Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 32 (1995), Heft 1
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Rote Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind als vielseitig einsetzbare Instrumente des Naturschutzes heute von Öffentlichkeit und Politik weitgehend akzeptiert. Neben vielen Arten sind in der Gegenwart auch eine große Anzahl komplexer Lebensräume einschließlich ihrer charakteristischen Organismengemeinschatten bedroht. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Erarbeitung einer Roten Liste der Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland sehr zu begrüßen. Die Problematik der Erstellung einer Roten Liste von Biotoptypen ist, verglichen mit der Erarbeitung Roter Listen gefährdeter Arten, wesentlich komplexer.
In der intensiv genutzten Kulturlandschaft unseres Bundeslandes existiert noch eine Vielzahl von naturnahen, anthropogen wenig beeinträchtigten Flächen mit großer Bedeutung für den Naturschutz. Nur wenige dieser Bereiche sind als Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile durch Verordnung gesichert. Viele Flächen genießen dagegen als geschützte Biotope entsprechend § 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Schutz. Daneben existieren Lebensräume mit hoher Wertigkeit für den Naturschutz, die bisher keinem Schutz nach Naturschutzrecht unterliegen. Alle für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche werden unabhängig von ihrem konkreten Schutzstatus durch eine von der Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) landesweit koordinierte, selektive Biotopkartierung erfasst. Die Kartierung wird meist auf Landkreisebene im Zuge der Landschaftsrahmenplanung durchgeführt.