940 Geschichte Europas
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Wer im mittelalterlichen Frankfurt von "Hibbdebach" nach "Dribbdebach" wollte, also von Sachsenhausen in die Innenstadt, der war auf die Alte Brücke angewiesen – denn eine andere Möglichkeit den Main zu überqueren gab es bis 1868 nicht. Die Verbindung der Mainufer war bereits seit dem 11. Jahrhundert ein wichtiges Wegkreuz zwischen Nord und Süd und trug wohl dazu bei, dass sich Frankfurt nicht nur zum Krönungsort von Königen und Kaisern entwickelte, sondern auch zur Messestadt; es ist also keinesfalls übertrieben die Alte Brücke Ausgangspunkt der Frankfurter Stadtentwicklung zu nennen. ...
In his widely acclaimed book “Das Kalte Herz” (The Cold Heart), economic historian Werner Plumpe tells the story of the history of capitalism, which in his view represents a sober form of economics which has proved itself superior and higher performing than other systems. To this day, the long tradition of capitalism criticism has not understood that in capitalism, great wealth is utilized to produce goods that are usually affordable for people with small incomes.
It is a rare and wonderful thing when a book of 383 pages leaves a reader wanting to read more, much more in fact. That is certainly the case with this intriguing collection of thirteen assorted essays on the Rhine economy from 1815 to the present, organized in six broad topical sections: origins, enterprises, sectors and clusters, infrastructures, transport, and environment. ...
Partant des conditions de mise en place de l’une des dernières commissions d’historiens bilatérales en date – à savoir la commission germano-italienne en 2008 – et du constat de la nature à la fois ambigüe et excessive des attentes formulées à son encontre, cet ouvrage collectif dirigé par deux historiens du temps présent (l’Allemand Christoph Cornelißen et l’Italien Paolo Pezzino) place au cœur de la réflexion la figure de l’historien confronté à une demande d’expertise croissante dans le contexte de l’après guerre froide. Il examine les usages pratiques (voire politiques) des savoirs académiques historiques et leurs effets sur les standards de production de ces savoirs assurant la légitimité professionnelle et sociale des historiens. ...
The history of the Lombards could well be designated a history of warfare, for in the course of the 206-year existence of their realm in Italy the Lombards constantly carried out warfare of varying intensity, whether in their own defence or to expand their territory. Even the time prior to their invasion of Italy, especially their advances from Pannonia, were already marked by numerous military conflicts. Of particular interest here are the questions with reference to the background and the course of these conflicts, and also to the weaponry that was utilised. In the following contribution the weapons of Lombard warriors – or more specifically – the weapons used by warriors in Lombardian Italy will be examined. This specification is necessary because Lombard warriors experienced many interactions with other powers, for example, with Byzantine forces stationed in Italy (until 751 AD), and with foreign enemies like the Franks and Avars, who however could always turn into cooperative partners for the Lombards. Thus, it can be assumed that ultimately through contacts with enemies as well as with allies, the different types of Lombard weaponry depended upon the respective situation. Aside from use in real battles, weapons of the Lombards also had other functions: They were of symbolic significance in that they could demonstrate power and social differences. Certain types of weapons can be interpreted as signs of rank – which of course applies to the early Middle Ages on the whole. In principal, three groups of source material are at disposal for study: 1) references in written sources, 2) contemporary depictions of Lombard warriors, and 3) archaeological evidence, that is, weapons and pieces of armament found in graves, settlements and also occasional finds – including those without a find context. An overall picture of Lombard weaponry can only be gained when all possible source groups are evaluated.
"Nicht nur Geschichte, auch Geschichtsschreibung wird gemacht", stellte Carola Sachse 2014 in einem Literaturbericht fest, in dem sie die zeithistorische Menschenrechtsforschung der letzten Jahrzehnte kritisch durchleuchtete und eine große Leerstelle konstatierte. Über Frauenrechte, Menschenrechtsaktivistinnen oder Geschlechterverhältnisse fand sich wenig in diesen Studien. Angesprochen auf diese Lücke meinte ein prominenter Experte lapidar: "Man kann nicht alles machen" – eine Antwort, die Sachse mitnichten zufriedenstellte. Dass sie daraufhin mit Roman Birke den vorliegenden Sammelband zu Menschenrechten und Geschlecht konzipierte, ist vor diesem Hintergrund nur folgerichtig. Und die Ergebnisse geben ihr recht: Die Vielgestaltigkeit der Beiträge bestätigt zwar einerseits, dass man wahrlich nicht alles machen kann. Doch wird andererseits auch deutlich, dass die Kategorie Geschlecht bei der Erforschung der Menschenrechtsgeschichte nicht ausgeklammert werden darf. ...
Auch Bücher als solche sollen Schicksale haben, wie ein bis in die Antike zurückreichender Aphorismus lehrt. Auf die Monografie "Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert" trifft dies in besonderer Weise zu, denn es handelt sich hier um den raren, wenn auch insgesamt nicht völlig außergewöhnlichen Fall, dass eine nach ihrer Entstehung und akademischen Begutachtung unpubliziert gebliebene Qualifikationsschrift im Herbst der glanzvollen Karriere ihres Autors Dieter Grimm als Professor in Bielefeld und Berlin, als Richter des Bundesverfassungsgerichts und als Rektor des Wissenschaftskollegs Berlin (um nur die allerwesentlichsten Stationen zu nennen) doch noch der Fachöffentlichkeit vorgelegt wird. Schon insoweit regt die Lektüre des Bandes, der konzeptionell Torso geblieben ist – es sollte ein zweiter Band für die Jahre ab 1820 geschrieben werden – deutliches Interesse an, verheißt er doch angesichts der grundlegend gewählten Thematik die Bekanntschaft mit prägenden fachlichen Grundüberzeugungen Dieter Grimms in ihrer recht ursprünglichen Gestalt, nachdem man mit dem rechtsgelehrten Denken des Autors durch die öffentliche Wahrnehmung während der Jahre seines reifsten Wirkens nachhaltig vertraut wurde. So ist das Buch, das am örtlichen Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte entstanden ist und 1979 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als Habilitationsschrift vorgelegt wurde, von besonderem Reiz. ...
Der vorliegende Band widmet sich für den Zeitraum von 1815 bis heute dem deutsch-französischen Verhältnis in 15 Einzelstudien, die entweder kulturwissenschaftlich ausgerichtet sind oder die dem Thema vor Ort in regionalen Fallbespielen nachgehen. Gemeinsame Klammer ist dabei der Rhein und dessen Anliegerregionen, womit die Herausgeber sich an neuere historische Forschungstrends anschließen. Anders als bisher wird der Rhein allerdings weder als deutschnationaler Fluss noch als natürliche französische Grenze wie vor 1945, aber auch nicht wie heute vielfach als europäisches Symbol verstanden, sondern als hybrider Raum, in dem verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Interessen unter gegebenen Rahmenbedingungen aufeinandertrafen, was zu speziellen Prozessen und hybriden Strukturen in den jeweiligen Regionen führte. Das Ziel, die bisher dominierenden politisch motivierten Interpretationen in Frage zu stellen und die regionalen Besonderheiten und Widersprüche genauer wahrzunehmen, um die vorherrschenden nationalen und europäischen Interpretationen besser einzuordnen, erreicht der Band dabei vor allem durch die auf breiter Archivalienbasis erstellten Beiträge. ...
In seinem viel beachteten Buch "Das kalte Herz" erzählt der Wirtschaftshistoriker Prof. Werner Plumpe die Geschichte des Kapitalismus, der seiner Ansicht nach eine nüchterne Form des Wirtschaftens darstellt, die sich anderen Systemen gegenüber als überlegen und leistungsfähiger erwiesen habe. Die lange Tradition der Kapitalismuskritik habe bis heute nicht verstanden, dass im Kapitalismus große Vermögen eingesetzt werden, um Güter herzustellen, die in der Regel für Menschen mit kleinem Einkommen erwerbbar sind.
In seiner mit dem Otto-Hintze-Preis ausgezeichneten Habilitationsschrift bietet Markus Payk eine Entstehungsgeschichte des internationalen Rechtssystems, wie es in der Zwischenkriegszeit bestand. Demgemäß behandelt er die Pariser Vorortverträge – schwerpunktmäßig den Versailler Vertrag – von 1919/1920, mit denen ein neues zwischenstaatliches Regelungswerk erstellt wurde, das das gescheiterte System der Vorkriegszeit vor 1914 ablösen sollte. Der Autor will diese Verträge aus ihrem historischen und ideellen Kontext heraus erklären, um so deren wichtigste Charakteristika herauszuarbeiten und dabei verdeutlichen, dass ihnen "trotz aller Defizite […] [eine] einzigartige Stellung in der Geschichte der modernen Staatenbeziehungen" (S. 661) zukomme. ...
Im 19. Jahrhundert war Prostitution in weiten Teilen Europas reglementiert. Die Bordelle wurden staatlich konzessioniert, die Frauen polizeilich registriert, gynäkologisch überwacht und Zwangsbehandlungen unterworfen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Reglementierung der Prostitution abgeschafft.
Wie kam es zu dieser Abschaffung? Welche Gründe sprachen für ein Ende dieser Art der Prostitutionskontrolle? Und inwiefern verlief die Diskussion in unterschiedlichen Ländern parallel oder eben gerade nicht? Diese Fragen stehen im Zentrum von Malte Königs Habilitationsschrift (Univ. des Saarlandes), in der es um die Gesetzesentwicklung in Deutschland, Frankreich und Italien geht. ...
Der Protestantismus ist die Konfession des Wortes, Bilder bzw. bildliche Darstellungen als Visualisierungen von Glaubensinhalten haben deshalb per definitionem weder im Calvinismus noch im Luthertum Bedeutung. Mit dieser vereinfachten Charakterisierung, die sich im Fachpublikum ebenso wie unter interessierten Laien lange gehalten hat, setzt sich das Buch von Bridget Heal, Reformationshistorikerin an der Universität St. Andrews, in einer beeindruckenden Analyse der Entwicklungen für das Luthertum auseinander. ...
Nicht nur in den bronzezeitlichen Staaten Ägyptens und Anatoliens gab es blutige Kriege – etwa die berühmte Schlacht von Kadesh 1259 v.Chr. Auch die bronzezeitlichen Gesellschaften Mitteleuropas mobilisierten erhebliche Ressourcen für militärische Auseinandersetzungen. Davon zeugen archäologische Funde von Waffen und aufwendig befestigte Burganlagen, die noch heute als beeindruckende Denkmäler in der Landschaft von ursprünglicher Größe und einem Machtanspruch zeugen.
Im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben im Industriegebiet der Stadt Bopfingen wurden in den Jahren 1989 bis 1991 archäologische Untersuchungen unter der Leitung des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg durchgeführt. Im Rahmen der Grabungen stieß man in vier Suchschnitten südlich der B 29 zwischen den Bopfinger Ortsteilen Flochberg und Trochtelfingen auf parallele Gräbchen, die erste Hinweise auf eine römische Straße gaben. In der Folge wurden zwei römische Straßentrassen, vier Gebäudefundamente und ein Brunnen ausgegraben. Die Lage der vier Gebäude in unmittelbarer Nähe zu einer römischen Straße ließ vermuten, dass es sich dabei um Teile einer Straßenstation handeln könnte.
Ziel dieser Arbeit ist es, anhand der zur Verfügung stehenden Grabungsdokumentation die römischen Befunde und Funde zu erschließen und zu deuten.
Im archäologischen Befund ließen sich vier Straßentrassen unterscheiden (A, 1, B, 2), die, wie die Untersuchungen gezeigt haben, zu zwei Straßen zusammengefasst werden können (Straße A/1 sowie Straße B/2), deren Richtung durch die Richtung von Gräben bestimmt werden kann.
Die Nutzung der Straße A/1 steht in einem Zusammenhang mit der Belegung des Militärlagers in Oberdorf. Für seine Belegung wird ein Zeitraum vom Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. bis in die Zeit zwischen der frühen 1. Hälfte und der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. angenommen. Damit fällt die Nutzung der Straße A/1 in die Zeit des Alb-Limes und in die Anfangsphase der römischen Okkupation Rätiens nördlich der Donau. Die Straße A/1 ist demnach die ältere der beiden Straßen. Die Straße B/2 wurde wahrscheinlich vom Härtsfeld und vom Nördlinger Ries aus in zwei Abschnitten zeitgleich geplant und zur Straßenstation hin gebaut. Darauf deuten einmal die unterschiedlichen Breiten der Straßenabschnitte „B“ und „2“ von 9 m und 6 m hin. Zum anderen muss das Gebäude 3 mit dem Raum 2 zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden oder sich zumindest im Bau befunden haben, denn der Straßenverlauf passt sich in diesem Bereich dem Grundriss des Gebäudes an. Sie ist als eine Fortsetzung der Straße Faimingen-Aalen in Richtung Nördlinger Ries anzusehen.
Von den vier freigelegten Gebäuden sind zwei Gebäude mit hypokaustierten Räumen versehen und lassen sich als Bad (Gebäude 1) und als Herberge (Gebäude 2) ansprechen.
Raum 2 des Gebäudes 3 und eine Viehweide südlich der antiken Straße ins Nördlinger Ries boten die Möglichkeit, Tiere, Transportmittel und Fracht über Nacht unterzubringen. Die Räume 1 und 2 des Gebäudes 3 wurden zeitversetzt gebaut, was vermutlich auf die Notwendigkeit einer Vergrößerung von Stell- und Lagerplätzen innerhalb des Gebäudes 3 und damit auf eine Erhöhung der Nutzungsrate im Verlaufe der Betriebszeit der Straßenstation hinweist. Das vierte Gebäude zeigt den für einen gallo-römischen Umgangstempel typischen Grundriss in Form von zwei konzentrisch verlaufenden rechteckigen Mauerzügen. Der kleine Tempel stand den kultischen Bedürfnissen der Nutzer der Straßenstation zur Verfügung.
Im Fundspektrum der Straßenstation sind Gefäßkeramik, Metall und Glas mit Abstand am häufigsten vertretenen, Münzen, Baukeramik sowie Funde aus Stein und Bein dagegen nur in kleinen Mengen.
Die Gefäßkeramik der Straßenstation weist einen sehr hohen Anteil an
tongrundig-glattwandiger Ware und einen deutlich geringen Anteil an Terra Sigillata auf. Ein Vergleich mit sechs zufällig ausgewählten Gutshöfen (villae rusticae) zeigt, dass fünf Gutshöfe einen TS-Anteil von über 19 % aufweisen, während bei der Straßenstation dieser Anteil nur 5 % beträgt. Um diese Auffälligkeit zu untersuchen, wurden Magerung, Gefäßform und Warenart der gesamten Gefäßkeramik auf Identitäten untersucht. Das Ergebnis lässt vermuten, dass Reibschalen, Kragenschüsseln und Schalen von der Form wie Drag. 32. der tongrundig-glattwandigen Ware mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % bei ihrer Niederlegung der engobierten Ware zugerechnet werden müssen. Die Veränderung, die eine Scherbe der engobieren Ware während ihrer Bodenlagerung erfahren hat, kann man als „keramische Taphonomie“ bezeichnen. Damit lässt sich für die Straßenstation die Verteilung der Warenarten und der Gefäßformen zum Zeitpunkt der Niederlegung der Gefäße rekonstruieren. In diesem Zusammenhang wird eine Methode aufgezeigt, welche die Zugehörigkeit von gleichartigen Materialgruppen (z. B. Keramik) aus verschiedenen Fundkomplexen (z. B. aus der Abfalldeponierung) quantitativ bewertet.
Fasst man die Gefäße von Terra Sigillata und Glanztonware zum Tisch- und Tafelgeschirr zusammen, dann ergibt sich, dass der Anteil des Tisch- und Tafelgeschirrs der Straßenstation bei etwa 30 % liegt und mit dem der Gutshöfe (villae rusticae) vergleichbar ist. Dieses Ergebnis kann man so interpretieren, dass die Betreiber der Straßenstation sich bei der Beschaffung und dem Erhalt des Tisch- und Tafelgeschirrs auf das Notwendigste an
TS-Gefäßen beschränkten und das weitere Geschirr in einer der Sigillata optisch sehr ähnlichen Keramik, nämlich in engobierter Ware, beschafften. ...
Am 19. Januar 1919 nahmen erstmals auch Frauen an den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung teil. Der am 10. November 1918, dem Tag nach der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann, gebildete Rat der Volksbeauftragten erließ als eine seiner ersten Amtshandlungen ein neues Wahlgesetz. Für alle Parlamente auf kommunaler, Länder- und Reichsebene wurde das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen ab 21 Jahren dekretiert. Damit durften alle erwachsenen Deutschen wählen, unabhängig vom Geschlecht, von Besitz und Steuerleistung. Die bis dahin überall geltende Beschränkung des Wahlrechts auf Männer war damit abgeschafft und auch das in Preußen geltende Dreiklassenwahlrecht, das bis dahin die Stimmengewichtung an die Steuerleistung gekoppelt hatte. ...
Masha Bruskina wurde im Jahr 1924 in Minsk als Jüdin geboren und genoss eine gute Bildung. Doch als sie gerade einmal 17 Jahren alt war, brach der Krieg über die Sowjetunion herein und es dauerte bloß sechs Tage, bis die deutschen Truppen die Stadt einnahmen. Bruskina war als überzeugte Kommunistin schon im jungen Alter Leiterin einer Pioniereinheit und doch gezwungen, im Minsker Ghetto zu leben. In dem Unwillen ihr Schicksal hinzunehmen, wechselte sie auf die sogenannte "arische Seite" und gab sich als Nichtjüdin aus: Sie färbte ihre Haare und nahm den Namen ihrer Mutter an. Bald darauf schloss sie sich dem im Untergrund operierenden Minsker Widerstand an und arbeite als Krankenschwester, um sowjetische Soldaten in einem Krankenhaus zu versorgen und ihnen bei der Flucht zu helfen. Sie schmuggelte zivile Kleidung und Medikamente, zudem eine Kamera, mit der sie gefälschte Ausweise herstellte. Waren die Soldaten wieder auf den Beinen, führten die anderen Widerständler sie durch die Wälder zur Partisanenbewegung. ...
Since the turn of the millennium, historical research has become increasingly interested in knowledge-based societies and their cultures, not least medieval ones. Whereas legal historical medieval studies have joined the interdisciplinary discussion about the notion of order as well as that of law, the notion of knowledge, and especially that of legal knowledge, has not been in the focus of interest. This observation serves as the starting point for Stephan Dusil’s habilitation thesis, which he submitted in 2016 at the Faculty of Law of the University of Zurich and which is now available as a monograph. ...
Über die Geschichte des kanonischen Rechts im Mittelalter ist reichlich geforscht worden. Wenn nun ein Sammelband zum Gebrauch dieses Rechtes in der kirchlichen Verwaltungspraxis des Früh- und Hochmittelalters vorgelegt wird, weckt das die Aufmerksamkeit der mediävistischen Rechtshistoriker, die sich – vor allem unter dem von Hermann Nehlsen am Beispiel der frühmittelalterlichen Leges Barbarorum geprägten Aspekt der »Effektivität« – mit der normativen Praxis in vormodernen Gesellschaften beschäftigen. Oftmals bewegen sich die Forschungen entweder auf der rein normativen Seite mit einem breiten Horizont oder auf der praktischen anhand von mehr oder minder begrenzten Untersuchungsräumen. ...