830 Literaturen germanischer Sprachen; Deutsche Literatur
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Um 1848 existierten in den deutschen Ländern neben den dreiundzwanzig Hofopern etwa hundert städtische und andere ständige Theater, in denen auch Oper gegeben wurde, dazu noch
etwa siebzig reisende Opern-Compagnien, die das Land flächendeckend versorgten. Zahlenmäßig dürften sich die Betriebe, die Sprech- und Musiktheater oder nur Oper anboten, seit 1815 verdoppelt haben. Freilich waren unter künstlerischen Prämissen nach wie vor nur die großen
Hofopern in Wien, Berlin und Dresden von wirklicher Bedeutung sowie - mit wechselndem Gewicht - die aus den Staatsschatullen der kleinen Könige in München, Stuttgart oder Kassel finanzierten Betriebe. Ihnen gegenüber hatten die von den größeren Städten - Hamburg, Leipzig, Frankfurt oder Köln - an private Betreiber verpachteten Häuser, strikt
auf "gängiges Repertoire" verwiesen, noch lange einen schweren Stand. Und auch wenn statistisch gesehen erheblicher Zuwachs zu verzeichnen war, so darf doch nicht unerwähnt bleiben, dass immer wieder Feuersbrünste die Theaterlandschaft ereilten und dann auf Jahre die Opernarbeit in einer Stadt lahm legten; schließlich wurde insbesondere die "freie Szene" auch immer wieder von Ermüdungserscheinungen und Auszehrung heimgesucht, von ökonomischen Desastern und Bankrotts. Und die Lasten einer Theater-Pleite hatte in der Regel zuvorderst die Crew zu tragen.
Die Gründung von Hoftheatern im Kontext der Neubewertung, des
neuen Selbstverständnisses und der Selbstdarstellung des monarchischen Systems begann früh, noch bevor der Wiener Kongreß das monarchische Prinzip formuliert hatte. Fraglich ist, ob das Weimarer Hoftheater von 1791 schon so zu begreifen ist, später hat es die neue kommunikative Funktion mit Sicherheit erfüllt. Sicherlich ist aber die Gründung des
Karlsruher Hoftheaters 1810 vor dem Hintergrund der Rangerhöhung der Landesherrschaft zum Großherzogtum zu verstehen. Auch die Neuordnung der Berliner Theaterverhältnisse 1811 mit der Wiederbegründung der Hofoper und der Gesamtinstitution der Königlichen Schauspiele unter Ausschluß des Nationaltheater-Begriffs ist nicht nur als
pragmatisch notwendige Reform des höfisch unterhaltenen residenzstädtischen Theaterwesens zu begreifen, sondern als bewußte Neuschöpfung einer königlichen Institution zur Selbstrepräsentation des sich aus der Niederlage der Koalitionskriege regenerierenden preußischen Königtums. Gerechnet ab der Zeit unmittelbar nach dem Wiener Kongreß,
vom Stichjahr 1817 bis zur Jahrhundertmitte, hat es in den monarchischen Staaten des Deutschen Bundes nicht weniger als 19 Hoftheater gegeben, d.h., gut die Hälfte der deutschen monarchischen Staaten waren in ihren Residenzen mit einem Hoftheater versehen. Freilich verbergen sich dabei hinter dem ansehnlichen Titel 'Hoftheater' teilweise recht verschiedene Institutionstypen, bei denen man manchmal fragen muß, was sie eigentlich berechtigte, den Titel 'Hoftheater' zu führen.
Bald nach der Wende zum 19. Jahrhundert taucht im deutschen Theaterwesen nach 'Nationaltheater' und 'Hoftheater' ein neuer Begriff für die Bezeichnung eines stehenden Theaterbetriebs auf, der Begriff 'Stadttheater'. Bis heute scheint nicht eindeutig geklärt zu sein, wann und wo der Begriff erstmals angewendet wurde und mit welcher genauen Bedeutung.