BDSL-Klassifikation: 15.00.00 19. Jahrhundert > 15.03.00 Geistes- und Kulturgeschichte
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Literaturkanon und Identitätspolitik. Notizen zu den Wiener Schillerfeiern im 19. Jahrhundert
(2020)
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Inszenierung Friedrich Schillers als Leitfigur einer deutschen Kulturnation bei der Wiener Dichterfeier 1859. Gemessen an der politischen Krisensituation der Habsburgermonarchie spiegelt die Zentenarfeier die kollektiven Sehnsüchte und Illusionen des deutschösterreichischen Bürgertums deutlich wider. Die einzelnen Veranstaltungen können hierbei als Medienereignisse und "Cultural Performances" aufgefasst werden, bei denen die politisch intendierten Festinhalte vermittelt und sinnlich erfahrbar gemacht wurden. Die Indienstnahme und Popularisierung Schillers trieb nicht zuletzt auch dessen Kanonisierung weiter voran – literatur- und theaterhistorisch betrachtet nicht immer zum Vorteil der "österreichischen Literatur" des 18. und 19. Jahrhunderts.
In den liberal- und sozial-demokratischen Bewegungen des Vormärz ist die Garantie allgemeiner Menschenrechte eine der zentralen politischen Forderungen. Im politischen Diskurs der Zeit sind jedoch die Bestrebungen hin zu einer Definition und Festschreibung der Menschenrechte nicht unmittelbar mit einer Gleichberücksichtigung aller Menschen verbunden: Unter anderem die Frauen werden davon nicht in gleicher Weise erfasst. So kommen die langwierigen Debatten der Nationalversammlung in der Paulskirche um den Entwurf des Verfassungsausschusses für den Grundrechte-Katalog zu einem Ergebnis, das seinen Ausdruck im Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom Dezember 1848 findet; Rechte von Frauen kommen darin jedoch nicht in den Blick. Ein Wahlrecht und damit die Möglichkeit des Eintretens für diese Rechte blieben den Frauen vorenthalten. Für viele Aktivistinnen und Autorinnen des Vormärz war ihr Engagement für die demokratischen Freiheitsbewegungen mit der Hoffnung verbunden, dass "eine Demokratisierung der Herrschafts- zugleich mit einer Demokratisierung der Geschlechterverhältnisse" einhergehen würde. Diese Verknüpfung prägt auch das schriftstellerische und journalistische Werk der Autorin, Publizistin, Freiheitskämpferin und Pädagogin Mathilde Franziska Anneke (1817-1884). Ihr schriftstellerischer Einsatz für die Selbstbestimmungsrechte der Frauen findet sich rhetorisch als Einsatz für allgemeine Menschenrechte gestaltet: Frauenrechte sind, das macht Anneke deutlich, Menschenrechte.
"Erkennt das Recht, das von Gott verliehene Menschenrecht", denn "wir sind in die Rechte freier Menschenwürde vollständig eingetreten". "Des Menschen Recht ist, durch immer höhere Vervollkommnung seiner geistigen, sittlichen und körperlichen Fähigkeiten zum Genusse eines stets wachsenden, reineren Glückes zu gelangen. [---] Bestimmung und Recht sind eins, und das Recht des Menschen ist einfach: seine Bestimmung zu erreichen". "Nur die Not, welche zum Äußersten treibt, ist die wahre Not; nur diese Not ist aber die Kraft des wahren Bedürfnisses; nur ein gemeinsames Bedürfnis ist aber das wahre Bedürfnis; nur wer ein wahres Bedürfnis empfindet, hat aber ein Recht auf Befriedigung desselben." Das erste Zitat stammt aus dem Manuskript eines Vortrages, den Richard Wagner am 14. Juni 1848 abends in der Hauptversammlung des Sächsischen Vaterlandsvereins [...] vor 3000 Menschen im Garten des polnischen Brauhauses hielt und den er am 15. Juni 1848 als Extra-Beilage (zu Nr.191) des Dresdner Anzeigers und Tageblatts veröffentlichte, [...]. Das zweite Zitat findet sich in einem Beitrag in der Nummer 6 der von August Röckel seit dem 26. August 1848 herausgegebenen "Volksblätter" vom 10. Februar 1849 mit dem Titel "Der Mensch und die bestehende Gesellschaft", anonym erschienen, aber heute überwiegend Richard Wagner zugeschrieben. Diese beiden Zitate werden also Arbeiten zugeordnet, die als seine "Revolutionsschriften" bezeichnet werden. Das dritte Zitat stammt aus der von Wagner 1849 unter seinem Namen veröffentlichten Schrift "Das Kunstwerk der Zukunft", die herkömmlich zu den "Reformschriften" (1849 bis 1852) gezählt werden. Im Hauptteil (unter II.) werden diese drei Schriften im Rahmen aller "Revolutions-" und "Reformschriften" vorgestellt; dabei wird auch die Frage der Autorenschaft der anonymen Beiträge in den "Volksblättern" angesprochen. Überdies wird damit das Verhältnis der "Revolutionsschriften" zu den "Reformschriften" kurz angesprochen. Unter I. ist mit einer kurzen Darstellung der historischen Situation in Sachsen zu dieser Zeit zu beginnen. Als Ausblick unter III. wird kurz schließlich der weitere Bogen zu dem eigentlichen Thema der "Reformschriften" gezogen.
Um die Voraussetzungen für Heckers Wirken in Baden und das liberale Klima jener Zeit besser zu veranschaulichen, ist eine Betrachtung des Staats-Lexikons angebracht. Die Unterschiede zwischen den beiden ersten Auflagen, die im Deutschen Bund nicht veröffentlicht werden durften und der dritten Auflage sind geradezu umwälzend, sie veranschaulichen, warum das politische Klima des Vormärz nach der 1848er Revolution zum Erliegen kam. Das von Rotteck für die erste Auflage verfasste Vorwort (1834) sieht dessen Aufgabe darin, eine breite Menge der Bürger, Gelehrten und Gebildeten zu belehren und den gemeinen Menschenverstand zu schärfen.
Im Folgenden werden die Freiheit der Person, vornehmlich das Recht auf Habeas Corpus, mithin der Schutz gegen willkürliche Inhaftierungen und die Freiheit des Eigentums, so wie sie in der Paulskirche konzipiert wurden, in Betracht gezogen. Die Vorgehensweise wird vor allem rechtsphilosophisch bzw. analytisch sein: Zunächst werden die jeweiligen Artikel und Paragraphen der Erklärung der Paulskirchenverfassung erörtert, in welchen die respektiven Grundrechte aufgebaut werden. Anschließend werden sie mit den entsprechenden Vorschriften anderer Grund- und Menschenrechtskatalogen verglichen, insbesondere mit den Verfassungen der süddeutschen Staaten, mit der Französischen Erklärung von 1789, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und mit dem heutigen deutschen Grundgesetz. Hie und da wird gelegentlich auch auf relevante historische Ereignisse und prägende Literatur Bezug genommen, wobei dies den eigentlichen Gegenstand der derzeitigen Untersuchung nicht ausmacht.
Die Versammlungsfreiheit war ein gesuchtes Gut, das erst einmal zu begründen und im Blick auf mögliche Beschränkungen zu untersuchen war. Die Performativität einer Versammlung – das Beieinandersein freier Individuen zu einem Zweck, der sich nicht oder nicht immer einer reglementierenden Norm verdankte – erscheint heute als Teil jener Ethik der Kohabitation, die aus der Kantischen Notwendigkeit der Koordination der Freiheitsräume als Aneinanderstoßen von Willkürgrenzen kommt und im Blick auf Gefährdungsszenarien aktualisiert ist. Doch Aktualisierungen bedürfen der Grundlage, wollen sie nicht geschichtsvergessen sein (niedergelegt in der Geschichte finden wir die Praktiken, die für die damaligen Akteure Sinn verbürgten).
Als bevölkerungsstärkste Einwanderungsgruppe des 19. Jahrhunderts stellten deutsche Immigranten und Exilanten die Frage nach den Kennzeichen des amerikanischen Wertesystems besonders deutlich. Die eigene kulturelle Prägung diente bei der Suche nach Antworten als sowohl negative als auch positive Bezugsfläche. Nicht selten kam es bei der interkulturellen Begegnung zu Enttäuschungen, deren Ursachen in falschen Vorstellungen über die Realitäten des amerikanischen Wirtschafts-, Politik- und Gesellschaftssystems lagen. Bei der Wahl zwischen resignierender Anpassung an die neuen Verhältnisse oder aktiver Mitgestaltung der Wertegemeinschaft entschieden sich vor allem die Freiheitskämpfer des politischen Vormärz zugunsten einer reformerischen Haltung. Im Folgenden sollen daher nicht die ethnischen Kommunen untersucht werden, die sich um den Preis isolationistischer Vereinsmeierei der Bewahrung deutscher Traditionen, Gebräuche und Sprache verpflichteten, sondern jene Aktivisten, die in den USA ihre Vorstellung einer besseren, vorbildlichen Welt zu verwirklichen suchten. Die deutsch-amerikanische Geschichtsschreibung hat sich traditionell mit der Frage befasst, welche Beiträge deutsche Immigranten zur amerikanischen Kultur leisteten. Dabei ließen in der Vergangenheit viele Arbeiten einen wissenschaftlich analytischen Ansatz vermissen. Neue Zugänge zur von zwei Weltkriegen überschatteten deutsch-amerikanischen Einwanderungsgeschichte können, wie Werner Sollors betont, Analysen der internationalen, poly-ethnischen und multilingualen Kontexte eröffnen?
Stand die ältere Parteienhistoriographie vor dem Zweiten Weltkrieg noch weitgehend vor dem Problem der Trennung von politischen Ideen und Parteiengeschichte und der Etablierung eines eigenen Theorie- und Methodenansatzes, und konzentrierte sie sich hauptsächlich auf die einseitige Darstellung der großen politischen, männlichen Denker bzw. auf
die Persönlichkeiten, die Parteien-Geschichte schrieben, so profitierte die neuere Forschung nach 1945 von der allgemein positiveren Einschätzung von Parteien als verfassungsrechtlich geschützten, staatstragenden Elementen in pluralistischen Demokratien und wandte sich im Anschluß an die ab den 1960er Jahren in die bundesrepublikanische Geschichtswissenschaft Einzug haltende Sozialgeschichtsschreibung und deren Methodik auch der bisher vernachlässigten Strukturanalyse des Parteiensystems zu. Nachdem die auf diesem Felde liegenden Desiderata größtenteils ausgeräumt worden waren, erkannte die sich den Ursprüngen und Anfängen der deutschen Parteien widmende Fachhistorie, daß sie mit einer rein strukturgeschichtlichen Untersuchung und der damit häufig korrespondierenden Übertragung moderner Parteibegriffe, -verständnisse und einer aus der Gesellschaftsgeschichte abgeleiteten Klassenkampfterminologie auf eine noch vorindustrielle, traditionale Gesellschaft dem politischen Alltag und der gesellschaftlichen Realität des deutschen Vormärz wie den Wirkungsmöglichkeiten sozio-politischer Gruppierungen in dieser Zeit nicht gerecht wurde und diese auch nicht vollständig erfassen konnte. Denn das gesellschaftspolitische Denken der damaligen Gruppierungen orientierte sich noch an den zwischen 1815 und 1848 im
Deutschen Bund existierenden Herrschaftsordnungen. Angesichts des sich abzeichnenden Zerfalls dieser alten Machtstrukturen suchten die vormärzlichen Politiker und Theoretiker zwar fieberhaft nach neuen Ordnungsgefügen, Politikentwürfen und Handlungsräumen, doch aufgrund der obrigkeitlichen Willkür, staatlichen Verfolgungspraxis und Zensurmaßnahmen konnten sie diese kaum in der politischen Öffentlichkeit, sondern eigentlich nur im halböffentlichen Raum oder in dem
im Untergrund tätigen Assoziationswesen erproben.
In Württemberg unterstützte der Kultusminister Karl von Wangenheim den Reformprozess. Er war auf den jungen, pragmatischen und scharfsinnigen Beamten Friedrich List aufmerksam geworden. Dieser kannte die Verwaltungssysteme von der Kommunalebene bis zu den zentralen Staatsorganen und konnte sowohl im Detail als auch in institutionellen Zusammenhängen denken. Als nach 1819 die Restaurationswelle Europa überrollte, gewannen die altständischen Kräfte die Initiative zurück. Von Wangenheim wurde als württembergischer Gesandter des Bundestags nach Frankfurt versetzt. Lists Eifer wurde nicht mehr gebraucht. Seine kleinbürgerliche Herkunft und sein temperamentvoller Charakter störten die Gediegenheit des wieder funktionierenden traditionellen Machtapparates. Als Abgeordneter hielt er im württembergischen Landtag eine zu kühne Rede, die sein Schicksal besiegelte. Er wurde aus Württemberg ausgewiesen und verbrachte sein Leben im Exil. Als einer der wenigen Vormärzdeutschen mit industriellen, medientechnischen und parteipolitischen Erfahrungen in der Schweiz, in Frankreich, Belgien, England und den Vereinigten Staaten von Amerika ist er im Zeitalter der beschleunigten Globalisierung eine besonders interessante Figur.
Rezension zu Joachim Höppner/Waltraud Seidel-Höppner: Etienne Cabet und seine Ikarische Kolonie. Sein Weg vom Linksliberalen zum Kommunisten und seine Kolonie in Darstellung und Dokumentation. Schriftenreihe der Internationalen Forschungsstelle "Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850", Bd. 33. Frankfurt/M.: Peter Lang, 2002.
Beethovens kompositorische Tätigkeit wird zum Paradigma musikalischen Denkens, und seine Kompositionen bilden im 19. Jahrhundert die zentrale Basis musikalischer Formenlehre. In diesem institutionalisierten Modus erscheint Beethoven - mit Avital Ronell formuliert - "wie der Höhepunkt eines Bildungsromans", auf den "nur noch ein Abstürzen
folgen kann." Der damit initiierte "Goethe-Effekt" bestimmt in hohem Maße die ästhetischen Diskussionen der folgenden Jahrzehnte: Beethoven bleibt kompositorischer Referenzpunkt, gegen dessen Autorität ein neueres sinfonisches Schaffen sich nur mit größten Schwierigkeiten zu etablieren vermag.
Die ästhetische Autorität, die Beethoven wie Goethe in der doppelten Bewegung des Begründens und des Vollendens einer Gattung zugesprochen bekommen, erstreckt sich nicht zuletzt aber auch auf das künstlerische Medium selbst. Beethoven erscheint als herausragende Gestalt am Höhe- und Endpunkt einer langen kompositorischen Entwicklung, in der die Potentiale der Musik - ihr "innigstes Wesen" - zur vollen Entfaltung gelangen