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Mittelalterliche Handschriften aus dem Besitz der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt am Main
(2007)
Katalogregister im Wandel
(1988)
Textus cum commento
(1979)
Die Beobachtungen, über die ich an dieser Stelle berichten möchte, gelten der Texteinrichtung des handgeschriebenen und gedruckten Buches im späten Mittelalter. Zu einem buchtechnischen Problem eigener Art wird die Einteilung des Schriftraums dort, wo die Aufgabe gestellt ist, nicht den Text eines originären literarischen Werkes oder den Text eines Kommentars, sondern beide gleichzeitig - in synoptischer Anordnung - darzubieten. Mit dieser Schwierigkeit kann im 15. Jahrhundert der Schreiber einer Handschrift ebensogut wie der Setzer eines Druckes konfrontiert sein. Es handelt sich jedoch keineswegs nur um ein Problem des 15. Jahrhunderts. Die Aufgabe stellt sich überall dort, wo wissenschaftliches Denken, Lehre und Unterricht sich in der Form der Exegese, der Interpretation kanonischer Quellentexte vollziehen. Schon während der Karolingerzeit, stärker noch seit den Anfängen der Scholastik hatte das Buch, das als Lehr- und Studienmittel eng an die Unterrichtsformen der Kloster-, Dom- und Stiftsschulen, dann der Universitäten gebunden war, für die Koordination von Text und Kommentar eigene Darbietungsweisen entwickelt. Sieht man von einigen Sondererscheinungen ab, so lassen sich für das früh- und hochmittelalterliche Buchwesen fünf verbreitete Einrichtungstypen unterscheiden (1). Sie werden zur Grundlage auch für das handgeschriebene Buch und den Druck des 15. Jahrhunderts.
Der Dominikaner Hugo de Sancto Caso (um 1190-1263), seit 1225 im Konvent Saint-Jacques in Paris lebend, lehrte von 1230 bis 1235 als Magister der Theologie an der Pariser Universität. Um 1231/32 las er hier über die Sentenzen des Petrus Lombardus. Sein bisher noch unveröffentlichter Kommentar ist überwiegend als lectio continua, vereinzelt in Form von Marginalglossen zum Text der Sentenzen überliefert. Die bisher bekannt gewoldenen Handschriften hat zuletzt Th. Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatoruin Medii Aevi 2 (1975) Nr. 1983 verzeichnet. Von den dort genannten 36 Textzeugen gehören nach Kaeppeli 24 dem 13. Jahrhundert und 9 dem 14. Jahrhundet an; drei Handschriften stammen aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift Ms 573 der Universitätsbibliothek Leipzig, die Kaeppeli in das 14. Jahrhundert setzt, durfte nach Ausweis des Schriftbefundes eher in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Für die Überlieferung des Sentenzenkomnentars kommt ihr eine eigene Bedeutung zu - nicht wegen der Qualität ihres Textes, sondern deshalb, weil sie sich bei genauerer Untersuchung als ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars erweist. ...
Leben und Werk des aus Münzenberg/Hessen stammenden Algebraikers Konrad Landvogt (um 1500) hat Menso Folkerts 1992 in einer grundlegenden Untersuchung erstmals in Umrissen skizziert. Hauptsächlich gestützt auf vier Handschriften, die in der Universitätsbibliothek Uppsala aufbewahrt werden, faßte er zusammen, was sich aus diesen Quellen über die (ungedruckt gebliebenen) mathematischen Schriften Landvogts und über seinen Lebensumkreis (Studium in Erfurt, persönliche Beziehungen nach Arnsburg, Friedberg, Mainz, Worms) ermitteln läßt. Wie Folkerts selbst betonte, war es ihm nicht möglich, in jeder Hinsicht abschließende Nachweise zu bieten; weitere Detailstudien seien notwendig. Als Beitrag dazu verstehen sich die folgenden Ergänzungen.
Huwilogus
(2002)
Grammatisch-lexikalisches Lehrgedicht von 1246 Versen, mit lat. und dt. Glossierung. Der Titel (auch in der Form "Hugwilogus" bezeugt) ist mit Hilfe des Suffixes -logus aus dem Autornamen Hugutio in seinen spätmal. Varianten "Huwicio", "Hugwicio" gebildet. Als Verfasser nennt eine Prologglosse der Trierer Hs. einen Nicolaus Sehusen (Sehusen: ältere Namensform von Seesen, Kr. Gandersheim), während der Katalog der Erfurter Kartause das Werk einem Magister Nicolaus Engelhuß zuschreibt. Falls Sehusen Herkunftsbezeichnung ist, könnte Nicolaus Sehusen mit Nicolaus Engelhuß identisch sein. Mit dem 'Hubrilugus'-Wörterbuch des Hermann Kappel hat der 'Huwilogus' nichts zu tun. Überlieferung. Trier, StB , Hs. 1100/33, 8", 206r -240 r, Göttingen 1445, mit Kommentar; Wien, 3816, 175r -200v, "Gramatica Huhiligi", 15. Jh., aus dem Benediktinerkloster Mondsee, unvollst. Abschnitt aus Teil I "De nominibus", beginnend mit v. 194. Bezeugt sind ferner: ehem. Erfurt, Kartause Salvatorberg, M 25 (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 478, 16); ehem. Erfurt, Artistenfakultät, XX 5, "Hugwilogus de significatione terminorum", Legat des Baccalaureus Johannes Sune aus Gotha (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 171, 6f.). Das Werk beginnt mit einer kurzen Prosavorrede, die Zweck und Anlage erläutert (inc. "Ut benivolorum probitas grammaticali fructuositate salubrius roboretur" ...). Demnach ist es das Ziel des Verfassers, in Versform ("ut ergo opus memorie tenacius imprimatur") die Bedeutungen schwieriger Wörter festzulegen. Der Text (inc. "Lucrum fit questus, fit ceremonia questus ...") ist in zwei "Libri partiales" ("De nominibus"; "De verbis") gegliedert. Schwierigkeiten für den Lateinlernenden werden in erster Hinsicht von den Synonymen (z. B. "sanguis/cruor"), klangähnlichen Wörtern (Differentiae; z. B. "lepus/lapor") und mehrdeutigen Wörtern (Aequivoca; z.B. "dolus: 'prudentia'/'fraus' ") erwartet. Als lexikalische Autorität zitiert der Verfasser mehrfach "Hugwicio", d. h. den 'Liber derivatioilum' des Hugutio Pisanus. Daneben bezieht er sich wiederholt auf den 'Graecismus' des Eberhardus Bethuniensis; diesem steht der 'Huwilogus' dem Werktyp nach nahe, und ihm sind verschiedene Verse fast unverändert entnommen (z. B. entsprechen v. 2-6 des 'Huwilogus' den 'Graecismus'-vv. IX 4, 6, 10, 30, 44f.). Wie nicht zuletzt die Mitüberlieferung in den bezeugenden Hss. erkennen läßt, wurde das Werk im Studium der Triviumsfächer verwendet. Seine Wirkung blieb begrenzt. Die stellenweise eingestreuten dt. Worterklärungen im Text und im Kommentar der Trierer Hs. belegen, daß die Unterrichtspraxis nicht gänzlich ohne muttersprachliche Interpretamente auskam. Selbst im Merkvers ("Est castor beber, sed fiber dicitur otter", Kommentar f. 220 v) schließen sich Latein und Deutsch zusammen. Das Wiener Bruchstück bietet gleichfalls dt. Worterklärungen. L i t e r a t u r . LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238, bes. S. 233-238; P. BECKER, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier (Germania Sacra. NF 34), 1996, S. 166 Nr. 220; U. KOHNE, Engelhus-Studien (Scrinium Friburgense 12), 1999, S. 167-170.
Streler, Johannes OP
(1995)
Streler, Johannes OP I. Geboren vermutlicli noch vor 1390, trat St. frühzeitig in den Dominikanerorden ein. Sein Geburtsort ist nicht bekannt; nach einer Titelaufschrift der Frankfurter Hs. Ms. Praed. 20 war er "filius nativus" des Frankfurter Konvents. 1416 wirkte er, wie er selber berichtet, im Trierer Kloster als magister studentium. 1431 ließ er sich an der Univ. Wien als Student der Theologie einschreiben und hielt hier in den folgenden Jahren als Cursor biblicus und Sententiarius die zur Erlangung des Doktorgrades vorgeschriebenen Vorlesungen. 1439 wurde er zum Magister der Theologie promoviert. Eine Reise im Auftrag des Ordens (1432/33) und ein Aufenthalt in Frankfurt (1437) unterbrachen die Wiener Studienjahre. Im Frühjahr 1439, also noch während seiner Wiener Zeit, wählte ihn der Frankfurter Konvent zu seinem Prior. Im September 1440 immatrikulierte sich St. als Dr. theol. an der Univ. Köln. 1442- 44 ist er zeitweise in Straßburg und 1444-45 in Frankfurt nachweisbar. 1445 kehrte er als Professor der Theologie nach Wien zurück und nahm Vorlesungen auf. Im WS 1445/46 wählte ihn die theologische Fakultät zu ihrem Dekan; zur gleichen Zeit bekleidete St. das Amt des Vikars der österreichischen Nation innerhalb der Ordensprovinz Teutonia. 1448 begegnet er nochmals in Straßburg. 1451 -52 schrieb er das Augustinus-Florileg im Frankfurter Ms. Praed. 70. St. starb am 23. Okt. 1459. Sein persönlicher Bücherbesitz (darunter Autographen fast aller seiner Schriften) fiel dem Frankfurter Kloster zu. II. 1. St. gehört nicht zu den namhaften und wirkungsmächtigen theologischen Gelehrten des 15. Jh.s. Seine Hauptschriften waren dazu bestimmt, den Anforderungen des artistisch-theologisclien Studienganges an der Univ. Wien Genüge zu tun. Mehrere Opuscula, Vorlesungen und Predigten traten im Laufe der 40er Jahre hinzu. Mindestens vier Schriften sind unvollendet geblieben. Ob St. überhaupt mit der Absicht der Piiblikation schriftstellerisch arbeitete, bleibt zweifelhaft. Nennenswerte Verbreitung hat nach unserer gegenwärtigen Kenntnis keines seiner Werke gefunden; von den Predigten und den 'Informationes' abgeselien, liegen alle Texte bezeichnenderweise nur in autographer Überlieferung in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 20 und Ms. Praed. 60, vor. St. hat vor allem durch das gesprochene Wort: in Vorlesung und Predigt gewirkt. Seine Berufung in verantwortliche Ordens- und Universitätsämter zeugt von dem Ansehen, das er im Orden und in Kreisen der Wiener theologischen Fakultät besaß. Ungesichert bleibt die Autorschaft an den 'Quaestiones librorum de anima', die eine Aschaffenburger Hs. (Hofbibl., Ms. 47 a, f. 1 -50) einem Magister Johannes de Franckfordia zuweist. H. THURN (J. HOFMANN/H. THURN, Die Hss. d. Hofbibl. Aschaffemburg, 1978, S. 110) bezieht den Namen vermutungsgsweise auf Streler. Da St. sonst nicht unter diesem Namen bezeugt ist und eine Ordensbezeichnung fehlt, ist keine sichere Entscheidung möglich. VgI. auch Johann von Frankfurt. 1. 'Quaestiones in Aristotelis Metaphysica' (Frankfurt, Ms. Praed. 20, f. 326-330). Begonnen (in Wien?) im Winter 1431 "pro continuatione dierum vacantiarum". St. behandelt in kurzer Form ausgewählte Themen aus dem 1. und 2. Buch der 'Metaphysik' und bezieht u.a. Stellung zu den "opiniones Platonicorum". Mit L. II q. 6 bricht der überlieferte Text unvermittelt ab. 2. 'Dicta in librum Ecclesiasticum' (Ms. Praed. 20, f. 1 - 91). Als erstes exegetisches Thema ("primus cursus") wies die Wiener theologische Fakultär St. das Buch Ecclesiasticus zu. Wegen einer Reise mußte er die Anfang Nov. 1432 begonnene Vorlesung nach kurzer Zeit unterbrechen. St. konnte sie erst am 8. Juni 1433 mit c. 3 wieder aufnehmen und am 16. Nov. dieses Jahres abschließen. 3. 'Lectura in epistolas Pauli ad Timotheum' (Ms. Praed. 20, f. 92- 107; mit inseriertem Text). Nach FRANK, S. 211, las St. im Winter 1433134 über die beiden Paulus-Briefe, die ihm die Fakultät als Gegenstand des zweiten Cursus zugeteilt hatte. Der Text ist am Ende auf 1433 datiert; St. spricht hier die Hoffnung aus, zu gegebener Zeit über die Sentenzen lesen zu können ("Sperans eciam ad sentenciarum lecturam suo tempore pervenire"). 4. 'Lectura in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 111 - 152). Vollständig behandelt ist nur das 1. Buch der Sentenzen, und zwar anfangs in Anlehnung an den Kommentar des Wiener Theologen Heinrich Totting de Oyta. Beginnend mit I 15 löst sich St. von diesem Leitfaden (127 va: "Hic incipio dimittere questiones principales Magistri Henrici de Oyta"). Der Kommentar zum 2. Buch, begonnen am 13. Okt. 1434, bricht nach wenigen Seiten in der Erklärung von II 9 mitten im Satz ab. 5. 'Quaestiones in libros Sententiarum' (Ms. Praed. 20, f. 159 - 313). Ein vollständiger Zyklus von Vorlesungen, die im Unterschied zur stärker kursorischen 'Lectura' den Hauptinhalt der wichtigsten Distinktionen in scholastischer Form problematisieren. Neben Thomas und Albertus Magnus werden im Text und in marginalen Zusätzen vor allem Petrus de Palude (Pe. Pa.) und Michael (de Furno) zitiert, seltener Johannes von Sterngassen. St. begann die Vorlesung im Sommer 1434 und schloß sie spätestens Anfang 1436 ab. In einer Schlußklausel unterwirft er seine Darlegungen dem Urteil der Wiener und der Kölner Universität. 6. 'Lectiones super epistolam Pauli ad Romanos' (Ms. Praed. 60, f. 130- 133). St. beginnt die Auslegung mit einer Commendatio des von ihm gewählten Themas (Phil 3,21) und erörtert anschließend verschiedene Dubia, die sich auf die Paulus-Briefe insgesamt und speziell auf den Römerbrief beziehen. Vom Text des Römerbriefe selbst ist nur die Salutatio apostolica (1,1-7), also nur der Anfangsabschnitt des Exordiums (1,1- 17), behandelt. St. setzt sich hier namentlich mit den "Errores hereticorum" (Arius, Photius, Sabellius) auseinanauseinander und führt gegen sie in der Filiationsfrage thomistische Argumente ins Feld. Die Zuhörer werden mit "venerandi mei" angesprochen. Der Vortrag des Textes, begonnen in der Zeit um den 23. Sonntag nach Pfingsten, zog sich über die Wende eines nicht näher bezeichneten Jahres hin (132 va Lect. ult.: [...] "quam epistolam transacto anno dei nutu incepi"). 7. Eine in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 70, f. 1v, erwähnte "Lectura magistri Johannis Streler super prima canonica Johannis" ist nicht erhalten. 8. 'Lectiones super psalmos poenitentiales' (Ms. Praed. 60, f. 198-202). Ein umfänglicher Prolog handelt im I. Principale ausführlich von den einzelnen Worten des Titulus (tractatzis, septem, psalmorum, penitencialium); das 2. Principale geht wesentlich knapper auf die radix (den Urheber) und auf die utilitas der Bußpsalmen ein. Die Texterklärung selbst endet nach wenigen Spalten mit einer Auslegung zu v. 1-2 des ersten Bußpsalms, die um das Thema der Prädestination kreist. 9. Predigteil. Ohne ein zusammenhängendes Predigtwerk zu hinterlassen, ist St. seinen Ordens- und universitären Amtspflichten gehorchend zu verschiedenen Zeiten als Prediger aufgetreten. Wie er in Ms. Praed. 20, 187 ra, selbst bezeugt, hielt er 1434 am Wiener Schottenstift eine lat. Predigt zum Fest Mariae Geburt. Als Universitätsprediger übernahm er später in Wien Predigten zu Mariae Himmelfahrt (1439) und zum Weihnachtsfest (1445; FRANK, S. 212, 213). Eine Notiz in Ms. Praed. 60, 13 va (Straßburg, Anfang der 40er Jahre), hält fest, daß er "post prandium in conventu propter dedicacionem altaris" eine Evangelienstelle auslegte ("Applicavi donum sapientie apostolis [...]"). Neben Abschriften von Predigten Meister Ingolds überliefert der Sammelband Ms. Praed. 60 eine Reihe verfasserloser Sermones, von denen einige möglicherweise St. zuzuschreiben sind. Drei lat. Predigten eines Strelarius (zum 14., 16. und 17. Sonntag nach Pfingsten) finden sich eingestreut in eine De-tempore-Reihe, die der Pleban der Kirche im elsässischen Lautenbach 1448 aufzeichnete (Basel, UB, cod. A. X. 127, 130 r, 141 v, 142 v). Es handelt sich um kurze Predigtdispositionen, deren Verfasser - ähnlich wie häufig Meister Ingold in seinen Predigten - Dreizahl-Schemata zugrunde legt (z. B. 130 r "Dilectionem ostendit triplici signo: [...]"). Der Sermo zu Dominica 17 ist unvollständig. Die einzige bekannte dt. Predigt, gehalten von "meister Hans Strell anno 49 jor," hat Lc 17,17 "Seind nit zechen [Aussätzige] gereinigt? Wo sind die neun?" zum Gegenstand. Der Text wurde im Nürnberger Dominikanerinnenkloster St. Katharina aufgezeichnet (Nürnberg, StB, cod. Cent. V1, 52, 205 r - 218 r). 10. 'Miracula S. Theodulphi' (Ms. Praed. 60, f. 245 -247). In einem persönlich gefärbten Zusatz zur Abschrift einer Vita s. Theodulphi berichtet St. rückblickend von drei Heilungswundern, die der Heilige um 1416 in Trier an dem Dominikanerprior Giselbertus de Traiecto, dem Subprior Johannes Bolant und an einem Famulus des Domdekans bewirkt habe. Mit der Wendung "Et ego frater Johannes sacre theologie professor [...] ea que audivi et vidi non silebo" unterstreicht St. die Glaubwürdigkeit seines Berichts. 11. 'Informationes' (Basel, UB: cod. E.III.13 47 r; Abdruck: Löhr, 1924, S. 162). In sechs kurzen Sätzen äußert St. seine Lehrmeinung über unterschiedliche Wahlverfahren im Konvent, Fragen der Beichte und Absolution sowie über die unbefleckte Empfängnis. In diesem letzten Punkt vertritt St. ("BMV tenet conceptam sine originali") eine ihn im Orden isolierende Meinung. Außer den Niederschriften eigener Werke sind von St.s Hand zahlreiche Abschriften theologischer und moralphilosophischer Texte anderer Autoren erhalten. Nach örtlichen Vorlagen, zuweilen in Verbindung mit weiteren Schreibern kopierte und exzerpierte er während seiner Aufenthalte in Frankfurt, Straßburg und Köln, was ihm nützlich und bewahrenswert erschien. Predigten, darunter die des Meisters Ingold, sowie moralrheologische Kompendien jeder Art (Moralitates, Figurae Bibliorum, Florilegien), auch Fabeln (Aesopus, PS.-Cyrillus) und der 'Physiologus' fanden sein Interesse. Auf das Kölner Studium weist die Abschrift des Physik-Kommentars in Frankfurt, StB u. UB, Ms. Praed. 39. Unter den Ordensschriften sei das 'Opus indulgentiarum' des Domiilikaners Blandus de Pavorino (Frankfurt, Stadtarch., Dominikanerbuch 19) hervorgehoben. Das meiste, was er schrieb, war für den eigenen Gebrauch bestimmt, Knappe Bemerkungen über die Beschaffenheit der Vorlagen ("ex antiquissimo libro rescriptus; in albo sollempni libro in bona scriptura") verraten seinen Büchersinn. St. schreibt eine dichte, bewegungsreiche Gelehrtenkursive, deren Niveau durchweg unterhalb der Buchschrift bleibt. Literatur: ....
Harghe, Johannes
(1981)
Harghe, Johannes 1. Jo. Harghe de Holtzacia (300 vb) stammte aus Kiel (124 vb "Kilensis aliquis de tali ciuitate natiuo meo"; vgl. 337 rb "Holste ut ego holsaticus"). Die Harghes zählten zu den vermögenden und politisch einflußreichen bürgerlichen Familien der Stadt. Sie stellten vom 14.-16. Jh. mehrfach Ratsherren, so um die Mitte des 15. Jh.s den Bürgermeister Siverd Harge und den Kämmerer Tymmo Harge. J.H. kam 1444 - wohl anläßlich des Konzils - nach Basel; am 1. Mai 1444 hat er hier ein Amt ("officium" 300 vb) übernommen. Inhalt und harmonisch regulierte Buchschrift des von ihm geschriebenen lexikalisch-grammatischen Studienbandes lassen vermuten, daß H. noch in jüngeren Jahren stand und als Schreiber oder Sekretär tätig war. Seine letzte Äußerung bezieht sich auf die Auflösung des Konzils 1449 (54 vb). 2. H. bearbeitete um 1445 in Basel ein zweiteiliges (lat.-dt. und dt.-lat.) Vokabular. Überliefert als Haupttext des autographen philologischen Sammelbandes Basel, UB, cod. F IV 9 (aus dem Besitz des Basler Bischofs Johannes von Venningen, 1458-1478; seit 1439 Kanoniker am Basler Münster). Die Hs. vereinigt 14 Einzeltexte, teils Stücke aus dem Lektürekanon des Lateinunterrichts ('Disticha Catonis' ['Cato'], 'Facetus', 'Pamphilus', 'Physiologus'), teils stilistische, wortkundliche und grammatische Hilfsmittel ('De elegantia linguae Latinae', naturkundliche lat.-dt. Glossarien, Composita verborum; 1449 angefügt: 'Ars minor' des Donat und 'Doctrinale'). Schon in der Schlußschrift des lat. 'Vocabularius eloquentiae rhetoricorum et poetarum' (datiert 12./13.6.1445) verweist H. mit der Wendung "in nostro vocabulario" (430 rb) auf sein lat.-dt. Vokabular BI. I-300 (datiert 14.10.1445). 3. Nach dem Muster des namentlich in Norddeutschland verbreiteten 'Brevilogus' ist das Werk in drei grammatische Hauptteile ("principalia") gegliedert; doch schaltet H. die Indeklinabilien buchstabenweise in den Text des Verbarius ein (226 vb "secundum meum principale ... cum tercio meo principale"). Der Textanfang mit Prolog fehlt (Bl. I frei). Laut Schreibervers 300 vb schrieb H. "levitate stili clero ... iuvenili" (HÄNGER, S. 34 Anm. 32). 4. Verloren sind Anfangs- und Schlußglossen des außerordentlich stoffreichen dt.-lat. Teils Bl. 307*-388 (etwa 20.000 Lemmata; erhalten: Abele - Wust). Er steht typologisch, bedingt auch quellenmäßig in der Tradition der ostfälischen dt.-lat. Vokabulare der Zeit um 1400, die schon auf den 'Quadriidiomaticus' des Dietrich Engelhus gewirkt hatte. - Die Sprachform der Interpretamente und Lemmata, im Grundcharakter mnd., ist in doppelter Hinsicht uneinheitlich: neben die nordsächs. Formen des Holsteiners H. treten ostfäl. Formen seiner nd.-lat. Vorlage ("henne/hinne"; "offer/opper"); gleichzeitig bewirken ergänzende hd. Vorlagen oder der Aufenthalt tief im Süden des hd. Sprachgebietes einen Einschuiß hd. Wortgutes ("pfeffer/peper"). Literatur. G. POWITZ, NdJb 86 (1963) 99 Anrn. 50; K. GRUBMÜLLER, Vocabularius Ex quo, 1967, S. 220 Anm. 1; H. HÄNGER, Mhd. Glossare u. Vokabulare in schweiz. Bibl. bis 1500, 1972, S. 34f.; F.G. BECKER, Pamphilus, 1972, S. 19-21.
Johannes de Mera
(1983)
Johannes de Mera Mal. Beiname: Johannes Grammatica (Mainz, St., cod. I 53d, v. J. 1372, 2vb). 1. Geboren wohl in dem Dorf Meer (zw. Antwerpen und Breda; vgl. A. WELKENHUYSEN, Archives et Bibliotheques de Belgique 50 [1979] 544), lebte J. 1350 in Antwerpen, 1354 in Mecheln. Um die Mitte des 14. Jh.s verfaßte er zwei lat. Wörterbücher, den 'Puericius' und den 'Brachylogus'. J. schrieb für die Schule (utilitatem parvulorum et scolarium prospiciens). Der cod. Vat. lat. 10062 überliefert unter seinem Namen auch eine kleine Sammlung von Briefmustern (Dictamina) und legt ihm den Magistertitel bei. 2. Über die Entstehung der Wörterbücher äußert sich J. in zwei metrischen Epilogen. Danach beendete er den 'Puericius' am 12.März 1350 in Antwerpen (älteste Hs., Erfurt, Wiss. Bibl., cod. Amplon. Q27, datiert jedoch 7.5.1349). In den folgenden Jahren revidierte er den Text "stricta lectura"; die zweite durchgesehene Auflage ("quasi rectus") wurde am 1. Sept. 1354 in Mecheln abgeschlossen und erhielt den Titel 'Brachylogus'. Überlieferung. POWITZ, S. 206-208 U. 216. Zu ergänzen: Salzburg, UB, cod. M II 100, 15. Jh., scripta ... a Petro cuiusdam Stanislai; f. 1-58 Register, f. 60-437 'Brachylogus' qui et Sertum intitulatur. 3. 'Puericius' und 'Brachylogus' sind derivatorische Wörterbücher in der Nachfolge der 'Magnae Derivationes' des Huguccio Pisano. Als ergänzende Quellen benutzt J. vor allem das Bibelwörterbuch des Guilelmus Brito und die grammatisch-lexikalischen Lehrgedichte des Alexander de Villa Dei ('Doctrinale'), Eberhardus Bethuniensis ('Graecismus') und Johannes de Garlandia. Sein Hauptziel ist die didaktische Umsetzung: der Stoffreichtum der großen Wörterbücher, deren "tediosa prolixitas" den Lernenden verwirrt, soll auf das Maß eines für Schul- und Studienzwecke brauchbaren Handwörterbuchs ("opusculum breve compendiosumque") zurückgeführt werden. Gleichwohl übertreffen beide Werke die Lexika des Huguccio und des Guilelmus Brito an Umfang. Um das Nachschlagen zu erleichtern, gab J. selbst alphabetische Wortindices bei, wie sie auch die Huguccio-Überlieferung kennt. 4. Verwendung der Wörterbücher für Schule und Studium ist nur selten unmittelbar bezeugt. Hauptträger der Überlieferung sind Welt- und Ordensgeistlichkeit (hier vor allem Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser). Die stärkste Wirkung wird in den Jahrzehnten um 1400 erreicht. Von Brabant aus wandern die Wörterbücher nach Osten (Maas, Mosel, Niederrhein), gelangen von hier aus nach Westfalen, Thüringen, Preußen und Böhmen, gleichzeitig rheinaufwärts (Frankfurt, Basel). Insgesamt bleibt die Bezeugung mit 15 bisher nachgewiesenen erhaltenen Hss. vergleichsweise schwach (Huguccio 210, 'Vocabularius Ex guo' etwa 250 Hss.). In Norddeutschland ist die Wirkung durch die um 1400 konzipierten alphabetischen lat.-dt. Wörterbücher gleichen Formats ('Brevilogus'; 'Vocabularius Ex quo'; Vokabulare des Dietrich Engellius) eingeschränkt worden. Ein später Nachklang ist es, wenn gegen Ende des 15. Jh.s - namentlich von niederländischen Schulphilologen - 'Puericius' und 'Brachylogus' gemeinsam mit anderen Wörterbüchern zu Autoritäten erhoben werden und wenig später als Ziele humanistischer Polemik, insbesondere des Erasmus-Kreises, ein letztes Mal Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Literatur. J.P. GUMBERT, Die Utrechter Kartäuser u. ihre Bücher im frühen 15, Jh., 1974, S. 127; G. POWITZ, J. de M., ein Brabanter Lexikograph d. 14. Jh.s, Mlat. Jb. 13 (1978) 204-216.
Konrad von Zabern C. 'Gedicht vom Seelenheil' (52 vv., dt.). Überlieferung. Frankfurt a.M., StB u. UB, Ms. Barth. 99, 333 r-v, um 1450; vgl. GÜMPEL, 1956, S. 153f. Die Hs. gehört zu einer Gruppe theologischer Sammelbände aus dem Umkreis der Univ. Heidelberg (G. POWITZ/ H. BUCK, Die Hss. d. Bartholomaeusstifts u. d. Karmeliterklosters in Frankfurt a.M., 1974, S. XIIIf.; XXII; 213; zu Ms. Barth. 99: S. 220-227). Ausgaben. F. PFAFF, Germ. 25 (1880) 105f.; E. MARTIN, Straßburger Stud. 3 (1888) 238-240. Dem Gedicht K.s voraus gehen von gleicher Hand die 1446 verfaßten Artikel des Heinrich Toke und Heinrich Zolter gegen das Hostienwunder von Wilsnack. Im Einklang mit der wallfahrts- und wunderkritischen Tendenz dieser Artikel wendet sich K. gegen fehlgeleitete Mirakelgläubigkeit, wie sie "frauwen unde man" (v. 5) der Pilgerscharen beherrscht, die an der Gnadenstätte Genesung von körperlichen Leiden erhoffen und dabei die Sorge um das Seelenheil aus den Augen verlieren. Genannt werden die hessischen und rheinpfälzischen Wallfahrtsorte Rodenberg, Armsheim (Heiligblutwallfahrt) und Hirzenhain (Marienwallfahrt). Eine lat. 'Roboratio teutonici dictaminis', die von der Dekretale 'Quum infirmitas' (X 5.38.13) ausgeht, und mehrere kritische Notabilien zum Mirakelwesen sichern die Tendenz des flugschriftartigen Gedichts gelehrtdogmatisch ab. Selbstnennung des Verfassers und abschließende Kopistenermahnung verraten eine den kunstlosen Versen kaum angemessene literarische Bewußtheit.
Kappel, Hermann, von Mühlhausen 1. H.K. (Cappil), Verfasser des 1at.-dt. "Hubrilugus"-Vokabulars, ist 1424 und 1425 im thüringischen Mühlhausen als Geistlicher nachweisbar (Repertorium Germanicum IV 1, S. 1367, 252; IV 2, S. 1943). Als Notar, gleichzeitig Gerichtsschreiber am Mainzer geistlichen Gericht urkundet er um die Jahreswende 1425/26 in Frankfurt a. M. und Oberems/Ts. (L. GERBER, Die Notariatsurk. in Frankfurt a.M.im 14.u. 15.Jh.,1916,S.3 Nr. 69; S. 117). 2. Überlieferung. Mainz, StB, cod. I 601 (Untermaingebiet 2. Viertel 15. Jh.s; aus der Mainzer Kartause); Tübingen, UB, cod. Mc 341, geschr. 1463 von Johannes de Bylstein tunc temporis scolaris in Gruningen (Markgröningen bei Ludwigsburg). Eine weitere Hs. benutzte um die Mitte des 15. Jh.s der Basler Dominikaner Stephan Irmy (Exzerpte in der Basler Hs. B V11 31; vgl. G. MEYER/M. BURCKHARDT, Die mal. Hss. d. UB Basel, Abt. B. 1, 1960, S. 805, 814). 3. Verfassername und Werktitel gehen aus den - im übrigen völlig abweichenden - Prologen der Mainzer und Tübinger Hs. hervor. Das Vokabular heißt "Hubrilugus", weil seine lat. Textteile vorwiegend aus den Wörterbüchern des Hugucio und des Guilelmus Brito sowie aus dem "Vocabularius Lucianus" kompiliert wurden. Die Titelkontamination aus den Anfangssilben der Quellennamen ist angeregt durch den Sigelgebrauch des philologischen Fachschrifttums; ähnlich arbeitet die mlat. Memorialversifizierung ('Cisioianus'). Die literarische Künstelei der Titelbildung wird im Prolog-Akronym der Tübinger Hs. noch überboten. Nach Inhalt und Umfang hat der 'Hubrilugus' den Charakter eines Handwörterbuchs üblichen Zuschnitts. Es wurde, wie die Oberlieferung bezeugt, im Unterricht der Lateinschulen und für Klosterstudien benutzt. Vom md. Westen aus drang das Werk nach Südwestdeutschland vor; seine Wirkung insgesamt blieb gering. Literatur. L. DIEFENBACH, Glossarium Latino-Germanicum mediae et infimae aetatis, 1857, S. XV Hs. Nr. 17; A. DIEHL, in: Gesch. d. humanist. Schulwesens in Württemberg 1,1912, C. 173 Anm. 90; H. SCHREIBDER, Die Bibl. d. Mainzer Kartause, 1927, S. 111; LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 44, 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238.
Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.
Das "Catholicon", eine grammatisch-lexikalisclie Enzyklopädie, verfaßt von dem italienischen Dominikaner Johannes Balbus, wurde am 7. März 1286 in Genua vollendet. Das Buch erlangte binnen weniger Jahrzehnte das Ansehen eines philologischen Standardwerkes und wurde bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts in vielen Hunderten von Abschriften verbreitet. Es zeugt von dem hohen Ansehen der "Summa que vocatur Catholicon", daß sie zu den ersten Werken gehörte, deren sich der Buchdruck bemächtigte. Insgesamt 24 Ausgaben des voluminösen Textes sind bis zum Jahre 1500 in Mainz, Augsburg, Straßburg, Nürnberg, Venedig, Lyon und Paris erschienen. Die berühmte Erstausgabe des "Catholicon" (Mainz 1460; GW 3182) ist seit langem, namentlich seit den grundlegenden Untersuchungen von Gottfried Zedler (1905) Gegenstand der Inkunabelforschung. Die druckgeschichtlichen Fragen, die sich mit der Editio princeps verbinden, sind seitdem -und unter gänzlich neuartigen Aspekten gerade in jüngster Zeit - intensiv erörtert worden. Der Vorrang dieser Fragestellungen war so stark, daß für die Klärung der buchgeschichtlichen Zusammenhänge wenig Raum geblieben ist. An dieser Stelle setzt der folgende Beitrag ein. Er versucht in einer ersten Annäherung, die handschriftliche Überlieferung des "Catholicon" und die Anfänge seiner Verbreitung im Druck als Kontinuum zu sehen....
Das Glossar des Chronisten Dietrich Engelhus hat das Gruppenschicksal der lateinisch-deutschen Wörterbücher des Spätmittelalters geteilt. Als im 18. Jahrhundert das gelehrte Interesse an diesen Denkmälern erwachte, waren es in erster Hinsicht Forscher mit Neigung zu etymologischen und wortgeschichtlichen Studien, die ihnen Beachtung schenkten. Sie erkannten, daß diese Texte bei der Erfassung und Deutung des Wortgutes der älteren Sprachstufen wertvolle Dienste zu leisten vermochten - eine Einsicht, die in der Frühzeit der germanischen Philologie dank den Arbeiten von Hoffmann von Fallersleben, Franz Joseph Mone, Wilhelm Wackernagel und Lorenz Diefenbach allgemeiner durchdrang. Seitdem haben Mundartforscher, Lexikographen und Grammatiker stetig auf diese Quellen zurückgegriffen und sich bemüht, ihnen Aufschlüsse über die Geschichte der Wortformen und Wortbedeutungen, über die zeitliche und räumliche Geltung im Wettbewerb stehender Bezeichnungen abzugewinnen. Unter diesen Gesichtspunkten rückte auch das Glossar des Dietrich Engelhus in das Blickfeld der deutschen und insbesondere der niederdeutschen Sprachforschung. ...
Einführung und Bibliographie zu Johann Leonhard Frisch, Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch (1741)
(1975)
Im Jahre 1741 veröffentlichte der Rektor am Berliner Gymnasium zum Grauen Kloster Johann Leonhard Frisch sein ,,Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch". Der stattliche zweiteilige Quartband, 1169 dreispaltige Textseiten umfassend und durch ein ausführliches lateinisches Register erschlossen, war die Frucht gründlicher Vorarbeiten, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahrzehnten erstrecken. Als Frisch sein sprachwissenschaftliches Lebenswerk vollendete, stand er im Alter von 75 Jahren. Auf den Gang der Vorstudien, auf Ziel und Methode der lexikographischen Arbeit hatten im Laufe der Jahrzehnte die Wörterbuchtheorie und die philologischen Forschungen der Zeit Einfluß gewonnen. Es prägt sich in dem Werk jedoch auch die Persönlichkeit Frischs aus. Als etwa Fünfundzwanzigjähriger hatte er den Mut gehabt, das große Vorhaben eines deutschen Wörterbuchs in Angriff zu nehmen. ...
Exempel in Vers- oder Prosaform, in lateinischer Sprache oder in volkssprachlichen Versionen sind aus den späteren Jahrhunderlen des Mittelalters in hoher Zahl überliefert. Neben den großen eigenständigen Exempla-Kompilationen waren es vor allem Enzyklopädien, Chroniken, Predigtsammlungen und Erbauungsschriften, die eine Vielzahl von Exempeln in sich aufnahmen und in ihren Bereichen weitergaben. J.-TH. WELTER hat der Gattung bereits 1927 einen umfassenden literaturgeschichtlichen Überblick gewidmet. Für elementare, auf Einzeltexte gerichtete Nachforschungen stellte F. C. TUBACH mit dem 1969 veröffentlichten 'Index exemplorum' einen nützlichen Wegweiser bereit. TUBACHS Werk hat auch zur näheren Bestimmung des im folgenden mitgeteilten kleinen Handschriftenfundes beigetragen. ...
Das im 13. Jahrhundert gegründete Kloster der Franziskaner oder Barfüßer besaß seit früher Zeit eine Büchersammlung. Um im Sinne des Ordens als Seelsorger und Pfleger der Armen wirken und im Kloster entsprechend der Regel leben zu können, benötigten die Konventualen einen Grundbestand von Schriften, namentlich für Predigt und Beichte, Gottesdienst und Andacht, später auch für theologische Studien. Über Umfang und Zusammensetzung der Bibliothek in älterer Zeit fehlen Nachrichten. Zu den Handschriften, die der Konvent im Laufe des 13.-15. Jahrhunderts erworben hatte, traten nach dem Aufkommen des Buchdrucks Drucke in größerer Zahl hinzu. Als das Kloster 1529 im Zuge der Reformation aufgehoben wurde, gingen die zu dieser Zeit vorhandenen Bücher in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Wie in anderen protestantischen Städten bildete der Rat mit dem Buchbesitz des Klosters, soweit er für diesen Zweck brauchbar erschien, einen Grundstock zur Errichtung einer öffentlichen Bibliothek. Für diese von den lutherischen Praedikanten verwaltete Sammlung, die aus Mitteln des städtischen 'Almosenkastens' unterhalten wurde und vor allem dem Kirchen- und Schulwesen dienen sollte, ist im 16. Jahrhundert der Name 'Bibliotheca Publica in monasterio Minorum Francofurti' bezeugt. 1668 vereinigte der Rat die bis dahin stark angewachsene städtische 'Barfüßerbibliothek' mit der Ratsbücherei zur Stadtbibliothek.
Geschichte der Textüberlieferung der antiken und mittelalterlichen Literatur. Bd. 1 - 2 [Rezension]
(1966)
Was vermag Paläographie?
(1997)
Referat gehalten am 5. März 1975 in Stuttgart anläßlich einer von der Deutschen Forschungsemeinschaft veranstalteten Arbeitstagung von Handschriftenbibliothekaren. Das Vortragsmanuskript wurde für den Druck leicht überarbeitet und um einige ausgewählte Literatur- und Abbiidunganachweise erweitert. Der Charakter einer thesenhaften Ubersichtsskizze, die der angestrebten Diskussion lediglich Themen zur näherne Erörterung aufweisen sollte, ist beibehalten.
Hubrilugus und Huwilogus
(1964)