LiTheS. Zeitschrift für Literatur- und Theatersoziologie
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Zu den wertenden Klassifikationen, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt unter den Vorzeichen politischer Korrektheit thematisiert und problematisiert wurden, gehört die "Rasse". Im Folgenden soll es um Dimensionen des Sagbaren in einem Diskursfeld gehen, das unmittelbar an diese Klassifikation anschließt, nämlich das Diskursfeld des "Fremden", "Anderen", "Ausländischen", und zwar bezogen auf die Tagesproduktion des deutschsprachigen Theaters des 19. Jahrhunderts als einer spezifischen medialen Konstellation. Es lässt sich zeigen, dass sich innerhalb weniger Jahrzehnte erhebliche Verschiebungen hinsichtlich der Frage vollzogen, was und wie über Fremde und die Ferne im populären, also auf ein Massenpublikum zielenden Theater gesprochen werden könne. Diese Verschiebungen waren nicht das Resultat von konkreten, im Theater wirksamen staatlichen Zensurbestimmungen oder -maßnahmen. Sie reflektierten vielmehr grundsätzliche Entwicklungen der politischen Ideologie.
Politische Korrektheit ist kein Rechtsbegriff, der in irgendeiner gesetzlichen Regelung definiert wird. Primär geht es – und dieses Verständnis wird den folgenden Überlegungen zugrunde gelegt – darum, Ausdrücke und Handlungen zu vermeiden, die Gruppen von Menschen kränken oder beleidigen können, vor allem bezogen auf Geschlecht oder Herkunft. Ebenso soll eine Diskriminierung hintangehalten werden. Der Begriff ist zweifellos vielschichtiger, als er hier kurz zunächst als Ausgangspunkt für die folgenden Überlegungen beschrieben wurde. Folgt man dieser oberflächlichen Begriffsbestimmung, dann stehen Formen des Zusammenlebens von Menschen im Vordergrund. Mitmenschen nicht zu beleidigen oder zu kränken, ist für das Zusammenleben zweifellos von Wert. Auch das Strafrecht betrifft das Zusammenleben von Menschen, indem Rechtsgüter durch Einwirkung auf menschliches Verhalten geschützt werden. Gerade hinsichtlich des Beleidigens gibt es mehrere in Betracht kommende Strafnormen. Kränkungen können auf vielerlei Weise entstehen, einzelne Formen sind strafrechtlich verboten. Da das Strafrecht wohl die schärfste Waffe des Staates ist, um ein Zusammenleben von Menschen durch Verhaltensregeln zu ermöglichen oder zu erleichtern, wird diese Waffe nur rudimentär eingesetzt, um ihre (theoretische) Wirkung nicht zu vermindern. Strafrecht soll daher nicht zu oft eingesetzt werden, sondern nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt ("ultima ratio"). Die Anforderungen an das Verhalten sollen dabei klar und eindeutig sein, strafrechtliche Normen müssen dementsprechend sehr bestimmt sein.
Hier soll [...] der Versuch einer sprachwissenschaftlichen Beschreibung des Genderns unternommen werden, um die Sachlage zu klären und zwischen Ärger und sprachlicher Funktionalität einen wissenschaftlich vertretbaren Standpunkt zu finden. Angesichts der komplexen Datenlage ist das nur ein Essay, beschränkt auf eine kleine Zusammenstellung von Daten und auf eine kleine, doch bewusst ausgewählte wissenschaftliche Literatur. Hin und wieder möge man mir einen eigenen Zugang zur Diskussion, kleine stilistische Wagnisse und einige persönliche Bemerkungen gestatten; durchwegs wird aber auf Belegbarkeit und Überprüfbarkeit geachtet.
Die Zensur und das politisch Korrekte spielen für das Theater keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle. Das Politische, namentlich das politische Theater, ist gut belegt und weitgehend aufgearbeitet, ich habe kein Interesse, das zu wiederholen. Ich hatte vor, einen kleinen Spaziergang entlang der politischen Grenzen des jetzigen Theaters zu machen und die eine oder andere Aufführung zu streifen, die ich gesehen habe. Dabei hatte ich die Zensur keiner Betrachtung wert gefunden, und das politisch Korrekte habe ich im Zusammenhang des Theaters für eine Arabeske gehalten, die ein bißchen bizarr, ein bißchen unverständlich, meist als Anekdote an den Rändern der Theaterpraxis auftaucht. Seit voriger Woche weiß ich, daß ich das falsch beurteilt habe. Vorige Woche habe ich beim Berliner Theatertreffen eine Aufführung aus Leipzig gesehen, die nach dem PC-Gesichtspunkt zensiert war. Ich habe dann mit den Recherchen im Internet begonnen und bin auf eine Plattform gestoßen, die sich Bühnenwatch nennt und die seit 2012 verschiedene Theater wegen Rassismus attackiert hat (Problem Blackfacing). Es gibt auf der Plattform sehr ausführliche Statements zu Aufführungspraxis und Struktur des Theaterwesens, die ich sehr mühsam zu lesen finde, weil sie unentwegt zwischen Richtigem und Falschem, Vernünftigem und Überzogenem mäandern. Ich werde darauf zu sprechen kommen. Ich möchte aber zunächst meinen Spaziergang antreten, vorne, am Anfang, wie ich es geplant hatte, entlang der Begriffe unseres Themas – allerdings in entgegengesetzter Richtung.
Mit der sogenannten Wende 1989/90 scheint alles, was mit "Soz-" beginnt, unter einem Generalverdacht zu stehen, selbst einschlägige philosophische Denkansätze und wissenschaftliche Disziplinen, die eben diese Wende mit vorbereitet hatten. In den Geisteswissenschaften wiederum ist die noch in den 1980-er Jahren so spürbare Aufbruchsstimmung hin zu neuen Methoden, wie eben soziologischen, und zu einem geschichtswissenschaftlichen Literaturverständnis unter dem Stichwort einer "Sozialgeschichte der Literatur" von rasch wechselnden Phasen der Ausrufung von "Turns" ("Linguistic Turn", "Cultural Turn") abgelöst worden. Die "Kulturwissenschaften" scheinen auf die wissenschaftliche Überprüfbarkeit ihrer Reflexion mitunter überhaupt verzichten zu wollen. Und dennoch werden vielerlei Forschungsaktivitäten, wenn auch oft unter anderem Namen und mit anderen Schwerpunkten, heuristisch wie methodisch von einer in weitestem Sinne soziologischen Perspektive geleitet. Wie die Modelle beispielsweise von Pierre Bourdieu und Norbert Elias belegen, ist der soziologische Blick auf Literatur, Theater, Kunst, Kultur nicht nur eine Perspektive, die es wert ist, im Sinne einer Neu- und Wiederbesinnung auf die möglichen methodischen Gemeinsamkeiten der historischen und philologischen Disziplinen diskutiert zu werden. Alles spricht dafür, dass darüber hinaus das Soziologische generell die notwendige Bedingung eines künstlerischen Verstehens beziehungsweise eines Verstehens von Kunst bildet, das hermeneutische Willkür, reißerische Spekulation und zirkuläre Jargons hinter sich lässt.