BDSL-Klassifikation: 15.00.00 19. Jahrhundert > 15.11.00 Vormärz und Revolution 1848
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Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte hat aus der Kritik an der französischen Menschenrechtserklärung gelernt, dass es Menschenrechte weder ohne System der Rechte und Pflichten des Bürgers noch ohne Verankerung in der einschlägigen Organisation der Staatsorgane geben kann, die gleichzeitig die Freiheit und die Einheit des Volkes sichern. Außerdem sieht die den Reichsgesetzen zugrunde liegende Auffassung keine Grundrechte ohne Verankerung im zu schützenden geistigen Leben des Volkes vor. Unter dem Einfluss der Rechts- und Staatsphilosophie J. G. Fichtes und Hegels wurden im Vormärz rechtsphilosophische Theorien entwickelt, die individuelle Menschenrechte nicht abstrakt, sondern nur in einem "System des Rechts" aufeinander bezogener Komponenten gelten lassen, das den Menschen grundsätzlich als gesellschaftliches Wesen betrachtet und dem eine organische und geistige Auffassung der Gesellschaft zugrunde liegt. [...] Das Jahrbuch erforscht diese Zusammenhänge; neben der – vor allem – rechtsphilosophischen Inspiration der einzelnen spezifischen Aspekte der Grundrechte geht es um die folgenreiche Besetzung des politischen sowie imaginativen Ausdrucksraumes der Vormärz-Zeit durch die Idee der Menschenrechte, die sowohl in Bezug auf einzelne Grundrechte wie auch im Blick auf ihre Fundierung in der Klassischen Deutschen Philosophie, die Frage nach Frauenrechten als Menschenrechten, Protagonisten wie Friedrich Hecker oder den Zusammenhang von Menschenrechtsidee und Musik betrachtet werden.
Die USA - Terra incognita für die meisten Europäer im frühen und mittleren 19. Jahrhundert - spielten als Modell staatswissenschaftlichen, verfassungsrechtlichen und politischen Denkens bei den Vertretern und Verteidigern der monarchischen Herrschaft und ihres Machtgefüges genauso wie bei den Anführern und Anhängern gemäßigter und radikaler Reform-, Oppositions- und Widerstandsbewegungen, aber auch an deutschen Universitäten und Akademien, in literarischen und philosophischen Zirkeln, in Unternehmer- und Verlegerkreisen, Künstlerbünden und der medialen Öffentlichkeit eine zentrale Rolle. Zugleich stellte die Neue Welt ein Sehnsuchtsziel für Freiheitsliebende, politische Flüchtlinge, Auswanderungswillige und Wirtschaftsmigranten, aber auch bisweilen die gefürchtete Endstation für verbannte Gefangene dar: Das Spektrum der Funktionen, Aufgaben, Bilder und Vorstellungen ist breit, das die Vereinigten Staaten von Amerika in der Wahrnehmung der Zeitgenossen im Vor- und Nachmärz einnahmen und das ihnen zugeschrieben wurde - nicht zuletzt auch in der (Emigrations-)Literatur.
Vorwort
(2018)
Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte hat aus der Kritik an der französischen Menschenrechtserklärung gelernt, dass es Menschenrechte weder ohne System der Rechte und Pflichten des Bürgers noch ohne Verankerung in der einschlägigen Organisation der Staatsorgane geben kann, die gleichzeitig die Freiheit und die Einheit des Volkes sichern. Außerdem sieht die den Reichsgesetzen zugrunde liegende Auffassung keine Grundrechte ohne Verankerung im zu schützenden geistigen Leben des Volkes vor. Unter dem Einfluss der Rechts- und Staatsphilosophie J. G. Fichtes und Hegels wurden im Vormärz rechtsphilosophische Theorien entwickelt, die individuelle Menschenrechte nicht abstrakt, sondern nur in einem "System des Rechts" aufeinander bezogener Komponenten gelten lassen, das den Menschen grundsätzlich als gesellschaftliches Wesen betrachtet und dem eine organische und geistige Auffassung der Gesellschaft zugrunde liegt.
Das zweite Drittel des 19. Jahrhunderts war die Zeit einer sich verstärkenden religiösen Dynamik. Sie kann geradezu als Experimentalphase angesehen werden, die von mitunter überraschenden Konstellationen geprägt war. In der Forschung gibt es, bis auf das reiche Feld von Detailstudien, allerdings keine zusammenhängenden Untersuchungen, die verschiedenen Aspekten dieses "Experimentalfelds" vergleichend nachgehen. So bleibt es bei einem Nebeneinander von literaturwissenschaftlichen, philosophischen, theologischen und historischen Arbeiten, die sich methodisch und theoretisch zu wenig befruchten. Allein aufgrund dieses Forschungsdefizits scheint ein ausdrücklich interdisziplinär angelegtes Jahrbuch zu dieser Thematik legitimiert. Die Ausgangsthese dieses Jahrbuchs ist dagegen, dass die Epoche durch eine "Ungleichzeitigkeit des Gleichzeitigen" gekennzeichnet war. Befanden sich soziale, politische und religiöse Emanzipationsdiskurse keinesfalls in Einklang, vermischten sich darüber hinaus gerade auf religiösem Gebiet 'Vormärzliches' und 'Biedermeierliches' (bzw. Restauratives) sowie 'Emanzipatives' und 'Traditionelles' auf eine Weise, die nicht Übersichtlichkeiten, sondern Unübersichtlichkeiten beförderte.
Einleitung
(2015)
Das zweite Drittel des 19. Jahrhunderts war die Zeit einer sich verstärkenden religiösen Dynamik. Sie kann geradezu als Experimentalphase angesehen werden, die von mitunter überraschenden Konstellationen geprägt war. In der Forschung gibt es, bis auf das reiche Feld von Detailstudien, allerdings keine zusammenhängenden Untersuchungen, die verschiedenen Aspekten dieses 'Experimentalfelds' vergleichend nachgehen. So bleibt es bei einem Nebeneinander von literaturwissenschaftlichen, philosophischen, theologischen und historischen Arbeiten, die sich methodisch und theoretisch zu wenig befruchten. Allein aufgrund dieses Forschungsdefizits scheint ein ausdrücklich interdisziplinär angelegtes Jahrbuch zu dieser Thematik legitimiert. Es erweist sich aber auch aus anderen Gründen als produktiv. Denn aufgrund dieses Forschungsdefizits bestehen nach wie vor mitunter vereinfachende Sichtweisen, so etwa die Annahme der Kongruenz sozialökonomischer, politischer und religiöser Emanzipationsdiskurse. Eine solche vereinfachende Perspektive, die politisches Fortschrittsdenken, wirtschaftlich-soziales Fortschrittsdenken und kulturelles Fortschrittsdenken (eingeschlossen den Aspekt Religion) zu unreflektiert in eins setzt, folgt einem Forschungsparadigma, das nach klaren Zuordnungen begehrt, letztlich aber nicht aufrechterhalten werden kann.
An der Transformation ökonomischen Wissens zwischen 1780 und 1830 lassen sich im Kern vier Schlussfolgerungen ablesen: Erstens trete die externe politische Steuerung des ökonomischen Feldes und seiner Akteure zugunsten der schon bei Adam Smith beschriebenen Selbstregulierung zurück, "die sich im Bezug auf Rückkopplung, Regelkreise und Selbstreferenz vom Diktat souveräner Repräsentation wie auktorialer Intervention absetzen und sich durch die Unabschließbarkeit ihres Prozessierens auszeichnen." Zweitens sei die Triebkraft des Ökonomischen die Erfahrung einer "fundamentalen Knappheit", die sich trotz einer gigantischen Überschussproduktion daraus ergebe, dass "den anderen stets fehlt, was man selbst nicht besitzt." Daraus resultiere drittens eine neue Arbeitsweise, in der das Produkt "vor allem das Sich-Selbst-Fremd-Werden des Produzenten repräsentiert" und in der Arbeit als das "materielle Entäußern des Eigensten" verstanden werden müsse. Der vierte Aspekt betrifft Folgen dieses Prozesses für die Deckungskraft der im gesellschaftlichen Verkehr produzierten, nicht mehr an eine spezifische Materialität gebundenen Wert-Zeichen, die, gerade weil sie als "Zeichen eines Fehlens von Realität erscheinen", mit dem "Titel eines poetischen Geistes versehen worden" sind.
Gibt Geld Geltung?
(2014)
Mit Luhmanns autopoietischem Begriff des Geldes, Hörischs Thesen zum Literatur-Geld als Transsubstantiationsmedium und Baeckers Verweis auf den potenziell umstürzlerischen "Unruhefaktor" des Geldes in einer pauperisierten Bevölkerung zeigt Hans-Joachim Hahn das Ausmaß der teils aus nackter Not gebotenen quasi-religiösen Fetischisierung des Geldes im fortgeschrittenen Vormärz auf. In einem Großteil der herangezogenen Schriften von Friedrich Engels über Georg Büchner, Annette von Droste-Hülshoff, Moses Hess und weiteren werden dem Geld in je verschiedenen Konstellationen unmoralische Eigenschaften und die Verursachung allgemeinen Sittenverfalls zugeschrieben. Insbesondere bei Droste und Hess figuriere Geld als "satanischer Mammon", während Marx und Büchner zwischen dem Tauschwertcharakter des Geldes und seiner Spekulationsfunktion zu unterscheiden wüssten. Nicht nur die unablässige Zirkulation, sondern vor allem auch der Mangel an Geld könne zum "Unruhefaktor" werden - sofern nicht, wie in einem anonym erschienenen Artikel vorgeschlagen, durch Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus oder eine politisch zu erkämpfende Distributionsgerechtigkeit Abhilfe geschaffen werde.