Jahrbuch / FVF, Forum Vormärz Forschung - 17.2011
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In den Jahrzehnten zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierte sich eine neue Staatenordnung auf dem europäischen Kontinent, wie es die Kongress-Akte vorgesehen hatte. Gleichzeitig bildete sich in der Jurisprudenz ein neues Paradigma des Völkerrechts heraus. Es hieß das 'Völkerrecht der zivilisierten Staaten'. Die Entstehung der historischen Rechtsschule und des Rechtspositivismus im frühen 19. Jahrhundert entzog dem umkämpften Völkerrecht seine naturrechtliche Begründung. Auf der Suche nach einem neuen Begründungszusammenhang nahm das Völkerrecht einen Begriff auf, der im späten 18. Jahrhundert entstanden war, und dessen Bedeutung sich zur Zeit des Wiener Kongresses stabilisiert hatte. Es handelte sich um den Begriff der Zivilisation. Mithilfe dieses Begriffs wurde eine überstaatliche Gemeinschaft postuliert, nämlich die sogenannte Gemeinschaft zivilisierter Staaten, die die Legalität zwischenstaatlichen Verkehrs gewährleistet, ohne ein internationaler Staat oder gar Weltstaat zu sein. Das Völkerrecht des 19. Jahrhunderts war somit im Wesentlichen ein Völkerrecht der zivilisierten Staaten. 'Zivilisation' aber ist ein diskriminierender Begriff, zu dessen Bedeutungsgehalt die Definition und der Ausschluss seines Gegenteils, nämlich des Unzivilisierten, des Barbarischen, gehören. [...] Die Entstehung des Völkerrechts zivilisierter Staaten nach dem Wiener Kongress leitete eine neue Figuration der Weltordnung ein. Dieser Vorgang brachte ein Wechselspiel mehrerer Wissens- und Repräsentationsformen, nämlich Jurisprudenz, Theater und Ethnologie, in Gang. Im Folgenden werden diese miteinander verschränkten Wissens- und Repräsentationsformen näher untersucht.
Obwohl man also schon allein mit der Leistung der Beiträge zufrieden sein kann, Material für eine phänomenal und medial unterbestimmte Theoriedebatte beizubringen, möchte diese Einführung sie mit der Skizze einer haltbaren Theorieoption begleiten. An einer solchen Theoretisierung scheint es, trotz einschlägiger Kontroversen, nach wie vor zu mangeln. Die Forschung ist darin weit weniger vorangekommen, als es die aufgeregten Debatten zwischen kulturwissenschaftlicher Wissenspoetik auf der einen Seite und robuster Axiomatik der analytischen Literaturwissenschaft auf der anderen vermuten lassen.
Während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde in vielen Bereichen gerade erst begonnen, die Grenzen von Wissenschaftlichkeit klarer abzustecken und auch das Verhältnis von Wissenschaft und Politik wurde intensiv neu verhandelt. Anhand der deutschen Amerika-Forschung während des Vormärz lassen sich damit zwei wesentliche Prozesse nachvollziehen: Zum einen die Verwissenschaftlichung eines populären Themas; zum anderen die Politisierung, die mit diesem Prozess einherging. Sie greifen ineinander, denn nicht selten wurde sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den Aufsichtsorganen der Regierungen die wissenschaftliche Beschäftigung mit Amerika an sich, aufgrund einer latent radikalen Aufladung, bereits als politisches Statement ausgelegt. Andererseits waren es gerade die Arbeiten der so genannten 'politischen Professoren', etwa zum amerikanischen Staatssystem und Verfassungsrecht, die das Themenfeld während des Vormärz zusehend politisierten.
Rezension zu Der Einzige. Jahrbuch der Max-Stirner-Gesellschaft, Band 1/2008. Zur Aktualität der Philosophie Max Stirners. Seine Impulse für eine interdisziplinäre Diskussion der kritisch-krisischen Grundbefindlichkeit des Menschen. Hg. von Bernd Kast und Geert-Lueke Lueken. Leipzig: Max Stirner Archiv, edition unica 2008.