BDSL-Klassifikation: 15.00.00 19. Jahrhundert > 15.14.00 Stoffe. Motive. Themen
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Aus historischen Analysen geht hervor, dass das Offizierskorps der österreichischen Armee nach der März-Revolution 1848 gesellschaftlich abgekapselt und isoliert war und dabei einen militärisch-aristokratischen Habitus entwickelte, der zu dem bürgerlichen in scharfem Gegensatz stand. Der Korpsgeist orientierte sich am Adel, obwohl gerade der Hochadel sich eher mit den Großbürgern zu arrangieren begann und Heiraten zwischen dem niedrigeren Militäradel und Angehörigen des Hochadels kaum vorkamen. Die Masse der Offiziere wurde bürgerlich und bitterarm, auch zu arm, um heiraten zu können; aber feudale Denkungsart gab den Ton an, ausgenommen in den technischen Waffengattungen der Artillerie und des Pionierwesens, in denen bürgerlicher Wissensdurst vorherrschte. Es entsteht ein in mancher Hinsicht recht paradoxes Bild vom österreichischen Offiziershabitus: das eines Mannes der "Praxis", der eher "grob" ist, für den Exerzieren und Reglement, somit "Disziplin" im engsten Sinne, am wichtigsten sind, der aber trotz aller Tapferkeit auf dem Schlachtfeld zu strategischer Entschlossenheit und schnellem Entscheiden nicht in der Lage ist. Warum das so ist, ist nicht ohne weiteres zu klären. Neben sogenannten "Ego-Dokumenten" ist es vor allem belletristische Literatur, von der man sich einigen Aufschluss erhofft. Insbesondere kann die Literatur helfen, jene Gefühle darstellbar zu machen, die zur Disposition männlicher Todesbereitschaft auch schon im Frieden beitragen, wobei dem Paradoxon des Nebeneinanders von tollkühner "Schneid" und Entscheidungsschwäche wie Passivität im habsburgischen Habitus nachgespürt werden soll.
Gutachterlichkeit
(2010)
Michael Niehaus bezeichnet mit dem Begriff der Gutachterlichkeit die Sprechweise, in der sich die Subjektposition des Gutachters niederschlägt. Er skizziert und diskutiert den kriminalpsychologischen Diskurs über die Zurechnungsfähigkeit des Täters, insbesondere auch den Ansatz von Johann Christian August Heinroth. Die Logik der Textsorte Gutachten im Vormärz betrachtend, stellt Niehaus Ähnlichkeiten zur literarischen Fallgeschichte fest. Dies wird am Beispiel der Darstellung einer Giftmischerin in der "Geheimräthin Ursinus" aus dem "Neuen Pitaval" und am Fall Woyzeck vorgeführt. Es zeigt sich, dass die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Täters das Literatur- mit dem Rechtssystems verbindet, insofern Gutachten dazu tendieren, den Delinquenten nicht nur hinsichtlich seiner Zurechnungsfähigkeit im Augenblicke der Tat zu beurteilen, sondern auch hinsichtlich seiner Verantwortlichkeit für seine Lebensführung, die zu der Tat geführt hat. Die Gutachten werden dann geradezu literarisch, während die Literatur gutachterlich wird.