Jahrbuch / FVF, Forum Vormärz Forschung - 17.2011
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In den Jahrzehnten zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Mitte des 19. Jahrhunderts etablierte sich eine neue Staatenordnung auf dem europäischen Kontinent, wie es die Kongress-Akte vorgesehen hatte. Gleichzeitig bildete sich in der Jurisprudenz ein neues Paradigma des Völkerrechts heraus. Es hieß das 'Völkerrecht der zivilisierten Staaten'. Die Entstehung der historischen Rechtsschule und des Rechtspositivismus im frühen 19. Jahrhundert entzog dem umkämpften Völkerrecht seine naturrechtliche Begründung. Auf der Suche nach einem neuen Begründungszusammenhang nahm das Völkerrecht einen Begriff auf, der im späten 18. Jahrhundert entstanden war, und dessen Bedeutung sich zur Zeit des Wiener Kongresses stabilisiert hatte. Es handelte sich um den Begriff der Zivilisation. Mithilfe dieses Begriffs wurde eine überstaatliche Gemeinschaft postuliert, nämlich die sogenannte Gemeinschaft zivilisierter Staaten, die die Legalität zwischenstaatlichen Verkehrs gewährleistet, ohne ein internationaler Staat oder gar Weltstaat zu sein. Das Völkerrecht des 19. Jahrhunderts war somit im Wesentlichen ein Völkerrecht der zivilisierten Staaten. 'Zivilisation' aber ist ein diskriminierender Begriff, zu dessen Bedeutungsgehalt die Definition und der Ausschluss seines Gegenteils, nämlich des Unzivilisierten, des Barbarischen, gehören. [...] Die Entstehung des Völkerrechts zivilisierter Staaten nach dem Wiener Kongress leitete eine neue Figuration der Weltordnung ein. Dieser Vorgang brachte ein Wechselspiel mehrerer Wissens- und Repräsentationsformen, nämlich Jurisprudenz, Theater und Ethnologie, in Gang. Im Folgenden werden diese miteinander verschränkten Wissens- und Repräsentationsformen näher untersucht.
Von Wissenschaft und Kunst lässt sich nicht mehr mühelos als Komplementärpaar sprechen. Die Bestimmung der aktuellen Kulturperiode wird so erschwert. Sie vollzieht sich zumindest vorerst 'ex negativo', als Abgrenzung zur abgelaufenen. Hierbei entsteht, so die These, eine veränderte Bezugslogik, die zu einer neuen Ästhetik herausfordert und Kunst und Wissenschaft entsprechend neu ins Verhältnis setzt, auch weil parallel hierzu die sich verzweigenden Naturwissenschaften den empirisch messbaren Untersuchungsobjekten einen in der zeitgenössischen idealistischen Naturphilosophie bis dato undenkbar hohen Stellenwert einräumen. Diese neue Ästhetik ist durchdrungen von den Termini und Vorstellungen der jetzt wirksamen Naturwissenschaften und setzt insofern einen Prozess der begrifflichen Diffusion und Infiltration in Gang. Sie versteht sich als Wissenschaft vom Schönen, das aber nicht nur die Kunst, sondern auch die Natur betrifft und nach begrifflicher Klärung verlangt. Für die wissenschaftliche wie für die literarische Prosa bedeutet die Entwicklung der Ästhetik auch eine Umstellung der Darstellungsverfahren auf die noch recht unbestimmte Situation. Der mikroskopische Blick der Naturwissenschaften führt zur Beobachtung kleinster Teile. Textlich wird darum ebenfalls auf Verknappung zu kleinster, aphoristischer Prosa gesetzt. Diese Entwicklung verläuft jedoch nicht einfach je für sich, sondern erweist sich als Explorationsphase des eigenen Selbstverständnisses unter den Bedingungen von Gegenteiligem.
Obwohl man also schon allein mit der Leistung der Beiträge zufrieden sein kann, Material für eine phänomenal und medial unterbestimmte Theoriedebatte beizubringen, möchte diese Einführung sie mit der Skizze einer haltbaren Theorieoption begleiten. An einer solchen Theoretisierung scheint es, trotz einschlägiger Kontroversen, nach wie vor zu mangeln. Die Forschung ist darin weit weniger vorangekommen, als es die aufgeregten Debatten zwischen kulturwissenschaftlicher Wissenspoetik auf der einen Seite und robuster Axiomatik der analytischen Literaturwissenschaft auf der anderen vermuten lassen.