Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 50 (2013), Jahresheft
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Die Erforschung natürlicher Eigendynamik von Ökosystemen gehört zu den wichtigsten Betätigungsfeldern der Nationalparkverwaltung. Im vorliegenden Band wird dieser spannende Prozess der Naturwaldentwicklung am exemplarischen Beispiel der Waldforschungsfläche (WFF) Bruchberg, in der Naturdynamikzone des Nationalparks auf niedersächsischer Seite gelegen, dokumentiert. Im Vordergrund stehen Methodik und Ergebnisse der Wiederholungsinventur von 2008/09 und deren Vergleich mit voraus gegangenen Untersuchungen. Unter Federführung von Ute Springemann ist es den Autoren gelungen, die Ergebnisse jahrzehntelanger Feldforschung in übersichtlicher und konzentrierter Form aufzubereiten.
Im Gegensatz zu den anderen Wirbeltieren spielt sich das Leben der Fische ausschließlich im Wasser ab und bleibt den Blicken des Menschen verborgen. Systematische Arterfassungen werden erst seit jüngerer Zeit durchgeführt, aber jede Methode der Bestandserfassung liefert nur ein unvollkommenes Bild. Daher blieb es auch lange Zeit unbekannt, dass etliche Fischarten nur noch in geringen Restbeständen vorkommen, einige sogar völlig verschwunden sind. Als diese Situation bekannt wurde (Paepke 1981), erregte sie kaum Aufmerksamkeit. Erst in den 1980er Jahren begannen auch im heutigen Sachsen-Anhalt Fischkundler mit der systematischen Erfassung der Vorkommen von Fischen und Rundmäulern (Engelke 1988, Wüstemann 1989, Zuppke 1986). Nach 1990 wurden diese Bemühungen dank der Verfügbarkeit effektiverer Fanggeräte intensiviert.
In den letzten zwei Jahrzehnten wurde mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und der EU-Aalverordnung (Verordnung [EG] Nr. 1100/2007) eine Reihe europäischer Regelungen verabschiedet, die die Bedeutung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern in den Fokus rückten. In diesem Zusammenhang sind besonders Wanderhindernisse wie Wasserkraftanlagen zu bewerten, die bei der flussabwärts gerichteten Migration von Fischen ein zum Teil enormes Gefährdungspotenzial darstellen, welches unbedingt minimiert werden sollte.
Gemäß Paragraph 18 Absatz 1 NatSchG LSA wird im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), der Fachbehörde für Naturschutz, das Naturschutzregister für das Land Sachsen-Anhalt geführt.
Die Fachdaten für die nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt werden mit den Naturschutzbehörden jeweils zum Jahresende abgeglichen.
Die Tabelle 1 gibt eine statistische Übersicht der nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes Sachsen-Anhalt mit Stand 31.12.2012.
Parkanlagen, Friedhöfe und andere Grünanlagen, besonders innerhalb von Städten, sind bekanntermaßen für die Menschen wichtige, der Erholung dienende Oasen. Daneben sind diese Flächen bedeutende Rückzugsgebiete für viele Tier- und Pflanzenarten. Ornithologisch werden diese Anlagen schon seit Jahrzehnten intensiv beobachtet, was auch die Vielzahl von einschlägigen Veröffentlichungen zeigt. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Arbeiten, die sich mit der Erfassung von Säugetierarten im urbanen Raum auseinandersetzen (z. B. Klausnitzer 1989, 1993, Jentzsch 1992, 2004, Meyer et al. 2003) und seit der politischen Wende hat in Ostdeutschland die Stadtökologie zusätzlich an Bedeutung gewonnen.
Die Auen naturnaher Ströme und großer Flüsse weisen eine Vielzahl unterschiedlicher Auengewässer auf. Dazu zählen auch die Altgewässer, d. h. ehemals durchflossene Flussabschnitte oder Verzweigungsstrecken, die heute vom Fließgewässer abgetrennt sind und oft einen Standgewässercharakter aufweisen. Ihre natürliche Entstehung verdanken sie der Dynamik der Fließgewässer z. B. durch Gewässerbettverlagerungen oder Mäanderdurchbrüche. In Abhängigkeit von ihrer Entfernung zum Fluss und je nachdem, ob sie noch eine Verbindung zum Fließgewässer haben, nur noch bei Hochwasser überflutet werden oder außerhalb des Einflussbereichs des Stroms liegen, durchlaufen sie verschiedene Entwicklungs- bzw. Sukzessionsstadien, die von frühen Pionierstadien bis zur völligen Verlandung reichen können. Diese Vielgestaltigkeit ist Grundlage für das Vorkommen unterschiedlicher Lebensgemeinschaften mit teilweise stark bedrohten und naturschutzfachlich bedeutsamen Pflanzen- und Tierarten und europaweit geschützter Lebensräume. Reichhoff (2003) gibt allein für das Mittelelbegebiet 59 verschiedene Pflanzengesellschaften an, die an Altgewässer gebunden sind.
Artenreiche Grünlandflächen sind in unserer Kulturlandschaft selten geworden. Gründe hierfür sind insbesondere Nutzungsaufgabe oder -änderung wie z. B. durch Intensivierung, Unternutzung, Melioration oder Grünlandumbruch. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland noch 4,63 Millionen Hektar Dauergrünland, vorläufige Ergebnisse zeigen bereits einen Rückgang auf 4,6 Millionen Hektar (Statistisches Bundesamt 2013a, Tab. 1).
Vor dem Hintergrund der Diskussionen zur Regulierung des Kormoranbestandes möchten auch die anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. und Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V. (OSA) ihre Position zum Kormoran- bzw. Fischartenschutz darstellen. Anhand von wissenschaftlichen Fakten soll dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Vorurteil, der Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) störe im Land Sachsen-Anhalt das ökologische Gleichgewicht, entgegengetreten werden. Der Beitrag liefert so auch die Argumente für fach- und sachgerechtes administratives Handeln.
Im zweiten Teil der Vorstellung der Orchideen-Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie soll im Folgenden die Situation des Frauenschuhs (Cypripedium calceolus) in Sachsen-Anhalt analysiert werden. Während das Sumpf-Glanzkraut (vgl. Teil 1, Korschefsky & Meysel 2011) als stenöke Art nur eine sehr enge ökologische Nische zu besiedeln vermag, so weist der Frauenschuh eine wesentlich größere Standort- und Habitatamplitude auf. Dennoch ist die Art in weiten Teilen ‒ zumindest ihres mitteleuropäischen Teilareals ‒ stark gefährdet. Ob diese Orchideenart in unseren Landschaften erhalten und somit den Verpflichtungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben, Rechnung getragen werden kann, wird insbesondere von der Vermeidung von Störungen an den Wuchsorten sowie von der Wirksamkeit gezielter Managementmaßnahmen abhängen. Diese wurden in der Vergangenheit eher sporadisch umgesetzt. Seit dem Jahr 2010 realisiert der Arbeitskreis Heimische Orchideen Sachsen-Anhalt e. V. ein Förderprojekt im Rahmen der Naturschutz-Richtlinie des Landes Sachsen- Anhalt, das von der EU kofinanziert wird. Bestandteil dieses Projektes ist eine Erfolgskontrolle, deren erste Ergebnisse hier vorgelegt werden können. Grundlage für dieses Vorhaben waren landesweite und weitgehend vollständige Erfassungen der Populationen von Cypripedium calceolus, die im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005, 2009 und 2010 erfolgten.