Medizin
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Einleitung: Eine frühe Unterscheidung zwischen ischämischem Schlaganfall und intrazerebraler Blutung durch die Verwendung eines Biomarker-Tests könnte bereits in der prähospitalen Phase eine fallspezifische Akuttherapie ermöglichen. Basierend auf einzelnen Messungen in der Akutphase des Schlaganfalls konnten wir zeigen, dass ein Anstieg des sauren glialen Faserproteins (GFAP) im peripheren Blut von Patienten mit intrezerebraler Blutung wesentlich früher messbar ist als bei Patienten mit ischämischem Schlaganfall. Das Ziel der vorliegenden Studie war, das diagnostische Zeitfenster des Serum- GFAP- Spiegels zur Differenzierung zwischen intrazerebralen Blutung und ischämischen Schlaganfall zu charakterisieren. Materialien und Methoden: In diese prospektive Studie wurden 63 Schlaganfallpatienten eingeschlossen, die innerhalb von 6 Stunden nach Symptombeginn in der Klinik eintrafen. Mithilfe bildgebender Verfahren wurde bei 18 dieser Patienten eine intrazerebrale Blutung und bei 45 der Patienten ein ischämischer Schlaganfall diagnostiziert. Zu den Zeitpunkten von 1, 2, 3, 4, 6, 12, 24 und 48 Stunden nach Symptombeginn wurden den Patienten Blutproben entnommen (wenn sie zu dieser Zeit zur Verfügung standen). Im Serum dieser Proben wurde mittels eines ELISA-Tests die GFAP-Konzentration bestimmt. Ergebnisse: Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Symptombeginn blieben die medianen GFAP-Werte im Serum der Ischämie-Patienten unterhalb der Nachweisgrenze. Die GFAP-Konzentrationen im Serum von Patienten mit intrazerebraler Blutung hingegen waren bereits im Zeitraum zwischen 2 und 6 Stunden nach Symptombeginn signifikant höher als beim ischämischen Schlaganfall. (p<0,001 für alle 4 Zeitpunkte). Unter der Verwendung der receiver operating characteristic curve Analyse lag die diagnostische Sicherheit von GFAP zur Differenzierung zwischen ischämischem und intrazerebraler Blutung bei >0,80 innerhalb des 2-6 Stunden Zeitfensters. Die GFAP-Werte von Patienten mit intrazerebraler Blutung korrelierten zum Zeitpunkt zwei Stunden nach Symptombeginn mit dem Blutungsvolumen (r=0,755, p=0,007). Zusammenfassung: In dieser Untersuchung konnte gezeigt werden, dass das Zeitfenster von 2-6 Stunden nach Symptombeginn bezüglich der Verwendung eines GFAP-Tests für die Differenzierung zwischen ischämischem Schlaganfall und intrazerebraler Blutung geeignet zu sein scheint. In der sehr frühen Phase des Schlaganfalls (etwa <2 Stunden) ist die Sensitivität des Tests zur Erkennung intrazerebraler Blutungen jedoch eher gering, was die Verwendung eines GFAP-Tests in der prähospitalen Phase limitiert.
Die Sicherung der Atemwege ist eine der wichtigsten Aufgaben des mit dem Atemwegsmanagement beauftragten Arztes, da eine fehlgeschlagene Intubation und sich über längere Zeit erstreckende Intubationsversuche schnell zu einer kritischen Hypoxie führen können. Gelingt eine endotracheale Intubation mittels konventioneller Larnygoskopie mit dem Macintosh-Spatel unerwartet nicht, stehen verschiedene supraglottische Atemwegshilfen wie z.B. die Larynxmaske zur Atemwegssicherung zur Verfügung. Falls sich jedoch aus verschiedenen Gründen der Einsatz eines supraglottischen Atemwegs verbietet und die Notwendigkeit einer endotrachealen Intubation besteht, muss eine andere Intubationsmethode als die konventionelle Laryngoskopie gewählt werden. Das Standardverfahren für den erwartet schwierigen Atemweg, die Intubation mit dem flexiblen Endoskop am spontan atmenden Patienten, eignet sich nicht für den unerwartet schwierigen Atemweg. Hierfür werden die Intubationslarynxmaske, Videolaryngoskope, Führungsstäbe mit Transillumination und verschiedene starre Fiberoptiken wie das Bonfils Intubationsfiberskop oder das Laryngoskop nach Bullard eingesetzt. Der Erfolg des Bonfils Intubationsfiberskops am unerwartet schwierigen Atemweg und am erwartet schwierigen Atemweg, basierend auf einer Reihe klinischer Faktoren, wurde bereits bewiesen. Es ist jedoch nicht bekannt, ob sich das Instrument für einen klar definierten schwierigen Atemweg im Sinne einer eingeschränkten Mundöffnung und eingeschränkten Beweglichkeit in der Halswirbelsäule eignet. Ziel der vorliegenden Studie war es zu untersuchen, ob sich das Bonfils Intubationsfiberskop für den Einsatz am schwierigen Atemweg, simuliert durch einen Immobilisationskragen, eignet. Nach Einwilligung der Ethikkommission wurde die Studie an 76 Patienten durchgeführt, die sich einem elektiven gynäkologischen Eingriff unterzogen. Nach der Simulation des schwierigen Atemwegs durch Anlegen eines Immobilisationskragens wurden jeweils 38 Patienten randomisiert entweder mittels direkter Laryngoskopie oder dem Bonfils Intubationsfiberskop intubiert. Die erfolgreiche Platzierung des Endotrachealtubus mit dem jeweiligen Instrument war der primäre Zielparameter der Studie. Nach Immobilisierung der Halswirbelsäule betrug die maximale Mundöffnung 2,6 cm ± 0,7 cm in der Macintosh-Gruppe und 2,6 cm ± 0,8 cm in der Bonfils-Gruppe. Mit dem Laryngoskop mit Macintosh-Spatel konnten 15/38 Patienten (39,5%) erfolgreich intubiert werden, mit dem Bonfils Intubationsfiberskop konnten 31/38 Patienten (81,6%) erfolgreich intubiert werden (P<0,05). Die benötigte Zeit bis zur erfolgreichen Platzierung des Endotrachealtubus war mit dem Laryngoskop geringer (53 ± 22 s) als mit dem Bonfils Intubationsfiberskop (64 ± 24 s), dieser Zeitunterschied besitzt jedoch weder statistische, noch klinische Relevanz. In der vorliegenden Studie konnte gezeigt werden, dass das Bonfils Intubationsfiberskop der direkten Laryngoskopie mit Macintosh-Spatel an Patienten mit eingeschränkter Mundöffnung und immobilisierter Halswirbelsäule überlegen ist.
Leben bedeutet eine fortdauernde Anpassung an Umweltbedingungen durch ein hoch entwickeltes Informationsverarbeitungssystem. Diese Anpassung wird durch das neuroendokrine und autonome Nervensystem gewährleistet. Eine tages- und jahreszeitliche Organisation des neuroendokrinen und autonomen Systems findet durch das Photoneuroendokrine System (PNS) statt. Erst in jüngster Zeit konnte gezeigt werden, dass neben peptidergen Substanzen auch lipiderge Signalmoleküle des Endocannabinoidsystems eine essentielle Rolle bei der interzelluären Kommunikation spielen. Hierbei zählen Anandamid (AEA) und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG) zu den umfassend erforschten Endocannabinoiden. ...
Das Junior Temperament und Charakter Inventar (JTCI) ist ein auf C. R. Cloningers (Cloninger et al., 1993) psychobiologischem Persönlichkeitskonzept basierender Persönlichkeitsfragebogen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Er ist aus der Erwachsenenversion TCI (Temperament and Character Inventory) hervorgegangen und trennt „Persönlichkeit“ in die Konstrukte „Temperament“ (automatische emotionale Reaktionen beim Erleben, Verhaltensstil) und „Charakter“ (Selbstkonzepte und individuelle Unterschiede in Zielen und Werten, welche die Entscheidungsfreiheit, die Intentionen und die Bedeutung dessen, was im Leben erfahren wird, beeinflussen), welche sich wiederum aus insgesamt sieben Dimensionen zusammensetzen. In den letzten Jahren ist das internationale Interesse an Cloningers Konzept insbesondere in der Psychiatrie stark gestiegen, was sich in stetig zunehmenden Veröffentlichungen (insbesondere für das Erwachsenenalter) zeigt. Besonders ist an diesem rein theoriebasierten Inventar, dass in Abgrenzung zu den meisten gängigen Inventaren sowohl „normale“ als auch pathologische Persönlichkeitsvarianten gleichermaßen beschrieben werden können, wobei das Temperament den spezifischen Stil auffälligen Verhaltens aufklären soll, während anhand der Charakterausprägung eine Aussage darüber möglich sein soll, ob überhaupt eine psychische Auffälligkeit vorliegt. Da sich für die erste Jugendversion des Inventars JTCI 80 (Schmeck et al., 1995) trotz guter Konstruktvalidität eine nur geringe Skalenreliabilität zeigte, wurde eine grundlegende Revision zum in dieser Arbeit zentralen JTCI 12-18 (Goth, Schmeck, Meyenburg & Poustka, 2000) durchgeführt. Zur Überprüfung der inhaltlichen und diagnostischen Validität im Sinne einer inhaltlichen Lokalisation der erfassten Konstrukte sowie der Einflüsse sozio-demographischer Variablen (Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, Nationalität, sozialer Status) auf die Persönlichkeit wurde neben einer umfangreichen Felduntersuchung an 715 Frankfurter Schülern eine klinisch / ambulante Stichprobe (N = 92) erhoben. Es ergab sich eine sehr gute Konstruktvalidität sowie eine überzeugende Kriteriumsvalidität. Der geringe Einfluß sozio-demographischer Faktoren insbesondere auf das Temperament konnte sich ebenfalls bestätigen. Sofern gleiche Außenkriterien vorhanden waren, wurde durch einen deskriptiven Vergleich mit den Ergebnissen der Vorgänger- und der mittlerweile erschienenen NachSeite 129 folgeversion des JTCI ein Versuch einer „differenzierten Nachuntersuchung“ der Äquivalenz der drei „Inventar-Generationen“ unternommen, um daraus wichtige Rückschlüsse zur weiteren Verwendbarkeit der einzelnen Versionen zu ziehen. Besonders wichtig ist dies, da auch heute noch aktuelle Forschungen mit den verschiedenen Versionen des Jugendfragebogens durchgeführt werden und eine ausreichende Äquivalenz für eine inhaltliche Übertragbarkeit der Ergebnisse unabdingbar ist. Es zeigten sich dabei zwischen den beiden jüngeren Versionen durchweg in Richtung und Höhe übereinstimmende Korrelationen im Vergleich mit verwandten und diagnostischen Inventaren. Ähnliche Ergebnisse erbrachte der Vergleich mit der ursprünglichen JTCI-Version, wobei hier die „Schadensvermeidung“ entgegen der Erwartung keine Beziehung zur IVE-Waghalsigkeit aufwies. Insgesamt sprechen die Ergebnisse jedoch für eine „generationsübergreifende“ stabile inhaltliche und klinische Validität, was die von Cloninger aufgestellte Theorie bekräftigt. Dennoch konnten die Skalenreliabilitäten des JTCI 12-18 nicht ausreichend verbessert werden, um den gängigen Kriterien zu genügen (Goth, 2008), weshalb in den letzten Jahren eine nochmalige Revision durchgeführt wurde, die sich speziell an Cloningers revidierter Operationalisierung im Erwachsenenbereich anlehnt. Heute existiert das JTCI / 12-18 R sowie eine komplette „JTCI-Familie“ (Goth & Schmeck, 2009), deren Verwendung ohne Einschränkung auch im Rahmen längsschnittlicher Erforschungen der Entwicklung von Persönlichkeit und Psychopathologie empfohlen werden kann, da hiermit erstmals eine fundierte Erfassung „der gleichen“ Persönlichkeitseigenschaften bei Kindern und Erwachsenen ohne Konzeptwechsel möglich ist (Goth, 2008). Aufgrund der verbesserten Skalenreliabilitäten und der Aktualität der Skalenoperationalisierung sollte heute ausschließlich die aktuellste Version JTCI/ 12-18 R Anwendung finden. Ergebnisse der Vorgängerversion JTCI 12-18 können in Anbetracht der durchweg guten Inhaltsäquivalenz jedoch durchaus berichtet werden, während die erste Version JTCI 80 insbesondere wegen der o.g. fehlenden Beziehungen nicht mehr verwendet werden sollte.
Die Entwicklung Philadelphia Chromosom-positiver (Ph+) chronischer myeloischer und
akuter lymphatischer Leukämie (CML und ALL) ist auf das Verschmelzen von ABL-und
BCR-Gensequenzen zurückzuführen. Die Bildung dieses BCR/ABL-Fusionsprotein führt
zu einer konstitutiv gesteigerten ABL-Tyrosinkinase-Aktivität mit der Folge einer
Deregulierung vielfältiger intrazellulärer Signalwege und der Induktion des
leukämischen Phänotyps.
Eine zielgerichtete Inhibierung von BCR/ABL mit Hilfe von ABL-Kinase-Inhibitoren
induziert Apoptose in BCR/ABL-transformierten Zellen und hat eine komplette
hämatopoetische Remission in Ph+ Leukämie-Patienten in der chronischen Phase zur
Folge. Eine große Zahl an Patienten mit fortgeschrittener Ph+ Leukämie erleidet
allerdings einen Rückfall und entwickelt Resistenzen gegen die molekularen
Therapeutika. Ein Hauptgrund für die Resistenzentwicklung sind Punktmutationen im
Bereich der ABL-Tyrosinkinase.
Die Punktmutation T315I ist als einzige Mutation gegen alle bisher entwickelten
Medikamente resistent. Sie ist auf eine Punktmutation von Threonin zu Isoleucin an
einer äußerst kritischen Stelle, der so genannten „Gatekeeper-Position“
zurückzuführen. Die T315I scheint nicht nur die Bindungsaffinität der Kinase-
Inhibitoren zu verhindern, sondern erzeugt zusätzliche Eigenschaften, die das
leukämogene Potential von BCR/ABL verstärken.
Ziel dieser wissenschaftlichen Arbeit war es daher, den Einfluss der T315I auf das
transformatorische Potential von BCR/ABL aufzuklären. Es konnte gezeigt werden, dass
die T315I sowohl bei p185BCR/ABL, als auch bei p210BCR/ABL zu einem gesteigerten und
Faktor-unabhängigen Wachstum führt. Zudem wurde im Rahmen einer Struktur-
Funktionsanalyse verdeutlicht, dass die T315I unabhängig von BCR-Sequenzen in der
Lage ist, Faktor-unabhängiges Zellwachstum in 32D- und Ba/F3-Zellen, aber nicht
klassisches Transformationspotential in Fibroblasten zu vermitteln.
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Ebenfalls war Gegenstand der experimentellen Arbeiten die Untersuchung, ob die
durch die T315I-vermittelte Resistenz gegenüber der Hemmung der Oligomerisierung
durch kompetitive Peptide von der Präsenz von BCR-Funktionsdomänen abhängt,
welche für die Aktivierung der Ras-Signalwege unerlässlich sind.
Es konnte nachgewiesen werden, dass die T315I-Punktmutation nur dann Resistenz
gegenüber der Hemmung der Oligomerisierung induziert, wenn BCR-Sequenzen als
Ausgangspunkt für den Ras-Signalweg (Tyr 177), in den verwendeten Konstrukten
vorhanden sind. Fehlen BCR-Sequenzen, so hemmen die kompetitiven Peptide auch
T315I-positive BCR/ABL-Deletionsmutanten.
Darüber hinaus wurde im Rahmen dieser Arbeit versucht, neue Lösungsansätze in der
Grundlagenforschung aufzuzeigen, indem ein neuartiges Zellkultursystem mit drei BALL-
Patienten-abgeleiteten Langzeitkulturen (PDLTCs) angewendet wurde. Die CMPDLTC
trägt unmutiertes BCR/ABL, während die KÖ-PDLTC BCR/ABL-T315I positiv ist.
Als dritte PDLTC stand die CR als BCR/ABL-negative Zellkultur zur Verfügung.
Zum ersten Mal war es mit Hilfe dieses relevanten Zellmodells möglich, die
inhibitorische Wirkung des Helix-2-Peptids in primären ALL-PDLTCs zu überprüfen.
Es konnten die bisherigen Ergebnisse aus den murinen Zelllinien zur Wirkung der
Hemmung der Oligomerisierung bestätigt werden, da auch in diesem Modell die Zellen
mit T315I-BCR/ABL resistent gegenüber den kompetitiven Peptiden waren.
Zusammenfassend lassen die Daten dieser wissenschaftlichen Arbeit die
Schlussfolgerung zu, dass die Punktmutation T315I nicht zum Schwerpunkt in der
Erforschung weiterer molekularer Therapeutika erklärt werden sollte. Vielmehr scheint
es in naher Zukunft von äußerster Bedeutung zu sein, besonders die Kaskade der
aberranten Signaltransduktionswegen mit dem Ausgangspunkt in wesentlichen BCRFunktionsdomänen
zu inhibieren.
Außerdem stellen die primären Patienten-abgeleiteten Langzeitkulturen eine
Möglichkeit dar, die Wirkung neuer molekularer Therapeutika effektiv zu überprüfen
und die Pathogenese von Ph+ Leukämien noch besser zu verstehen.
Das Wiedemann-Beckwith-Syndrom (WBS, OMIM 130650) gehört zu den angeborenen
Übergrößensyndromen und tritt mit einer Häufigkeit von 1:8000 bis 1:14000 Neugeborene
auf. Das Syndrom wurde erstmals zwischen 1963 und 1964 von HR Wiedemann und JB
Beckwith beschrieben. In der vorliegenden Studie wurden 52 Betroffene (24 weibliche, 28
männliche) aus ganz Deutschland untersucht, welche größtenteils der WBS-Selbsthilfegruppe
angehörten, darunter auch Patienten aus dem Institut für Humangenetik der Universitätsklinik
Frankfurt am Main. Bisher basierte die Phänotypbeschreibung des Wiedemann-Beckwith-
Syndroms häufig auf Literaturbeschreibungen und Einzelfallanalysen. Diese Studie ist neben
den Studien von Pettenati et al. (1986) und Elliot et al. (1994) eine mit dem größten
Patientenkollektiv.
Die Makroglossie war mit 96,2% das häufigste Symptom, dem folgten mit 75% die
Bauchwanddefekte (darunter in 36,2% die Omphalozele) und mit 72,5% die Makrosomie.
Alle Patienten zeigten kraniofaziale Auffälligkeiten. Neben der Makroglossie waren dies:
Naevus flammeus im Gesicht (57,7%), Infraorbitalfalten (51,9%), Gesichtshemihypertrophie
(40,4%), antevertierte Nares (21,2%), Exophthalmus (15,4%), Gaumenspalte (9,8%),
Mittelgesichtshypoplasie (9,6%) und flache Wangenknochen (3,8%). 82,4% der Patienten
hatten Ohrauffälligkeiten wie Ohrkerben, Ohrgrübchen und Ohreindellungen.
45,1% der Betroffenen hatten eine postnatale Hypoglykämie, die nicht länger als 3 Monate
dauerte. Eine Viszeromegalie trat bei 73,9% der Patienten und eine Hemihypertrophie bei der
Hälfte der Patienten auf. 7 Patienten hatten einen Herzfehler.
In 48% der Fälle wurden bereits pränatal Ultraschallauffälligkeiten wie Makroglossie,
Gigantismus, Polyhydramnion und große Plazenta festgestellt. 53,8% der Kinder wurden vor
der 38. SSW geboren. Nach der Geburt mußten 78,8% der Neugeborenen wegen
Hyperbilirubinämie, Omphalozele, Hypoglykämie, Atemnotsyndrom durch Makroglossie
oder frühgeburtlichen Komplikationen intensivmedizinisch betreut werden. Die Omphalozele
wurde in den ersten Lebenstagen operativ behandelt. 78,8% der Betroffenen erhielten wegen
der Makroglossie eine Therapie, darunter 44,2% eine operative Zungenverkleinerung.
Die kraniofazialen Auffälligkeiten und die Hemihypertrophie verbesserten sich in 80% der
Fälle im Laufe der Kindheit. Die Wachstumsrate verlangsamte sich im Verlauf und die
Körperlänge näherte sich der 90. bzw. der 97. Perzentile bis zur Adoleszenz.
In unserer Studie wurden bei 9 Patienten 9 Tumoren diagnostiziert, wovon 6 Tumoren
bösartig (darunter 4 Wilm’s-Tumoren) und 3 Tumoren gutartig waren.
Aufgrund des erhöhten Risiko für embryonale Tumoren ist ein regelmässiges, engmaschiges
Tumorscreening indiziert.
Die geistige Entwicklung verläuft bei WBS-Patienten in der Regel normal. Es wurden aber
auch Entwicklungsverzögerungen beobachtet, die durch WBS-spezifische Komplikationen
wie z.B. unerkannte postpartale Hypoglykämie, Frühgeburtlichkeit, und Makroglossie
bedingte Apnoe-Anfälle entstehen können. In unserer Studie hatte ein Patient eine mentale
Retardierung, weitere 16 Patienten hatten mehr oder weniger ausgeprägte Sprachprobleme
und /oder eine motorische Entwicklungsverzögerung.
Die meisten Ergebnisse der vorliegenden Arbeit waren vergleichbar mit anderen
Studienergebnissen (z.B. Pettenati et al., 1986, Elliot et al., 1994) über das Wiedemann-
Beckwith-Syndrom. Jedoch kamen maligne Tumoren, Hemihypertrophie,
Entwicklungsverzögerung und Gaumenspalte bei unseren Patienten häufiger vor.
Das Wiedemann-Beckwith-Syndrom ist eine genetisch heterogene Störung, die durch
Mutationen, Epimutationen und veränderte Expression mehrerer benachbarter Gene auf
Chromosom 11p15 entsteht, die dem genomischen Imprinting unterliegen. Die an der
Ätiologie von WBS beteiligten Gene sind die väterlich exprimierten (wachstumsfördernden)
IGF2- und KCNQ1OT1-Gene und die mütterlich exprimierten (wachstumshemmenden) H19-,
CDKN1C- (P57KIP2) und KCNQ1-Gene.
Ca. 15% der WBS-Fälle treten familiär und ca. 85% der Fälle treten sporadisch auf. Bei
familiären Fällen erfolgt die Vererbung autosomal-dominant mit reduzierter Penetranz und
variabler Expressivität. Die familiären Fälle werden überwiegend mütterlich übertragen.
Chromosomenaberrationen sind nur für 1-2% der Patienten verantwortlich. Das individuelle
Wiederholungsrisiko hängt von der genetischen Ursache ab, so dass bei jedem Patienten eine
genetische Untersuchung und Beratung erfolgen sollte.
Die frühzeitige Diagnose (eventuell sogar pränatal) des Wiedemann-Beckwith-Syndroms ist
für das Management der Patienten und die Prognose sehr wichtig. Die primäre Diagnose
erfolgt anhand der klinischen Merkmale. Die genetische Diagnostik wird zur genaueren
Prognose für den zu erwartenden Krankheitsverlauf, Komplikationen (Tumorrisiko),
Möglichkeiten der Prävention und Einschätzung des Wiederholungsrisikos bei weiteren
Geschwistern bzw. eigenen Nachkommen durchgeführt.
Verschiedene Studien konnten bereits demonstrieren, dass Versuchspersonen dazu tendieren, ihre Aufmerksamkeit eher zu Gesichtern mit bedrohlichem Ausdruck als zu solchen mit neutralem Ausdruck zu orientieren. In der vorliegenden Studie wurde mittels neurokognitiver Verhaltensexperimente versucht, diesen als „Attentional Bias“ in Millisekunden messbaren Ef-fekt zu replizieren und unter Wahrnehmungsbedingungen von unbewusst bis bewusst zu un-tersuchen. Entscheidend war hierbei, in wie weit die verschiedenen Wahrnehmungsbedingun-gen zu einem Attentional Bias unterschiedlicher Stärke oder sogar verschiedener Polarität führen, i.e. einer Hinwendung oder einer Abwendung der Aufmerksamkeit gegenüber bedrohlichen Gesichtern. Die Gegenüberstellung von bewusster und unbewusster Wahrnehmung bedrohlicher Gesichter stand hierbei im Kontext der Hypothese, dass unbewusst und bewusst wahrgenommene bedrohliche Gesichter über zwei verschiedene neuroanatomische Wege verarbeitet werden und deshalb die Orientierung der Aufmerksamkeit unterschiedlich beeinflussen. Zur Messung des Attentional Bias wurde die „Dot-Probe-Aufgabe“ verwendet. Um die verschiedenen Wahrnehmungsbedingungen zu stellen wurden dabei vier verschiedene Präsenta-tionszeiten (17, 34, 100 und 400 ms) sowie die Technik der Rückwärtsmaskierung benutzt. Da in anderen Studien häufig ein Einfluss der Ängstlichkeit von Probanden auf deren Aufmerksamkeitsorientierung dargestellt werden konnte, wurde auch eine Gruppierung der Probanden in hoch-, niedrig- und durchschnittlich ängstliche vollzogen; dies jedoch primär in dem Interesse, die Ängstlichkeit als entscheidende Einflussgröße ausschließen und möglichst allgemeingültige Aussagen machen zu können. Unter unbewusster Wahrnehmung (17 ms Präsentationszeit) zeigte sich ein signifikanter, negativer Attentional Bias von -5,46 ms (t (29) = -2,57, p = 0,02), hingegen waren die Attentional Bias-Werte bei den längeren Präsentationszeiten nicht signifikant von Null verschieden. Für die Präsentationszeit als eigener Faktor zeigte sich ein marginal signifikanter Einfluss auf den Attentional Bias (F (3, 87) = 2,20, p = 0,09). Die nach Gruppierung der Probanden in über-, unter- und durchschnittlich ängstliche erfolgte Auswertung konnte sowohl für die unter- wie auch die überdurchschnittlich ängstlichen Probanden (nicht jedoch für die durchschnittlich ängstlichen) einen Trend zu einer Abwendung der Aufmerksamkeit von bedrohlichen Gesichtern bei unbewusster Wahrnehmung zeigen. Angesichts dieses Befundes bleibt offen, wie sehr die Gesamtergebnisse gerade durch diese Gruppen geprägt worden sind. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass unter Bedingungen unbewusster Wahrnehmung bedrohliche Gesichter zu einer Abwendung der Aufmerksamkeit (negativer Attentional Bias) führen. Dies steht im klaren Kontrast zu den Ergebnissen von Mogg und Bradley (1999a) und Fox (2002). Es wird somit in Frage gestellt, dass bedrohliche Gesichter bei unbewusster Wahrnehmung Aufmerksamkeit auf sich ziehen und nicht zu einer Abwendung dieser führen. Weiter deuten die Ergebnisse darauf hin, dass bei zunehmendem Einfluss bewusster Wahrnehmung zwischen bedrohlichen und neutralen Gesichtern kein Unterschied bezüglich ihrer Wirkung auf die Aufmerksamkeitsorientierung besteht. Verschiedene Ansätze werden hier als mögliche Erklärung eines negativen Attentional Bias bei unbewusster Wahrnehmung diskutiert. Die unterschiedliche Richtung der Aufmerksamkeitsorientierung unter bewusster im Vergleich zu unbewusster Wahrnehmung spricht für eine frühe, unbewusst erfolgende, grobe Ver-arbeitung bedrohlicher Gesichter, sowie eine später erfolgende, komplexere Verarbeitung die-ser, welche mit einer Neubewertung einhergeht. Im Kontext der bestehenden Literatur macht das Ergebnis der Studie deutlich, dass die Zusammenhänge zwischen der Orientierung unserer Aufmerksamkeit, emotionalen visuellen Eindrücken und unserem Bewusstsein noch nicht ausreichend geklärt sind. Es bedarf weiterer Forschung
Ziele: In dieser Arbeit sollte die Wirkung von Cyclopamin auf das Wachstumsverhalten von Leukämiezellen untersucht werden. Dabei galt es zu klären, ob eine Hemmung des Wachstumsverhaltens über eine, durch Cyclopamin induzierte Inhibition des sogenannten Hedgehog-Signalweges erfolgt. Weiterhin war die Wirkung von Cyclopamin auf Lymphozyten gesunder Spender zu prüfen, um eine mögliche Selektivität auf maligne Zellen aufzuzeigen.
Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass sich trotz der Verwendung von Dentinadhäsiven in deninbegrenzten Klasse-II-Kavitäten keine randspaltfreien Füllungen erzielen lassen. Die Ergebnisse dieser in-vitro-Studie zeigen dies ebenfalls, dass mit Dentinadhäsiven der fünften und sechsten Generation keine komplett spaltfreien Kompositfüllungen im Dentin hergestellt werden können. Zu diesem Schluss kam auch Manhart, J. et al 2000. Selbst bei Anwendung moderner Dentinadhäsivsysteme unter Einhaltung aller Verarbeitungsvorschriften lässt sich das Zustandekommen einer Komposit-Dentinhaftung in Klasse-II-Kavitäten nicht mit Sicherheit vorhersagen. Bei allen getesteten Dentinadhäsiven wurde an den Kavitätenrändern Farbstoffpenetration nachgewiesen. Die Farbstoffpenetration zeigte an den Kavitäten die Tendenz von approximal nach pulpal geringer zu werden. Optibond Solo mit Füllstoffgehalt erreichte in der Farbstoffpenetration am zervikalenFüllungsrand mit (54,54 %) und ohne (31,89 %) Liquorsimulation die besten Resultate. Auch am oralen Füllungsrand hatte Optibond Solo mit (36,38 %) und ohne (37,09 %) Liquorfluss die besten Ergebnisse. An der vestibulären Kavitätengrenze waren Optibond Solo und Syntac Sprint an der Spitze: mit Liquorsimulation Syntac Sprint 32,68 %, Optibond Solo 38,42 %; ohne Liquorsimulation Syntac Sprint 35,97 %, Optibond Solo 35,3 %. Alle Ränder zusammen betrachtet, wies ebenfalls Optibond Solo die geringste Farbstoffpenetration auf: mit Liquor 43,2 %, ohne Liquor 34,72 %. Das wasserhaltige Syntac SC belegte den letzten Platz bei Auswertung aller Ränder zusammen mit Liquor 82,89 %, ohne Liquorsimulation war hingegen Etch & Prime 3.0 absolutes Schlusslicht (80,03 %). Das schlechteste Ergebnis erreichte Syntac SC ebenfalls am vestibulären Füllungsrand ohne (75,59 %) und mit Liquorsimulation (81,16 %), sowie zervikal mit Liquor (95,32 %). Syntac SC konnte genauso mit der angewandten Moist-bonding-Technik in der REM (20 % "perfekte Ränder" vor und 8 % nach Thermocycling) nur den letzten Platz einnehmen. Das acetonbasierende Adhäsiv Syntac Sprint erlangte in der REM sowohl vor (77 %) als auch nach (76 %) Temperaturwechselbadbelastung den höchsten Anteil an "perfekten Rändern", gefolgt von Optibond Solo mit 65 % vor und 50 % nach Thermocycling. Die Temperaturwechselbadbelastung hatte Einfluss auf die Qualität der Randadaptation. Bei allen untersuchten Dentinadhäsiven reduzierte sich der prozentuale Anteil an perfekten Rändern nach Thermocycling im Vergleich zuvor. Die Qualität des Zustandekommens eines akzeptablen Füllungsrandes ist von der chemischen Zusammensetzung, insbesondere dem enthaltenen Lösungsmittel, dem Füllstoffgehalt und der Dentinfeuchtigkeit abhängig. Die Durchführung der Simulation des Liquors führte am zervikalen Rand bei Syntac SC (ohne: 92,54 %; mit: 95,32 %), Optibond Solo (ohne: 31,89 %; mit: 54,55 %) und Scotchbond 1 (ohne: 63,44 %; mit: 83,24 %) zur erhöhten Farbstoffpenetration - im Falle von Etch & Prime 3.0 (ohne: 93,11 %; mit: 86,42 %), Syntac Sprint (ohne: 81,98 %; mit: 73,75 %) und Prime & Bond NT (ohne: 88,86 %; mit: 81,01 %) jedoch zu einer verringerten Penetration des Methylenblaus.
Die vorliegende Studie beleuchtet Pathogenese, Klinik und Therapie lumbaler lateraler Bandscheibenvorfälle und stellt mit einem mittleren Follow-up von 12,2 Jahren erstmalig Langzeitresultate nach operativer Therapie vor. Untersucht wurde ein Kollektiv von 138 Patienten, die im Zeitraum von 1989 bis 2008 in der Klinik für Neurochirurgie der Goethe-Universität Frankfurt am Main an einem lumbalen lateralen Bandscheibenvorfall operiert wurden. Die prä- und unmittelbar postoperativen Daten sowie die Details der Operationen wurden den schriftlichen und elektronischen Aufzeichnungen des Krankenblattarchivs entnommen. Postoperativ konnten 87 Patienten des Kollektivs kontaktiert und mit Hilfe eines hierfür konzipierten Fragenbogens telefonisch interviewt werden (Rücklaufquote 63,0%). Im Rahmen dieses Follow-ups wurden noch eventuell vorhandene Beschwerden, die berufliche Situation und die subjektive Zufriedenheit der Patienten erfasst und ausgewertet. Das Durchschnittsalter der Patienten zum Zeitpunkt der Operation betrug im Mittel 55,9 Jahre, eine geschlechtliche Präponderanz fand sich nicht. Es wurden etwas mehr Männer operiert (54,3%), wobei sich jedoch kein statistisch relevanter Unterschied fand. Die am häufigsten betroffenen Lokalisationen waren LWK 4/5 und LWK 3/4 mit insgesamt 73,9%. In 82,6% der Fälle wurde der Vorfall über den lateralen Zugang, in 13,0% über einen medialen Zugang jeweils in mikrochirurgischer Technik entfernt, bei 4,4% kamen endoskopische Verfahren zum Einsatz. Präoperativ klagten 96,4% der Patienten über Lumbago. Bei der Befragung im Langzeitverlauf gaben 41,2% keinerlei Lumbago mehr an und nur 11,8% verspürten ständige Schmerzen im LWS‐Bereich. Radikuläre Schmerzen waren präoperativ ebenfalls bei 96,4%, zum Zeitpunkt der Befragung nur noch bei 22,1% vorhanden. Die Sensibilitätsstörungen gingen von präoperativen 79,0% auf 49,3% bei der Befragung zurück. Einen noch deutlicheren Rückgang erfuhren die Paresen: von 71,7% auf 29,3%. Weiterhin wurden die berufliche Situation und die körperliche Bewegungseinschränkung bewertet: 72,2% der erwerbstätigen Patienten konnten ihre Arbeit wieder aufnehmen und 7,4% haben ihre Arbeit gewechselt. Lediglich 16,7% der Patienten nahmen postoperativ ihre Tätigkeit nicht mehr auf. Etwa 10% der Patienten gaben eine Einschränkung ihrer täglichen Aktivitäten durch die Schmerzen an. Bei 10,9% der Patienten kam es zu erneuten Beschwerden ausgehend von der gleichen Höhe, so dass ein erneuter Eingriff indiziert war. Fast alle diese Reoperationen fanden bereits im ersten postoperativen Jahr statt. Bei drei Patienten (2,2%) wurde eine dritte Operation notwendig. Als wesentliches Kriterium für die Bewertung des Operationsergebnisses gilt die subjektive Zufriedenheit des Patienten. Hier konnte in der vorliegenden Studie eine Zufriedenheit von 94,3% nach einem mittleren Follow‐up von 12,2 Jahren nach Operation festgestellt werden. 75,9% der Patienten waren mit dem Ergebnis sogar sehr zufrieden. Die in der vorliegenden Studie erfassten und ausgewerteten Ergebnisse decken sich zum großen Teil mit kurz‐ und mittelfristigen Studien über laterale Vorfälle und mit vielen Studien über den weitaus häufigeren mediolateralen Vorfall. Sie bestätigen die mikrochirurgische Diskektomie über den lateralen Zugang als ein adäquates und sicheres Therapieverfahren mit langfristigem Erfolg für die Behandlung des lateralen Bandscheibenvorfalls. Bei richtiger Indikationsstellung bringt diese operative Behandlung, trotz ungewohnter und anspruchsvoller Operationstechnik, für die meisten Patienten mit therapieresistenten Lumboischialgien eine schnelle und deutliche Besserung. Diese Studie zeigt, dass die aus der Literatur bekannten Erfolgsraten auch nach einem Langzeitverlauf von über 12 Jahren konstant bleiben.
Das Ziel dieser Arbeit ist eine Darstellung der Etablierung des Films im Bereich der Medizin auf Universitätsebene am Beispiel von Prof. Karl Kleist, Leiter der Psychiatrie in Frankfurt am Main von 1920 bis 1950. Als Primärquellen wurden Akten, Briefe und Filme der Frankfurter Psychiatrie aus der damaligen Zeit gesichtet und ausgewertet. Zusammen mit den Sekundärquellen über Kleist und der Darstellung der politischen Rahmenbedingungen in diesem Zeitraum bildet dies die Grundlage der hier vorliegenden Arbeit. Kleist wurde am 31.Januar 1879 in Mühlhausen im Elsass geboren. Nach dem Medizinstudium in Straßburg, Heidelberg, Berlin und München begann er seine Arbeit 1903 als Assistenzarzt in Halle. Hier lernte er Carl Wernicke kennen, der ihn in seinem weiteren wissenschaftlichen Denken und Vorgehen stark prägte. Es entstand eine neue wissenschaftliche Schule, später bekannt als Wernicke- Kleist- Leonhard- Schule. Nach seiner fünfjährigen Assistenzarztzeit in Halle arbeitete er vorübergehend an Edingers Neurologischem Institut in Frankfurt am Main und im hirnpathologischanatomischen Laboratorium Alzheimers in München innerhalb der Klinik von Emil Kraepelin. Danach wechselte er als Oberarzt an die Nervenklinik in Erlangen, wo er bis 1914 arbeitete. Während des ersten Weltkrieges wurde er in einem Kriegslazarett eingesetzt. Dort sammelte er viele Erfahrungen mit Hirnverletzten. 1916 wurde er Direktor der Psychiatrie in Rostock. 1920 folgte er einem Ruf nach Frankfurt am Main. Kleist wurde Leiter der Städtischen und Universitätsklinik für Gemüts- und Nervenkranke in Frankfurt am Main. Auch nach seiner Emeritierung 1950 war er dort weiter wissenschaftlich tätig. Während der Zeit in Frankfurt am Main förderte er den Film als Lehr- und Forschungsmittel. Zu Beginn wurde er von privaten Stiftungen gefördert, später baute er einen Kontakt zum Medizinisch-Kinematographischen Universitätsinstitut in Berlin auf. Dieses arbeitete eng mit dem Verlag Wissenschaftlicher Filme zusammen. Mit Hilfe dieses Verlages stellte er viele Filme her; als Gegenleistung bekam der Verlag unter anderem die Negative seiner Aufnahmen. Nach dem Konkurs des Verlages kaufte die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Filme einen Großteil der Konkursmasse und damit auch Kleists Filme auf. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse konnte das Unternehmen jedoch nicht florieren. Kleist wollte seine aufgenommenen Filme aber wissenschaftlich nutzbar machen und ein umfassendes Archiv von psychiatrischen und neurologischen Filmen erstellen. Kaufen konnte er das Material aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten nicht. Er schaffte es allerdings, seine Filme bei der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Filme zu vereinen und sie teilweise wissenschaftlich zu nutzen. Bald darauf wurden diese Bestände jedoch von der neu gegründeten Reichsstelle für den Unterrichtsfilm übernommen. Einerseits entsprach diese Zentralisierung Kleists Vorstellungen in Bezug auf eine bessere Übersicht und Nutzung der Filme seines Fachgebietes, andererseits stellte er aber ein fragwürdiges wissenschaftliches Interesse der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm fest. Nach dem Krieg erlangte er über viele Umwege den Großteil seiner Filme zurück. Darunter befand sich der in dieser Arbeit exemplarisch analysierte Katatoniefilm. Die Fertigstellung der Filme benötigte damals oft Jahre. Wissenschaftliche Filme mit einer Länge von 15-20 Minuten mit mehreren Sequenzen benötigten bis zur Fertigstellung teilweise über zehn Jahre. Die Gründe hierfür waren vielschichtig. Abgesehen von den technischen Problemen waren Aufnahmen aufwändig und teuer. In die Planung mussten sehr viele Ressourcen investiert werden. Patienten mit seltenen Krankheiten waren für Aufnahmen nicht immer verfügbar und die wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten wie Wirtschaftsdepression und Krieg verminderten die Realisationschancen. Trotz dieser widrigen Umstände schaffte es Kleist eine beachtliche Anzahl an Filmen herzustellen und das Filmwesen zu fördern. Prof. Karl Kleist war ein Gründer des psychiatrischen und neurologischen Films. Er hatte das große Ganze im Blick und strebte stets danach seine Ideale auch im Detail zu verwirklichen.
Einleitung: Es kommt immer wieder vor, dass Patienten mit Schmerzen in der Brust, im Arm oder Rücken, mit Übelkeit oder anderen Symptomen eines möglichen Herzinfarktes zu ihrem Hausarzt oder dem Notärztlichen Dienst gehen und mit einer falschen Diagnose und der damit verbundenen falschen medizinischen Behandlung nach Hause geschickt werden. Tritt dann aufgrund solch einer fehlerhaften Diagnose der Tod ein, stellt sich hinterher die Frage warum der Herzinfarkt nicht schon früher erkannt wurde und ob eine fachgerechte, rechtzeitige Behandlung das Leben des Betroffenen hätte retten oder ihm zumindest unnötige Schmerzen ersparen können. Material und Methode: Grundlage der vorliegenden Arbeit sind die Sektionsprotokolle des Zentrums der Rechtsmedizin des Klinikums der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Über die institutsinternen Datenprogramme „Obduktio“ und „Sektio“, wurden sämtliche Daten zu Todesfällen gesammelt, bei denen als Todesursache ein Herzinfarkt festgestellt werden konnte und die in dem Zeitraum vom 1.1.1994 bis 31.12.2007 durch Ärztinnen und Ärzte der Frankfurter Rechtsmedizin obduziert wurden. Zusätzlich standen für die Auswertung folgende Unterlagen zu Verfügung: Sektionsprotokolle mit allen rechtsmedizinischen Zusatzuntersuchungen, Ermittlungsergebnisse der Polizei (soweit diese aus den Akten hervorgehen), staatsanwaltschaftliche Akten (inklusiver klinischer Gutachten, soweit in Auftrag gegeben) und Gerichtsurteile (wenn diese bis zum Abschluss der Arbeit vorlagen). Auf diese Weise konnten 38 Fälle von verkannten Herzinfarkten festgestellt werden. Ergebnisse: Von den 38 Verstorbenen waren 16 Frauen und 22 Männer. 21 (55%) waren unter und 17 (44,7%) über 50 Jahre alt. Bei 20 der 38 Patienten (52,6%) erfolgte die ärztliche Konsultation an einem Freitagnachmittag, Samstag oder Sonntag. 20 Verstorbene wurden von einem Notarzt oder ärztlichen Notdienst behandelt. Von den untersuchten 38 Fällen verstarben 13 Patienten in den frühen Morgen- und Vormittagsstunden zwischen 6 und 12 Uhr. 9 Patienten verstarben zwischen 12 und 17 Uhr. 11 verstarben in den Abendstunden zwischen 17 und 22 Uhr und 4 Patienten in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr morgens. Fünfmal wurde ein 12 Kanal-EKG entsprechend den Leitlinien der WMF abgeleitet. Bei 29 der 38 Fälle wurde eine Reanimation durchgeführt. Bei den untersuchten Fällen zeigte sich ein durchschnittliches Herzgewicht bei den Frauen von 370 g, wobei sich ein Durchschnittsalter von 50,1 Jahren und eine Durchschnittsgröße von 165 cm fanden, bei einem durchschnittlichen BMI von 25,5 kg/m2. Bei den untersuchten männlichen Fällen lag das durchschnittliche Herzgewicht bei 499 g und das Durchschnittsalter bei 51,6 Jahren bei einer Durchschnittsgröße von 172 cm und einem durchschnittlichen BMI von 22,4 kg/m2 Bei beiden Geschlechtern zeigt sich ein deutlich erhöhtes Herzgewicht im Vergleich zu den physiologisch Daten bei „Gesunden“. Diagnostisch wurden die Ursachen der Symptome von Seiten der Hausärzte am ehesten im muskuloskeletalen (fast 37% der untersuchten Fälle) oder gastrointestinalen Bereich (30% der bearbeiteten Fälle) vermutet, danach am ehesten an pulmonale Ursachen (5% der Fälle) gedacht. Ein psychischer Hintergrund als Auslöser für die Symptome wurde nur in einem Fall vermutet, allerdings war bei der Verstorbenen auch eine psychiatrische Grunderkrankung vorbekannt. Bei 21% der Fälle wurde keine klare Arbeitsdiagnose gestellt. Diese Patienten wurden hauptsächlich mit Schmerzmedikamenten meist nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) behandelt, also am ehesten im Sinne einer möglichen muskuloskeletalen Erkrankung. In 11 Fällen wurde von Seiten der jeweilig zuständigen Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Von diesen 11 erhobenen Anklagen wurde in 9 Fällen das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Ein Verfahren wurde am Landgericht Frankfurt verhandelt und es kam zu einem rechtskräftigen Urteil. Die angeklagte Ärztin wurde aufgrund eines unnötig aufrechterhaltenden Schmerzzustandes zu einer Geldstrafe von 1500,- DM sowie einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Bei einem etwas länger zurückliegenden Verfahren aus dem Jahre 1994 waren die Akten bereits vernichtet worden und der Ausgang des Ermittlungsverfahrens war nicht mehr nachvollziehbar. Es ist aber davon auszugehen, dass auch dieses Verfahren eingestellt wurde. Diskussion: Herz-Kreislauf-Krankheiten sind weiterhin die häufigste Todesursachen bei Frauen und Männern in Deutschland. Zudem führen sie nicht selten durch einen vorzeitigen Tod unter 70 Jahren zu einem erheblichen Verlust (potenzieller) Lebensjahre. Die hier ermittelte Fallzahl von n= 38 erscheint nicht sehr repräsentativ, zumal auch noch die hohe Selektion bias mitbedacht werden muss. Allerdings muss man zusätzlich eine wahrscheinlich sehr hohe Dunkelziffer berücksichtigen, da es zu einer deutlichen Selektion der Verstorbenen bezüglich einer Obduktion durch die jeweiligen behandelnden Ärzte kommt. Insgesamt ist von einer relativ großen Anzahl verdeckter Fälle auszugehen, die nicht obduziert werden und somit die eigentlichen Gründe, die letztendlich zum Tod des Patienten führten oftmals unerkannt bleiben. Bezüglich der Anzahl der geschriebenen EKGs muss die Frage gestellt werden, ob die geringe Anzahl von geschriebenen EKGs nur einen Zufallsbefund der hier untersuchten Fälle darstellen und ansonsten bei vergleichbaren Fällen regelmäßig ein EKG geschrieben wird, oder ob wirklich in den meisten Fällen bei Patienten mit einer unklaren Symptomatik eher auf ein EKG verzichtet wird. Ein weiterer auffälliger Aspekt ist, dass sich das Durchschnittsalter der 38 Verstorbenen bei ca. 51,3 Jahren befindet, und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittsalter von > 65 Jahren bei Herzinfarktverstorbenen liegt. Bezüglich des Zusammenhanges zwischen BMI und Herzgewicht lässt sich interessanter Weise eine deutliche Auffälligkeit bzgl. des Herzgewichtes der untersuchten Verstorbenen feststellen. In beiden Geschlechtern fand sich bei über 80% der Untersuchten ein teilweise deutlich über das physiologische Herzgewicht reichendes Herzgewicht bei durchschnittlich normwertigem BMI. Im Zusammenhang mit den hier ermittelten Daten kann ansatzweise überlegt werden, ob evtl. Ultraschalluntersuchungen zur Bestimmung des Herzgewichtes und der Wanddicke zur Diagnostische Abklärung bei fraglichen Brustschmerzen und unauffälligem EKG gehören sollten, um die Gefahr eines evtl. drohenden Infarktes zeitnah eingrenzen zu können. Sicherlich bedarf es hierfür aber noch weiterer Untersuchungen mit größeren Fallzahlen. Bezüglich der strafrechtlichen Konsequenzen ist zu sagen, dass bisher ein verkannter Herzinfarkt mit tödlichen Ausgang ohne strafrechtliche Konsequenzen geblieben ist, da der kausale Zusammenhang zwischen ärztlichem Fehlverhalten und dem Tod des Patienten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte mit Ausnahme des einen erwähnten Falles am Landgericht Frankfurt/Main. Ein möglicher neuer Ansatz ist jedoch zunehmend erkennbar. In den letzten staatsanwaltlich untersuchten Fällen zeichnet sich ein Trend zur verstärkten Einzelfallanalyse, bei welcher ausdrücklich die Frage nach einer möglichen längeren Überlebenszeit in den Vordergrund gestellt wird, wenn durch erforderliche, mögliche und unverzügliche Intervention eingegriffen worden wäre. Im Oktober 2007 stellte der BGH erstmalig in einem offiziellen Urteil fest, dass jeden Bereitschaftsarzt klar umrissene diagnostische Pflichten treffen. Auch wenn weiterhin nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass der Tod eines Patienten hätte vermieden werden können, so ist doch in Zukunft die Frage nach einer möglichen Pflichtverletzung bei der durchgeführten Diagnosestellung und –sicherung bei einem Behandlungsfehlervorwurf mit zu berücksichtigen.
Determinanten der Langzeitprognose von Patienten mit implantierbaren Cardioverter-Defibrillatoren
(2010)
Die Effektivität der ICD-Therapie in der Verhinderung des Plötzlichen Herztodes ist unbestritten. Implantierbare Defibrillatoren können ventrikuläre Tachykardien und Kammerflimmern mit hoher Sicherheit beenden und damit den Plötzlichen Herztod mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verhindern. Die vorliegende Studie untersuchte Determinanten der Langzeitprognose von Patienten nach ICD-Implantation. Dabei zeigte sich in unserer Studie bei einer jährlichen Mortalität von 7,2% eine Sterblichkeit am Plötzlichen Herztod von < 1% pro Jahr, was den Nutzen des ICD unterstreicht. Bei der Analyse der Mortalitätsparameter waren ein hohes Alter der Patienten, fortgeschrittene Herzinsuffizienz mit entsprechendem NYHA-Stadium sowie eine deutlich eingeschränkte linksventrikuläre Ejektionsfraktion gute Vorhersagevariablen für die Prognose nach ICD-Implantation mit hohem prädiktiven Wert für die Mortalität. Ebenso scheint die ICD-Indikation ein wichtiger Parameter für die Langzeitprognose zu sein (sekundärprophylaktisch ICD-implantierte Patienten verstarben signifikant häufiger als Patienten, die zur Primärprophylaxe mit einem ICD versorgt wurden), primärprophylaktische Patienten stellen ein Patientenkollektiv mit per se besserer Prognose dar. Bezüglich der Auswertung des Auftretens adäquater Therapien erwiesen sich männliches Geschlecht, hohes Alter, Einnahme antiarrhythmischer Medikation sowie die sekundärprophylaktische ICD-Indikation als bedeutsame Parameter für eine erhöhte ICD-Interventions-Wahrscheinlichkeit. Zur Frage der prognostischen Bedeutung adäquater Therapien zeigte sich, dass im Auftreten adäquater Therapien ebenfalls eine gute Vorhersagevariable für die Langzeitprognose zu sehen ist. Die Auftretenswahrscheinlichkeit von adäquaten ICD-Therapien korrelierte jedoch nichtsignifikant mit dem Plötzlichen Herztod und somit scheinen vorhergehende ICD-Interventionen kein erhöhtes Risiko für diesen darzustellen. Die technische Weiterentwicklung hat in den letzten Jahren zu einer Größenreduktion der ICD´s, zur Vereinfachung der Systemimplantation mit verschwindend geringen peri- und postoperativen Komplikations- und Mortalitätsraten sowie durch die Verlängerung der Systemlebensdauer zum zunehmenden Einsatz von implantierbaren Defibrillatoren als bevorzugte Therapieform mit unbestrittener Effektivität in der Terminierung lebensbedrohlicher Arrhythmien, geführt. Trotzdem wären zukünftig prospektive Studien zur weiteren Risikostratifizierung und Evaluation möglicher diagnostischer Marker zur noch genaueren Abgrenzung von Hochrisikopatienten wünschenswert. Zukünftiges Ziel sollte es zudem sein, diejenigen Patientenpopulationen sicher zu identifizieren, die zwar ein geringeres individuelles Risiko haben dem Plötzlichen Herztod zu erliegen, jedoch absolut gesehen häufiger daran versterben.
Einleitung: Diese Arbeit vergleicht den Goldstandard der Knochendichtemessung die dual x-ray absorptiometry mit Daten, die durch Vermessungen der Claviculae bds. eines Patientenkollektivs am Röntgenthorax zu dessen Evaluation bzw. zur eventuellen Frakturvorhersagbarkeit. Material und Methoden: Auf den Röntgenbildern wurde die Länge und die Mitte der Claviculae bestimmt, die ROI, die region of interest, befindet sich in der Mitte. Dort wurden mit einem Kaliper der äußere ( outer periostal width / OPW ) und der innere Durchmesser ( inner endostal width / IEP ) gemessen. Für den CCT subtrahiert man den IEW vom OPW, für den %CCT teilt man den CCT durch den OPW. Alle durch die DXA-Messung ermittelten Werte der LWS sowie der Hüften in Form von BMD, bone mineral density, und BMC, bone mineral concentration, wurden korreliert mit der CCT, der combined cortical thickness und der %CCT der rechten und der linken Claviculae, die durch das Vermessen des Röntgenbildes ermittelt wurden. Ergebnisse: Beim Vergleich aller Werte konnte eindeutig eine fehlende Korrelation, also weder eine negative noch eine positive Korrelation, festgestellt werden. Diskussion: Im Vergleich zu vorhergehenden Arbeiten ergibt sich die Bestätigung, dass das konventionelle Röntgenbild keine geeignete Methode ist, die Diagnose der Osteoporose allein zu stellen.Diese Arbeit vergleicht den Goldstandard der Knochendichtemessung die dual x-ray absorptiometry mit Daten, die durch Vermessungen der Claviculae bds. eines Patientenkollektivs am Röntgenthorax zu dessen Evaluation bzw. zur eventuellen Frakturvorhersagbarkeit.
Die Nierentransplantation ist die Therapie der Wahl bei terminaler Niereninsuffizienz. Alle anderen Nierenersatzverfahren (chron. intermittierende Hämodialyse oder Bauchfelldialyse) reichen nicht an die Effizienz und den Komfort einer Transplantatniere heran. Trotz allem stellen verzögerte Funktionsaufnahme (delayed graft function, DGF), Abstoßungen und begrenzte Funktionsdauer heute noch Probleme der Nierentransplantation dar. Interleukin-18, ein wichtiger Mediator der angeborenen und erworbenen Immunantwort und zugleich ein Zytokin, das bei Ischämie-Reperfusionsschaden und akutem Nierenversagen vermehrt ausgeschüttet wird, könnte in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein. Bekannt ist, dass zwei Promotorpolymorphismen (-607C/A und -137G/C) die Blutspiegel von Interleukin-18 beeinflussen können. Ziel dieser Dissertation ist es, den Einfluss der Interleukin-18- Genotypen auf die Prädisposition zu Nierenerkrankungen bzw. bestimmte Grunderkrankungen bei terminaler Niereninsuffizienz zu untersuchen. Außerdem wurde vor allem der Einfluss der Interleukin-18 Polymorphismen auf den Transplantationserfolg überprüft, gemessen an DGF, Transplantatüberleben und Patientenüberleben. Zu diesem Zweck wurden bei 233 Nierentransplantierten und bei 222 nierengesunden Organspendern die IL-18 Genotypen bestimmt. Zudem wurden die benötigten klinischen Daten aus den Krankenakten der Patienten entnommen und anschließend mittels statistischer Verfahren mit den Genvarianten in Korrelation gesetzt. Zwar war die Verteilung der Genotypen zwischen Transplantierten und Nierengesunden nicht unterschiedlich, wir konnten jedoch zeigen, dass das -137C-Allel bzgl. Autoimmunerkrankungen prädisponierend wirkt, aber hinsichtlich der diabetischen Nephropathie einen protektiven Einfluss hat. Im Falle des SNP -607C/A erwiesen sich das C-Allel hinsichtlich Autoimmunerkrankungen und das AAllel bzgl. diabetischer Nephropathie als schützend. Es stellte sich weiterhin heraus, dass der Wildtyp des IL-18 SNP’s (-607CC/-137GG) vor einer verzögerten Funktionsaufnahme des Transplantats (DGF) bewahrt. Ein direkter Einfluss der Polymorphismen auf die Langzeitfunktion des Transplantats konnte nicht nachgewiesen werden. Patienten mit DGF zeigten aber auch noch in den ersten drei Jahren nach der Transplantation eine deutlich schlechtere Nierenfunktion als Transplantierte mit unproblematischem postoperativem Verlauf. Obwohl sich die Nierenfunktion der DGF- und Nicht-DGF-Patienten nach drei Jahren wieder einander anglich, waren Patienten, deren Transplantat die Funktion verzögert aufnahm, einem höheren Mortalitätsrisiko ausgesetzt und verstarben durchschnittlich früher als die Vergleichsgruppe mit sofortigem Funktionsbeginn, wobei die Nicht-DGF-Patienten bei Transplantation durchschnittlich etwas jünger waren. Dies zeigt deutlich die Relevanz dieser frühen Phase für den Langzeitverlauf und die Bedeutung der IL-18-Genotypisierung, mit deren Hilfe man für DGF prädisponierte Patienten frühzeitig erkennen und spezifisch behandeln könnte, um so deren Prognose günstig zu beeinflussen. Weitere prospektive Studien sind aber nötig, um die gewonnenen Erkenntnisse zu sichern und so den Erfolg einer Nierentransplantation und damit die Lebensqualität der Patienten weiter zu verbessern.
Die Hämodialyse ist ein etabliertes Verfahren zur Behandlung der terminalen Niereninsuffizienz. Sowohl in Deutschland, als auch international, ist eine Zunahme der Erkrankungshäufigkeit für die terminale Niereninsuffizienz festzustellen, in erster Linie aufgrund einer diabetischen oder hypertonen Nephropathie. Die arteriovenöse Fistel (AVF) hat sich als beste Form des Gefäßzuganges für die Hämodialyse erwiesen. Eine mögliche Komplikation der AVF ist das Dialyseshunt assoziierte Steal-Syndroms (DASS). Die Inzidenz des DASS wird in der Literatur mit 1-8% angegeben, als Risikofaktoren gelten unter anderem Alter und Diabetes mellitus- gerade die Faktoren, die auch für die Zunahme der Nierenerkrankungen verantwortlich sind. Daher ist für die Zukunft mit einem Anstieg der Inzidenz für das DASS unter den über einen Shunt dialysierten, terminal niereninsuffizienten Patienten zu rechnen. Die einzig erfolgsversprechende Behandlung des DASS erfordert ein chirurgisches Vorgehen, andernfalls drohen irreversible trophische Störungen. Ziel der Therapie ist die Beseitigung der Ischämie unter Erhalt der Shuntfunktion. In der vorgestellten Bi-Centerstudie konnten 76 DRIL- Prozeduren ausgewertet werden, die zwischen Mai 1996 und Januar 2008 in der Klinik für Gefäß- und Endovascularchirurgie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt und in der Chirurgischen/Gefäßchirurgischen Klinik des St. Martinus- Hospitals Olpe an 69 Patienten durchgeführt worden sind. Dabei konnte gezeigt werden, dass die erstmals von Schanzer et al. 1988 beschriebene DRIL- Prozedur geeignet ist, dieses Therapieziel auch langfristig zu erfüllen. Die kombinierte Offenheitsrate sowohl des DRIL- Bypasses als auch des Shunts post DRIL-Prozedur mit Regression oder Beseitigung der Ischämiesymptomatik betrug nach 6 Monaten 89,5%, nach 12 Monaten 80,2% und nach 5 Jahren 60,8%. Die theoretischen Überlegungen zum Verständnis der beim DASS vorliegenden hämodynamischen Verhältnisse erklären die Effektivität der Prozedur und die Überlegenheit gegenüber anderen Verfahren. Schlussfolgerung: Trotz des überwiegend betroffenen multimorbiden Patientenguts ist die technische Durchführbarkeit der DRIL-Prozedur erprobt, sicher und führt zum prompten und nachhaltigen Verschwinden der Ischämiebeschwerden, ohne die Shuntfunktion zu kompromittieren. Aus diesem Grund gehört die DRIL- Prozedur in das Portfolio jedes Shuntchirurgen.
Die Gamma-Glutamyl-Carboxylase spielt eine Schlüsselrolle im menschlichen Organismus, da sie für die posttranslationale Modifikation sämtlicher Vitamin-K-abhängiger Proteine verantwortlich ist. Ein hereditärer Mangel aller Vitamin-K-abhängigen Faktoren aufgrund eines Defekts in der Gamma-Glutamyl-Carboxylase (VKCFD1) ist sehr selten und geht mit einer gesteigerten Blutungsneigung einher. Aktuelle Arbeiten zeigen eine weitere Manifestation von Mutationen im Gamma-Glutamyl-Carboxylase-Gen, die ein dermatologisches Krankheitsbild, ähnlich der Pseudoxanthoma elasticum, darstellt. In diesen Fällen zeigen die Patienten sowohl dermatologische Effloreszenzen im Sinne der PXE als auch eine Verminderung der Vitamin-K-abhängigen Faktoren. Es wird vermutet, dass die PXE-ähnlichen Hautveränderungen auf eine Funktionsstörung des Matrix-Gla-Proteins zurückzuführen sein könnten. In der vorliegenden Arbeit wurde eine Mutationsdiagnostik bei vier Patienten mit kongenitalem Mangel aller Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren durchgeführt. Insgesamt wurden dabei fünf Mutationen nachgewiesen, davon vier Missense-Mutationen und eine Stopp-Mutation. Zwei der Patienten wiesen eine „compound Heterozygotie“ auf. Bei den gefunden Mutationen wurden drei im Rahmen dieser Arbeit erstmals aufgezeigt, die anderen zwei waren in der Literatur bereits beschrieben. Bei einer der Mutationen konnte ein „Founder“-Effekt in Bezug auf einen anderen Patienten aus der Literatur nachgewiesen werden. Sollte zukünftig diese Mutation in Deutschland vorkommen und sich auch auf die „Founder“-Mutation zurückführen lassen, böte sich dieser Mechanismus als eine Erklärung für das gehäufte Vorkommen der VKCFD Typ 1 in Deutschland an. Ein Hinweis auf eine PXE-like Disorder konnte bei keinem der Patienten nachgewiesen werden. Zusätzlich wurde die genetische Variabilität des Gamma-Glutamyl-Carboxylase-Gens in der Normalbevölkerung untersucht. Für die Untersuchungen wurde zunächst die DNA einer phänotypisch unauffälligen Kontrollgruppe, bestehend aus 200 gesunden Blutspendern, auf Genvariationen im GGCX-Gen analysiert. Nach der Isolierung und der Amplifikation der DNA wurde mit sämtlichen Proben zunächst ein Mutations-Screening mittels dHPLC durchgeführt. Auffällige Abschnitte und solche, bei denen häufige und/oder mehrere Polymorphismen bereits bekannt waren, wurden sequenziert. Auf diese Weise wurden acht Polymorphismen in den codierenden bzw. die Exone flankierenden Genabschnitten nachgewiesen. Davon wurden zwei erstmals beschrieben (c.43+33T>A; c.1288-38T>C). Schließlich sollte mit dieser Arbeit versucht werden zu klären, wie eine möglichst effiziente Diagnostik von Mutationen bzw. Polymorphismen des GGCX-Gens möglich ist. In unseren Untersuchungen wurde sowohl mit der dHPLC (Wave-System) als Screening-Methode gearbeitet als auch Genabschnitte sequenziert. Mittels der dHPLC kann ein hohes Probenaufkommen in kurzer Zeit mit vergleichsweise geringem Aufwand und vergleichsweise geringeren Kosten (ca. 30 € pro Genuntersuchung vs. Komplettsequenzierung ca. 300 €) bewältigt werden. Bei Genabschnitten mit vielen oder häufigen Polymorphismen ist dies ineffektiv, weil es nur das Vorhandensein einer Veränderung, nicht jedoch die Veränderung selbst beschreiben kann. Daher empfiehlt es sich, beide Methoden zu kombinieren, welches sich als die effizienteste und rationalste Methode für die Mutationsdiagnostik darstellt. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit sind von grundsätzlichem Interesse für die biomedizinische Forschung. Eventuell wird es damit dann möglich sein, Krankheitsentstehungen und ihre Verläufe bei Mutationen der Gamma-Glutamyl-Carboxylase besser zu verstehen und damit eine noch effektivere und nebenwirkungsärmere Therapie einzusetzen.
Die Notwendigkeit der ipsilateralen Adrenalektomie als obligater Bestandteil einer Tumornephrektomie beim Nierenzellkarzinom wurde in der Literatur kontrovers diskutiert. Das Ziel der vorliegenden Studie war es, durch einen Vergleich von tumornephrektomierten Patienten mit und ohne Nebennierenbefall Parameter zu ermitteln, die eine präoperative Abschätzung des Nebennierenbefalls erlauben, und somit als Entscheidungshilfe zur Durchführung der Adrenalektomie im Rahmen einer Tumornephrektomie dienen können. In unserer Studie wurden insgesamt 250 Patienten mit Nierenzellkarzinom erfasst, die zwischen 1992 und 2001 in der Klinik für Urologie und Kinderurologie Prof. Dr. med. Dietger Jonas, Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt am Main operiert wurden. Dabei wurde in allen Fällen die radikale Tumornephrektomie nach Robson inklusive ipsilateraler Adrenalektomie durchgeführt. Alle Operationspräparate wurden im Senckenbergischen Institut für Pathologie Prof. Dr. med. M.-L. Hansmann, Frankfurt am Main untersucht und nach der 6. Auflage der TNM-Klassifikation in der von der UICC empfohlenen Weise eingestuft. In 9 der 250 Fälle (3,6 %) wurde ein Nebennierenbefall festgestellt. Statistisch signifikante Ergebnisse konnten für folgende Parameter ermittelt werden: · Präoperativer CT-Befund In der präoperativ durchgeführten CT wurden von 235 als unauffällig eingestuften Fällen 5 pathologische Nebennierenbefunde nicht erkannt (2,13 %). Von 15 als auffällig eingestuften Fällen wurden jedoch 4 als richtig pathologisch erkannt (26,6 %). Es ergaben sich für den Nachweis eines Nebennierenbefalls im CT eine Sensitivität von 44 %, eine Spezifität von 95,4 %, ein positiver prädiktiver Wert von 26,6 %, und ein negativer prädiktiver Wert von 97,8 %. · Nierentumorgröße Es zeigte sich ein Nebennierenbefall erst ab einer Tumorgröße von > 5 cm mit einer Wahrscheinlichkeit von 5,8 % (p = 0,035). · pTNM-Stadium Ein Nebennierenbefall ließ sich erst ab Tumorstadium pT 3a erkennen. Bei pT1- oder pT2-Tumoren war kein Nebennierenbefall festgestellt worden. Bei Patienten ohne Lymphknotenmetastasierung konnte ein Tumorbefall der Nebenniere in 2 von 224 Fällen (0,89 %) gefunden werden. Bei den Patienten mit Lymphknotenmetastasierung lag der Nebennierenbefall bei 3 von 12 Fällen (25 %) für die Nierentumoren mit pN1 und bei 4 von 14 Fällen (28,6 %) bei Nierentumoren mit pN2. Bei Patienten ohne Fernmetastasierung (230 Fälle) ließ sich in 3 Fällen (1,3 %) ein Nebennierenbefall aufweisen; bei vorliegender Fernmetastasierung (20 Fälle) lag der Anteil der befallenen Nebennieren mit 6 Fällen bei 30 %. · Tumorgrading Ein Nebennierenbefall war bei keinem der G1-Tumoren festgestellt worden. Bei 4,4 % der G2-Tumoren (6/136 Fällen) und bei 12,5 % der G3-Tumoren (3/24 Fällen) konnte ein Nebennierenbefall nachgewiesen werden. Da das Grading nur am Nephrektomiepräparat vorgenommen werden kann, spielt es als prädiktiver Parameter keine Rolle. · Infiltration benachbarter Strukturen 0,5 % (1/200 Fällen) der Patienten ohne und 16 % (8/50 Fällen) der Patienten mit einem Tumorthrombus in der V. renalis zeigten auch einen Nebennierenbefall (p = 0,000012). 2,9 % (7/240 Fällen) der Patienten ohne und 20 % (2/10 Fällen) der Patienten mit einer Infiltration in die V. cava zeigten einen Nebennierenbefall (p = 0,044). 14,5 % (9/62 Fällen) der Patienten mit Tumorinfiltration in die Nierenkapsel zeigten einen Nebennierenbefall; keiner der Patienten ohne Nierenkapselinfiltration zeigte einen Nebennierenbefall (p = 0,000002). Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine ipsilaterale Adrenalektomie heutzutage keine obligate Komponente der Tumornephrektomie sein muß, sondern nur durchgeführt werden sollte, wenn folgende präoperative Bedingungen vorliegen: 1. auffällige präoperative bildgebende Beurteilung der Nebenniere durch Sonographie, Computertomographie oder ggf. Magnetresonanztomographie 2. Größe des Nierentumors > 5 cm unabhängig von der Pollokalisation 3. . Primärtumorstadium >= cT3a 4. CT-graphischer Nachweis von Lymphknoten- und/oder Fernmetastasen 5. CT-graphischer Nachweis einer vaskulären Invasion 6. CT-graphischer Nachweis einer Nierenkapselinfiltration 7. auffälliger intraoperativer Befund
In der vorliegenden Arbeit wurde in einer Fall-Kontroll-Studie mit 483 Fällen und 300 Kontrollen das Risiko für die berufsbedingte Supraspinatussehnenruptur durch Arbeiten auf oder über Schulterniveau untersucht. Dabei ergab sich eine statistisch signifikante Risikoerhöhung durch das Arbeiten auf oder über Schulterniveau. Eine Dosis-Antwortbeziehung zeigte einen Zusammenhang der Ereignisse. Am stärksten war die Risikoerhöhung bei Patienten, die lebenslang kumulativ mindestens 3195 Stunden auf oder über Schulterniveau arbeiteten. Die adjustierte Odds Ratio dafür betrug 2,1 (CI 1,2-3,7), das Ergebnis ist statistisch signifikant. Neben dem beruflichen Arbeiten auf oder über Schulterniveau gibt es andere Faktoren, die die Entstehung einer Rotatorenmanschettenruptur begünstigen. Dabei sind Alter, Heben/Tragen von Lasten über 20 kg und Arbeiten mit handgeführten vibrierenden Werkzeugen zu nennen. Deshalb wurden die Daten hinsichtlich dieser Faktoren adjustiert. Auch einige Sportaktivitäten können das Risiko für die Rotatorenmanschettenruptur erhöhen. Deshalb wurden die Daten auch für Geräteturnen, Kugelstoßen, Speer- und Hammerwerfen, Ringen und Tennis adjustiert, und die sportliche Anstrengung wurde als Confounder behandelt. Die Ergebnisse stehen im Einklang mit Ergebnissen früherer Studien, die ebenfalls eine Risikoerhöhung für die Entstehung der Rotatorenmanschettenruptur durch Arbeiten auf oder über Schulterniveau zeigen. Eine genaue Dosis, die zu dieser Risikoerhöhung führt, wurde in der Literatur bisher nicht genannt. Die vorliegende Arbeit liefert die Evidenz für die Annahme eines erhöhten Risikos der Ruptur der Sehne des M. supraspinatus bei Arbeiten auf oder über Schulterniveau. Weiterhin besteht ein Potential für eine primäre Prävention, indem Arbeiten auf oder über Schulterniveau möglichst ganz vermieden wird. Daher sollte die Ruptur der Sehne des M. supraspinatus als eigene Berufskrankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen und die Betroffenen bei kumulativem Arbeiten von mindestens 3200 Stunden auf oder über Schulterniveau entschädigt werden.