570 Biowissenschaften; Biologie
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Anlässlich des 70. Geburtstages von Herrn Dr. Siegfried Schlosser veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt am 26.03.2006 ein Fachkolloquium zur Thematik „Naturschutz und Erhaltung von Genressourcen“. Dieses Thema mit einer hohen naturschutzstrategischen Bedeutung steht in engem Zusammenhang mit wissenschaftlichen Leistungen von Herrn Dr. Schlosser zu pflanzengenetischen Ressourcen und Naturschutz.
Unter einem „Regal“ wurde seit dem Mittelalter ein wirtschaftlich nutzbares Hoheitsrecht verstanden. So gab es z. B. ein „Wasserregal“, das die Nutzung des Wassers regelte, oder ein „Bergregal“ zur Festsetzung der Rechte für den Abbau von Bodenschätzen. Das „Eichenregal“ regelte den Besitz und die Nutzung von Huteeichen, die für die Schweinemast überragende Bedeutung hatten. Es stellt eine einzigartige Bildung des deutschen Partikularrechts dar, das im vorliegenden Fall seine rechtliche Grundlage in einer Bestimmung in Tit. XXI der schon im Jahre 1572 erlassenen und im Jahre 1666 in verbesserter Fassung herausgegebenen Landes- und Prozessordnung von Anhalt-Dessau hat. Danach war der eigenmächtige Einschlag von Mastbäumen, d. h. Eichen und Buchen, bei Strafe von 10 Talern für jeden Mastbaum verboten. Das Eichenregal sicherte dem Fürsten- und späteren Herzogshaus das Eigentum an den Solitäreichen unabhängig vom Eigentum der Grundflächen zu.
Im Rahmen einer im Jahre 1997/98 erarbeiteten Studie (Rahmenkonzept... 1998) wurden von den etwa 8968 ha Auengrünland des Biosphärenreservats Mittlere Elbe (Hentschel; Reichhoff 1995) die naturschutzfachlich wertvollen Bestände erfasst, floristisch-pflanzensoziologisch charakterisiert, naturschutzfachlich bewertet und hinsichtlich ihrer notwendigen Pflege bzw. pfleglichen Nutzung beschrieben. Die Bewertung der einzelnen Grünlandflächen erfolgte, wie in der Studie ausführlich dargelegt, sowohl nach allgemeinen Kriterien der Biotop- und Vegetationskartierung als auch nach für das Auengrünland spezifischen Gesichtspunkten.
Nach Erscheinen von Band 2: Sachsen-Anhalt des „Lexikon der Naturschutzbeauftragten“ im Jahre 2006 legt Hermann Behrens mit dem Band 3 „Naturschutzgeschichte und Naturschutzbeauftragte in Berlin und Brandenburg“ ein in Konzeption, Inhalt und Umfang beeindruckendes Werk vor. Allein schon der Umfang von 933 Seiten lässt die Erwartungen nach inhaltlicher Tiefe und Breite aufkommen. Und der Leser wird nicht enttäuscht! Das Werk hat die Qualität, zu einem Standard der deutschen Naturschutzgeschichte zu werden.
Altwasser gehören neben dem Fluss, den Auenwäldern und den Auenwiesen zu den charakteristischen Landschaftsbestandteilen großer Flussauen. Diese Auen sind überaus dynamische Landschaften, die von der verändernden und gestaltenden Kraft des Flusses geprägt werden. Es bestehen ausgesprochen zahlreiche und enge Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Landschaftsbestandteilen.
Die Gründung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen im Jahre 1906 markiert den Beginn des staatlichen Naturschutzes in Deutschland. Dieses Datum war Anlass, mit Publikationen auf 100 Jahre staatlicher Naturschutz zurückzublicken. Erschienen sind zwei sehr unterschiedlich angelegte Bücher. Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll haben gemeinsam mit weiteren Historikern im Auftrag der Stiftung Naturschutzgeschichte (Königswinter) das Werk „Naturschutz und Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906-2006“ bearbeitet, das vom Bundesamt für Naturschutz in der Reihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“, Heft 35 herausgegeben wurde. Nahezu zeitgleich erschien der 2. Band Sachsen-Anhalt des in fünf Bänden geplanten Werkes „Lexikon der Naturschutzbeauftragten“, mit Beiträgen von Hermann Behrens, Werner Hilbig und Uwe Wegener.
Die Entwicklung der organisatorischen Strukturen im Naturschutz nach 1945 vollzog sich relativ zügig; einerseits nahmen die ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeiter ihre Tätigkeiten wieder auf und der Kulturbund bot den zahlreichen unter seinem Dach aufgegangenen Vereinen aktive Arbeitsmöglichkeiten (vgl. Reichhoff & Schönbrodt 1995) und andererseits schuf das Naturschutzgesetz der Deutschen Demokratischen Republik eine neue rechtliche Grundlage für die Arbeit der Behörden. Mit der Gründung des Instituts für Landesforschung und Naturschutz im Jahre 1953 (später Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz) entstand eine wissenschaftliche Einrichtung, die eine große fachliche Wirkung auf den ehrenamtlichen Naturschutz und den Kulturbund sowie auch auf Behörden hatte und die deren Arbeit vernetzte (vgl. IUGR 1998). In dieser Situation bedurfte es eines Instruments der Öffentlichkeitsarbeit, das die Kommunikation zwischen den Naturschutzkräften ermöglichte.