940 Geschichte Europas
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i può probabilmente acconsentire a quel giudizio di Francesco Guicciardini che le capacità, il talento e la saggezza del principe si specchiano anche nella scelta dei suoi ambasciatori. È perciò un aspetto molto affascinante di questo libro il mettere a fuoco gli attori ed esecutori dei potentati ed esaminare la loro interazione e comunicazione con il reggente. Sembra particolarmente interessante studiare gli incaricati di missioni diplomatiche di Massimiliano I visto che queste diedero il via all’ascesa della sua casata – non solo nei regni iberici ma anche in Boemia ed in Ungheria – non per mezzo della guerra, ma mediante la diplomazia, attraverso le trattative e le negoziazioni matrimoniali. Gregor Metzig che dichiara di volersi distaccare, con la sua tesi di dottorato, dalla «storiografia diplomatica convenzionale» e dalla tendenza classica a considerare la «politica europea» di Massimiliano come una «semplice catena di avvenimenti alternanti tra guerre, tregue e riprese delle ostilità tra le case rivaleggianti» (2), si mette sulle tracce di queste persone abili e valenti, gli ambasciatori, che operarono con, per e all’ombra di Massimiliano I e che sono spesso cadute vittime dell’oblio. ...
Sorgfältig gewählte Worte können Konflikte durchaus entschärfen und einhegen. Sie müssen dabei nicht zwangsläufig beschwichtigend sein, sondern können auch (fiktive) Drohszenarien aufbauen und bewusst darauf ausgelegt sein, den Gegner einzuschüchtern. Die Federn der diplomatischen Akteure konnten spitz sein und flott deren Mundwerke, harte Kämpfe konnten dementsprechend auch mit diesen Waffen ausgefochten werden. Sicherlich nicht ohne Grund sollte der Mailänder Herzog Giangaleazzo betonen, er fürchte einen einzigen von Coluccio Salutatis Briefen weit mehr als tausend feindliche Reiter (211). ...
Träge und arbeitsscheu ist der römische Gesandte, den Francesco Vettori am 23. November 1513 Niccolò Machiavelli gegenüber skizziert – ein Mann, der lieber schmökernd in der Stube sitzt, sich mit Freunden tummelt oder mit Mädchen von zweifelhaftem Ruf vergnügt und der nicht daran denkt, den Austausch mit anderen Gesandten zu pflegen oder überhaupt wichtige Leute zu treffen. Und wenn er doch einmal zur Feder greift, berichtet er keine brisanten Details über politische Entwicklungen, liefert keine scharfsinnigen Analysen der gegenwärtigen Situation, sondern füllt seine Briefe mit Belanglosigkeiten, die der schlichten Erheiterung des Lesers dienen. Der Mann, über den Francesco Vettori dies berichtet, ist er vermeintlich selbst. Das satirische Selbstportrait, das der Gesandte an der Kurie in Rom augenzwinkernd von sich entwirft, zeigt deutlich, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts bereits eine Reihe recht klarer Vorstellungen existierte, wer oder was ein Gesandter zu sein hatte, welchen Normen er folgen musste und vor allem, was er leisten sollte. Und die Verfestigung dieser Vorstellungen war eben einhergegangen mit der Ausbildung eines ständigen Gesandtenwesens, dessen nähere Betrachtung in Rom besonders spannend zu sein verspricht, da die Kurie zwar in mancher Hinsicht ein typisch europäischer Hof war, während sie in manch anderer Hinsicht aber, durch die besondere spirituelle und rechtliche Rolle des universalen Kirchenoberhauptes, auch atypisch war und nicht ihresgleichen kannte. Hier, in diesem "'supranational' centre for European diplomacy" (105), wo sich mehr Gesandte als an allen anderen europäischen Höfen aufhielten, war das Ringen um Benefizien besonders ausgeprägt, war das liturgische Zeremoniell mehr als anderswo ausgebildet; hier in diesem "international gossip shop" (105) flossen besonders viele Informationen zusammen, trafen Normen aller Art aufeinander. In diesem Schmelztiegel kamen viele diplomatische Praktiken miteinander in Berührung, wurden fusioniert und fortentwickelt. ...
Peter I. als ambivalenter Kulturheros : zivilisatorischer Titan und/oder despotischer "Antichrist"
(2017)
An der Gestalt Peters I. scheiden sich seit Jahrhunderten die Geister. Peter I. ist und bleibt ein wirkungsmächtiger Mythos sowie eine nationale Kultfigur. Viele Aspekte seines Wirkens sind im russischen kulturellen Gedächtnis dem wissenschaftlichen Diskurs entzogen. Im kulturologischen und geschichtsphilosophischen Denken ist neben differenzierten Zugängen eine Opposition zwischen dem kraftvollen "Zivilisator" Russlands, einem sakralisierten Titanen einerseits und einem dämonischen Despoten oder "Antichristen" andererseits zu beobachten. In literarischen Texten kann dieser Dualismus mitunter dialektisch aufgebrochen und können seine Extreme dialogisch aufgehoben und enttabuisiert werden. Die große Faszination für die Konstruktion des Bildes von diesem Zaren geht aber wohl gerade von seinen Extremen aus. Weder seine Apologeten noch seine Kritiker können sich offenbar der potentiellen Suggestivkraft dieser historischen Persönlichkeit entziehen. Die Popularität Peters I. ist nicht nur durch seine fortdauernde Inszenierung und Präsenz im öffentlichen Raum und im kulturellen Gedächtnis Russlands ungebrochen, sondern auch durch den Umstand, dass bislang eklatante Tabubrüche in seiner Wirkungs- und Deutungsgeschichte ihm kaum etwas anhaben konnten. Dieser ambivalente Kulturheros ist nach wie vor für die nationale Identitätskonstruktion Russlands unverzichtbar.
Gelehrte bedürfen einander. Eine soziale Gruppe, die es nicht als ihre vornehmste Aufgabe ansieht, sich die materiellen Grundlagen des Lebens zu erarbeiten, ist auf Solidarität angewiesen. Nicht immer steht ein reicher Gönner, ein Mäzen, ein Patron zur Verfügung, der gewillt ist, antiquarische, philologische oder sonstige "zweckfreie" Interessen zu fördern. Der vom Schicksal Benachteiligte hofft in dem Fall auf die Unterstützung derer, die seine Interessen teilen und die materielle Bedrängnis aus eigenem Erleben nachvollziehen können. Gelehrte bedürfen ferner auch insoweit einander, als in der Regel nicht alle für die Realisierung eines wissenschaftlichen Vorhabens benötigten Informationen, Schriften und Artefakte vor Ort vorhanden sind. Also begibt man sich auf Reisen, zieht in ferne Länder in der Hoffnung, dort Gleichgesinnte zu treffen, die im Besitz der erstrebten ideellen Güter sind und dazu bereit, andere daran teilhaben zu lassen. ...
Inter arma enim silent leges – im Krieg schweigen die Gesetze, so lautet ein berühmtes Zitat von Cicero, das über die Jahrtausende hinweg in Diskursen der Gewaltlegitimation bedeutsam geblieben ist. Thomas Hobbes und Immanuel Kant haben es übernommen, wobei Letzterer der Rechtfertigung von Krieg die Konzeption eines dreigliedrigen, "ewigen" Rechtszustandes entgegengestellt hat. Zwischen der von "Realisten" angenommenen Anarchie und der von "Idealisten" angestrebten Rechtsherrschaft in grenzübergreifenden politischen Beziehungen hat sich die moderne Völkerrechtswissenschaft insbesondere mit dem schwierigen, zuweilen paradoxen Verhältnis von Krieg und Recht beschäftigt: Das Kriegsrecht limitiert den Gebrauch von Gewalt (als violentia) nicht allein, es legitimiert ihn auch, indem es die Gewalt (als potestas) normativ ordnet und sie damit wiederum zur Rechtfertigungsressource macht. Mit dem Wiedererstarken der Völkerrechtsgeschichte sowie der aktuellen Brisanz kriegsrechtlicher Fragen (etwa angesichts des "war on terror") gehen erneut Forschungen zur Rolle des Rechts in Zeiten des Krieges, zu seiner Rechtfertigung und seiner rechtlichen Aufarbeitung einher. Isabel V. Hull und die AutorInnen im von Martin Löhnig, Mareike Preisner und Thomas Schlemmer herausgegebenen Sammelband leisten hierzu zwei sehr unterschiedliche Beiträge. ...
Im Jahr 2017 sind zwei Sammelbände erschienen, die aus beinahe zeitgleichen Tagungen im November 2015 zur Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich 1914–1918 hervorgegangen sind: Der eine ist der von Elina Lemaire (Universität Bourgogne – Franche-Comté) herausgegebene Band zum öffentlichen Recht während des Krieges, der andere der vom Conseil d’État selbst herausgegebene Band zu seiner Funktion und (gestaltenden) Rolle während der Kriegsjahre. Insoweit die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich ohne den Conseil d’État kaum sinnvoll untersucht werden kann und umgekehrt eine Geschichte dieses Conseil kaum unter Auslassung seines Einflusses auf die Rechtsentwicklung geschrieben werden kann, nähern sich beide Bände aus unterschiedlichen (aber auf das öffentliche Recht fokussierten) Perspektiven gewissermaßen einem gemeinsamen Gegenstand: der Rechtsstaatlichkeit im Krieg und namentlich der Rechtsstaatlichkeit in einer Republik im Krieg. ...
Spätestens seit dem Jahrtausendwechsel ist auch in der Mediävistik das Genre der selbstreflexiven Gelehrtenbiographie – allem zeitweiligen Abgesang auf historische Biographien zum Trotz – angekommen, wenngleich hierzu eingeschränkt werden muss, dass Leben und Werk ausgesuchter Exponenten der Mittelalterforschung bisher vornehmlich in Qualifikationsschriften junger Historiker, die zudem oftmals ausweislich ihrer universitären Ausbildung schwerpunktmäßig in der Neuzeit, weniger in der mittelalterlichen Geschichte verhaftet sind, Gegenstand der Erkenntnis sind. Zusammenführende Synthesen, aber auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Arbeiten selbst (die über die "üblichen" Rezensionen hinausreichen) müssen dagegen als Desiderat angesehen werden. ...
Zugegeben, ich habe mich einmal lustig gemacht über die wachsende Zahl der "Handbücher", habe über die jedermann altersgemäß zukommende Festschrift gespottet, aber gleichzeitig an Handbüchern und Festschriften mitgearbeitet. Den darin steckenden Widerspruch kann ich nicht auflösen. Doch loben darf man, wenn es etwas zu loben gibt: Das vorliegende dreibändige Handbuch verdient große Bewunderung. Seine 2538 Seiten geben einen bisher nicht möglichen Überblick über die äußere und innere Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit im In- und Ausland. Die Bände sind übersichtlich gegliedert. Der erste Band enthält in kleinen, monographisch gestalteten Aufsätzen die "Vorgeschichte" im Alten Reich und im 19. Jahrhundert (Teil I), dann – nach 1871 – die ersten reichsweiten Verwaltungskontrollen, im Schwerpunkt aber in 17 Abschnitten die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeiten aller deutschen Länder und der Hansestädte bis zur Gegenwart (Teil II). Dabei steht Baden bekanntlich an der Spitze, und Preußen mit seinem Oberverwaltungsgericht bildet das Schwergewicht. Wir erfahren auf dem Weg über Hessen-Darmstadt, Württemberg und Bayern, Sachsen und Thüringen bis in die letzten Winkel kleinstaatlicher Verhältnisse, wie es unter den besonderen staatsrechtlichen Bedingungen des deutschen Föderalismus dazu kam, das noch in der Paulskirche favorisierte justizstaatliche Modell (§ 182) schrittweise durch eigenständige Verwaltungsgerichte zu ersetzen und die dort zunächst noch kompromisshaft zugelassene erstinstanzliche Dominanz der Verwaltung abzubauen. Dieser Prozess war langwierig. Nicht nur der Problemdruck der Streitfälle war in Preußen, Bremen oder Mecklenburg unterschiedlich, ebenso die Verfassungslage von Reich und Ländern nach 1871 und 1918, die parteipolitische Landschaft war ungleich, und es fehlte lange an einer obersten Instanz auf Reichsebene. Das nach dem "Anschluss" Österreichs von 1938 und dann 1941 noch gegen die NSDAP geschaffene, aber mit einem Mann aus dem "Braunen Haus" unglücklich besetzte Reichsverwaltungsgericht konnte diese Vereinheitlichung nicht leisten. ...
The relationship between past and present has been the subject of controversial debates in historical research time and again. In 2013, to give a prominent example, Philip Alston in a review essay discussed the issue of "Does the past matter?" with regard to a debate on the origins of human rights. The debate was dedicated to the controversial question of "[h]ow far back can we trace the genealogy of today’s international human rights system". In this review, I would like to rephrase this question to ask instead to what degree the present matters for historical writing. Other than in the work of Alston, this is not meant as a question on the contingency and path-dependence of history, but rather as a reflection on how historians describe and evaluate the past and what role knowledge of the present may have in this context. ...
Die Dissertation (Universität Eichstätt-Ingolstadt) beginnt mit dem Satz "Am Ende stritt man um Akten" und endet auf Seite 483 mit eben dem gleichen Satz. Zwischen Anfang und Ende dieser akribisch gearbeiteten Publikation, die Denzler bescheiden eine "Studie" nennt, werden die massenweise in den Archiven vorhandenen Akten, die während der letzten Visitation des Reichskammergerichts von 1767–1776 produziert wurden, nach ihrer Entstehung und Funktion untersucht. Als Leitbild der Untersuchung dient der "Reformhorizont" der Aufklärung, vor dessen Hintergrund das Visitationsgeschehen in Gestalt seiner Hand- und Druckschriften analysiert wird. "Reform"-zeiten, -räume, -akteure, -verfahren sowie -inhalte geben dem engagiert geschriebenen Buch eine klare Gliederung für die Untersuchung aller Schriftgattungen von den Protokollen, Schreiben, Diktaten, Abschriften, Diarien, Korrespondenzen, Instruktionen, Berichten bis zu Gutachten und Notizen, die alle das Visitationsgeschehen in und als "Akten" repräsentieren: 562 Aktenbündel; von 1056 Sitzungen sind 13 Bände Beratungsprotokolle überliefert, die 15732 Folioseiten umfassen; 50 Visitationsbeschlüsse liegen vor; die schriftlichen Befragungen von 92 Gerichtsmitgliedern ergaben 25000 Antworten (355, 478); hinzu kommen noch die Produktion aus der visitationseigenen Druckerei sowie 200 Einzelpublikationen zur Visitation und eine visitationseigene Zeitschrift als schriftliches Untersuchungsmaterial. Daraus entsteht ein höchst umfassendes und anschauliches Bild über Medientechnik, Schriftkultur, Justizkontrolle und Dienstaufsicht im Rahmen der Visitation. Aus dem quantitativen Befund in diesem "tintenklecksenden Saeculum", wie es Schiller genannt hat, leitet Denzler die These ab, dass die Visitation von 1767 eine enorme Vermehrung und Aufwertung von Schriftlichkeit schlechthin dokumentiert (16). Vor diesem Hintergrund soll die alltägliche Bedeutung der Schriftlichkeit für die Visitation analysiert und der "Entstehungs- und Überlieferungskontext" möglichst genau im "Schriftalltag" rekonstruiert werden. Dieser "Schriftalltag" reflektiert auch den Justizalltag in seiner rechtshistorischen Bedeutung. Diesen zu beschreiben ist zwar nicht Denzlers vorrangiges Ziel, aber die Kulturgeschichte des Geschriebenen beleuchtet und ergänzt die Geschichte der Rechtspraxis am Beispiel der Visitation von 1767 in vielfältiger Weise. Das belegen auch das reiche Quellen- und Literaturverzeichnis (489–562) und die Statistiken über Personalia, Visitationskosten, Examina, Gesandtschaftsquartiere, Verfahren usw. (565–604). ...
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Sheilagh Ogilvie, kanadische Wirtschaftshistorikerin an der Universität Cambridge und Mitglied der British Academy, mit Gilden und Zünften und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Sie begann einst mit den württembergischen "Engelsaitwebern" (wohl von "English satin" – Hersteller wertvoller Tuche) in Calw und Wildberg im Nordschwarzwald im 17. Jahrhundert und hat seitdem den Fokus zeitlich wie räumlich immer weiter geöffnet. 2011 erschien ihr Buch über die Kaufmannsgilden ("Institutions and European Trade. Merchant Guilds 1000–1800"), und nun folgt unter der gleichen Leitfrage das Pendant auf der Ebene der Handwerkerzünfte: Haben Gilden und Zünfte zum Wirtschaftswachstum beigetragen? Ihre Antwort ist negativ. Von einem wirtschaftsliberalen Standpunkt aus charakterisiert Ogilvie die Zusammenschlüsse der Kaufleute und Handwerker als am Gemeinwohl kaum interessierte Vereinigungen, denen es vor allem um die Sicherung der Vorteile ihrer Mitglieder zum Nachteil der Konkurrenz, der Kunden und des technischen Fortschritts ging und die dazu hohe Eingangsbarrieren errichteten, nach besten Kräften mit den Regierungen der Länder und Städte kollaborierten und die Märkte manipulierten, indem sie die Lieferketten kontrollierten und die Preise hochhielten. ...
Alle 18 Beiträge des Sammelbandes entstammen einem internationalen Kolloquium am Deutschen Historischen Institut in London aus dem Jahr 2014, das Aspekten der Rechtsgeschichte allein des Dominikanerordens gewidmet war. So reiht es sich in eine Tradition der Ordensforschung ein, hebt sich aber durch die thematische Konzentration mit diachronem wie raumübergreifendem Zugriff deutlich hervor. Die titelgebende Dichotomie durchzieht die Gesamtanlage des inspirierenden Bandes, umkreist sie doch ein Spannungsfeld selbst gesetzter normativer Ansprüche vor der sprichwörtlichen Wirklichkeit. Und auch dies stellt das Buch in einen traditionellen Zusammenhang. ...
Die Frage nach Entstehung und Quellen des Schwabenspiegels ist ein gewissermaßen traditionelles Thema der germanistischen Rechtsgeschichte, es betrifft "das große Unbekannte" und sein Verhältnis zum Augsburger Stadtrecht von 1276, ein "klassisches Forschungsfeld", auf dem sich nun die zu besprechende Bayreuther Dissertation von Lucas Wüsthof bewegt. Wüsthof verweist auf Karl August Eckhardt, der 1927 als letzter Forscher die Abhängigkeit beider Rechtsquellen untersucht und festgestellt habe, dass die Verfasser des Augsburger Stadtrechts "eine Art Urtext" des Deutschen- und des Schwabenspiegels gekannt haben müssten (1–5). ...
Über die Geschichte des kanonischen Rechts im Mittelalter ist reichlich geforscht worden. Wenn nun ein Sammelband zum Gebrauch dieses Rechtes in der kirchlichen Verwaltungspraxis des Früh- und Hochmittelalters vorgelegt wird, weckt das die Aufmerksamkeit der mediävistischen Rechtshistoriker, die sich – vor allem unter dem von Hermann Nehlsen am Beispiel der frühmittelalterlichen Leges Barbarorum geprägten Aspekt der »Effektivität« – mit der normativen Praxis in vormodernen Gesellschaften beschäftigen. Oftmals bewegen sich die Forschungen entweder auf der rein normativen Seite mit einem breiten Horizont oder auf der praktischen anhand von mehr oder minder begrenzten Untersuchungsräumen. ...
Since the turn of the millennium, historical research has become increasingly interested in knowledge-based societies and their cultures, not least medieval ones. Whereas legal historical medieval studies have joined the interdisciplinary discussion about the notion of order as well as that of law, the notion of knowledge, and especially that of legal knowledge, has not been in the focus of interest. This observation serves as the starting point for Stephan Dusil’s habilitation thesis, which he submitted in 2016 at the Faculty of Law of the University of Zurich and which is now available as a monograph. ...
Die Monographie des Kopenhagener Historikers Niels Hybel folgt einem ungewöhnlichen und im Ergebnis ausgesprochen ertragreichen Programm. Er zeichnet die Entwicklung des dänischen Königtums durch ein halbes Jahrtausend in Bezug zur gesamteuropäischen Ideen- und Rechtsgeschichte nach, behandelt also ein Thema der Nationalgeschichte aus einer dezidiert globalen Sicht, so dass der Blick aus einer epistemologisch sehr fruchtbaren Außenperspektive erfolgt. Zugleich werden so die klassischen Quellen zur Geschichte des dänischen Königtums den Narrationen der Nationalgeschichte produktiv verfremdet. Dass die Arbeit in englischer Sprache vorliegt, ist äußerst begrüßenswert, wird doch so die Geschichte des dänischen Königtums einem internationalen Publikum in einem weitgehend aktuellen Überblick zugänglich gemacht. Hybel knüpft mit seiner vom europäischen Ideen- und Strukturkontext her angelegten Studie an frühere Dekonstruktionen etablierter Meistererzählungen zur dänischen Geschichte an, die mit der Infragestellung älterer Lesarten von Chroniken und archäologischen Funden zum Frühmittelalter bzw. der als "Wikingerzeit" bezeichneten und seit dem 19. Jh. im Nationalbewusstsein so bedeutsamen späten Eisenzeit provozierten. Dieser kritische Impetus zeigt sich auch im vorliegenden Werk, dessen erstes von insgesamt zehn Kapiteln ("Historiography") den Zugang über die Forschungsdebatte zum Status des dänischen Königtums zwischen "Wikingerzeit" und Hochmittelalter wählt. Dänische "Könige" sind seit dem 8. Jh. in fränkischen Quellen zu fassen, und mit dem großen Runenstein von Jelling liegt ein Selbstzeugnis vor, das Harald Blauzahn (ca. 970–86) als König "ganz Dänemarks" ausweist. Bis heute deutet eine von zwei konkurrierenden Schulen dies als Beweis für die Existenz eines dänischen Königtums und eines souveränen "Reichs", jedenfalls aber als Nachweis einer seither existierenden Zentralmacht, während eine zweite Schule die Konsolidierung eines solchen mittelalterlichen Königtums erst nach der Mitte des 11. Jh.s erkennen will. Der Dissens basiert v.a. auf der Frage, ob ausnahmslos erst im 12. Jh. einsetzende, heimische chronikalische Quellen in ihrem Geschichtsbild ernst zu nehmen und archäologische Funde des 10. Jh.s wie die Ringburgen ("Trælleborge"), die auf eine Zentralmacht hinweisen, in ihrem Lichte zu interpretieren oder ob Geschichtsbilder primär als Zeugnisse synchroner Diskurse aufzufassen sind. Analoges gilt für Rechtstexte und Urkunden. Diese grundlegende Frage, von der aus Hybel das Material erschließt und die aus der deutschsprachigen Diskussion um den Status des Frankenreichs oder ottonischer Herrschaft durchaus vertraut wirkt, erweist sich als ganz aktuell, wie sich etwa an der Interpretation des unlängst neu ergrabenen und datierten Danewerks an der alten Südgrenze dieses (vermeintlichen?) dänischen "Reichs" zeigt. ...
Wenige Wochen nach dem vergleichsbedingten Fehltritt der Bundesjustizministerin hat sich der Hessische Ministerpräsident, ein mutmaßlicher "kommender Mann" der deutschen Politik, nicht enthalten und erneut historische Parallelen ins politische Spiel gebracht. In diesem Falle ging es nicht um Bush und Hitler, sondern um laufende Vermögenssteuerdebatten und ein geschmacklos-primitives Outing reicher Leute einerseits und andererseits um die Stigmatisierung jüdischer Menschen durch den sogenannten Judenstern. Erneut wogte die Empörung der intellektuell-medialen Teilöffentlichkeit angesichts des "Unvergleichbaren" hoch – eine Dublette an der Grenze zur Groteske, mit dem für unseren Kontext freilich nicht so wichtigen Unterschied, dass Däubler-Gmelin ging und Koch – wie auch anders – blieb. ...
Im Jahre 2002 hat die Thüringer Landesregierung, damals noch von Bernhard Vogel geführt, die Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung ins Leben gerufen. Die Stiftung selbst führt dies auf einen Impuls zurück, den der Buchenwaldhäftling Jorge Semprún anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels im Jahre 1994 gegeben habe.1 Die Verleihung erfolgte in Weimar, unweit des Ettersbergs mit seiner doppelten Lagertradition (KZ Buchenwald und Sowjetisches Speziallager Nr. 2). Die Stiftung ist der "vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen im 20. Jahrhundert und ihrer demokratischen Transformation gewidmet". Die Erwartungen richten sich in besonderem Maße auf "prospektive Geschichtsforschung, die nicht nur Erinnerungsarbeit leistet, sondern darüber hinaus die nachfolgenden Generationen für die latenten Gefährdungen von Freiheit und Demokratie sensibilisiert". In diesem Sinne fühlt sich die Stiftung auch für die "kritische Analyse von Gegenwartsentwicklungen" zuständig. Sie wird von HansJoachim Veen geleitet, über viele Jahre ein führender Kopf des Forschungsinstituts der KonradAdenauer-Stiftung. Mit der Stiftung Ettersberg ist eine weitere zeithistorische Forschungseinrichtung ins Leben gerufen worden, die sich neben den bestehenden Spezialorganisationen in Dresden, München und Potsdam platzieren muss. Besonders in Hinblick auf das Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich um eine blanke Funktionsdublette handeln könnte. Natürlich ist eine solche wunderbare Kapazitätsvermehrung nach dem Modus der segmentären Differenzierung alles andere als unproblematisch und es mag allein der Glaube Trost spenden, dass Konkurrenz doch das Geschäft belebt. Jedenfalls wird man genau hinsehen müssen, ob die wissenschaftliche Praxis der kommenden Jahre das Engagement der öffentlichen Hände wirklich rechtfertigen kann. ...
Aus der Sicht der deutschen Innenpolitik ist heute kaum eine andere inter-nationale Relation so brisant wie das Verhältnis zwischen Türken und Deutschen. Nicht erst seit Sarrazins Buch wird die Herausbildung und strukturelle Verfestigung einer neuen Kategorie des "Inländers", der Kategorie des "Deutschtürken", mit großem Argwohn betrachtet. Aber Sarrazin hat diesen Argwohn angeheizt, indem er das Thema in einer Weise angesprochen hat, die den Maximen der obwaltenden Medien- und Jetzt-rede-ich-Gesellschaft entspricht. Seither wird so laut auf "Klärung" gedrungen, dass selbst auf Verdrängung programmierte Ohren den Ruf nicht überhören können. Die Politik reagiert, will Gutes bewirken oder wenigstens die Scherben zusammenkehren und ruft sich selbst zur "integrationspolitischen" Ordnung. Man kündigt eine neue Offensive an, die sich reibungslos in das Netz der zahllosen Offensiven einfügt, die auf allen möglichen Feldern in unserer Offensivenzeit unternommen wurden und noch kommen werden. Dass die integrationspolitischen Blaupausen, die da entstehen sollen, eigentlich gar nicht von Integration im strikten Sinne, sondern von Assimilation handeln, spielt keine Rolle. Falsa demonstratio non nocet. Unterscheidungen stören nur, und "Multi-Kulti" ist tot, wie jeder weiß oder wissen müsste. ...
"Sozialwissenschaftlich aufschlussreich sind für mich nicht Zustände, sondern Verläufe – oder Zustände nur im Zusammenhang von Verläufen. Theorien, die Strukturen oder Ereignisse als freistehende Unikate in einem feststehenden Ereignis- und Möglichkeitsraum behandeln, können fundamental in die Irre führen. Alles Soziale spielt sich in der Zeit ab, entfaltet sich mit der Zeit und wird in und mit ihr sich selber ähnlicher. Was wir heute sehen, können wir nur verstehen, wenn wir wissen, wie es gestern ausgesehen hat und auf welchem Weg es sich befindet. Alles, was vorfindlich ist, ist immer auf einem Entwicklungspfad unterwegs. Auf diesen kommt es entscheidend an." ...
Zum Gegenstand der Polizeiwissenschaft gehörte – jedenfalls unter der Herrschaft eines weiten Polizeibegriffs – auch die staatliche Sorge für die Wirtschaft. Die Herausbildung der Wirtschaft als eines eigenständigen gesellschaftlichen Teilsystems, also eines sozialen Bereichs, für den die Geltung von Leitprinzipien eigener Art beansprucht wird, fällt auf das Ende des 18. Jahrhunderts. Am Beginn der nachhaltigen Durchsetzung eines staatsunabhängigen wirtschaftlichen Denkens steht das Werk von Adam Smith, der die klassische Nationalökonomie begründete. Die Polizeiwissenschaft traf nun auf einen Gegenstand, für den eine überaus mächtige Theorie die Erklärungshoheit beanspruchte. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus? Dieser Frage soll am Beispiel der staatlichen Kapitalhilfen für Unternehmen nachgegangen werden. ...
Freiheit und Interventionsstaat stellt man sich gewöhnlich als Gegensatz vor. Eine liberale Ordnung ist eine, die staatliche Eingriffe auf ein Minimum beschränkt. Der Interventionsstaat des Kaiserreichs integrierte wirtschaftliches Handeln in öffentlichrechtliche Formen, deren Einstufung als Selbstverwaltungsinstitutionen sich bald durchsetzte. Das Wort "Selbstverwaltung" versprach Freiheit. Kann aber Freiheit durch Maßnahmen hergestellt werden, die die gesellschaftlichen, vor allem die wirtschaftlichen Akteure zwingen, ihr Handeln in bestimmter Weise zu koordinieren und gar dem Staate zu Diensten zu sein? ...
Multinormativität ist kein etablierter Begriff. Der Terminus bezeichnet zunächst einmal nur einen Forschungsschwerpunkt des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte. Die diesen Forschungsschwerpunkt konstituierende und die Einzelprojekte verbindende Leitfrage ist die nach dem Verhältnis von Recht zu anderen Regeln. Weiter ausgeführt ist dies in einem Aufsatz von Thomas Duve, der Überlegungen dazu enthält, wie Multinormativität erfasst werden kann. Erstens wird hingewiesen auf das analytische Potential der Theorieangebote der Rechtspluralismusforschung bzw. derjenigen Ansätze, die sich hieraus entwickelt haben (normative pluralism, jurisdictional pluralism, interlegality, pluralistic social-legal arenas), aber auch auf deren partielles Ungenügen bei der Erfassung der Fluidität der Interaktion verschiedener normativer Sphären. Zweitens wird auf den Stellenwert von Konventionen, verstanden als zu Routinen geronnene Anschauungen mit normativem Potential, aufmerksam gemacht. Und drittens wird unter dem Stichwort "Dynamik" darauf verwiesen, dass Normativität und das Verhältnis zwischen Normen nicht als statischer Zustand erfasst werden können, dass diese vielmehr in sozialen Praktiken hervorgebracht werden und sich mit ihnen wandeln. ...
The article analyses how the decrees of the Council of Trent regarding marriage were used by the Church of Rome as a tool to contrast mixed marriages in Early Modern Europe. It investigates how these decrees were evaded by local churches in order to administer a practice of confessional coexistence impossible to eradicate, and how they were manipulated by actors – even Protestants – to put an end to undesirable unions. It also presents the interpretation that the Church of Rome made of the Tametsi to resolve the age-old issue of mixed marriages in the Low Countries, issuing the Benedictine Declaration, later applied to other contexts with a strong Protestant presence – above all out-side Europe. Although the Council of Trent claimed to have fixed a homogeneous and flawless nuptial ritual, the various local practices did not always adapt to it. Indeed, they bypassed it; sometimes refused it. This led parish priests and missionaries to turn to Rome for the resolution of concrete cases. The decisions taken for individual cases became a normative reference point. It was produced by the continuous interaction and negotiation with local churches and went on in fact to profoundly influence the sacramental rituality of marriages, which Tametsi had claimed were fixed and immutable.
Partant des conditions de mise en place de l’une des dernières commissions d’historiens bilatérales en date – à savoir la commission germano-italienne en 2008 – et du constat de la nature à la fois ambigüe et excessive des attentes formulées à son encontre, cet ouvrage collectif dirigé par deux historiens du temps présent (l’Allemand Christoph Cornelißen et l’Italien Paolo Pezzino) place au cœur de la réflexion la figure de l’historien confronté à une demande d’expertise croissante dans le contexte de l’après guerre froide. Il examine les usages pratiques (voire politiques) des savoirs académiques historiques et leurs effets sur les standards de production de ces savoirs assurant la légitimité professionnelle et sociale des historiens. ...
Das hochwertig ausgestattete Buch vereint elf der im Jahre 2017 in Goslar gehaltenen Vorträge zum Jubiläum der tausendsten Wiederkehr des Geburtstages Heinrichs III. Der Rezensent beteiligte sich in dieser Reihe mit einem Beitrag, der wegen seiner umfangreichen Thematik ("Das salische Reich und Europa zur Zeit Kaiser Heinrichs III.") nicht in eine Kurzfassung gegossen werden konnte, was hier der Fairness halber bemerkt werden muss. ...
Masha Bruskina wurde im Jahr 1924 in Minsk als Jüdin geboren und genoss eine gute Bildung. Doch als sie gerade einmal 17 Jahren alt war, brach der Krieg über die Sowjetunion herein und es dauerte bloß sechs Tage, bis die deutschen Truppen die Stadt einnahmen. Bruskina war als überzeugte Kommunistin schon im jungen Alter Leiterin einer Pioniereinheit und doch gezwungen, im Minsker Ghetto zu leben. In dem Unwillen ihr Schicksal hinzunehmen, wechselte sie auf die sogenannte "arische Seite" und gab sich als Nichtjüdin aus: Sie färbte ihre Haare und nahm den Namen ihrer Mutter an. Bald darauf schloss sie sich dem im Untergrund operierenden Minsker Widerstand an und arbeite als Krankenschwester, um sowjetische Soldaten in einem Krankenhaus zu versorgen und ihnen bei der Flucht zu helfen. Sie schmuggelte zivile Kleidung und Medikamente, zudem eine Kamera, mit der sie gefälschte Ausweise herstellte. Waren die Soldaten wieder auf den Beinen, führten die anderen Widerständler sie durch die Wälder zur Partisanenbewegung. ...
Wolfgang Burgdorf (B), Historiker für Neuere Geschichte an der Universität München und Autor zahlreicher Arbeiten über das Alte Reich, hat 2015 zwei wichtige Bände vorgelegt, deren Thematik sich zwischen Geschichte und Verfassung des Alten Reiches bewegt. Grundlage und Prüfungsfall für die juristische "Verfassung" des Alten Reiches bilden die 17 Wahlkapitulationen, die von 1519 bis 1792 zwischen dem jeweiligen kaiserlichen Thronkandidaten und dem kurfürstlichen Wählerkollegium vereinbart wurden, sowie das "Projekt einer beständigen Wahlkapitulation vom 8. Juli 1711". Diese 18 Texte hat B. im erstgenannten Band ediert, mit dem zugleich eine neue Reihe "Quellen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches" eröffnet wird, herausgegeben durch Heinz Duchhardt von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Die Geschichte des Alten Reiches verdient als ein "staatliches" Gebilde sui generis, das der Staatsformenlehre zur Bestimmung seiner Verfassungsqualität immer große Schwierigkeiten bereitet hat, weiterhin alle wissenschaftliche Aufmerksamkeit und man darf gespannt sein, welche "Quellen" demnächst noch in dieser Reihe veröffentlicht werden. Der zweite, zeitgleich erschienene Band mit dem problematischen Titel "Protokonstitutionalismus" steht mit dem Editionsband gleichsam in einem Fortsetzungszusammenhang, in dem B. versucht, eine umfassende Analyse und Interpretation der alten Reichsverfassung auf der Grundlage der edierten Wahlkapitulationen zu bieten. ...
Many historians of Britain (and indeed, many Britons) celebrate that nation's "splendid isolation" from what they often deem "the continent," a.k.a. Europe. Scholars ranging from J. D. B. Clark to Linda Colley frame the formation of the United Kingdom as a "modern" state and a "modern" nation over the course of the eighteenth century as a process either unique to the British Isles or one that occurred as a (more often than not, positive) reaction to political and religious developments occurring across the English Channel. Few of these historians acknowledge that from 1715 until 1837, the British monarch also was the elector (after 1806, king) of Hanover, and that for most of this period the interests of that electorate/kingdom played a significant role in British politics and foreign policy, just as Ireland and Scotland had while they were in personal union with England. Those who note this union refer to these rulers as "The Hanoverians" (as a bevy of titles of works on eighteenth-century Britain attest to), but by and large, they minimize any influence that the actual or ancestral homeland of these rulers had in Great Britain besides the bequeathing of their dynastic name or, more negatively, the involvement of a reluctant "Blue Water" power in "European" wars of little significance to her. ...
During the transition from early-modern societies to the nation states of the 19th and 20th centuries, the formation of the territorial state performed an important function. The combining of dominions to form a geographical and political unit could occur through the annexation of the weaker territory by the stronger one, but it could also occur with the mutual agreement of the political decision-makers of both territories. In the case of a union, a distinction emerged very early on between a real union and a personal union (or union of crowns). While in a real union agreements under international law were equally binding for both partners, the personal union assumed a special status, in which the person of the ruler was the only connection between the two states. However, this strictly legal definition only applied to the political institutions. Below the state level, there were forms of transfer that could give a personal union a special, transnational character. Academic opinion remains divided on the extent to which these connections, which are referred to using the term "composite statehood", constitute a Europe-wide development.
Beim Übergang von der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft hin zu den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts kommt der Herausbildung eines geographisch und politisch definierten Territoriums, des Territorialstaats, eine wichtige Funktion zu. Ein Zusammenschluss von Herrschaftsgebieten zu einer geographisch-politischen Einheit konnte sich in Form der Annexion des Schwächeren durch den Stärkeren vollziehen, war aber auch im gegenseitigen Einverständnis der politischen Entscheidungsträger denkbar. Im Fall einer Union unterschied man bereits sehr früh zwischen den Typen der Realunion und der Personalunion. Während in einer Realunion völkerrechtliche Vereinbarungen für beide Partner gleichermaßen galten, nahm die Personalunion einen besonderen Status ein, in der allein die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten darstellte. Diese streng juristische Definition galt jedoch lediglich für die politischen Institutionen. Jenseits der staatlichen Ebenen fanden sich Formen des Transfers, die einer Personalunion einen besonderen, transnationalen Charakter verleihen konnten. Inwiefern solche Verbindungen, die unter dem Begriff des "composite statehood" zusammengefasst werden, eine gesamteuropäische Entwicklung darstellten, bleibt innerhalb der Forschung umstritten.
Im Jahr 1921 kam ein 16-jähriger, ursprünglich aus der Ölstadt Baku stammender jüdischer Reisender namens Lev Nussimbaum in Konstantinopel an. Lev wurde 1905 als Sohn eines Ölunternehmers und einer Mutter mit bolschewistischen Neigungen geboren. 1917 ergriffen Lev und sein Vater – die Mutter war um 1911 gestorben, möglicherweise durch Selbstmord – die Flucht. Ihre Reise führte über Turkmenistan und Persien zunächst in die Türkei, dann nach Frankreich, schließlich in das Deutschland der Weimarer Republik. Dort entdeckte der fast mittellose Student einen Markt für Artikel und (ab 1929) Bücher über den Orient, den er als ›echter‹ Araber bediente. »Essad Bey«, wie er sich seit etwa 1924 nannte, erlangte mit einer Fülle von Publikationen, darunter Biographien Mohammeds und Stalins, internationale Bekanntheit, bis die Machtergreifung der Nationalsozialisten seine Lage prekär machte. Denn die falsche Familiengeschichte des Konstrukts Essad Bey, dessen Vater angeblich Mohammedaner und dessen Mutter angeblich eine christliche Adelige waren, wurde nun durch missgünstige Konkurrenten genau untersucht und drohte als Fälschung entlarvt zu werden. Während Nussimbaums jüdische Ehefrau nach Amerika auswanderte und sich dort scheiden ließ, ging er selbst zunächst nach Wien, wo er 1937 als »Kurban Said« das später in Aserbeidschan als Nationaldichtung betrachtete Buch »Ali und Nino« verfasste, dann nach Italien, wo er 1941 an einer Wundinfektion starb. ...
Das Recht nimmt keine zentrale Stellung ein in diesem Band zu "Asian Perspectives on the Paris Peace Conference and the Interwar Order, 1919–33", dies sei gleich zu Beginn dieser Rezension in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift angemerkt. Was dieser Band allerdings bietet, sind äußerst vielschichtige und differenzierende Perspektiven auf einen Gegenstand, der in der Rechtsgeschichte bislang nicht nur, aber vor allem auf seine Bedeutung im europäischen Kontext hin erforscht wurde. ...
Una notte del 1749 la giovane ebrea romana Anna del Monte, diciottenne membro di un’importante famiglia del ghetto, fu prelevata in casa dagli sbirri e condotta alla Pia Casa dei Catecumeni – un’istituzione fondata nel 1542/43 per ospitare coloro che intendevano convertirsi al cattolicesimo. Nel caso di Anna, si voleva sondare la sua volontà di convertirsi e indurla a compiere tale passo. Questo rapimento era una misura legale – come è noto anche dai lavori di Marina Caffiero –che poteva colpire qualunque ebreo fosse accusato di aver manifestato il desiderio o l’intenzione di convertirsi al cattolicesimo – ma anche colui o colei che un convertito avesse »offerto« alla fede cristiana, qualora il neofito potesse rivendicare su di lui/lei la patria potestas, interpretata in senso lato. Era stato un sedicente promesso sposo – il neofito Sabato Coen – ad offrire alla fede Anna del Monte, probabilmente con la speranza di stipulare un matrimonio vantaggioso al quale egli avrebbe potuto difficilmente ambire, considerando le sue umili origini. Anna fu trattenuta ai Catecumeni per 13 giorni, dei quali tenne il novero mettendo da parte una delle due uova che le venivano portate quotidianamente su sua richiesta. Durante l’internamento resistette ai tentativi conversionistici, alle lusinghe e alle minacce di ecclesiastici e neofiti e finanche al maldestro tentativo di battesimo di un predicatore, che cercò di perfezionare il rito gettandole addosso dell’acqua – tentativo al quale la giovane reagì dichiarando di non voler aver nulla a che fare con le sue "superstizioni" e di subire il gesto come "se le avesse urinato addosso un cane". Salda nel rifiuto del battesimo, Anna fu infine restituita al ghetto. ...
In den großen Linien ist die Geschichte, die Christopher Brooks erzählt, bekannt. Es sind die Details, das Hinabtauchen in unzählige bislang unberücksichtigte Manuskripte und damit vor allem die Berücksichtigung zahlreicher Akteure in den Grafschaften, Städten und selbst Dörfern, die Reiz, Wert und besonderes Schwergewicht seiner Darstellung ausmachen – und ihm eine erstaunliche Pointe der Argumentation ermöglichen. ...
Martin Heckels monumentale Kompilation kennt – soweit ich sehe – kein vergleichbares Werk, weder zum Thema noch dem Genre nach. Auf nicht ganz tausend Seiten – rund 170 davon eine inhaltlich strukturierte Literaturübersicht – verhandelt der Autor in großer Quellennähe, beeindruckender analytischer Durchdringung und präziser Diktion die drei großen Sachbereiche, welche der Untertitel nennt: die "Entwicklung der Theologie Luthers", die "Auswirkung auf das Recht", die Rahmenbedingungen Reichsreform und Territorialstaatsbildung, und die Auseinandersetzung mit "Rom und den Schwärmern". ...
Englischsprachige Bücher über Carl Schmitt sind keine Seltenheit, steht doch der deutsche Jurist wegen seiner schillernden Bedeutung seit Längerem im Fokus nicht nur juristischer und philosophischer Studien. Auch dass es um Schmitts Verhältnis zum Raum geht, ist keine Überraschung, denn im letzten Jahrzehnt wurde er in solchen Zusammenhängen verstärkt rezipiert. Versprochen wird dem Leser allerdings, er habe "the first systematic examination from a geographic perspective of one of the most important political thinkers of the twentieth century" in den Händen (Werbetext auf dem hinteren Einbanddeckel). Einschränkend bemerken die Autoren in ihren Acknowledgements allerdings, dieses Buch sei "the result of almost a decade of work on Carl Schmitt and his reception in English speaking academia" (x). ...
Die leitende These des folgenden Beitrages lautet: Die Christianisierung Sachsens und dessen Einbindung in das westliche Reich der Franken im 9. Jahrhundert wurde durch die Ordnung des Raumes nach römischen Vorbildern ermöglicht, von historiographischen wie eschatologischen Deutungen begleitet und überbaut sowie schließlich dauerhaft gefestigt durch die erzwungene oder auch freiwillige Akzeptanz der geschaffenen Zustände durch die sächsischen Oberschicht, welche spätestens in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts die in der tätigen Integration liegende Chance erkannt hatte. Auf die Begrifflichkeit wird zurückzukommen sein, denn sie beschreibt gleichermaßen die Grundlage der Durchsetzung weltlicher Herrschaft in fränkischer Weise über Sachsen. ...
Die folgenden Überlegungen gelten dem Zusammenwachsen von räumlichen und rechtlichen Vorstellungen im frühmittelalterlichen Sachsen. Es soll dabei weniger um die Übertragung fränkischer Konzeptionen gehen als darum, wie die Sachsen selbst als Folge ihrer Integration in das christliche Reich eine Vorstellung entwickelten, den ihnen eigenen Raum mit einem Recht zu verbinden, das selbst Ergebnis dieser Niederlage war. Um diesen Prozess zu verfolgen, ist es nötig, auf die wichtigsten Interpretationen der Unterwerfung Sachsens durch die Historiographie des 9. Jahrhunderts zu schauen. ...
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Das Pallium des Metropoliten ist ein Band aus weißer Wolle, bestickt mit sechs schwarzen Kreuzen, durch das die Gewalt angezeigt wird, mit welcher der Metropolit, in Gemeinschaft mit der römischen Kirche, in der eigenen Provinz von Rechts wegen ausgestattet wird (vgl. 437 § 1 CIC/ 83). Als Papst Franziskus am 12. Januar 2015 die Verleihung der Pallien ändern ließ, schlugen ihm geteilte Meinungen entgegen. Anstelle des Papstes kommt nun dem zuständigen Apostolischen Nuntius die Aufgabe zu, dem neu ernannten Metropoliten das Pallium in dessen Heimatdiözese zu verleihen (vgl. Communicationes 47 (2015), 110 f.). Für den Aufruhr, den diese Änderung verursacht hat, lassen sich zwei Gründe erkennen: Einerseits sind das Pallium und die damit verbundenen Zeremonien keineswegs bedeutungslos geworden. Andererseits liegen die gewachsenen Traditionen, Veränderungen und Entwicklungen, denen das Pallium im Laufe seiner Geschichte unterlag, größtenteils im Dunkeln. ...
Die Erforschung der spätantik-frühmittelalterlichen Taufpraxis stützt sich in großem Maß auf schriftliche Quellen, vor allem wenn es um die im weitesten Sinne rechtshistorischen Aspekte des Themas geht. Aber die Heranziehung von Sachquellen, den "Überresten" im Sinne der geschichtswissenschaftlichen Methodik, ist ebenso wichtig für das Verständnis beispielsweise von Normen und Wirklichkeiten. Der am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte eingerichtete Forschungsschwerpunkt "Rechtsräume" versucht daher, diese beiden Quellengruppen zusammenzuführen. Insofern ist der hier vorzustellende archäologische Befund von besonderer Bedeutung, nicht nur wegen seiner unmittelbaren Nähe zum Tagungsort der in diesem Band dokumentierten Sektion des Mainzer Historikertages. Im Folgenden werden Holger Grewe, der in Ingelheim tätige Grabungsleiter, und Sebastian Ristow, der archäologische Experte für Baptisterien des ersten Jahrtausends, sowie Caspar Ehlers, der Leiter des Forschungsschwerpunktes am MPIeR, einen Aufsehen erregenden Fund aus Ingelheim, der eng mit dem Thema "Taufe" verbunden ist, vorstellen und kurz kommentieren. ...
Die Freiburger rechtswissenschaftliche Dissertation widmet sich der Forschungsgeschichte zum Hansischen Recht seit dem Alten Reich des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 2001, in dem Ernst Pitz seine Monographie zur Verfassung der Hanse vorlegte. Sie beschränkt sich dabei auf deutschsprachige Werke, wohl wissend, dass die "Hanse ein europäisches Phänomen" war (22). Diese zeitliche wie sprachliche Einschränkung ist legitim, wenn auch der Untertitel der "Forschungsgeschichte" demnach eine deutsche ist. Zudem ist das Buch eine juristische Qualifikationsschrift, was ebenfalls die vorgenommene Konzentration auf ein zweifellos großes Feld rechtfertigt. ...
In seinem neuen Buch bietet Karl Ubl einen weit gefassten Überblick seiner bisherigen Forschungen zur Lex Salica im Kontext seines Projektes an der Universität Köln zu den frühmittelalterlichen Rechtsüberlieferungen, beginnend mit den substantiellen Beobachtungen "Warum Barbaren Gesetze erlassen" (37–66) als Folge aus der Frage nach Einsatz und Nutzen der Rechtsbücher (Einleitung, 11–35). Er sieht die fränkische Lex in ihren Ursprüngen als identitätsstiftendes Instrument an ("Ein Monument der Alterität", 67–97, sowie als "Entwürfe von Gemeinschaft im 6. Jahrhundert", 99–135). ...
Im vorvergangenen Jahr sind zwei umfangreiche Monographien zur Funktion der Kirche im Frühmittelalter erschienen, die besonderes Augenmerk unter der Fragestellung nach dem Verhältnis von "Recht, Raum und Religion" zu verdienen scheinen. Zum einen ist dies die Jenaer Dissertation von Tina Bode, zum anderen die Studie von Florian Mazel, Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Rennes II, die Gegenstand seiner habilitation à diriger les recherches gewesen ist. Erstgenannte will sich auf das ostfränkische Reich der Ottonenzeit (919–1024) konzentrieren, während Mazel gar die mittelalterliche Kirche vom 5. bis zum 13. Jahrhundert in den Blick nehmen möchte. ...
Beinahe wie riesige Festungsanlagen wirken die imposanten Gradierwerke, die einen schon von weitem begrüßen, wenn man sich der Stadt Bad Nauheim nähert. Noch heute haben die bis zu 10 Meter hohen Wände aus aufgeschichtetem Schwarzdorn, mit ihren markanten und parallel verlaufenden Stützstreben eine Gesamtlänge von 650 Metern. Doch was heute dem Kurbetrieb dient und der Stadt ihren Namenszusatz Bad verlieh, hatte ursprünglich eine ganz andere Funktion: Schon im Mittelalter trat nahe des Usa-Ufers in Nauheim eine "schwachprozentige Sole (3%ig)" aus, die in Teichen und Becken gesammelt und zur Salzgewinnung in einfachem Verfahren verdunstet wurde. Erst ab 1579 sollen durch die Pächter der Saline zu Nauheim, die sich im Besitz der Grafen von Hanau befand, die ersten Gradierwerke errichtet worden sein. Zu dieser Zeit dienten sie lediglich der Salzgewinnung nach folgendem Prinzip: Die Sole wurde durch Luft, Wind und Sonne einer Verdunstung ausgesetzt, ihr Salzgehalt stieg und das anschließende Sieden wurde somit vereinfacht. ...
Ein Chronist mit dem Filzstift : Zeichnungen von Kurt Wölbing im Historischen Museum Frankfurt
(2018)
Unter dem Titel "Pannen, Katastrophen und Apokalypsen" präsentiert das Historische Museum Frankfurt bis zum 30. September Werke aus dem Nachlass des Frankfurters Kurt Wölbing (1910-1990). Erstmals werden die farbigen Filzstiftzeichnungen Wölbings einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Als künstlerischer Autodidakt hielt er in seinen Zeichnungen prägende Ereignisse aus Politik und Gesellschaft fest, aber auch persönliche Erlebnisse und Missstände in der Arbeitswelt. ...
Der Merkantilismus, ein Hauptgegenstand der älteren dogmenhistorischen Literatur, lässt sich inhaltlich nur schwer definieren. Der Begriff bezeichnet weder ein historisches Wirtschaftssystem, noch eine einheitliche zeitgenössische Wirtschaftstheorie. Es handelt sich vielmehr um ein retrospektives Konstrukt der ökonomischen Dogmengeschichtsschreibung, die ihren Ausgangspunkt in der Kritik Adam Smiths am "mercantile system" seiner Zeit fand. Merkantilismus ist zunächst eine Sammelbezeichnung für die ökonomischen Ideen und Vorstellungen des 17. und frühen 18. Jahrhunderts. Allerdings zeichnet sich das ökonomische Denken dieser Zeit durch eine außerordentliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit aus. Auch entstanden unterscheidbare nationale "Schulen", die, selbst wiederum uneinheitlich, starken Veränderungen unterlagen. Zu Recht wurden den spezifischen nationalen Ausprägungen sogar unterschiedliche Bezeichnungen verliehen. ...
Zu Risiken und Nebenwirkungen – Medizin im Mittelalter zwischen Astrologie und Aderlassmännchen
(2018)
Ohne die detaillierte Darstellung eines Aderlassmännchen wäre der gelehrte, mittelalterliche Mediziner vermutlich aufgeschmissen gewesen. Nur sie verriet ihm garantiert, ob die Sternenkonstellation günstig war, den Körper seines Patienten mittels Aderlass erfolgreich zu entgiften. Ein Blick auf die Anleitungen zur "heilsamen Blutspende" im Mittelalter. ...
In modernen Marktgesellschaften bedürfen die Menschen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlage regelmäßiger Einkommen. Diese erzielen sie in der Regel durch Erwerbstätigkeiten verschiedenster Art, in ihrer Mehrzahl durch Lohnarbeit. Ihr Lebensstandard hängt von Art und Umfang der Güter und Dienste ab, die sie mit ihrem Einkommen erwerben können.
Toni Pierenkemper widmet sich der Geschichte des RWI seit Kriegsende. Hierzu gehört die Wiederbegründung und Neuorientierung des RWI (1945 bis 1952) ebenso wie die Rolle des Instituts im wirtschaftlichen Strukturwandel und in der neuen Wirtschafts- und Währungsordnung (1952 bis 1974), in den Krisen der folgenden Jahre (1974 bis 2000) und schließlich die Neuausrichtung im neuen Jahrtausend (2000 bis 2018). Die komplexen Beziehungen zwischen Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitischer Beratung werden dabei offenbar.
Im Jahr 1943 wurde die 1926 gegründete "Abteilung Westen" des Instituts für Konjunkturforschung, Berlin (heute: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW) als "Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V." (RWI) verselbstständigt.
Rainer Fremdling untersucht im ersten Teil bis 1945 die Umorientierung von der Konjunkturforschung in der Weimarer Republik zur Raumforschung unter dem Nationalsozialismus und der Kriegswirtschaft, wobei die enge Verzahnung des RWI und des DIW mit dem NS-Herrschaftssystem deutlich wird.
Toni Pierenkemper widmet sich der Geschichte des RWI seit Kriegsende. Hierzu gehört die Wiederbegründung und Neuorientierung des RWI (1945 bis 1952) ebenso wie die Rolle des Instituts im wirtschaftlichen Strukturwandel und in der neuen Wirtschafts- und Währungsordnung (1952 bis 1974), in den Krisen der folgenden Jahre (1974 bis 2000) und schließlich die Neuausrichtung im neuen Jahrtausend (2000 bis 2018). Die komplexen Beziehungen zwischen Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitischer Beratung werden dabei offenbar.
Ziel des Projekts ist es, nicht nur die Geschichte des RWI zu dokumentieren, sondern diese in die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen einzubetten. Das so entstehende umfassende Bild geht weit über eine reine "Institutshistorie" hinaus und lässt die deutsche Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Untersuchungszeitraum lebendig werden.
Wer im mittelalterlichen Frankfurt von "Hibbdebach" nach "Dribbdebach" wollte, also von Sachsenhausen in die Innenstadt, der war auf die Alte Brücke angewiesen – denn eine andere Möglichkeit den Main zu überqueren gab es bis 1868 nicht. Die Verbindung der Mainufer war bereits seit dem 11. Jahrhundert ein wichtiges Wegkreuz zwischen Nord und Süd und trug wohl dazu bei, dass sich Frankfurt nicht nur zum Krönungsort von Königen und Kaisern entwickelte, sondern auch zur Messestadt; es ist also keinesfalls übertrieben die Alte Brücke Ausgangspunkt der Frankfurter Stadtentwicklung zu nennen. ...
115 mittelalterliche Handschriften werden in diesem Katalog präsentiert. Sie stammen aus Luzerner Kloster- und Privatbibliotheken, die über Jahrhunderte gewachsen sind, und reichen von Fragmenten aus dem 8. Jahrhundert bis zu Diebold Schillings 1513 fertiggestellter Schweizer Chronik. Enthalten sind theologische, liturgische, kirchenrechtliche und -geschichtliche, historische, literarische, rhetorische, medizinische und juristische Texte aus dem Franziskanerkloster St. Maria in der Au Luzern und den kleinen Provenienzen in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern sowie dem Staatsarchiv Luzern, dem Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner Luzern und den Kapuzinerbibliotheken Luzern und Sursee. Der Katalog beschreibt im Detail Inhalt, materielle Beschaffenheit, Entstehung und Geschichte der Handschriften. Erschlossen sind die Inhalte durch Register der Verfasser, Namen, Orte und Sachen sowie durch zwei Initienregister. Eine ausführliche bibliotheksgeschichtliche Einleitung stellt die beschriebenen Handschriften in den Kontext der Luzerner Kultur- und Geistesgeschichte.
The conquista of the Americas confronted Spanish jurists educated in the legal concepts of the European medieval tradition with a different reality, pushing them to develop modern legal concepts on the basis of the European ius commune tradition. Traditionally, the School of Salamanca, theologians and jurists centred around the Dominican Francisco de Vitoria are credited with this intellectual renovation of moral and legal thought. However, the role earlier authors played in the process is still insufficiently researched. The Castilian crown jurist Juan López de Palacios Rubios is one of the most interesting authors of the early phase in the conquest of the Americas. His treatise about the Spanish dominion in the Americas is a central text that shows how at the beginning of the 16th century the knowledge and the experiences of the European past were applied to the American present and, in the process, were shaped into modern ideas.
Mit einem Hammer schlägt der barfüßige Mann in rot-weiß gestreiftem Rock auf sein Gegenüber ein. Aus der Kopfwunde des jugendlichen Opfers ergießt sich ein Blutschwall. Rechts daneben zwei Männer, von denen einer dem anderen Geld übergibt. Der Gewalttäter hat eine auffällige Erscheinung: Schellen und Glocken sind an seinem Gewand angebracht, die zerzausten Haare und ein Kurzer Bart an Kiefer und Oberlippe unterscheiden ihn von den übrigen Figuren. ...
Kann die Kunst dem Krieg etwas entgegensetzen? Lassen sich Kriege und Konflikte mit Kunst bekämpfen? Kann ein Kunstwerk das Denken seiner Betrachter beeinflussen und Frieden stiften? Hätte man die englische Künstlerin Evelyn De Morgan (1855-1919) gefragt, hätte sie diese Fragen sicherlich bejaht. Es sind gleich zwei Kriege, die sich in ihrem Schaffen niederschlugen: der zweite Burenkrieg (1899-1902) als letzter großer Krieg des British Empire und der Erste Weltkrieg (1914-1918), die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Auch wenn die Künstlerin weder Mutter noch Ehefrau eines Soldaten war, so war sie dennoch zu tiefst bewegt von den politischen Geschehnissen ihrer Zeit und verarbeitete diese in ihren Werken. ...
Die Frankfurter Dreikönigskirche steht auf dem Präsentierteller! Ohne umliegende Bebauung ist das evangelische Gotteshaus den Blicken der Vorbeikommenden schutzlos ausgeliefert. Nur eine kleine Baumgruppe verdeckt das Bauwerk ein wenig. Dieser weitestgehend freie Blick auf die Kirche hätte schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Wohnhäusern weichen sollen, wie ein erstmals 1915 und schließlich 1927 erneut ausgelobter Ideenwettbewerb beweist, dessen Siegerentwurf aber nie zur Ausführung gelangte und heute fast in Vergessenheit geraten ist. ...
In seiner Münchener Habilitationsschrift untersucht der Historiker Johannes Merz die Herrschaftskonflikte zwischen den Würzburger Fürstbischöfen und ihren Nachbarn, den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, den Fürstäbten von Fulda und den Kurfürsten von Mainz. Er untersucht die knapp fünfzig Jahre Regierungszeit der beiden Würzburger Bischöfe Rudolf von Scherenberg (1466–1495) und Lorenz von Bibra (1495–1519). Merz charakterisiert diesen Zeitraum als eine Zwischenepoche zwischen den militärischen Auseinandersetzungen vor 1470, in denen ein "offene[r] Kampf um die politische Vorherrschaft" geführt wird (46), und den Auswirkungen der Reformation auf das politische Gefüge Frankens. Nach jahrzehntelangem fruchtlosen Ringen in "Grundsatzopposition" (48) hätten die Konfliktparteien sich um friedliche und pragmatische Konfliktlösungen bemüht; lange und geduldige Verhandlungen über Einzelfragen seien für die untersuchte Epoche prägend gewesen. Solche Verhandlungen haben vor allem in Würzburg reichen archivalischen Niederschlag gefunden. In erster Linie stützt Merz seine Arbeit auf die sogenannten Gebrechenbücher der Würzburger Kanzlei, Kopialbücher, in denen seit dem 14. Jahrhundert Verhandlungsprotokolle, Briefe und Verträge der Würzburger Fürstbischöfe mit ihren Nachbarn in seltener Dichte zusammengestellt sind. Allein schon die Präsentation dieser äußerst umfangreichen und inhaltsreichen, bislang in der Forschung vernachlässigten Quellengruppe ist dankenswert ...
Denkt der Rechtshistoriker an etwas, das lange währte, fällt ihm neben anderem irgendwann das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein. Auch die Gerichte dieses Reiches brachten es auf eine ansehnliche Lebensdauer, und die Prozesse, die vor dem Reichskammergericht ausgefochten wurden, zählten häufig ebenfalls zu dem, was lange währte. Langjährige seitenfüllende Erörterungen sind in abertausenden dickleibigen Akten überliefert. Wer sollte das damals alles lesen und bearbeiten? Was waren das für Männer, die sich im 18. Jahrhundert, dem "tintenklecksenden Säkulum" (Friedrich Schiller), in Wetzlar durch solch monumentale Schriftsätze fraßen und im Namen von Kaiser und Reich Recht sprachen? Das umfangreichste Werk, das seit dem Ende des Alten Reiches über das Reichskammergericht geschrieben wurde, gibt darauf Antwort. ...
Für den Rechtshistoriker sind Konzilien vor allem Versammlungen, auf denen Konzilskanones – und damit eine der wichtigsten Quellen des kirchlichen Rechts – produziert werden. Besonders für die Verfassungsgeschichte des Spätmittelalters ist freilich schon lange die weit über diese Funktion hinausgehende Bedeutung der Kirchenversammlungen als Orte der symbolischen Repräsentation und der Kommunikation unterstrichen worden. Der folgende Beitrag knüpft an diese Überlegungen zu den Funktionen der Kirchenversammlungen an, widmet sich dabei allerdings einem Verfahren, das vor dem Dritten Provinzialkonzil von Lima 1582/1583 durchgeführt wurde – also einer von der kirchlichen Rechtsgeschichte generell nur wenig bearbeiteten Epoche und einer aufgrund der Missionssituation zahlreiche Besonderheiten aufweisenden Region. Gerade wegen der Missionssituation und der besonders engen Verbundenheit von Recht und Religion in der Neuen Welt verweist das Verfahren, in dem sich eine große Zahl Mestizen um die Zulassung zur Priesterweihe bemühte, darüber hinaus auf typische Praktiken der Kommunikation über Recht in der spanischen Monarchie des 16. Jahrhunderts. Einiges spricht dafür, dass sich an ihm nicht nur ein bislang praktisch unbekannter Teil der Aktivität der Konzilsväter rekonstruieren lässt, sondern zugleich Grundzüge einer sich zur Verfassung verdichtenden, Kirchliches und Weltliches unauflösbar integrierenden politischen Ordnung in einer wichtigen Region der polyzentrischen spanischen Monarchie im ausgehenden 16. Jahrhundert beobachtet werden können. ...
In Völkerschaustellung in Deutschland und Frankreich von 1874 bis zum Ersten Weltkrieg werden ethnologische Ausstellungen fremder Kulturen und Völker als Phänomen der Kolonialzeit untersucht. Es wird deutlich, dass diese heute befremdlich wirkenden Völkerschauen keineswegs allein aus imperialen Politiken und Praktiken heraus erklärt werden können. Anhand deutscher und französischer Quellen – Zeitungen, Zeitschriften und ausgewählte Ego-Dokumente – werden die jeweiligen gesellschaftlichen Diskurse rund um die Völkerschauen vergleichend untersucht, dabei die Frage nach zeitgenössischen Imaginations- und Konstruktionsformen des Fremden oder nach Wahrnehmung und Attraktivität von Exotik gestellt. Jenseits kolonialer Propaganda – und trotz der nationalen Unterschiede in Darstellung und Inszenierung – können in beiden Ländern unternehmerische Interessen der Veranstalter und insbesondere Neugier und Unterhaltungsbedürfnis der Ausstellungsbesucher als wichtige Faktoren zur Erklärung des Phänomens der Völkerschauen und der sie begleitenden Diskurse herausgearbeitet werden.
Über die ökonomische und soziale Bedeutung der Reformation stritten bereits die Zeitgenossen, auch wenn ihnen die Idee, dass die Reformation den Weg in den modernen Kapitalismus eröffnen würde, naheliegenderweise verschlossen blieb. Der Streit der Zeitgenossen war, das wundert nicht, zugleich eine konfessionelle Auseinandersetzung, die die Reformation und ihre Folgen entsprechend beurteilte. Das ist noch Jahrhunderte später in Johannes Janssens mehrbändiger Geschichte des deutschen Volkes im 16. Jahrhundert zu spüren, der aus katholischer Sicht den mit der Reformation sich ausbreitenden Laxismus großer Bevölkerungsteile scharf kritisierte. ...
The author, a professor of English linguistics at Freiburg University, was a member of the German Council of Science and Humanities (Wissenschaftsrat) from 2006 to 2012 and, in this capacity, was involved in this advisory body’s rating and assessment activities. The present contribution focusses on issues arising in the rating of research output in the humanities and is informed by his dual perspective, as planner and organizer of the ratings undertaken by the Wissenschaftsrat and as a rated scholar in his own discipline, English and American Studies.
Der Protestantismus ist die Konfession des Wortes, Bilder bzw. bildliche Darstellungen als Visualisierungen von Glaubensinhalten haben deshalb per definitionem weder im Calvinismus noch im Luthertum Bedeutung. Mit dieser vereinfachten Charakterisierung, die sich im Fachpublikum ebenso wie unter interessierten Laien lange gehalten hat, setzt sich das Buch von Bridget Heal, Reformationshistorikerin an der Universität St. Andrews, in einer beeindruckenden Analyse der Entwicklungen für das Luthertum auseinander. ...
It is a rare and wonderful thing when a book of 383 pages leaves a reader wanting to read more, much more in fact. That is certainly the case with this intriguing collection of thirteen assorted essays on the Rhine economy from 1815 to the present, organized in six broad topical sections: origins, enterprises, sectors and clusters, infrastructures, transport, and environment. ...
"Nicht nur Geschichte, auch Geschichtsschreibung wird gemacht", stellte Carola Sachse 2014 in einem Literaturbericht fest, in dem sie die zeithistorische Menschenrechtsforschung der letzten Jahrzehnte kritisch durchleuchtete und eine große Leerstelle konstatierte. Über Frauenrechte, Menschenrechtsaktivistinnen oder Geschlechterverhältnisse fand sich wenig in diesen Studien. Angesprochen auf diese Lücke meinte ein prominenter Experte lapidar: "Man kann nicht alles machen" – eine Antwort, die Sachse mitnichten zufriedenstellte. Dass sie daraufhin mit Roman Birke den vorliegenden Sammelband zu Menschenrechten und Geschlecht konzipierte, ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Und die Ergebnisse geben ihr recht: Die Vielgestaltigkeit der Beiträge bestätigt zwar einerseits, dass man wahrlich nicht alles machen kann. Doch wird andererseits auch deutlich, dass die Kategorie Geschlecht bei der Erforschung der Menschenrechtsgeschichte nicht ausgeklammert werden darf. ...
Da wird gegen Ende ein schon recht großer Anspruch formuliert: "Aus genuin historischer Sicht bieten die Ergebnisse dieser Studie Anknüpfungspunkte für ein neues Narrativ, eine neue Interpretation der spätmittelalterlichen französischen Geschichte." Und mehr noch: "Aus systematisch-komparatistischer Sicht lässt sich die Frage nach der Spezifik bzw. der Übertragbarkeit des französischen Beispielfalles unter Rückgriff auf soziologische Theorieentwürfe schließlich auch auf weitere historische Formationen jenseits der spätmittelalterlichen Epoche ausweiten" (S. 427). Hoch die Erwartungen also in der Sache und nicht ganz so hoch an Sprache und Stil. Und französische Leserinnen und Leser, an die sich das Buch sicher nicht zuletzt auch wendet, werden entzückt sein über Juwele kristallklarer Verständlichkeit und federleichter Eleganz wie: "Aus diesen Überlegungen ergibt sich zugleich, dass systematisch-komparatistische Ansätze die jeweiligen Vergleichsgegenstände unter Zugrundelegung externer Analysekategorien zuallererst konstituieren und die im einzelnen zu betrachtenden Phänomene dadurch überhaupt erst vergleich- und operationalisierbar machen müssen" (S. 438). ...
Am 19. Januar 1919 nahmen erstmals auch Frauen an den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung teil. Der am 10. November 1918, dem Tag nach der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann, gebildete Rat der Volksbeauftragten erließ als eine seiner ersten Amtshandlungen ein neues Wahlgesetz. Für alle Parlamente auf kommunaler, Länder- und Reichsebene wurde das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21 Jahren dekretiert. Damit durften alle erwachsenen Deutschen wählen, unabhängig vom Geschlecht, von Besitz und Steuerleistung. Die bis dahin überall geltende Beschränkung des Wahlrechts auf Männer war damit abgeschafft und auch das in Preußen geltende Dreiklassenwahlrecht, das bis dahin die Stimmengewichtung an die Steuerleistung gekoppelt hatte. ...
Im 19. Jahrhundert war Prostitution in weiten Teilen Europas reglementiert. Die Bordelle wurden staatlich konzessioniert, die Frauen polizeilich registriert, gynäkologisch überwacht und Zwangsbehandlungen unterworfen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Reglementierung der Prostitution abgeschafft.
Wie kam es zu dieser Abschaffung? Welche Gründe sprachen für ein Ende dieser Art der Prostitutionskontrolle? Und inwiefern verlief die Diskussion in unterschiedlichen Ländern parallel oder eben gerade nicht? Diese Fragen stehen im Zentrum von Malte Königs Habilitationsschrift (Univ. des Saarlandes), in der es um die Gesetzesentwicklung in Deutschland, Frankreich und Italien geht. ...
Catharina Gowers, Waldemar Könighaus, Marcus Schütz, Cornelia Scherer, Thorsten Schlauwitz, Victoria Trenkle, Judith Werner und natürlich dem spiritus rector des Unternehmens und einem der besten Kenner der Papstgeschichte, Klaus Herbers, kann man nur den größten Dank aussprechen, dass sie sich der höchst mühsamen und komplizierten Aufgabe angenommen haben, den "Jaffé" in einer dritten Auflage zu überarbeiten. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Dass das Papsttum und sein jurisdiktioneller Anspruch letztlich auf dem Apostel Petrus basieren, der, wie man bei Matthäus lesen kann, der Fels ist, auf dem Christus seine Kirche errichten wollte (Matth. 16,18), ist eine bekannte Tatsache, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Der in Rom zentrierte Rechtsraum der lateinischen Kirche stand schon bald, spätestens im 5. Jahrhundert, im Gegensatz zum sich seit dem 4. Jahrhundert konstituierenden Rechtsraum der griechischen Kirche(n) mit Antiocheia, Alexandreia, Jerusalem (ab 451) und schließlich Konstantinopel, der zweiten Hauptstadt des Römischen Reiches und ab 476 der einzigen Hauptstadt. Das kanonische Recht beider Bereiche entwickelte sich im Verlaufe der Jahrhunderte auseinander. Trotz gemeinsamer Grundlagen (der sieben bzw. acht ökumenischen Konzilien und deren Rechtssetzung) gab es Konflikte, die sich schließlich seit dem 11. Jahrhundert in einem bis heute andauernden Schisma niederschlugen. Ein steter Stein des Anstoßes (neben den anderen bekannten Differenzen – Azymen, Filioque usw.) war der römische Primatsanspruch, den man in Konstantinopel nie anerkannte und dem man etwa die sog. Pentarchietheorie entgegensetzte. Erst spät, wie hier gezeigt werden soll, um 800, setzte man in Konstantinopel Petrus seinen Bruder Andreas entgegen, den "Erstberufenen" (vgl. Joh. 1,35–42). Jedenfalls versuchte man dies, vermutlich nach römischem Vorbild. Wann genau und warum dies geschah, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen. ...
Die von Franz Dölger entwickelte Vorstellung, dass sich die Staaten und Herrschaften im östlichen wie westlichen Mittelalter als eine "Familie der Könige" begriffen, die als ein gleichsam rechtliches Institut die politische Welt konstituierte, wird einer Kritik unterworfen. Danach hätten sich die Herrscher der Welt (nicht nur der christlichen, sondern z. B. auch die sassanidischen Perser) als eine "Familie" begriffen, mit dem (ost-)römischen Kaiser an der Spitze und abgestuft denn "Brüder", "Söhne", "Freunde" usw. Dies wird angezweifelt.
Dabei konzentriert sich die Darstellung, die sich als ein Versuch begreift, eine längst überfällige Diskussion zu initiieren, auf die spätantiken und frühmittelalterlichen Quellen, auf die sich Dölger berief. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist ein negatives: Das Konzept einer "Familie der Könige" lässt sich in den herangezogenen Quellen nicht finden. Diplomatische Formeln, die sich bis in den Alten Orient oder die hellenistischen Staaten zurückverfolgen lassen, kann man nicht als Belege für ein nach Dölger Ende des 3. Jahrhunderts entstandenes System betrachten.
In einem Schlussteil werden die Entstehungsumstände der Dölgerschen "Familie der Könige" – der relevante Aufsatz erschien im Jahre 1940 – sowie seine Haltung zum Nationalsozialismus thematisiert. Die Möglichkeit (Sicherheit ließe sich durch intensive weitergehende Forschungen erreichen), dass Dölger sein aufs Mittelalter bezogenes Konzept im Kontext seiner Involvierung in aktuelle Diskussionen über die "Ordnung" Südosteuropas (inkl. Griechenlands) in bestimmten NS-dominierten think tanks entwickelte, wird als reale Möglichkeit gesehen. Als Erkenntnisinstrument der Spätantike- und Mittelalterforschung jedenfalls fällt die "Familie der Könige" nach Ansicht des Verfassers aus.
Nicht die Entwicklung des Sakraments der Taufe während der tausendjährigen byzantinischen Geschichte gilt es hier zu erörtern; der liturgiewissenschaftliche Aspekt wird in diesen Zeilen bestenfalls einen Randaspekt darstellen. Stattdessen werde ich mich auf einige Aspekte konzentrieren (wenn auch in unterschiedlicher Intensität), die dem vorgegebenen Thema – (gesellschaftliche) Inklusion und Exklusion – entsprechen. Es soll also um ausgewählte Aspekte des Themenkomplexes "Taufe" gehen, die Relevanz für die Rechtsgeschichte, aber auch für die Gesellschaftsgeschichte in einem allgemeineren Sinne (inklusive gewisser Bezüge zur politischen Geschichte bzw. zur Missionsgeschichte) aufweisen. ...
Es gibt sogenannte "Fakten" oder "Tatsachen" der Geschichte, die sich nach intensiver Überprüfung als Fiktionen erweisen. Es gibt Vorstellungen, die jahrhundertelang als gesichertes Wissen galten und bis heute in Enzyklopädien und einschlägigen Handbüchern zu finden sind. Ihre Faktizität gilt als gesichert; man sieht sie als "wirklich bestehende Sachverhalte" an. Und doch entpuppen sich immer wieder vermeintlich gesicherte Tatsachen als fiktiv. Jedoch können solche "fiktiven Tatsachen" in verschiedenen Zusammenhängen – und sei es "nur" in der Wissenschaftsgeschichte – ein Eigenleben entwickeln. Der traditionelle Begriff der Fälschung greift hier nicht mehr. Neuerdings verbreitet sich der Begriff der "imaginären Tatsache". ...
Der byzantinische Bilderstreit des 8. und 9. Jahrhunderts ist ein unerschöpfliches Thema, das alljährlich mehrere Bücher und noch mehr Aufsätze generiert. Und gelegentlich schafft er es sogar – wenn auch nur en passant –, in den Feuilletons der großen Tageszeitungen Erwähnung zu finden. So etwa Anfang 2006, als (rechtslastige) Journalisten in Dänemark meinten, Muslime mit Muhammadkarikaturen provozieren zu müssen – was ihnen bekanntlich ja auch gelang. Allerdings diente der mittelalterliche Streit über die Berechtigung der Verehrung heiliger Bilder lediglich als pseudogelehrtes Ornament der geführten Debatte. Ob dies dazu führte, dass irgendjemand zu dem kurz zuvor erschienenen Band von Thümmel über die Synoden zur Bilderfrage im 7. und 8. Jh. griff, um sich weiter über diesen Themenkomplex zu informieren, vermag der Rezensent natürlich nicht zu sagen. Auszuschließen ist es nicht. Und sicher hätte man genügend Informationen gefunden, um sich ein Bild vom Bilderstreit zu machen. Man hätte erfahren können, dass dieser byzantinische Gelehrtenstreit – um einen solchen handelt es sich in erster Linie – nichts mit dem islamischen Bilderverbot zu tun hatte, wie man früher oft meinte. ...
Nicht nur in den bronzezeitlichen Staaten Ägyptens und Anatoliens gab es blutige Kriege – etwa die berühmte Schlacht von Kadesh 1259 v.Chr. Auch die bronzezeitlichen Gesellschaften Mitteleuropas mobilisierten erhebliche Ressourcen für militärische Auseinandersetzungen. Davon zeugen archäologische Funde von Waffen und aufwendig befestigte Burganlagen, die noch heute als beeindruckende Denkmäler in der Landschaft von ursprünglicher Größe und einem Machtanspruch zeugen.
Herr Professor Clark, wie gelingt es Ihnen, derart effizient "mit der Zeit zu tanzen", um einen Ausdruck aus Ihrem aktuellen Buch "Von Zeit und Macht" zu benutzen? Sie sind Hochschullehrer, Moderator von Geschichtssendungen im deutschen Fernsehen und Bestsellerautor. Verwenden Sie eine bestimmte Methode des Zeitmanagements? ...
Das hier zu besprechende Buch des an der Yale-University lehrenden Rechtshistorikers James Q. Whitman ist in Amerika mit großer Zustimmung besprochen worden, und zwar mit Recht, besonders wegen seiner Fragestellung und der Sorgfalt ihrer Bearbeitung. Der deutsche Leser gewinnt dabei den Eindruck, dass die inneramerikanische Zustimmung den Nebensinn hat, die amerikanische Gesellschaft solle nicht nur auf das rassistische Nazi-Deutschland zeigen, sondern auch die eigene Vergangenheit und Gegenwart kritisch reflektieren. ...
Die Studie der Frankfurter Historikerin ruht auf ihren früheren Arbeiten über frühneuzeitliche politische Predigten, vor allem in den Forschungsbibliotheken Gotha und Wolfenbüttel, sowie auf einem Projekt im Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen". Ein Forschungskonzept "Politische Kommunikation in der Frühen Neuzeit" lag bereits seit 2007 vor. Daraus ist nun ein Buch geworden, an dem man aus mehreren Gründen die innere Balance vermisst und das viel enger zugeschnitten ist, als der weite Titel verheißt. Die Autorin möchte in der vielstimmigen religiös-politischen Semantik des 16. und des frühen 17. Jahrhunderts jene Position besonders herausheben, die als "politica christiana", "Christliche Politik" oder "Christen-Staat" bezeichnet wurde. Sie unterstreicht, im Einklang mit der neueren Forschung, dass solche christlichen und naturrechtlichen Begründungen eines Widerstandsrechts und die Betonung der Frömmigkeit für Herrschende und Beherrschte keine Außenseiterpositionen und keine Spezialität des Luthertums waren, sondern in Europa konfessionsübergreifend diskutiert und weitgehend akzeptiert wurden. Das Thema eines möglichen Widerstands gegen eine religiös-konfessionell unterdrückerische Obrigkeit ist nur ein Aspekt jener weiter gefassten "christlichen Politik". Dass auch die Lutheraner über das Widerstandsrecht diskutierten, vor allem im 16. Jahrhundert, ist unbestreitbar. Sie taten dies ebenso wie Katholiken oder Calvinisten, wenn sie konfessionspolitisch in Bedrängnis waren. Das war naheliegend. Aber genügt es, um den vielfach bestätigten Gesamtbefund, das Luthertum habe aufgrund seiner an die weltliche Obrigkeit angelehnten Struktur auch stärker obrigkeitlich gedacht, zum Vorurteil zu erklären? ...
Die Städtebünde, um die es hier gehen soll, nämlich die erste lombardische Liga der Sechziger- bis Achtzigerjahre des 12. Jahrhunderts einerseits und der Rheinische Städtebund der Jahre nach 1254, haben früh und immer wieder die Aufmerksamkeit der nationalen und internationalen Geschichtsschreibung gefunden. Es kann deshalb nicht das Ziel der folgenden Überlegungen sein, diesen ausführlichen, in vielen Punkten allerdings oft streitigen Forschungen neue Erkenntnisse im einzelnen hinzuzufügen. Die hier beabsichtigte Gegenüberstellung und der Vergleich haben allerdings sehr viel weniger häufig und intensiv stattgefunden. In dieser Hinsicht ist vor allem – und fast allein – eine Tagung und ein Sammelband des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte zu nennen, der sich in die Reihe der Rückblicke auf den Konstanzer Frieden des Jahres 1183 zwischen Friedrich Barbarossa und den lombardischen Städten einreiht, aber thematisch dem Thema "Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich" gewidmet ist. ...
Im Oktober 2013 erschien in der italienischen Tageszeitung La Repubblica das Transkript eines langen Gesprächs, das Papst Franziskus kurz zuvor mit dem italienischen Intellektuellen (und atheistischen Zeitungsgründer) Eugenio Scalfari geführt hatte. Zeitgleich, d. h. am Tag der Veröffentlichung, traf der erst sechs Monate zuvor gewählte Papst im Vatikan erstmals mit den acht Mitgliedern des von ihm neu eingesetzten Kardinalsrats zusammen. Dieser Kardinalsrat fungiert als Beratergremium; er soll Vorschläge für die Reform der Kirche und der Kurie ausarbeiten. Dass er gerade mit Blick auf die Kurie einen massiven Bedarf an Reformen sieht, brachte Franziskus auch in besagtem Interview zum Ausdruck. ...
Vor nicht so langer Zeit waren die oft sehr langfristigen Editionsprojekte der Akademien und wissenschaftlichen Institute wegen ihrer Dauer in die öffentliche Kritik gekommen. Die Wellen der Erregung haben sich inzwischen gelegt. Zu den ältesten Institutionen dieser Art gehören die Monumenta Germaniae Historica, kurz MGH. Für den im Mittelalter arbeitenden Rechtshistoriker ist unentbehrlich nicht nur die Reihe der Leges, sondern auch der Diplomata der deutschen Könige und Kaiser. Gerade in ihr ist in den letzten Jahrzehnten eine Herkulesarbeit an Materialbewältigung und Präzision mit der Edition der Diplome Friedrich I. Barbarossas in vier gewichtigen Bänden unter der Leitung von Heinrich Appelt bis 1990 geleistet worden. Begleitende Studien haben die Diplomatik bereichert und verfeinert, aber auch die Rolle des römischen Rechts genauer beleuchtet. Wichtige seither erschienene Monographien zu Barbarossa wären ohne diese Edition der Diplomata nicht denkbar gewesen. In der Reihe der Constitutiones liegt seit 1996 eine kritische Edition u. a. der Konstitutionen von Melfi Friedrichs II. vor, begleitet von einer zweibändigen Monographie des Herausgebers Wolfgang Stürner. ...
Der Mediävist Peter Wapnewski hatte seine Hörer, seine Leser des unvergleichlichen Glanzes der Dichtung zur Zeit der Staufer versichert, hatte nach der Schändung der deutschen Kultur durch die Nationalsozialisten wieder die Herkunft, das Werden, die Schönheit der ersten deutschen Sprache gegenwärtig gemacht. Wollten die Deutschen ihr Land wiederaufbauen, so sollten sie ihre Sprache in der Dichtung gereinigt als Anspruch an ihr eigenes Leben wiederfinden. Das Thomas Mann verbundene Wort vom "Adel des Geistes" bewahrte Wapnewski, hanseatisch geprägt auch er durch seine Jugend in Kiel, 1922 dort geboren. Der zwölf Jahre jüngere Karlheinz Barck, in Quedlinburg aufgewachsen, den Harz im Rücken, maß als Romanist den Sprachraum aus, den Baudelaire, den Lautréamont und Rimbaud vor und nach der Pariser Commune gewonnen hatten, um dieses Potential, das die Surrealisten zur Welt machten, als einen Handlungsraum in der geschlossenen DDR zu begreifen und einzusetzen: Rimbauds Aufforderung zur "Entgrenzung aller Sinne" folgend.
Was sie beide über die in ihren Texten und Büchern vermittelte Freude an ihren Entdeckungen hinaus auszeichnete, war ihr Einsatz für die anderen, die Vermittlung, das Interesse an der Auseinandersetzung. Sie verliehen zwei in Berlin neu gegründeten akademischen Instituten die spezifische Prägung durch ihr jeweils eigenes Vermögen, Geistes- wie Naturwissenschaftler und Künstler zusammenzuführen. Mit dem Wirken an diesen Instituten erfüllte sich ihre Lebensaufgabe.
Häufig wird angenommen, man sei dort "zu Hause", wo man geboren wurde. Man könnte etwa sagen: "Hier! Hier bin ich zur Welt gekommen", und mit diesen Worten wäre impliziert, dass man sich keinen vertrauteren, wertvolleren und intimeren Ort vorzustellen vermag. Dieser Ort wäre, anders ausgedrückt, der Ort, wo man hingehört. Der Ort, an dem man geboren wurde, ist jedoch willkürlich. Menschen wurden im Exil geboren oder auch neben Straßensperren. Tatsächlich hat kein Mensch Einfluss auf die Umstände der eigenen Geburt. Der eigene Geburtsort bedeutet also nur auf indirekte Weise Zugehörigkeit. In Wirklichkeit bezeichnet nichts mehr Zugehörigkeit als ein Grab. Ein Grab ist ein fester Ort, auf den man zeigen und dabei feststellen kann: "Hier liegen mein Vater und seine Vorfahren begraben, und hier werde auch ich eines Tages begraben sein." Es ist der Ort, den man häufig für sich selbst auswählen kann, wo das Menschliche schließlich eins mit der Erde wird. Diese grundlegende Einheit des Belebten und Unbelebten veranlasste etwa Giambattista Vico zu der Aussage, in früheren, primitiveren und prosaischeren Zeiten sei der Grabstein ein rechtliches Gebilde. "So zeigten schon durch die Gräber ihrer Bestatteten die Giganten die Herrschaft über ihrer Ländereien an; [...] Und zu Recht", bemerkte Vico, "gebrauchten sie jene heroischen Redensarten: 'wir sind Söhne dieser Erde', 'wir sind geboren aus diesen Eichen' [...]." Somit gehört man nicht an den Ort, an dem man geboren wurde, sondern dorthin, wo man zur letzten Ruhe gebettet wird.
Manche Menschen besitzen mehr als nur einen Grabstein. Gershom Scholem ist einer von ihnen - eine merkwürdige Tatsache. Dem Anschein nach gehört Scholem, wenn er überhaupt irgendwohin gehört, nach Jerusalem.
Michel Zink, hochdekorierter Kenner der französischen Literatur des Mittelalters und jüngst unter die "Unsterblichen" der Akademie berufen, legt ein Buch vor, das aus einem Aufschrei erwächst. Er möchte Position beziehen und seiner zutiefst empfundenen Verzweiflung angesichts der brutalen Taten und Bilder Ausdruck verleihen, mit denen die politischen und ideologischen Konflikte des 20. und 21. Jahrhunderts uns medial überrollen – man denke etwa an den IS, der per Video die Erniedrigung seiner Opfer inszeniert (S. 7–20). Kristallisationspunkt der emotionalen Reaktion des Autors und ihrer intellektuellen Verarbeitung ist das Motiv der Demütigung: Dieses bildet den Leitfaden der essayistisch angelegten Darstellung, welche die Exzesse der demütigenden Grausamkeiten in unserer Zeit auf eine Weise reflektieren soll, die dem Spezialisten der mittelalterlichen Literatur offensteht (S. 19–20). ...
Die Reflexion über das Verhältnis von Mittelalter und Moderne stellt zwar keine ganz neue Thematik dar, aber man darf man sich beim zu besprechenden Band zunächst getrost den begleitenden Worten von Terry Jones (Monty Python) anschließen: "It’s a feast of literature and medievalism. I hope you enjoy it." Wenn der Genuss in der Folge doch nicht ganz uneingeschränkt ist, so liegt dies keineswegs an der Qualität der versammelten Beiträge. Vielmehr wird man schlicht bedauern, dass just Terry Jones, der im Juni 2013 auf der Tagung an der Universität von St. Andrews vortrug, aus der dieser Seamus Heaney gewidmete Band hervorging, seinen Beitrag nicht zum Druck brachte. ...
Weit davon entfernt, ein Phänomen der Vergangenheit und durch den zunehmenden Wohlstand der Staaten ausgelöscht worden zu sein, wird der Kluft zwischen Arm und Reich in der Gegenwart wieder verstärkt nachgegangen. Den Versuch der historischen Fundierung dieser Debatten haben Petra Schulte und Peter Hesse in dem vorliegenden Sammelband zum Reichtum im späten Mittelalter unternommen, der auf den Beiträgen und Ergebnissen einer Tagung im Deutschen Studienzentrum Venedig im Jahr 2010 beruht. ...
Auch Bücher als solche sollen Schicksale haben, wie ein bis in die Antike zurückreichender Aphorismus lehrt. Auf die Monografie "Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert" trifft dies in besonderer Weise zu, denn es handelt sich hier um den raren, wenn auch insgesamt nicht völlig außergewöhnlichen Fall, dass eine nach ihrer Entstehung und akademischen Begutachtung unpubliziert gebliebene Qualifikationsschrift im Herbst der glanzvollen Karriere ihres Autors Dieter Grimm als Professor in Bielefeld und Berlin, als Richter des Bundesverfassungsgerichts und als Rektor des Wissenschaftskollegs Berlin (um nur die allerwesentlichsten Stationen zu nennen) doch noch der Fachöffentlichkeit vorgelegt wird. Schon insoweit regt die Lektüre des Bandes, der konzeptionell Torso geblieben ist – es sollte ein zweiter Band für die Jahre ab 1820 geschrieben werden – deutliches Interesse an, verheißt er doch angesichts der grundlegend gewählten Thematik die Bekanntschaft mit prägenden fachlichen Grundüberzeugungen Dieter Grimms in ihrer recht ursprünglichen Gestalt, nachdem man mit dem rechtsgelehrten Denken des Autors durch die öffentliche Wahrnehmung während der Jahre seines reifsten Wirkens nachhaltig vertraut wurde. So ist das Buch, das am örtlichen Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte entstanden ist und 1979 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als Habilitationsschrift vorgelegt wurde, von besonderem Reiz. ...
Nach Lektüre dieses Werks ist man zunächst geneigt, von einer Rezension im Wortsinn abzusehen, um die Autoren stattdessen einfach zu einer rundum Respekt und Bewunderung verdienenden Leistung zu beglückwünschen, haben sie doch auf nicht weniger als 1100 Seiten ihr Thema von der ausgehenden Karolingerzeit bis an die Schwelle des 16.Jahrhunderts mit hoher Kompetenz unter allen nur denkbaren Aspekten abgehandelt und diese durchgängig mit einer schier überbordenden Fülle von Belegen und Beispielen illustriert. Der durchmessene Raum reicht von Norwegen bis Byzanz und von Polen bis zur Iberischen Halbinsel; einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei das römisch-deutsche Reich und Frankreich. Solch in einem französischen Handbuch nicht unbedingt zu erwartender Doppelakzent verdankt sich Jean-Marie Moeglin, der bereits 2010/2011 mit seiner "Deutsch-Französischen Geschichte im Spätmittelalter" ein ähnlich gelehrtes Monument vorgelegt hat. Wie sehr er in den Kulturen beider Länder heimisch ist – in München, dem für Mediävisten deutschen Bibliotheksmekka, hat er inzwischen ein zweites Zuhause –, zeigt sich bis in die Anmerkungen und in eine (mit Unternummern) weit über 3000 Titel umfassende Bibliografie, die für europäische und insbesondere eben deutsche und französische Benutzerinnen und Benutzer künftig eine unverzichtbare Referenz sein dürfte. Gerade in einem Organ vom Profil der Francia-Recensio sei darauf mit Nachdruck empfehlend hingewiesen. ...
Der Band ist das Ergebnis einer Tagung, die vom 22. bis 24. Juni 2006 in Trient abgehalten worden ist. Einleitend weisen Diego Quaglioni und Gerhard Dilcher auf den Nutzen des Austauschs zwischen italienischer und deutscher Geschichtswissenschaft auf dem Feld der kaiserlichen Gesetzgebung der Staufer hin, insbesondere in Bezug auf die roncalische Gesetzgebung. Dilcher verweist auf die komplizierte Überlieferung und den ambivalenten Charakter der einzelnen roncalischen Gesetze, in denen sich mittelalterliche und deutsche Rechtstraditionen mit römisch-justinianischen Traditionen unter einem neuen Ordnungs- und Gesetzgebungswillen des Herrschers vermischten. ...
Nations are signified by their constructed or mythicized cultural memory, since "identity is part of memory discourse". There are shared historical legacies in Southeast European countries, among which the most significant are Byzantium and the Ottoman Empire: "It has been chiefly the Ottoman elements or the ones perceived as such which have mostly given rise to the current stereotype of the Balkans, so that it would not be an exaggeration to say that the Balkans are, in fact, the Ottoman legacy." Contrary to it, the Habsburg legacy and the belonging to the Habsburg Monarchy have mainly not been seen in the same, negative way. Consequently, there are two different understandings of national identity and different strategies in defining self-representation in the (previous) provinces of the two empires, which is also explicated in Southeast European operas. The construction of Croatian national identity is considered through the stage representations of the historical Siege of Szigetvár (1566).
La fête peut être décrite comme un mode spécifique d’inclusion sociale qui se distingue par une occasion spécifique, sa mise en relief démonstrative par rapport au quotidien tout comme le caractère collectif et la dimension de représentation ostentatoire qui lui sont propres. Dans la fête se constituent des cadres d’actions tels que la cour princière, la ville, la commune ou la paroisse en tant que structures sociales et politiques. Les fêtes sont des événements de communication dont des actes symboliques définissent clairement la durée, pendant laquelle les activités habituelles du quotidien sont en sommeil. Par l’action commune des participants, des appartenances sont définies, des hiérarchies établies et des valeurs transmises. Mais les fêtes peuvent également servir à se libérer de contraintes, à surmonter des menaces ou à se régénérer après des défis particuliers. Leur caractère extraordinaire est souligné par une mise en scène originale qui doit agir en retour sur le comportement et la disposition mentale des acteurs concernés. Car chaque fête suppose une disposition d’esprit précise des participants, tout comme elle tente de créer une disposition d’esprit spécifique. À la différence des cérémonies, les fêtes sont en général connotées positivement – en particulier parce qu’elles sont associées à des actes de sustentation et d’échange de cadeaux. ...
Harriet Rudolph - notice
(2013)
Harriet Rudolph (né en 1966) étudie l’histoire et l’histoire de l’art à Tübingen et Londres. Après son doctorat obtenu en 1999, elle devient maître de conférences en histoire moderne à l’Université de Trèves. Après l’obtention de son habilitation en 2008, elle enseigne aux Universités de Francfort-sur-le-Main, Sarrebruck et Innsbruck. Depuis 2012, Harriet Rudolph occupe la chaire d’histoire moderne de Ratisbonne. Ses thèmes de recherche sont : les cultures politiques en Europe, l’histoire des médias et l’iconographie historique, les cultures festives urbaines et de cour, l’histoire de la diplomatie, l’histoire juridique, en particulier relative au droit pénal et à la pratique judiciaire. ...