360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Mit umfassenden rechtlichen Regelungen zur Zulassung und Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln wurde in Deutschland schon früh versucht, diesen Risiken zu begegnen. Nicht zuletzt in den aktuellen Debatten um Pestizidrückstände in Obst und Gemüse wurde aber auch immer wieder deutlich, dass sich der Zielkonflikt zwischen Anwendungsinteressen und Schutzanforderungen rechtlich nicht vollständig lösen lässt. Im Zentrum des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten, transdisziplinären Projekts start2 stand daher die Frage: Wie können ergänzend zu rechtlichen Maßnahmen bei der Zulassung Risiken als Folge der bestimmungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter und nachhaltig vermindert werden?
Die vorliegende Handreichung gibt konkrete Antworten auf diese Frage. Im Zentrum steht dabei der Ansatz, Risikominderung mehr als bisher in gemeinsamer Verantwortung aller beteiligten gesellschaftlichen Akteure zu betreiben. Damit dies gelingt, muss den einzelnen Akteuren nicht nur aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten sie haben, durch ihr Handeln einen wirksamen Beitrag zu dieser Aufgabe zu leisten. Die Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Akteure sollten sich überdies zu einer wirksamen Gesamtstrategie verbinden lassen. start2 hat zu diesem Zweck drei Handlungsfelder untersucht, deren Zuschnitt sich am Lebenszyklus eines Pflanzenschutzmittels ausrichtet: „Entwicklung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen“, "Landwirtschaftliche Pflanzenschutzpraxis“ und „Gewässer und Trinkwasserschutz“.
Die Handreichung richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Betrieben, Organisationen, Verwaltung und Politik (siehe auch den Lesehinweis auf der folgenden Seite). Sie gibt Informationen und konkrete Empfehlungen, wo neue Handlungsmöglichkeiten ansetzen und wo in der Praxis bereits umgesetzte Maßnahmen weiterentwickelt werden können. In einzelnen Fällen sind die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten zur Risikominderung auf den besseren Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen zugeschnitten. Im Fokus des Projekts standen dabei Pflanzenschutzmittel, die möglicherweise Gesundheitsschäden auslösen können, indem sie auf das Hormonsystem wirken...
MoSyD-Jahresbericht 2011 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2012)
MoSyD-Jahresbericht 2012 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2013)
MoSyD-Jahresbericht 2013 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2014)
This article discusses the effects of the countercyclical premium discussed in insurance supervision in the context of Solvency II. While the basic principle of introducing countercyclical elements into Solvency II is endorsed, the authors argue for a system based on market scenarios which would enforce stricter capital requirements in boom times and less strict requirements in times of crisis.
Eine empirische Arbeit, auf Basis der teilnehmenden Beobachtung nach Malinowski, bei Dealern im bürgerlichen Milieu. Der Fokus liegt auf einer ethnologischen Herangehensweise; d.h., dass am Leben der Dealer weitestgehend und möglichst vorurteilsfrei teilgenommen wird. Hieraus ergeben sich Einblicke, die mit anderen Forschungsmethoden nicht möglich sind.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.
Pursuant to art. 45 of the Solvency II Framework Directive, all insurance undertakings will be obliged to conduct an “Own Risk and Solvency Assessment” (ORSA). ORSA’s relevance is not limited only to the second pillar of Solvency II, where mainly qualitative requirements are to be found. ORSA rather exhibits strong interlinks with the first pillar and its quantitative requirements and may also serve as a trigger for transparency duties which form Solvency II’s third pillar. ORSA may thus be described in some respects as the glue that binds together all three pillars of Solvency II. ORSA is one of the most obvious examples of the supervisory shift from a rules-based to a principles-based approach. As such, ORSA has hitherto been only very roughly defined. Since it is for the undertaking to determine its own specific risk profile and to evaluate whether this risk profile deviates significantly from the assumptions underlying the standard formula, it seems only natural that the supervisor must specify in greater detail what these underlying assumptions are. The most practicable way to do so would be for EIOPA to establish a “standard insurer”, which implies a translation of the assumptions concerning the underlying probability distributions into directly observable characteristics. The creation of the standard insurer would be an important step towards relaxing the insurers’ fear of what ORSA might bring about.
Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher Status sind eng miteinander verbunden. Verlust sozialer Bindungen, Verschlechterung mentaler und physiologischer Gesundheit und damit einhergehend der Verlust an Lebensqualität lassen Morbidität und Mortalität in der Gruppe der Arbeitslosen im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung deutlich ansteigen [13, 15 – 21]. Körperliche Aktivität entsprechend internationaler Bewegungsempfehlungen [157] ist nachweislich dazu in der Lage positive gesundheitliche Effekte auf der individuellen Ebene zu erzielen [52, 55]. Dennoch zeigen arbeitslose im Vergleich zum Durchschnitt der bundesdeutschen Bevölkerung ein noch höheres Maß an körperlicher Inaktivität [24, 176] und nehmen Sport- und Bewegungsangebote sowie Präventionsangebote der Krankenkassen deutlich seltener wahr [10]. Programme zur Gesundheitsförderung bei Langzeitarbeitslosen sind generell noch selten und wenn solche Programme durchgeführt wurden mangelt es bisher meist an entsprechenden Evaluationskonzepten zur Wirksamkeit dieser Angebote [13]. Werden Angebote für die Zielgruppe initiiert, beinhaltet dies überwiegend die Einrichtung separater, zeitlich beschränkter Gruppenkurse ohne Folgeangebot. Die Durchführung solcher Angebote obliegt größtenteils zusätzlich qualifizierten Mitarbeitern der Jobcenter und nicht Fachkräften aus der Gesundheitsförderung [116, 117]. Bewegungsbezogene Programme zur Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen sind insgesamt noch selten und objektive Daten zum Bewegungsverhalten der Teilnehmer bislang noch nicht verfügbar. Mögliche, aber bisher nur vereinzelt praktizierte Ansätze stellen Konzepte zur Bewegungsberatung (physical activity counseling) bzw. Vermittlung in Bewegungsangebote (exercise referral) dar. Vor diesem Hintergrund besitzen Erkenntnisbeiträge zur Qualitätssicherung und zur Entwicklung spezifischer Beratungs- und Vermittlungskonzepte zur bewegungsbezogenen Gesundheitsförderung bei speziellen Zielgruppen eine hohe Relevanz für das Forschungsfeld. In der vorliegenden Dissertationsschrift wurde aufbauend auf dem dargelegten Forschungsdefizit ein theoriegeleitetes Beratungs- und Vermittlungskonzept (AGILer) zur Steigerung körperlicher Aktivität entsprechend internationalen Standards und Empfehlungen [14, 122, 123] entwickelt und in Kooperation mit regionalen Jobcentern der Rhein-Main Region auf die Zielgruppe älterer Langzeitarbeitsloser übertragen. Ziel des Beratungs- und Vermittlungsansatzes ist es Langzeitarbeitslose für das Thema gesundheitsförderliche körperliche Aktivität (HEPA) im Alltag zu sensibilisieren und so den Umfang körperlicher Aktivität entsprechend den Leitlinien [157] auf ein gesundheitsförderliches Maß zu erhöhen sowie diese bisher schwer zu erreichende Personengruppe an bestehende Bewegungsangebote örtlicher Anbieter (Sportvereine, Volkshochschulen, etc.) anzubinden. Die Intervention wurde anhand zweier separater Studien hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie deren Wirksamkeit auf das Bewegungsverhalten der Teilnehmer evaluiert. Primärzielparameter der ersten Querschnittsstudie zur Erreichbarkeit war die Teilnahmerate an Angeboten des Gesundheitssports in Abhängigkeit gesundheitlicher Parameter und des Geschlechts. Insgesamt 741 Langzeitarbeitslose (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,5 ± 4,4 Jahre arbeitslos) hatten nach einem ersten Gruppeninformationsangebot die Möglichkeit sich weiterführend individuell durch ein Expertenteam gesundheitlich beraten und in bestehende Bewegungsangebote vermitteln zu lassen. Erfasst wurden der BMI, das Bewegungsverhalten (IPAQ – 7-Tage-Kurzversion) [130] und die selbsteingeschätzte Gesundheit (VAS 1-100) [132, 133] der Teilnehmer. Es konnte auf Grundlage berechneter Häufigkeitsverteilungen (Chi²-Test) eine signifikant höhere Teilnahmerate an gesundheitssportlicher Aktivität in der Gruppe der Frauen gegenüber der Gruppe der Männer detektiert werden (p=.038). Insgesamt 28,2% der Frauen und 21,7% der Männer begannen im Anschluss an die Beratung eine gesundheitssportliche Aktivität. Unterschiede zwischen aktiven und nichtaktiven Teilnehmern hinsichtlich bewegungs- und gesundheitsbezogener Kennwerte bestanden gemäß berechneter Mittelwertsunterschiede nur für die Gruppe der Männer. Männer mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aufgrund von Bewegungsmangel (<150 Min. körperliche Aktivität/Woche), erhöhtem BMI(>30 kg/m²) und unterdurchschnittlichem Gesundheitsempfinden (VAS <50) begannen signifikant häufiger mit Gesundheitssport (p< .001) als die übrigen Männer der Stichprobe. Ihre Vermittlungschance in ein gesundheitssportliches Angebot war gemäß beobachteter Häufigkeitsverteilung um das 2,8 fache erhöht (95% CI 1,8 – 4,3). Die zweite Längsschnittstudie zur Wirksamkeit des Beratungsansatzes evaluiert erstmalig anhand objektiver Messgrößen die Effekte einer strukturierten Bewegungsberatung hinsichtlich der Veränderbarkeit des Bewegungsverhaltens in der Zielgruppe. Hierzu wurde eine Stichprobe 51 älterer Langzeitarbeitsloser (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,8 ± 3,2 Jahre arbeitslos) ohne manifeste gesundheitliche Einschränkungen (attestiert durch den Hausarzt) mit dem Ziel einer Erhöhung körperlicher Aktivität im Alltag und der Möglichkeit zur Aufnahme eines strukturierten Bewegungsprogramms sportmedizinisch beraten. Weitere 21 langzeitarbeitslose (56,1 ± 2,8 Jahre, 4,8 ± 3,0 Jahre arbeitslos) und 17 erwerbstätige Personen (56,4 ± 3,4 Jahre) ohne Beratungs- oder Vermittlungsangebot bildeten die Kontrollgruppen. Die Umfänge körperlicher Aktivität aller 89 Probanden wurden vor und 12 Wochen nach der Beratung jeweils für 7 Tage mittels zweiachsiger Akzelerometrie (ActiGraph GT1M) gemessen. Im Ergebnis absolvierten insgesamt 58 Personen die Eingangs- und Ausgangsmessung. Zur Eingangsmessung zeigte die erwerbstätige Kontrollgruppe signifikant höhere Umfänge körperlicher Aktivität als die erwerbslosen Studienteilnehmer. Für Personen, die nach der Beratung in eine strukturierte Bewegungsaktivität vermittelt wurden, zeigte die mehrfaktorielle ANOVA eine signifikante Steigerung sowohl des Umfangs moderater bis intensiver körperlicher Aktivität (MVPA) von 26 ± 14 auf 35 ± 25 Min./Tag als auch des Gesamtumfanges körperlicher Aktivität von 207 ± 86 auf 288 ± 126 cpm. Personen die nur das Beratungsangebot wahrnahmen sowie die Kontrollgruppen zeigten keine Steigerungsraten körperlicher Aktivität. Schlussfolgernd zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass bereits bei anderen Zielgruppen etablierte und evaluierte Beratungskonzepte entsprechend internationaler Empfehlungen zur Bewegungsförderung ebenso auf bisher weniger beachtete Zielgruppen wie beispielsweise Arbeitslose übertragen werden können. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erhöhte Erreichbarkeit gesundheitlich besonders gefährdeter Studienteilnehmer erscheint vor dem Hintergrund steigender Gesundheitskosten und der Zunahme vor allem chronischer Erkrankungen [177, 178] von besonderer Bedeutung und ist höher als in vergleichbaren Untersuchungen [11]. Es konnte gezeigt werden, dass der Beratungs- und Vermittlungsansatz geeignet ist, das Bewegungsverhalten Langzeitarbeitsloser nachweislich zu verbessern und den Umfang körperlicher Aktivitäten entsprechend den Leitlinien [157] zu erhöhen. Allerdings scheint, anders als bei anderen Zielgruppen [147, 149, 150], ein alleiniges Beratungsangebot nicht auszureichen um das Bewegungsverhalten in der Zielgruppe positiv zu beeinflussen. Dieses Ergebnis könnte allerdings auch auf dem nichtrandomisierten Studiendesign und daraus resultierenden Selektionseffekten beruhen. Insgesamt kann die vorliegende Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Erkenntnisgewinn zur Effektivität spezifischer Beratungskonzepte bei bisher schwer zu erreichenden Zielgruppen beitragen. Weiterer Forschungsbedarf wird hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Interventionseffekte gesehen.
Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 14. April 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden; der Bundesrat hat am 25.05.2011 zugestimmt. Dieses Gesetz trat – mit einigen Ausnahmen, die erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – am 6.7.2011 in Kraft. Der Schwerpunkt dieses Beitrags soll nicht bei den durch diese Reform bereits erfolgten bzw. demnächst in Kraft tretenden Änderungen und den sich bereits abzeichnenden Schwierigkeiten seiner Umsetzung liegen, vielmehr soll es um die Ziele und Grundsätze einer noch weitergehenden Reform (zweite Stufe) gehen, die die Rechtspolitik im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes für erforderlich gehalten und bereits in Aussicht gestellt hat (zweite Stufe). Dennoch sollen zunächst die Essentials dieses ersten wichtigen und richtigen Reformschritts nochmals in Stichworten am Anfang dieses Beitrags stehen. Dieses Gesetz wurde auch schon als "Amtsvormundschaftsverbesserungsgesetz" und als Minimalkompromiss apostrophiert, was angesichts der Fokussierung dieses ersten Reformschrittes nicht überrascht.
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen und ethischen Gründen verbietet. Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger – die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009 in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen, das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere für die auf qualifizierte und einfühlsame erfahrenspfleger/-beistände angewiesenen Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige, die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht. Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen, aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
Der vorliegende Band enthält die Referate des am 10. Dezember 2010 veranstalteten 9. Göttinger Workshops zum Familienrecht, der die aktuelle Novellierung des Vormundschaftsrechts zum Gegenstand hatte. Den Auftakt bildete die Darstellung des Reformbedarfs im Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht (Gisela Zenz), gefolgt von der Erläuterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Thomas Meyer). Im Anschluss wurde der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Betreuungsrecht als Vorbild für das neue Vormundschaftsrecht herangezogen werden kann (Dieter Schwab). Einen Perspektivwechsel weg vom Gesetzgeber und hin zum Mündel forderte der nachfolgende Beitrag, der die Auswahl des passenden Vormunds für den individuellen Mündel thematisierte (Barbara Seidenstücker). Abschließend wurden die strukturellen Probleme auf Seiten der Jugendämter aufgezeigt (Hans-Werner Pütz) und das im Gesetzgebungsverfahren vernachlässigte Problem beleuchtet, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetzentwurf für die Ergänzungspflegschaft ergeben (Thomas Meysen).
Als Unterzeichnerstaaten der internationalen Drogenabkommen, deren Ausgestaltung maßgeblich durch die Vereinigten Staaten bestimmt wurde, ist die Drogenpolitik in Deutschland und den USA als Prohibitionspolitik verfasst. Dennoch bestehen zwischen beiden Ländern drogenpolitische Unterschiede, die aus einer tendenziellen „Emanzipierung“ Deutschlands vom US-amerikanischen Modell seit den 1990er Jahren resultieren: Während die USA weiterhin vor allem auf Punitivität setzen, wird in Deutschland verstärkt ein medizinischer und schadensreduzierender Ansatz verfolgt.
Gegenstand der vorliegenden Studie ist eine komparative Analyse der Drogengebrauchssituation und Drogenkontrollpolitik in Deutschland und den USA, mit der genderbezogene Einblicke in die Wirkung differenter drogenpolitischer Ansätze gewonnen werden sollten. Das Erkenntnisinteresse richtete sich einerseits auf die sozialstrukturellen und drogenpolitischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf den Umgang mit illegalen Substanzen und die hiermit assoziierten gesundheitlichen und sozialen Begleitfolgen. Andererseits sollten die Spezifika der in diese Strukturen eingebetteten Alltagswelten von kompulsiven Drogenkonsumentinnen der Straßenszenen in Frankfurt und New York untersucht werden.
Das Forschungsdesign der Studie war methodenplural angelegt. Der quantitative Zugang erfolgte über eine Sekundäranalyse nationaler statistischer Daten, mit der soziale Indikatoren des Drogengebrauchs länder- und geschlechtervergleichend betrachtet wurden. Zudem wurden standardisierte Fragebogeninterviews mit Drogenkonsumierenden der Frankfurter Straßenszene geführt. Qualitative Ergebnisse wurden durch Leitfadeninterviews mit Heroin- und/oder Crackkonsumentinnen und eine Metaanalyse ethnographischer Forschungsarbeiten gewonnen.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Drogengebrauch offenbar relativ unabhängig von der Drogenpolitik bzw. der Intensität der Repression entwickelt. Trotz der punitiveren Ausrichtung der US-amerikanischen Drogenpolitik ist der illegale Substanzkonsum dort wesentlich stärker verbreitet als in Deutschland. Gleichzeitig erzeugt die Prohibitionspolitik zahlreiche Problemlagen, die in den USA erneut gravierender ausfallen und sich in höheren Morbiditäts- und Mortalitätsraten und einer stärkeren Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen niederschlagen.
Trotz der stärkeren Hinwendung zu einem gesundheitspolitischen Ansatz ist jedoch auch in Deutschland keine Entpönalisierung des Drogengebrauchs erkennbar. Eine verstärkt dem gesundheitspolitischen Ansatz folgende Drogenpolitik, die weiterhin unter dem Drogenverbot operiert, kann den durch die Prohibition entstehenden Schaden allenfalls mildern. So hat sich in Deutschland durch die modifizierte drogenpolitische Richtung zwar die gesundheitliche Situation von Drogenkonsumentinnen in Teilbereichen (v.a. rückläufige HIV- und Drogentodeszahlen) verbessert, das Grundproblem ihrer Kriminalisierung, sozialen Marginalisierung und Etikettierung aber bleibt. Konzepte einer Legalisierung und deren Begründungszusammenhänge müssen daher zukünftig verstärkt im gesellschaftlichen Diskurs platziert werden, um so eine Politik der Integration initiieren zu können.
Rezension zu: Maritza Le Breton: Sexarbeit als transnationale Zone der Prekarität. Migrierende Sexarbeiterinnen im Spannungsfeld von Gewalterfahrungen und Handlungsoptionen.Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2011. 241 Seiten, ISBN 978-3-531-18330-5, € 39,95
Sexarbeiterinnen selbst kommen in empirischen Studien zu Migration und Sexarbeit selten zu Wort. In ihrer Dissertation gelingt Maritza Le Breton jedoch genau das, sie schafft einen Raum für ansonsten (epistemologisch) marginalisierte Akteurinnen. Ihr Ziel ist es, deren tatsächliche (Gewalt-)Erfahrungen sowie Lebens- und Arbeitssituationen in den Blick zu nehmen und auszuarbeiten, um so wichtiges Adressatinnen-Wissen für die Soziale Arbeit zugänglich zu machen. Auf der Basis von 21 problemzentrierten Interviews mit migrierten Sexarbeiterinnen, die in Basel/Schweiz in Kontaktbars oder Salons arbeiten, stellt sie Gewaltverhältnisse und Machtkonstellationen in der Sexökonomie sowie Handlungsoptionen der Sexarbeiterinnen dar.
Transnationale Verlagerung von Care-Arbeit in Hinblick auf Ausbeutungs- und Emanzipationsaspekte
(2010)
À guisa de conclusão, e de acordo com Morais e Correia (1993), as causas da crise que vivem as populações pastoris e agropastoris do Sul de Angola que, inclusivamente as põem em risco de extinção, são os fracos apoios nos serviços de produção animal, a degradação da captação e retenção da água e a liberalização do comércio. Daí que, ao invés de se fazer dos Ovimbundu bode expiatório de alguns dos males que afectam esses grupos, dever-se-ia, como é óbvio, reforçar as capacidades locais, visando promover uma melhor adaptação dos Muíla, Kuvale e outros grupos da região para integrá-los, da melhor maneira, no contexto social e económico vigente em Angola. Isso não é apenas uma acção humanitária, mas o respeito dos direitos das populações marginalizadas e que necessitam também de se sentiram cidadãos. Por outras palavras: uma questão de Direitos Humanos.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Fazit Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich, dass psychische Gesundheit und ihr Bestandteil allgemeines Wohlbefinden, Ergebnis eines komplexen Wechselwirkungsprozesses zwischen arbeitsbedingten und allgemeinen Belastungsfaktoren in der Umwelt, persönlichen Ressourcen und den entsprechenden Nutzungskompetenzen darstellen. Gerade persönliche Faktoren wie Kohärenzsinn, Rollenwahrnehmung, Werte und Einstellungen, beeinflussen den Umgang mit Belastungen und sind an der Entstehung psychischer Beanspruchungen und Erkrankungen beteiligt. Psychische Beanspruchungen können Vorboten langfristiger psychischer Erkrankungen sein und damit sowohl hohe betriebliche als auch gesundheitliche Kosten verursachen. Die Belastung mit Disstress beispielsweise, ist maßgeblich beteiligt an der Herausbildung psychischer Erkrankungen wie Depressionen, dem Bum-Out-Syndrom und Angststörungen (vgl. BKK 2006b, S. 6), die einen Grossteil der betrieblichen Fehlzeitenkosten ausmachen. Mit einer Zunahme von Stress und ähnlichen Belastungen, sowohl im Privat- als auch im Berufsleben, ist auf grund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auch in Zukunft zu rechnen. Da Erwerbstätige einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen und gerade in der Arbeitswelt vermehrt Belastungen auftreten, ist es notwendig auch dort an der Belastungseinschränkung und Ressourcenförderung mitzuarbeiten. Neben der individuellen Verhaltensprävention ist damit auch die Verhältnisprävention, die betriebliche Verhältnisse gewichtet und verbessert, ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einem erfolgreichen Programm zur betrieblichen Gesundheitsfdrderung. Die Verhältnisse im Betrieb können am effektivsten von den Betriebsangehörigen selbst beurteilt werden, da diese die Verhältnisse am besten kennen. Konkrete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sowohl die Verhaltens- als auch die Verhältnisprävention berücksichtigen, sind folglich mit den Betriebsangehärigen zu erarbeiten. Eine funktionierende betriebliche Gesundheitsförderung muss soweit wie möglich, entsprechende Anreize zur Teilnahme setzen, die Menschen in ihren Lebensbereichen ansprechen und zu gesundheitsförderlichem Verhalten motivieren (vgl. Otte 1994, S. 29-33). Nur wenn Verhaltens- und Verhältnisprävention Hand in Hand gehen, können Synergieeffekte genutzt und ganzheitliche Erfolge erzielt werden. Eine Sensibilisierung der Verantwortlichen der betrieblichen Gesundheitsiförderung, für die aufgeführten Entwicklungstendenzen und deren Bedeutung für das gesamte Unternehmen, verbessert die Chancen der Implementierung nachhaltiger Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Die durchgeführte Gesundheitsbefragung in einem mittelständischen Bielefelder Unternehmen bietet damit einen ersten Ansatzpunkt für den Aufbau einer zielgruppenspezifischen betrieblichen Gesundheitsförderung. Mit einer anschließenden Evaluation des Projektes und der Herausbildung entsprechender Kennzahlen erhält der Betrieb wichtige Anknüpfungspunkte für ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement im Rahmen der Organisationsentwicklung. Beispielsweise in Form des Aufbaus einer Psychische-Belastungs-Balanced-Scorecard rüstet sich das Unternehmen somit für die neuen Herausforderungen, die sich aus den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen ergeben.
Markt- und wettbewerbsorientierte Reformstrategien in den Krankenhaussystemen zahlreicher Industrieländer haben Befürchtungen vor einer kommerzialisierten Krankenhausversorgung hervorgebracht. Dieser Beitrag unterbreitet einen analytischen Interpretationsrahmen zur Erklärung der internationalen Verbreitung dieser Reformstrategien und versucht die behaupteten negativen Effekte von Kommerzialisierungsprozessen auf Versorgungsqualität und Zugänglichkeit zu untersuchen. Gestützt auf einen Vergleich eines idealtypischen Kommerzialisierungsmodells mit dem institutionellen und organisatorischen Wandel im deutschen Krankenhaussystem kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kommerzialisierungsprozesse in der Krankenhausversorgung bislang noch begrenzt sind. Obwohl ein markt- und wettbewerbsbasierter Umbau der Governancestrukturen zu beobachten ist und Krankenhäuser zu einer Kommerzialisierungsstrategie gedrängt werden, lässt sich aufgrund einer unzureichenden Daten- und Forschungslage bislang nicht empirisch feststellen, ob die Kommerzialisierungsprozesse zu einer Verschlechterung der Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung geführt haben.
In diesem Beitrag zur Frage nach dem Ausmaß von Einkommensarmut von Familien stehen zwei Aspekte im Mittelpunkt. – Zum einen ist im Vorfeld von Verteilungsanalysen die Art der Einkommensgewichtung in Mehrpersonenhaushalten zu klären. Nach Abwägung verschiedener Ansätze zur Ableitung einer Äquivalenzskala wurde eine Präferenz für ein institutionell orientiertes Gewichtungsschema, approximiert durch die alte OECD-Skala, begründet. – Zum anderen wurde der Einfluss der Frauenerwerbsbeteiligung auf die Einkommenssituation von Familien mit Kindern empirisch untersucht. Von prekären Einkommensverhältnissen und Einkommensarmut sind vor allem Familien mit geringfügig beschäftigter oder nichterwerbstätiger Partnerin sowie Alleinerziehende – Letztere wiederum bei fehlender Erwerbstätigkeit besonders stark – betroffen, wobei in den neuen Ländern die Situation wesentlich brisanter ist als in den alten Ländern. Bei politischen Maßnahmen sollten Erwerbswünsche der Frauen und Bedürfnisse der Familien berücksichtigt werden. Von daher sind Transfers im Rahmen des Familienleistungsausgleichs und die öffentliche Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht als konkurrierende, sondern eher als komplementäre Konzepte zu diskutieren.
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über (Variante 1b) bis mäßig unter (Variante 4b) dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Herausnahme der Sozialhilfebezieher aus der Referenzgruppe gemäß RSV unter theoretischen Gesichtspunkten nicht hinreichend ist, um Zirkelschlüsse - vom Ausgabeverhalten der Hilfebedürftigen auf deren Existenzminimum - zu vermeiden. Denn nur etwa die Hälfte bis drei Fünftel der Bedürftigen nehmen ihre HLu-Ansprüche wahr, die weiteren Anspruchsberechtigten leben in verdeckter Armut. Die Referenzgruppe zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums müsste also auch um die so genannte Dunkelziffer der Armut (Personen in verdeckter Armut) bereinigt werden, was vermutlich zu einem leicht erhöhten (regelsatzrelevanten) Ausgabenniveau führen und Forderungen nach einer moderaten Anhebung des Eckregelsatzes unterstreichen würde. Abschließend soll der letztlich normative Charakter jeglicher Definition des Existenzmi-nimums nochmals verdeutlicht werden, aus dem die Notwendigkeit einer gesellschaftspoliti-schen Diskussion dessen, was ein menschenwürdiges Dasein und Chancengerechtigkeit - nicht nur im formalen, sondern im materiellen Sinne - ermöglicht, folgt. Dass mit dem so genannten Statistik-Modell der Regelsatzbemessung keineswegs Objektivität bzw. Wertur-teilsfreiheit, eher nur Überprüfbarkeit oder Nachvollziehbarkeit erreicht wird, haben die An-merkungen zu den regelsatzrelevanten Anteilssätzen einzelner Ausgabenpositionen in Kapitel 3.2 gezeigt. Wie stark der Einfluss normativer Vorentscheidungen auf das Niveau des sozio-kulturellen Existenzminimums ist, zeigt sich aber bereits in der Auswahl der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Damit wird bei der Analyse des regelsatzrelevanten Ausgabeverhaltens auf eine Gruppe Bezug genommen, die überdurchschnittlich von relativer Einkommensarmut betroffen ist.13 Alternativ könnten auch die Paarhaushalte ohne Kinder mit ihrem vergleichs-weise geringen Armutsrisiko als Referenzgruppe definiert werden. Nach einer ersten Abschätzung ergibt sich für das unterste Quintil von Paaren ohne Kind ein regelsatzrelevanter Konsum in Höhe von gut 700 Euro; bei gegebenen Regelsatzproportionen folgt daraus ein Existenzminimum (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) von gut 390 Euro gegenüber derzeit 345 Euro bei Alleinstehenden und von etwa 1.130 Euro gegenüber 828 Euro bei Paa-ren mit einem Kind. Mit diesem Beispiel ist nicht die Empfehlung einer entsprechend starken Leistungsanhebung verbunden, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass das derzeitige Ver-fahren der Regelsatzbemessung restriktiv angelegt ist und mit aktuellen Daten eher eine Er-höhung als eine Absenkung des Niveaus des Existenzminimums begründet werden kann.
Häusliche Gewalt kommt in den besten Familien vor und betrifft Frauen jeder Nationalität und Altersstufe - unabhängig von deren ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Auch der Bildungsgrad bzw. die Schichtzugehörigkeit der beteiligten "Parteien" spielen hierbei nur eine sehr untergeordnete Rolle. In der Vergangenheit wurde der Begriff "häusliche Gewalt" in der Öffentlichkeit eher gemieden und verharmlost dargestellt. Doch tatsächlich "handelt es sich dabei um ein bedeutendes Problemfeld der Gewaltkriminalität. Grundlage der Abhandlung sind vor allem Quellen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen - hierbei besonders verschiedene Erlasse, Dienstanweisungen und Handlungsleitlinien. Diese Ausarbeitung wurde mit Literatur aus der Lehre und Berichten aus diversen Fachzeitschriften verknüpft. Neben verschiedenen Anhängen zur Veranschaulichung des Themas (Tabellen, Formulare, Schema o.ä.) soll ein kurzes Interview mit einem speziell geschulten Sachbearbeiter "Häusliche Gewalt" der DEG Heppenheim, POK Nessmann, zur Abrundung der Hausarbeit dienen. Nach einer kurzen Darstellung des Fallbeispiels sollen zuerst die Hintergründe von häuslicher Gewalt näher betrachtet werden, um die Problematik besser verstehen zu können. Hier bedarf es einiger Rückgriffe auf andere Studienfächer, was wiederum die Stellung der Einsatzlehre als interdisziplinäres Fach unterstreicht. Danach werden die neuen gesetzlichen Regelungen, die mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vom 01. Januar 2002 in Kraft getreten sind, dargestellt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt eindeutig auf dem Abschnitt über das Einsatzverhalten der Polizeibeamtenlinnen bei Fällen häuslicher Gewalt: hier sollen vor allem Einsatzgrundsätze, taktische Ziele, taktische Maßnahmen sowie technische I organisatorische Maßnahmen herausgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Abhandlung werden die gewonnenen Erkenntnisse zum Abschluss nochmals in einem stichwortartigen Merkblatt zusammengestellt. Mit dieser Hausarbeit soll das Ziel verfolgt werden, anhand eines ausgewählten Falles aus der polizeilichen Praxis, das Einsatzverhalten von Polizeibeamten darzustellen, zu analysieren und Vorschläge zur Optimierung zu machen. Eine "Musterlösung" für Einsätze mit dem Hintergrund häusliche Gewalt, die bei jedem Anlass zur optimalen Ziel erreichung dient, kann lmd wird es nicht geben, da sieh jede Situation hinsichtlich der beteiligten Personen (Anzahl, körperlicher I seelischer Zustand, Alkoholisierungsgrad, etc.) sowie der verschiedensten Örtlichkeiten unterschiedlich darstellt.
Bericht über die Tätigkeit des Frankfurter Samariter-Vereins : für das 12.te Geschäftsjahr 1908
(1909)
Bruder Lebey
(1916)
Die hier vorgestellte Studie wurde durch eine konstruktivistisch informierte Betrachtung kontrastiert, um dadurch sowohl das methodische Vorgehen der quantitativen Empirie als auch deren Ergebnisse zu reflektieren. Abschließend sollen diese beiden Aspekte noch einmal aufgegriffen werden. Bezüglich der empirischen Methodik macht sie offensichtlich, dass die quantitative Studie eine Reifikation eingeschränkter Raumbilder darstellt. Sie reproduziert eine Denkweise, die komplexe soziale Prozesse anhand vereinfachter Faktoren nachvollziehbar zu machen versucht. Bei der Einbeziehung der Raumstrukturtypisierung des BBR in die Auswertung zeigt sich eine begrenzte Aussagereichweite von räumlichen Strukturdaten bezüglich (sub-)lokaler und regionaler Analysen. Die komplexen sozialräumlichen Bedingungen schulischer Präventionsarbeit, so das Ergebnis, entziehen sich weitgehend einer Analyse mithilfe von Geodaten, die entweder aus mehreren Einzelkomponenten aggregiert sind (im Falle der Raumstrukturtypen20, Bevölkerungsdichtewerte und Zentrenerreichbarkeit) oder relativ große räumliche Einheiten umfassen (z. B. siedlungsstrukturelle Gebietstypen21). Eine differenzierte Sicht auf spezifisch urbane oder rurale Settings schulischer Präventionsarbeit können die (bisher) zur Verfügung stehenden räumlichen Daten nicht leisten. Darüber hinaus wäre es selbst bei Verfügbarkeit räumlicher Daten in größerer Detailschärfe unmöglich, eine kontingente soziale Wirklichkeit vor Ort mit Hilfe sozialstatistischer Raumdaten adäquat abzubilden. Als zum Teil sehr aussagekräftig im Sinne des quantitativen Forschungsparadigmas ergaben sich hingegen die Einschätzungen der Befragten bezüglich ihres räumlichen Umfeldes. Aus Sicht eines konstruktivistisch informierten Forschungsverständnisses geben aber auch diese Ergebnisse nur eine ganz spezifische Form einer durch den quantitativen Forschungsprozess geprägten Wahrheit wieder. Trotz dieser erkenntnistheoretischen Einschränkungen können die Ergebnisse der Umfrage zur Präventionsarbeit an Schulen Anlass für weiterführende Diskussionen sein und als Basis für eine kritische Reflektion dienen. Im Folgenden werden daher die zentralen Punkte der Diskussion der empirischen Ergebnisse noch einmal aufgenommen und zusammengeführt. Pädagogen an Schulen in Deutschland sehen sich in sehr unterschiedlichem Maße mit Herausforderungen konfrontiert. Die Verschiedenheit der Bedingungen des schulischen Alltags ist vor allem geprägt durch die hohe Selektivität und die darin zugrundeliegende Ausdifferenzierung des deutschen Schulsystems. Wie bei anderen schulischen Belangen auch liegen die Differenzen bezüglich der Herausforderungen, die sich den Schulen stellen, und der Ausgestaltung von Präventionsarbeit zumeist zwischen den Schulformen. Die Aussagen der Pädagog/-innen deuten dabei auf den Einfluss sehr unterschiedlicher sozialer Wirklichkeiten auf den Schulalltag hin. Aus Sicht der Schulleiter/-innen ballen sich Herausforderungen, insbesondere was die Thematisierung abweichenden Verhaltens von Schüler/-innen angeht, vor allem an Förder- und Hauptschulen. In städtischen Quartieren, die aus Sicht der Befragten durch soziale Problemlagen gekennzeichnet sind, konzentrieren sich die Probleme in Schulen zusätzlich. Präventionsarbeit an Schulen versteht sich häufig als Antwort auf problematische soziale Verhältnisse. Da sich insgesamt ein sehr positives Bild bezüglich der von Schüler/-innen erlernten sozialen Fähigkeiten ergibt und andere Studien auf einen Rückgang beispielsweise der Jugendgewalt hindeuten, muss davon ausgegangen werden, dass es andere Gründe für die Konjunktur von schulischer Präventionsarbeit gibt als zunehmend aggressives Verhalten unter Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der Untersuchung belegen auch, dass Präventionsarbeit unabhängig von der Problemwahrnehmung an Schulen zur – oder nicht zur – Anwendung kommt. So spielt die Problemwahrnehmung beispielsweise keine Rolle für die Schwerpunktsetzung bei ihrer Finanzierung. Der verstärkte Einsatz von Geldern in Städten und vor allem dort, wo das Umfeld der Schulen für „multikulturell“ oder „sozial schwach“ gehalten wird, macht einen kulturalistischen bzw. sozialökologischen Einschlag von Präventionsarbeit an Schulen offensichtlich. Eine eingeschränkte Problemorientierung wird ebenfalls durch die Ergebnisse bezüglich der Prävention politisch motivierter (Hass-)Kriminalität deutlich. Fremdenfeindlichkeit im Schulumfeld wird zwar wahrgenommen, in vielen Fällen jedoch folgen darauf keine Präventionsaktivitäten. Auf der einen Seite reagiert schulische Präventionsarbeit gar nicht auf offensichtliche Missstände, auf der anderen Seite wird Prävention eingesetzt, obwohl kaum Probleme thematisiert werden (vgl. z. B. Gewaltprävention an Gymnasien). Im Wesen des Präventionsgedankens liegt begründet, dass sich Präventionsarbeit nicht unbedingt an den Herausforderungen des schulischen Alltags orientiert. Selbst wenn keine konkreten Probleme vorliegen, ist im Sinne von Primärprävention vorbeugendes Handeln angezeigt. So kommt es auch dazu, dass Präventionsarbeit häufig die Durchführung allgemeiner Lebenskompetenzprogramme bedeutet. Die Vielzahl sehr allgemein auf die Aneignung von Sozialkompetenzen ausgerichteter Präventionscurricula macht deutlich, wie der Präventionsgedanke/- diskurs den Schulalltag auch in Bereichen durchdringt, die vormals von anderen Diskursen beeinflusst waren. Unter dem Begriff „Prävention“ wird heute explizit vermittelt, was in früheren Jahrzehnten als „Erziehung“ en passant von den Lehrer/-innen geleistet wurde. Mit dem Erstarken des Präventionsparadigmas hat sich der Umgang der Lehrer/-innen mit ihren Schüler/-innen verändert. Das Fördern sozialer Fähigkeiten findet stärker institutionalisiert statt und erhält, das ist ein entscheidender Machteffekt (im Sinne Foucaults (1978)) des Präventionsbegriffs, mit der neuen Bezeichnung auch eine neue Konnotation. Sie ist verknüpft mit Begriffen wie „Risiko“, „Gefährdung“ oder „Sicherheit“. Schon die Vermittlung grundlegender sozialer Kompetenzen wird, durch den Präventionsgedanken geprägt, zunehmend von dem defizitorientierten Ziel geleitet, abweichendes Verhalten zukünftig zu verhindern oder zu minimieren. Gerade an Grundschulen, die nach den Ergebnissen der Umfrage die wichtigsten Sozialisationsinstanzen unter den Schulen sind, ist der Aspekt der frühen Förderung von Sozialkompetenzen bei Kindern Ausgangspunkt für die zunehmende Durchdringung mit dem Präventionsgedanken. Der Präventionsdiskurs, so zeigen die Ergebnisse der Umfrage, besitzt die Macht, Eingriffe in das schulische Miteinander von Lehrer/-innen und Schüler/-innen zu legitimieren, die ohne seine Popularität kaum denkbar wären. Geht man davon aus, dass unter der Bedingung „individualisierter Lebenslagen“ (Beck 2003: 144) und einer damit Einhergehenden Pluralisierung von Lebensweisen Grenzerfahrungen ein wesentliches Element von Sozialisation und Identitätsbildung sind, kommt abweichendem Verhalten eine große Bedeutung im Prozess des Aufwachsens zu. Schädlich für die Gesellschaft, im Sinne einer Verstetigung in Form kriminellen Verhaltens, ist es in den seltensten Fällen. Aus dieser Sicht erfordert nicht jedes abweichende Verhalten ein präventives Entgegenwirken und es müsste ein besonderes Augenmerk darauf liegen, dass der Präventionsgedanke nicht unreflektiert als Legitimationsfolie für ordnungspolitische Eingriffe instrumentalisiert wird. Ob der verdachtsgeleitete Umgang mit Kindern wünschenswert ist, bleibt fraglich. Bezweifelt werden kann, dass die Notwendigerweise mit Prävention einhergehende Defizitorientierung lustvolles Lernen befördert. ...
Der WBGU-Budgetansatz
(2009)
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat einen neuen Ansatz zur Bewältigung des Klimaproblems entwickelt. Zentral ist die Einigung der Staatengemeinschaft auf eine Obergrenze für die noch zu emittierende Gesamtmenge (Globalbudget) an Kohlendioxid aus fossilen Quellen bis 2050, um gefährliche Klimaänderungen zu vermeiden. Da das Globalbudget gerecht auf alle Staaten verteilt wird, eignet sich der Budgetansatz als Grundlage für einen neuen Weltklimavertrag.
Klimawandel : warum 2°C?
(2009)
Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits in allen Teilen der Welt spürbar und werden sich weiter verstärken. Diese Veränderungen bergen ernste Gefahren für unsere Gesellschaften. Der Menschheit bleibt nur ein kleines Zeitfenster, um der Herausforderung Klimawandel angemessen zu begegnen und Maßnahmen zu ergreifen, die den globalen Temperaturanstieg auf maximal 2°C begrenzen können.
Factsheet Bioenergie
(2009)
Bioenergie und insbesondere Biokraftstoffe haben ein turbulentes Auf und Ab hinter sich. „Teller oder Tank“ ist ein oft genanntes Schlagwort. Bei der Bioenergie geht es aber nicht um ein pauschales ja oder nein. Der WBGU zeigt in seinem aktuellen Gutachten „Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung“ (2009), dass für die Bewertung entscheidend ist, wie Bioenergie produziert oder genutzt wird.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zählen Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu den größten Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Ein herausragendes Ziel muss sein, die gewaltigen Disparitäten bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen und der Verteilung von Wohlstand zu verringern. Extreme Armut, wie sie vor allem in Afrika südlich der Sahara und in Südasien vorherrscht, ist der deutlichste Ausdruck einer unhaltbaren Schieflage im sozialen Weltgefüge. Die Eingriffe des Menschen in die Umwelt gefährden bereits heute in weiten Teilen der Erde die natürlichen Lebensgrundlagen vor allem der Armen. Ohne Gegensteuerung werden Umweltveränderungen in Zukunft in noch größerem Umfang existenzbedrohende Auswirkungen haben. Während die Verursacher globaler und grenzüberschreitender Umweltprobleme, wie beispielsweise des Klimawandels, vor allem in den Industrieländern zu suchen sind, leben die Betroffenen ganz überwiegend in Entwicklungsländern. Arme Bevölkerungsschichten sind besonders verwundbar gegenüber Umweltveränderungen, weil diese Menschen existenziellen Risiken (Krankheit, Hunger, Ernteverluste usw.) stärker ausgesetzt sind und kaum über Bewältigungs- und Anpassungsfähigkeiten verfügen.
1 Institutionelle Organisation und politischer Aufbau der Bundesrepublik Deutschland 2 Die Sozio-ökonomische Situation 2.1 Einkommensverteilung und Armut 2.1.1 Generelle Einkommensentwicklung der 90er Jahre 2.1.2 Ungleichheit der Einkommen 2.1.3 Armut und Armutsquoten 2.1.4 Verteilung der Armutsquoten auf bestimmte Personengruppen 2.1.5 Die Verweildauer von in Armut lebenden Menschen 2.2 Erwerbsarbeit und Erwerbslosigkeit 2.2.1 Strukturen der Erwerbsarbeit 2.2.2 Strukturen der Arbeitslosigkeit 2.3 Bildung und Ausbildung 2.4 Wohnsituation 2.5 Gesundheit und Armut 3 Demographische Situation 4 Strategien zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut 4.1 Charakterisierung des deutschen Sozialstaats 4.2 Sozialpolitische Strategien zur Armutsbekämpfung 4.2.1 Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 4.2.2 Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut 4.2.3 Forum Teilhabe und soziale Integration (FORTEIL) 4.2.4 Die Agenda 2010 als Teilumsetzung des Armutsberichtes und von NAP-incl
In Lango, Northern Uganda, 20 years of war, cattle rustling and HIV/AIDS have resulted in widespread loss of life, population displacement, and loss of property. In spite of this turmoil, some traditional cultural practices, such as widow inheritance, early child marriage, and widow cleansing continued, although they were increasingly seen to conflict with ‘modern’ development thinking, especially when infringing women and children’s rights. External development actors first tried to address this situation by ‘sensitising’ communities, but with limited success. It however soon became evident that clan leaders were instrumental in perpetuating cultural practices: in the early 2000’s, they became increasingly identified as key actors to address harmful traditions and to resolve conflicts. With the many trials faced by local communities, women’s roles in supporting the family institution and upholding cultural values had however expanded too. Several development organisations were established to address the challenges related to these changes and one was the Lango Female Clan Leaders’ Association, with a focus on promoting girls’ education and access to justice for women. This case study examines the role that these female clan leaders have successfully played in tackling current gender- related challenges. It explores the interface between traditional and modern gender concepts and the value of working with cultural resource persons to address cultural challenges. The study involved desk research, field based semistructure interviews, focus group discussions with 30 respondents and key informants, and a validation write-shop, all held in the course of 2008.
Tätigkeitsbericht / Verband der Deutschen Buchdrucker Bezirk Frankfurt am Main : für das Jahr ...
(1912)
"Von der Freizeit in die Delinquenz" - Der Titel der vorliegenden Arbeit impliziert die Unterstellung, dass Freizeit als ein Bereich des menschlichen Lebens zu verstehen sei, welcher stets mit abweichendem und insbesondere strafbarem Verhalten einhergehe. Es ist hier zu betonen, dass bestimmte Verhaltensweisen, die in der Freizeit gezeigt werden, nicht zwangsläufig mit Delinquenz in Beziehung stehen müssen. Dieser Arbeitstitel wurde vielmehr gewählt, um zu provozieren. Er ist zugleich eine Anspielung auf die derzeit aktuellen öffentlichen Diskussionen über das Freizeitverhalten von Jugendlichen und dessen mögliche Auswirkungen auf delinquente Handlungen. Ziel dieser Arbeit ist eine Bestandsaufnahme der Zusammenhänge von Freizeitverhalten und Delinquenz im Jugendalter. Zur Beschreibung des theoretischen Rahmens werden vornehmlich soziologische Begriffsdefinitionen und Erklärungsansätze herangezogen. Die aufgestellten Hypothesen sowie die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen zum Thema werden anhand eines Datensatzes von 3661 Jugendlichen überprüft. Es handelt sich dabei um eine im Rahmen der "Schülerbefragung 2006" des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen getätigte Vollerhebung aller Schüler der neunten Jahrgangsstufe in Hannover, d. h. die zum Zweck dieser Arbeit durchgeführte Auswertung ist sekundäranalytisch. Die Betrachtung dieser Schülergruppe ist dazu geeignet, als Beispiel der Datenlage einer deutschen Großstadt zu dienen, in der sich viele Zusammenhänge (auch die in der Literatur beschriebenen) widerspiegeln könnten. Bei Neuntklässlern, die im Mittel 15 Jahre alt sind, ist der "eigentliche Kern des Jugendalters" zu finden, da in diesem Altersabschnitt die Ausformung jugendtypischen Verhaltens beginnt und gleichzeitig persönliche Grundausrichtungen verfestigt werden. Da männliche Jugendliche weitaus häufiger zu delinquenten Handlungen neigen als weibliche Jugendliche, wird sich diese Arbeit insbesondere mit dem Verhalten von Jungen befassen.
LSD : die "Wunderdroge"
(1967)
Cannabis ist die am meisten verbreitete illegale Droge in der Bundesrepublik Deutschland, ebenso in den meisten Ländern Westeuropas und vielen weiteren Ländern weltweit. In den bundesdeutschen Medien kursieren zum Thema Cannabiskonsum "widersprüchliche und kaum nachvollziehbare Angaben" (Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) vom 28.07.04). Die Fachstelle Prävention setzt sich mit dieser Informationskampagne zum Thema Cannabis für eine faktenorientierte und sachliche Diskussion ein. ...
Alkohol in den Tropen
(1910)
Rezensionen zu: Markus Breitscheidel : Abgezockt und totgepflegt. Alltag in deutschen Pflegeheimen Berlin 2005, Econ Verlag, Ullstein Buchverlage, ISBN 978-3-548-36901-3, 240 Seiten, 16,95 Euro. Markus Breitscheidel : Gesund gepflegt statt abgezockt. Wege zur würdigen Altenbetreuung ; Berlin 2006, Econ Verlag, Ullstein Buchverlage, ISBN-13: 978-3430-30011-7, ISBN-10: 3-430-30011-8, 175 Seiten, 16,95 Euro.
Als Sie vor über drei Jahren das Forum »Alterswissenschaften und Alterspolitik« ins Leben gerufen haben, wollten Sie eine fächerübergreifende Zusammenarbeit in der Altersforschung initiieren. Was ist daraus geworden? Zenz: Wir haben zunächst einmal mit der öffentlichen Vorstellung von Frankfurter Forschungsprojekten begonnen. Im Rahmen einer Vortragsreihe sind immer wieder Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengekommen – aus Sportwissenschaft und Psychologie, Biologie und Hirnforschung, Ökonomie und Soziologie, Psychiatrie und Pädagogik. Dabei sind auch Fachhochschul- und Praxisprojekte einbezogen worden, um Beispiel vom Frankfurter Bürgerinstitut. Und immer haben wir Wert darauf gelegt, dass neben den etablierten Professoren der »wissenschaftliche Nachwuchs« zu Wort kam. ...
Aus familienpolitischer Sicht war die arbeitsrechtliche Diskussion der vergangenen Jahre von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geprägt. Aber auch eine bessere Kinderbetreuung, beispielsweise in Krippen, hält die vorhergesagte demografische Entwicklung nicht auf. Im Jahr 2050 werden auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter zirka 75 Personen über 60 Jahre kommen, so die Schätzungen. Und schon im Jahre 2020 wird der Anteil der unter 20-Jährigen an der deutschen Bevölkerung wohl nur noch zirka 17 Prozent betragen; Deutschland wird europaweit das Land mit den wenigsten jungen Menschen sein. Damit wird ein anderes Problem immer drängender: Wer betreut und versorgt die alten Menschen? Mit der Zahl der Pflegebedürftigen wird zugleich auch die Zahl derjenigen – zumeist Frauen – steigen, die ihre Berufstätigkeit einschränken oder sogar aufgeben müssen. Doch wie lassen sich Beruf und Altenbetreuung vereinbaren?
Der vorliegende Bericht beschreibt die Situation in der „offenen Drogenszene“ in Frankfurt am Main unter zwei Aspekten: zum einen im Hinblick auf die Veränderungen, die sich in zentralen Inhaltsbereichen wie der sozialen und gesundheitlichen Situation, dem Substanzkonsum und der Inanspruchnahme des Hilfesystems in den letzten Jahren gezeigt haben, zum zweiten im Hinblick auf die aktuelle Situation, wie sie sich in der „offenen Drogenszene“ Mitte des Jahres 2004 auf Grundlage der hier vorliegenden Daten darstellt.
Im April 2004 wurde im Rahmen des DFG-Forschungsprojektes „Kokainkonsum in Frankfurt am Main“ eine Repräsentativbefragung in der erwachsenen Wohnbevölkerung in Frankfurt a.M. durchgeführt. Da neben Kokain auch andere illegale und legale Drogen Thema der Befragung waren, eröffnet dies die Möglichkeit, einen Blick auf den Konsum psychoaktiver Substanzen in Frankfurt am Main zu werfen. Insgesamt 1.011 18-59-jährige Frankfurterinnen und Frankfurter beteiligten sich an der postalischen Erhebung. Die Ergebnisse der in diesem Bericht vorgelegte Sonderauswertung können mit ähnlich konzipierten Befragungen für Hamburg und das Bundesgebiet verglichen werden. Tabak 35,9% der Befragten sind aktuelle Raucher/innen, weitere 25,4% haben früher einmal geraucht. Insgesamt 10,3% rauchen täglich mindestens 20 Zigaretten. Etwas mehr Männer als Frauen rauchen aktuell. Bei den Altersgruppen zeigt sich lediglich unter 18-24-jährigen eine Überrepräsentation der Raucher/innen. Der Anteil aktueller Raucher/innen in Frankfurt ist etwa mit denen in Hamburg und dem gesamten Bundesgebiet vergleichbar, allerdings zeigt sich insbesondere im Vergleich zu Hamburg, dass in Frankfurt die Quote starker Raucher/innen relativ gering ist. Alkohol Einen Alkoholkonsum in den letzten 24 Stunden geben 38,4% der Befragten an, darunter deutlich mehr Männer als Frauen; zudem steigt dieser Anteil mit zunehmendem Alter. Demgegenüber geben jüngere Befragte häufiger an, in den letzten 30 Tagen betrunken gewesen zu sein (Gesamt: 15,1%). Die 30-39-jährigen sind die Altersgruppe, die durchschnittlich am frühesten in einen regelmäßigen Alkoholkonsum eingestiegen ist. 10,5% der Befragten sind aufgrund der Intensität ihres Gebrauchsmusters als mindestens „riskante“ Konsumenten einzustufen. Der Alkoholkonsum in Frankfurt unterscheidet sich nur geringfügig von dem in Hamburg bzw. dem im Bundesgebiet. Medikamente 16% der Stichprobe haben in den zurückliegenden 30 Tagen mindestens einmal pro Woche Medikamente eingenommen, dabei dominieren mit 11,8% die Schmerzmittel. Ein deutlicher Schwerpunkt des Medikamentengebrauchs ist bei älteren Befragten auszumachen. Im Unterschied zu den beiden Vergleichsbefragungen konsumieren Frauen in Frankfurt nur etwas häufiger als Männer regelmäßig Medikamente. Cannabis Auch in Frankfurt stellt Cannabis die mit Abstand meistkonsumierte illegale Droge dar; 41,3% verfügen über Erfahrungen mit der Substanz, darunter mehr Männer als Frauen. Dieser geschlechtsspezifische Unterschied zeigt sich in verstärktem Maße bei der 12-Monats- (insgesamt 10,6%) und 30-Tages-Prävalenz (5,0%). Deutliche Schwerpunkte des aktuellen Konsums zeigen sich in den jüngeren Altersgruppen. Etwa der Hälfte der Befragten wurde Cannabis schon einmal angeboten, etwas weniger halten die Droge für leicht beschaffbar und 5,5% der Drogenunerfahrenen würden die Droge bei entsprechendem Angebot möglicherweise probieren. Diese Probierbereitschaft fällt im Vergleich zu Hamburg etwas niedriger aus, wogegen die Beschaffbarkeit in Frankfurt höher eingeschätzt wird. Die Cannabis-Prävalenzraten entsprechen in etwa denen von Hamburg, liegen aber deutlich über den gesamtdeutschen Prävalenzraten (Lebenszeit: Ffm 41,3%, HH 42,4%, D 24,5%). Die Werte für das Einstiegsalter liegen in Frankfurt unter den bundesweit ermittelten, aber über denen aus Hamburg. Andere illegale Drogen 14,0% der Befragten haben schon einmal mindestens eine illegale Droge außer Cannabis konsumiert; 2,2% haben eine derartige Substanz auch in den letzten 12 Monaten und 1% in den letzten 30 Tagen konsumiert. Kokain liegt hier mit einer Lebenszeitprävalenz von 7,5% an erster Stelle, gefolgt von LSD, psychoaktiven Pilzen, Ecstasy und Amphetaminen mit jeweils rund 5%. Auch hier verfügen Männer deutlich häufiger über Konsumerfahrungen als Frauen, aktueller Konsum dieser Substanzen ist unter 25-29-jährigen am stärksten verbreitet. Die Probierbereitschaft für ‚harte Drogen’ ist unter Unerfahrenen ausgesprochen gering, wogegen 11,2% der drogenerfahrenen Personen Kokain und 5,7% Ecstasy bei entsprechendem Angebot konsumieren würden. Je etwa 20% geben an, eine dieser Substanzen leicht beschaffen zu können. In Frankfurt verfügen mehr Personen als in Hamburg und im Bundesdurchschnitt über Erfahrungen mit illegalen Drogen (außer Cannabis), Frankfurt fällt aber hinsichtlich des aktuellen Konsums hinter Hamburg zurück und rangiert hier etwa gleichauf mit dem Bundesdurchschnitt. In der Hansestadt haben im Unterschied zu Frankfurt nahezu so viele Frauen wie Männer Erfahrungen mit ‚harten Drogen’, beim aktuellen Konsum übertreffen sie sogar die Werte für die männlichen Befragten, wogegen in Frankfurt und bundesweit hier die Männer deutlich überwiegen. Freizeitaktivitäten und politische Einstellung Die Befragten in der vorliegenden Stichprobe stufen sich selbst im Schnitt leicht „links“ der politischen „Mitte“ ein. Jüngere Personen weisen eine höhere Ausgehhäufigkeit auf als ältere Befragte. Eine hohe Ausgehhäufigkeit wiederum geht oftmals mit einer höheren Prävalenz des Konsums legaler und illegaler Drogen einher. Konsum psychoaktiver Substanzen unter Frankfurter Jugendlichen und Erwachsenen im Vergleich Im Hinblick auf die Verbreitung im Bekanntenkreis zeigt sich bei den legalen Drogen ein leicht, bei den illegalen ein deutlich erhöhter Wert unter den Frankfurter Schüler/innen. Besonders eindeutig fällt dieser Unterschied bei Cannabis, synthetischen Drogen und psychoaktiven Pilzen aus. Letzteres schlägt sich auch in der Rangliste der Konsumprävalenzen nieder, wo Ecstasy, Amphetamine und Pilze bei den Jugendlichen im Unterschied zu den Erwachsenen vor Kokain rangieren. Eine noch deutlichere Differenz zeigt sich bei den Schnüffelstoffen, die bei den Erwachsenen nahezu gar keine, bei den Schüler/innen hingegen eine vergleichsweise hohe Verbreitung finden. Fazit Die Einwohner/innen von Frankfurt am Main unterscheiden sich im Hinblick auf den Gebrauch legaler Drogen nur unwesentlich von der deutschen Allgemeinbevölkerung wie auch von der in Hamburg. Hinsichtlich der illegalen Drogen sind sowohl in Frankfurt als auch in Hamburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt bezogen auf die Lebenszeit höhere Erfahrungswerte zu beobachten. Bezüglich des aktuellen Konsums rangiert Hamburg leicht vor Frankfurt, und was den aktuellen Konsum ‚harter Drogen’ betrifft, liegt Frankfurt gleichauf mit dem Bundesdurchschnitt.
Die kirchliche Armenpflege
(1847)
Die Kernidee der kommunalen Kriminalprävention – die Sicherheitsgewährleistung auf der örtlichen Ebene – ist in den letzten Jahren in den Mittelpunkt sicherheitspolitischer Debatten gerückt. Schlüsselkonzepte wie Gemeinschaftlichkeit, Vernetzung und Bürgernähe gewinnen in den Kommunen zunehmend an Relevanz und münden in die Etablierung lokaler ressortübergreifender Zusammenschlüsse zur Kriminalitätsverhütung. Unter der Bezeichnung „Kriminalpräventionsräte“ versammeln sich allerdings sehr unterschiedliche inhaltliche und strategische Konzepte sowie eine Vielzahl lokaler Institutionalisierungsformen. Eine systematische Bestandaufnahme und Gegenüberstellung hat bislang nicht stattgefunden. Hinzu kommt, dass die Verbreitung lokaler Präventionsgremien in Deutschland von anhaltender Kritik begleitet wird: Auf Tagungen zur kommunalen Kriminalprävention werden z. B. immer wieder unzureichende Handlungsbefugnis, mangelnde Einbindung der Bürger/innen oder die große Bandbreite an Maßnahmen der Präventionsarbeit bemängelt, die letztlich zu einer Aushöhlung des Konzepts führten. Die Beobachtungen waren Anlass für die vorliegende Studie. In den zahlreichen Gesprächen mit Akteuren aus dem Bereich der kommunalen Kriminalprävention hat sich abgezeichnet, dass das Feld lokaler Präventionsarbeit nicht systematisch erfasst ist. Es gibt bislang keine Studie, die einen deutschlandweiten Überblick über die Verteilung der Gremien, die unterschiedlichen Organisationsformen, die beteiligten Akteure und die Projektarbeit liefert. Vor diesem Hintergrund erschien es notwendig, die Gremien deutschlandweit zu erheben und das Feld lokaler Präventionsarbeit zu strukturieren. Zu diesem Zweck werden im Folgenden die lokalen Netzwerke in vier thematischen Blöcken untersucht: • Präventionslandschaft: Wie verteilen sich die Gremien in Deutschland und in welchen Bundesländern sind lokale Präventionsnetzwerke besonders verbreitet? • Organisation: Wie sind die Präventionsgremien intern strukturiert und lokal ausgerichtet? • Vernetzung: Welche lokalen Institutionen arbeiten in den Gremien zusammen? Inwieweit sind die Bürger in die Präventionsarbeit einbezogen? • Projektarbeit: In welchen Bereichen sind die Gremien aktiv und welche Projekte werden durchgeführt? An welchen Zielen orientiert sich die Projektarbeit? Die vorliegende Studie ist die erste deutschlandweite Online-Befragung unter lokalen Präventionsgremien. An ihr haben sich über 250 Gremien beteiligt. Ihnen gilt besonderer Dank, sowie dem Deutschen Forum Kriminalprävention (DFK), dem Europäischen Zentrum für Kriminalprävention (EZK) und dem Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) für die Unterstützung bei der Umfrage.
This paper focuses on Eastern European migrants who, since the beginning of the 1990s, are entering the Republic Cyprus as “artistes”. This is a visa permit status as well as an euphemism for short-term work permits in the local sex industry. In addition to exploring the migrational experiences of these women and their living and working conditions in the Republic of Cyprus, the paper reconstructs, empirically and analyt ically, the connection between immigration and the local sex industry. Here, several categories of social actors and institutions in Cyprus are actively involved. The rhetoric of government representatives, entrepreneurs and clients in the sex business on the one hand is contrasted with the discourse of local NGO representatives concerned with immigrants’ rights on the other hand. The paper comes to the conclusion that all of these discursive positions ultimately do not do justice to the complex process of decisionmaking that women undergo who migrate into the sex industry. Either, freedom of choice is emphasized – such as by entrepreneurs and the government – or the domination of women – as in the public statements of the NGO. In order to analyze the ambivalent tension between freedom of choice and submission to force by which the women’s decision is characterized, the author employs Michel Foucault’s concept of governmentality, which describes forms of political regulation that use the individual’s freedom of action as an instrument to exercise power.
Wenn auch heute, nachdem Staat und Kommunen die Führung übernommen haben, der konfessionellen Wohlfahrtspflege nicht mehr die Bedeutung zukommt, wie in früheren Zeiten, so weist sie doch auch gegenwärtig noch höchst beachtenswerte Leistungen auf; sie ergänzt die öffentliche Wohlfahrtspflege in einem Maße, daß sie in dem weitverzweigten Betriebe unserer öffentlichen Einrichtungen gar nicht wegzudenken ist. Das gilt sowohl von der christlichen, wie der jüdischen Charitas. Aber während die Leistungen der ersteren vor allen Augen offen daliegen, blüht die jüdische Wohlfahrtspflege vielfach im Verborgenen. Sie ist außerdem so weit verzweigt und so reich gegliedert, daß sie kaum von wenigen, und auch von den Fachmännern nicht übersehen werden kann; dies um so mehr, als auch die Literatur die Materie bisher sehr stiefmütterlich behandelt hat und, von dem Aufsatze Breslauers: "Die jüdische Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege in Deutschland" (Archiv für Volkswohlfahrt 1908 S. 97) abgesehen, keine zusammenfassende Bearbeitung dieses Gegenstandes vorhanden ist. ES dürfte daher nicht überflüssig sein, einmal im Zusammenhang darzustellen, wie sich die jüdische WohIfahrtspflege historisch entwickelt hat, welchen Umfang sie in der Gegenwart angenommen hat, ihre charakteristischen Merkmale herauszuschälen und darzulegen, welche Bedeutung ihr im Rahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege zukommt. Dies soll Aufgabe dieser Untersuchung sein, bei der in erster Linie die Verhältnisse in Deutschland berücksichtigt werden sollen.
Aims: This paper is a review of the literature on problem-related drinking of alcohol among medical doctors, and it deals with the epidemiology and results. Methods: A search of computer literature databases - PubMed and ETOH - was performed to locate articles reporting problem-related drinking among doctors, using population-based samples of doctors within the last two decades. Results: In the light of different definitions of problem-related drinking, there was found a breadth of prevalence of problem-related drinking - from heavy drinking and hazardous drinking (12%-16%) to misuse and dependence (6%-8%) - within the population-based samples of doctors. An increased risk was positively related to male doctors and doctors of the age of 40-45 years and older, and to some factors of work, lifestyle and health. Conclusion: For the future, it seems necessary to sensitise the research for problem-related drinking of doctors in Germany, e.g. initiating a representative survey, analysing the drinking of alcohol in the context of health, life-style and work-related factors.