360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
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Tätigkeitsbericht für das Jahr 1912 / Verband der Deutschen Buchdrucker, Bezirk Frankfurt am Main
(1913)
Das Thema Drogen vermag wie kaum ein anderes die Öffentlichkeit zu beschäftigen. Aktuelle Berichte einer regelrechten »Drogenepidemie« in den USA dürften viele Beobachter auch in Europa beunruhigt haben, denn neben einer hohen Zahl an Suchtkranken fällt vor allem die extrem hohe Zahl an Drogentoten in manchen Landstrichen der USA auf: Im Jahr 2016 starben 64.000 Amerikaner an den Folgen einer Opioid-Sucht. Was hat es auf sich mit der so genannten »Opioid-Krise«, welche Implikationen hat sie für die Drogenpolitik auch in Deutschland?
Prävention statt Prohibition : Drogenkonsum: Schildower Kreis macht Vorschläge für Regulierung
(2019)
Wie es Eltern und ihren Kindern während der Corona-Pandemie geht, wie ihr aktuelles Wohlbefinden ist, was ihren Alltag kennzeichnet, wie die Passung zu den Regelungen der Kitabetreuung, Schulöffnung und auch der Arbeitgeber*innen ist – dies sind die Kernfragen der Onlinebefragung KiCo, welche im Zeitraum vom 24.04.2020 – 03.05.2020 durchgeführt wurde. Dieses Papier präsentiert erste Ergebnisse der Studie, an der über 25.000 Personen teilgenommen haben. Die Studie wurde umgesetzt vom Forschungsverbund "Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit", der sich aus den Universitäten Hildesheim, Frankfurt und Bielefeld zusammensetzt.
Dieses Papier präsentiert erste Ergebnisse der bundesweiten Studie JuCo – Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen. Die Befragung wurde vom Forschungsverbund "Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit" umgesetzt, der sich aus den Universitäten Hildesheim, Frankfurt und Bielefeld zusammensetzt. Über 5.000 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 30 Jahren sind in die Analysen eingeflossen und zeigen auf, wie es den jungen Menschen geht und welche Botschaften sie haben.
Built to colonize
(2019)
Background: The year 2016 has marked the highest number of displaced people worldwide on record. A large number of these refugees are women, yet little is known about their specific situation and the hurdles they have to face during their journey. Herein, we investigated whether sociodemographic characteristics and traumatic experiences in the home country and during the flight affected the quality of life of refugee women arriving in Germany in 2015–2016.
Methods: Six hundred sixty-three women from six countries (Afghanistan, Syria, Iran, Iraq, Somalia, and Eritrea) living in shared reception facilities in five distinct German regions were interviewed by native speakers using a structured questionnaire. Sociodemographic data and information about reasons for fleeing, traumatic experiences, symptoms, quality of life, and expectations towards their future were elicited. All information was stored in a central database in Berlin. Descriptive analyses, correlations, and multivariate analyses were performed.
Results: The most frequent reasons cited for fleeing were war, terror, and threat to one’s life or the life of a family member. Eighty-seven percent of women resorted to smugglers to make the journey to Europe, and this significantly correlated to residence in a war zone (odds ratio (OR) = 2.5, 95% confidence interval (CI) = 1.4–4.6, p = 0.003) and homelessness prior to fleeing (OR = 2.1, 95% CI = 1–4.3, p = 0.04). Overall the described quality of life by the women was moderate (overall mean = 3.23, range of 1–5) and slightly worse than that of European populations (overall mean = 3.68, p < 0.0001). The main reasons correlating with lower quality of life were older age, having had a near-death experience, having been attacked by a family member, and absence of health care in case of illness.
Conclusions: Refugee women experience multiple traumatic experiences before and/or during their journey, some of which are gender-specific. These experiences affect the quality of life in their current country of residence and might impact their integration. We encourage the early investigation of these traumatic experiences to rapidly identify women at higher risk and to improve health care for somatic and mental illness.
"Gleichstellung ohne Männer" und "Mann kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" bzw. "Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden" titeln die Zeitungen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom letzten Dienstag (10. Oktober 2017). Gerügt wird, dass Gleichstellung "nicht nur Frauensache" bzw. kein "reines Frauenthema" sei. Und die Kommentarspalten sind einmal mehr voll wütenden Aufruhrs.
Geschlechtliche Vielfalt ist auch rechtlich mehr als Zweigeschlechtlichkeit, so das BVerfG in seinem Beschluss zur "dritten Option": Das aktuelle Personenstandsrecht ist verfassungswidrig, soweit es dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Ebenso revolutionär wie das Ergebnis ist auch die Begründung: Der Senat ordnet den Schutz der Geschlechtsidentität erstmals nicht nur dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG zu, sondern auch dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Im Rahmen des Symposiums wirft dieser Beitrag einen Blick auf die freiheitsrechtliche Begründung und arbeitet heraus, warum es wichtig ist, Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte nicht isoliert voneinander zu betrachten.
Der Bundestag diskutiert heute in erster Lesung den Gesetzentwurf "zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den bestehenden drei Varianten "weiblich", "männlich" und "ohne Angabe" nunmehr eine vierte Beurkundungsmöglichkeit geschaffen werden: "divers". Der Kabinettsentwurf ist schon als "Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung" (Grüne) und als "verfassungswidrig" (Aktion Standesamt 2018) kritisiert worden. Die Kritik der trans*- und inter*-Community hat Grietje Baars hier zusammengefasst. Tatsächlich wird mit der Einführung der sogenannten dritten Option der deutlich weniger radikale Weg der beiden vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Alternativen beschritten. Die Entscheidung ist ausführlich hier besprochen worden.
Ob Änderungen des bisherigen Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Im Folgenden soll vielmehr – umgekehrt – gefragt werden, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird – und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen.
In ihrer Dissertation geht Kathrin Schrader der Frage nach, welche Selbsttechnologien Frauen entwickeln, deren Lebensrealitäten von der Verschränkung von Drogenkonsum und Sexarbeit geprägt sind. Auf der Basis von acht Interviews mit drogengebrauchenden Sexarbeiterinnen analysiert sie mittels einer gouvernementalitätstheoretischen Perspektive und der Intersektionalen Mehrebenenanalyse die Handlungsfähigkeiten im Kontext massiver gesellschaftlicher Diskriminierungen in den Subjektkonstruktionen der interviewten Frauen. Auf diese Weise kann sie sehr überzeugend die Wechselwirkungen von gesellschaftlichen Strukturen, Stereotypen und Diskursen sowie Identitätskonstruktionen herausarbeiten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Dekonstruktion des gesellschaftlichen Umgangs mit dieser Gruppe.
The present study concerns the development of a computerized tool targeting housing accessibility issues. A user-centered approach involving professionals from the housing sector and senior citizens from four European countries resulted in a fully functional prototype of a mobile application (app) including an apartment database. The app raises awareness on housing accessibility and has the potential to support decision making and strengthen all citizens regardless of functional capacity to be more active in their endeavors for a satisfying housing solution. Further refinements and additional features are needed to enhance the potential benefits; they include addressing potential challenges facing senior citizens, developing interactive features that allow users to provide input and adapting to different national contexts to make the app applicable for the European market.
Ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten : ein Interview mit Prof. Dr. Helma Lutz
(2015)
Helma Lutz ist Professorin am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Seit 15 Jahren beschäftigt sie sich in ihrer Forschung mit "neuen Dienstmädchen" – Migrantinnen, die Haus-, Erziehungs- und Versorgungsarbeit ("Care-Arbeit") in deutschen Haushalten verrichten. Die Redaktion von focus Migration hat sie zu diesem Thema befragt.
Die vorliegende reflektierende wissenschaftliche Arbeit untersucht und vergleicht die Wahrnehmung von Studierenden aus unterschiedlichen Kulturkreisen betreffend ihre Studienbedingungen. Die Studierenden kommen aus dem Fachbereich Erziehungswissenschaften und studieren an zwei Universitäten in Deutschland und Bangladesch. Ziel der empirischen Untersuchung ist es, von den Studierenden angefertigte Fotografien zu analysieren und die Wahrnehmungen der Studierenden über die jeweiligen Studienbedingungen im Zuge qualitativer Interviews zu vergleichen. Um möglichst realitätsnahe empirische Ergebnisse zu erzielen, war mein persönlicher Aufenthalt vor Ort an beiden Universitäten notwendig. In meinem zweimonatigen Forschungsaufenthalt wurde mit Hilfe der Methodik der Reflexiven Fotografie ein qualitativmethodischer Zugang zu den persönlichen Lebenswelten der Studierenden ermöglicht. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Studierenden aus Bangladesch eine deutlich positivere Wahrnehmung vorwiesen als jene aus Deutschland.
Die Geschichte des Alters ist jung, jünger als die Geschichte der Jugend. Die historische Betrachtung einer Lebensphase hat Konjunkturen, die den gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen folgen. Stand die Geschichte der Jugend lange unter dem Vorzeichen einer als hochpolitisch begriffenen Generation vor und nach 1968, so wurden die gleichen geburtenstarken Jahrgänge in letzter Zeit eher als die erste konsumfreundlich alternde Kohorte ("best agers") von Werbefachleuten in den Blick genommen. Vor allem die demographische Entwicklung westeuropäischer Gesellschaften steht nun Pate für die Konjunktur der sozialgeschichtlichen Forschung zum Alter. Zwei methodische Ansätze können unterschieden werden. Ein Breitbandansatz sammelt Bilder, Märchen und Fabeln, betrachtet Theaterstücke und Bauernschwänke, vertieft sich in wichtige geistesgeschichtliche Dokumente und betrachtet die ökonomische Situation älterer Menschen. So entstehen oft reich bebilderte Werke wie etwa die Geschichte des Alters von Peter Borscheid oder die Kulturgeschichte des Alters von Pat Thane. Nach der Lektüre hat man einen guten Eindruck von der Aufladung der Altersbilder durch biblische Mahnungen, den immer wiederkehrenden Stereotypen von Weisheit und Verfall und den Auseinandersetzungen zwischen den Generationen. ...
Im seinerzeit in ganz Europa für seine Kriminologie berühmten Graz gründete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine neue Teildisziplin. Diese schaffte es 1927 zu einer eigenen Untersuchungsstelle, an der Theorien entworfen und Praktiken erprobt wurden, denn nebenan befand sich eine Männerstrafanstalt. Studenten und Professoren traktierten die Insassen mit Untersuchungsbögen, anhand derer Persönlichkeitsprofile erstellt und Rückfälligkeitsprognosen ausgesprochen wurden. Der Grazer Historiker Christian Bachhiesl verfolgt anhand dieses kleinen Faches eine große Frage. Das kleine Fach ist die Kriminalbiologie, und die große Frage lautet: Was ist Wissenschaft? ...
Michael Kittner ist kein professioneller Rechtshistoriker. Er hat an der Universität Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht gelehrt, vor allem aber war er über ein Vierteljahrhundert hinweg der Syndikus der Industriegewerkschaft Metall und somit der womöglich wichtigste juristische Kopf des Deutschen Gewerkschaftsbundes. In seine Amtszeit fiel die bis jetzt und, wie man mit Blick auf das heutige Deutschland meinen kann, für lange letzte hohe Konjunktur des Arbeitskampfes – mit spektakulären Streiks und Aussperrungen, die in den späten 70er, besonders aber in den frühen 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Öffentlichkeit in Atem hielten. Der Jurist Bernd Rüthers, als prominenter Schlichter ("Leber-Rüthers-Kompromiss" von 1984) einer der bedeutenden Akteure jener Zeit, sprach im Zusammenhang mit der Expansion des industriellen Konfliktsystems von einem "Wirtschaftsbürgerkrieg" und traf mit dieser Übertreibung ganz gut die Stimmungslage in der Endzeit des rheinischen Kapitalismus. Heute ist das Regime des nationalstaatlich modulierten Fordismus erodiert, und mit ihm sind die Chancen dahingeschwunden, in den Arbeitsbeziehungen am großen Rad zu drehen. Die Berliner Republik ist nicht der Ort der arbeitspolitischen Emphase. Die Wasser der postnationalen Konstellation, die den Gewerkschaften, ihren Mitgliedern, aber auch so manchem Arbeitgeber heute wahrlich bis zum Halse reichen, legen anderes nahe als den Furor, der die alte – im Grunde genommen so überaus wirtschaftsfriedliche – Bonner Republik zu später Stunde noch einmal ergriffen hatte. ...
Regulierte Selbstregulierung ist ein Modus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie findet statt, wenn gesellschaftliche Selbstorganisation einen Verbund mit staatlicher Steuerung eingeht. Nichtstaatliche Formen der Normsetzung, der Normdurchsetzung, der Kontrolle und der Konfliktentscheidung treten in mannigfachen Kombinationen mit staatlicher Rahmen- und Detailgesetzgebung, staatlicher Aufsicht, staatlicher Finanzierung und administrativer Mitbestimmung auf. Gesellschaftliche Partikularinteressen und staatliche Steuerungsambitionen amalgieren in Kooperation und Konflikt zu vielfältigen Ausdrucksformen von »Gemeinwohl«. Der Staat instrumentalisiert gesellschaftliche Expertise, gesellschaftliche Initiative und gesellschaftliche Mobilisierungsfähigkeit für seine Zwecke, nichtstaatliche Akteure wiederum nutzen das staatliche Handlungspotential und staatliche Finanzmittel, um eigene Koordinationsprobleme oder Ressourcenengpässe zu bewältigen. – Dieser bunte Karneval der Regelungskulturen ist Teil unserer Rechtsordnung. Seine Geschichte kann aber weder von den historischen Erzählplots der sich über das Privatecht selbst regulierenden bürgerlichen Gesellschaft angemessen erfasst wird noch von jenen, die die Herausbildung eines alle Machtmittel monopolisierenden Staatswesens in den Mittelpunkt stellen. Dieser Komplex bedarf vielmehr einer historischen Bearbeitung, die die Verflechtungen, Übergänge, Hybridisierungen und Ambivalenzen in den Mittelpunkt rückt. ...
Humanitarismus und humanitäre Intervention müssen sich gleichermaßen die Frage nach Motivation und Rechtfertigung gefallen lassen. Sind Motive einer Intervention hinreichend humanitär, um von einer humanitären Intervention zu sprechen? Und im Rahmen welcher normativen Muster erscheinen sie als legitim? Zwei neue Bücher nähern sich dem Themenkomplex auf unterschiedliche Weise. ...
Mit einer Liste von ironisch bis sarkastischen Aussagen ("Müssen Frauen nackt sein, um ins Museum zu kommen") machten bereits 1985 die Guerrilla Girls auf die Ungerechtigkeiten in der Kunstwelt aufmerksam.
Die Ausstellung Träum*weiter in den Räumlichkeiten des Kunstpädagogischen Instituts der Goethe-Universität widmet sich nun einer aktuellen Reflektion dieses Themas und drei zentralen Fragen ...
Welche Natur, für wen und wie zu schützen? : Namibias Wildpferde im Fokus von Naturschutzkonflikten
(2019)
Sind Wildpferde in einem Nationalpark Namibias schützenswert? Die Regierung sieht keinen Anlass, das Überleben der Tiere zu sichern. Nichtregierungsorganisationen (NGO) und lokale Gruppen wollen die Wildpferde dagegen bewahren – als Teil des lokalen Ökosystems und des kulturellen Erbes. Das Beispiel zeigt die Vielschichtigkeit von Konflikten um Natur- und Artenschutz.
Eine Ausstellung im Frankfurter Museum Angewandte Kunst hat im Frühjahr 2019 für Diskussionen gesorgt. Darf man Hijab und Burka aus einem überwiegend ästhetischen Blickwinkel betrachten? Werden die muslimischen Bekleidungsvorschriften auf diese Weise nicht verharmlost? Schon vor der Eröffnung der Schau "Contemporary Muslim Fashions" haben diese Fragen die Medien beschäftigt. ...
Change ahead—emerging life-course transitions as practical accomplishments of growing old(er)
(2019)
With the aging of the "Baby Boomer" cohort, more and more adults are transiting from work into retirement. In public discourse, this development is framed as one of the major challenges of today's welfare societies. To develop social innovations that consider the everyday lives of older people requires a deeper theoretical understanding of the retiring process. In age studies, retiring has been approached from various theoretical perspectives, most prominently disengagement perspectives (retirement as the withdrawal from social roles and responsibilities) and rational choice perspectives (retiring as a rational decision based on incentives and penalties). Whereas, the former have been accused of promoting a deficient image of aging, the latter are criticized for concealing the socially stratified constraints older people experience. This paper proposes a practice-theoretical perspective on retiring, understanding it as a processual, practical accomplishment that involves various social practices, sites, and human, as well as non-human, actors. To exemplify this approach, I draw upon data from the project "Doing Retiring" that follows 30 older adults in Germany from 1 year before to 3 years after retirement. Results depict retiring as a complex process of change, assembled by social practices that are scattered across time, space, and carriers. Practice sequences and constellations differ significantly between older adults who retire expectedly and unexpectedly, for example through sudden job loss or illness. However, even among those who envisaged retiring "on their own terms," the agency to retire was distributed across the network of employers, retirement schemes, colleagues, laws, families, workplaces, bodies and health, and the future retiree themselves. Results identified a distinct set of sequentially organized practices that were temporally and spatially configured. Many study participants expressed an idea about a "right time to retire" embedded in the imagination of a chrononormative life-course, and they often experienced spatio-temporal withdrawal from the workplace (e.g., reduction of working hours) which entailed affective disengagement from work as well. In conclusion, a practice-theoretical perspective supports social innovations that target more than just the retiring individual.
Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (2018) hatten von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen 19.000 Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Dass Arbeit aber nicht die vorrangige Methode ist, um reich zu werden und zu bleiben, kann man daran erkennen, dass die Zahl der High-Net-Worth-Individuals (HNWI) mit mehr als einer Million Euro Vermögen jene der Einkommensmillionär_innen im Jahr 2017 um 1.345.600 in Deutschland überstieg. Auch die Entwicklung der HNWI ist in Deutschland günstiger als die der Einkommensmillionär_innen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge nahm die Zahl der Einkommensmillionär_innen von 2013 bis 2018 "lediglich" um 1.600 zu (Statistisches Bundesamt 2018). Dem World Wealth Report 2018 von Capgemini zufolge konnten sich aber alleine von 2016 bis 2017 85.000 Personen mehr in Deutschland als HNWI bezeichnen (Capgemini 2018). Ganz offensichtlich ist Arbeit weniger erfolgversprechend, wenn man sich auf den Weg machen will, Millionär_in zu werden. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern ist ein weit verbreitetes Phänomen. Es hat ganz einfach damit zu tun, dass Vermögen geringer besteuert wird als das Einkommen.
Privilegierte männliche, hochmobile Finanzmanager sind nicht nur Teil abstrakter ortsübergreifender Netzwerke, sondern sie arbeiten an konkreten Arbeitsorten. Am Beispiel deutscher Finanzmanager in London und Singapur arbeite ich die Relevanz des lokalen Arbeitsortes für die Identitätsaufführungen der globalen Elite mit einer intersektionalen Perspektive heraus. Da die Performanz dieser Identitätsdimension als dynamischer Prozess verstanden wird – also als eine Dynamik, in der diese im Handeln alltäglich erzeugt und aufgeführt wird – werden die alltäglichen Aufführungen der Globalen Elite in ihrer Beziehung zu dem Arbeitsort, an dem die Aufführungen stattfinden, analysiert. Es wird deutlich, dass mit dem Ansatz der Intersektionalität auch privilegierte Identitätsdimensionen in den Blick genommen werden können. In Abhängigkeit vom Ort der Performanz differenziert sich die Identitätsdimension globale Elite und überschneidet sich in spezifischer Weise mit der Identitätsdimension des Weißseins.
Der Umbau der Krankenhäuser zu Unternehmen wird immer wieder als in sich konsistente Rationalisierungsstrategie verhandelt. Aus soziologischer Perspektive wird hingegen deutlich: Die viel diskutierte "Ökonomisierung" der Krankenhäuser ist ein in sich widersprüchlicher Prozess.
Robin Mohan zeichnet die Geschichte des Krankenhauses mithilfe einer an Marx, Weber und Bourdieu orientierten Gesellschaftstheorie der Ökonomisierung nach, die den Widerspruch von Gebrauchswert und Tauschwert zum verbindenden Leitmotiv erhebt. Ergänzt wird die Analyse durch eine arbeitssoziologische Studie, die rekonstruiert, wie sich die Ökonomisierungsprozesse aus der Sicht der Pflegekräfte darstellen.
"Die Goethe-Universität ist eine weltoffene Werkstatt der Zukunft mitten in Europa. 1914 von BürgerInnen für BürgerInnen gegründet, hat sie seit 2008 als autonome Stiftungsuniversität an diese Tradition wieder angeknüpft. Ihrer wechselvollen Geschichte kritisch verpflichtet, ist sie geleitet von den Ideen der Europäischen Aufklärung, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und wendet sich gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus. Die Goethe-Universität ist ein Ort argumentativer Auseinandersetzung; Forschung und Lehre stehen in gesellschaftlicher Verantwortung."
Dieses Leitbild strahlt an einem Freitagabend im Januar 2018 zwei Stunden lang über einem voll besetzten, unruhigen Hörsaal. Der groß an die Wand projizierte Text richtet sich an das Publikum einer Veranstaltung der "Frankfurter Bürgeruniversität" mit dem Titel "Diskurskultur im Zwielicht – Wie viel Meinungsfreiheit verträgt die Uni?" Die Atmosphäre ist für eine öffentliche Abendveranstaltung ungewöhnlich angespannt: Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen sitzen dicht beieinander, ein paar Burschenschaftler mit Schärpe nehmen die Mitte des Saales ein, es gibt Gerüchte, die AfD habe zu der Veranstaltung mobilisiert. ...
In seinem Buch Krisenproteste in Athen und Frankfurt. Raumproduktionen der Politik zwischen Hegemonie und Moment, das Ende des Jahres 2017 in der Reihe "Raumproduktionen" im Verlag Westfälisches Dampfboot erschienen ist, geht Daniel Mullis den Fragen nach, wie und unter welchen Bedingungen emanzipatorische Akteure Veränderungen erkämpfen können. Mullis ist es daran gelegen, Hegemonie und Moment als zwei sich ergänzende Modi der Politik zusammenzubringen und ein relationales und prozessuales Verständnis der gegenseitigen Bedingtheit von Raum und Politik zu entwickeln. Dazu verbindet er die politischen Philosophien von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe (2000) einerseits und von Jacques Rancière (2002) andererseits mit der Raumtheorie Henri Lefebvres (1991). Illustriert wird dies mit den Krisenprotesten in Athen zwischen 2008 und 2014 und den Aktivitäten des Blockupy-Bündnisses in Frankfurt am Main zwischen 2012 und 2015. ...
Ausreichende Arbeit und den menschlichen Bedürfnissen angemessener Lohn! Das ist die Losung und das gerechte Verlangen der arbeitenden Klassen. Alle politischen Reformen helfen den socialen Uebeln nicht ab, und die Revolution wird nur vertagt, aber nicht geschlossen werden, wenn es nicht gelingt, die Arbeit zu mehren und dadurch der Verarmung zu wehren. ...
MoSyD-Jahresbericht 2016 : Drogentrends in Frankfurt am Main ; Monitoring-System Drogentrends
(2017)
MoSyD-Jahresbericht 2017 : Drogentrends in Frankfurt am Main ; Monitoring-System Drogentrends
(2018)
In modern welfare states, family policies may resolve the tension between employment and care-focused demands. However these policies sometimes have adverse consequences for distinct social groups. This study examined gender and educational differences in working parents’ perceived work–family conflict and used a comparative approach to test whether family policies, in particular support for child care and leave from paid work, are capable of reducing work–family conflict as well as the gender and educational gaps in work–family conflict. We use data from the European Social Survey 2010 for 20 countries and 5296 respondents (parents), extended with information on national policies for maternity and parental leave and child care support from the OECD Family Database. Employing multilevel analysis, we find that mothers and the higher educated report most work–family conflict. Policies supporting child care reduce the level of experienced work–family conflict; family leave policy appears to have no alleviating impact on working parents’ work–family conflict. Our findings indicate that family policies appear to be unable to reduce the gender gap in conflict perception and even widen the educational gap in work–family conflict.
The physical housing environment is important to facilitate activities of daily living (ADL) for older people. A hindering environment may lead to ADL dependence and thus increase the need for home services, which is individually restricting and a growing societal burden. This study presents simulations of policy changes with regard to housing accessibility that estimates the potential impact specifically on instrumental activities of daily living (I-ADL), usage of home services, and related costs. The models integrate empirical data to test the hypothesis that a policy providing funding to remove the five most severe environmental barriers in the homes of older people who are at risk of developing dependence in I-ADL, can maintain independence and reduce the need for home services. In addition to official statistics from state agencies in Sweden and Germany, we utilized published results from the ENABLE-AGE and other scientific studies to generate the simulations. The simulations predicted that new policies that remove potentially hindering housing features would improve I-ADL performance among older people and reduce the need for home services. Our findings suggest that a policy change can contribute to positive effects with regard to I-ADL independence among older people and to a reduction of societal burden.
Historically – if one can say that given the infancy of the field – environmental plastic debris has been the baby of marine research. Driven by the rediscovery of long forgotten, 1970s studies on the occurrence of small plastic fragments (today termed microplastics) in the oceans, oceanographers and marine biologists resurrected the topic in the early 2000s. Since then, the field has rapidly expanded and established that plastics are ubiquitous in the marine system, from the Arctic to Antarctic and from the surface to the deep sea. ...
Erstmals trägt dieses nationale Assessment den Forschungsstand zum Klimawandel umfassend für alle Themenbereiche und gesellschaftlichen Sektoren zusammen. Womit müssen wir in Deutschland rechnen, welche Auswirkungen werden die Klimaveränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben, und wie können wir uns wappnen? 126 Autoren aus ganz Deutschland äußern sich zu Themen wie bereits beobachtete und zukünftige Veränderungen, Wetterkatastrophen und deren Folgen, den Projektionen für die Zukunft, den Risiken sowie möglichen Anpassungsstrategien.
Die Autoren stellen in verständlicher Sprache den aktuellen Forschungsstand dar und veranschaulichen die wichtigsten Gedanken in Grafiken und Tabellen. Alle Texte wurden mehrfach wissenschaftlich begutachtet. Klimawandel in Deutschland ist die erste Gesamtschau zu dem Themenkomplex, benennt offene Fragestellungen und liefert eine Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
Deutschland reiht sich damit ein in die Liste von Ländern wie die Vereinigten Staaten, Österreich und Großbritannien, in denen derartige Berichte bereits vorliegen.
Does the rotten child spoil his companion? : spatial peer effects among children in rural India
(2014)
This paper identifies the effect of neighborhood peer groups on childhood skill acquisition using observational data. We incorporate spatial peer interaction, defined as a child's nearest geographical neighbors, into a production function of child cognitive development in Andhra Pradesh, India. Our peer group definition takes the form of networks, whose structure allows us to identify endogenous peer effects and contextual effects separately. We exploit variation over time to avoid confounding correlated with social effects. Our results suggest that spatial peer and neighborhood effects are strongly positively associated with a child's cognitive skill formation. Further, we explore the effect of peer groups in helping to provide insurance against the negative impact of idiosyncratic shocks to child learning. We find that the data reject full risk-sharing, but cannot rule out the existence of partial risk-sharing on behalf of peers. We show that peer effects are robust to different specifications of peer interactions and investigate the sensitivity of our estimates to potential misspecification of the network structure using Monte Carlo experiments.
MoSyD-Jahresbericht 2015 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2016)
Der Aufsatz schlägt die Verbindung und Erweiterung von Analysen des (neoliberalen) Regierens mit nicht-subjektzentrierten und affekttheoretischen Ansätzen vor. Anhand einer Analyse des sozialpolitischen und sozialarbeiterischen Umgangs mit Wohnungslosen wird nachvollzogen, welcher Gewinn sich aus der Verbindung von gouvernementalen und affekttheoretischen Perspektiven ergeben kann. Aus einer gouvernementalen Perspektive wird zunächst nachgezeichnet, wie Affekte und Emotionen in Räumen des betreuten Wohnens für Wohnungslose zum Gegenstand fürsorglicher Intervention werden. Im betreuten Wohnen kommen Mikrotechniken zum Einsatz, die auf eine "ausgewogene" emotionale Bindung an Wohnräume und ihr Inventar hinarbeiten. Das betreute Wohnen ist von Problematisierungen durchzogen, die Wohnungslosigkeit als emotionale Haltung der Rastlosigkeit und Unruhe, als einen Mangel an Verbundenheit mit Orten und Dingen deuten. Gleichzeitig wird den Untergebrachten häufig auch eine übersteigerte affektive Bindung an Dinge unterstellt, die sogenannte "Horder" und "Messies" an einer sozial unauffälligen Haushaltsführung hindere. Eine gouvernementale Analyse kann die therapeutische Rationalität sichtbar machen, die diesen Problematisierungen zugrunde liegt. Eine gouvernementale Analyse allein bietet gleichwohl keine Möglichkeit, alternative Erzählungen über die Bedeutung affektiver Beziehungen für das Wohnen zu entwickeln. Mithilfe unterschiedlicher affekttheoretischer Ansätze geht der Aufsatz daher auch der Frage nach, wie sich jenseits therapeutisierender Perspektiven über das Wohnen und die Bedeutung von Bindungen an Orte und Dinge nachdenken lässt. Nicht-subjektzentrierte Konzepte von Affektivität ermöglichen solche alternativen Erzählungen und eröffnen neue Fluchtlinien der Kritik: Wohnen wir sichtbar als immer schon "betreut", eingelassen in ein Netz von intersubjektiven und interobjektiven Beziehungen.
This thesis develops a conceptual framework for a better understanding of the impact of slow-onset climate and environmental changes on human migration in developing countries. Its regional focus is on the West African Sahel, where the majority of the population depends on agriculture and thus is highly vulnerable to environmental changes. Migration from fragile environments is predominantly considered one of several household strategies to adapt to and minimise the risk of environmental stress. Based on qualitative and quantitative data from two selected rural study areas, Bandiagara in Mali and Linguère in Senegal, this thesis analyses the drivers of migration from the two areas.
The findings illustrate that, even though people highly depend on the natural environment, migration motives are manifold and that migration often is not a household strategy to cope with environmental changes. Although environmental conditions shape migration in the region and the migrants’ support is crucial for most households, environmental stress plays a relatively small role as a driver of migration - at least in Mali, where it is considerably less important than in Senegal. On the contrary, migration is often driven by better opportunities elsewhere rather than by livelihood stressors in the home area. Particularly the migration of young people is often an individual rather than a household decision and influenced by individual aspirations, such as aspirations for consumer goods or a better future, rather than by environmental stress.
This thesis claims that research should consider people’s capabilities to migrate or to stay as well as their individual aspirations and preferences - in addition to the household’s needs and the opportunities elsewhere. This is important in order to explain why some people stay in and others migrate from an area affected by environmental stress, though living under similar conditions. Depending on people’s capabilities to choose freely between staying and migrating and their preferences and aspirations for one or the other activity, people can either be “voluntary migrants”, “voluntary non-migrants”, “forced migrants” or “trapped people”.
Moreover, it is important to consider social trends and transformation processes in the analysis of the linkages between environment change and migration. Higher education levels and aspirations to a “modern” lifestyle among young people, for instance, might decrease the impact of environmental factors on migration, despite worsening environmental conditions.
MoSyD-Jahresbericht 2014 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2015)
Investors and insurance policyholders are often confronted with complex products and providers' opaque organisational structures. At the same time, the possibility that their claims will not be honoured often poses an existential risk. Financial regulation therefore aims at putting in place a financial services framework that will safeguard market processes whilst also protecting consumers. However, benefits of regulation are accompanied by certain risks, as can be exemplified with the case of insurance regulation.
Kapitalanleger wie Versicherungsnehmer werden oft konfrontiert mit komplexen Produkten und nicht durchschaubaren Unternehmensstrukturen der Anbieter. Gleichzeitig stellt die mögliche Nichterfüllung ihrer Ansprüche häufig ein existenzielles Risiko dar. Deshalb ist es Ziel der Finanzregulierung, Rahmenbedingungen im Finanzdienstleistungsbereich zu schaffen, die wirtschaftliche Abläufe gewährleisten und gleichzeitig den Konsumenten schützen. Dem Nutzen der Regulierung stehen aber auch Risiken gegenüber, die im diesem Artikel am Beispiel der Versicherungsregulierung dargelegt werden.
Die Private Krankenversicherung ist explizit seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2008 neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zweite Säule eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes in Deutschland. Sie ist – auch schon traditionell – umfassend reguliert; Versichertenwettbewerb innerhalb der PKV aber auch zur GKV findet in entsprechend enger rechtlicher Strukturierung statt. In den letzten Jahren wird die PKV zudem auch immer stärker bei der Regulierung der Leistungserbringer berücksichtigt bzw. einbezogen. Der Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über die Regulierung der PKV als Teil des Gesundheitssystems.
This chapter outlines the conditions under which accounting-based smoothing can be beneficial for policyholders who hold with-profit or participating payout life annuities (PLAs). We use a realistically-calibrated model of PLAs to explore how alternative accounting techniques influence policyholder welfare as well as insurer profitability and stability. We find that accounting smoothing of participating life annuities is favorable to consumers and insurers, as it mitigates the impact of short-term volatility and enhances the utility of these long-term annuity contracts.
Mit umfassenden rechtlichen Regelungen zur Zulassung und Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln wurde in Deutschland schon früh versucht, diesen Risiken zu begegnen. Nicht zuletzt in den aktuellen Debatten um Pestizidrückstände in Obst und Gemüse wurde aber auch immer wieder deutlich, dass sich der Zielkonflikt zwischen Anwendungsinteressen und Schutzanforderungen rechtlich nicht vollständig lösen lässt. Im Zentrum des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten, transdisziplinären Projekts start2 stand daher die Frage: Wie können ergänzend zu rechtlichen Maßnahmen bei der Zulassung Risiken als Folge der bestimmungsgemäßen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter und nachhaltig vermindert werden?
Die vorliegende Handreichung gibt konkrete Antworten auf diese Frage. Im Zentrum steht dabei der Ansatz, Risikominderung mehr als bisher in gemeinsamer Verantwortung aller beteiligten gesellschaftlichen Akteure zu betreiben. Damit dies gelingt, muss den einzelnen Akteuren nicht nur aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten sie haben, durch ihr Handeln einen wirksamen Beitrag zu dieser Aufgabe zu leisten. Die Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Akteure sollten sich überdies zu einer wirksamen Gesamtstrategie verbinden lassen. start2 hat zu diesem Zweck drei Handlungsfelder untersucht, deren Zuschnitt sich am Lebenszyklus eines Pflanzenschutzmittels ausrichtet: „Entwicklung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen“, "Landwirtschaftliche Pflanzenschutzpraxis“ und „Gewässer und Trinkwasserschutz“.
Die Handreichung richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Betrieben, Organisationen, Verwaltung und Politik (siehe auch den Lesehinweis auf der folgenden Seite). Sie gibt Informationen und konkrete Empfehlungen, wo neue Handlungsmöglichkeiten ansetzen und wo in der Praxis bereits umgesetzte Maßnahmen weiterentwickelt werden können. In einzelnen Fällen sind die vorgeschlagenen Handlungsmöglichkeiten zur Risikominderung auf den besseren Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen zugeschnitten. Im Fokus des Projekts standen dabei Pflanzenschutzmittel, die möglicherweise Gesundheitsschäden auslösen können, indem sie auf das Hormonsystem wirken...
MoSyD-Jahresbericht 2011 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2012)
MoSyD-Jahresbericht 2012 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2013)
MoSyD-Jahresbericht 2013 : Drogentrends in Frankfurt am Main : Monitoring-System Drogentrends
(2014)
This article discusses the effects of the countercyclical premium discussed in insurance supervision in the context of Solvency II. While the basic principle of introducing countercyclical elements into Solvency II is endorsed, the authors argue for a system based on market scenarios which would enforce stricter capital requirements in boom times and less strict requirements in times of crisis.
Eine empirische Arbeit, auf Basis der teilnehmenden Beobachtung nach Malinowski, bei Dealern im bürgerlichen Milieu. Der Fokus liegt auf einer ethnologischen Herangehensweise; d.h., dass am Leben der Dealer weitestgehend und möglichst vorurteilsfrei teilgenommen wird. Hieraus ergeben sich Einblicke, die mit anderen Forschungsmethoden nicht möglich sind.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.
Pursuant to art. 45 of the Solvency II Framework Directive, all insurance undertakings will be obliged to conduct an “Own Risk and Solvency Assessment” (ORSA). ORSA’s relevance is not limited only to the second pillar of Solvency II, where mainly qualitative requirements are to be found. ORSA rather exhibits strong interlinks with the first pillar and its quantitative requirements and may also serve as a trigger for transparency duties which form Solvency II’s third pillar. ORSA may thus be described in some respects as the glue that binds together all three pillars of Solvency II. ORSA is one of the most obvious examples of the supervisory shift from a rules-based to a principles-based approach. As such, ORSA has hitherto been only very roughly defined. Since it is for the undertaking to determine its own specific risk profile and to evaluate whether this risk profile deviates significantly from the assumptions underlying the standard formula, it seems only natural that the supervisor must specify in greater detail what these underlying assumptions are. The most practicable way to do so would be for EIOPA to establish a “standard insurer”, which implies a translation of the assumptions concerning the underlying probability distributions into directly observable characteristics. The creation of the standard insurer would be an important step towards relaxing the insurers’ fear of what ORSA might bring about.
Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher Status sind eng miteinander verbunden. Verlust sozialer Bindungen, Verschlechterung mentaler und physiologischer Gesundheit und damit einhergehend der Verlust an Lebensqualität lassen Morbidität und Mortalität in der Gruppe der Arbeitslosen im Vergleich zur erwerbstätigen Bevölkerung deutlich ansteigen [13, 15 – 21]. Körperliche Aktivität entsprechend internationaler Bewegungsempfehlungen [157] ist nachweislich dazu in der Lage positive gesundheitliche Effekte auf der individuellen Ebene zu erzielen [52, 55]. Dennoch zeigen arbeitslose im Vergleich zum Durchschnitt der bundesdeutschen Bevölkerung ein noch höheres Maß an körperlicher Inaktivität [24, 176] und nehmen Sport- und Bewegungsangebote sowie Präventionsangebote der Krankenkassen deutlich seltener wahr [10]. Programme zur Gesundheitsförderung bei Langzeitarbeitslosen sind generell noch selten und wenn solche Programme durchgeführt wurden mangelt es bisher meist an entsprechenden Evaluationskonzepten zur Wirksamkeit dieser Angebote [13]. Werden Angebote für die Zielgruppe initiiert, beinhaltet dies überwiegend die Einrichtung separater, zeitlich beschränkter Gruppenkurse ohne Folgeangebot. Die Durchführung solcher Angebote obliegt größtenteils zusätzlich qualifizierten Mitarbeitern der Jobcenter und nicht Fachkräften aus der Gesundheitsförderung [116, 117]. Bewegungsbezogene Programme zur Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen sind insgesamt noch selten und objektive Daten zum Bewegungsverhalten der Teilnehmer bislang noch nicht verfügbar. Mögliche, aber bisher nur vereinzelt praktizierte Ansätze stellen Konzepte zur Bewegungsberatung (physical activity counseling) bzw. Vermittlung in Bewegungsangebote (exercise referral) dar. Vor diesem Hintergrund besitzen Erkenntnisbeiträge zur Qualitätssicherung und zur Entwicklung spezifischer Beratungs- und Vermittlungskonzepte zur bewegungsbezogenen Gesundheitsförderung bei speziellen Zielgruppen eine hohe Relevanz für das Forschungsfeld. In der vorliegenden Dissertationsschrift wurde aufbauend auf dem dargelegten Forschungsdefizit ein theoriegeleitetes Beratungs- und Vermittlungskonzept (AGILer) zur Steigerung körperlicher Aktivität entsprechend internationalen Standards und Empfehlungen [14, 122, 123] entwickelt und in Kooperation mit regionalen Jobcentern der Rhein-Main Region auf die Zielgruppe älterer Langzeitarbeitsloser übertragen. Ziel des Beratungs- und Vermittlungsansatzes ist es Langzeitarbeitslose für das Thema gesundheitsförderliche körperliche Aktivität (HEPA) im Alltag zu sensibilisieren und so den Umfang körperlicher Aktivität entsprechend den Leitlinien [157] auf ein gesundheitsförderliches Maß zu erhöhen sowie diese bisher schwer zu erreichende Personengruppe an bestehende Bewegungsangebote örtlicher Anbieter (Sportvereine, Volkshochschulen, etc.) anzubinden. Die Intervention wurde anhand zweier separater Studien hinsichtlich der Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie deren Wirksamkeit auf das Bewegungsverhalten der Teilnehmer evaluiert. Primärzielparameter der ersten Querschnittsstudie zur Erreichbarkeit war die Teilnahmerate an Angeboten des Gesundheitssports in Abhängigkeit gesundheitlicher Parameter und des Geschlechts. Insgesamt 741 Langzeitarbeitslose (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,5 ± 4,4 Jahre arbeitslos) hatten nach einem ersten Gruppeninformationsangebot die Möglichkeit sich weiterführend individuell durch ein Expertenteam gesundheitlich beraten und in bestehende Bewegungsangebote vermitteln zu lassen. Erfasst wurden der BMI, das Bewegungsverhalten (IPAQ – 7-Tage-Kurzversion) [130] und die selbsteingeschätzte Gesundheit (VAS 1-100) [132, 133] der Teilnehmer. Es konnte auf Grundlage berechneter Häufigkeitsverteilungen (Chi²-Test) eine signifikant höhere Teilnahmerate an gesundheitssportlicher Aktivität in der Gruppe der Frauen gegenüber der Gruppe der Männer detektiert werden (p=.038). Insgesamt 28,2% der Frauen und 21,7% der Männer begannen im Anschluss an die Beratung eine gesundheitssportliche Aktivität. Unterschiede zwischen aktiven und nichtaktiven Teilnehmern hinsichtlich bewegungs- und gesundheitsbezogener Kennwerte bestanden gemäß berechneter Mittelwertsunterschiede nur für die Gruppe der Männer. Männer mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko aufgrund von Bewegungsmangel (<150 Min. körperliche Aktivität/Woche), erhöhtem BMI(>30 kg/m²) und unterdurchschnittlichem Gesundheitsempfinden (VAS <50) begannen signifikant häufiger mit Gesundheitssport (p< .001) als die übrigen Männer der Stichprobe. Ihre Vermittlungschance in ein gesundheitssportliches Angebot war gemäß beobachteter Häufigkeitsverteilung um das 2,8 fache erhöht (95% CI 1,8 – 4,3). Die zweite Längsschnittstudie zur Wirksamkeit des Beratungsansatzes evaluiert erstmalig anhand objektiver Messgrößen die Effekte einer strukturierten Bewegungsberatung hinsichtlich der Veränderbarkeit des Bewegungsverhaltens in der Zielgruppe. Hierzu wurde eine Stichprobe 51 älterer Langzeitarbeitsloser (54,3 ± 3,6 Jahre, 4,8 ± 3,2 Jahre arbeitslos) ohne manifeste gesundheitliche Einschränkungen (attestiert durch den Hausarzt) mit dem Ziel einer Erhöhung körperlicher Aktivität im Alltag und der Möglichkeit zur Aufnahme eines strukturierten Bewegungsprogramms sportmedizinisch beraten. Weitere 21 langzeitarbeitslose (56,1 ± 2,8 Jahre, 4,8 ± 3,0 Jahre arbeitslos) und 17 erwerbstätige Personen (56,4 ± 3,4 Jahre) ohne Beratungs- oder Vermittlungsangebot bildeten die Kontrollgruppen. Die Umfänge körperlicher Aktivität aller 89 Probanden wurden vor und 12 Wochen nach der Beratung jeweils für 7 Tage mittels zweiachsiger Akzelerometrie (ActiGraph GT1M) gemessen. Im Ergebnis absolvierten insgesamt 58 Personen die Eingangs- und Ausgangsmessung. Zur Eingangsmessung zeigte die erwerbstätige Kontrollgruppe signifikant höhere Umfänge körperlicher Aktivität als die erwerbslosen Studienteilnehmer. Für Personen, die nach der Beratung in eine strukturierte Bewegungsaktivität vermittelt wurden, zeigte die mehrfaktorielle ANOVA eine signifikante Steigerung sowohl des Umfangs moderater bis intensiver körperlicher Aktivität (MVPA) von 26 ± 14 auf 35 ± 25 Min./Tag als auch des Gesamtumfanges körperlicher Aktivität von 207 ± 86 auf 288 ± 126 cpm. Personen die nur das Beratungsangebot wahrnahmen sowie die Kontrollgruppen zeigten keine Steigerungsraten körperlicher Aktivität. Schlussfolgernd zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass bereits bei anderen Zielgruppen etablierte und evaluierte Beratungskonzepte entsprechend internationaler Empfehlungen zur Bewegungsförderung ebenso auf bisher weniger beachtete Zielgruppen wie beispielsweise Arbeitslose übertragen werden können. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erhöhte Erreichbarkeit gesundheitlich besonders gefährdeter Studienteilnehmer erscheint vor dem Hintergrund steigender Gesundheitskosten und der Zunahme vor allem chronischer Erkrankungen [177, 178] von besonderer Bedeutung und ist höher als in vergleichbaren Untersuchungen [11]. Es konnte gezeigt werden, dass der Beratungs- und Vermittlungsansatz geeignet ist, das Bewegungsverhalten Langzeitarbeitsloser nachweislich zu verbessern und den Umfang körperlicher Aktivitäten entsprechend den Leitlinien [157] zu erhöhen. Allerdings scheint, anders als bei anderen Zielgruppen [147, 149, 150], ein alleiniges Beratungsangebot nicht auszureichen um das Bewegungsverhalten in der Zielgruppe positiv zu beeinflussen. Dieses Ergebnis könnte allerdings auch auf dem nichtrandomisierten Studiendesign und daraus resultierenden Selektionseffekten beruhen. Insgesamt kann die vorliegende Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Erkenntnisgewinn zur Effektivität spezifischer Beratungskonzepte bei bisher schwer zu erreichenden Zielgruppen beitragen. Weiterer Forschungsbedarf wird hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Interventionseffekte gesehen.
Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 14. April 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden; der Bundesrat hat am 25.05.2011 zugestimmt. Dieses Gesetz trat – mit einigen Ausnahmen, die erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – am 6.7.2011 in Kraft. Der Schwerpunkt dieses Beitrags soll nicht bei den durch diese Reform bereits erfolgten bzw. demnächst in Kraft tretenden Änderungen und den sich bereits abzeichnenden Schwierigkeiten seiner Umsetzung liegen, vielmehr soll es um die Ziele und Grundsätze einer noch weitergehenden Reform (zweite Stufe) gehen, die die Rechtspolitik im Rahmen der Verabschiedung dieses Gesetzes für erforderlich gehalten und bereits in Aussicht gestellt hat (zweite Stufe). Dennoch sollen zunächst die Essentials dieses ersten wichtigen und richtigen Reformschritts nochmals in Stichworten am Anfang dieses Beitrags stehen. Dieses Gesetz wurde auch schon als "Amtsvormundschaftsverbesserungsgesetz" und als Minimalkompromiss apostrophiert, was angesichts der Fokussierung dieses ersten Reformschrittes nicht überrascht.
Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen und ethischen Gründen verbietet. Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger – die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009 in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen, das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere für die auf qualifizierte und einfühlsame erfahrenspfleger/-beistände angewiesenen Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige, die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht. Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen, aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
Der vorliegende Band enthält die Referate des am 10. Dezember 2010 veranstalteten 9. Göttinger Workshops zum Familienrecht, der die aktuelle Novellierung des Vormundschaftsrechts zum Gegenstand hatte. Den Auftakt bildete die Darstellung des Reformbedarfs im Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht (Gisela Zenz), gefolgt von der Erläuterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Thomas Meyer). Im Anschluss wurde der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das Betreuungsrecht als Vorbild für das neue Vormundschaftsrecht herangezogen werden kann (Dieter Schwab). Einen Perspektivwechsel weg vom Gesetzgeber und hin zum Mündel forderte der nachfolgende Beitrag, der die Auswahl des passenden Vormunds für den individuellen Mündel thematisierte (Barbara Seidenstücker). Abschließend wurden die strukturellen Probleme auf Seiten der Jugendämter aufgezeigt (Hans-Werner Pütz) und das im Gesetzgebungsverfahren vernachlässigte Problem beleuchtet, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetzentwurf für die Ergänzungspflegschaft ergeben (Thomas Meysen).
Als Unterzeichnerstaaten der internationalen Drogenabkommen, deren Ausgestaltung maßgeblich durch die Vereinigten Staaten bestimmt wurde, ist die Drogenpolitik in Deutschland und den USA als Prohibitionspolitik verfasst. Dennoch bestehen zwischen beiden Ländern drogenpolitische Unterschiede, die aus einer tendenziellen „Emanzipierung“ Deutschlands vom US-amerikanischen Modell seit den 1990er Jahren resultieren: Während die USA weiterhin vor allem auf Punitivität setzen, wird in Deutschland verstärkt ein medizinischer und schadensreduzierender Ansatz verfolgt.
Gegenstand der vorliegenden Studie ist eine komparative Analyse der Drogengebrauchssituation und Drogenkontrollpolitik in Deutschland und den USA, mit der genderbezogene Einblicke in die Wirkung differenter drogenpolitischer Ansätze gewonnen werden sollten. Das Erkenntnisinteresse richtete sich einerseits auf die sozialstrukturellen und drogenpolitischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf den Umgang mit illegalen Substanzen und die hiermit assoziierten gesundheitlichen und sozialen Begleitfolgen. Andererseits sollten die Spezifika der in diese Strukturen eingebetteten Alltagswelten von kompulsiven Drogenkonsumentinnen der Straßenszenen in Frankfurt und New York untersucht werden.
Das Forschungsdesign der Studie war methodenplural angelegt. Der quantitative Zugang erfolgte über eine Sekundäranalyse nationaler statistischer Daten, mit der soziale Indikatoren des Drogengebrauchs länder- und geschlechtervergleichend betrachtet wurden. Zudem wurden standardisierte Fragebogeninterviews mit Drogenkonsumierenden der Frankfurter Straßenszene geführt. Qualitative Ergebnisse wurden durch Leitfadeninterviews mit Heroin- und/oder Crackkonsumentinnen und eine Metaanalyse ethnographischer Forschungsarbeiten gewonnen.
Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich der Drogengebrauch offenbar relativ unabhängig von der Drogenpolitik bzw. der Intensität der Repression entwickelt. Trotz der punitiveren Ausrichtung der US-amerikanischen Drogenpolitik ist der illegale Substanzkonsum dort wesentlich stärker verbreitet als in Deutschland. Gleichzeitig erzeugt die Prohibitionspolitik zahlreiche Problemlagen, die in den USA erneut gravierender ausfallen und sich in höheren Morbiditäts- und Mortalitätsraten und einer stärkeren Kriminalisierung von Drogenkonsumentinnen niederschlagen.
Trotz der stärkeren Hinwendung zu einem gesundheitspolitischen Ansatz ist jedoch auch in Deutschland keine Entpönalisierung des Drogengebrauchs erkennbar. Eine verstärkt dem gesundheitspolitischen Ansatz folgende Drogenpolitik, die weiterhin unter dem Drogenverbot operiert, kann den durch die Prohibition entstehenden Schaden allenfalls mildern. So hat sich in Deutschland durch die modifizierte drogenpolitische Richtung zwar die gesundheitliche Situation von Drogenkonsumentinnen in Teilbereichen (v.a. rückläufige HIV- und Drogentodeszahlen) verbessert, das Grundproblem ihrer Kriminalisierung, sozialen Marginalisierung und Etikettierung aber bleibt. Konzepte einer Legalisierung und deren Begründungszusammenhänge müssen daher zukünftig verstärkt im gesellschaftlichen Diskurs platziert werden, um so eine Politik der Integration initiieren zu können.
Rezension zu: Maritza Le Breton: Sexarbeit als transnationale Zone der Prekarität. Migrierende Sexarbeiterinnen im Spannungsfeld von Gewalterfahrungen und Handlungsoptionen.Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2011. 241 Seiten, ISBN 978-3-531-18330-5, € 39,95
Sexarbeiterinnen selbst kommen in empirischen Studien zu Migration und Sexarbeit selten zu Wort. In ihrer Dissertation gelingt Maritza Le Breton jedoch genau das, sie schafft einen Raum für ansonsten (epistemologisch) marginalisierte Akteurinnen. Ihr Ziel ist es, deren tatsächliche (Gewalt-)Erfahrungen sowie Lebens- und Arbeitssituationen in den Blick zu nehmen und auszuarbeiten, um so wichtiges Adressatinnen-Wissen für die Soziale Arbeit zugänglich zu machen. Auf der Basis von 21 problemzentrierten Interviews mit migrierten Sexarbeiterinnen, die in Basel/Schweiz in Kontaktbars oder Salons arbeiten, stellt sie Gewaltverhältnisse und Machtkonstellationen in der Sexökonomie sowie Handlungsoptionen der Sexarbeiterinnen dar.
Transnationale Verlagerung von Care-Arbeit in Hinblick auf Ausbeutungs- und Emanzipationsaspekte
(2010)
À guisa de conclusão, e de acordo com Morais e Correia (1993), as causas da crise que vivem as populações pastoris e agropastoris do Sul de Angola que, inclusivamente as põem em risco de extinção, são os fracos apoios nos serviços de produção animal, a degradação da captação e retenção da água e a liberalização do comércio. Daí que, ao invés de se fazer dos Ovimbundu bode expiatório de alguns dos males que afectam esses grupos, dever-se-ia, como é óbvio, reforçar as capacidades locais, visando promover uma melhor adaptação dos Muíla, Kuvale e outros grupos da região para integrá-los, da melhor maneira, no contexto social e económico vigente em Angola. Isso não é apenas uma acção humanitária, mas o respeito dos direitos das populações marginalizadas e que necessitam também de se sentiram cidadãos. Por outras palavras: uma questão de Direitos Humanos.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Fazit Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich, dass psychische Gesundheit und ihr Bestandteil allgemeines Wohlbefinden, Ergebnis eines komplexen Wechselwirkungsprozesses zwischen arbeitsbedingten und allgemeinen Belastungsfaktoren in der Umwelt, persönlichen Ressourcen und den entsprechenden Nutzungskompetenzen darstellen. Gerade persönliche Faktoren wie Kohärenzsinn, Rollenwahrnehmung, Werte und Einstellungen, beeinflussen den Umgang mit Belastungen und sind an der Entstehung psychischer Beanspruchungen und Erkrankungen beteiligt. Psychische Beanspruchungen können Vorboten langfristiger psychischer Erkrankungen sein und damit sowohl hohe betriebliche als auch gesundheitliche Kosten verursachen. Die Belastung mit Disstress beispielsweise, ist maßgeblich beteiligt an der Herausbildung psychischer Erkrankungen wie Depressionen, dem Bum-Out-Syndrom und Angststörungen (vgl. BKK 2006b, S. 6), die einen Grossteil der betrieblichen Fehlzeitenkosten ausmachen. Mit einer Zunahme von Stress und ähnlichen Belastungen, sowohl im Privat- als auch im Berufsleben, ist auf grund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auch in Zukunft zu rechnen. Da Erwerbstätige einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen und gerade in der Arbeitswelt vermehrt Belastungen auftreten, ist es notwendig auch dort an der Belastungseinschränkung und Ressourcenförderung mitzuarbeiten. Neben der individuellen Verhaltensprävention ist damit auch die Verhältnisprävention, die betriebliche Verhältnisse gewichtet und verbessert, ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einem erfolgreichen Programm zur betrieblichen Gesundheitsfdrderung. Die Verhältnisse im Betrieb können am effektivsten von den Betriebsangehörigen selbst beurteilt werden, da diese die Verhältnisse am besten kennen. Konkrete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sowohl die Verhaltens- als auch die Verhältnisprävention berücksichtigen, sind folglich mit den Betriebsangehärigen zu erarbeiten. Eine funktionierende betriebliche Gesundheitsförderung muss soweit wie möglich, entsprechende Anreize zur Teilnahme setzen, die Menschen in ihren Lebensbereichen ansprechen und zu gesundheitsförderlichem Verhalten motivieren (vgl. Otte 1994, S. 29-33). Nur wenn Verhaltens- und Verhältnisprävention Hand in Hand gehen, können Synergieeffekte genutzt und ganzheitliche Erfolge erzielt werden. Eine Sensibilisierung der Verantwortlichen der betrieblichen Gesundheitsiförderung, für die aufgeführten Entwicklungstendenzen und deren Bedeutung für das gesamte Unternehmen, verbessert die Chancen der Implementierung nachhaltiger Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Die durchgeführte Gesundheitsbefragung in einem mittelständischen Bielefelder Unternehmen bietet damit einen ersten Ansatzpunkt für den Aufbau einer zielgruppenspezifischen betrieblichen Gesundheitsförderung. Mit einer anschließenden Evaluation des Projektes und der Herausbildung entsprechender Kennzahlen erhält der Betrieb wichtige Anknüpfungspunkte für ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement im Rahmen der Organisationsentwicklung. Beispielsweise in Form des Aufbaus einer Psychische-Belastungs-Balanced-Scorecard rüstet sich das Unternehmen somit für die neuen Herausforderungen, die sich aus den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen ergeben.
Markt- und wettbewerbsorientierte Reformstrategien in den Krankenhaussystemen zahlreicher Industrieländer haben Befürchtungen vor einer kommerzialisierten Krankenhausversorgung hervorgebracht. Dieser Beitrag unterbreitet einen analytischen Interpretationsrahmen zur Erklärung der internationalen Verbreitung dieser Reformstrategien und versucht die behaupteten negativen Effekte von Kommerzialisierungsprozessen auf Versorgungsqualität und Zugänglichkeit zu untersuchen. Gestützt auf einen Vergleich eines idealtypischen Kommerzialisierungsmodells mit dem institutionellen und organisatorischen Wandel im deutschen Krankenhaussystem kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kommerzialisierungsprozesse in der Krankenhausversorgung bislang noch begrenzt sind. Obwohl ein markt- und wettbewerbsbasierter Umbau der Governancestrukturen zu beobachten ist und Krankenhäuser zu einer Kommerzialisierungsstrategie gedrängt werden, lässt sich aufgrund einer unzureichenden Daten- und Forschungslage bislang nicht empirisch feststellen, ob die Kommerzialisierungsprozesse zu einer Verschlechterung der Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung geführt haben.
In diesem Beitrag zur Frage nach dem Ausmaß von Einkommensarmut von Familien stehen zwei Aspekte im Mittelpunkt. – Zum einen ist im Vorfeld von Verteilungsanalysen die Art der Einkommensgewichtung in Mehrpersonenhaushalten zu klären. Nach Abwägung verschiedener Ansätze zur Ableitung einer Äquivalenzskala wurde eine Präferenz für ein institutionell orientiertes Gewichtungsschema, approximiert durch die alte OECD-Skala, begründet. – Zum anderen wurde der Einfluss der Frauenerwerbsbeteiligung auf die Einkommenssituation von Familien mit Kindern empirisch untersucht. Von prekären Einkommensverhältnissen und Einkommensarmut sind vor allem Familien mit geringfügig beschäftigter oder nichterwerbstätiger Partnerin sowie Alleinerziehende – Letztere wiederum bei fehlender Erwerbstätigkeit besonders stark – betroffen, wobei in den neuen Ländern die Situation wesentlich brisanter ist als in den alten Ländern. Bei politischen Maßnahmen sollten Erwerbswünsche der Frauen und Bedürfnisse der Familien berücksichtigt werden. Von daher sind Transfers im Rahmen des Familienleistungsausgleichs und die öffentliche Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht als konkurrierende, sondern eher als komplementäre Konzepte zu diskutieren.
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über (Variante 1b) bis mäßig unter (Variante 4b) dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Herausnahme der Sozialhilfebezieher aus der Referenzgruppe gemäß RSV unter theoretischen Gesichtspunkten nicht hinreichend ist, um Zirkelschlüsse - vom Ausgabeverhalten der Hilfebedürftigen auf deren Existenzminimum - zu vermeiden. Denn nur etwa die Hälfte bis drei Fünftel der Bedürftigen nehmen ihre HLu-Ansprüche wahr, die weiteren Anspruchsberechtigten leben in verdeckter Armut. Die Referenzgruppe zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums müsste also auch um die so genannte Dunkelziffer der Armut (Personen in verdeckter Armut) bereinigt werden, was vermutlich zu einem leicht erhöhten (regelsatzrelevanten) Ausgabenniveau führen und Forderungen nach einer moderaten Anhebung des Eckregelsatzes unterstreichen würde. Abschließend soll der letztlich normative Charakter jeglicher Definition des Existenzmi-nimums nochmals verdeutlicht werden, aus dem die Notwendigkeit einer gesellschaftspoliti-schen Diskussion dessen, was ein menschenwürdiges Dasein und Chancengerechtigkeit - nicht nur im formalen, sondern im materiellen Sinne - ermöglicht, folgt. Dass mit dem so genannten Statistik-Modell der Regelsatzbemessung keineswegs Objektivität bzw. Wertur-teilsfreiheit, eher nur Überprüfbarkeit oder Nachvollziehbarkeit erreicht wird, haben die An-merkungen zu den regelsatzrelevanten Anteilssätzen einzelner Ausgabenpositionen in Kapitel 3.2 gezeigt. Wie stark der Einfluss normativer Vorentscheidungen auf das Niveau des sozio-kulturellen Existenzminimums ist, zeigt sich aber bereits in der Auswahl der Alleinstehenden als Referenzgruppe. Damit wird bei der Analyse des regelsatzrelevanten Ausgabeverhaltens auf eine Gruppe Bezug genommen, die überdurchschnittlich von relativer Einkommensarmut betroffen ist.13 Alternativ könnten auch die Paarhaushalte ohne Kinder mit ihrem vergleichs-weise geringen Armutsrisiko als Referenzgruppe definiert werden. Nach einer ersten Abschätzung ergibt sich für das unterste Quintil von Paaren ohne Kind ein regelsatzrelevanter Konsum in Höhe von gut 700 Euro; bei gegebenen Regelsatzproportionen folgt daraus ein Existenzminimum (ohne Kosten für Unterkunft und Heizung) von gut 390 Euro gegenüber derzeit 345 Euro bei Alleinstehenden und von etwa 1.130 Euro gegenüber 828 Euro bei Paa-ren mit einem Kind. Mit diesem Beispiel ist nicht die Empfehlung einer entsprechend starken Leistungsanhebung verbunden, sondern lediglich ein Hinweis darauf, dass das derzeitige Ver-fahren der Regelsatzbemessung restriktiv angelegt ist und mit aktuellen Daten eher eine Er-höhung als eine Absenkung des Niveaus des Existenzminimums begründet werden kann.
Häusliche Gewalt kommt in den besten Familien vor und betrifft Frauen jeder Nationalität und Altersstufe - unabhängig von deren ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Auch der Bildungsgrad bzw. die Schichtzugehörigkeit der beteiligten "Parteien" spielen hierbei nur eine sehr untergeordnete Rolle. In der Vergangenheit wurde der Begriff "häusliche Gewalt" in der Öffentlichkeit eher gemieden und verharmlost dargestellt. Doch tatsächlich "handelt es sich dabei um ein bedeutendes Problemfeld der Gewaltkriminalität. Grundlage der Abhandlung sind vor allem Quellen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen - hierbei besonders verschiedene Erlasse, Dienstanweisungen und Handlungsleitlinien. Diese Ausarbeitung wurde mit Literatur aus der Lehre und Berichten aus diversen Fachzeitschriften verknüpft. Neben verschiedenen Anhängen zur Veranschaulichung des Themas (Tabellen, Formulare, Schema o.ä.) soll ein kurzes Interview mit einem speziell geschulten Sachbearbeiter "Häusliche Gewalt" der DEG Heppenheim, POK Nessmann, zur Abrundung der Hausarbeit dienen. Nach einer kurzen Darstellung des Fallbeispiels sollen zuerst die Hintergründe von häuslicher Gewalt näher betrachtet werden, um die Problematik besser verstehen zu können. Hier bedarf es einiger Rückgriffe auf andere Studienfächer, was wiederum die Stellung der Einsatzlehre als interdisziplinäres Fach unterstreicht. Danach werden die neuen gesetzlichen Regelungen, die mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vom 01. Januar 2002 in Kraft getreten sind, dargestellt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt eindeutig auf dem Abschnitt über das Einsatzverhalten der Polizeibeamtenlinnen bei Fällen häuslicher Gewalt: hier sollen vor allem Einsatzgrundsätze, taktische Ziele, taktische Maßnahmen sowie technische I organisatorische Maßnahmen herausgearbeitet werden. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Abhandlung werden die gewonnenen Erkenntnisse zum Abschluss nochmals in einem stichwortartigen Merkblatt zusammengestellt. Mit dieser Hausarbeit soll das Ziel verfolgt werden, anhand eines ausgewählten Falles aus der polizeilichen Praxis, das Einsatzverhalten von Polizeibeamten darzustellen, zu analysieren und Vorschläge zur Optimierung zu machen. Eine "Musterlösung" für Einsätze mit dem Hintergrund häusliche Gewalt, die bei jedem Anlass zur optimalen Ziel erreichung dient, kann lmd wird es nicht geben, da sieh jede Situation hinsichtlich der beteiligten Personen (Anzahl, körperlicher I seelischer Zustand, Alkoholisierungsgrad, etc.) sowie der verschiedensten Örtlichkeiten unterschiedlich darstellt.
Bericht über die Tätigkeit des Frankfurter Samariter-Vereins : für das 12.te Geschäftsjahr 1908
(1909)
Bruder Lebey
(1916)
Die hier vorgestellte Studie wurde durch eine konstruktivistisch informierte Betrachtung kontrastiert, um dadurch sowohl das methodische Vorgehen der quantitativen Empirie als auch deren Ergebnisse zu reflektieren. Abschließend sollen diese beiden Aspekte noch einmal aufgegriffen werden. Bezüglich der empirischen Methodik macht sie offensichtlich, dass die quantitative Studie eine Reifikation eingeschränkter Raumbilder darstellt. Sie reproduziert eine Denkweise, die komplexe soziale Prozesse anhand vereinfachter Faktoren nachvollziehbar zu machen versucht. Bei der Einbeziehung der Raumstrukturtypisierung des BBR in die Auswertung zeigt sich eine begrenzte Aussagereichweite von räumlichen Strukturdaten bezüglich (sub-)lokaler und regionaler Analysen. Die komplexen sozialräumlichen Bedingungen schulischer Präventionsarbeit, so das Ergebnis, entziehen sich weitgehend einer Analyse mithilfe von Geodaten, die entweder aus mehreren Einzelkomponenten aggregiert sind (im Falle der Raumstrukturtypen20, Bevölkerungsdichtewerte und Zentrenerreichbarkeit) oder relativ große räumliche Einheiten umfassen (z. B. siedlungsstrukturelle Gebietstypen21). Eine differenzierte Sicht auf spezifisch urbane oder rurale Settings schulischer Präventionsarbeit können die (bisher) zur Verfügung stehenden räumlichen Daten nicht leisten. Darüber hinaus wäre es selbst bei Verfügbarkeit räumlicher Daten in größerer Detailschärfe unmöglich, eine kontingente soziale Wirklichkeit vor Ort mit Hilfe sozialstatistischer Raumdaten adäquat abzubilden. Als zum Teil sehr aussagekräftig im Sinne des quantitativen Forschungsparadigmas ergaben sich hingegen die Einschätzungen der Befragten bezüglich ihres räumlichen Umfeldes. Aus Sicht eines konstruktivistisch informierten Forschungsverständnisses geben aber auch diese Ergebnisse nur eine ganz spezifische Form einer durch den quantitativen Forschungsprozess geprägten Wahrheit wieder. Trotz dieser erkenntnistheoretischen Einschränkungen können die Ergebnisse der Umfrage zur Präventionsarbeit an Schulen Anlass für weiterführende Diskussionen sein und als Basis für eine kritische Reflektion dienen. Im Folgenden werden daher die zentralen Punkte der Diskussion der empirischen Ergebnisse noch einmal aufgenommen und zusammengeführt. Pädagogen an Schulen in Deutschland sehen sich in sehr unterschiedlichem Maße mit Herausforderungen konfrontiert. Die Verschiedenheit der Bedingungen des schulischen Alltags ist vor allem geprägt durch die hohe Selektivität und die darin zugrundeliegende Ausdifferenzierung des deutschen Schulsystems. Wie bei anderen schulischen Belangen auch liegen die Differenzen bezüglich der Herausforderungen, die sich den Schulen stellen, und der Ausgestaltung von Präventionsarbeit zumeist zwischen den Schulformen. Die Aussagen der Pädagog/-innen deuten dabei auf den Einfluss sehr unterschiedlicher sozialer Wirklichkeiten auf den Schulalltag hin. Aus Sicht der Schulleiter/-innen ballen sich Herausforderungen, insbesondere was die Thematisierung abweichenden Verhaltens von Schüler/-innen angeht, vor allem an Förder- und Hauptschulen. In städtischen Quartieren, die aus Sicht der Befragten durch soziale Problemlagen gekennzeichnet sind, konzentrieren sich die Probleme in Schulen zusätzlich. Präventionsarbeit an Schulen versteht sich häufig als Antwort auf problematische soziale Verhältnisse. Da sich insgesamt ein sehr positives Bild bezüglich der von Schüler/-innen erlernten sozialen Fähigkeiten ergibt und andere Studien auf einen Rückgang beispielsweise der Jugendgewalt hindeuten, muss davon ausgegangen werden, dass es andere Gründe für die Konjunktur von schulischer Präventionsarbeit gibt als zunehmend aggressives Verhalten unter Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der Untersuchung belegen auch, dass Präventionsarbeit unabhängig von der Problemwahrnehmung an Schulen zur – oder nicht zur – Anwendung kommt. So spielt die Problemwahrnehmung beispielsweise keine Rolle für die Schwerpunktsetzung bei ihrer Finanzierung. Der verstärkte Einsatz von Geldern in Städten und vor allem dort, wo das Umfeld der Schulen für „multikulturell“ oder „sozial schwach“ gehalten wird, macht einen kulturalistischen bzw. sozialökologischen Einschlag von Präventionsarbeit an Schulen offensichtlich. Eine eingeschränkte Problemorientierung wird ebenfalls durch die Ergebnisse bezüglich der Prävention politisch motivierter (Hass-)Kriminalität deutlich. Fremdenfeindlichkeit im Schulumfeld wird zwar wahrgenommen, in vielen Fällen jedoch folgen darauf keine Präventionsaktivitäten. Auf der einen Seite reagiert schulische Präventionsarbeit gar nicht auf offensichtliche Missstände, auf der anderen Seite wird Prävention eingesetzt, obwohl kaum Probleme thematisiert werden (vgl. z. B. Gewaltprävention an Gymnasien). Im Wesen des Präventionsgedankens liegt begründet, dass sich Präventionsarbeit nicht unbedingt an den Herausforderungen des schulischen Alltags orientiert. Selbst wenn keine konkreten Probleme vorliegen, ist im Sinne von Primärprävention vorbeugendes Handeln angezeigt. So kommt es auch dazu, dass Präventionsarbeit häufig die Durchführung allgemeiner Lebenskompetenzprogramme bedeutet. Die Vielzahl sehr allgemein auf die Aneignung von Sozialkompetenzen ausgerichteter Präventionscurricula macht deutlich, wie der Präventionsgedanke/- diskurs den Schulalltag auch in Bereichen durchdringt, die vormals von anderen Diskursen beeinflusst waren. Unter dem Begriff „Prävention“ wird heute explizit vermittelt, was in früheren Jahrzehnten als „Erziehung“ en passant von den Lehrer/-innen geleistet wurde. Mit dem Erstarken des Präventionsparadigmas hat sich der Umgang der Lehrer/-innen mit ihren Schüler/-innen verändert. Das Fördern sozialer Fähigkeiten findet stärker institutionalisiert statt und erhält, das ist ein entscheidender Machteffekt (im Sinne Foucaults (1978)) des Präventionsbegriffs, mit der neuen Bezeichnung auch eine neue Konnotation. Sie ist verknüpft mit Begriffen wie „Risiko“, „Gefährdung“ oder „Sicherheit“. Schon die Vermittlung grundlegender sozialer Kompetenzen wird, durch den Präventionsgedanken geprägt, zunehmend von dem defizitorientierten Ziel geleitet, abweichendes Verhalten zukünftig zu verhindern oder zu minimieren. Gerade an Grundschulen, die nach den Ergebnissen der Umfrage die wichtigsten Sozialisationsinstanzen unter den Schulen sind, ist der Aspekt der frühen Förderung von Sozialkompetenzen bei Kindern Ausgangspunkt für die zunehmende Durchdringung mit dem Präventionsgedanken. Der Präventionsdiskurs, so zeigen die Ergebnisse der Umfrage, besitzt die Macht, Eingriffe in das schulische Miteinander von Lehrer/-innen und Schüler/-innen zu legitimieren, die ohne seine Popularität kaum denkbar wären. Geht man davon aus, dass unter der Bedingung „individualisierter Lebenslagen“ (Beck 2003: 144) und einer damit Einhergehenden Pluralisierung von Lebensweisen Grenzerfahrungen ein wesentliches Element von Sozialisation und Identitätsbildung sind, kommt abweichendem Verhalten eine große Bedeutung im Prozess des Aufwachsens zu. Schädlich für die Gesellschaft, im Sinne einer Verstetigung in Form kriminellen Verhaltens, ist es in den seltensten Fällen. Aus dieser Sicht erfordert nicht jedes abweichende Verhalten ein präventives Entgegenwirken und es müsste ein besonderes Augenmerk darauf liegen, dass der Präventionsgedanke nicht unreflektiert als Legitimationsfolie für ordnungspolitische Eingriffe instrumentalisiert wird. Ob der verdachtsgeleitete Umgang mit Kindern wünschenswert ist, bleibt fraglich. Bezweifelt werden kann, dass die Notwendigerweise mit Prävention einhergehende Defizitorientierung lustvolles Lernen befördert. ...
Der WBGU-Budgetansatz
(2009)
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hat einen neuen Ansatz zur Bewältigung des Klimaproblems entwickelt. Zentral ist die Einigung der Staatengemeinschaft auf eine Obergrenze für die noch zu emittierende Gesamtmenge (Globalbudget) an Kohlendioxid aus fossilen Quellen bis 2050, um gefährliche Klimaänderungen zu vermeiden. Da das Globalbudget gerecht auf alle Staaten verteilt wird, eignet sich der Budgetansatz als Grundlage für einen neuen Weltklimavertrag.