Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 30 (1993), Heft 1
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Mit Verordnung vom 12.03.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle. - 2(1993)5 v. 23.03.1993) wurde nach zehnmonatigem Verfahren das am 24.09.1990 einstweilig gesicherte NSG "Göllersitz" durch die Bezirksregierung Halle endgültig unter Schutz gestellt. Es ist damit das erste NSG von Sachsen-Anhalt, das nach der "Wende" und damit auch in Anwendung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt endgültig gesichert wurde.