200 Religion
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Andenken
(2009)
Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
Gibt es eine moderne Religion? : Jürgen Habermas und die Idee der "postsäkularen Gesellschaft"
(2009)
Das Verhältnis von Religion und Moderne ist in jüngster Zeit wieder zu einem heißen Konfliktherd geworden. So geht es beim Streit um die Piusbrüderschaft im Kern darum, ob eine religiöse Tradition die Kontinuität und Verbindlichkeit ihrer Überlieferung aufrechterhalten und zugleich an wesentliche Einsichten und normative Prinzipien der Moderne anschließen kann. Die traditionalistischen Kritiker des II. Vatikanischen Konzils behaupten, dass religiöse Institutionen wie die katholische Kirche ihre Identität in dem Maße verlieren, in dem sie ein bejahendes und konstruktives Verhältnis zur modernen Gesellschaft entwickeln. Die Anerkennung der Menschenrechte und der Ideen der Französischen Revolution durch das Konzil, also die Akzeptanz des Prinzips der Freiheit in Gestalt der Religionsfreiheit, der Gleichheit als Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Religionen und der Brüderlichkeit im Sinne einer gemeinsamen und solidarischen Weltverantwortung »aller Menschen guten Willens« bildet für die reaktionären Kritiker den eigentlichen Skandal der Öffnung der Kirche zur säkularen Moderne. Die unbeholfenen und viele empörenden Versuche der Resozialisierung der Piusbrüder sind letztlich unvollständige und unvollkommene Ansätze, auf eine kulturelle und gesellschaftliche Konstellation zu reagieren, für die Jürgen Habermas den prägnanten Ausdruck »postsäkulare Gesellschaft« geprägt hat. Diese Situation ist nach Habermas nämlich dadurch gekennzeichnet, dass sich religiöse Gemeinschaften auch in einer modernen Lebenswelt dauerhaft einrichten und in ihr fortbestehen. Wir haben laut Habermas Abschied zu nehmen von der Vorstellung eines linearen historischen Prozesses, der zwangsläufig zum Absterben der Religion führen wird. Allerdings schreitet die gesellschaftliche Säkularisierung im Sinne einer Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Systeme und einer Pluralisierung von Weltanschauungen weiter voran.