830 Literaturen germanischer Sprachen; Deutsche Literatur
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Zu den traditionellen Gebieten des Kontaktes zweier Sprachen gehört bekanntlich das Rechtswesen. Die Ergebnisse unserer bisherigen sprachhistorisch vergleichenden Untersuchungen anhand von Rechtstexten belegen, dass die Rezeption des sächsisch-magdeburgischen Rechts in Ost-und Mitteleuropa Spuren in den Sprachen der jeweiligen, das Recht rezipierenden Sprachgemeinschaften hinterlassen hat. Diesen Spuren wurde im Rahmen unserer Untersuchungen nachgegangen.
Lexikalische Merkmale der türkischen Rechtssprache : am Beispiel des neuen Strafgesetzbuches (YTCK)
(2019)
Ziel dieser Studie ist es, die Besonderheiten von Rechtstexten in türkischer Sprache am Beispiel des neuen türkischen Strafgesetzbuches (YTCK) zu analysieren. In der Arbeit soll untersucht werden, inwieweit das YTCK vom alten türkischen Strafgesetzbuch von 1926 (ETCK) abweicht. Im Fokus des Forschungsinteresses steht die lexikalische Struktur des YTCK. Diese Studie erfordert einen interdisziplinär ausgerichteten Ansatz, der Rechts- und Sprachwissenschaften integriert. Der Schwerpunkt liegt auf der lexikalischen Analyse der Fachsprache des Rechts.
Zum Äquivalenzbegriff bei der terminologischen Arbeit im Recht unter translatologischem Aspekt
(2015)
In diesem Beitrag wird auf die Problematik der Äquivalenz in juristischen Texten aus kontrastiver Sicht eingegangen. Da die Problematik der Äquivalenz im Bereich Recht viele Spezifika im Vergleich zu anderen Fachgebieten aufweist, ist es notwendig, nach einem passenden Äquivalenzbegriff zu suchen, der als Ausgangspunkt der terminologischen Arbeit, beim Vergleich von zwei terminologischen Beständen genommen werden könnte. Zuerst wird kurz die Äquivalenz im Allgemeinen behandelt. Im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Übersetzung von Rechtstexten und den damit verbundenen Problemen bei der Übertragung der Rechtstermini, die zugleich als Repräsentanten eines anderen Rechtssystems gelten, wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit der Äquivalenzbegriff für den Bereich Recht überhaupt haltbar ist.
Aufgrund soziokultureller Unterschiede im Bereich der Rechtsordnungen und demnach auch in den Terminologien kommen beim juristischen Übersetzen etliche Divergenzen zum Vorschein. Im Falle der Null- oder partiellen Äquivalenz zwischen den Termini der Ausgangs- und Zielsprache (AS und ZS) drohen nicht nur Missverständnisse zwischen den Parteien, sondern auch fatale Folgen. Um dem vorzubeugen, muss der Übersetzer als Kenner der Rechtsbegriffe und ihrer Rolle in den Rechtssystemen als Mediator nicht nur interlinguale, sondern v.a. interkulturelle Konflikte in Bezug auf das (Miss)Verstehen lösen. Die theoretischen Ansätze werden durch Erfahrungen aus einer weitläufigen Enquete unter sowohl Auftraggebern als auch unter beeidigten Übersetzern ergänzt