360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Die kirchliche Armenpflege
(1847)
Ausreichende Arbeit und den menschlichen Bedürfnissen angemessener Lohn! Das ist die Losung und das gerechte Verlangen der arbeitenden Klassen. Alle politischen Reformen helfen den socialen Uebeln nicht ab, und die Revolution wird nur vertagt, aber nicht geschlossen werden, wenn es nicht gelingt, die Arbeit zu mehren und dadurch der Verarmung zu wehren. ...
Mittheilungen des Deutschen Vereins gegen den Misbrauch geistiger Getränke. Nr. 1, 13. Januar 1884
(1884)
Mittheilungen des Deutschen Vereins gegen den Misbrauch geistiger Getränke. Nr. 2, 10. Februar 1884
(1884)
Bericht über die Tätigkeit des Frankfurter Samariter-Vereins : für das 12.te Geschäftsjahr 1908
(1909)
Alkohol in den Tropen
(1910)
Tätigkeitsbericht / Verband der Deutschen Buchdrucker Bezirk Frankfurt am Main : für das Jahr ...
(1912)
Tätigkeitsbericht für das Jahr 1912 / Verband der Deutschen Buchdrucker, Bezirk Frankfurt am Main
(1913)
Wenn auch heute, nachdem Staat und Kommunen die Führung übernommen haben, der konfessionellen Wohlfahrtspflege nicht mehr die Bedeutung zukommt, wie in früheren Zeiten, so weist sie doch auch gegenwärtig noch höchst beachtenswerte Leistungen auf; sie ergänzt die öffentliche Wohlfahrtspflege in einem Maße, daß sie in dem weitverzweigten Betriebe unserer öffentlichen Einrichtungen gar nicht wegzudenken ist. Das gilt sowohl von der christlichen, wie der jüdischen Charitas. Aber während die Leistungen der ersteren vor allen Augen offen daliegen, blüht die jüdische Wohlfahrtspflege vielfach im Verborgenen. Sie ist außerdem so weit verzweigt und so reich gegliedert, daß sie kaum von wenigen, und auch von den Fachmännern nicht übersehen werden kann; dies um so mehr, als auch die Literatur die Materie bisher sehr stiefmütterlich behandelt hat und, von dem Aufsatze Breslauers: "Die jüdische Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege in Deutschland" (Archiv für Volkswohlfahrt 1908 S. 97) abgesehen, keine zusammenfassende Bearbeitung dieses Gegenstandes vorhanden ist. ES dürfte daher nicht überflüssig sein, einmal im Zusammenhang darzustellen, wie sich die jüdische WohIfahrtspflege historisch entwickelt hat, welchen Umfang sie in der Gegenwart angenommen hat, ihre charakteristischen Merkmale herauszuschälen und darzulegen, welche Bedeutung ihr im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege zukommt. Dies soll Aufgabe dieser Untersuchung sein, bei der in erster Linie die Verhältnisse in Deutschland berücksichtigt werden sollen.
Bruder Lebey
(1916)
LSD : die "Wunderdroge"
(1967)
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Die standardisierte Kopplung des sozialen Sicherungssystems an eine ‚Normalarbeitsbiographie‘ geriet in den letzten Jahren immer stärker in die Kritik. Einerseits, weil die darauf aufbauenden Leistungen auf Dauer nicht mehr aufrechterhaltbar scheinen, da die Finanzierung durch immer weniger Erwerbsarbeit und immer mehr Leistungsbezug, v.a. durch die steigende Zahl der RentnerInnen, zunehmend erschwert wird. Andererseits wurde bereits in den 80er Jahren verstärkt Kritik an der mangelnden Leistungsfähigkeit des Sicherungssystems bezüglich der Vermeidung von Armut geäußert. Das deutsche Sozialstaatsmodell gerät in die Gefahr, nicht ähnliche Wohlfahrtsniveaus zu sichern, sondern neue Konflikte zu schüren, und die Gesellschaft in Profiteure und Nonprofiteure der Marktwirtschaft zu spalten. Die Zeiten, in denen man die Möglichkeit einer Vollbeschäftigung in den westlichen Industrieländern für realistisch hielt, scheinen zu Ende zu sein. Es gelingt VertreterInnen einer Politik der Vollbeschäftigung offenbar nicht, erfolgversprechende Konzepte zu entwickeln, die die zunehmende ‚Rationalisierung‘ der Produktionsprozesse mit einer Politik der ‚Arbeit für Alle‘ in Einklang bringen könnten. So sieht es danach aus, als könnte das ‚Normalarbeitsverhältnis‘, das jahrzehntelang Ziel einer sozialstaatlichen Aufwertung der Lohnarbeit war und als Versöhnung der Klassen unter dem Kapital angesehen wurde, nicht mehr mehrheitsfähig sein. Die Risikovielfalt unterschiedlicher Lebenswege kann nicht mehr mit standardisierten Sicherungsmaßnahmen aufgefangen werden. Seit den siebziger Jahren (und verstärkt seit Mitte der 80er Jahre) gibt es breite Bevölkerungsschichten, die nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen und somit als „arm“ bezeichnet werden können. Etwa 10% der Bevölkerung in den meisten westlichen Industriestaaten verfügen nur über ein Einkommen, das unter 50% des Durchschnittsnettoeinkommens der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Landes liegt. Bis zu 20% der Bevölkerung verfügen über ein Einkommen, das unter 60% des Durchschnittsnettoeinkommens liegt. 25 – 30% der Gesamtbevölkerung sind nach Schätzungen in der BRD zumindest kurzzeitig von Armut betroffen. Die neue Armut ist nicht nur etwa bei der steigenden Zahl von SozialhilfebezieherInnen beobachtbar, sondern auch bei der in einem festen Arbeitsverhältnis stehenden Bevölkerung. „Armut trotz Arbeit“ nennt man diesen verbreiteten Zustand der sogenannten „working poor“. Zur Zeit stehen in der Bundesrepublik ca. 40% der Armen in einem festen Arbeitsverhältnis. 4 Eine Reform des sozialen Sicherungssystems besonders hinsichtlich einer Minimalsicherung in allen Lebensbereichen wird unausweichlich werden. Hierzu gibt es verschiedene Grundsicherungsmodelle, die in der Arbeit vorgestellt werden sollen. Der belgische Wissenschaftler Philippe van Parijs beschäftigt sich seit Ende der 70er Jahre mit einem besonderen Grundeinkommensmodell, nämlich dem „unbedingten Grundeinkommen“ (unconditional basic income). Im Mittelpunkt dieses Modells steht die Rechtfertigung der Einführung eines Rechts auf ein Mindesteinkommen für alle, welches dadurch erreicht werden soll, daß alle BürgerInnen ein Einkommen vom Staat zu Verfügung gestellt bekommen, das ihnen unabhängig von Arbeitsfähigkeit, Bedürftigkeit oder Arbeitswilligkeit ausgezahlt wird. Van Parijs‘ Modell ist deshalb von besonderem Interesse, weil es eine reichhaltige Schnittstelle von Grundsicherungssystemen einerseits und Gerechtigkeitstheorien andererseits darstellt. Es eignet sich besonders als Ausgangspunkt für eine dauerhafte interdisziplinäre Arbeit zwischen Soziologie, Ökonomie und Philosophie. Ist dieses Modell eine praktikable Lösung, d.h. ist dieses Modell finanzierbar und auch gegenüber anderen Modellen attraktiv? Ist es auch unter anspruchsvollen Gerechtigkeitsaspekten normativ rechtfertigbar? Ist es also gerecht, effektiv in bezug auf das Armutsproblem und wirtschaftlich effizient? Mit diesen Fragen will sich diese Arbeit auseinandersetzen. Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptteile. Im ersten Hauptteil (A) wird eingehend die Geschichte der Armutsentwicklung behandelt. Es wird untersucht, welche Rolle die Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen und insbesondere im Rahmen der Entwicklung bis hin zur modernen Industriegesellschaft gespielt hat. Es soll geklärt werden, inwieweit verschiedene Erklärungsmodelle entwickelt wurden, und welche Modelle für welche Armutstypen aussagekräftig sind. Außerdem wird genauer auf die Verfeinerung der Ansätze innerhalb der Soziologie der Armut eingegangen, die nötig waren, um das unklare Bild einer amorphen, neuen Armut aufzuhellen. Gewonnen werden soll aus diesen Kapiteln eine möglichst umfangreiche und genaue Gegenstandsbestimmung sowie die Beantwortung der Frage, ob die neue Armut mit der Entwicklung moderner Industriestaaten systematisch verknüpft ist, oder ob unterschiedliche Armutstypen unvermittelt nebeneinanderstehende Randerscheinungen verschiedener sozialer Organisationsformen sind. Weiterhin könnten Argumente für konstruktive legitimierbare Ansätze der Armutsvermeidung im Gegensatz zu destruktiven oder schlecht legitimierbaren Ansätzen gefunden werden. 5 Im zweiten Teil (B) werden verschiedene Grundsicherungsmodelle vorgestellt. Sie werden auf ihre Finanzierbarkeit, ihre Zielgenauigkeit, und auf ihre Fähigkeiten, mit den in den vorigen Kapiteln aufgeworfenen Problemen umzugehen, geprüft. Der dritte Teil (C) behandelt die normative Rechtfertigung von Umverteilungsmaßnahmen und Grundsicherung. Es werden verschiedene Gerechtigkeitstheorien unter besonderer Berücksichtigung der gerechten Güterverteilung vorgestellt. Anhand verschiedener Autoren aus dem libertären, liberalen und analytisch-marxistischen Spektrum werden Ansprüche und Probleme der Gerechtigkeitsfragen verdeutlicht. Im weiteren Verlauf wird die Theorie von van Parijs genauer vorgestellt. Es wird versucht, anhand des vorliegenden Textmaterials alle populären normativen Einwände gegen van Parijs auszuräumen. Als Ergebnis soll ein eigenes gerechtes Grundsicherungsmodell vorgestellt werden, das sich an van Parijs‘ Theorie orientiert, aber auch Anforderungen anderer Gerechtigkeitskonzeptionen berücksichtigt. Dieses Modell wird Income-Outcome Gerechtigkeit genannt. Zum Schluß (Teil D) wird der Versuch unternommen, das Income-Outcome Modell mit den Grundsicherungsmodellen aus (B) zu verknüpfen und mit den gewonnenen Anforderungen aus (A) zu vergleichen. So sollte es gelingen, ein gerechtes und sozialpolitisch diskutierbares Grundsicherungsmodell für die Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln. A Armut und Armutsforschung Dieser Teil beschäftigt sich mit der Entstehung und Wandlung des Armutsbegriffs, mit der modernen Definition und Messung von Armut und mit der Rolle der Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Außerdem werden aktuelle Ansätze der und Debatten innerhalb der Armutsforschung vorgestellt. Zunächst soll die Entstehung und Verwendung des Armutsbegriffs im wissenschaftlichen Kontext grob umrissen werden. Danach folgt eine eingehende Beschäftigung mit der historischen Entwicklung des Armutsbegriffs und mit seiner Verwendung in verschiedenen Epochen von Urgesellschaften über das Mittelalter bis hin zur modernen Industriegesellschaft.