Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen
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Globaler Konstitutionalismus ist etwas für Optimisten. Dass politische Macht in der globalisierten Welt sich der Herrschaft des Rechts, der Demokratie und den Menschenrechten unterwirft, ist nichts, was sich rein faktenorientiert an irgendwelchen Messinstrumenten ablesen ließe – noch viel weniger, dass sie sich diesen konstitutionellen Grundprinzipien auch auf globaler Ebene unterwerfen sollte. Das muss man schon auch glauben wollen, zumal in Zeiten wie diesen, wo sich die Zweifel häufen: Sind diese im Westen entwickelten Verfassungsprinzipien wirklich so universalisierbar, dass sie sich Chinesen, Saudis, Türken und Russen auch dann anempfehlen, wenn diese zunehmend – und zunehmend selbstbewusst – ohne sie zurechtzukommen scheinen? Was lehrt es uns bei unseren Versuchen, supra-, trans- und internationale Organisationen in konstitutionellen Kategorien zu beschreiben, dass dieselben allerorten die Bürgerinnen und Bürger auf die Barrikaden treiben? Kritische Reflexion tut not, und die Gelegenheit dazu erhielt der globale Konstitutionalismus letzte Woche bei einem außergewöhnlich prominent besetzten Workshop, den unser Partner, das Center for Global Constitutionalism beim WZB, gemeinsam mit der Humboldt-Universität und dem Frankfurter "Normative-Orders"-Cluster in Berlin veranstaltet hat.
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.