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Musikalische Unterweisung hat einen festen Platz auf allen Stufen des mittelalterlichen Bildungssystems […]. Für die vielfältigen rhythmischen, mnemotechnischen und intensivierenden Beziehungen, die Musik mit lehrhaftem Sprechen eingeht, ist der lebenspraktische Hintergrund entscheidend. Vor allem im monastischen Kontext nahm die Vermittlung von Musik einen zentralen Platz ein, da Musikkenntnisse für die gemeinschaftlich gesungene Liturgie unabdingbar waren. […] Die Musiklehre ermöglichte die Aneignung theologischer Konzepte und übernommener Lehrinhalte; Singen und der mentalis iubilus auf den Seeleninstrumenten wurden von da aus zu einer zentralen Ausdrucksform der persönlichen Andacht. Das wird im 15. Jahrhundert in der von der devotio moderna inspirierten Reformbewegung von Bursfelde besonders sichtbar, da sich aus dieser Zeit nicht nur liturgische Handschriften, sondern auch Andachtsbücher und Berichte über den Umgang mit Musik innerhalb der Reformbewegung erhalten haben. […] Die Ebstorfer Schulhandschriften, die Liederbücher aus Wienhausen und Ebstorf und die Medinger Andachtsbücher bieten reiches Anschauungsmaterial für die Vermittlungsleistung spätmittelalterlicher geistlicher Musik. Ein besonderer Akzent wird dadurch gesetzt, dass volkssprachige Musikformen gleichberechtigt einbezogen und in das Liedrepertoire und die Andachtsübungen integriert werden. Im Folgenden frage ich daher danach, wie sich unter den Bedingungen der liturgischen Erneuerung Ende des 15. Jahrhunderts die Unterrichts- und Musizierpraxis der Nonnen in neue, musikalisch inspirierte Andachtsmodelle umsetzt.
Wie arbeitet ein spätmittelalterlicher Verfasser didaktischer Texte, wenn er sein Material zusammenstellt? Orientiert er sich an Florilegien, die ihm einen Fundus an Autoritätenzitaten zur Verfügung stellen, welchen er dann nach Bedarf verwenden kann? Benutzt er so etwas wie einen Zettelkasten, in dem er sich einzelne Dicta und Sentenzen zusammenstellt, und die er immer wieder neu sortiert? Oder arbeitet er vielleicht doch in einer Bibliothek mit Texten, die ihm nicht nur Zitate, sondern auch Kontexte für seine eigene Umsetzung des Materials liefern und es ihm erst ermöglichen, kompetent auf die Inhalte der vorhandenen Texte zurückzugreifen? […] In der Vorbereitung zur Neuedition des ›Ritterspiegels‹ sind wir den Autoritätenzitaten nachgegangen. Nicht immer ließ sich zu dem jeweils genannten Autor eine passende Vorlage zu finden, insbesondere die Identifikation von Zitaten der Kirchenväter (Gregorius, Augustinus, Cassiodorus, Hieronymus) machte größere Schwierigkeiten. Mitunter kommen mehrere mögliche Quellen in Betracht. Aussagen etwa, für die Rothe Aristoteles oder Seneca als Autorität angibt, könnte er aus Zusammenstellungen wie den ›Auctoritates‹ exzerpiert haben. Angesichts der Übereinstimmung zwischen den Sentenzen und Dicta in den Exzerpten und den umfassenderen Originaltexten ist jedoch aus dem Einzelzitat in der Regel nicht entscheidbar, ob das Florilegium oder das Original zitiert wurde. Umso aufschlussreicher sind solche Quellenfunde, die signifikante Besonderheiten aufweisen. Eine derartige Quelle ist mir auf der Suche nach Vorlagen für die Memento-Mori-Teile und die Ubi-sunt-Topik in prägnanter Weise aufgefallen und soll im Vordergrund der folgenden Ausführungen stehen. Sie spricht meiner Ansicht nach deutlich gegen die Florilegienthese, zumindest relativiert sie diese.
In der Renaissance der Beschäftigung mit Johannes Rothe, die in den letzten Jahren zu erleben ist, wird besonders die Editionslage ganz neu aufgestellt. Mit den Editionen des ›Elisabethlebens‹, der ›Eisenacher Chronik‹ und der ›Landeschronik‹ liegen drei Werke erstmals in wissenschaftlichen Ausgaben vor. Die von Christoph Huber mit Pamela Kalning vorgelegte Neuausgabe des ›Ritterspiegels‹ erschließt das Werk und Rothes Arbeitsweise eingehend. Bald ist mit dem Abschluss der Ausgabe der ›Geistlichen Brustspange‹ durch Jens Haustein zu rechnen, die endlich einen Text veröffentlicht, der schon vor einem Dreivierteljahrhundert in den Druck gebracht werden sollte, und damit die letzte Lücke im Zugang zu Rothes Werken schließt. Es besteht also jetzt die Gelegenheit, das Oeuvre Revue passieren zu lassen und grundlegende Fragen, wie die nach seinem Einsatz didaktischer Sprechweisen, in Querschnitten zu untersuchen.
Waldweib, Wirnt und Wigalois : Die Inklusion von Didaxe und Fiktion im parataktischen Erzählen
(2009)
Die ‘Tugend’ des Erzählers besteht in seiner spezifischen Kunst des Erzählens. Was jedoch die Kunst des Erzählens als ‘Kunst’ ausmacht, ist in mittelalterlicher volkssprachiger Literatur schwer zu fassen. So könnte bereits der Begriff der ‘Kunst’ in die Irre führen, insofern er die pragmatischen Interessen der Unterhaltung oder der Belehrung von anachronistischen Literarizitätskriterien her zurückdrängt. Im Spannungsfeld dieser Überlegungen gehört es zur lange bekannten Crux mittelalterlicher volkssprachiger Literatur, dass eine Dichtungslehre, eine Poetik nicht existiert. Versuche, diese implizit zu erstellen, gibt es gleichwohl. […] Wie schwierig es jedoch nach wie vor ist, poetologische Richtlinien verbindlich vorzustellen, die nicht mit der argumentativen ‘Schwundstufe’ Didaxe o d e r Fiktion – Fiktion verstanden als Sinnvermittlung über ein frei durchkomponiertes Material – argumentieren, zeigt sich letztlich auch daran, dass im Bereich der Lyrik erst jetzt dezidierte Versuche auf breiterer Basis unternommen werden, über die Frage nach Gattungsinterferenzen die Möglichkeit einer impliziten Poetik abzutasten, die Sangspruch und Minnelyrik erfasst, dass die Versuche im Bereich der narrativen Kleinformen zu einer in hohem Maß disparaten Diskussion geführt haben und dass auch im Geltungsbereich des volkssprachigen Romans nicht nur das Ausmaß der Anleihen bei der antiken und mittellateinischen Poetiktradition nach wie vor umstritten ist, sondern auch die implizit entwickelten Ansätze, wie sie Haug vorgestellt hat, historisch stärker zu differenzieren wären. Unter dem Stichwort der ‘Historischen Narratologie’ sind hier weiterführende Arbeiten zu erwarten. Die folgenden Ausführungen verstehen sich als Beitrag in dieser Richtung.
Der ›Straßburger Alexander‹ ist seit jeher in der Forschung als bedeutendes Zeugnis der Ausformung frühhöfischer Epik gewürdigt worden. […] Er ist eine stark erweiternde und einen ganz neuen Handlungsteil hinzufügende Bearbeitung einer kürzeren Dichtung, die uns in der großen Vorauer Sammelhandschrift bezeugt ist. Christoph Mackert […] sieht den ›Vorauer Alexander‹ als eine Dichtung an, mit der laienadlige Rezipienten dazu „angeleitet“ werden, „sich phantasierend von impulsiver Unbesonnenheit zu distanzieren und die Notwendigkeit einer Vereinigung von sapientia et fortitudo zu bejahen“ […] Der folgenden Darstellung liegt die Vermutung zugrunde, dass sich das ‘Lehrhafte’ solcher Dichtungen unter anderem dadurch präzise erschließen lässt, dass erzählte Dinge in ihren möglichen Funktionen sorgfältig analysiert werden. Solche Dinge könnten dann (funktionsäquivalent etwa zu Figuren, die nur in einer bestimmten Situation einer Erzählung bedeutsames Gewicht haben und diese Szene dann in der Erinnerung des Rezipienten ‘repräsentieren’ können) als ‘Merkgegenstände’ für Handlungssequenzen fungieren.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lyrik Hartmanns von Aue zunehmend in den Blickpunkt des Forschungsinteresses gerückt. Gelegentlich hat dies überraschende Kommentierungen bis hin zu gänzlich neuen Deutungen gezeitigt, deren Anliegen es ist, das konventionelle Hartmannbild um die in den bekannten Minneabsagen, dem dritten Kreuzlied (MF 218,5) und dem sog. ‘Unmutslied’ (MF 216,29), bereits vorbereitete Komponente einer Kritik an der höfischen Minne zu erweitern oder entsprechend schärfer zu profilieren. Eines der Lieder, die unter das Vorzeichen einer Kritik Hartmanns an Grundwerten der Hohen Minne geraten sind, ist das dreistrophige stæte- Lied, MF 211,27. Man hat sich angewöhnt, seine Aussagen als ‘ironisch’ zu verstehen, und beruft sich damit zunächst auf den unüberhörbar originellen Tenor des ersten Stollens seiner Eingangsstrophe. Dabei gründet sich der ‘Ironieverdacht’ auf die geläufig gewordene Voraussetzung einer schon mit der originären Konzeption gegebenen Einheit des dreistrophigen Liedes. Diese Voraussetzung gilt es im folgenden kritisch zu überprüfen.
Von den im Folgenden veröffentlichten Strophen finden sich in der weiterhin unentbehrlichen Reinmar-Ausgabe Gustav Roethes nur ein paar Zeilen. Es handelt sich um den Schlussteil der unten mit III. bezeichneten Strophe, die damit also nur partiell als unediert gelten kann (bei Roethe Nr. 252). Dieses Textstück hat Roethe nach einem Pergamentblatt ediert, das um 1855 von Wilhelm Crecelius zusammen mit anderen Fragmenten im Archiv der Fürsten von Ysenburg auf Schloss Büdingen entdeckt worden war. Er machte seine Funde 1856 in der ›Zeitschrift für deutsches Altertum‹ bekannt, unterließ allerdings bei dem dann von Roethe aufgenommenen Textfragment einen Hinweis auf Reinmar. Unter den von Crecelius veröffentlichten Funden waren auch einige Blätter, die derselben Handschrift angehört haben mussten wie das genannte Blatt. Bei seinen Nachforschungen im Büdinger Archiv waren Crecelius freilich mehrere Blätter entgangen. Eines dieser Blätter, das den fehlenden Anfangsteil der erwähnten Strophe enthält, tauchte im Jahr 1912 auf. Es wurde vom Archiv an Otto Behaghel nach Gießen zur Bestimmung gesandt, der es mit einer Transkription zurückschickte, jedoch die Zusammengehörigkeit der beiden Blätter und damit auch der beiden Textstücke nicht erkannt hatte. Erst bei der Arbeit am ›Repertorium der Sangsprüche und Meisterlieder‹ konnte 1986 der Zusammenhang festgestellt werden. Dabei ergab sich auch, dass der nunmehr vervollständigten Strophe zwei andere Strophen vorausgehen, die bis dahin vollkommen unbekannt waren. Sie werden hier nun erstmals gedruckt.