Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE)
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Im Schatten der Lowflation
(2014)
Im Jahr 2013 betrug der Anstieg des harmonisierten Konsumentenpreisindex im Euroraum 1,4 %. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik der EZB überrascht diese Entwicklung. Alfons Weichenrieder erläutert wie der starke strukturelle Anpassungsbedarf in den meisten Euroländern von höheren Inflationsunterschieden profitieren könnte. Er weist auf die Gefahren einer längeren Niedrigzinsphase für Banken, Lebensversicherung und die Reduzierung der Staatsschulden hin. Da die traditionellen geldpolitischen Mittel weitgehend ausgereizt sind, wird die quantitative Lockerung als Instrument zur Bekämpfung einer Deflation nicht mehr ausgeschlossen. Im Falle eines Ankaufprogrammes wird es auf einen glaubwürdigem Regelrahmen ankommen.
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
Die Anpassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Einführung einer begleitenden Verordnung (MiFIR) im Jahr 2014 werden erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Europa haben und zu einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmarktstrukturen führen. Ausgehend von einer Diskussion der Zielerreichung der ursprünglichen Richtlinie (MiFID I) aus dem Jahr 2004 werden im vorliegenden Artikel die Zielsetzungen und Maßnahmen der Neuregelung beleuchtet. Wesentliche Elemente im Hinblick auf Marktstrukturen und den Wertpapierhandel sind die Einführung einer neuen Handelsplatzkategorie, des organisierten Handelssystems („Organised Trading Facility“; OTF), sowie die Ausweitung der bislang für Aktien geltenden Transparenzvorschriften auf weitere Finanzinstrumente. Zudem werden eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate sowie eine Clearingpflicht für Derivate, die auf geregelten Märkten gehandelt werden, neu eingeführt. Schließlich werden der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel auf europäischer Ebene reguliert, wobei die Regelungen weitgehend dem 2013 eingeführten deutschen Hochfrequenzhandelsgesetz angelehnt sind. Im Ausblick wird zunächst der weitere Prozess der Regulierung skizziert (insbesondere die sog. Level II-Maßnahmen). Abschließend werden mögliche Auswirkungen von MiFID II und MiFIR auf die Marktstruktur und den Wertpapierhandel aufgezeigt.
Wir halten das bisher in Deutschland und anderen Ländern praktizierte Krisenmanagement für ordnungspolitisch inakzeptabel. Die aktuelle Notlage 2007 und 2008, verbunden mit einem enormen Überraschungsmoment, ließ möglicherweise keine andere Wahl, als die betroffenen Banken unbürokratisch zu retten - aber nun ist es Zeit, grundlegende Lehren aus den Rettungsaktionen zu ziehen.
Die Struktur der makroprudenziellen Politik in der Europäischen Union ist ausgesprochen komplex und für den außenstehenden Betrachter fast undurchdringlich geworden. Deshalb wurde mit den Titeln der drei Kapitel des vorliegenden Aufsatzes „Der Prozess“, „Das Schloss“ und „Das Urteil“ bewusst auf Werke von Franz Kafka angespielt. Während sich der erste Teil der Arbeit vor allem mit der Komplexität des funktionellen Transmissionsprozesses in der makroprudenziellen Politik beschäftigt, widmet sich das zweite Kapitel, also der „Schloss-Teil“, ihren institutionellen Verflechtungen. Und am Ende werden die Ausführungen in einem „Wert-Urteil“ zusammengefasst.
Am 27. März 2011 wird im Rahmen der hessischen Kommunalwahlen auch über eine Schuldenbremse abgestimmt. Diese sieht vor, dass vom Jahr 2020 an der Landeshaushalt grundsätzlich auszugleichen ist. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass eine in der Verfassung verankerte Schuldenregel dazu geeignet ist die im politischen Prozess angelegten Anreize zur Verschuldung zu zügeln. Auf die disziplinierende Wirkung der Finanzmärkte alleine zu vertrauen reicht nicht.
Die Mehrheit der auf High Frequency Trading basierenden Strategien trägt zur Marktliquidität (Market-Making-Strategien) oder zur Preisfindung und Markteffizienz (Arbitrage-Strategien) bei. Eine ungeeignete Regulierung dieser Strategien oder eine Beeinträchtigung der zugrunde liegenden Geschäftsmodelle durch übermäßige Belastungen kann kontraproduktiv sein und unvorhergesehene Auswirkungen auf die Marktqualität haben. Allerdings muss jede missbräuchliche Strategie effektiv durch die Aufsichtsbehörden bekämpft werden.
Das deutsche Bankensystem ruht seit Jahrzehnten auf drei Säulen: den privaten Kreditbanken, den öffentlichen Banken des Sparkassensystems und den genossenschaftlichen Banken. Das Drei-Säulen-System scheint ursächlich für die Stabilität im deutschen Bankensystem zu sein. Gerade die Krise hat gezeigt, dass es für ein Bankensystem vorteilhaft ist, wenn es darin nicht nur einen Typus von Banken gibt. Wir müssen eine Pluralität von Organisationsformen im Bankwesen erhalten und weiterentwickeln.
Risiko muss wieder kosten
(2011)
Wie kann das Projekt gemeinsame Währung seine Glaubwürdigkeit wiederherstellen? Otmar Issing argumentiert, dass eine gemeinsame Währung ohne politische Union nur mit dem No-bail-out Prinzip funktionieren kann. Er warnt gleichzeitig davor, die politische Union nur als Mittel zur Krisenbewältigung voranzutreiben.
Großer Beifall
(2012)
Außerhalb Griechenlands herrscht die Ansicht vor, dass eine höhere Wettbewerbsfähigkeit gleichbedeutend ist mit Preissenkungen für Güter und Dienstleistungen. Angesichts der begrenzten Bereitschaft in Griechenland, Reformen umzusetzen, fordern die Gläubiger drastische Lohnkürzungen, um die Produktivität zu erhöhen und die öffentlichen Ausgaben zu senken. Doch mit einer Kürzungsrunde nach der anderen lässt sich Wettbewerbsfähigkeit nicht erreichen. Umfangreiche flächendeckende Lohnkürzungen reduzieren vielmehr die erwartete Produktivität, da sie die besten Arbeitnehmer vertreiben, dem Rest Anreize zur Produktivität nehmen und neue gute Leute fernhalten.
Ein Freibrief für die Notenbank bedeutet, genau genommen, die Bankrotterklärung des demokratischen Verfassungsstaates vor technokratischen Beliebigkeiten, schreibt Helmut Siekmann in diesem Namensbeitrag. Er betont, dass die Europäische Union eine unverzichtbare Einrichtung ist und ein echter Bundesstaat sein sollte. Sie sei aber im Wesentlichen (nur) ein Rechtskonstrukt, weshalb es umso wichtiger sei, dass die rechtlichen Regeln, auf denen sie beruht, genauestens beachtet werden.
Die „Rente mit 63“ hat wieder einmal den Blick auf den Renteneintritt gerichtet. In der öffentlichen Debatte werden dabei zwei Ereignisse regelmäßig vermischt: das Ende des Arbeitslebens und der Beginn der Rentenzahlung. Dabei müssen beide nicht unmittelbar aufeinander folgen. Unter bestimmten Umständen kann es finanziell attraktiv sein, die staatliche Rente nicht sofort nach dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu beantragen, sondern die Ausgaben bis zum späteren Rentenbeginn durch den Abbau von Finanzkapital zu finanzieren. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die neueste Studie von Olivia Mitchell, Andreas Hubener und Raimund Maurer zur Alterssicherung in den USA und stellt auch Berechnungen für Deutschland auf.
Der Deutsche Coprporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Stellungnahme befasst sich mit von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgebrachten Änderungsvorschlägen.
Dieser Text fasst eine Studie zusammen, die für das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfasst wurde und sich mit dem Kundennutzen von Anlageberatung auseinandersetzt. Das erhebliche Potenzial von interessenskongruenter Anlageberatung wird aufgezeigt und die aktuell geringe Leistungstransparenz im Markt kritisiert. Es wird empfohlen, ein standardisiertes Vokabular für Depotrisiken einzuführen und den Zugang aller Anleger zu leicht verständlichen und vergleichbaren Informationen zu historischem Depotrisiko und historischer Deporendite sicherzustellen. Die Studie fokussiert auf Wertpapierberatung und damit zuvorderst auf jene Teilmenge von Verbrauchern, die über Anlagevermögen verfügen. Die Grundideen zu Leistungstransparenz und standardisiertem Risikovokabular lassen sich jedoch auch z.B. auf den Alterssicherungsmarkt übertragen.
Der Beitrag diskutiert den unlängst veröffentlichten Referentenentwurf eines Finanzstabilitätsgesetzes, der vorsieht, dass die Bundesbank ab 2013 ein Mandat zur makroprudenziellen Überwachung bekommt. Die Entscheidungen über die Vorschläge, die sich vor allem an die Bundesregierung oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) richten dürften, wird ein neuer Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium treffen. Der Autor befasst sich mit der Zusammensetzung dieses Ausschusses und mit den Instrumenten, die für die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses zur Verfügung stehen.
Das vornehmliche Ziel der OGAW Richtlinien ist es einen gemeinsamen europäischen Markt für Investment-Dienstleistungen auf Basis wohldefinierten Qualitätsstandards zu erreichen. Ein grenzüberschreitender Vertrieb eröffnet die Möglichkeit der Ausweitung von Geschäftsaktivitäten auf neue wirtschaftlich attraktive Absatzmärkte. Die Stellungnahme kommentiert die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen regulatorischen Instrumente vor dem Hintergrund verschiedener gegebener Kriterien.
Die unkonventionellen Maßnahmen der EZB haben nicht nur zu Bilanz- und Reputationsrisiken geführt. Vielmehr haben sie auch die Grenzen der monetären Politik zur Verteilungs- und Finanzpolitik verwischt. Die Strukturen im Finanzsystem müssen durch ordnungspolitische Maßnahmen robuster gemacht werden.
In 2011 wurde der Preis für Wirtschaftswissenschaften der schwedischen Reichsbank im Gedenken an Alfred Nobel an die US-Ökonomen Thomas J. Sargent von der New York University und Chistopher A. Sims von Princeton University verliehen. Gerade deutsche Zeitungskommentare kritisierten die Forscher vielfach für die Verwendung „unrealistischer“ Annahmen wie Nutzenmaximierung und rationale Erwartungen. Diese Kritik verkennt den maßgeblichen Beitrag von Sargent und Sims zur Entwicklung der modernen Makroökonomik. Ihre empirischen Methoden sind heute Standardwerkzeuge der akademischen Forschung und werden auch von Ökonomen in Zentralbanken, Finanzministerien und internationalen Organisationen eingesetzt. Sie haben grundlegende neue Erkenntnisse ermöglicht, zum Beispiel über die Wirkungsweise der Geld- und Fiskalpolitik.
Das neue Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz, das als Artikel 1 des Restrukturierungsgesetzes vom 9. Dezember 2010 erlassen worden ist, führt für deutsche Kreditinsitute eine Bankenabgabe ein. Die Abgabe soll als Mittel der Prävention und Intervention dienen, um Finanzkrisen vorzubeugen und zu bekämpfen. Der vorliegende Beitrag bewertet die deutsche Bankenabgabe nach verfassungsrechtlicher Zulässigkeit und nach ihrer Zweckerfüllung.
Schlechte Erfahrungen
(2012)
Eine Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte würde weniger Geld einbringen, als viele ihrer Anhänger hoffen - und sie birgt gravierende ökonomische und juristische Risiken. Die Bundesregierung sollte sich der Belastungen durch eine Finanztransaktionssteuer bewusst sein – und sie nicht ohne Beteiligung der weltweit führenden Finanzplätze einführen. Eine internationale Einigung auf strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken muss Vorrang haben.
Die Macht der Ratingagenturen beruht auch auf den vielen Gesetzen und Verordnungen, die eine Orientierung an den Ratings der drei großen Agenturen vorschreiben, sagt Wirtschaftsprofessor Reinhard Schmidt. Um die Macht der Ratingagenturen zu begrenzen, empfiehlt er viele dieser Regeln ersatzlos zu streichen.
Vermutlich schon bald wird sich die Politik mit der gesetzlichen Verankerung eines makroprudenziellen Mandats für die Deutsche Bundesbank befassen. Welche Ziele soll das Mandat beinhalten, die über die bereits bestehende Aufgabe der Bundesbank, zur Finanzstabilität im Euroraum beizutragen, hinausgehen? Welche Instrumente sollen bei der Ausübung des Mandats zum Einsatz kommen?
Rechtsbrüche im Euroraum
(2011)
Der Weg in die Knechtschaft
(2011)
Die Marktwirtschaft beruht auf dem Prinzip, dass sich die Akteure im Rahmen des gesetzlichen Regelwerkes frei entfalten können. Hier liegt die entscheidende Stärke eines marktwirtschaftlichen, freiheitlichen Systems. Millionen von Individuen erwägen, welche Aktivitäten welche Chance eröffnen. Kein anderes System ist in der Lage, das Potential auszuschöpfen, das in unzähligen Individuen steckt. Der Markt ist nun einmal das beste "Entdeckungsverfahren", wie Hayek erkannte. Wer im Rahmen der Spielregeln Erfolg hat, darf nach diesen Prinzipien den Gewinn behalten, muss aber auch für den Misserfolg haften.
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Europa
(2011)
Die Finanztransaktionssteuer ist kein geeignetes Instrument zur Verringerung systemischer Risiken, noch ein Mittel zur Vorbeugung einer Finanzkrise. Da sie zudem nur in Deutschland, Frankreich und einzelnen anderen Staaten eingeführt würde, wäre das Steueraufkommen, aufgrund von Steuerumgehung durch Verlagerung von Finanztransaktionen ins Ausland, gering.
Europa - wohin?
(2011)
Gemäß der Krönungstheorie der europäischen Währungsunion wurde der Euro eingeführt, um die Notwendigkeit gemeinsamen Regierens in der Europäischen Union allen vor Augen zu führen und so ein geordnetes Vorrücken zur europäischen Integration zu ermöglichen. In der gegenwärtigen Phase scheint indes politischer Opportunismus die Integration zu bestimmen.
Die große Herausforderung, um das systemische Risiko im Finanzsektor zu vermindern, besteht darin, kluge Finanzarchitektur zu etablieren, die gewährtleistet, dass ein verbindlicher Anteil von Bankanleihen außerhalb des Finanzsektors gehalten wird. Die Anleihegläubiger von außerhalb des Bankensektors müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie kein Refinanzierungsrisiko haben, wenn sie eine plötzliche Verlussituation erleben.
Unternehmen und Ethik
(2010)
Die noch nicht völlig überwundene Finanzmarktkrise hat nicht nur den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Auch die Frage nach der Ethik der Akteure wird vielfach erörtert. Haben von Gier getriebene Finanzmarktakteure nicht nur Rechtsregeln, sondern auch ethische Normen, die Grundsätze des Wirtschaftens ehrbarer Kaufleute, gewissenlos beiseite geschoben, um sich zu bereichern? Wie läßt sich die Beachtung dieser Normen künftig sichern? Diese aktuelle Debatte soll Anlaß zu einigen allgemeineren Betrachtungen zum Thema „Unternehmen und Ethik“ sein.
Die Stellungnahme befasst sich mit einem wichtigen Aspekt der Offenlegung der Bezüge von Entscheidungsträgern im Bankensektor. Komplementär zu der Diskussion um die Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Unternehmen ist auch auf Landeseben versucht worden, die Transparenz der Vergütung von Führungskräften kommunaler oder landeseigener Unternehmen zu erhöhen. Namentlich sind die Träger der Sparkassen durch den neuen § 19 Abs. 6 des Sparkassengesetzes von Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden, darauf „hinzuwirken“, dass die „gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung“ veröffentlich werden. Diese Vorschrift ist jedoch weitgehend wirkungslos geblieben; nicht zuletzt weil das OLG Köln in einer einstweiligen Verfügung die Vorschrift mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes als nichtig behandelt hat. In dieser Situation ist am 8. August 2013 der Vorschlag eines Gesetzes „zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet“ durch die Fraktion der Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Der Entwurf ist Gegenstand der Stellungnahme, die Helmut Siekmann für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Sie stellt maßgebend darauf ab, dass die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen haben und den Grundsätzen des Verwaltungsorganisationsrechts unterliegen. Als Teil der (leistenden) Verwaltung müssen sie Transparenz- und Kontrollansprüchen der Bürger und ihren Repräsentanten in den Parlamenten genügen.
Der vorliegende Artikel analysiert systematisch die Erreichung der MiFID-Ziele anhand der wissenschaftlichen Literatur. Ziel der MiFID ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wertpapierhandel zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Verschärfung des Wettbewerbs, die Integration der Märkte, die Offenlegung von Handelsintentionen und -geschäften sowie die Stärkung der rechtlichen Position der Investoren. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Förderung des Wettbewerbes als erfolgreich bewertet wird, aber die regulatorischen Möglichkeiten der Marktintegration nicht ausgeschöpft werden. Ferner wird die Forderung nach einheitlichen Transparenzbestimmungen für alle Ordermechanismen nur teilweise umgesetzt. Der Anleger erfährt letztlich gegenüber Finanzintermediären durch die MiFID keinen höheren Schutz.
Fünf Jahre nach Beginn der Banken- und Staatsschuldenkrise („Finanzkrise“) kämpfen wir weiterhin mit den elementaren Problemen: Bei Märkten und Marktteilnehmern fehlt es an Stabilität und Vertrauen. Viele Banken stehen immer noch nicht auf eigenen Füßen und nehmen die ihnen in Europa traditionell zukommende zentrale Rolle für Wachstum und Entwicklung nicht wahr. Den guten Absichten, auf die sich die großen politischen Mächte während der ersten G-20 Treffen 2008 und 2009 verständigt hatten, ist eine Reihe von sinnvollen Ideen und Konzepten gefolgt. Die Voraussetzungen für einen grundlegenden reformerischen Erfolg sind somit gegeben – doch nun muss die Umsetzung folgen. Dazu bedarf es mutiger Entscheidungen. Im Jahr 2014 muss die europäische Politik gleich mehrere Weichen stellen. Der Bundesregierung kommt dabei die Schlüsselrolle zu. Sie muss den Mut haben zu radikaler Ordnungspolitik!
Das ursprüngliche Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz war die Verringerung der Emissionen. Eigentlich hat die Politik bereits ein Instrument an der Hand, das dieses Ziel fokussiert und kostensparend erreichen kann: den Handel mit CO2-Zertifikaten. Der Autor argumentiert, dass das Nebeneinander von CO2-Handel und EEG höchst unproduktiv ist und schleunigst beendet werden sollte. Ein plausibleres Argument für den politischen Erfolg des EEG und das derzeitige Herumdoktern im Detail ist, dass die Politik mit dem EEG Industriepolitik betreiben und die Kosten auf zukünftige Parlamente und Generationen überwälzen kann.
Um den Teufelskreis sich wechselseitig verstärkender Banken- und Staatsschuldenkrisen zu durchbrechen, haben sich die europäischen Institutionen grundsätzlich dazu bekannt, eine Bankenunion zu schaffen. Der Dreh- und Angelpunkt der verfolgten Strategie liegt dabei darin, durch die Schaffung zentraler, d.h. supranationaler Auffangmechanismen die Ausfallrisiken von Banken und Staaten nachhaltig zu entkoppeln. Dabei ist zu beachten, dass gerade auch die einzelnen Elemente des institutionellen Reformpakets in ihrer Binnenstruktur so beschaffen sein müssen, dass vorhersehbare Ineffizienzen nicht dazu führen, dass Vorteile der Supranationalisierung aufgehoben oder gar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der vorliegende Beitrag diskutiert den Verordnungsentwurf der EU Kommission für einen Single Resolution Mechanism (SRM) vor dem Hintergrund dieser Forderung.