoperativen Befunden war. Die post-operativen MR- Ergebnisse der Patienten mit der biologisch resorbierbaren Membran (Seprafilm ®) und der nichtresorbierbaren (Preclude ®) Membran zeigte keinen signifikanten Unterschied zur Kontrollgruppe. Aufgrund der Ergebnisse der prä- und postoperativen MR- Bildgebung sowie der intraoperativen Befunde gehen wir davon aus, dass die Kernspintomographie eine angemessene diagnostische Methode zur Erkennung und zur Lokalisation von retrosternalen perikardialen Adhäsionen darstellt. Basierend auf unseren Ergebnissen kommen wir jedoch zu dem Schluss, dass perikardiale Ersatzstoffe wie biologisch resorbierbare oder nichtresorbierbare Membranen nicht in der Lage sind, Adhäsionsformationen für einen Zeitraum von über einem Jahr zu verringern oder zu vermeiden. Unser Studienergebnis erlaubt es nicht ein abschließendes Urteil über die Effizienz der Membranen zu geben, da wir der Auffassung sind, dass die Adhäsionsformationen möglicherweise nach dem Beobachtungszeitraum von einem Jahr nicht vollständig entwickelt sind. Die sehr viel versprechenden Ergebnisse bei der Verhütung von Adhäsionen mit biologisch resorbierbaren oder nichtresorbierbaren Membranen (PTFE) wurden alle nach einem Beobachtungszeitraum von wenigen Wochen bis zu einem Monat erbracht. Innerhalb dieser kurzen Zeit eignet sich der Stellvertreter vor allem der biologisch resorbierbaren Membran mit Natriumhyaluronat und Carboxymethylcellulose zur Verhinderung von Adhäsionen. Diese Tatsache ist von Vorteil für Operationen mit der Notwendigkeit des kurzfristigen reoperativen Eingriffes z.B. im Bauch- oder sogar Perikardraum, die jedoch innerhalb einer berechenbaren gewissen Zeit entfernt werden können. Die PTFE Membranen zeigt jedoch einen festen Aufbau einer Schicht zwischen dem Brustbein und dem Herz. Auf diese Weise bildet sie eine Art Schutzschild auf der Oberfläche des Myokards. Im Bezug auf unsere Erfahrung stellt dies einen deutlichen Vorteil im Falle von Resternotomie dar. Andererseits zeigen die nichtresorbierbaren Membranen wie als auch die biologisch resorbierbaren Membranen keine Verringerung und Vermeidung von Adhäsionen für einen längeren Zeitraum. Deshalb sehen wir eine klare Notwendigkeit von Langzeitstudien mit größeren Studienkollektiven, um die bisher angenommenen Vorteile dieser Art von Membranen im Hinblick auf ihre Fähigkeit zur langfristigen Adhäsionsprophylaxe zu untersuchen. Dies gilt besonders in der Herzchirurgie, wo retrosternale und perikardiale Adhäsionen für ein hohes Risiko für Re-Operationen maßgeblich sind. Weiterhin erwiesen sich die MRT – Untersuchungen in unserer Studie als klinisch gut einsetzbares Verfahren zur Beurteilung von Adhäsionen, des Retrosternalraums und der Morphologie des Herzen, während sich als Nachteil der deutlich höhere Kostenfaktor im Vergleich zur konventionellen Röntgenuntersuchung anführen lässt.
Zahnfarbene, ästhetisch unauffällige Brackets bestehen meist aus Keramik oder Kunststoff. Besonders Keramikbrackets weisen durch den starken Haftverbund zum Zahn ein gewisses Risiko der Gefährdung von Zahnhartsubstanz beim Debonding auf. Klinisch sollte eine Haftkraft von 5-10 MPa erreicht werden, damit die einwirkenden therapeutischen Kräfte nicht zum Verlust des Brackets führen. Ziel der Studie war es, ein neuartiges selbstligierendes Bracket (Opal/Ultradent) aus glasfaserverstärktem Kunststoff auf die Haftfestigkeit und das Risikopotenzial beim Debonding zu testen und mit Keramik-Brackets und einem weit verbreiteten Standard-Metall-Bracket zu vergleichen. Es wurden neben dem Opal-Bracket (Ultradent) vier Keramik-Brackets (Clarity/ 3M, Fascination2/ Dentaurum, Aspire/ Forestadent, Inspire Ice/ Ormco) und ein Metall-Bracket (Victory/ 3M) mit dem vom Hersteller empfohlenen Adhäsivsystem getestet. Die zur Untersuchung der Haftfestigkeit verwendeten 120 humanen Weisheitszähne wurden für 7 Tage in einer 0.5 % Chloramin T-Lösung und anschließend in Wasser gelagert und danach nochmals mikroskopisch auf Unversehrtheit des Zahnschmelzes überprüft. Mit einer Messschablone wurde der Krümmungsradius der bukkalen Flächen überprüft. Der Krümmungsradius der Zahnoberfläche durfte nicht kleiner als 12,5mm sein. Nach gründlicher Reinigung mit Bimsmehl wurden die Weisheitszähne auf sechs Gruppen mit jeweils 20 Brackets aufgeteilt. Die Brackets wurden mit dem vom Hersteller empfohlenem Adhäsiv- Primer-System nach Herstellerangaben auf die Schmelzoberfläche geklebt. Alle Prüfkörper wurden mit einer Einbetthilfe in Palapress Vario (Heraeus Kulzer) eingebettet und anschließend in einer selbst hergestellten Justierhilfe einheitlich ausgerichtet. Nach einer Lagerungszeit von 24 Stunden in Wasser bei 37° C erfolgte die Abscherung der Prüfkörper nacheinander im rechten Winkel zur Bracketbasis mit der Zwick-Universalprüfmaschine (Ulm, Germany). Die Vorschubgeschwindigkeit betrug 1mm/min. Der Weg bis zum Abscheren und die dazu benötigte Kraft eines jeden Prüfkörpers wurden digital aufgezeichnet. Anhand der Fläche der Bracketbasis, der Abscherkraft und dem dazu benötigten Weg konnten die Haftfestigkeiten in MPa umgerechnet und miteinander verglichen werden. Der Gruppenvergleich erfolgte mit dem ANOVA und Scheffe-Test. Die Zahnoberflächen wurden zusätzlich mikroskopisch auf Schmelzdefekte überprüft. Das Metall-Bracket, das als Vergleichs- und Normierungsgröße diente, zeigte eine mittlere Haftfestigkeit von 10,2 MPa. Das Opal-Bracket wies mit 4,17 MPa die signifikant niedrigste durchschnittliche Haftkraft auf. Es erreichte nicht die klinisch ausreichende Haftkraft von 6 MPa. Die Keramik-Brackets erzielten mit 14.7 MPa (Clarity), 15,3 MPa (Aspire) und 14.7 MPa (Inspire Ice) ähnliche Haftwerte, ohne zu Hartsubstanzdefekten zu führen. Bei Fascination2 mit einer durchschnittlichen Haftkraft von 19,7 MPa konnten nach dem Debonding bei ca. 1/3 der Proben Schmelzausrisse nachgewiesen werden. Fascination2 zeigte im Vergleich zur Kontrollgruppe signifikant höhere Haftwerte (19,7 MPa). Die Haftfestigkeit des Opal-Brackets scheint im Vergleich zu den in der Literatur geforderten Angaben für die sichere klinische Anwendung zu gering. Die Haftkraft von Fascination2 (Dentaurum) ist durch die zeitweise auftretenden Schmelzausrisse für ein sicheres Debonding als zu hoch zu bewerten. Die anderen Keramik-Brackets zeigen ein gutes Verhältnis zwischen sicherer Entfernbarkeit und ausreichendem Haftverbund und bieten eine Alternative zu den Metallbrackets.
Für den Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung ist die korrekte Bestimmung der Arbeitslänge essentiell. Die Möglichkeiten zur Arbeitslängenbestimmung reichen dabei von taktilen Methoden über verschiedene röntgenologische Methoden bis hin zur elektrischen Bestimmung der Arbeitslänge. Bislang war die Röntgenmesstechnik die gebräuchlichste Art der Wurzelkanallängenbestimmung. Der nachteilige Effekt von Strahlung auf das sich im Strahlengang befindende Gewebe ist hinlänglich bekannt. Der Wunsch der Patienten nach einer Reduktion von Strahlung auf das unbedingt notwendige Maß ist deshalb nachvollziehbar. Schon seit den sechziger Jahren sind daher elektrische Apex-Lokalisatoren (Endometriegeräte) als mögliche Alternative für die Wurzelkanallängenbestimmung im Gespräch. Ziel der vorliegenden Untersuchung war, durch die Gegenüberstellung der durch optische Bestimmung der apikalen Konstriktion ermittelten Arbeitslänge als Referenzwert einen objektiven Vergleich der Röntgenmesstechnik mit den Endometiegeräten der dritten und vierten Generation zu ermöglichen. Es sollte überprüft werden, ob die neuen Geräte-Generationen als gleichberechtigte Alternative zur bewährten Röntgenmesstechnik in Betracht kommen und die Entwicklung der vierten Geräte-Generation durch ein verändertes Funktionsprinzip tatsächlich eine weitere Verbesserung der Messgenauigkeit mit sich bringt. Hierzu wurden für die In-vitro-Studie einhundert extrahierte Zähne so vorbereitet, dass sowohl eine röntgenologische als auch eine endometrische Längenbestimmung möglich war. Die Studie setzte sich aus drei großen Arbeitsblöcken zusammen. Erstens die Bestimmung der optisch ermittelten tatsächlichen Zahnlängen, zweitens die röntgenologische Bestimmung der Zahnlängen und drittens die endometrische Längenbestimmung der Zahnproben. Die tatsächliche Zahnlängenbestimmung bis zur apikalen Konstriktion erfolgte hierbei mikroskopisch unterstützt. Für die röntgenologische Zahnlängenbestimmung wurde eine spezielle Röntgenvorrichtung konstruiert, die eine Reproduzierbarkeit aller Aufnahmen ermöglichte. Die Gesamtzahnlängenbestimmung erfolgte mittels Rechenformel. Im letzten Arbeitsblock wurde die endometrische Zahnlängenbestimmung vorgenommen. Mit Hilfe eingebetteter Zahnproben (Donnelly-Modell) konnte ein Stromkreis konstruiert werden, der endometrische Messungen in der Mundhöhle simuliert. Da bei allen drei Arbeitsblöcken die Gesamtzahnlängen bestimmt wurden, wurden durch die Subtraktion von pauschal einem Millimeter die ermittelten Werte in Arbeitslängen umgewandelt, um die letztlich interessante Gegenüberstellung mit den Referenzwerten vornehmen zu können. Die erhaltenen Messwerte zeigten im Vergleich zu den optisch ermittelten Referenzwerten der apikalen Konstriktion sowohl für die Röntgenmesstechnik als auch für alle drei Endometrie-Geräte hochsignifikante Unterschiede. Die Geräte der dritten Generation bewiesen sich hierbei jedoch als deutlich messgenauer als die Röntgenmesstechnik und das Endometriegerät der vierten Gerätegeneration. Das die vierte Generation vertretende Gerät, der Raypex der Firma VDW, schnitt in dieser Studie mit einer gemeinsamen Varianz von 96,6% am schlechtesten ab. Eine Analyse der Fehlmessungen lässt zudem auf eine Tendenz des Gerätes zur Überinstrumentierung schließen. Auch die Röntgenmesstechnik bestimmte in der vorliegenden Studie tendenziell eher Arbeitslängen, die über die apikale Konstriktion hinaus gingen. Dies bestätigte die Ergebnisse anderer unabhängiger Studien. Die Geräte der dritten Geräte-Generation, nämlich das Root ZX der Firma Morita und das Justy II der Firma Hager und Werken kamen trotz minimaler Tendenz zur Unterinstrumentierung den Werten der tatsächlichen Arbeitslänge mit einer gemeinsamen Varianz von 99,25 und 98,8% am nächsten. Klinisch relevant sind die ermittelten signifikanten Differenzen der Röntgenmesstechnik und dem Gerät der vierten Endometriegerätegeneration, dem Raypex, da diese Differenzen eine Tendenz der Technik, bzw. des Gerätes zur Überinstrumentierung beinhalten (+0,5mm bis +2,5mm), und damit der Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung gefährdet ist. Die ermittelten Differenzen für das Root ZX und das Justy besitzen hinsichtlich ihrer nachgewiesenen Tendenz zur geringfügigen Unterinstrumentierung keine klinische Relevanz, da diese erstens absolut betrachtet seltener vorkommen und zweitens im Einzelfall geringfügiger (-0,5mm bis –1mm) vom Referenzwert abweichen. Als strahlenfreie Alternative zur Röntgenmesstechnik sind diese Geräte jedoch trotzdem nur bedingt zu sehen, da durch den Verzicht auf ein Röntgenbild, wichtige Zusatzinformation, wie Kanalanzahl und Kanalverlauf vorenthalten werden. Eine Kombination aus strahlenreduzierter Röntgenmesstechnik, mittels digitaler Röntgensysteme, und Endometrie scheint daher ein nützlicher Kompromiss auf der Suche nach einer strahlenreduzierten Alternativmethode zur Bestimmung der Wurzelkanallänge zu sein. Eine Reduktion auf nur zwei digitale Röntgenbilder während einer endodontischen Behandlung, nämlich einer endometrisch vorbereiteten Messaufnahme und einer aus forensischen Gründen unverzichtbaren digitalen Kontrollaufnahme wäre aufgrund der vorliegenden Ergebnisse denkbar.
Die Koronare Herzkrankheit (KHK) nimmt die bedeutendste Stellung bei den Todesursachen und den Gesundheitskosten ein. So beträgt die jährliche Sterblichkeitsrate der KHK-Patienten derzeit 5 – 8 %. KHK ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Bisher konzentrierte sich die Ursachenforschung und die Therapie hauptsächlich auf physiologische Ursachen. In letzter Zeit entstanden darüber hinausgehende Ansätze zur Hinterfragung der soziologischen und psychologischen Rahmenbedingungen die die Entstehung der KHK begleiten und begünstigen. Eine der anerkannten Methoden zur Analyse und Behandlung von Ungleichgewichten zwischen dem Individuum und seiner Umwelt ist die Methode des ZBKT (Zentrales- Beziehungskonflikt- Thema). Dazu wurden in der vorliegenden Studie exemplarisch von 2 KHK-Patienten Analysen der Therapieverläufe erstellt und auf Entwicklungen hin untersucht. Die Evaluierung veranschaulichte die Beziehungskonflikte und die Subjekt-Objekt-Interaktionen besagter Patienten auf quantitativer und qualitativer Ebene und deren Veränderung durch eine analytisch orientierte Kurzzeit-Psychotherapie. Von beiden Patienten wurden hier die beruflichen und berufsnahen Beziehungskonflikte zur Auswertung herangezogen. In einer weiteren Arbeit sollen anschließend die familiären und familiennahen Themen einer analogen Analyse unterzogen werden. Es soll gezeigt werden, dass die Methode des ZBKT ein extrahiertes Themengebiet valide darstellen kann. Es wurden an Hand von 47 Verbatimprotokollen der therapeutischen Einzelsitzungen gemäß der von Lester Luborsky entwickelten Methode des „Zentralen Beziehungskonflikt-Themas“ die zentralen Beziehungskonfliktmuster extrahiert und deren Veränderungen über die Therapie erfasst. Mit dieser Methode, die 1976 erstmals vorgestellt wurde und unter dem Namen „core conflictual relationship theme method (CCRT)“ bekannt gemacht wurde, ist ein strukturiertes Vorgehen möglich, das den genauen Inhalt der von den Patienten erwähnten Beziehungsmuster widerspiegelt. Es können relativ zeit- und objektstabile Relationen zwischen Wünschen und Reaktionen eines Menschen mit wichtigen Beziehungspersonen erfasst werden, die sich sowohl in der Gegenwart, als auch in der Vergangenheit manifestieren. Entsprechend können auch Veränderungen identifiziert werden. Um die Verlaufuntersuchung zu optimieren wurden beide Therapien in zwei Phasen aufgeteilt und die sich in den Standardkategorien und Clustern abzeichnenden Veränderungen ausgewertet. Zur Beurteilung des Therapieverlaufes wurden einfache und rasch aus den Sitzungs-Transkriptionen zu erfassende Kennzahlen vorgeschlagen. Diese umfassen die Darstellung der Clusterentwicklung über die Zeit in zwei Phasen, sowie die subjektiven Veränderungen der Sichtweise der Patienten an Hand des Positivitätsquotienten. Es zeigt sich, dass im Verlauf der Therapie deutliche Verbesserungen sowohl bei den Reaktionen des Subjektes als auch denen des Objektes zu erkennen waren. In der durchgeführten Studie wurden zwei KHK- Patienten bezogen auf die berufsrelevanten Einflüsse hin untersucht. Einer der Patienten hat die beruflichen Themen als Schwerpunkt, während der andere sich auf familiäre Einflüsse konzentriert. Dabei zeigte sich, dass die Entwicklung im Verlaufe der Therapie umso deutlicher dargestellt werden kann je häufiger der Patient die beruflichen Probleme thematisiert. Primär zeigte sich, dass der eine Patient unerfüllte Wünsche nach Sicherheit, Struktur und Stabilität im beruflichen Umfeld hat, während der andere Patient sich eine bessere Kommunikationsfähigkeit und Extrovertiertheit wünscht. Beide Perönlichkeitsstrukturen basieren auf einer erschwerten Kindheit mit einem gestörten Vater-Sohn-Verhältnis, das sich einer übertriebene Strenge, Mangel an Kommunikation und Zuneigung sowie adäquater Anerkennung seitens des Vaters manifestiert. Dies prägte die Interaktionen beider Patienten mit Ihrer Umgebung und wurde in der Therapie festgestellt. Im affektiven Bereich zeigte sich ein hohes Enttäuschungsniveau mit Hilflosigkeit und Frustration. Diese pathologischen Beziehungsmuster prägten primär die erste Phase der Therapie. Dieses Selbstbild veränderte sich bei beiden Patienten. Es kam zu einer verbesserten Selbstbewertung die das Konzept der positiven Sichtweise bezüglich ihrer Umgebung stark untermauerte. Beide Patienten empfanden demzufolge gegen Ende der Therapie ihre anfängliche Problematik und die Interaktionen mit ihrer Umgebung als weniger frustran bzw. einschränkend. Es hatte den Anschein, als ob eine gewisse Distanz aufgebaut werden konnte, die es beiden Patienten ermöglichte sich im Verlauf der Therapie wohler zu fühlen. Es nahmen sowohl die negativ orientierten Beziehungsepisoden ab als auch die positiven zu, und der Kontrolleindruck („ich bin eingeengt in meiner Entscheidungsfreiheit durch andere“) verringerte sich. Zudem wurde das Bestreben Konflikte zwanghaft zu lösen und sich damit unter Druck zu setzen abgelöst bzw. in den Hintergrund gedrängt durch eine beginnende Autonomie. Es wurde nachgewiesen, dass das ZBKT eine valide Methode ist, die für die Zukunft ein sinnvolles Verfahren zur Verfügung stellt, um nicht nur klassische Therapien im Gesamtverlauf darzustellen, sondern auch themenspezifische Extraktionen vorzunehmen, abzubilden und zu beurteilen. Weitergehende Untersuchungen mit einem größeren Datenfundus und modifizierten Ansätzen der Methode des ZBKT könnten ein Optimierungspotential zeigen, das die Wirksamkeit und den theoretischen Ansatz dieser Studie untermauern und von großem Interesse wären.
Anhand der Daten von 2394 Ureterorenoskopien, die innerhalb von 12 Jahren zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Harnleiters und des Nierenhohlsystems in der urologischen Klinik des Klinikums Fulda und der urologischen Klinik des St. Elisabethen-Krankenhauses in Frankfurt durchgeführt wurden, wurden in unserer Studie retrospektiv die Effektivität und die Risiken dieses Verfahrens untersucht. Aus den Ergebnisse und der zur Verfügung stehenden Literatur wurden die Gefahren im Detail identifiziert und zur Prävention von Komplikationen jeweils Strategien angeboten. Die Effektivität belief sich auf insgesamt 74% bei der Entfernung von Harnleitersteinen unabhängig von Lage und Größe des Steines und 69% bei der Diagnostik von Neoplasien im Harnleiter. Die größten Erfolge bei niedrigstem Risiko ließen sich bei Steinen im distalen Harnleiterdrittel erreichen (89%), während bei Steinen im mittleren und proximalen Harnleiterdrittel bei höherem operativen Risiko die Erfolgraten bei (80%) lagen. Die Risiken wurden anhand der aufgetretenen Komplikationen beurteilt. Die Gesamtkomplikationsrate unserer Untersuchung beläuft sich auf 18,5% und entspricht der in der zur Verfügung stehenden Literatur. Sie umfasst intraoperative sowie frühe und späte postoperative Komplikationen. Wir haben in der vorliegenden Studie die Ergebnisse und die entstandenen Komplikationen genau analysiert und die Gefahren aufgezeigt und kommen zur Schlussfolgerung: Die Ureterorenoskopie hat sich als effektives und kostengünstiges Verfahren zur Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Harnleiters und des Nierenhohlsystems etabliert. Eine noch kritischere Indikationsstellung, eine sorgfältige Vorbereitung des Patienten und des Operateurs samt OP- Personals, den ausschließlichen Einsatz von Miniscopen und ein bis ins Detail standardisiertes Vorgehen sind geeignet die Komplikationsrate der Ureterorenoskopie in Zukunft deutlich zu senken und die Sicherheit weiter zu erhöhen.
In dieser prospektiven, randomisierten, doppelblinden und plazebo-kontrollierten Studie wurde an einem Kollektiv von 23 Hausstaubmilben-Allergikern (Grad 1° - max. 2° nach WHO/GINA) die entzündungshemmende Wirkung einer 5-wöchigen n-3 PUFA Supplementierung (0,69 g/ Tag) nach niedrig dosierten Allergeninhalationen untersucht. Die Probanden wurden durch Randomisierung entweder auf die Gruppe A (n=12) oder auf die Gruppe B (n=11) verteilt. Gruppe A nahm über einen Zeitraum von 5 Wochen eine Fettsäuremischung aus EPA 450 mg/Tag, DHA 180 mg/Tag, GLA 60 mg/Tag und STA 60 mg/Tag ein. Gruppe B wurde über den gleichen Zeitraum mit einer Kontroll-Fettsäuremischung aus ungesättigten und einfach gesättigten Fettsäuren supplementiert. Nach 3 Wochen wurden die Probanden täglich an 5 aufeinander folgenden Tagen in 2 zusammenhängenden Wochen mit niedrig dosierten Milbenallergenen provoziert. Die Sputuminduktion erfolgte bei den Visiten 1 (V1), 2 (V2) und 12 (V12) jeweils eine Stunde nach den Provokationen, gemäß einer standardisierten, bereits vorbeschriebenen Technik. Blutproben wurden vor der Supplementierung, nach 3 Wochen und nach ein- und zweiwöchiger Allergenprovokation entnommen. Das Sputum wurde nach der Induktion sofort aufbereitet und die ECP-Konzentrationen im Sputumüberstand und in den Serumproben mit Hilfe eines Chemiluminescence-Immunoassay (Biermann, Bad Nauheim, Deutschland) bestimmt. Es konnte gezeigt werden, dass die EPA-Konzentrationen im Plasma und in den Erythrozytenmembranen während der Supplementierung signifikant höhere Werte in der n-3 PUFA-Gruppe aufwiesen, was für eine gute Compliance der Probanden über den gesamten Supplementierungszeitraum spricht. Außerdem war der Prozentsatz an eosinophilen Granulozyten im Sputum nach täglicher Allergenprovokation in der Plazebogruppe tendenziell größer als in der n-3 PUFA Gruppe, die Anstiege der ΔECP-Konzentrationen im Sputum beider Gruppen verfehlten nur knapp die Signifikanzgrenze (p < 0,06 und p < 0,09). Der prozentuale Anteil der Eosinophilen im Serum unter n-3 PUFA Supplementierung war deutlich geringer verglichen mit der Plazebogruppe. Innerhalb der Plazebogruppe kam es bei dem prozentualen Anteil eosinophiler Granulozyten im Serum zu einem signifikanten Anstieg zwischen Visite 2 und Visite 7 (p = 0,002), bzw. zwischen Visite 2 und Visite 12 (p = 0,01). Ebenso kam es innerhalb der n-3 PUFA Gruppe bei dem prozentualen Anteil eosinophiler Granulozyten im Serum zu einem signifikanten Anstieg zwischen Visite 2 und Visite 7 (p = 0,003), bzw. zwischen Visite 2 und Visite 12 (p = 0,02). Beim Vergleich zwischen der Plazebo- und der n-3 PUFA Gruppe fällt ein signifikanter Unterschied bezüglich des prozentualen Anteils der eosinophilen Granulozyten im Serum bei Visite 7 (p = 0,02) und bei Visite 12 (p = 0,04) mit niedrigeren Werten in der n-3 PUFA-Gruppe auf. Verglichen mit der Plazebogruppe waren die ΔECP-Serum-Konzentrationen in der n-3 PUFA Gruppe nach einer Woche Allergeninhalation bei Visite 7 signifikant niedriger (Plazebo: 20,52 ng/ml ± 9,93; n-3 PUFA: -1,68 ng/ml ± 4,36; p < 0,05). Dieser Unterschied war nach 2-wöchiger Allergeninhalation bei Visite 12 immer noch deutlich vorhanden, erreichte aber nicht mehr das Signifikanzniveau (Plazebo: 158,46 ng/ml ± 58,17, n-3 PUFA: 131,63 ng/ml ± 33,66; p >0,05). In beiden Gruppen war jedoch im Verlauf zwischen Visite 7 und Visite 12 ein signifikanter Anstieg der ΔECP-Serum-Konzentrationen im Serum zu verzeichnen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Supplementierung mit n-3 PUFA aufgrund dieser Ergebnisse als eine mögliche Methode zur entzündungshemmenden, nicht medikamentösen Therapie bei Patienten mit leichtgradigem Asthma bronchiale anzusehen ist. Unsere Untersuchung liefert Hinweise, dass eine Reduzierung der bronchialen Entzündungsreaktion mittels einer 5-wöchigen täglichen Nahrungsergänzung mit 0,69 g n-3 PUFA bei Probanden mit allergischem Asthma möglich ist.
In einer prospektiven Studie wurden in der neonatologischen Abteilung der Universitätskinderklinik Frankfurt am Main zwischen 1996 und 1999 26 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 2000g, die mit einem NAK versorgt waren hinsichtlich der Auswirkung auf die Nieren, der Nierengröße und des Wachstums, sowie der sonstigen Komplikationen untersucht und nachbeobachtet. Weitere 37 Neugeborene, die im gleichen Zeitraum geboren wurden und keinen NAK erhielten, wurden in die Kontrollgruppe aufgenommen, um einen statistischen Zusammenhang zwischen NAK und der Veränderung der Nierengröße festzustellen. Auch die Komplikationen das NAK wurden erfasst und statistisch ausgewertet. Die Nieren wurden mittels Sonographie bezüglich der Größe, der Morphologie und der Volumina kurz nach der Geburt und nach 1 bis 2 Monaten untersucht. Es wurden die Retentionswerte, die arteriellen Mitteldrücke in gleichen Abständen und die Gerinnungswerte am 2. Lebenstag, sowie die Verweildauer des NAK in der Experimentalgruppe ermittelt und verglichen. Die Medikation und die demographischen Daten wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Nierenvolumina waren in der Experimentalgruppe anfänglich signifikant kleiner, wobei dieser Unterschied sich im Sinne eines Aufholwachstums der bezüglich des Gestationsalters unreiferen Kinder in diesem Kollektiv bei der Zweituntersuchung nicht mehr nachweisen lies. Somit konnte in unserem Kollektiv kein Zusammenhang zwischen der Behandlung mit einem NAK und der Nierengröße, d.h. des Nierenwachstums nachgewiesen werden. Elf Kinder in der Kontrollgruppe wiesen eine Stagnation des Wachstums mindestens einer Niere auf, bei 9 Kindern der linken Niere. Bei dreien dieser Kinder wurde in einer Drittuntersuchung ein vermehrtes Wachstum im Sinne eines Aufholwachstums nachgewiesen. Einer dieser Patienten mit Stagnation des Nierenwachtumes der linken Niere zeigte passager hypertensive Blutdrücke, ohne dass hierfür fassbare Gründe zu eruieren waren. Die Nierenvolumina der Kinder, die an hypertensiven Blutdrücken in der Kathetergruppe litten, waren bei der Zweituntersuchung signifikant größer in der Experimentalgruppe als bei den Kindern in der Kontrollgruppe. Dies lag an den Nierenvolumina des niereninsuffizienten Patienten der größere Nierenvolumina als die anderen Patienten aufwies. Bei dem anderen Kind in der Experimentalgruppe, welches durch hypertensive Blutdrücke und einen Verschluss der Arteria renalis auffiel, am ehesten NAK induziert, waren die Nierenvolumina im Vergleich unauffällig. Dies ist bedingt durch die sofortige und erfolgreiche Lysetherapie. Insgesamt zeigt sich durch den NAK nach unserer Ansicht kein Einfluss auf die Nierengröße im Sinne der Entwicklung einer Schrumpfniere bei den Patienten die mit passager hypertensiven Blutdrücken auffällig wurden. Die Nierenvolumina des Patienten mit Aortenthrombose waren bei Erst- und bei Zweituntersuchung normalgroß, so dass hier kein Einfluss des NAK auf das Nierenwachstum. Die an einer Sepsis erkrankten Kinder waren im Vergleich hinsichtlich der Inzidenz zwischen der Experimental- und Kontrollgruppe nicht verschieden. Der NAK stellt somit kein Risko für eine Sepsis in unserem Studienkollektiv dar. Die Kreatininwerte waren zwischen Experimental- und Kontrollgruppe statistisch nicht verschieden, so dass ein Einfluss des NAK auf die Kreatininwerte nicht zu ermitteln war. Die Patienten mit hypertensiven Blutdrücken (Verschluss der A.renalis und Niereninsuffizienz) zeigten im Vergleich mit den übrigen Patienten erhöhte, nicht jedoch pathologische Kreatininwerte. Die Kreatininwerte bei dem Patienten mit Niereninsuffizienz bei Erst- und Zweituntersuchung höher als bei den übrigen Patienten als Folge der Niereninsuffizienz. Der Patient mit der Thrombose der A. renalis wies erhöhte Kreatininwerte nur im Rahmen der Zweituntersuchung auf. Ein Einfluss des NAK auf die Kreatininwerte und somit auf die Nierenfunktion ist im Einzellfall der Thrombose der A. renalis wahrscheinlich. Es zeigen sich jedoch keine pathologisch erhöhten Kreatininwerte. Die arteriellen Mitteldrücke waren initial in der Experimentalgruppe signifikant niedriger als in der Kontrollgruppe. Ein Unterschied der sich bis zur Zweituntersuchung normalisiert hatte und als Folge des geringeren Gestationsalters und des geringeren Gewichtes zu sehen ist, so dass sich die Blutdrücke wie auch das Gewicht bis zur Zweituntersuchung angleichen konnten. Statistisch zeigt sich kein Zusammenhang zwischen NAK und erhöhten MADWerten. Die Verweildauer des NAK in der Experimentalgruppe lag zwischen 2 und 19 Tagen bei einem Mittelwert mit 8,81 Tagen +/- 3,77 Tagen. Die Fibrinogenwerte, gleich wie die AT III- Werte am 2. Lebenstag waren in der Experimental- und Kontrollgruppe nicht signifikant verschieden. Gleiches konnte auch bei dem Patienten der einen Aortenthrombus aufwies gezeigt werden. Die AT III- Spiegel waren insgesamt, wie oben erwähnt statistisch nicht auffällig, dennoch wies der Patient der einen Nierenarterienverschluss erlitt den niedrigsten AT III- Spiegel im gesamten Kollektiv auf. Patienten mit arterieller Hypertonie waren in der Kontroll- und der Experimentalgruppe jeweils zwei zu finden. Somit zeigte sich in unserem Kollektiv keine Signifikanz hinsichtlich des Auftretens der arteriellen Hypertonie. Die Genese der erhöhten RR- Werte war in der Experimentalgruppe bei dem Patienten mit dem Verschluss der A. renalis am ehesten NAK induziert. Ein Aortenthrombus konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachgewiesen werden. Bei dem Patienten mit der Niereinsuffizienz spielte der NAK wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich in unserem Studienkollektiv um einen Einzellfall der NAK- induzierten arteriellen Hypertonie, die durch gutes Management und rasche Therapie nur von passagerer Natur war. Ein Patient im Gesamtkollektiv, welcher in die Experimentalgruppe aufgenommen worden war, zeigte einen asymptomatischen Aortenthrombus infolge der Behandlung mit dem NAK. Bei einem Kind in der Experimentalgruppe entwickelte sich eine passagere Niereninsuffizienz im Rahmen eines Multiorganversagens aufgrund einer Rhesusinkompatibilität und einer Sepsis. Dieser Patient wies im Verlauf erhöhte Blutdrücke auf. Ein direkter Zusammenhang mit der Versorgung durch einen NAK konnte wie oben erwähnt, nicht nachgewiesen werden. Ob die hämodynamischen Veränderungen hierbei eine zusätzliche Rolle spielen ist unwahrscheinlich. Das Auftreten einer Sepsis war zwischen Kontroll- und Experimentalgruppe nicht signifikant verschieden. In beiden Kollektiven fanden sich 15 kleine Patienten, die an einer Sepsis erkrankten, so dass in unserem Kollektiv kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten einer Sepsis und der Versorgung mit einem NAK aufgezeigt werden konnte. An einer NEC erkrankten 12 Kinder im Gesamtkollektiv. Sieben derer waren in der Experimentalgruppe, wobei sich keine Signifikanz hinsichtlich der Häufigkeit nachweisen lies. Es konnte kein Zusammenhang zwischen der Versorgung mit einem NAK und dem Auftreten einer NEC gesehen werden. Auch was den Verlauf der NEC betrifft fand sich zwischen den Kindern mit und ohne NAK kein Unterschied betreffend der Notwendigkeit des konservativen oder chirurgischen Managements. Insgesamt stellt das Monitoring der arteriellen Blutgase unter Beatmung bei Frühgeborenen die vor der 30 SSW geboren wurden bei sorgfältiger Indikationsstellung und entsprechender Handhabung ein sicheres Verfahren zur besseren Behandlung der Patienten dar, wenn eine kritische Evaluation hinsichtlich der möglichen Komplikationen, insbesondere zur Vermeidung von dauerhaften Schäden erfolgt.
Reisen sind aus verschiedenen Gründen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken verbunden, insbesondere dann, wenn damit lange Reisezeiten, beengte Reiseverhältnisse, klimatische und Ernährungsumstellungen sowie vermehrte physische und psychische Belastungen verbunden sind. Besonders gefährdet sind Reisende, deren Leistungsfähigkeit durch bedeutsame chronische Erkrankungen eingeschränkt sind, wozu die Erkrankungen des kardiovaskulären Formenkreises zählen. Häufig verzichten herzkranke Patienten deshalb auf Urlaubsreisen, weil sie das damit verbundene Gesundheitsrisiko scheuen. Die Deutsche Herzstiftung e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) empfehlen daher speziell für Herzkranke angebotene Reisen. Diese sogenannten „Herzreisen“ werden nach strengen Richtlinien durchgeführt und verstehen sich als ärztlich begleitete Gruppenreisen, die spezielle Angebote für Herzkranke enthalten. Hierzu zählen, ähnlich wie in den ambulanten Herzgruppen (AHG), ein tägliches Bewegungs- und Entspannungsprogramm, die Durchführung von Arzt-Patient-Seminaren, Arztsprechstunden sowie spezielle diätetische Angebote und cholesterinreduzierte Mahlzeiten. Diese Reisen und alle in diesem Zusammenhang organisierten Ausflüge werden von 2 bis 3 in der Notfallmedizin erfahrenen Ärzten begleitet, die immer eine Notfallausrüstung (Notfallkoffer, EKG-Gerät, Defibrillator) mit sich führen. Über das Auftreten von Erkrankungen, Komplikationen, Verletzungen und erforderliche ärztliche Kontrolluntersuchungen bei Herzkranken und nicht herzkranken Vergleichspersonen bei Urlaubs- bzw. Herzreisen lagen jedoch bisher keine wissenschaftlichen Daten vor. Ziel dieser prospektiven Untersuchung war es, Erkenntnisse über die Art und Häufigkeit kardiovaskulärer und anderer Komplikationen oder Erkrankungen zu gewinnen, die im Rahmen kommerzieller Urlaubsreisen bei Herz-Kreislaufpatienten auftreten und wie sie von den begleitenden Ärzten allein oder mit Hilfe der medizinischen Einrichtungen vor Ort gelöst werden können. Deshalb wurden die Daten aller Herzpatienten und Begleitpersonen analysiert (n = 588), die in den Jahren 2000 und 2001 an Urlaubsreisen der Firma Kalina, Köln, unter ärztlicher Betreuung teilgenommen haben. Die Datenerfassung der hauptsächlich als Flugreisen angebotenen Herzreisen war durch einen speziell entwickelten Anamnesebogen und ein Sprechstunden-/Betreuungsprotokoll möglich, die vor den Reisen an die begleitenden Ärzte ausgegeben wurden. 421 Herzpatienten (71,6 %) und 165 Begleitpersonen (28,1 %) nahmen an den untersuchten Herzreisen teil. Die Geschlechtsverteilung der Herzpatienten war sehr ausgeglichen ( 48,0 %, 51,8 %), unter den Begleitpersonen befanden sich jedoch deutlich mehr Frauen (82,4 %). Das mittlere Alter der Herzpatienten lag bei 66,5 Jahren, das der Begleitpersonen bei 60,9 Jahren. Die evaluierte Gruppe der Herzpatienten bestand aus teilweise schwer kardial erkrankten Personen, die häufig sogar an mehreren kardialen Erkrankungen gleichzeitig litten. Sie unterschieden sich von den Begleitpersonen vor allem im Bezug auf die Prävalenz von Begleiterkrankungen, (kardialen) Risikofaktoren und die Einnahme kardial wirksamer Medikamente. Wie zu erwarten war, kam es auf Herzreisen zu kardiovaskulären und auch anderen Zwischenfällen, die mit dem speziellen Patientenkollektiv und seinen Vorerkrankungen in Verbindung gebracht werden konnten. Alle Zwischenfälle wurden von den begleitenden Ärzten jedoch sicher gelöst, so dass die ständige Anwesenheit eines Arztes inklusive Notfallausrüstung zu Recht gefordert wird. Nur in Ausnahmefällen kam es zu schwereren Komplikationen, die die begleitenden Ärzten nicht selbst behandeln konnten und die eine ambulante Behandlung bei einem anderen Arzt oder eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus notwendig machten. Die auf den Reisen aufgetretenen Komplikationen sind jedoch selten und unterscheiden sich zahlenmäßig nicht von denen, die im Rahmen anderer kardiologischer Rehabilitationen oder der ambulanten Herzgruppen auftreten. Auf Herzreisen muss allerdings aufgrund des speziellen Gefahrenpotentials von Herzpatienten schon aus statistischen Gründen immer mit Komplikationen gerechnet werden. Anders als in Berichten von Krasemann und Laubinger kam es während des 2-jährigen Untersuchungszeitraumes von Herzreisen zu keinem tödlichen Zwischenfall oder zum Auftreten eines Myokard- oder Reinfarktes. Im Vergleich zu den Begleitpersonen traten jedoch überdurchschnittlich mehr allgemeine und leichtere kardiale Probleme und auch medizinisch kritischere Komplikationen auf. Die Ergebnisse unserer Untersuchung bestätigen die Annahmen anderer Autoren, dass Herzreisen sicher durchführbar sind. Sie tragen dem Bedürfnis der Herzpatienten Rechnung, auch im Urlaub ein subjektives Gefühl der Sicherheit durch einen Arzt vermittelt zu bekommen und einen medizinischen Ansprechpartner zu haben, der im Notfall eingreifen kann. Die Herzreisen entsprechen damit wichtigen Zielen in der kardiologischen Rehabilitation und tragen zu einer weiteren Wiedereingliederung in den Alltag bei. Den Patienten wird es trotz Herzerkrankung ermöglicht, mit reduziertem Risiko, betreut in den Urlaub zu fahren und krankheitsangepasste Freizeitaktivitäten durchzuführen. Somit kann die Herzreise einen wichtigen Beitrag in der kardiologischen Rehabilitation leisten.
Bei der Reduktionsmammaplastik entstehen weitgehend unabhängig vom Operationsverfahren große Wundflächen. Diese führen in 1,8 - 6% zur Ausbildung von behandlungspflichtigen Hämatomen [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7]. In bis zu 6,3% entstehen anhaltende Serome [1, 2, 4, 5, 6, 7]. Flüssigkeitsansammlungen verursachen durch größere Spannungen der Haut und Infektionen Komplikationen im Heilungsverlauf. Bei 7,5 - 24% der Brustverkleinerungen kommt es zu einer verzögerten Wundheilung [1, 2, 3, 4]. Davon werden das Wohlbefinden der Patientinnen und die Dauer des stationären Aufenthalts nachhaltig beeinträchtigt. Der Nutzen von Drainagen zur Vermeidung von Hämatomen und Seromen ist nicht abschließend geklärt [8, 9, 10, 11, 12, 13]. Die Anlage von Nähten zur Verkleinerung der Wundfläche kompromittiert die Perfusion. Dabei ist besonders die Mamille gefährdet, eine Nekrose zu entwickeln. Eine moderne Technik zur Verkleinerung der Wundfläche und folglich auch zur Verringerung der Sekretionsmenge stellt die Versiegelung mit Fibrinklebung dar, die sich seit 1975 für zahlreiche Indikationen etabliert hat [14, 15, 16, 17]. Bisher wurde die spezielle Wirkung der homologen Fibrinklebung auf den Wundheilungsprozess nach Reduktionsmammaplastik nicht untersucht. Das Ziel dieser Studie ist es festzustellen, ob und inwieweit durch das Aufsprühen von Fibrinkleber ein positiver Effekt auf die Wundsekretion, d.h. auf deren korpuskulären bzw. serösen Anteil im einzelnen und auf die Wundheilung insgesamt besteht. Letztendlich geht es darum, Verbesserungen im Sinne der Fast-Track-Chirurgie zu erzielen. Im Rahmen einer prospektiven Studie sollten deshalb die Daten von einhundert konsekutiv rekrutierten Patientinnen ausgewertet werden, die sich zwischen Juli 2004 und August 2006 einer bilateralen Brustverkleinerung in der Klinik für Plastische Chirurgie, Wiederherstellungsund Handchirurgie des Markus-Krankenhauses, Frankfurt am Main unterzogen.
Grundproblematik und Zielstellung: Masern- und Mumpsinfektionen sind als typische Kinderkrankheiten bekannt, die in der Regel komplikationslos verlaufen und eine lebenslange Immunität hinterlassen. Es gibt jedoch, vor allem bei der Erkrankung im Erwachsenenalter oder von kleinen Kindern und immungeschwächten Personen, auch schwerwiegendere Verläufe. Diese bringen häufiger Komplikationen (Masernpneumonie mit einer Häufigkeit von 1:1000, sowie das Enzephalitisrisiko) mit sich, können bleibende Schäden verursachen oder führen selten sogar zum Tod. Aus diesem Grund ist seit 1973 eine Impfung gegen Masern sowie seit 1976 eine Impfung gegen Mumps (in Kombination mit Röteln als MMR seit 1980) öffentlich empfohlen. Diese Ausarbeitung soll nun den Verlauf der Immunitätslage der Bevölkerung in den Jahren 2001 bis 2005 darlegen und das Vorhandensein von etwaigen Immunitätslücken bezüglich dieser Krankheiten untersuchen. Methodik: Zur Bestimmung der Immunität wurden Serumproben ausgewertet, die am Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikum Frankfurt am Main vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2005 auf Antikörper gegen Masern (n = 3.405) und Mumps (n = 2.875) untersucht wurden. Bei der Bestimmung der Seroprävalenzen wurde nach Altersgruppe und Geschlecht differenziert. Ergebnisse: Sowohl bei Masern als auch bei Mumps sind bei tendenziell abnehmender Immunität zum Teil erhebliche Immunitätslücken zu finden. Die masernspezifischen Antikörper stiegen zunächst bis zum Jahr 2003 auf 95,7 % Seropositive an, fielen jedoch bis 2005 stetig wieder auf 75,2 % ab. Die immunitätanzeigenden Antikörper gegen Mumps erreichten in keinem der Jahre Werte über 60 %. Im Bezug auf das Geschlecht wiesen in der Regel die Frauen höhere Immunitätsraten auf als die Männer. Im Vergleich der Altersgruppen zeichneten sich bei beiden Krankheiten deutliche Immunitätslücken im Kindesalter sowie bei den Jugendlichen und im jungen Erwachsenenalter ab. Bei den Masern waren nahezu kontinuierlich über den gesamten Untersuchungszeitraum Immunitätslücken bei den Altersgruppen der 1 bis 4 Jährigen und der 15 bis 19 Jährigen erkennbar, die zwischen 20 und 50 % lagen und von 2001 bis 2005 zunahmen. Die Immunität im Erwachsenenalter war grundsätzlich höher als im Kindesalter, zeigte jedoch ebenfalls über die Jahre fallende Tendenzen und nahm 2005 durchschnittliche Werte von knapp 90 % an. Ab dem 60. Lebensjahr sank der Anteil der Seropositiven jedoch wieder auf im Mittel 75 % ab. Bei Mumps lagen die Immunitätsraten im gesamten Kindesalter kaum höher als 70 %, 2005 sogar unter 50 %. Im jungen Erwachsenenalter stieg die Anzahl der Seropositiven dann zögerlich von Werten um die 60 % bei den 20 bis 29 Jährigen auf 80 bis 90 % bei den 40 bis 59 Jährigen an. Ab dem 60. Lebensjahr nahm der Anteil der Seronegativen ähnlich wie bei den Masern zu. Folgerungen: Die vorliegende Arbeit zeigt, dass weiterhin Immunitäts- und Impflücken bei Masern und Mumps bestehen und sich diese sogar bis zum Jahr 2005 in ihrer Größe ausgedehnt haben. Vielmehr als zuvor weisen nun auch höhere Altersgruppen größere Immunitätsdefizite auf. Folge hiervon sind die steigenden Erkrankungszahlen im Erwachsenenalter und die dadurch bedingte Erhöhung der Komplikationsraten im Krankheitsfall. Es gilt also, auch in Anbetracht des von der WHO gesetzten Ziels der Maserneradikation, verstärktes Augenmerk auf den Erhalt und den Ausbau der Populationsimmunität bei Masern und Mumps zu legen. Um weitere Ausbrüche dieser Krankheiten zu verhindern, muss das Impfverhalten in der Bevölkerung dringend verbessert werden. Ziel ist es hierbei, Impfraten von mindestens 95 % für die erste Applikation zu erreichen.
Humorale Immunität und Immunogenität der Pneumokokken-Impfung bei Trägern von Cochlea-Implantaten
(2008)
Louis Pasteur entdeckte 1880 Streptococcus pneumoniae, die sogenannten Pneumokokken. Mehr als 90 antigenetisch verschiedene Serotypen mit unterschiedlichen Virulenzeigenschaften bzw. Antigenen werden aufgrund der Feinstruktur der Polysaccharidkapsel unterschieden. Ca. 20 Serotypen sind für 85 % bis 90 % der Erkrankungen in den USA und Europa verantwortlich.
Jedes Jahr treten bei Kindern etwa vier bis fünf Millionen Todesfälle weltweit auf, die durch Pneumokokken-Pneumonien verursacht wurden. Die Letalität liegt bei Kindern bei 5 % bis 10 %, bei älteren Menschen bis 20 % und bei Erwachsenen mit bestimmten Risikofaktoren bei bis zu 80 %. Die Erkrankungen treten hauptsächlich auf bei immunologisch unreifen jungen Kindern, die noch keine Antikörper gegen reine Polysaccharidantigene bilden können, sowie bei Erwachsenen über 65 Jahre, da das immunologische Gedächtnis nachlässt. Besonders gefährdet sind auch immundefiziente Menschen, wie bei onkologischen Patienten gezeigt werden konnte.
Pneumokokken können Schleimhautinfektionen wie Otitis media oder Sinusitis acuta hervorrufen. 30 % bis 40 % aller Otitiden sind bakterieller Genese, davon sind rund 50 % bis 60 % auf Pneumokokken zurückzuführen. Zu den invasiven Infektionen zählen neben der Pneumonie vor allem die Sepsis und die Meningitis. Neben Meningokokken sind die Pneumokokken die häufigsten Erreger der akuten bakteriellen Meningitis. Daran versterben im Erwachsenenalter bis zu 30 %, im Kindesalter beträgt die Letalität ungefähr 8 %.
Epidemiologisch stellt der Mensch das Reservoir für Pneumokokken-Erkrankungen dar; 40 % bis 70 % der Population sind Keimträger im oberen Respirationstrakt. Bereits im Kleinkindesalter kommt es meist zur ersten Besiedlung des Nasopharynx. Aus der subklinischen Kolonisation wird z.B. im Rahmen einer Virusinfektion mit Schädigung der Schleimhautbarriere eine mukosale oder invasive Erkrankung.
Eine Impfung gegen Pneumokokken ist seit 1983 mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPV-23) möglich, seit 2001 auch für Kinder unter zwei Jahren mit dem 7-valenten Konjugatimpfstoff (PCV-7). Bei letzterem ist an das Polysaccharid ein Proteinmolekül gebunden, welches die Immunogenität bei Kleinkindern extrem erhöht. Bereits in den ersten zwei Jahren hat dieser Impfstoff in den USA zu einem deutlichen Rückgang invasiver Pneumokokken-Erkrankungen geführt.
Innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde weltweit mehr als 60.000 hörrestigen Kindern und Erwachsenen mit Hilfe von Cochlea-Implantaten (CI) eine soziale Integration ermöglicht. Seit 2002 haben verschiedene Gesundheits-Überwachungsbehörden plötzlich ein gehäuftes Auftreten bakterieller Meningitiden bei CI-Trägern festgestellt. Die US-amerikanische FDA (Food and Drug Administration) berichtete von 87 Meningitisfällen bei CI-Trägern, darunter 17 Fälle in Europa. Am häufigsten trat die Meningitis bei Kindern unter sieben Jahren auf; bis Mai 2003 wurden insgesamt 118 Fälle erfasst mit weltweit insgesamt 17 Todesfällen.
Die CDC (Centers for Disease Control and Prevention) untersuchten daraufhin 4.264 US-amerikanische Kinder unter sechs Jahren, denen zwischen 01/1997 und 08/2002 ein CI implantiert wurde. Die errechnete Inzidenz der Post-Implantationsmeningitis war mit 138,2/100.000 Personenjahre um mehr als 30-fach erhöht im Vergleich zur Referenzpopulation. Weitere Risikofaktoren waren Schädelfehlbildungen, Liquorfisteln und die Verwendung eines CIs mit Positionierer. Bei 62 % wurde S. pneumoniae und bei 21 % Haemophilus influenzae als infektiöses Agens identifiziert, welche beide auch Otitiden verursachen.
Zum Zeitpunkt unserer Untersuchung gab es nur Impfempfehlungen für Pneumokokken in Form von Indikationsimpfungen bei Risikogruppen. Dies ist die erste systematische Studie zur humoralen Immunität und Immunogenität von Pneumokokken-Impfungen bei CI-Trägern. Wegen der infektionsepidemiologischen Dringlichkeit der bei CITrägern vermehrt aufgetretenen, teils letal verlaufenden Infektionen ergaben sich für uns folgende Fragestellungen:
• Sind Cochlea-Implantat-Träger, die bereits eine Meningitis hatten, immunologisch schwach bzw. reagieren sie auf eine routinemäßige Impfung nur unzureichend?
• Sind Cochlea-Implantat-Träger, die Innenohrmalformationen und/oder Liquorfisteln haben, immunologisch schwach?
• Gibt es Unterschiede in der Immunogenität des Polysaccharid- bzw. Konjugatimpfstoffes je nach Alter der Cochlea-Implantat-Träger?
• Gibt es Unterschiede in der Immunogenität des Polysaccharid- bzw. Konjugatimpfstoffes abhängig von der Ursache des Gehörverlustes?
• Ist in der Altersgruppe der zwei- bis fünfjährigen Kinder der empfohlene Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff ausreichend immunogen?
Neben dem zentralen Benzodiazepin-Rezeptor – einer Untereinheit des GABAA-Rezeptors – gibt es den peripheren Benzodiazepin-Rezeptor (PBR), der als Bestandteil der mitochondrialen Permeabilitäts-modulierenden Poren eine wichtige Rolle bei der Apoptose, Zellproliferation, Steroidsynthese, Immunmodulation, des Porphyrintransports, der Hämsynthese, des Anionentransports und der Regulation der Mitochondrienfunktion spielt. Es gibt zahlreiche endogene und exogene Liganden, welche die Aktivität des PBR modulieren können. Zu den exogenen PBR-Liganden zählen u.a. die Benzodiazepine, Isochinolin- und Pyridinoindol-Derivate, zu den endogenen der Diazepam-Bindungsinhibitor (DBI) und dessen Fragmente sowie Porphyrine und Cholesterin. Man findet den PBR im gesamten Organismus, insbesondere in steroidproduzierenden Geweben wie Nebennierenrinde und Ovarien sowie im Immunsystem, und seine Expression ist stark erhöht bei akutem Stress, bei Entzündungen sowie in Tumorzellen. Bei verschiedenen Karzinomtypen ist der PBR überexprimiert und sein Gehalt korreliert mit der Aggressivität, Progression und Metastasierung des Tumors, sowie einer schlechten Prognose. Untersuchungen mit verschiedenen Mammakarzinom-Zelllinien ergaben, dass zwischen der Proliferationsrate und der Konzentration des PBR ein Zusammenhang besteht und dass in rasch proliferierenden, hormonrezeptornegativen Zelllinien (z.B. BT-20) die Expression der PBR erheblich höher ist als in langsamer wachsenden, hormonrezeptorpositiven Zelllinien (z.B. MCF-7). Der DBI ist ein relativ kurzlebiges Polypeptid, bei dessen proteolytischem Abbau verschiedene biologisch aktive Fragmente entstehen. Ziel der Arbeit war es, den Einfluss von drei Fragmenten des endogenen PBR-Liganden DBI auf den Zellzyklus und die Proliferation der Estrogen- und Progesteronrezeptor-negativen BT20-Mammakarzinomzellen sowie der Estrogen- und Progesteronrezeptor-positiven MCF-7-Mammakarzinomzellen zu untersuchen. Bei den methodisch aufwändigen Experimenten ging es vor allem darum, die isolierten Zellen unter in vitro Bedingungen physiologisch intakt zu erhalten, um den Einfluss der DBI-Fragmente auf die Proliferationsrate unabhängig von störenden äußeren Faktoren untersuchen zu können. Nach Synchronisation der Zellpopulationen in der G0/1-Phase wurden die Zellen mit steigenden Konzentrationen der DBI-Fragmente über verschiedene Zeiträume inkubiert, anschließend wurde die Verteilung der Zellen in den verschiedenen Zyklusphasen durchflusszytometrisch bestimmt. Es konnte gezeigt werden, dass mit allen verwendeten Fragmenten des DBI eine Wachstumshemmung der Karzinomzellen eintrat, wobei anzunehmen ist, dass der Effekt durch die Bindung an den PBR zustande kam. Im Allgemeinen trat diese Wirkung unabhängig von der Hormonsensitivität der verwendeten Zellen auf. Lediglich bei den Zellen in der G2/M-Phase konnte ein Unterschied festgestellt werden, wobei es bei der hormonrezeptorpositiven Zelllinie zu einer Zunahme und bei den hormonrezeptornegativen Mammakarzinomzellen zu einer Abnahme kam. Es zeigte sich, dass zwischen der Wirkung der endogenen PBR-Liganden und der von exogenen Liganden – die in früheren Untersuchungen untersucht worden war - ein auffälliger Unterschied besteht. Unter der Inkubation mit steigenden Konzentrationen der exogenen Liganden kam es zu einem biphasischen Wirkungsverlauf; in sehr niedrigen Konzentrationen kam es zu einer verstärkten Proliferationsrate, während unter hohen Konzentrationen eine Hemmung der Proliferation beobachtet wurde. Möglicherweise ist dieser unerklärliche Effekt der synthetischen Substanzen bereits auf eine zytotoxische Konzentration zurückzuführen. Eine klinische Relevanz der vorliegenden Ergebnisse könnte sich aus dem bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen auftretenden wachstumshemmenden Effekt der endogenen DBI-Fragmente auf Tumorzellen ableiten lassen. Als Optionen kämen entweder eine durch Pharmaka induzierte Stimulation der endogenen DBI-Freisetzung oder der Einsatz von länger wirksamen synthetischen Analoga des DBI in Frage. Alternativ könnte auch die Behandlung mit exogenen Liganden des PBR, z.B. mit Benzodiazepinen oder anderen geeigneten synthetischen Substanzen, als therapeutische Möglichkeit entwickelt werden. Allerdings dürfte der bisher beobachtete biphasische Effekt dieser Substanzgruppe, deren proliferationshemmende und apoptosefördernde Wirkung erst in höheren Dosierungen zum Tragen käme, ein erhebliches Problem darstellen. Als weitere therapeutische Möglichkeiten wurde die Nutzung von anti-inflammatorischen Eigenschaften von PBR-Liganden, ihr Einsatz als Chemosensitizer oder als photosensitivierende Agenzien genannt.
Hintergrund und Fragestellung: Die Verwendung von Opioiden zur therapeutischen und peri-interventionellen Analgesie bei Patienten mit pancreato-biliären Krankheitsbildern ist durch ihre Nebenwirkung auf die Aktivität der glatten Muskulatur begrenzt. Wir untersuchten die Auswirkungen der intravenösen Gabe der synthetischen Opioide Tilidin und Pentazocin auf die Motilität des Sphinkter Oddi. Methoden: Zwanzig Patienten mit Verdacht auf Sphinkter Oddi-Dysfunktion wurden in eine prospektive Doppelblindstudie aufgenommen. Die Sphinkter Oddi-Motilität wurde mittels endoskopischer Manometrie sowohl nach i.v.-Injektion von 0,9% NaCl-Lösung als auch nach randomisierter Verabreichung von entweder 30 mg Pentazocin (n=10) oder 50 mg Tilidin (n=10) beurteilt. Ergebnisse: Pentazocin erhöhte den Basaldruck des Sphinkter Oddi signifikant von 32 ± 21 mmHg bei Kochsalzgabe auf 41 ± 19 mmHg (p = 0.002), während Tilidin den Basaldruck nicht veränderte: 34 ± 15 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 36 ± 16 mmHg unter Tilidin (p = 0,16). Außerdem erhöhte Pentazocin die phasische Kontraktionsamplitude des Sphinkter Oddi auf 121 ± 18 mmHg gegenüber 108 ± 16 mmHg bei Kochsalzgabe (p = 0.004). Tilidin hatte hier keine Auswirkungen: 125 ± 24 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 125 ± 21 mmHg unter Tilidine (p = 0.93). Die Frequenz und Dauer der phasischen Sphinkterkontraktionen wurden weder von Pentazocin noch von Tilidin beeinflußt. Schlußfolgerung: Im Gegensatz zu Pentazocin hat Tilidin keine Wirkung auf die Sphinkter Oddi-Motilität. Daher kann Tilidin sowohl zur endoskopischen Manometrie als auch zur Analgesie bei pankreatikobiliären Erkrankungen benutzt werden.
In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, die nach einer Herniotomie erforderliche körperliche Schonung Evidenzbasiert zu bewerten. Da die Herniotomie in Deutschland (mit derzeit etwa 200.000-250.000 Operationen pro Jahr) und anderen Ländern zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen zählt, sind die sozioökonomischen Folgen entsprechender Empfehlungen beträchtlich; gleichzeitig hat die Ablösung der direkten Hernienreparation durch Netzplastiken zu einer deutlichen Senkung des Rezidivrisikos geführt, so dass eine Neubewertung der Frage der körperlichen Schonung erforderlich scheint. In Ermangelung aktueller Studien mit der körperlichen Schonung als Hauptfragestellung ist eine Evidenzbasierte Bewertung im engeren Sinne unmöglich; dennoch ist das vorliegende Material ausreichend, um eine Empfehlung zu entwickeln. Nach dem aktuellen Stand der Literatur ist eine chirurgisch korrekt und sachgemäß ausgeführte Netzplastik – unabhängig von der Frage des offenen oder minimal invasiven Zugangs – unmittelbar postoperativ belastungsstabil, so dass der Schmerz den einzigen rationalen limitierenden Faktor der körperlichen Belastung nach Herniotomie darstellt. Wünscht ein Patient eine frühe Rehabilitation, spricht nichts dagegen, ihm diese durch großzügige Verabreichung von Analgetika zu erleichtern; eine Krankschreibung über den Abschluss der Wundheilung hinaus ist weder notwendig noch sinnvoll. Ein Zusammenhang des Rezidivrisikos mit dem Zeitpunkt der Aufnahme körperlicher Aktivitäten oder der Berufstätigkeit ist weder für Netzplastiken noch die früher üblichen direkten Rekonstruktionsverfahren nachgewiesen worden und ist nach der vorliegenden Literatur äußerst unwahrscheinlich; dennoch wird ein Studiendesign vorgeschlagen, mit dem diese Frage abschließend geklärt werden kann. Die praktischen Schonungsfristen und auch die von den Hausärzten gegebenen Empfehlungen sind derzeit noch sehr uneinheitlich und tendenziell viel zu lang, was derzeit in Deutschland geschätzte Mehrkosten von mehreren 100 Millionen € verursacht. Um dem abzuhelfen, ist eine Erarbeitung entsprechender Richtlinien durch die chirurgischwissenschaftlichen Fachgesellschaften und deren breite und intensive Kommunikation bei Hausärzten und Patienten erforderlich.
Vergleichende Untersuchung von phaken Vorder- und Hinterkammerlinsen zur Korrektur der Myopie
(2007)
Zur Korrektur der Fehlsichtigkeit kommen neben der refraktiven Hornhautchirurgie immer mehr auch linsenchirurgische Verfahren zum Einsatz. Die Implantation phaker Linsen spielt darunter eine große Rolle. Ziel dieser retrospektiven nicht randomisierten Studie war es, drei phake intraokulare Linsen zur Korrektur hoher Myopie im Beobachtungszeitraum von einem Jahr zu untersuchen. Untersucht wurden hierbei Stabilität, Vorhersagbarkeit, Sicherheit, Effizienz, Endothelzelldichte, Intraokularer Druck, Kontrastsehen, Stabilität des Linsensitzes sowie die Morphologie der Pupille. Insgesamt wurde in elf myope Augen die kammerwinkelgestützte Vorderkammerlinse Bausch & Lomb NuVita, in 25 myope Augen die Irisklauenlinse Ophtec Artisan und in 25 myope Augen die sulcusfixiete Hinterkammerlinse STAAR ICL von einem erfahrenen Operateur (Prof. Dr. med. T. Kohnen) implantiert. Postoperativ wurde nach einer Woche, einem Monat, drei Monaten und einem Jahr die Refraktion, der intraokulare Druck sowie die Position der pIOLs, sowie nach einem Jahr die Endothelzellzahl, das Kontrastsehen und der Pupillendurchmesser bestimmt. Die Endothelzellzahl wurde teils mit dem konfokalen Mikroskop (ConfoScan P4; Tomey, Erlangen, Deutschland), teils mit einem Kontaktspiegelmikroskop (EM 1100; Tomey, Erlangen) bestimmt und manuell ausgewertet. Das Kontrastsehen wurde mit dem Pelli-Robson-Chart getestet. Die Position der Linse wurde mittels Scheimpflugbildern und Infrarot-Retroilluminationsbildern mit dem Anterior Eye Segment Analysis System (EAS-1000, Fa. Nidek, Gamagori, Japan) untersucht und anschließend mit der zugehörigen Software ausgewertet. Anhand der Spaltbilder wurde die Berechnung des Abstandes der pIOL zu Kornea und Linse durchgeführt und anhand der Retroilluminationsaufnahmen eine Rotation der pIOL um die optische Achse ausgemessen. Die Irisfotographie erfolgte teils mit einer Spaltkamera (Carl Zeiss, Oberkochen/Württemberg, Deutschland), teils mit einer Mavica MVC-CD500 Digitalkamera (Sony, Tokyo, Japan). Die Pupillen wurden mit einem handelsüblichen Geodreieck mit Milimetereinteilung ausgemessen. Die refraktiven Ergebnisse wie auch der intraokulare Druck wurden mit Datagraph med ® (Version 2.7; Ingenieurbüro Pieger, Wendelstein, Deutschland) ausgewertet. Die statistischen Auswertungen erfolgten mit BiAS für Windows Version 8.0 (Dr. H. Ackermann, Universitätsklinikum Frankfurt am Main, Deutschland). Der bestkorrigierte Visus verbesserte sich in der NuVita-Gruppe nach drei Monaten in 82 %, nach einem Jahr in 80 % der Fälle, in der Artisan-Gruppe nach drei Monaten in 82 %, nach einem Jahr in 77 %,in der ICL-Gruppe nach drei Monaten 86 %, nach einem Jahr in 95 %. Kein Auge verlor an bestkorrigiertem Visus. Der unkorrigierte Visus war in der NuVita-Gruppe nach drei Monaten in 63 % 0,5 oder besser, nach einem Jahr in 90 % der Fälle. In der Artisan-Gruppe erreichten nach drei Monaten 100 % einen Visus von 0,5 oder besser, nach einem Jahr 95 %. In der ICL-Gruppe erreichten nach drei Monaten 78 % einen s.c. Visus über 0,5, nach einem Jahr 84 %. Der Effizienzindex lag in der NuVita-Gruppe nach drei Monaten bei 1,07, nach einem Jahr bei 1,11, in der Artisan-Gruppe nach drei Monaten bei 1,03, nach einem Jahr bei 1,06 und in der ICL-Gruppe nach drei Monaten bei 1,06 und 1,07 nach einem Jahr. Nach einem Jahr lagen in der NuVita-Gruppe 90 % bei einem sphärischen Äquivalent von ±1,0 dpt, in der Artisan-Gruppe 85,7 % und in der ICL-Gruppe 70,8 %. In der NuVita-Gruppe kam es zu einer mittleren Regression von -0,74 dpt innerhalb eines Jahres, in der Artisan-Gruppe von +0,01 dpt und in der ICL-Gruppe von +0,04 dpt. Beim Kontrastsehen konnten keine signifikanten Änderungen beobachtet werden. Der intraokulare Druck blieb auch nach Implantation der pIOLs im Mittel im Normbereich. Ein kurzer postoperativer Anstieg ließ sich in einem Fall (9 %) in der NuVita-Gruppe beobachten, in einem Fall (9 %) in der NuVita-Gruppe kam es zu einem akuten Winkelblockglaukom. In der Artisan-Gruppe kam es in 8 %, in der ICLGruppe in 20 % zu einer passageren intraokularen Druckerhöhung innerhalb des ersten postoperativen Monats. Bei der Hinterkammerlinse kam es innerhalb von einem Jahr zu einer ständigen Abnahme des Abstandes zwischen der kristallinen Linse und der pIOL, so dass nach einem Jahr bei vier Augen kein Abstand mehr nachweisbar war. Obwohl die NuVita-Linsen in vier Fällen eine Rotation von über 10° ze igte, war im Vergleich zu den anderen Linsenmodellen kein signifikanter Unterschied nachweisbar. Ein Jahr postoperativ kam es nur in der NuVita-Gruppe zu einer signifikanten Pupillenverziehung Glare und Halos traten in der NuVita-Gruppe bei 18,2 %, in der Artisan-Gruppe bei 48 % und in der ICL-Gruppe bei 20 % auf. Ein Patient in der ICL-Gruppe (4 %) entwickelte eine anteriore subkapsuläre Linsentrübung, in der Artisan-Gruppe kam es bei einer Patientin (4,7 %) zu einer Netzhautblutung aufgrund eines Netzhautforamens. Alle drei Verfahren sind sichere, effektive und vorhersagbare Verfahren bei der Korrektur der hohen Myopie mit guter refaktiver Stabilität nach einem Jahr. Die Bewegung der Hinterkammerlinse in Richtung der kristallinen Linse ist jedoch ein ernstzunehmendes Problem. Nur die NuVita-Linse wies ein Jahr nach Implantation eine signifikante Pupillenverziehung auf. Es sind jedoch Langzeitstudien nötig, um die kurzfristigen ermutigenden Ergebnisse zu bestätigen.
Rolle der NADPH-Oxidase in der Thrombin-induzierten Signaltransduktion in glatten Gefässmuskelzellen
(2008)
Die Pathogenese der Atherosklerose besteht aus einem komplexen Netzwerk, bei dem anhand der hier vorliegenden Daten die vaskuläre NADPH-Oxidase eine zentrale Rolle spielt. In der Vergangenheit wurde bereits gezeigt, dass die Aktivierung der NADPH-Oxidase durch zahlreiche Mediatoren (u.a. Wachstumsfaktoren wie PDGF, Angiotensinogen II und Thrombin) mit vermehrter Freisetzung von Sauerstoffradikalen erfolgt. Ein spezifischer Nachweis, inwieweit die vaskuläre NADPH-Oxidase dabei tatsächlich involviert ist, stand bisher aus. Durch den Einsatz spezifischer Methoden (neutralisierende Antikörper, Antisense Oligonukleotide), wodurch die Untereinheiten der NADPH-Oxidase, p22phox und p47phox, gehemmt wurden, konnte nachgewiesen werden, dass die NADPH-Oxidase die wichtigste Quelle der Sauerstoffradikalbildung darstellt. Durch den Einsatz von p22phox Antisense Oligonukleotide wurde gezeigt, dass es durch die Stimulation mit Thrombin zu einer vermehrten ROS-Produktion durch die p22phox-tragende NADPH-Oxidase mit erhöhter Aktivierung der p38 MAP-Kinase kommt. Des Weiteren wird die Expression des pro-atherogenen Chemokins MCP-1 bekannterweise durch Thrombin induziert. Auch hier konnte durch den Einsatz von p22phox Antisense-Oligonukleotide der p22phox-tragenden NADPH-Oxidase eine zentrale Rolle in der redoxmediierten Genexpression dieses Chemokins zugeschrieben werden. Fehlte die sich im inaktiven Zustand der Oxidase im Zytosol befindliche Untereinheit p47phox, wurde ebenfalls eine beeinträchtigte basale als auch Agonisten-induzierte ROSProduktion durch die NADPH-Oxidase beobachtet. Dabei scheint die Oxidase auch bei Fehlen von p47phox - im Gegensatz beim Fehlen der p22phox - aktiv zu sein, allerdings geringer als bei Vorhandensein aller Untereinheiten. Zusammenfassend konnten die vorliegenden Daten verdeutlichen, dass die p22phox- und p47phox-tragende NADPH-Oxidase eine zentrale Rolle in der ROS-Produktion spielt. Die Sauerstoffradikalbildung wird dabei durch die Expression der einzelnen Untereinheiten als auch der Aktivität der Oxidase bestimmt. Weiterhin sprechen die Daten dafür, dass es sich bei der vaskulären NADPH-Oxidase nicht um ein konsekutiv-aktives Enzym, sondern eher um eine durch Agonisten–induzierte Aktivität der Oxidase handelt.
Hintergrund: Moderne Schrittmacher erlauben eine automatische Detektion atrialer Tachyarrhythmien und bieten Speicherfunktionen für diese Arrhythmien. Während dies die Erkennung atrialer Tachyarrhythmien bei Schrittmacher-Patienten verbessern kann, können andererseits inadäquate Detektionen auftreten und sollten berücksichtigt werden. Die vorliegende Analyse betrifft Elektrogramme, die im Rahmen der BEATS- (Balanced Evaluation of AT in Stimulated Patients) Studie bei atrialer Tachyarrhythmie-Detektion durch den Schrittmacher gespeichert wurden und deren zugrunde liegende Arrhythmien bzw. die Häufigkeiten und Ursachen inadäquater Detektionen. Methodik: Bei 255 Patienten (159 Männer, mittleres Alter 70  11 Jahre) mit einer Klasse I-Indikation zur permanenten Schrittmacher-Stimulation wurde ein DDDR-System (Discovery/Pulsar I oder II, Fa. Guidant Co., MN) implantiert, das eine atriale Tachyarrhythmie-Detektion zusammen mit gespeicherten Zweikanal-Elektrogrammen bietet. Alle Patienten erhielten bipolare atriale Elektroden, die Detektion atrialer Tachyarrhythmien stellte den einzigen Auslöser einer Elektrogramm-Speicherung dar (8 Elektrogramme bei Discovery/Pulsar I, 5 bei Discovery/Pulsar II). Sechs Wochen, 6 und 12 Monate nach Schrittmacherimplantation wurden die Systeme abgefragt, alle gespeicherten Daten ausgedruckt und die gespeicherten Elektrogramme analysiert. Primäre Studienendpunkte waren der Anteil adäquater und Ursachen inadäquater atrialer Tachyarrhythmie-Detektionen. Ergebnisse: Es wurden insgesamt 1932 Elektrogramme gespeichert und nachfolgend analysiert: Atriale Tachyarrhythmien 715 episodes (36.4%) Nicht-anhaltende atriale Salven 308 episodes (16.3%) Andere supraventrikuläre Tachykardien 12 episodes (0.6%) Ventrikuläres Fernfeld-Oversensing 716 episodes (36.0%) Elektromagnetische Interferenz 27 episodes (1.4%) Myopotential-Oversensing 46 episodes (2.3%) Ineffektive atriale Stimulation 2 episodes (0.1%) Unklar 132 episodes (6.9%) Der Organisationsgrad war hoch (Typ I) bei 456 von 715 Episoden atrialer Tachyarrhythmien (64%), intermediär bei 148 (21%) und niedrig bei 103 Elektrogrammen (15%), in denen sich eine atriale Tachyarrhythmie bestätigte. Oversensing ventrikulärer Fernfeld-Signale war die häufigste Ursache inadäquater Detektion atrialer Tachyarrhythmien und trat trotz Programmierung der atrialen Blanking-Zeit auf >80 ms auf. Episoden mit Myopotential-Oversensing traten bei versehentlicher Programmierung auf unipolare Wahrnehmung (Nominal-Einstellung) auf. Schlussfolgerungen: Episoden atrialer Tachyarrhythmien, die von Schrittmachern automatisch detektiert werden, erfordern gespeicherte Elektrogramme zur Überprüfung, da ein signifikanter Anteil durch Oversensing verursacht sein oder nicht-anhaltende atriale Salven darstellen kann. Inadäquate Detektionen atrialer Tachyarrhythmien sollten genutzt werden, um die Schrittmacher-Programmierung zu optimieren (atriale Ausblendzeiten, Detektionskriterien atrialer Tachyarrhythmien, atriale Empfindlichkeit).