300 Sozialwissenschaften
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Solidarität?
(2005)
Im Jahre 1837 erschien Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Dramaturgischer Höhepunkt ist ein Tabubruch. Der eitle Kaiser, der sich prachtvoll gewandet glaubt, ist nackt, und jetzt plötzlich wird es gesagt. In der Folge finden sich alle irgendwie befreit. Ein Jahrzehnt später – kein Märchen, sondern Rechtsgeschichte – spricht Julius Herrmann Kirchmann über die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft und über die drei berichtigenden Worte des Gesetzgebers, die ganze Bibliotheken zur Makulatur werden lassen. Eine berühmte Rede, ein berühmter Tabubruch, wer wollte das bezweifeln, aber ob sich alle befreit fühlten, wird man bezweifeln dürfen. Seither steht die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz in Rede, und bis in die Jetztzeit hinein stellt Kirchmanns Offenbarung eine gute Anschlussmöglichkeit für entsprechende wissenschaftstheoretische Bilanzen dar. ...
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.
Die Debatten, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Alten Reich über den Charakter von Herrschaft geführt wurden, haben Maßstäbe gesetzt. Denn offensichtlich wurden im Kontext der Konfrontation zwischen altgläubigem Kaiser und protestantischen Reichsständen erstmals die zentralen Fragen nach der Struktur konfessionsverschiedener politischer Ordnungen gestellt, die in den folgenden Jahrzehnten dann u.a. auch im Frankreich der konfessionellen Bürgerkriege, im Konflikt um die Herrschaftsordnung in den Niederlanden der 80iger Jahre des 16. Jahrhunderts und am Ende des Jahrhunderts zwischen anglikanischer Königin und puritanischen Ständen in England zur Lösung anstanden.
Dieser europäische Blick auf die Debatten über Herrschaft ist aufschlussreich er belegt, dass es europäische Sonderwege angesichts einer sehr großen Gemeinsamkeit politisch-theologischer Denkmuster und Argumentationsstrategien im 16./17. Jahrhundert nicht gegeben hat.
Herrschaft ist umstritten, das gilt für alle historischen Epochen. Die Wege zur Herstellung legitimer Herrschaft allerdings haben sich seit der Antike wiederholt verändert. Für die Frühe Neuzeit, also die Zeitspanne zwischen Reformation und Französischer Revolution, bleibt der Rückgriff auf Traditionen als Legitimationsgrund unangefochten, erst der radikale Umbruch zum Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat diese Linie beendet.
Recht präzis lässt sich die Legitimierungsstrategie mit dem Begriff der reformatio charakterisieren, der Wiederherstellung also einer Ordnung, die als gerechte anerkannt war und ist und deren Rückgewinnung zeitgenössisch schlechte Zustände überwinden helfen kann. Solche Berufung auf Vergangenes konnte sehr wohl zu radikalen Brüchen in der Gegenwart führen, unter diesem Anspruch musste sich alle Herrschaft im Europa der Frühen Neuzeit rechtfertigen, unter diesem Votum durfte legitimerweise Kritik geübt, schließlich legitimerweise Widerstand geübt werden. In diesem Sinne spricht die Forschung von »Rechtfertigungsnarrativen«; im sozialen, politischen, rechtlichen und religiösen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Europa fanden sie Verwendung.