Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE)
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Inflation ist ein Konstrukt. Sie wird von unterschiedlichen Akteuren unterschiedlich wahrgenommen. Zum Teil passiert dies, weil Warenkörbe differieren, zum Teil weil Erwartungen unterschiedlich gebildet werden. Dieser Beitrag diskutiert die Heterogenität der Inflation und ihrer Wahrnehmung und was dies für die Zielgröße der Zentralbankpolitik bedeutet.
Die durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz erfolgte Ausweitung des Verlustrücktrags ist dem Grunde nach ein hochgradig geeignetes und insbesondere breitenwirksames Mittel zur Stützung der Konjunktur. Das vorliegende Policy White Paper legt dar, dass allerdings Art und Umfang der gewählten Ausweitung unzureichend sind. Hierzu analysieren die Verfasser, wie sich die Ausweitung auf Unternehmen unterschiedlicher Größe und Rechtsform auswirkt. Auf Basis dieser Analyse zei-gen sie sodann, dass gemessen an den verfolgten konjunkturpolitischen Zielen es geboten gewesen wäre und weiterhin geboten ist, den Verlustrücktrag auf die Gewerbesteuer zu erstrecken.
Angesichts des kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakets, stellen sich die Autoren des Policy Letters die Frage, ob und inwieweit die angekündigte Mehrwertsteuersenkung sowie der Kinderbonus zur substantiellen Ankurbelung des Binnenkonsums führt. Aus den für das Haushaltskrisenbarometer erhobenen Daten zu Einkommensänderungen sowie Einkommens- und Kündigungserwartungen, können die Ökonomen keine zu erwartende Schwächung der Binnennachfrage ableiten. Der überwiegende Teil der deutschen Wohnbevölkerung scheint kurzfristig nicht davon auszugehen, finanzielle Einbußen aufgrund der Pandemie zu erleiden. Die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Einkommensentwicklung haben sich gar über die letzten vier Umfragewellen graduell verbessert. Ferner kann dargelegt werden, dass weder die Konsum- noch die Sparneigung durch die Corona-Krise zum gegenwärtigen Zeitpunkt langfristig stark beeinflusst wird. So geben derzeit lediglich 10 Prozent der Befragten an, größere Anschaffungen angesichts der Pandemie vollständig gestrichen zu haben. Anfang April 2020 lag dieser Wert noch bei 16 Prozent. Die Befragten berichteten in 71 Prozent der Fälle ihre Konsumpläne und in 78 Prozent der Fälle ihre Sparverhalten nicht geändert zu haben. Im Lichte dieser Ergebnisse lassen sich Maßnahmen, die auf eine unspezifische Stimulierung der Binnennachfrage abzielen, nicht substantiell begründen und rechtfertigen.
Mit einem um die Behandlungskapazität des Gesundheitssystems erweiterten epidemiologischen SIRD-Modell werden Mechanismen und Dynamik einer Virusepidemie wie Corona anhand von stilisierten politischen Reaktionsmustern (Ignore, Shutdown, Ignore-Shutdown-Relax) simuliert. Ferner werden aus dem Modell Lehren für die statistische Analyse von Corona gezogen, wie die Aussagekraft publizierter Verdopplungszeiten und Reproduktionszahlen. Die Dunkelziffer unbestätigter Fälle und die im Epidemieverlauf variable Genauigkeit von medizinischen Infektionstests werden diskutiert. Zur Messung der medizinischen Kosten von Corona sowie für regionale und internationale Vergleiche wird ein Schadensindex der verlorenen Lebenszeit vorgeschlagen. Zuletzt geht die Arbeit kurz auf die ökonomischen Kosten von Corona in Deutschland ein.
Das Working Paper bietet die zusammenfassende Stellungnahme von Prof. Volker Wieland zum Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank für Anleihen des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme, PSPP) am Bundesverfassungsgericht am 30.07.2019. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage der Einordnung des PSPP als monetäre, geldpolitische Maßnahme und der Verhältnismäßigkeit des Programms und seiner Umsetzung. Ebenfalls wird kurz auf die weiteren Fragen zur Umsetzung, insbesondere Ankündigung, Begrenzung und Abstand zum Primärmarkt für Staatsanleihen eingegangen.
Zur Reform der Einlagensicherung: Elemente einer anreizkompatiblen Europäischen Rückversicherung
(2020)
Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind de jure überall im Euroraum gleichermaßen vor Verlusten geschützt. De facto hängt der Wert dieser gesetzlichen Haftungszusage unter anderem von der Ausstattung des nationalen Sicherungsfonds und der relativen Größe des Bankensektors in einer Volkswirtschaft ab. Um die Homogenität des Einlagenschutzes zu gewährleisten und die Bankenunion zu vollenden, bedarf es einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung. Die bestehende implizite Risikoteilung im Euroraum ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert. Ferner kann eine explizite und glaubwürdige Zweitsicherung Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken verhindern, bevor es zum Schadensfall kommt. Daher plädiert dieser Beitrag für ein zweistufiges, streng subsidiär organisiertes Rückversicherungsmodell: Nationale Erstversicherungen würden einen festgeschriebenen Teil, die europäische Rückversicherung nachrangig den Rest der Deckungssumme besichern. Die Rückversicherung gewährt diese Liquiditätshilfen in Form von Kassenkrediten. Weil die Haftung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Risiken geteilt aber nicht vergemeinschaftet. Marktgerechte Prämien müssen nicht nur das individuelle Risikogewicht einer Bank sondern auch länderspezifische Risikofaktoren berücksichtigen. Zuletzt braucht der Rückversicherer umfangreiche Aufsichtsrechte, um die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer mit Hinblick auf die nationalen Haftungspflichten jederzeit sicherzustellen.
Die Europäische Zentral Bank hat am 6. Juni 2019 beschlossen, die Nullzinspolitik bis Mitte 2020 beizubehalten, obwohl mit dieser das Inflationsziel von 2% seit Jahren, in Japan seit Jahrzehnten, verfehlt wird. Nach dem Neo-Fisher-Effekt sollte, gegeben dieses Ziel, der Zins nicht gesenkt, sondern gehoben werden, weil die Inflationsrate der Differenz von Nominal- und langfristig stabilem Realzins entspricht. Zwar senken rasche Zinserhöhungen Nachfrage und Preise, aber daraus folgt nicht notwendig, dass niedrige Zinsen die Nachfrage anregen. Gemäß neueren Untersuchungen werden langsam durchgeführte Zinserhöhungen bei rationalen Erwartungen dagegen das Preisniveau heben. Der Aufsatz untersucht die begleitenden Verteilungswirkungen und stützt die These mit Überlegungen aus dem 19. Jahrhundert, wonach die gestiegenen Preise durch die Erhöhung der Zinskosten erklärt werden können.
Nach der 2008 startenden Finanzmarktkrise sind Maßnahmen zur Regulierung und Stabilisierung der Finanzmärkte in das Zentrum der politischen und der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Insbesondere die hohen fiskalischen Kosten der Staaten zur Stützung ihrer Bankensysteme sowie die volkswirtschaftlichen Kosten infolge des Einbruchs des Wirtschaftswachstums in den Jahren nach der Insolvenz der US Investmentbank Lehman Brothers hatten einen globalen Konsens über die Notwendigkeit neuer Regulierungsmaßnahmen zur Folge. Im Ergebnis wurden das internationale Regulierungswerk Basel III sowie weitere nationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors neu konzipiert und in Europa im Wege einer in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie (die Capital Require-ments Directive IV - CRD IV) sowie einer Verordnung (die Capital Requirements Regulation CRR, welche unmittelbar geltendes Recht darstellt) eingeführt.
Vor diesem Hintergrund analysiert das vorliegende interdisziplinäre Gutachten die Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen, die zwischen 2008 bis zu Beginn des Jahres 2018 umgesetzt wurden auf dem deutschen Finanzsektor.
In diesem explorativen Beitrag machen wir uns Gedanken über die Zukunft von Deutscher Bank und Commerzbank und entwickeln einen neuen Zugang zu dem Thema: Statt einer Fusion von DB und CB schlagen wir eine Teilfusion nur der Datenzentren vor – es entsteht auf diese Weise die Grundlage für eine Open Banking Plattform als „utility“, also als Betrieb im Eigentum der Nutzer, an der perspektivisch weitere Finanzinstitute teilnehmen können. Die über die Daten kooperierenden Institute bleiben mit Blick auf Produkte und Dienstleistungen unverändert Konkurrenten – „national champions“ entstehen auf diese Weise nicht. Aber es wird damit in Europa die Basis für einen erfolgversprechenden Wettbewerb mit den großen Datenplattformen aus USA und China (Facebook, Amazon, Alipay) gelegt, die früher oder später in den Finanzmarkt eindringen werden. Das von uns vorgeschlagene Modell einer offenen Datenplattform für Banken verhindert das Entstehen von „national champions“ und schützt damit auch das Kernanliegen der Bankenunion: Die Schaffung eines Finanzsystems, dessen Banken jede für sich ausscheiden können ohne eine systemische Krise auszulösen, und ohne den Steuerzahler zu einer Rettungsaktion zu zwingen
n der Literatur wird oftmals angeführt, dass die Grunderwerbsteuer weder aus Sicht des Äquivalenzprinzips noch aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips zu rechtfertigen ist und daher in einem modernen Steuersystem nichts verloren hätte. Das vorliegende Papier weist darauf hin, dass die Grunderwerbsteuer Parallelen zur Grundsteuer aufweist und sich, zumindest aus ökonomischer Sicht, in eine Grundsteuer umbauen ließe. Dies könnte insbesondere dann interessant sein, wenn die derzeitige deutsche Grundsteuer in eine reine Flächensteuer umgebaut wird, die den Wert der Bebauung unbesteuert lässt. Ein Umbau der Grunderwerbsteuer, bei der der Kaufpreis dynamisiert wird und dann einer jährlichen Steuer unterworfen wird, hat einige Vorteile. Diese resultieren daraus, dass der negative Effekt auf die Zahl der Immobilientransaktionen (Lock-in-Effekt) abgemildert würde. Könnte die Dynamisierung treffsicher an die regionale Immobilienpreisentwicklung angepasst werden, entfällt der Lock-in-Effekt für Immobilien, die bereits einmal der dynamisierten Grunderwerbsteuer unterworfen waren, sogar komplett. Dies hat nicht nur positive Effekte auf das Funktionieren des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, sondern kann auch dem Problem der Share Deals entgegen wirken.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland eine groß angelegte wissenschaftliche Studie zur Machbarkeit und zum Nutzen einer säulenübergreifenden Renteninformationsplattform durchgeführt, unter realen Bedingungen und mit mehreren tausend Teilnehmern. Die beiden zentralen Ergebnisse sind, dass ein elektronisches Rentencockpit auch in Deutschland technisch machbar ist und beträchtlichen individuellen Zusatznutzen für die Bürgerinnen und Bürger stiften würde. Die Langfristanalysen der Pilotstudie zeigen, dass selbst die einmalige Schaffung von Rententransparenz für viele Teilnehmer Anlass genug ist, ihren Rentenplan zu überdenken und sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Teilnehmer mit Zugang zu einem elektronischen Rentencockpit fühlen sich nach der Studie deutlich besser informiert und neigen dazu ihr Sparverhalten stärker anzupassen als Personen ohne Zugang. Die außerordentlich hohe Bereitschaft zur Teilnahme und die Antworten in den Online-Befragungen sind zudem Beleg für den großen Bedarf an systemgestützter, individueller Rententransparenz. Soll ein Rentencockpit Verbreitung in Deutschland finden, scheint eine automatisierte, elektronische Bereitstellung von Vertragsdaten von Seiten der Rententräger jedoch unabdingbar, da die eigenständige Suche und teilmanuelle Bereitstellung von Standmitteilungen für die meisten Studienteilnehmer ein großes Hindernis darstellt.
Für Zwecke des privaten Konsums werden ständig Gegenwarts- und Zukunftsgüter bewertet und gehandelt. Ein zuverlässiges und umfassendes Maß für die allgemeine Kaufkraft des Geldes und deren Veränderung sollte diesem Grundsachverhalt Rechnung tragen. Im Unterschied zu konventionellen statistischen Verbraucherpreisindizes ist ein ökonomischer Lebenskostenindex intertemporal angelegt, da er die effektiven Konsumgüterpreise (Effektivpreise) über den Planungshorizont der privaten Haushalte bündelt. Ein Preisstabilitätsstandard, der diesen Zusammenhang ausblendet, ist tendenziell verzerrt und leistet einer asymmetrischen Geldpolitik Vorschub.
Effektivpreise sind Gegenwartspreise für künftigen Konsum, sie berücksichtigen Güterpreise und Zinsen bzw. Vermögenspreisänderungen, sind konsumtheoretisch und wohlfahrtsökonomisch fundiert und bilden die zentralen Bausteine für die Modellklasse der ökonomischen Lebenskostenindizes. Nutzentheoretisch gesehen sind Effektivpreise bewerteter Grenznutzen der letzten konsumierten Gütereinheit, und die daraus abgeleiteten Effektiven Inflationsraten sind intertemporale Grenzraten der Substitution.
Die Autoren entwickeln einen intertemporalen Lebenskostenindex auf der Grundlage des Konzepts der Effektivpreise und stellen empirische Zeitreihen und kohortenspezifische Szenarioanalysen für Deutschland vor.
Helmut Siekmann erläutert in seinem Beitrag die Einstandspflicht der Bundesrepublik Deutschland für die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass weder eine „Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verluste der EZB noch eine Verpflichtung zur Auffüllung von aufgezehrtem Eigenkapital“ besteht.
Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in: Festschrift für Theodor Baums zum siebzigsten Geburtstag, S. 1145-1179, Helmut Siekmann, Andreas Cahn, Tim Florstedt, Katja Langenbucher, Julia Redenius-Hövermann, Tobias Tröger, Ulrich Segna, Hrsg., Tübingen, Mohr Siebeck 2017
Über Scheinriesen: Was TARGET-Salden tatsächlich bedeuten : eine finanzökonomische Überprüfung
(2018)
Der TARGET-Saldo der Bundesbank beläuft sich gegenwärtig auf knapp 1 Billion Euro. Kritikern zufolge birgt dieser Umstand hohe Lasten und Risiken für den deutschen Steuerzahler und zeigt, dass Deutschland zu einem „Selbstbedienungsladen“ im Eurosystem geworden sei. Vor diesem Hintergrund erörtert das Papier im Detail, wie TARGET-Salden überhaupt entstehen und was sie finanzökonomisch bedeuten. Die wirtschaftspolitische Analyse kommt zu dem Schluss, dass - anders als von den Kritikern behauptet- unter den Bedingungen einer Währungsunion im Normalbetrieb - TARGET-Salden lediglich Verrechnungssalden ohne weitere Implikationen sind, die aber nützliche Informationen über ökonomisch tieferliegende, regionale Verschiebungen geben können. Unter dem Extremszenario eines Zerfalls der Währungsunion können TARGET-Salden zwar als offene Positionen interpretiert werden, deren spätere Erfüllung würde aber ähnlich dem Brexit von komplizierten politischen Verhandlungen abhängen, sodass über die Werthaltigkeit allenfalls spekuliert werden kann. Sollte man das Extremszenario für bedeutend halten, und politisches Handeln fordern, erscheinen zwei Lösungen sinnvoll. Beide Vorschläge führen zu einer institutionellen Stärkung der Eurozone: i) die Einführung einer Tilgungspraxis, wie sie im US-amerikanischen Fedwire-System angewandt wird. Dabei handelt es sich um eine rein fiktive Tilgung in Form einer Umbuchung auf einem gemeinsamen (Offenmarkt-)Konto bei der EZB; ii) die Bündelung aller monetären Aktivitäten bei der EZB, sodass eine regionale Abgrenzung von Zahlungsvorgängen entfällt (und damit die TARGET-Salden verschwinden), weil alle Banken in direkter Beziehung zu ein und derselben Zentralbank stehen und der Zahlungsverkehr direkt zwischen den beteiligten Banken stattfindet.
Der Beitrag analysiert die Voraussetzungen für stabiles Geld und setzt sich dabei grundlegend mit Hayeks Thesen zu alternativen Währungssystemen sowie dessen fundamentaler Kritik an der Möglichkeit zur Gestaltung der Geldpolitik auf wissenschaftlicher Basis auseinander. Er prüft Hayeks Vorschlag zur Entnationalisierung des Geldes und seine Thesen zur Überlegenheit des im privaten Wettbewerb geschaffenen Geldes. In diesem Zusammenhang schlägt der Beitrag einen Bogen zur aktuellen Diskussion über Kryptowährungen und wirft die Frage auf, ob virtuelle Währungen wie etwa Bitcoin geeignet sind, den Hayekschen Währungswettbewerb zu entfalten. Sodann wird im Gegensatz zu Hayeks Forderung nach einer Abschaffung der Zentralbanken deren entscheidende Rolle für anhaltendes Wachstum bei stabilen Preisen skizziert und die Wichtigkeit der Unabhängigkeit von Notenbanken für die dauerhafte Durchführung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik hervorgehoben. Gleichwohl ergeht der Hinweis, dass Notenbanken mit der Überschreitung ihres Mandats auf lange Sicht gesehen selbst den Status ihrer Unabhängigkeit unterminieren können und damit die Rückübertragung der Kompetenz für zentrale geldpolitische Entscheidungen auf Regierung und Parlament provozieren. Die Gefahren der weitgehenden Unabhängigkeit einiger weniger an der Spitze der Notenbanken anerkennend wird anschließend die Bedeutung ihrer Rechenschaftspflicht und Transparenz ihrer Entscheidungen unterstrichen.
Passt das deutsche Dreisäulensystem in eine zunehmend harmonisierte Bankenstruktur für Europa?
(2018)
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, einschließlich der großen Banken in Aktionärsbesitz, den öffentlichen Banken und den Genossenschaftsbanken. Fast nirgendwo anders in Europa hat ein solches Dreisäulensystem überlebt. Passt es also noch in ein Europa, in dem die Bankpolitik, die Regulierung und die Aufsicht inzwischen weitgehend in die Zuständigkeit der EU fallen? Für eine Bewahrung des Systems sprechen vor allem Gesichtspunkte der Stabilität. Angesichts ihrer Gruppenzugehörigkeit sind die deutschen "stakeholder-value-orientierten" Banken der Säulen 2 und 3 finanziell keineswegs weniger erfolgreich, sogar ein wenig erfolgreicher als die "shareholder-value-orientierten" Großbanken der Säule 1. Insbesondere schwanken ihre Geschäftszahlen deutlich weniger als jene der Großbanken, die in der Regel ein riskanteres Geschäftsmodell verfolgen. In vielen Privatbanken ist die Gewinnorientierung und damit auch die Bereitschaft, hohe Risiken einzugehen, aus ordnungspolitischer Sicht zu hoch, was die Systemstabilität tendenziell gefährdet. Zudem erfüllen die Genossenschaftsbanken und Sparkassen eine regionalpolitische Ausgleichsfunktion und haben eine gesamtwirtschaftlich stabilisierende Wirkung.
Deutschland und Europa
(2018)
Otmar Issing erörtert die Reaktionen in Deutschland auf die Pläne des französischen Präsidenten Macron aus dessen viel beachteter Rede zur Zukunft Europas an der Pariser Sorbonne. Issing wertet das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD als Abschied von der Vorstellung einer auf Stabilität gerichteten europäischen Gemeinschaft und mahnt an, den einheitlichen Markt und die damit verbundenen Freiheiten nicht durch überzogene Ambitionen zu gefährden und damit zunehmendes Misstrauen gegenüber Europa zu fördern.
Insbesondere in der geplanten Weiterentwicklung des ESM zu einem im Unionsrecht verankerten Europäischen Währungsfonds sieht Issing die Auslieferung der durch den Fonds zur Verfügung gestellten Mittel an eine politische Mehrheit. Zudem führe die Bestellung eines europäischen Finanzministers zur Schaffung einer die Währungsunion ergänzenden Fiskalunion und damit zur Verlagerung finanzpolitischer Kompetenz von der nationalen auf die europäische Ebene. In letzter Konsequenz bedeute dies eine Aufgabe des grundlegenden Prinzips der demokratischen Legitimierung und Kontrolle finanzpolitischer Entscheidungen.
Das Ergebnis der Sondierungsgespräche muss man als Abschied von der Vorstellung einer auf Stabilität gerichteten europäischen Gemeinschaft verstehen. Damit werden die Versprechen gebrochen, die man den Bürgern in Deutschland vor der Einführung des Euros gegeben hat.
Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund gerückt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt führten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhöht wurde, schätzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusätzliche Steuereinahmen resultierten, während ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhöhung um ein Prozent zu erwarten gewesen wäre. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermögens als Teil einer Kapitalgesellschaft.
In Anbetracht der gestiegenen Steuersätze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag für Immobilienkäufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhöhen.
Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt darüber hinaus mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.
Die aktuelle Diskussion über eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vermischt Fragen nach dem durchschnittlichen Rentenniveau mit Fragen der Umverteilung von Einkommen im Ruhestand zur Bekämpfung einer etwaigen Altersarmut. Dieser Beitrag kritisiert diesen Ansatz und befasst sich mit fünf Kernaussagen: (1) Die aktuell gültige Rentenformel darf unter keinen Umständen abgeschafft werden. (2) Das Renteneintrittsalter sollte an die durchschnittliche Restlebenserwartung nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres gekoppelt werden. (3) Eine Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt wird das Rentenniveau in den Jahren 2030 bis 2040 stützen. (4) Sollte trotz allem die Altersarmut steigen, so kann dem durch die Einführung einer Mindestrente begegnet werden. (5) Die private Altersvorsorge muss weiter gestützt werden.
Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.