340 Recht
Refine
Year of publication
Document Type
- Review (25)
- Article (15)
- Book (2)
- Doctoral Thesis (2)
- Part of a Book (1)
Has Fulltext
- yes (45)
Is part of the Bibliography
- no (45)
Keywords
- Urheberrecht (4)
- CDU (3)
- Europa (3)
- 500-1500 (2)
- Amnestie (2)
- Antike (2)
- Aufsatzsammlung (2)
- Definition (2)
- Deutschland (2)
- Geschichte (2)
Institute
- Geschichtswissenschaften (45) (remove)
Egal ob Film, Musik oder Text – Cloud-Dienste revolutionieren die Werknutzung. Wird der Online-Zugang zu einem Musikalbum wichtiger als der Besitz? Ist der Krieg um das Copyright bald vorbei? Die Publizistin Kathrin Passig lotet im Interview aus, inwieweit digitale Güter in Zeiten der Cloud neue Antworten erfordern.
Aus jüngeren konservativen Kreisen wurde die Initiative Faires Urheberrecht gestartet, um "den netzpolitischen Kurs der Union zu prägen". Zu den Initiatioren gehören u.a. die Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek, Dorothee Bär und Peter Tauber. Das ist erfreulich, denn bisher wird der Kurs der Union vor allem von einigen einflussreichen Lobbys (Buch-, Film- und Musikindustrie samt Verwertungsgesellschaften) und Bundestagsabgeordneten wie Günter Krings bestimmt. Heraus kommen da in der Regel immer nur Forderungen nach Verschärfungen der Durchsetzung bis hin zu absurden Forderungen wie Internet wegnehmen für Urheberrechtsverletzungen, wofür Siegfried Kauder in letzter Zeit warb. ...
Die Koalition hat sich gestern über einen letzten Kompromiss zum Leistungsschutzrecht geeinigt, der heute im federführenden Rechtsausschuss abgestimmt werden soll. Geplant ist, diesen am Freitag nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag abzustimmen. Dagegen wehrte sich die Opposition und forderte heute im Rechtsausschuss eine weitere Anhörung, um die veränderten Rahmenbedingungen diskutieren zu können. Das wurde aber mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt. ...
Als vor mehr als zwanzig Jahren der erste Band von Harold J. Bermans Law and Revolution erschien, kam dies selbst einer Revolution gleich. Nicht mit der Renaissance nämlich, nicht mit dem Absolutismus und nicht mit 1789 setzte der Rechtshistoriker ausHarvard The Formation of theWestern Legal Tradition (1983; dt. 1995), also die Entstehung des modernen Staates, an, sondern mit dem Sieg der Papstkirche im Investiturstreit zwischen 1075 und 1122. Die entscheidenden Ergebnisse dieser Papal Revolution seien das kanonische Recht gewesen, das elaborierteste, umfassendste seiner Zeit, und eine professionelle Methode seiner Handhabung, die Scholastik. Mit ihrer Hilfe habe die römische Kirche die Bevormundung durch weltliche Mächte abgestreift, ihren Supremat über die Laien fest etabliert, eine hoch effiziente Hierarchie geistlicher Juristen und Gerichte aufgebaut und die bis heute gültigen Prinzipien westlichen Rechts geprägt ...
"Si potrebbe credere, che i due concetti 'stato territoriale' e 'feudo' siano fino a un certo grado opposti": così Ernst Klebel introduce, aprendo nel 1956 Territorialstaat und Lehen, la contraddizione a suo avviso insita nell’accostare due forme tanto diverse di organizzazione politica, quali sono quella che fonda la propria autorità su un principio astratto di ordinamento territoriale e l’altra che afferma invece la propria superiorità attraverso legami personali come quelli vassallatici. ...
Von 9.–13. November 2009 kamen die 141 Vertragsstaaten der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen in Doha (Katar) zusammen und nahmen die wichtigste Resolution seit Inkrafttreten der Konvention an. In Zukunft wird die Umsetzung der Konvention in jedem Vertragsstaat von jeweils zwei anderen Vertragsstaaten überprüft, die einen Bericht mit Empfehlungen abgeben. Dies soll nicht nur die Umsetzung des ersten globalen Abkommens gegen Korruption garantieren, sondern auch den internationalen Dialog und die Leistung technischer Hilfe fördern. Viele Delegierte wiesen darauf hin, dass Bestechung nur im Zusammenwirken von aktivem und passivem Part möglich sei und dass Korruption in ihren vielfältigen Formen nur in der geteilten Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern effektiv bekämpft werden könne. Dies entspricht dem Geist der Konvention, die die internationale Zusammenarbeit erleichtert und durch umfassende Bestimmungen über die Strafbarkeit unter anderem von Bestechung gleiche Bedingungen unter den Staaten schafft. ...
Der von den schwedischen Rechtshistorikern Kjell Å. Modéer und Martin Sunnqvist herausgegebene Band geht zurück auf ein 2006 veranstaltetes, gleichnamiges Symposium. Die in vier thematischen Gruppen angeordneten 14 Beiträge stammen aus der Feder von Rechtshistorikern bzw. Juristinnen, Literaturwissenschaftlern und Kunsthistorikerinnen überwiegend skandinavischer Provenienz und beschränken sich mit zwei Ausnahmen auf Entwicklungen des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts. Die auf dem Umschlag abgebildete Gerichtsszene vom Beginn des 17. Jahrhunderts täuscht also etwas, allerdings hätte manche Analyse in der Tat auf der viel früher an derartigen Fragen interessierten Frühneuzeitforschung aufbauen können, was kaum der Fall ist. Der Band scheint ein weiteres Beispiel für die im Zuge des steigenden Publikationsoutputs feststellbare Tendenz, dass Disziplinen und Forschungskontexte aneinander vorbei argumentieren können, auch wenn sie ähnliche Fragestellungen verfolgen. An dieser Stelle können nur einige Beiträge exemplarisch besprochen werden. ...
Konnte Michael Stolleis noch 1985 im Rechtshistorischen Journal beklagen, dass die Strafrechtsgeschichte ein blinder Fleck in der (rechts-)historischen Forschung sei, so ist seit etwa 1990 geradezu ein Boom der historischen Kriminalitätsforschung zu verzeichnen, der inzwischen auch die Rechtsgeschichte erfasst hat ...
Die Rechtsgeschichte hat dem vormodernen Asyl lange Zeit einen bestenfalls marginalen Platz eingeräumt und es häufig als Hindernis auf dem Weg zum staatlichen Gewalt- und Justizmonopol bewertet oder den angeblichen "Missbrauch" des Asyls betont. Gleiches gilt cum grano salis für die allgemeine Geschichte, die wenige, eng begrenzte lokale Fallstudien beigesteuert hat, während umfassendere Darstellungen zur Geschichte der "Menschenrechte" oder zur historischen Kriminalitätsforschung das vormoderne Asylrecht weitgehend ignorieren. Erst in jüngster Zeit nahm die Zahl der Arbeiten zu, die sich intensiver mit der Geschichte des Asyls beschäftigen und neue Erkenntnisse sowie Forschungsperspektiven beitragen. ...
Die vorliegende Münchner historische Dissertation untersucht am Beispiel der letzten Generation der Reichskammergerichtsassessoren die Wahrnehmung und Verarbeitung der Auflösung des Alten Reiches und die Bewältigung dieses epochalen Umbruchs durch die ehemaligen Richter bis in die Zeit des Deutschen Bundes hinein. Es geht folglich um Auflösung und Transfer eines Rechtssystems, das Mader am Beispiel der Bewältigungsstrategien der rund 20 Kammerrichter und ihrer Nachkarrieren detailliert rekonstruiert. Zwar fällt die Kritik des Verfassers an der "Untergangsorientierung" der Forschung zu einseitig und pauschal aus – denn diese hat das Funktionieren der Reichsverfassung auch in ihrer letzten Phase differenziert herausgearbeitet. Zutreffend ist jedoch, dass Fortwirkung, Kontinuität und Transfer des Alten Reiches, seines Rechts, seiner Institutionen und seiner Funktionsträger noch stärker erforscht werden sollten. ...