940 Geschichte Europas
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What happened to the tremendous legacy of juridical knowledge left behind in Italy in the 6th century? Into what labyrinth did it plunge only to re-emerge after the silent age of the early Middle Ages into the light of day, and effectively come to shape the renewal of the jurisprudence at the beginning of the 12th century? One-and-a-half centuries after the fanciful writings of Hermann Fitting, legal historians are still looking for the answers to these questions. Considering the new information we have (especially coming from the paleographical research), this paper re-examines the existence as well as the activities of the school of Rome both during the Justinian Age and in the two centuries thereafter. The aim of this essay is to verify whether Rome, during the very early Middle Ages, continued to represent a centre of juridical culture. According to the hypothesis developed in this contribution, Rome – at that time – not only played a very important role with regard to the material conservation of the Justinian’s libri legales, but also in the initial establishment of the new (i. e., Justinian) imperial law in the West and creation of its image as a significant juridical centre. The absence of such a centre as well as its wide-spread image would truly make the Bolognese renovatio appear "miraculous" and very difficult to explain.
After Justinian, the 7th and 8th centuries can truly be characterised as "silent" in the history of Roman law in the West. However, by studying the medieval manuscript tradition, in particular, that of the Institutiones and the Novellae, we can gather together a series of elements helping us to clarify the situation. Also quite useful is an examination of the manuscript tradition of the Collatio legum Mosaicarum et Romanarum. Through the spread and use of these Late Antique works, we can see how – in conjunction with the actions of the papacy – Rome, toward the end of the 8th century, returned to being a centre of world politics and – given that law follows politics – of the legal culture.
"Wer war Fritz Bauer?" Wenn man als jemand, der das justitielle Wirken dieses großen kritischen Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte und die heftigen politischen Auseinandersetzungen, die sich damals an seine Person und Aktivitäten knüpften, noch miterlebt hat, diese Frage an junge Berufskollegen stellt, wird man überrascht erfahren, wie wenige darauf noch eine Antwort wissen. Die Erinnerung an ihn, der so viel zur Rettung oder besser Wiedergewinnung des Ansehens der deutschen Rechtspflege nach deren Untergang in der Katastrophe der Nazidiktatur beigetragen hat, ist verblasst, ja, er ist nahezu in Vergessenheit geraten. ...
Der neue "Spezialwagen" hatte sich bewährt. Früher als erwartetwar Emanuel Schäfer in der Lage, seinen Berliner Vorgesetzten den reibungslosen Vollzug seines Auftrags zu melden. "Serbien judenfrei!", lautete im Juni 1942 Schäfers Notiz an das Reichssicherheitshauptamt. Dass die "Endlösung der Judenfrage" im Kernland des ehemaligen jugoslawischen Königreiches derart zügig vonstatten gehen konnte, war dem Einsatz einer fahrbaren Gaskammer zu verdanken, in der mehr als 5000 Menschen den Tod fanden. Die Organisation dieser "Spezialwageneinsätze" oblag dem seinerzeitigen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien – dem promovierten Juristen Emanuel Schäfer. ...
Frühjahr 1934. Vorübergehend sieht es so aus, als kehrten im deutschen Reich wieder Ruhe und Ordnung ein: Hilfspolizei und "wilde" Konzentrationslager werden aufgelöst, mit der Wirtschaft geht es bergauf und ein Nichtangriffspakt mit Polen verheißt außenpolitische Stabilität. Das neue Regime hat sich konsolidiert; nun wird die revolutionäre "Bewegung" in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt – so sieht es jedenfalls der "Reichsjuristenführer" Dr. Hans Frank. Am 20. März tönt seine Stimme landesweit durch die Volksempfänger: "Der Staat Adolf Hitlers … ist ein Rechtsstaat." Die Macht des Nationalsozialismus verwirkliche sich "ausschließlich in den Formen des Rechts"; sie strebe nach "Rechtssicherheit", "Rechtsschnelligkeit" und "Rechtsklarheit". Kurze Zeit später scheinen Frank Bedenken zu kommen: Im Sommer protestiert er gegen die verfahrenslose Erschießung Ernst Röhms und seiner Gefolgsleute. Die Hinrichtung von Parteigenossen der ersten Stunde passt nicht zum Bild eines völkischen Rechtsstaates. Roland Freisler sieht das anders. Selbstverständlich sei der nationalsozialistische Staat ein Rechtsstaat; man müsse diesen Begriff nur richtig deuten: nicht im Sinne eines Staates der "Shylockgerechtigkeit", in dem "das Formale… zur Zwangsjacke des Lebens" wird, sondern eines Staates des "richtigen", weil aus dem gesunden Volksempfinden geschöpften Rechts: "Ihm ist … Recht alles, was dem Volke dient und frommt" – auch Terror, Verfolgung und Mord. ...
Freund und Favorit: Begriffliche Reflexionen zu zwei Bindungstypen an spätmittelalterlichen Höfen
(2015)
Am Anfang der folgenden Überlegungen steht eine Irritation: Sie resultiert aus der Bourdieu’schen Theorie von der Existenz unterschiedlicher Kapitalformen – des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals –, die im sozialen Miteinander mehr oder weniger konvertierbar sein sollten und vom Individuum zur sozialen Positionierung eingesetzt werden können. Zur Erklärung der sozialen Dynamik spätmittelalterlicher Höfe ist dieses Modell gleichermaßen einleuchtend und hilfreich. Es weist aber mindestens eine Bruchstelle auf: So gut es viele (wenn auch nicht alle) Prozesse und Strategien des Handelns im höfischen Kontext erklärt, ist die Dynamik erst einmal angelaufen, so lässt es doch die Frage nach dem Eintritt in das Spiel offen. Woher kommt das Kapital, das Bewegung über die ständige Konvertierung hinaus ermöglicht? Oder anders gefragt: Wie gelingt Neuankömmlingen der Eintritt? ...
Die von Gustav Radbruch (Einführung in die Rechtswissenschaft, Stuttgart 1964, 166) als Ergebnis ihres Ergebnisses karikierte Auslegung und verwandte Operationen des dogmatischen wishful thinking methodisch aufzufassen ist eine ebenso eitle wie alte Usance der neuzeitlichen Jurisprudenz. So bietet nun der durch viele Vorarbeiten als Kenner der Materie ausgewiesene Schröder die erste Gesamtdarstellung der Rechtsmethoden in Kontinentaleuropa »vorwiegend am Beispiel« Deutschlands an (2). Der Titel extrapoliert das pandektistische Credo, das Recht sei eine Wissenschaft, auf die gesamte neuere Rechtsgeschichte. Und auch der Untertitel trügt, denn Schröder behandelt nicht die dogmatische und justizielle Praxis von Methodenlehre, sondern nur die empfohlenen Methoden der Rechtsgewinnung. Deren Geschichte, das methodologische Pendant zu der um die Normdurchsetzung unbekümmerten Dogmengeschichte, hängt aber nicht völlig in der Luft, sondern orientiert sich am jeweiligen Rechtsbegriff, der die drei Epochen des göttlichen Naturrechts bis 1650, des aufklärerischen Dualismus und des Positivismus seit 1800 bestimmt. ...
Angeregt durch das Wirken Enea Silvio Piccolominis auf dem Basler Konzil und am Wiener Hof Friedrichs III. bildeten sich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts frühe Zentren des Humanismus in Deutschland, vor allem in Heidelberg, Augsburg und Eichstätt. Als einer der wichtigsten Protagonisten dieses süddeutschen Frühhumanismus gilt der fränkische Domherr und Jurist Albrecht von Eyb (1420–1475). ...
Die juristische Europakarte bestand bis vor kurzem aus dem common law, dem romanistischen civil law und dem sozialistischen Recht. Angesichts dessen Niedergangs und des Zusammenwachsens Westeuropas vereint man die beiden ersteren unter dem altsowjetologischen Schild der western legal tradition, wodurch das Ostrecht aus der europäischen Rechtsgeschichte ausgegrenzt wird. Coings Weitsicht, Osteuropa einschließlich Russlands mindestens teilweise in die Disziplin einzubeziehen, findet praktisch keine Nachahmer. Immer noch versteht man, in Savignys Fußstapfen tretend, unter der "europäischen" mehr oder minder stillschweigend die westeuropäische Rechtsgeschichte. Die "Reformstaaten Mittel- und Osteuropas" tauchen in manchem Traktat der Rechtsvergleichung wie deus ex machina auf. Während man die Zäsur zwischen civil law und common law vernachlässigt, wird die europäische Natur Osteuropas, besonders Russlands und der Balkanländer, angezweifelt. ...
Als allererste synthetische Darstellung der vollständigen Rechts- und Verfassungsgeschichte Osteuropas stellt Küppers Buch eine beachtenswerte Leistung dar, deren Stärke eine getreue Schilderung rechtshistorischer Fakten bildet. Hin und wieder gelingen Küpper aber auch tiefschürfende, obgleich nicht immer ganz neue, analytische Einsichten, etwa dass Ostmitteleuropas bis heute nachwirkende Rückständigkeit auf den sogenannten zweiten Feudalismus zurückgehe, in dessen Folge Böhmen, Ungarn und Polen im 16. – 18. Jahrhundert in verschiedenem Maße ihre Unabhängigkeit eingebüßt haben (24 f.). Die daraus entstandene "Staats- und Rechtsferne der Bevölkerung" gelte erst recht für das ein halbes Jahrtausend lang von den Osmanen beherrschte Südosteuropa (27), dem Küpper außerdem in der nachfolgenden Nationalstaatenperiode des 19. Jahrhunderts das starke Auseinanderklaffen des Modernisierten in den Städten und des Alten auf dem Lande treffend attestiert (368, 397). ...
The question of Russia’s European identity has traditionally been controversial. Usually, the country is either defined as belonging to Eastern Europe in a narrower sense or, contrarily, totally excluded from the concept of Europe. From the times of Czar Peter the Great (1689–1725), Russia acquired the unquestioned status of a European power; however, despite the "enlightened" reforms of Empress Catherine the Great (1762–1796), its society remained feudal, its economy backward and its government autocratic. Right up until its collapse, the Russian Empire was decidedly less urbanized and less advanced in agriculture in comparison not only with the West but also with East-Central Europe. ...
Das "Office for Strategic Studies" (OSS) wurde erst 1942, ein Jahr nach Kriegseintritt der USA geschaffen, es war ein Vorläufer des CIA. Seine Aufgaben bestanden nicht allein in der Beschaffung von Informationen über den Zustand der feindlichen Streitkräfte in Europa und Asien, sondern unter anderem auch in der Entwicklung von Möglichkeiten und Vorstellungen für die – nach erfolgreicher Beendigung der Kämpfe – einsetzende Aufbauarbeit in den zu besetzenden Ländern. Dieser Aufgabe diente auch die Beauftragung Carl Zuckmayers mit einem informativen Bericht über die politische und moralische Zuverlässigkeit, oder wenigstens "Brauchbarkeit" von Angehörigen der künstlerischen Elite, soweit sie im Deutschen Reich geblieben war; brauchbar nämlich für Beteiligung am kulturellen Leben in einem neuen, demokratischen Deutschland. An dieser Aufgabe arbeiteten in der Zentrale des OSS unter anderen HerbertMarcuse und Franz Neumann, die beide dem nach den USA ausgewanderten Frankfurter Institut für Sozialforschung angehört hatten. Diese linken Wissenschaftler legten in ihren Arbeiten für das OSS mehr Wert auf die Entmachtung der in Nazideutschland einflussreichen und besitzenden Eliten und auf eine von den Alliierten zu initiierende "re-education". Im Unterschied dazu dienen die Berichte Zuckmayers lediglich der differenzierten Beurteilung von Autoren, Regisseuren und vor allem Schauspielern, die in Deutschland geblieben waren und sich –mehr oder weniger – dem Regime angepasst hatten. ...
Der interdisziplinäre Doktoranden-Workshop "Neue Tendenzen der Italienforschung zu Mittelalter und Renaissance" fand erstmalig vom 13. bis 15. November 2014 am Kunsthistorischen Institut in Florenz, Max-Planck-Institut, statt. Initiatoren und Organisatoren waren seitens der Geschichte INGRID BAUMGÄRTNER (Kassel) und KLAUS HERBERS (Erlangen-Nürnberg) sowie seitens der Kunstgeschichte ALESSANDRO NOVA (Florenz/Frankfurt am Main) und GERHARD WOLF (Florenz/Berlin). Ziel des gut besuchten Workshops war es, aktuelle Ansätze der Italienforschung gemeinsam zu kommentieren und kritisch zu würdigen. Nachwuchswissenschaftler/innen aus verschiedenen Disziplinen, insbesondere Geschichte, Kunstgeschichte und Philosophie, stellten ihre Projekte zur Diskussion. ...
GIUSEPPE CUSA (Frankfurt am Main) referierte über die Laiengeschichtsschreibung in der Mark Verona-Treviso am Übergang von der Kommune zur Signorie. Er fragte nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten in den verschiedenen Städten sowie danach, welchen Berufen die geschichtsschreibenden Laien nachgingen und aus welcher Motivation heraus sie Zeitgeschichte dokumentierten. ...
Zum 60. Jahrestag des Kriegsendes von 1945 haben sich die ehemaligen Kriegsgegner europaweit im Großen und Ganzen einträchtig ihrer Opfer erinnert. Ein solch harmonisches Bild ist nicht selbstverständlich und auch nicht allerorts gegeben. Die neuerlichen Aufregungen rund um das geplante Zentrum gegen Vertreibung bestätigen, dass im erinnerungspolitischen Bereich zwischen der Bundesrepublik und ihren westeuropäischen Nachbarn noch immer mehr Gemeinsamkeiten bestehen als mit den Staaten Mittel- und Ostmitteleuropas. Denn über die Frage der Massenverbrechen der Nationalsozialisten hinaus ist noch der Streitherd von "Flucht und Vertreibung" zu klären. Die Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Historikerkommission hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die strittigen Punkte im deutsch-tschechischen bzw. deutsch-slowakischen Verhältnis der letzten anderthalb Jahrhunderte zu erforschen – ihr verdanken wir den vorliegenden Sammelband. Die Herausgeber folgen dabei dem Programm einer "Europäisierung des historischen Gedächtnisses", also der Erarbeitung einer Erinnerungslandschaft im europäischen Kontext. Durch weitere Aufklärung über die konkreten Entwicklungen und Schwierigkeiten innerhalb der Erinnerungsgeschichte der letzten 50 Jahre soll der Band dafür Grundlagen schaffen und "vorläufige Ergebnisse zu ausgewählten Forschungsthemen" bieten (S. 16f.). ...
Sommer 1789: Frankreich revoltiert, Preußen evaluiert. Staatsminister Johann Christoph von Wöllner, Chef des geistlichen Departements, entsendet einen bewährten Berliner Schulmann ins deutsche Reich, mit dem Auftrag, die außerpreußischen Lehranstalten zu begutachten, "teils überhaupt die Verfassung der fremden Universitäten kennen zu lernen, teils von dem Vortrag solcher Professoren, auf die einmal bei irgend einer preußischen Universität reflektiert werden könnte, zuverlässig Nachricht und Kenntnis einzuziehen". Es ist Friedrich Gedike, der durch ministeriale Order zum Headhunter für das Königreich ernannt wird. Seine Beobachtungen legt er in einem Bericht an den König nieder, der, 1905 ediert, 61 Blätter umfasst. ...
Vom 12.-14. September 2013 fand die 10. Arbeitstagung der AG Frühe Neuzeit in München statt. ARNDT BRENDECKE (München) hieß alle Teilnehmer der Tagung in München willkommen. Die Frühneuzeitforschung behandele seit langer Zeit mit bemerkenswert innovativen Ansätzen Latenzen. Diese werden traditioneller Weise mit einem "Plot der Moderne" in Verbindung gebracht, der unterstellt, dass der Wandel zur Moderne im Modus einer Inkubation vorbereitet, ja "ausgebrütet" werde, wie z.B. beim Geist des Kapitalismus, der Sozialdisziplinierung oder der Konfessionalisierung. Praxeologische Ansätze würden auch auf das Latente verweisen, nämlich auf Praktiken, die dem Diskurs und dem zeitgenössischen Nachdenken weitgehend entzogen waren. Damit bestehe die Chance, an innovative, vielschichtige und stark reflexive Traditionen der Frühneuzeitforschung anzuknüpfen, zugleich aber Distanz zu hegelianischen Unterstellungen über das unsichtbare Wesentliche der Geschichte zu gewinnen. ...
Die Frage nach Konflikten zwischen den Rechtskulturen der USA und Deutschlands wirft ein kürzlich erschienener zweisprachiger Sammelband auf. Wer aber so fragt, der fragt nach mehr als Differenz. Er sucht nach Differenz in Interaktion, in der unterschiedliche Geltungsansprüche gleichzeitig erhoben werden. Sonst ginge es um das weniger abenteuerliche Vergleichen eines Nebeneinander. Leider bleibt die Publikation der Bayerischen Amerika-Akademie aber hierbei stehen und streift die emphatische Frage ihres deutschen Titels nur in Einzelbeobachtungen. Der Einfluss des amerikanischen Rechts in vielen internationalen Verträgen – Ausdruck der politischen Hegemonialstellung der USA – und die Dominanz amerikanischer Juristen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – Ausdruck der wirtschaftlichen Bedeutung der USA – hätten jedoch Anlass gegeben, immunologische Reaktionen an lebenden Rechtskörpern zu studieren. So aber bleibt es bei der In-vitro-Insemination des deutschen Lesers mit Hinweisen darauf, dass und warum die anderen es anders machen (etwa in Beiträgen zur Kriminalprävention von Streng und Kelling oder zum Jugendstrafrecht von Silverman). In letzterem, in kulturhistorischen Erklärungsversuchen des Warum, findet der Band freilich seinen gedanklichen Schwerpunkt und einige interessante Einsichten. Lamento also nach hinten und Lob nach vorne. ...
Das hier zu besprechende Buch könnte durchaus im Regal der Ratgeberliteratur stehen, wo es von einem klugen Buchhändler unter Titeln wie "Easy self-business" oder "Einmaleins des modernen Karrieremanagement" eingeordnet wurde. Dabei handelt der Band gar nicht von den Schremps, McKinseys oder Kerrys unserer Tage. Seine Helden gehörten stattdessen allesamt dem vornehmsten Gremium der heiligen römisch-katholischen Kirche an, waren erfolgreich bei ihrer "Jagd nach dem roten Hut", sind einmal im Zeitraum zwischen 1500 und 1800 von Päpsten zu Kardinälen kreiert worden. Durch die Art und Weise jedoch, wie in diesem Sammelband ein gutes Dutzend purpurrote Kurienkarrieren aus dem Zeitalter des Barock nachgezeichnet werden, treten soziale Muster und Gesetzmäßigkeiten, persönliche ‚hard‘ und ‚soft skills‘ zutage, von denen man einige für verblüffend aktuell halten mag – Faktoren und Fähigkeiten, die auch heute noch nach oben befördern, und dies längst nicht nur auf Kirchentreppen. Ein solcher Befund könnte im allzu seriösen Geschichtswissenschaftler den Verdacht schüren, hier handle es sich um triviale Rückprojektionen einer viel späteren Zeit in doch so ganz andere geschichtliche Epochen hinein. Aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Denn die Wahrnehmung historischer Alterität wird in der Einführung des Herausgebers als geradezu konstitutiv für das angewandte historiographische Konzept erklärt: Ihr hohes Credo der Unterhaltsamkeit ("Wir wollen den Leser über das Leben in der Vergangenheit informieren und ihm dabei die Beschäftigung mit dieser Vergangenheit so leicht, so angenehm, so unterhaltsam wie möglich machen", S. 7) können die Autoren erklärtermaßen nämlich nur dann erfüllen, wenn sie das "Spannungsverhältnis zwischen Vergangenheit und Gegenwart" (S. 8) wirklich herausarbeiten, also die historisch fernen Wertesysteme, Etiketten und Rahmenbedingungen aus ihrer Zeit heraus zu verstehen suchen und in ihrer ganzen Gegenwartsdifferenz auch deutlich machen. Dass am Ende dem heutigen Leser dann doch so vieles bekannt und karrieretechnisch immer noch brauchbar erscheint, spricht nicht allein – aber auch – für katholisch-konfessionskulturelle Genialität im Umgang mit anthropologischen Konstanten. Jedenfalls mag das durchweg herzerfrischend geschriebene Buch aufgrund einer solchen Aktualität seinen Weg nicht nur auf die Schreibtische der gelangweilten Zunft, sondern auch auf die Nachttische der schlaflosen Aufsteiger von heute finden! ...
Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...