360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Zielsetzung: Untersuchung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Angebote der vor allem niedrigschwelligen Drogenhilfe und Reaktionen der Klientel auf geänderte Angebote. Methodik: Verwendet wurden in erster Linie Daten aus einer asynchronen qualitativen Onlinebefragung für Mitarbeiter_innen der ambulanten Drogenhilfe, ergänzt durch Zahlen aus einer quantitativen Onlinebefragung für dieselbe Zielgruppe. Ergebnisse: Während übliche Infektionsschutzmaßnahmen nahezu überall angewendet wurden, reichte die Spanne der tatsächlichen Auswirkungen von Komplettschließungen bis zu eher geringen Einschränkungen. Schwerpunkte wurden zumeist auf Überlebenshilfe und Straßensozialarbeit gelegt. Beratung wurde oft per Telefon durchgeführt, was für viele Anliegen als sinnvoll erachtet wurde, Beziehungsarbeit aber erschwerte. Vor allem stark verelendete Klient_innen nutzten weiterhin häufig Hilfsangebote. Schlussfolgerungen: Es zeigen sich unterschiedliche Umgangsweisen der Drogenhilfe mit den pandemiebedingten Maßnahmen. Oft entwickelte man kreative Lösungen zur Umsetzung, mit Schwerpunktsetzung auf Existenzsicherung. Sowohl Mitarbeiter_innen als auch Klientel waren durch die Pandemie zahlreichen Belastungen ausgesetzt.
Hintergrund: Depressionen sind häufige, schwere und oft lebensbedrohliche Erkrankungen, bei denen es – trotz sehr guter Behandlungsmethoden – Versorgungslücken gibt. Hierzu tragen Vorbehalte gegen eine leitlinienkonforme pharmako- und/oder psychotherapeutische Behandlung bei. Ziel der Arbeit ist es zu ermitteln, in welchen soziodemographischen Bevölkerungssegmenten diese Vorbehalte besonders ausgeprägt sind.
Methodik: Die Untersuchung basiert auf Online-Befragungen der deutschen Bevölkerung aus den Jahren 2021, 2020 und 2019, darunter 1656 Personen (2021), 1775 Personen (2020) und 1729 Personen (2019) ohne Depressionserfahrungen. Mit einer CHAID-Analyse wurde geprüft, in welchen Bevölkerungssegmenten die Vorbehalte gegen eine leitliniengerechte Behandlung besonders groß sind.
Ergebnisse: Vorbehalte gegen Pharmakotherapie hatten insgesamt 69,8 % der Befragten ohne Depressionserfahrungen. Am größten waren die Vorbehalte unter jüngeren Personen (< 40 Jahre); hier lag der Anteil bei 74,2 %. Vorbehalte gegen Psychotherapie äußerten 31,4 % ohne Depressionserfahrungen; unter Frauen mit geringerer Schulbildung hatten 40,5 % Vorbehalte gegen eine Psychotherapie; unter Männern mit geringerer Schulbildung waren es 39,1 %. Vorbehalte gegen beide Behandlungsformen zeigten 27,7 %. Am größten waren die Vorbehalte unter Männern mit Schulbildung unterhalb der Hochschulreife (34,1 %). Die Ergebnisse sind signifikant (χ2-Test, p < 0,05).
Diskussion: Eine allgemeine Informationsstrategie wäre geeignet, Vorbehalten gegen Pharmakotherapie und Psychotherapie gleichermaßen zu verringern. Für eine spezifische Informationsstrategie müssen die Botschaften hinsichtlich Inhalt und Kommunikationskanälen so gestaltet werden, dass die jüngere Zielgruppe zuverlässig erreicht wird.
Transylvania was not exempt from the witch hunt of the 17th century; the city of Sibiu itself witnessed a series of trials and death sentences. While the phenomenon itself has been widely studied and written about in Western Europe, it has been scarcely mentioned in Romanian history works. The original documents from the Transylvanian archives, written down in German, have not been translated and presented to the Romanian public. The present paper intends to present aspects of the witch hunt in Sibiu during the 17th century starting from the case of a midwife judged and condemned to death by burning in 1692. This case will be presented through the original documents of the trial, found in the National Archives of Sibiu and containing the depositions of witnesses, of the accused herself, as well as the sentence passed. We hope that this will be the starting point for a selection and translation into Romanian of the German written documents, in order to make them available to the Romanian speaking public.
"Gleichstellung ohne Männer" und "Mann kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" bzw. "Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" titeln die Zeitungen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom letzten Dienstag (10. Oktober 2017). Gerügt wird, dass Gleichstellung "nicht nur Frauensache" bzw. kein "reines Frauenthema" sei. Und die Kommentarspalten sind einmal mehr voll wütenden Aufruhrs.
Geschlechtliche Vielfalt ist auch rechtlich mehr als Zweigeschlechtlichkeit, so das BVerfG in seinem Beschluss zur "dritten Option": Das aktuelle Personenstandsrecht ist verfassungswidrig, soweit es dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Ebenso revolutionär wie das Ergebnis ist auch die Begründung: Der Senat ordnet den Schutz der Geschlechtsidentität erstmals nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG zu, sondern auch dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Im Rahmen des Symposiums wirft dieser Beitrag einen Blick auf die freiheitsrechtliche Begründung und arbeitet heraus, warum es wichtig ist, Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte nicht isoliert voneinander zu betrachten.
Der Bundestag diskutiert heute in erster Lesung den Gesetzentwurf "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich" und "ohne Angabe" nunmehr eine vierte Beurkundungsmöglichkeit geschaffen werden: "divers". Der Kabinettsentwurf ist schon als "Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung" (Grüne) und als "verfassungswidrig" (Aktion Standesamt 2018) kritisiert worden. Die Kritik der trans*- und inter*-Community hat Grietje Baars hier zusammengefasst. Tatsächlich wird mit der Einführung der sogenannten dritten Option der deutlich weniger radikale Weg der beiden vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Alternativen beschritten. Die Entscheidung ist ausführlich hier besprochen worden.
Ob Änderungen des bisherigen Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Im Folgenden soll vielmehr – umgekehrt – gefragt werden, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird – und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen.
Ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten : ein Interview mit Prof. Dr. Helma Lutz
(2015)
Helma Lutz ist Professorin am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit 15 Jahren beschäftigt sie sich in ihrer Forschung mit "neuen Dienstmädchen" – Migrantinnen, die Haus-, Erziehungs- und Versorgungsarbeit ("Care-Arbeit") in deutschen Haushalten verrichten. Die Redaktion von focus Migration hat sie zu diesem Thema befragt.
Mit einer Liste von ironisch bis sarkastischen Aussagen ("Müssen Frauen nackt sein, um ins Museum zu kommen") machten bereits 1985 die Guerrilla Girls auf die Ungerechtigkeiten in der Kunstwelt aufmerksam.
Die Ausstellung Träum*weiter in den Räumlichkeiten des Kunstpädagogischen Instituts der Goethe-Universität widmet sich nun einer aktuellen Reflektion dieses Themas und drei zentralen Fragen ...
Welche Natur, für wen und wie zu schützen? : Namibias Wildpferde im Fokus von Naturschutzkonflikten
(2019)
Sind Wildpferde in einem Nationalpark Namibias schützenswert? Die Regierung sieht keinen Anlass, das Überleben der Tiere zu sichern. Nichtregierungsorganisationen (NGO) und lokale Gruppen wollen die Wildpferde dagegen bewahren – als Teil des lokalen Ökosystems und des kulturellen Erbes. Das Beispiel zeigt die Vielschichtigkeit von Konflikten um Natur- und Artenschutz.
Eine Ausstellung im Frankfurter Museum Angewandte Kunst hat im Frühjahr 2019 für Diskussionen gesorgt. Darf man Hijab und Burka aus einem überwiegend ästhetischen Blickwinkel betrachten? Werden die muslimischen Bekleidungsvorschriften auf diese Weise nicht verharmlost? Schon vor der Eröffnung der Schau "Contemporary Muslim Fashions" haben diese Fragen die Medien beschäftigt. ...