Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 38 (2001), Heft 1
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Frank, Dieter; Neumann, Volker (Hrsg.): Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts
(2001)
Der erwartungsvolle Leser ist nach dem ersten Kontakt mit dem stattlichen Buch (469 Seiten) enttäuscht. Dem attraktiven Einband folgend erwartet er auch im Buch einen umfangreichen Bildteil. Er stößt aber nach einer kurzen Einleitung auf seitenlange Tabellen. Doch diese Tabellen machen beim zweiten Hinsehen den eigentlichen Wert des Buches aus.
Die einstmals häufige Äsche, die als Leitfischart einer ganzen Fließgewässerregion ihren Namen gab (Äschenregion), gehört heute zu den bundes- und europaweit gefährdeten Fischarten. Aufgrund der vielfältigen anthropogenen Veränderungen ihres angestammten Lebensraums wie etwa Verschlechterung der Wasserqualität, flussbauliehe Eingriffe, Ausbaumaßnahmen und Stauregulierungen wurden die Bestände vielerorts stark dezimiert.
Das Gottes-Gnadenkraut (Gratiola officinalis L.) gehört zur Familie der Braunwurzgewächse. Der bis zu 40 cm lange, aufrechte, oben kantige Stengel trägt kreuzgegenständige, halbstengel umfassende, lanzettliche, 2,5 cm bis 3,5 cm lange Blätter in dichtem Abstand. Der gesägte Blattrand ist mit senkrecht abstehenden, kurzen Zähnchen besetzt. Auf der Blattfläche sind deutlich drei parallele Nerven und kleine Drüsen zu erkennen.
Im Heft 1/2000 der vorliegenden Zeitschrift wurde bereits von der Überarbeitung der Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts berichtet. Mittlerweile wurde diese Landschaftsgliederung auch für den Harz präzisiert. Das wurde notwendig, weil die sachsen-anhaltischen Anteile des Harzgebirges bisher nur sehr unzureichend untergliedert waren. Für die bisher ausgewiesenen zwei Landschaftseinheiten "Hochharz" und "Mittel- und Unterharz" wurden nun unter natur- und landschaftsräumlichen sowie unter naturschutzfachlichen Aspekten fünf neue Landschaftseinheiten ausgewiesen.
Für das Gebiet des Naturparks (NuP) Drömling liegen seit 1980 Daten über die jährlichen Brutbestände des Großen Brachvogels (Numenius arquata) vor (SEELIG et al. 1996). Bei einer brutorttreuen und langlebigen Art kann aber das alleinige Werten der jährlichen Brutbestände zu einer Fehleinschätzung der Situation der Population führen (BAUER; BERTHOLD 1996). Gleichbleibend hohe Brutpaarzahlen über viele Jahre müssen nicht gleichbedeutend mit intakten Lebensräumen und einer guten Reproduktionsrate sein. Erst im Zusammenhang mit der Ermittlung der Nachwuchsrate lässt sich die wirkliche Qualität eines Lebensraumes und die Effektivität von Artenschutzmaßnahmen beurteilen.
Zur Vorbereitung oder Ergänzung von Flächennutzungsplänen haben Gemeinden einen Landschaftsplan (LP) zu erarbeiten (§ 7 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - NatSchG LSA). Die Inhalte und Aufgaben des LP sollen hier nicht näher betrachtet werden. Dazu sei auf Quellen wie "Örtliche Landschaftsplanung im Land Sachsen-Anhalt.. " (1997), LANA (1995), aber auch WEIHRICH (1999), BUNZEL (1999) und GRUEHN (1998) verwiesen. Nach dem operationellen Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Land Sachsen-Anhalt, das gemeinsam von der EG und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird, können Fördermittel zur Aufstellung eines Landschaftsplanes gewährt werden (§ 4 Abs. 4 NatSchG LSA).
Blaugrasrasen sind im außeralpinen Mitteleuropa aufgrund ihrer Seltenheit und des Vorkommens bemerkenswerter Pflanzenarten für Floristen, Vegetationskundler und Naturschützer gleichermaßen faszinierend. Besonders spannend ist die Beschäftigung mit diesen Rasen, weil sie oft Geländeformen besiedeln, die mit ziemlicher Sicherheit Waldgrenzstandorte darstellen.
Nach einer kurzen schweren Krankheit verstarb unerwartet am 30.07.2000 im Alter von 77 Jahren Karl Kiesewetter, langjähriger Leiter der Fachgruppe Ornithologie und Naturschutz Weißenfels. Mehr als 50 Jahre hat sich Karl Kiesewetter unermüdlich für den Erhalt unserer heimischen Natur mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt eingesetzt. Seit 1963 bis zu seinem Tode leitete er die Weißenfelser Fachgruppe Ornithologie und Naturschutz und leistete hier eine gründliche und systematische Erfassungsarbeit, vor allem zu Brutvögeln im Landkreis Weißenfels.
Der § 49 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt die Naturschutzbehörden zur Bestellung von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten. Diese sind insbesondere im Auftrag der unteren Naturschutzbehörden für die Landkreise und kreisfreien Städte tätig. Sie setzen mit ihrer Arbeit die bis 1990 von Kreisnaturschutzbeauftragten wahrgenommenen Aufgaben fort. Naturschutzbeauftragte sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Naturschutzbehörden im Außendienst und verfügen in Verbindung mit einem auf sie ausgestellten Dienstausweis über besondere Befugnisse.
Anfang Januar diesen Jahres versammelte sich in Wanzleben eine Gruppe von Personen mit den verschiedensten Berufen aber einem gemeinsamen Anliegen. Alle, auf direkte oder indirekte Art und Weise, haupt- oder ehrenamtlich, mit dem Naturschutz verbunden, waren gekommen, um Günter Natho zu seinem am 25.12.2000 begangenen 75. Geburtstag zu gratulieren und ihn zu ehren.