Medizin
Refine
Year of publication
- 2010 (165) (remove)
Document Type
- Doctoral Thesis (132)
- Article (11)
- Part of Periodical (11)
- Contribution to a Periodical (4)
- Conference Proceeding (3)
- Working Paper (2)
- Book (1)
- Periodical (1)
Language
- German (165) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (165)
Keywords
- NMR-Tomographie (2)
- - (1)
- Abruf (1)
- Acrylamid (1)
- Adrenalektomie (1)
- Angiographie (1)
- Anisotrope Diffusion (1)
- Anzapfsyndrom (1)
- Arbeitsgedächtnis (1)
- Arterielle Verschlusskrankheit (1)
Institute
- Medizin (165)
- Präsidium (4)
- Biowissenschaften (1)
- Georg-Speyer-Haus (1)
- Informatik (1)
Hintergrund und Problemstellung: Viele vermeidbare Medikamentennebenwirkungen bei älteren Patienten haben ihre Ursache in der fehlenden Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz. Beim Patienten über 65 Jahre liegen die Serumkreatininwerte oft noch im Normbereich, während die tatsächliche Nierenfunktion schon deutlich beeinträchtigt ist. Eine genauere Beurteilung der Nierenfunktion ist mit der Berechnung der glomerulären Filtrationsrate möglich. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Praxisgemeinschaft einer hausärztlich tätigen Internistin und einer Fachärztin für Allgemeinmedizin in Frankfurt retrospektiv exploriert, ob niereninsuffiziente Patienten als solche erkannt wurden und wenn ja, ob sie dosisadaptiert mit Medikamenten versorgt wurden, bzw. in wie vielen Fällen sie fehlerhafte Verordnungen erhielten. Methode: Eine Zielpopulation von 100 Patienten mit moderater bis schwerer Nierenfunktionseinschränkung (Kreatinin-Clearance von 60 oder kleiner) wurde retrospektiv hinsichtlich der verordneten Medikation untersucht. Dabei wurde die glomeruläre Filtrationsrate mittels Cockroft-Gault-Formel errechnet. Bei nierensensiblen Substanzen wurde die in der Fachinformation empfohlene Dosis mit der tatsächlich verordneten Dosis verglichen. Ergebnisse: Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass von 232 auswertbaren Patienten 102 eine errechnete Kreatinin-Clearance von weniger als 60 ml/min aufwiesen, obwohl bei 48 Patienten der Serumkreatininlevel noch im Normbereich lag. Eine Dosisanpassung wegen Niereninsuffizienz war bei 261 von 613 Verordnungen erforderlich und wurde in 189 Fällen wie empfohlen umgesetzt. In 72 Fällen (27%) wurde sie nicht korrekt durchgeführt. Hier wurde die Dosis 32 mal nicht angepasst, 40 mal wurde trotz Kontraindikation verordnet. Das Risiko einer Fehlverordnung war signifikant assoziiert mit dem Vorliegen einer schweren Nierenfunktionsstörung (GFR < 30ml/min). Mit dem Vorliegen eines normalen Serumkreatininwerts waren keine signifikanten Assoziationen nachweisbar. Die Substanzen Metformin, Ramipril, Enalapril, HCT, Spironolacton und Simvastatin machten den Hauptanteil der Fehlverordnungen im Bereich der Dauermedikation aus. Bei den temporären Verordnungen waren im Schwerpunkt Antibiotika (Cefuroxim, Cefpodoxim, Levofloxacin) und Antiphlogistika (Diclofenac, Ibuprofen) betroffen. Schlussfolgerung: In einer durchschnittlichen Hausarztpraxis kommen in signifikanten Maße Fehlverordnungen vor. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere das Verschreibungsverhalten von Hausärzten hat eine zentrale Bedeutung für die Patientensicherheit bei Medikamentenverordnung und sollte unbedingt Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.
Einleitung: Seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist die Bedeutung genetischer Forschung im Bereich der Prävention und Therapie chronischer Erkrankungen, zum Beispiel des Typ-1-Diabetes, stark gestiegen. Großangelegte multizentrische Forschungsarbeiten wie die Projekte des International Type 1 Diabetes Genetics Consortium (T1DGC) arbeiten an der Aufdeckung noch unbekannter genetischer Prädispositionen zur Entwicklung eines Typ-1-Diabetes und benötigen dafür die Hilfe von Multiplex-Familien. Die Rekrutierung dieser Familien ist schwierig, da in nur 15% der Familien mit Typ-1-Diabetes mehrere Familienangehörige betroffen sind. Um die Motivation zur Studienteilnahme eines solch kleinen Kollektivs besser zu verstehen, wurde die Einstellung zu genetischer Forschung aus Teilnehmersicht untersucht. Hintergrund sind hier die bei vielen Forschern vorhandenen ethischen Bedenken hinsichtlich der psychischen Belastung bei genetischen Untersuchungen für die Teilnehmer. So besteht ein – bisher kaum untersuchter - allgemeiner Konsens, dass die Konsequenzen von Genanalysen für die Betroffenen nicht einzuschätzen sind. Somit stehen die Forscher vor dem Dilemma, welches in der Notwendigkeit, Genanalysen durchzuführen, und in der Furcht vor einer zu hohen psychischen Belastung der teilnehmenden Personen besteht. Dies hat derzeit zur Folge, dass den Teilnehmern die Ergebnismitteilung in der Regel verwehrt wird. Ergebnisse: Von 180 angeschriebenen füllten 140 Teilnehmer des T1DGC-Projektes einen Fragebogen hinsichtlich ihrer Meinung zu genetischer Forschung und ethischen Fragestellungen anonym aus: 88,6% der Teilnehmer äußerten, dass sie generell genetische Forschung als sehr wichtig ansehen. Es gaben 60% der Befragten an, dass sie nicht genügend Informationen über das Projekt erhalten hatten. 95% der Teilnehmer wünschten ein vollständiges Verständnis der wichtigsten Studiendetails. Als bevorzugte Informationswege gaben die Teilnehmer schriftliche Informationen per Post oder durch eine Internet-Website an. 83,2% der Befragten möchten über das Vorliegen einer erblichen Hochrisiko-Konstellation für das Auftreten von Komplikationen informiert werden. Im Falle des Nachweises eines Hochrisikogens für Typ-1-Diabetes möchten 87,6% darüber aufgeklärt werden. 96,4% der Teilnehmer sind generell an einer Ergebnismitteilung interessiert. Es zeigten sich keine signifikanten Unterschiede im Antwortverhalten in Abhängigkeit von Betroffenenstatus, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Schul- bzw. Berufsabschluss. Schlussfolgerung: Für die Teilnehmer genetischer Studien zum Thema Typ-1-Diabetes ist der Wunsch nach ausführlicher, individuell angepasster Information grundlegend. Es muss festgestellt werden, dass die Teilnehmer am International Type 1 Diabetes Genetics Consortium (T1DGC) sich gut betreut, doch letztlich nicht ausreichend informiert gefühlt haben. Daraus lässt sich ableiten, dass neben dem individuellen Beratungsgespräch auch schriftliche Informationen mit klar konzipierter Wissensaufbereitung in Form von Websites, Broschüren und Rundbriefen (in elektronischer und/oder gedruckter Form) empfehlenswert sind. Ein wichtiges Ergebnis ist ferner, dass die Befragten die Sorge vieler Wissenschaftler und Ärzte nicht teilen, die Mitteilung eines erhöhten Erkrankungs- bzw. Komplikationsrisikos für einen Typ-1-Diabetes würde als zusätzliche Belastung empfunden werden. Im speziellen Fall der Multiplexfamilien bestanden allerdings bereits Erfahrungen mit der untersuchten Erkrankung des Typ-1-Diabetes. Eine Mitteilung, ob nun negativ oder positiv, wird im Vergleich zum Wissen um das Risiko keineswegs als psychische Bürde, sondern vielmehr als Chance zur Einflussnahme wahrgenommen. Es muss allerdings festgehalten werden, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung sich mit dem Typ-1-Diabetes auf eine chronische, jedoch gut therapierbare und nicht generell lebenszeitverkürzende Erkrankung beziehen. Für die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere genetisch-bedingte Erkrankungen ist weitere Forschung notwendig. Der bisher bestehende Konsens, im Rahmen genetischer Studien keine Ergebnismitteilung bezüglich chronischer, unheilbarer Krankheiten durchzuführen, muss überdacht werden. Den Studienteilnehmern ist das Recht auf Selbstbestimmung ein grundlegender Wert. Diese Selbstbestimmung beinhaltet, dass das Pro und Contra einer Ergebnismitteilung selbst eingeschätzt werden kann. Möchte ein Studienteilnehmer das Ergebnis der Auswertung seiner biologischen Proben erhalten, sollte ihm dies nicht verwehrt werden.
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, Qualität und Struktur der notärztlichen Versorgung von Patienten mit akutem Koronarsyndrom im Rahmen des „Netzwerks Herzinfarkt“ im Zeitraum vom 01.04. – 31.12. 2003 zu beurteilen. Hierzu wurden aus den von der Rettungsleitstelle zur Verfügung gestellten Daten 1588 Notarzteinsätze ausgewählt, die dem Notruf nach einem akuten Koronarsyndrom entsprechen könnten. Aus diesen 1588 Einsatzprotokollen wurden 506 herausgefiltert, bei denen die notärztliche Diagnose tatsächlich einem akuten Koronarsyndrom entsprach; diese wurden der definitiven Bearbeitung zugeführt. Zunächst wurde die gesamte Dokumentation im DIVI-Einsatzprotokoll auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit überprüft, in einem zweiten Schritt dann die Qualität der medikamentösen und Basisversorgung der Patienten beurteilt. In diesen Bereichen waren die wesentlichen Ergebnisse die ausgesprochen ungenaue Dokumentation der Einsatzzeiten sowie der Anamnese und die in 37,5% aller Fälle fehlende Anfertigung eines 12-Ableitungs-EKG´s. Bei der Therapie fiel ein allgemein sehr zurückhaltender Einsatz von Betablockern, ASS und Heparin auf. Ein Vergleich der präklinisch als akuter Myokardinfarkt diagnostizierten Patientengruppe mit der restlichen Stichprobe erbrachte keine signifikanten Unterschiede bezüglich der untersuchten Parameter. Die Sensitivität der notärztlichen Infarktdiagnostik betrug 98,4%, die Spezifität 78,6%. Die benötigten prästationären und innerklinischen Zeiten (Arztkontakt bis zur Einlieferung, contact-balloon, door-balloon-Zeit) blieben im Rahmen bzw. deutlich unter den von den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie geforderten Zeiten. Im Follow-Up-Beobachtungszeitraum (6 Monate) wiesen 97,6% der Rettungsdienstpatienten ein komplikationsloses Überleben auf. Signifikante Ergebnisse konnten bei der Evaluation der Bedeutung der notärztlichen Fachrichtung für die Behandlungsqualität gezeigt werden. So schnitten die Einsatzprotokolle von Chirurgen und Allgemeinmedizinern in der durchgeführten allgemeinen Beurteilung deutlich schlechter ab als die der Internisten und Anästhesisten. Dieser Trend bestätigte sich auch in der konkreten Analyse der medikamentösen Therapie, jeweils gemessen an den gültigen Leitlinien. Insgesamt war die Qualität der notärztlichen Behandlung der Patienten mit akutem Koronarsyndrom als in den genannten Punkten verbesserungsbedürftig, in den übrigen Parametern jedoch als gut anzusehen. Insbesondere im Hinblick auf die notärztliche Fachrichtung scheint eine strukturiertere Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ empfehlenswert. Die niedrige Komplikationsrate der präklinisch als akuter Myokardinfarkt diagnostizierten und direkt ins Interventionszentrum verbrachten Patienten im Follow-Up-Zeitraum und der deutliche Unterschied zu den Transferpatienten illustriert den Behandlungsbenefit, der aus einer verzögerungsfreien interventionellen Therapie des akuten Myokardinfarkts resultiert.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit periprothetischen Frakturen nach endoprotheti-schen Gelenkersatz von Schultergelenk, Hüftgelenk und Kniegelenk.
Über einen Zeitraum von 6 Jahren konnten 64 operative Frakturversorgungen bei 59 Patienten identifiziert werden.
Diese unterteilten sich in 8 Frakturen des Humerus, sowie 44 Frakturen des Femur nach Hüftgelenkersatz und 12 femorale Frakturen nach Kniegelenkersatz.
Die epidemiologischen Daten unseres Kollektivs mit PPF nach Hüft- und Kniegelenker-satz decken sich mit denen der aktuellen Fachliteratur. So wiesen unsere Patienten einen Altersdurchschnitt von 77,7 +/- 11,0 Jahre auf. Ein Großteil (77% der Patienten) war weiblich. Das follow up erfolgte durchschnittlich nach 27,2 +/- 16,8 Monaten.
Im Falle einer zementfreien primären Endoprothetik erfolgte die Fraktur früher, nach durchschnittlich 64,6 Monaten, gegenüber 103,4 Monate bei zementierter Prothese (p=0,11).
Der Zeitpunkt der PPF lag bei Hüftendoprothesen nach durchschnittlich 96 Monaten und bei Kniegelenkendoprothesen nach durchschnittlich 56 Monaten.
Hinsichtlich der Krankenhausliegezeit zeigten sich keine signifikanten Unterschiede. Ebenso war die Mobilisation gemessen am timed „up and go― Test in Abhängigkeit von der Prothesenlokalisation und Versorgungsart nicht signifikant unterschiedlich (Range 22-32 Sekunden).
Bei der gezielten Nachuntersuchung von periprothetischen Femurfrakturen nach Hüft-gelenkersatz mit festem Prothesensitz zeigte sich bei der plattenosteosynthetischen Versorgung eine signifikant höhere verfahrensbezogene Komplikationsrate (66,7% gegenüber 18,8 %), p= 0,01. Die beiden Patientenkollektive unterschieden sich hin-sichtlich epidemiologischer Daten (Alter, Geschlecht, Rate an primär zementierten Pro-thesen, follow up) nicht.
In der Gesamtzusammenschau bleiben PPF Verletzungen, die eine große Herausfor-derung an die behandelnden Chirurgen stellen.
Aufgrund des multimorbiden Patientenkollektivs im hohen Lebensalter mit einer hohen lost to follow up Rate sind retrospektive Analysen meist von geringer Fallzahl.
Die Effizienz der jeweiligen Versorgungsart in Abhängigkeit von Prothesentyp, Fraktur-klassifikation und Verwendung von Zement bei der Primärendoprothetik sollte in mulit-zentrischen, randomisiert kontrollierten Studien geprüft werden.
In der vorliegenden Arbeit wurden 494 endodontisch behandelte Zähne aus der studentischen Ausbildung des Zentrums der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Frankfurt am Main retrospektiv ausgewertet und eine Langzeitprognose erhoben. Die Überlebenszeit der Zähne wurde bezüglich des Einflusses der Behandlungsparameter auf die Prognose analysiert. Die Auswahl der Patientenfälle erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Jede begonnene Wurzelkanalbehandlung kam unabhängig von der Ausgangssituation zur Auswertung, sofern ein vorgegebenes standardisiertes Behandlungsprotokoll zur Anwendung kam. Im Unterschied zu vielen Studien wurde die Extraktion als Misserfolg gewertet und als finales Ereignis definiert. Vom Patientenpool in dieser Arbeit wurden die Parameter Alter, Geschlecht, behandelter Zahn, radiologische und klinische Ausgangssituation, Ausgangsbefunde und Diagnose, Kofferdamverwendung, Sitzungen, provisorische Füllungen, Stiftinsertion und prothetische Versorgungen erfasst und der Überlebensanalyse nach Kaplan-Meier zugeführt. Die Irrtumswahrscheinlichkeit wurde mit dem Log-Rang-Test ermittelt und ausgewertet. Bei 449 Patienten wurde die Wurzelkanalbehandlung nach vorgegebener standardisierter Therapie mit manueller Aufbereitung und lateraler Kondensation unter Verwendung des Sealers AH Plus® oder AH 26® (Dentsply DeTrey, Konstanz) durch unterschiedliche Behandler abgeschlossen. In 55 Fällen wurde eine Revisionsbehandlung durchgeführt. 45 Zähne wurden aus unterschiedlichen Gründen vor Beendigung der Therapie extrahiert. Diese Gruppe wurde mit den übrigen Zähnen bezüglich der Parameter der Therapie verglichen, um Gründe für die vorzeitige Zahnentfernung offen zulegen. Der Nachuntersuchungszeitraum umfasste bis zu 21 Jahren. Die Recall-Rate erreichte 58,1% bei einer Nachkontrollzeit von 5 Jahren und 25,6% bei 10 Jahren und liegt damit auf hohem Niveau. Die durchschnittliche Überlebenswahrscheinlichkeit der Zähne lag bei 76% nach 5 Jahren und 44% nach 20 Jahren. Statistisch signifikant mehr Extraktionen vor Beendigung der Wurzelkanalbehandlung fanden sich bei Molaren, bei Perkussionsempfindlichkeit vor Trepanation, bei symptomatischen Zähnen mit LEO, bei Therapie ohne Kofferdamverwendung, bei mehr als 10 Sitzungen mit anschließendem provisorischem Verschluss sowie bei Frauen. Hinsichtlich der Unterschiede in der Überlebenserwartung erwiesen sich nur die Parameter Altersstruktur und Stift- beziehungsweise Einzelkronenversorgung als signifikant. Die Zähne in der Gruppe der 41 bis 60-Jährigen zeigten eine deutlich bessere Überlebenswahrscheinlichkeit als die Zähne der Patientengruppe der 61 bis 80-Jährigen. Mit Einzelkrone versorgte Zähne zeigten einen signifikant besseren Langzeiterfolg unabhängig von einer Versorgung mit Wurzelkanalstift. Alle übrigen ausgewerteten Parameter des Ausgangszustandes, der Wurzelkanalbehandlung sowie die Diagnose der einzelnen Zähne waren hinsichtlich des Unterschiedes der Überlebenswahrscheinlichkeit nicht signifikant. Diese Studie ermittelte die Überlebenswahrscheinlichkeit von endodontisch behandelten Zähnen aus der studentischen Ausbildung. Für die angewandte Standardtherapie wurde eine Erfolgsangabe ermittelt, welche zukünftige Vergleiche mit Therapiealternativen zulässt. Die Ergebnisse dieser Studie ermitteln die postendodontische Versorgung als den wesentlichen Parameter für den Langzeiterfolg wurzelkanalbehandelter Zähne. Auf diesem Gebiet sollte deshalb weiter Forschung betrieben werden.
Selektive COX-2-Inhibitoren wie Rofecoxib und Celecoxib haben sich im klinischen Alltag bewährt, da sie im Gegensatz zu den herkömmlichen NSAIDs wie ASS oder Ibuprofen weniger gastrointestinale Komplikationen verursachen. Jedoch wurde in klinischen Studien ein erhöhtes Risiko für das Entstehen kardiovaskulärer Ereignisse nachgewiesen, was zur Stigmatisierung der selektiven COX-2 Inhibitoren und zu einer strengenIndikationstellung von Celecoxib führte. Verschiedene Studien, welche den - 765G>C SNP des PTGS2-Promotorgens untersuchten, kamen zu konträren Ergebnissen. Einerseits wurde bei Trägern des SNP eine verminderte COX-2- Proteinexpression und im Rahmen dieser Studie ein protektiver Effekt für das Entstehen kardiovaskulärer Ereignisse atherosklerotischer Genese beschrieben. Andererseits gab es Ergebnisse klinischer Studien, die bei Trägern des SNP eine erhöhte COX-2-Expression zeigten. Das Ziel der Studie war es herauszufinden, ob bei Trägern der Mutation nach COX-2-Inhibition durch Celecoxib verglichen mit Trägern der Wildtypvariante ein erhöhter, verminderter oder kein Effekt auf Prostaglandinsynthese, COX-2-Proteinexpression und COX-2-mRNA-Expression zu beobachten ist. Je 10 gesunde homozygote Träger des PTGS2 -765GG-Genotyps sowie des PTGS2 -765CC-Genotyps erhielten 200 mg Celecoxib per os, nachdem Einflüsse der COX-1 auf die Prostaglandinsynthese 24 Stunden zuvor mit der Einnahme von 500 mg ASS ausgeschlossen wurden. Blutproben wurden vor der Applikation (Referenzwert) sowie 1,3,6,9 und 24 Stunden nach der Applikation entnommen. Mittels LC-MS/MS wurden die Plasmakonzentrationen von Celecoxib sowie die ex vivo PGE2-Produktion von LPS-stimulierten Monozyten des peripheren Blutes gemessen. m-RNA Expression des COX-2-Gens wurde mit real-time quantitativer PCR gemessen. Mithilfe von Western Blot-Analysen wurde die COX-2-Expression dargestellt. Ex vivo Stimulation der Blutproben führte zu einem statistisch signifikantem Anstieg der PGE2-Produktion (P<0,001) ohne Inhibition durch Celecoxib. In Anwesenheit von Celecoxib kam es zu einer reduzierten PGE2-Produktion (von 19,3±7,2 ng/ml vor Applikation [Referenzwert] zu 7,4±4,8 ng/ml nach 1 Stunde; P<0,001), welche bis 9 Stunden nach Applikation statistisch signifikant bestehen blieb (P 0,001). Celecoxib inhibierte die PGE2-Produktion (EC 50%) bei einer Konzentration von 155,1 ng/ml bei Trägern der homozygoten Wildtypvariante sowie bei einer Konzentration von 186,6 ng/ml bei Trägern der homozygoten Allelvariante, was statistisch nicht signifikant war (P=0,36). Die Referenzwerte der PGE2-Produktion sowie die AUCs der PGE2-Konzentration in Bezug zur Zeit, ähnelten sich zwischen den Genotypen (P>0,28). LPS führte zu einer Hochregulation der COX-2 mRNAExpression (P=0,016), was jedoch unabhängig vom Genotyp war. Die COX-2-Proteinexpression zeigte bei beiden Genotypen keinen Unterschied (P=0,63). Ein Unterschied zwischen den Genotypen konnte weder auf Ebene der Prostaglandinproduktion ex vivo, noch auf Ebene der COX-2-Proteinexpression und mRNA-Expression nachgewiesen werden. Das Resultat dieser Studie steht weder zu den Ergebnissen der einen, noch zu den Ergebnissen der anderen Seite in komplettem Kontrast. Dass zur Zeit ungenügende Wissen über die Rolle der PTGS2-Mutationen ist vielmehr Ausdruck dieser konträren Studienergebnisse.
Laut BQS (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung) nimmt die Anzahl der durchgeführten Hüftendoprothesenerstimplantationen kontinuierlich zu (2006: 146.853; 2008: 157.350), bedingt nicht zuletzt durch die demographische Entwicklung (zunehmende Alterung der Gesellschaft). Die auftretenden Komplikationen nach solchen Operationen legen es nahe, an einer weiteren Optimierung des Behandlungsverfahrens zu arbeiten. Dabei wurde bisher kaum untersucht, inwieweit bei einer Hüftprothesenimplantation das Rotationsprofil der unteren Extremität die Prothesenauswahl bzw. die Prothesengestalt beeinflussen sollte. Das Resultat der Messung anthropometrischer Rotationsverhältnisse durch Bestimmung des Antetorsionswinkels (AT oder ATWinkel) und Unterschenkelrotationswinkels (UR oder UR-Winkel) an der unteren Extremität und deren Inbezugsetzung zueinander wird in dieser Studie „Rotationsprofil“ genannt. Ein solches Rotationsprofil wird allerdings in der CT-basierten Individualendoprothetik des Hüftgelenks routinemäßig erhoben und sein Ergebnis in die Prothesenrekonstruktion oder -auswahl eingearbeitet. Der Grund für diese Vorgehensweise liegt in der Überlegung, dass es – bei einer wie üblich vorgenommenen Ausrichtung z. B. einer Geradschaftprothese an der Kniekondylenebene – unter Umständen postoperativ zu einer tatsächlichen Retrotorsion bzw. zu Einschränkungen des Bewegungsumfangs im Hüftgelenk kommen kann. Theoretisch ist in extremen Fällen nicht nur eine Luxation des Hüftkopfs vorstellbar, sondern auch eine mittelfristig induzierte Lockerung der Prothese, bedingt durch eine suboptimale Anpassung des ATWinkels im Rahmen der Planung des Prothesendesigns, und damit eine veränderte Krafteinleitung in das proximale Femur. In der hier vorgestellten Studie wird anhand eines größeren Patientenkollektivs, bei dem die Indikation für eine Hüftgelenksprothese aufgrund einer primären oder sekundären Coxarthrose gestellt worden war, das Rotationsprofil an der betroffenen Extremität im CT ermittelt. In dem Patientenkollektiv sollte zunächst eine mögliche geschlechtsspezifische Beziehung zwischen den Variablen AT und UR nachgewiesen werden. Erstmalig wurde eine Analyse des Rotationsprofils in verschiedenen Subgruppen hinsichtlich des Alters (vier Subgruppen) und der Größe des Antetorsionswinkels (fünf Subgruppen) durchgeführt. Es wurde die Hypothese überprüft, ob ein hoher AT-Winkel mit einem hohen UR-Winkel korreliert.
Schlangengifte enthalten einen ganzen Arzneischrank voller hochwirksamer Stoffe, die binnen kurzer Zeit zu Schock, Lähmung oder unstillbaren Blutungen führen können. Forscher interessieren sich vor allem für Verbindungen, welche die Blutgerinnung hemmen, denn sie könnten pharmakologisch interessante Leitstrukturen für neue Wirkstoffe sein, die das Risiko eines Herzinfarkts, Gehirnschlags und anderer Thrombosen mindern.
Resorbierbare Osteosynthesen haben zwar schon vor längerer Zeit Einzug in die Dysgnathiechirurgie gehalten, müssen aber immer noch dem Vorwurf der Instabilität standhalten. Die vorgelegte Arbeit vergleicht ein modernes resorbierbares Osteosynthesesystem (INION CPS) mit konventionellen Titanminiplatten in der orthognathen Chirurgie. Insgesamt wurden die 50 Patienten der Studiengruppe neu untersucht, die Patienten der Kontrollgruppe mit Titanminiplatten rekrutierten sich aus einem bereits veröffentlichten Kollektiv des Autors. Die Beurteilung der Stabilität erfolgte radiologisch anhand von Fernröntgen-Seiten-Aufnahmen durch einen Vergleich von präoperativen Aufnahmen zu postoperativen und Verlaufsaufnahmen. Die zwei Hauptgruppen wurden dann zum einen nach Verlagerungsrichtung unterteilt als auch nach Art des Eingriffs (Monomaxillär vs. Bimaxillär). Zusätzlich wurden getrennt von diesen Gruppen noch Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte untersucht. Diese Studie konnte zeigen, dass die Stabilität von den untersuchten resorbierbaren Platten im Besonderen von der Richtung der Verlagerung abhängt. In einigen Verlagerungsrichtungen (Impaktion, horizontale Bewegung im Oberkiefer, Unterkiefervorverlagerung) sind die resorbierbaren Systeme gleichwertig, in anderen (Elongation, Unterkieferrückverlagerung) schneiden sie schlechter ab. Keinen Unterschied gibt es hingegen beim Vergleich der Art der Verlagerungen. Bei Risikopatienten die Vertikalbewegungen benötigen sollte allerdings zu Gunsten der Sicherheit lediglich mit Titanosteosynthesen versorgt werden. Eine Reihe von Studien konnte jedoch zeigen, dass gerade die neuesten resorbierbaren Materialien in ihren Eigenschaften kaum hinter denen der Titanplatten zurückstehen. Allerdings trägt auch weiterhin der höhere Preis der resorbierbaren Osteosynthesen zu deren zurückhaltendem Einsatz bei. Hier ist fraglich ob sich daran mittelfristig etwas ändern wird. Im Rahmen der Fragebogenuntersuchung zeigte sich, das heute mehr denn je mit dem Patienten offen über die Veränderung die diese Eingriffe mit sich bringen gesprochen werden sollte um übersteigerte oder falsche Hoffnungen abzubauen und dem Patienten das Gefühl der Entscheidungsfreiheit und Gleichberechtigung zu geben. Unstrittig ist die Frage nach der Notwendigkeit dieser Operationen. In welchem Umfang und mit welchem Budget die modernen Verfahren wie das MRT zur Basisdiagnostik und die virtuelle Planung als Ersatz für die konventionellen Röntgenbilder Einzug halten werden bleibt abzuwarten.
Einleitung: Die allgemeine Häufigkeit der Hernien liegt bei 2 bis 4% der Bevölkerung, wobei etwa 75% Leistenhernien sind. Ziel dieser Studie war die Beschreibung der Morbidität nach standardisierter modifizierter Operation nach Lichtenstein mit Verwendung eines selbsthaftenden Netzes. Der Vergleich dieses Kollektivs mit Daten aus der Literatur, in welchen zur Behandlung einer Leistenhernie die herkömmliche Technik nach Lichtenstein angewandt wurde, stellte das sekundäre Studienziel dar. Material und Methoden: Ein von Juli 2007 bis Dezember 2007 therapiertes Patientengut aus 100 Männern und 11 Frauen des Herz-Jesu-Krankenhauses in Fulda wurde detailliert retrospektiv aufgearbeitet und mit den Ergebnissen anderer Arbeitsgruppen verglichen. Die Patienten wurden einmal nach sechs sowie ein weiteres Mal nach 12 Monaten einbestellt, untersucht und mittels standardisiertem Fragebogen zu ihrem postoperativen Verlauf befragt. Die Altersgrenzen zum Zeitpunkt der operativen Versorgung lagen bei 20 und 91 Jahren, der Altersmedian betrug 59. Die Operation nach Lichtenstein ist eines der bevorzugten Verfahren in der Leistenhernienchirurgie. Ergebnisse: Intraoperativ wurde bei 88 Patienten (79,3 %) der Nervus genitofemoralis geschont, bei 23 Patienten (20,7 %) wurde er durchtrennt. Die postoperativen Komplikationen wurden im eigenen Kollektiv unterteilt nach perioperativen (in den ersten 7 Tagen postoperativ), frühen (7. bis 28. Tag postoperativ) und späten Komplikationen (28. Tag bis 12. Monat postoperativ) erfasst. Nur bei einem Patienten kam es auf Grund eines behandlungspflichtigen Hämatoms zu einer unmittelbaren Komplikation. Kein Patient beklagte eine frühe Komplikation, jedoch kam es bei fünf Patienten zu späten Komplikationen. Vier Patienten klagten über ein Rezidiv. Die Diagnose Nervenkompressionssyndrom wurde bei insgesamt drei Patienten gestellt. Die Verbindung zu einer Durchtrennung des Nervus genitofemoralis konnte bei einem Patienten hergestellt werden. Der Median der Operationsdauer lag bei 35 Minuten. Durchschnitt (Mittelwert) betrug die Krankenhausverweildauer 2,2 Tage. Kein Patient verstarb im postoperativen Verlauf. Schlussfolgerung: Die in dieser Arbeit beschriebene modifizierte Lichtenstein-Technik ist eine Innovation der Hernienchirurgie. Der Einsatz eines teilresorbierbaren und selbstfixierenden Zweikomponenten-Maschengewebe aus monofilem Polypropylen und Polylaktatsäure stellt eine kleine Revolution der operativen Versorgung von Leistenhernien dar. Die ersten Ergebnisse zeigen im Vergleich mit Literaturangaben, dass insgesamt mit einer ähnlichen perioperativen Komplikationsrate zu rechnen ist. Momentan liegen erst Einjahreszahlen vor, daher muss auf eine abschließende Beurteilung, vor allem der postoperativen Schmerzsymptomatik sowie Rezidivrate, zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Erfreulich ist das Fehlen von intraoperativen Komplikationen im eigenen Krankengut. Auch erscheint eine deutliche Reduktion der Operationsdauer bei mit der Technik vertrauten Operateuren möglich zu sein. Eine statistisch signifikante Reduktion der Rezidivhäufigkeit nach Lichtenstein-Eingriff konnte durch die neue Technik noch nicht beobachtet werden. Zur Zeit sind die in der Literatur beschriebenen Rezidivraten noch auf einem ähnlichen Niveau. Abschließend zeigt die Beurteilung der selbst erhobenen Daten und ihr Vergleich mit den angeführten Studien, dass der Einsatz eines selbsthaftenden Netzes bedenkenlos als Alternative zur Fixierung mittels Fibrinkleber, Naht- oder Klammermaterial empfohlen werden kann.
Einleitung: Schwer verletzte Patienten nach Trauma (ISS > 16) sind häufig in Folge der Verletzungen über mehrere Tage beatmet. 40% dieser Patienten weisen eine Lungenkontusion auf. Mit zunehmender Beatmungsdauer steigt das Risiko einer Ventilator-assoziierten Pneumonie (VAP). Zeitgleich findet eine Reparation des Lungengewebes statt. Eine zeitnahe antiinfektive Therapie bei Verdacht auf eine VAP zu initiieren ist schwierig. Derzeit existiert kein validierter Parameter oder Score, der eine sichere Diskriminierung zwischen Infektion und Inflammation zulässt. Triggering receptor on myeloid cells (TREM-1) ist ein Rezeptor des angeborenen Immunsystems und wurde im Jahr 2000 erstmalig beschrieben. Sein löslicher Anteil, sTREM-1, ist in der bronchoalveolären Lavage (BAL) bei Patienten mit Pneumonie signifikant erhöht (> 200pg/ml). Es liegen keine Daten zu sTREM-1 bei Patienten nach Lungenkontusion vor. Unklar ist, ob sTREM-1 als Pneumonie-Marker nach Lungenkontusion geeignet ist. Material & Methoden: Nach Zustimmung der Ethikkommission und Einwilligung durch einen Angehörigen wurden prospektiv 42 Patienten mit Thoraxtrauma rekrutiert. Am ersten (im Median 15h nach dem Trauma) und an den Behandlungstagen zwei, drei, fünf, sechs und sieben wurden bei allen Patienten über den Tubus mit einem Aero-Jet Katheter BAL (20ml Spülung) gewonnen und zeitgleich Serumproben entnommen. Die Messung der sTREM-1-Konzentration erfolgte mittels Sandwich-ELISA in Doppelbestimmung (Quantikine sTREM-1 Immunoassay; Firma R&D Systems). Die Serum-Konzentrationen der Interleukine (IL) 6 und 10 sowie des Lipopolysaccharid bindenden Proteins (LBP) wurden mittels Immulite® bestimmt. Die Diagnose Pneumonie wurde retrospektiv mittels Clinical Pulmonary Infection Score (CPIS) gestellt: CPIS > 6 Pneumonie, ≤ 6 keine Pneumonie. Ergebnisse & Diskussion: 15 Stunden nach Trauma wurde der sTREM-1 Spiegel in der BAL, bei im Verlauf pulmonal klinisch unauffälligen Patienten, im Median mit 219pg/ml bestimmt. Im Weiteren stieg sTREM-1 im Median nach 24h auf 575pg/ml an und zeigte ähnliche Konzentrationen im Beobachtungszeitraum. Der Schweregrad der Lungenkontusion korreliert mit der Höhe des sTREM-1-Spiegels in der BAL 40h nach Trauma. Patienten mit schwerer Lungenkontusion (im Median 2240pg/ml) haben signifikant höhere Werte gegenüber Patienten ohne Kontusion (Median 217pg/ml), oder geringer Kontusion (Median 339pg/ml). Am Tag der Diagnosestellung Pneumonie (CPIS > 6, n= 9) zeigten die betroffenen Patienten einen signifikant erhöhten sTREM-1-Spiegel in der BAL (Median 2145pg/ml, p < 0,05) im Vergleich zum Tag vor der Pneumonie (Median 588pg/ml). Wird der cut off für sTREM-1 bei 800pg/ml festgelegt ergibt sich eine Sensitivität von 87% und eine Spezifität von 38%. Eine positive BAL weist im Vergleich zu einer negativen BAL signifikant höhere sTREM-1-Konzentrationen (Median 1492pg/ml vs. 971pg/ml, p < 0,05) auf. Die Sensitivität (85%) ist hoch, die Spezifität (51%) gering. Somit ist sTREM-1 nicht nur durch eine Infektion, sondern auch durch eine Gewebeschädigung mit Einblutung und Inflammation stimulierbar. sTREM-1 ist durch die kontusionsbedingte Stimulation in der ersten Woche nach Trauma ungeeignet, um sicher zwischen einer Pneumonie und einer kontusionsbedingten Inflammation zu unterscheiden. Zytokine und akute Phase Proteine (IL-6, LBP, Procalcitonin) sind bekanntermaßen ebenfalls nicht zur sicheren Diskriminierung einer Infektion geeignet. In Kombination mit sTREM-1 lassen sich jedoch zur Diagnosestellung einer Pneumonie vergleichbare Werte für Sensitivität und Spezifität erreichen wie mittels CPIS Score, wobei der CPIS nur retrospektiv ermittelt werden kann. Die Laborparameter liegen bereits am Tag des Verdachts auf eine Infektion vor. Die klinische Entscheidung zur Initiierung einer Antiinfekitvatherapie korrelierte weder mit dem CPIS noch mit den Inflammationsparametern. Drei von neun Patienten erhielten trotz steigenden Entzündungszeichen und einem CPIS > 6 keine Antiinfektiva. In der Konsequenz könnte eine Kombination aus IL-6 und LBP im Serum, sTREM-1 in der BAL und klinischen Parameter des CPIS eine sensitive und spezifische Entscheidungshilfe für eine antiinfektive Therapie bei Polytrauma und Verdacht auf eine VAP werden.
Die Diskussion um die Patientenverfügung in der Bundesrepublik Deutschland geht bis in die 1970er Jahre zurück, seit Mitte der 90er Jahre nahm sie an Intensität zu. Meilensteine ihrer Entwicklung waren die Entscheidungen des BGH im Kempten-Fall (1994), im Frankfurter Fall (1998) und im Lübeck-Fall (2003). Nach dem Lübeck-Fall mehrten sich die Stimmen, wonach der Gesetzgeber das Betreuungsrecht ändern und die Patientenverfügung gesetzlich verankern sollte. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2004 erreichte jedoch nicht den Deutschen Bundestag, er wurde dem Gesetzesentwurf unter der Leitung von Joachim Stünker angegliedert. Erst Anfang des Jahres 2007 erhielt die Diskussion mit einer Orientierungsdebatte Einzug in das Deutsche Parlament. In den Jahren 2007 bis 2008 wurden dann drei Gesetzesentwürfe zum Thema Patientenverfügung in den Bundestag eingebracht. Der erste Entwurf wurde im Mai 2007 unter Federführung von Wolfgang Bosbach (CDU) veröffentlicht. In ihm waren Formvorschriften für die Patientenverfügung verankert. Diese müsse in schriftlicher Form vorliegen sowie eine Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen enthalten. Ein Widerruf der Patientenverfügung wäre jederzeit und ohne weiteres sowohl mündlich als auch zum Beispiel durch Gesten möglich gewesen. Der Gesetzesentwurf beinhaltete eine Reichweitenbegrenzung. Eine lebensverlängernde Maßnahme hätte demnach nur abgebrochen beziehungsweise nicht eingeleitet werden dürfen, wenn der Patient ein irreversibel zum Tode führendes Grundleiden gehabt hätte oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Bewusstsein nicht wiedererlangen würde. Eine unmittelbare Todesnähe wäre nicht notwendig gewesen. Ende 2008 wurde dieser Entwurf basierend auf einem Änderungsantrag unter Federführung von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis90/Die Grünen) modifiziert. Es sollte ein zweistufiges Modell geben. Für eine Patientenverfügung mit Reichweitenbegrenzung sollten die gleichen Formvoraussetzungen wie im bisherigen Entwurf gelten, es sollte jedoch auch eine Patientenverfügung ohne Reichweitenbegrenzung möglich sein, für die schärfere Voraussetzungen gelten sollten, zum Beispiel eine regelmäßige Aktualisierungs- und Beratungspflicht. Ein zweiter Gesetzesentwurf entstand unter Federführung von Wolfgang Zöller (CSU) im Jahre 2007. Dieser Entwurf sah keine Reichweitenbegrenzung vor. Die Patientenverfügung sollte unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gelten. Weiterhin wären nicht nur schriftliche Verfügungen möglich gewesen, auch Tonträger oder Videos wären zu berücksichtigen gewesen, wenn sie eindeutig den Willen des Patienten gespiegelt hätten. Das Vormundschaftsgericht hätte nur bei Dissens zwischen Arzt und Betreuer eingeschaltet werden müssen, allerdings hätte es in diesem Fall das Gutachten eines Sachverständigen einholen müssen. Ein dritter Antrag wurde 2007 unter Federführung von Joachim Stünker (SPD) erarbeitet und im Jahre 2008 veröffentlicht. Auch dieser Gesetzesentwurf sah keine Reichweitenbegrenzung vor, eine Patientenverfügung sollte unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gelten können mit der formalen Voraussetzung der Schriftform. Das Vormundschaftsgericht sollte lediglich bei einem Dissens zwischen Arzt und Betreuer eingeschaltet werden, es müsste jedoch im Gegensatz zum Zöller-Entwurf vor seiner Entscheidung kein Gutachten einholen. In allen drei Entwürfen sollten jeweils §§ 1901 und 1904 BGB geändert werden. Am 29.05.2009 wurde unter der Leitung von Hubert Hüppe (CDU) zusätzlich ein Antrag auf Verzicht auf ein Gesetz eingebracht. Am 18.06.2009 entschied sich die Mehrheit des Bundestages für den Gesetzesentwurf der Gruppe um Joachim Stünker. Die anwesenden Abgeordneten der SPD, der FDP und der Partei Die Linke stimmten zum großen Teil für den Stünker-Entwurf und sicherten so die Mehrheit, die Vertreter der CDU/CSU stimmten mit nur einer Ausnahme gegen diesen Entwurf, fünf Abgeordnete enthielten sich bei dieser Abstimmung. Die Rolle des Betreuers gewann mit der Verabschiedung des Gesetzes an Bedeutung. Das Gesetz sieht vor, dass der Betreuer anhand der Patientenverfügung (bei Nichtvorliegen anhand des mutmaßlichen Willens des Betreuten) prüfen muss, ob „ diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen“297. Das Vormundschaftsgericht muss nur eingeschaltet werden, wenn zwischen behandelndem Arzt und Betreuer ein Dissens über die Behandlung des Betreuten beziehungsweise den Abbruch einer lebensverlängernden Maßnahme herrscht.
Das C-reaktive Protein (CRP) ist ein systemischer Marker für unspezifische Infektionen und wird bei einer Entzündungsreaktion in der Leber produziert. Seine Serum-Konzentration steigt im Rahmen einer Immunreaktion innerhalb von 24 - 48 Stunden auf ein vielfaches an und induziert zahlreiche Prozesse des Immunsystems. Erhöhte CRP-Werte konnten als Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen identifiziert werden. Zahlreiche Querschnittsstudien konnten erhöhte Serum-CRP-Werte bei Parodontitispatienten im Vergleich zu gesunden Kontrollpersonen finden. Der Anstieg des Serum-CRP könnte ursächlich an den Zusammenhängen zwischen Parodontitis und kardiovaskulären Erkrankungen beteiligt sein. Die Neutrophile Elastase ist ein weiterer systemischer Parameter, der im Rahmen chronischer Entzündungsreaktionen, wie der chronischen obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), erhöhte Werte annimmt. Zahlreiche Studien konnten erhöhte Leukozytenzahlen bei Parodontitispatienten finden. Bisher wurde von den meisten Studien die Erhöhung des CRP-Wertes, sowie weiterer anderer Entzündungsparameter im Zusammenhang mit Parodontitis untersucht. Nach unserem Kenntnisstand konnten lediglich erhöhte Elastase-Werte im Zusammenhang mit Gingivitis gezeigt werden. Ziel der Untersuchung: Vergleich der Entzündungsparameter (CRP, Elastase, Leukozytenzahl, LBP, IL-8, IL-6) bei parodontal gesunden Probanden (Pro) und Patienten mit aggressiver (AgP) und chronischer Parodontitis (ChP). Methode: Es wurden 30 Pro (Sondierungstiefe (ST) < 3,6 mm oder < 5 mm ohne Bluten auf Sondieren (BOP), BOP < 10 %), 31 Patienten mit ChP (ST ≥ 3,6 mm und Attachmentverlust (AL) ≥ 5 mm ≥ 30 % der Stellen, Alter ≤ 35 Jahre) und 29 Patienten mit AgP (klinisch gesund (d.h. keine Allgemeinerkrankungen, die für Parodontitis prädisponieren), ST ≥ 3,6 mm > 30 % der Stellen, röntgenologischer Knochenabbau von ≥ 50 % der Wurzellänge an ≥ 2 Zähnen, Alter ≥ 18 Jahre und ≤ 35 Jahre) wurden klinisch auf folgende parodontologische Parameter untersucht: Entzündungsbefund, Plaquebefund, ST, AL, BOP. Bei allen Patienten wurde der BMI erhoben und Blutproben zur Bestimmung von CRP (untere Nachweisgrenze: 0,01 mg/dl), Elastase, Leukozytenzahl, LBP, IL-8 und IL-6 entnommen. Ergebnisse: Es wurden 30 Pro (16 Frauen, 8 Raucher), 31 Patienten mit ChP (12 Frauen, 10 Raucher) und 29 Patienten mit AgP (16 Frauen, 9 Raucher) eingeschlossen. Die Ergebnisse der CRP-Konzentration (Pro: 0,10 ± 0,12; ChP: 0,17 ± 0,23; AgP: 0,55 ± 0,98 mg/dl [p < 0,001]), der Elastase-Werte (Pro: 10,0 ± 4,7; ChP: 17,1 ± 12,3; AgP: 32,0 ± 14,6 mg/dl [p < 0,001]) unterschieden sich in allen drei Gruppen signifikant, wohingegen keine signifikanten Unterschiede in der Leukozytenzahl und der Konzentrationen von IL-8 festzustellen war. Die Werte für LBP (p < 0,01) waren signifikant höher in der AgP-Gruppe als in der Pro-Gruppe und der ChP-Gruppe (Pro = ChP < AgP). Die IL-6 Konzentration war in der Kontrollgruppe signifikant niedriger (p < 0,001) als in den Testgruppen (Pro < ChP = AgP). Die unterschiedlichen CRP-Werte in den Testgruppen sind teilweise durch den BMI zu erklären (p = 0,003). Schlussfolgerung: Die Konzentrationen für Serum-CRP und Elastase sind signifikant erhöht bei Patienten mit aggressiver Parodontitis im Vergleich zu parodontal gesunden Probanden als auch zu Patienten mit chronischer Parodontitis. Erhöhte Serum-CRP-Werte könnten bei Patienten mit aggressiver Parodontitis zu einem erhöhten kardiovaskulären Risiko beitragen.
Das Ziel dieser retrospektiven Untersuchung ist, die medikamentöse Therapie des neonatalen Entzugsyndroms mittels Clonidin und Chloralhydrat mit der sehr häufig angewendeten Kombinationstherapie aus Morphin und Phenobarbital zu vergleichen. Im dem Zeitraum zwischen 1998 und 2008 wurden in unserer Klinik 133 Neugeborene mit einem neonatalen Entzugssyndrom behandelt. Bei allen Patienten handelte es sich um Neugeborene drogenabhängiger Mütter, welche während der Schwangerschaft mit Methadon substituiert wurden. Bei 29 Patienten wurde eine Therapie mit Clonidin und Chloralhydrat und bei 64 Patienten eine Entzugstherapie mittels Morphin und Phenobarbital durchgeführt. In der Clonidingruppe konnte eine signifikant kürzere Behandlungsdauer (Median: 14 d vs. 35 d) festgestellt werden. Entsprechend war auch die gesamte Aufenthaltsdauer in der Clonidingruppe deutlich kürzer (Median: 32 d vs. 44 d). Außerdem konnte in der Clonidingruppe ein deutlich milderer Verlauf der Entzugssymptomatik festgestellt werden.
In dieser Studie konnte deutlich gezeigt werden, dass TS eine größere psychische Belastung vorweisen, als die Norm. Sie neigen stärker zur Somatisierung und sind insgesamt zwanghafter, ängstlicher,aggressiver und depressiver. Dies spricht für eine große psychische Belastung, die am ehesten von den schwierigen Begleitumständen und der enormen Bandbreite einer Geschlechtsidentitätsstörung herkommen. Durch die Reaktionen im privaten und beruflichen Umfeld verändern sich bodenständige Strukturen, wie Verhältnis zu den Eltern, Partnerschaftsverhältnisse und Freundschaften. Ein vermindertes Selbstwertgefühl entsteht konsekutiv aus der sozialen Ausgrenzung und dem langen Verlauf zwischen Diagnosestellung und Therapie mit einem Endergebnis. Das verminderte Selbstwertgefühl spielt eine große Rolle im Hinblick auf die Therapie. Denn 50 % der TM und 100 % der TF korrelieren die Geschlechtsidentität mit dem Äußeren und streben deshalb als Therapieziel eine Geschlechtsangleichung an. Dass in diesen Fällen das Selbstwertgefühl durch eine operative Geschlechtsangleichung gesteigert und deutlich verbessert werden kann konnte jedoch in dieser Studie nicht bewiesen werden. Ob das nun mit oft unzureichenden Operationsergebnissen zusammenhängt bleibt zunächst offen. Green und Blanchard 2000; van Kesteren, Gooren und Megens 1996 belegten bereits, dass nicht alle TS eine Geschlechtsangleichung anstreben. Somit sind diese Ergebnisse relativ konform mit den Ergebnissen dieser Studie. Eine weitere Rolle spielt das elterliche Erziehungs- und Beziehungsverhalten. Die meisten TS haben sowohl zum Vater als auch zur Mutter konflikthafte Beziehungen. Wobei in dieser Studie vor allem imponierte, dass TF ein konflikthafteres Verhältnis vor allem zur Mutter haben und weniger emotionale Wärme erfahren haben. Ob die Geschlechtsidentitätsstörung ursächlich für die konflikthaften Elternbeziehungen ist oder die konflikthafte Elternbeziehung erst durch ein Outcome der TS entstanden ist konnte nicht hinreichend geklärt werden, wäre aber für die Frage der elterlichen Erziehung als Ursache der TS sehr interessant. Des Weiteren konnte diese Studie zeigen, dass es zwischen TF und TM nur einen signifikanten Unterschied gibt und zwar, dass TF weniger emotionale Wärme durch die Mutter erfahren haben. Ansonsten unterscheiden sich TF von TM nicht wesentlich in punkto psychische Belastung, Selbstwertgefühl und Einfluss der elterlichen Beziehung auf die GIS. Weiterhin konnte in dieser Studie belegt werden, dass sich bereits operierte TS von noch nicht operierten TS nicht unterscheiden. Auch hier zeigt sich kein Unterschied im Hinblick auf die psychische Belastung und das Selbstwertgefühl bei bereits noch nicht operierten TS im Vergleich zu bereits operierten. Das Grundleiden bleibt das Gleiche, offen bleibt zu diskutieren, ob ein unzureichendes Operationsergebnis daran Schuld trägt oder die Tatsache, dass viele TS sich nicht nur zu EINEM Geschlecht zugehörig fühlen. Diese Tatsache konnte in dieser Arbeit eruiert werden und sollte weiterhin ein Diskussionspunkt hinsichtlich voreiliger geschlechtsangleichender Therapiemaßnahmen sein. Es gelang bedauerlicherweise nicht signifikante Korrelate/Risikofaktoren in direktem Bezug auf TS zu ermitteln. Die ermittelten signifikanten Korrelate sind nicht spezifisch für das Kollektiv der TS. Somit sind mangelndes Selbstwertgefühl und Attraktivitätsempfinden, sowie zunehmende Unsicherheit und Besorgnis auch begleitende Faktoren in anderen Patientenkollektiven (Tumorpatienten nach OP und Chemo, Brandopfer etc.). Für viele TS wäre es erstrebenswert nicht als „anders“ oder „krank“ gesehen zu werden, um ein höheres Ansehen in unserer Gesellschaft zu gewinnen. Jedoch gäbe es gar keine Unterschiede zu TS, dann würde vielen TS die Behandlungsgrundlage, nämlich eine Geschlechtsangleichung, genommen werden. Wenn auch nicht alle TS an einer Geschlechtsangleichung interessiert sind, gibt es wiederum TS, die auf die Diagnose Transsexualität angewiesen sind. Es gibt keine Diagnose ohne Krankheit und umgekehrt. Standardisierte Persönlichkeitstests sind nicht auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten, sondern erfassen allgemeine, generalisierte Parameter. Jeder Fall von Transsexualität ist ein individueller Einzelfall. Ergebnisse eines Standardtests werden sich somit nicht pauschalisieren lassen. Die in o.g. Veröffentlichungen gemachten Angaben zu Transsexuellen sind durch das Sammeln vieler Einzelfälle in einem Zeitraum von mehreren Jahren entstanden (Balint 1960 und Becker 2003). Auf die Schnelle lässt sich da kein Psychopathologisches Profil erstellen. Viele Patienten befinden sich jahrelang vor und nach Geschlechtsangleichenden Maßnahmen in psychologischer Betreuung. Die psychologische Betreuung ist und bleibt somit das non plus ultra im Hinblick auf Diagnostik, Mit-Therapie und eigentlich fast lebenslange Begleitung. Die psychologische Betreuung ist und bleibt somit das non plus ultra im Hinblick auf Diagnostik, Mit-Therapie und eigentlich fast lebenslange Begleitung.
Methodik und Material: Injektion von Kolonkarzinomzellen der Zellreihe CC531 subkapsulär in den linken Leberlappen bei 36 männlichen WAG-Ratten (Gewicht 180-220g). Induziert wurden zwei unterschiedlich starke Tumorkonzentrationen: Gruppe A (n = 18, Injektion von 1 Mio. Tumorzellen) und Gruppe B (n = 18, Injektion von 4 Mio. Tumorzellen). Messung der Tiere nach 14 Tagen am CT Siemens Somatom Sensation 64 und Analyse des Tumorvolumens mit dem Volume Viewer Plus von Centricity AW Suite. Unterschiedlich starkes Wachstum der Lebertumore führte zu einer Einteilung der Ratten in Gruppe A(1,2) (n = 12): Tumorvolumen <3,5cm3 und Gruppe B(1,2) (n = 12): Tumorvolumen ≥3,5cm3. Die volumenbezogene Therapie erfolgte an Tag 15 wie folgt: Bei jeweils 6 Tieren der Gruppen A1 und 6 Tieren der Gruppe B1 wurde eine systemische Chemotherapie mit 0,1mg/ml Mitomycin C (Standardtherapie) durchgeführt. Die andere Hälfte der Tiere (6 Tiere der Gruppe A2 und 6 Tiere der Gruppe B2) erhielten die doppelte Konzentration von 0,2mg/ml (< 10% der letalen Dosis). 6 Tiere dienten der pathologischen Auswertung, weitere 6 Tiere dienten als Kontrollgruppe. An Tag 25 erfolgte eine erneute Bestimmung des Tumorvolumens. Ergebnisse: Die Therapie wurde von allen Ratten gut toleriert. Das durchschnittliche Tumorvolumen betrug in A (1,2) 2,18cm3 +/- 0,82 (range: 0,55 – 3,42) und in Gruppe B (1,2) 4,52cm3 +/- 0,82 (range: 3,72 – 5,86). Das CT-follow up an Tag 25 ergab, dass eine erhöhte Mitomycinkonzentration zu einer Tumorregression von 20,55 % in der Gruppe A2, 21,03 % in B1 und 46,61% in B2 führte. In der Gruppe A1 zeigte sich ein Progress des Tumorvolumens von 51,38%. Schlussfolgerung: Chemotherapeutika werden in Abhängigkeit von Körpergewicht, Körpergröße und Körperoberfläche verabreicht. Einen neuartigen Ansatz stellt die tumorvolumenadaptierte Chemotherapie (TVACT) mit Mitomycin C dar, da große Tumorvolumen eine bessere Ansprechbarkeit auf Mitomycin C zeigen als kleinere. Die TVACT ist somit eine neue relevante Behandlungsoption bei der Behandlung von malignen Tumoren im Tiermodell. Hinsichtlich der wachsenden Bedeutung neuer Staging Systeme im avanzierten kolorektalen Karzinom sollte das Tumorvolumen auch als prognostischer Faktor berücksichtigt werden.
Die akustische Mikroskopie stellt ein neuartiges bildgebendes Verfahren zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung dar, das erst seit kurzem in der Medizin eingesetzt wird und bei dem reflektierte Ultraschallwellen zur Bilderzeugung verwendet werden. Auf diese Weise können neue Informationen bezüglich der Materialparameter des untersuchten Gewebes erlangt werden. Neben einer enorm großen Bandbreite an möglichen Auflösungen bietet diese Technik die Möglichkeit, opake Objekte zu durchdringen und ihr Inneres abzubilden. Durch seine nicht-destruktive Art und die Notwendigkeit einer Kopplungsflüssigkeit bietet diese mikroskopische Methode zudem die Option lebende Zellen und Gewebe zu untersuchen. Das Ziel der durchgeführten Arbeit war es, die Interpretation von akustischen Bildern des menschlichen Gewebes zu erleichtern. Zu diesem Zweck analysierten wir SAM-Abbildungen von Knochengewebe im Vergleich zu anderen Untersuchungsverfahren. Neben einer qualitativen Bewertung der Morphologie gleichartiger Strukturen wurden ausgedehnte morphometrische Messungen und energiedispersive Röntgenanalysen durchgeführt. Als Methoden für den qualitativen Vergleich wurden konventionelle mikroskopische Techniken wie Polarisations-, Fluoreszenz-, Durchlicht-, Auflicht- und Rasterelektronenmikroskopie sowie Mikroradiographie vergleichend verwendet. Der morphometrische Vergleich erfolgte zwischen ultraschall- und auflichtmikroskopisch erzeugten Abbildungen. Weiterhin wurde die Beziehung zwischen akustischen Grauwertdarstelllungen und energiedispersiven Röntgenanalysen bewertet. Als Untersuchungsmaterial dienten Mandibulaknochen von sieben Beagle-Hunden. Die Mandibula eines jeden Hundes wurde beidseits mittels Osteoskalpell nach Sachse (Bien Air, CH-Biel) und CO2-Laser (entwickelt im Center of Advanced European Studies and Research, D-Bonn) am Margo ventralis im unbezahnten Kieferabschnitt osteotomiert. Nach einer dreiwöchigen Heilungsphase wurden die Knochen entnommen und vor der Schnittfertigung in Polymethylmethacrylat eingebettet. Beim qualitativen Vergleich der Morphologie gleichartiger Strukturen fanden sich bei SAM-Abbildungen und bei Aufnahmen, die mit den anderen mikroskopischen Techniken erzeugt wurden, weitgehende Übereinstimmungen hinsichtlich gröberer morphologischer Merkmale wie Umriss, flächiger Ausdehnung und Lage von Perforationen. Diese Gemeinsamkeiten konnten sowohl an Kallusgewebe als auch an osteonalem Knochen beobachtet werden. Unterschiede fanden sich hinsichtlich feinerer morphologischer Merkmale wie der geometrischen Übereinstimmung im Detail und der flächigen Ausdehnung bei höherer Vergrößerung. Zudem stellte sich die Binnenstruktur von Kallus und osteonalem Knochengewebe differenzierter dar als mit Hilfe der anderen mikroskopischen Techniken. Morphometrische Messungen zeigten, dass Strukturen, die im Bereich des Osteotomiespalts gemessen worden waren, im Ultraschallbild tendenziell größer abgebildet werden als in Auflichtaufnahmen. Im Gegensatz dazu wurden Strukturen im Bereich des kortikalen Knochens im ultraschallmikroskopischen Bild eher unterschätzt. Diese Ungenauigkeit bei der Abbildung von Strukturen im Ultraschallbild lässt sich am ehesten dadurch erklären, dass durch unterschiedliche Eindringtiefen des Ultraschalls auch unterschiedlich dicke Ebenen der Probe abgebildet werden. Wird eine dickere Schicht der Probe durch das akustische Mikroskop dargestellt als durch das Auflichtmikroskop, so kann es zu einer Überschätzung der Strukturen kommen und umgekehrt. Anhand energiedispersiver Röntgenanalysen konnte ebenfalls gezeigt werden, dass die Zunahme des Calcium- bzw. des Phosphorgehalts nicht alleine eine Aufhellung der Grautöne im Ultraschallbild verursachen kann. Auch der Vergleich mit Abbildungen der Elektronenmikroskopie ließ Unterschiede der Grauwerte erkennen. Demzufolge wird das akustische Bild nicht nur durch den Mineralgehalt, die Dichte und die atomare Zusammensetzung des Knochengewebes beeinflusst. Damit konnte mit der vorliegenden Untersuchung nachgewiesen werden, dass die Ultraschallmikroskopie ein neuartiges Verfahren darstellt, mit dem sich Knochen nicht nur in seiner Mikrostruktur morphologisch darstellen lässt, sondern mit der sich auch neuartige Informationen über funktionelle Parameter auf Nanoebene gewinnen lassen. Die Bedeutung dieser enormen Möglichkeiten sind im Moment noch nicht abschätzbar, weitere Untersuchungen müssen folgen.