940 Geschichte Europas
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Lange hat die Forschung die zehn Kreise des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation vernachlässigt. Ließen diese sich doch kaum in das Modell der europäischen (National-)Staatsbildung einordnen. Die Reichskreise bildeten eine separate, spezifische verfassungsrechtliche Ebene zwischen der im Reich nur schwach ausgeprägten "Zentralgewalt", repräsentiert durch Kaiser und Reichstag, und den einzelnen Reichsständen. Unter letzteren billigte die ältere Forschung nur den größeren Territorien staatliche Qualitäten zu. Das Reich wurde dagegen als ein zu moderner Staatsbildung unfähiges "Monstrum" abgetan, das insbesondere in der Gesetzgebung sowie in der Außen-, Wirtschafts-, Ordnungs- und Sicherheitspolitik versagt habe. Erst die jüngere Forschung hat gezeigt, dass das Alte Reich als Ganzes und die Reichsmitglieder durchaus staatliche Funktionen ausübten, und zwar auch im Bereich der frühneuzeitlichen Ordnungs- bzw. Policeygesetzgebung. Die Normenproduktion der Reichskreise und kleineren Reichsstände ist allerdings noch kaum erschlossen, und moderne Editionen gerade umfangreicherer, exemplarischer Policeyordnungen fehlen völlig. Die hier vorzustellenden, von Wolfgang Wüst herausgegebenen drei Bände zur "guten Policey im Reichskreis" bilden folglich nicht nur eine wertvolle Ergänzung zu dem im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte entstandenen Repertorium der frühneuzeitlichen Policeyordnungen und den in diesem Kontext entstandenen Fallstudien, sondern sie verbinden mit den Themen "Reichskreise" und "Policeygesetzgebung" zwei wichtige Felder der Frühneuzeitforschung und eröffnen damit eine neue Perspektive auf die Gesetzgebungsgeschichte und die Entwicklung frühmoderner Staatlichkeit. ...
Hans-Ulrich Wehlers Gesellschaftsgeschichte ist eine Art historiographisches Markenzeichen. Herrschaft, Wirtschaft und Kultur bilden als prinzipiell gleichberechtigte "Achsen" die Betrachtungsebenen bereits im ersten Band der Gesellschaftsgeschichte von 1987.1 Schon damals gestand er im methodischen Programm zu, dass es auch den Primat einer "Achse" geben könne – im vierten Band2 ist nun von der Balance der Achsen tatsächlich immer weniger zu spüren: Mehr und mehr räumt der Autor der Politik den Primat ein, die Bedeutung der Achse "Herrschaft" wächst kontinuierlich. Dies kann man Wehler als Abweichung von seinem methodischen Gesamtprogramm vorhalten oder anerkennen, dass er zu Recht für die analytische Erfassung insbesondere der Endphase Weimars und der Zeit des Nationalsozialismus nicht dogmatisch an seinem ursprünglichen Konzept festgehalten hat. ...
Frühjahr 1934. Vorübergehend sieht es so aus, als kehrten im deutschen Reich wieder Ruhe und Ordnung ein: Hilfspolizei und "wilde" Konzentrationslager werden aufgelöst, mit der Wirtschaft geht es bergauf und ein Nichtangriffspakt mit Polen verheißt außenpolitische Stabilität. Das neue Regime hat sich konsolidiert; nun wird die revolutionäre "Bewegung" in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt – so sieht es jedenfalls der "Reichsjuristenführer" Dr. Hans Frank. Am 20. März tönt seine Stimme landesweit durch die Volksempfänger: "Der Staat Adolf Hitlers … ist ein Rechtsstaat." Die Macht des Nationalsozialismus verwirkliche sich "ausschließlich in den Formen des Rechts"; sie strebe nach "Rechtssicherheit", "Rechtsschnelligkeit" und "Rechtsklarheit". Kurze Zeit später scheinen Frank Bedenken zu kommen: Im Sommer protestiert er gegen die verfahrenslose Erschießung Ernst Röhms und seiner Gefolgsleute. Die Hinrichtung von Parteigenossen der ersten Stunde passt nicht zum Bild eines völkischen Rechtsstaates. Roland Freisler sieht das anders. Selbstverständlich sei der nationalsozialistische Staat ein Rechtsstaat; man müsse diesen Begriff nur richtig deuten: nicht im Sinne eines Staates der "Shylockgerechtigkeit", in dem "das Formale… zur Zwangsjacke des Lebens" wird, sondern eines Staates des "richtigen", weil aus dem gesunden Volksempfinden geschöpften Rechts: "Ihm ist … Recht alles, was dem Volke dient und frommt" – auch Terror, Verfolgung und Mord. ...
Gli storici del diritto dell’età medievale – quei pochi, almeno, o pochissimi che ancora si interessano ai secoli che segnarono il passaggio dalla tarda antichità al primo medioevo – non possono che salutare con grande piacere il volume del L. riconoscendovi immediatamente un nuovo e prezioso strumento di lavoro. L’importanza della Gallia tardoantica e poi di quella merovingia nella storia della tradizione giuridica romanistica era certo già nota da tempo. Merito del L. non è però solo quello di riproporre all’interesse della storiografia un tema – quello della storia delle fonti normative e giurisprudenziali di quell’epoca così particolare – che negli ultimi decenni, nonostante alcune lodevoli eccezioni, sembrava avviato a un progressivo abbandono. Nella sua rassegna d’insieme, egli non si limita infatti a riferire lo stato delle ricerche aggiornando e integrando l’opera tuttora fondamentale del Conrat.1 Si sforza invece di intervenire costantemente, prendendo posizione in pratica su ogni questione e proponendo, di volta in volta, integrazioni, precisazioni e, soprattutto, originali considerazioni, frutto di lunghi studi personali. Un libro coraggioso e sovente originale, dunque, che – è facile prevedere – nelle librerie degli studiosi del diritto nell’età altomedievale troverà posto, appunto, accanto alla Geschichte del Conrat. ...
Sommer 1789: Frankreich revoltiert, Preußen evaluiert. Staatsminister Johann Christoph von Wöllner, Chef des geistlichen Departements, entsendet einen bewährten Berliner Schulmann ins deutsche Reich, mit dem Auftrag, die außerpreußischen Lehranstalten zu begutachten, "teils überhaupt die Verfassung der fremden Universitäten kennen zu lernen, teils von dem Vortrag solcher Professoren, auf die einmal bei irgend einer preußischen Universität reflektiert werden könnte, zuverlässig Nachricht und Kenntnis einzuziehen". Es ist Friedrich Gedike, der durch ministeriale Order zum Headhunter für das Königreich ernannt wird. Seine Beobachtungen legt er in einem Bericht an den König nieder, der, 1905 ediert, 61 Blätter umfasst. ...
Das hier zu besprechende Buch könnte durchaus im Regal der Ratgeberliteratur stehen, wo es von einem klugen Buchhändler unter Titeln wie "Easy self-business" oder "Einmaleins des modernen Karrieremanagement" eingeordnet wurde. Dabei handelt der Band gar nicht von den Schremps, McKinseys oder Kerrys unserer Tage. Seine Helden gehörten stattdessen allesamt dem vornehmsten Gremium der heiligen römisch-katholischen Kirche an, waren erfolgreich bei ihrer "Jagd nach dem roten Hut", sind einmal im Zeitraum zwischen 1500 und 1800 von Päpsten zu Kardinälen kreiert worden. Durch die Art und Weise jedoch, wie in diesem Sammelband ein gutes Dutzend purpurrote Kurienkarrieren aus dem Zeitalter des Barock nachgezeichnet werden, treten soziale Muster und Gesetzmäßigkeiten, persönliche ‚hard‘ und ‚soft skills‘ zutage, von denen man einige für verblüffend aktuell halten mag – Faktoren und Fähigkeiten, die auch heute noch nach oben befördern, und dies längst nicht nur auf Kirchentreppen. Ein solcher Befund könnte im allzu seriösen Geschichtswissenschaftler den Verdacht schüren, hier handle es sich um triviale Rückprojektionen einer viel späteren Zeit in doch so ganz andere geschichtliche Epochen hinein. Aber gerade das Gegenteil ist der Fall. Denn die Wahrnehmung historischer Alterität wird in der Einführung des Herausgebers als geradezu konstitutiv für das angewandte historiographische Konzept erklärt: Ihr hohes Credo der Unterhaltsamkeit ("Wir wollen den Leser über das Leben in der Vergangenheit informieren und ihm dabei die Beschäftigung mit dieser Vergangenheit so leicht, so angenehm, so unterhaltsam wie möglich machen", S. 7) können die Autoren erklärtermaßen nämlich nur dann erfüllen, wenn sie das "Spannungsverhältnis zwischen Vergangenheit und Gegenwart" (S. 8) wirklich herausarbeiten, also die historisch fernen Wertesysteme, Etiketten und Rahmenbedingungen aus ihrer Zeit heraus zu verstehen suchen und in ihrer ganzen Gegenwartsdifferenz auch deutlich machen. Dass am Ende dem heutigen Leser dann doch so vieles bekannt und karrieretechnisch immer noch brauchbar erscheint, spricht nicht allein – aber auch – für katholisch-konfessionskulturelle Genialität im Umgang mit anthropologischen Konstanten. Jedenfalls mag das durchweg herzerfrischend geschriebene Buch aufgrund einer solchen Aktualität seinen Weg nicht nur auf die Schreibtische der gelangweilten Zunft, sondern auch auf die Nachttische der schlaflosen Aufsteiger von heute finden! ...
Die Frage nach Konflikten zwischen den Rechtskulturen der USA und Deutschlands wirft ein kürzlich erschienener zweisprachiger Sammelband auf. Wer aber so fragt, der fragt nach mehr als Differenz. Er sucht nach Differenz in Interaktion, in der unterschiedliche Geltungsansprüche gleichzeitig erhoben werden. Sonst ginge es um das weniger abenteuerliche Vergleichen eines Nebeneinander. Leider bleibt die Publikation der Bayerischen Amerika-Akademie aber hierbei stehen und streift die emphatische Frage ihres deutschen Titels nur in Einzelbeobachtungen. Der Einfluss des amerikanischen Rechts in vielen internationalen Verträgen – Ausdruck der politischen Hegemonialstellung der USA – und die Dominanz amerikanischer Juristen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – Ausdruck der wirtschaftlichen Bedeutung der USA – hätten jedoch Anlass gegeben, immunologische Reaktionen an lebenden Rechtskörpern zu studieren. So aber bleibt es bei der In-vitro-Insemination des deutschen Lesers mit Hinweisen darauf, dass und warum die anderen es anders machen (etwa in Beiträgen zur Kriminalprävention von Streng und Kelling oder zum Jugendstrafrecht von Silverman). In letzterem, in kulturhistorischen Erklärungsversuchen des Warum, findet der Band freilich seinen gedanklichen Schwerpunkt und einige interessante Einsichten. Lamento also nach hinten und Lob nach vorne. ...
Wer heute ins Baltikum reist, gelangt in eine europäische Kulturregion, die jugendlich wirkt und ihrer Traditionen sich wieder besinnt, anders als Mitteleuropa, das die seinigen nicht mehr sehr hoch zu schätzen bereit ist. Die Menschen dieser Länder ziehen Kraft aus dem Bewusstsein ihrer so lange unterdrückten Eigenart.
Die Welt wird kleiner. Moderner Verkehr und moderne Kommunikation lassen die Kontinente enger zusammenrücken. Die Staaten verlieren mehr und mehr Funktionen an supranationale Organisationen und Konzerne; vielerorts ist gar die Rede vom nahen Ende der Nationalstaaten und ihrer Epoche. In einem großen Teil Europas jedenfalls hat die Einführung des Euro vor einem guten Jahr diesen Souveränitätsverlust, der für Währungen, Zölle und vieles andere längst zuvor vollzogen worden war, auch sinnlich erfahrbar gemacht.
Der Aufsatz "Zwischen Sachlichkeit, Idylle und Propaganda. Der Kulturfilm im Dritten Reich" von Peter Zimmermann beschäftigt sich mit der Nazi-Propaganda in den Filmen des Dritten Reiches. Dabei analysiert er typische Kulturfilme dieser Zeit und stellt die These auf, dass der Kulturfilm des Dritten Reichs vielfältiger, widersprüchlicher und in weiten Teilen weniger propagandistisch gewesen zu sein scheint, als es das kritische Stereotyp wahrhaben möchte.
Gertrud Bleichröder, 23 Jahre alte, noch unverheiratete Tochter einer großbürgerlichen, jüdischen Bankiersfamilie, führte während einiger Monate des Jahres 1888 Tagebuch. Dabei handelte es sich nicht um Anfänge schriftstellerischer Ambitionen oder den Versuch, den Alltag, das gesellschaftliche und politische Leben schreibend zu durchdringen. Es war auch keine sentimentalische Selbstbespiegelung, obwohl sie dieses Tagebuch auf Anraten eines Freundes begann, um in einer späteren Zukunft sich vergewissern zu können, "wie man früher zu Eltern gestanden hat und Duldung und Teilnahme für neue Ideen verlangt, was man später aller Wahrscheinlichkeit nach wieder andern verweigern wird" (74). Meist sind es kurze Notizen, oft in unvollständigen Sätzen, mit denen die Autorin knapp ihre Beschäftigung und die Begegnungen des jeweiligen Tages festhält, Stichworte zu ihrem Alltag. Nur gelegentlich sind ausführlichere Beschreibungen oder Reflexionen enthalten. Diese gehen jedoch nicht über das rein Persönliche hinaus. Gertrud Bleichröder schreibt nichts über Geld, Vermögen, das Bankhaus des Vaters. Politische Themen, auch der Tod Kaiser Wilhelms und die kurze Regierung Friedrichs III., werden erwähnt, doch auch dies geschieht mehr nebenbei. All dies ist nicht der Gegenstand dieses Tagebuchs, sondern fließt als Hintergrund ihres Lebens mit ein. Das Tagebuch Gertrud Bleichröders gibt Einblick in den Alltag einer jungen Frau des Großbürgertums, in ihr Selbstverständnis und ihre Zukunftshoffnungen. Das Rollenbild wird sichtbar, das von ihr erwartet, hübsch und charmant, eine gute Gesellschafterin und anregende Plauderin, belesen, gebildet, doch nicht allzu kritisch zu sein. Deutlich wird auch der Umgang der jungen Frau mit diesem Rollenbild, das sie trotz mancher kritischen Äußerung nicht grundsätzlich infrage stellt, sondern vielmehr mit sich hadert, wenn sie ihm nur ungenügend entspricht (zum Beispiel 35). ...
Um es gleich zu Beginn zu sagen: Thomas Rothers "Die Krupps. Durch fünf Generationen Stahl" ist ein Ärgernis. Das Buch ist, grob zusammengefasst, schlampig recherchiert, schlecht strukturiert und miserabel geschrieben. Dabei sind Absicht und Ansatz zunächst viel versprechend. Mit einer journalistischen Herangehensweise will der langjährige Redakteur der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" keine wissenschaftliche Forschungsarbeit präsentieren, sondern einem breiten Publikum die Geschichte der Stahlfirma Krupp als die einer Familie erzählen. Die Familie gibt es nicht mehr, zumindest nicht mit dem berühmten Namen, auch eine Verbindung der Nachkommen zum Unternehmen besteht nicht mehr. Und so beginnt das Buch mit einem Rundgang über den Essener Friedhof. Anhand der Monumente werden die Personen aus fünf Generationen vorgestellt und zugleich in groben Umrissen der Gang der Krupp-Geschichte skizziert. ...
Es gibt sogenannte "Fakten" oder "Tatsachen" der Geschichte, die sich nach intensiver Überprüfung als Fiktionen erweisen. Es gibt Vorstellungen, die jahrhundertelang als gesichertes Wissen galten und bis heute in Enzyklopädien und einschlägigen Handbüchern zu finden sind. Ihre Faktizität gilt als gesichert; man sieht sie als "wirklich bestehende Sachverhalte" an. Und doch entpuppen sich immer wieder vermeintlich gesicherte Tatsachen als fiktiv. Jedoch können solche "fiktiven Tatsachen" in verschiedenen Zusammenhängen – und sei es "nur" in der Wissenschaftsgeschichte – ein Eigenleben entwickeln. Der traditionelle Begriff der Fälschung greift hier nicht mehr. Neuerdings verbreitet sich der Begriff der "imaginären Tatsache". ...
Die juristische Europakarte bestand bis vor kurzem aus dem common law, dem romanistischen civil law und dem sozialistischen Recht. Angesichts dessen Niedergangs und des Zusammenwachsens Westeuropas vereint man die beiden ersteren unter dem altsowjetologischen Schild der western legal tradition, wodurch das Ostrecht aus der europäischen Rechtsgeschichte ausgegrenzt wird. Coings Weitsicht, Osteuropa einschließlich Russlands mindestens teilweise in die Disziplin einzubeziehen, findet praktisch keine Nachahmer. Immer noch versteht man, in Savignys Fußstapfen tretend, unter der "europäischen" mehr oder minder stillschweigend die westeuropäische Rechtsgeschichte. Die "Reformstaaten Mittel- und Osteuropas" tauchen in manchem Traktat der Rechtsvergleichung wie deus ex machina auf. Während man die Zäsur zwischen civil law und common law vernachlässigt, wird die europäische Natur Osteuropas, besonders Russlands und der Balkanländer, angezweifelt. ...
Wenige Wochen nach dem vergleichsbedingten Fehltritt der Bundesjustizministerin hat sich der Hessische Ministerpräsident, ein mutmaßlicher "kommender Mann" der deutschen Politik, nicht enthalten und erneut historische Parallelen ins politische Spiel gebracht. In diesem Falle ging es nicht um Bush und Hitler, sondern um laufende Vermögenssteuerdebatten und ein geschmacklos-primitives Outing reicher Leute einerseits und andererseits um die Stigmatisierung jüdischer Menschen durch den sogenannten Judenstern. Erneut wogte die Empörung der intellektuell-medialen Teilöffentlichkeit angesichts des "Unvergleichbaren" hoch – eine Dublette an der Grenze zur Groteske, mit dem für unseren Kontext freilich nicht so wichtigen Unterschied, dass Däubler-Gmelin ging und Koch – wie auch anders – blieb. ...
Ist Quantität in der Historiographie ein Argument? Oder ist die Menge von Nachweisen, zumal in Zeitaltern, für diemit zahlreichen Überlieferungszufällen zu rechnen ist, gerade ein oberflächlich verführerisches und trügerisches Argument? Beide Fragen brennen Mediävisten schon seit langem unter den Nägeln, wenngleich sie sich nicht nur bei Epochen mit raren materiellen Überresten stellen sollten. Wie viele Belege brauchen wir für die Richtigkeit einer historischen These? Wie sollen wir wissen, welches Gewicht eine singuläre Quelle hat? Wenn diese Fragen zugleich implizieren, dass man sich über Statistiken hinwegsetzen könnte, dann werden sie zu gefährlichen Fragen. Deren Virulenz wird in der Mediävistik und anderswo für gewöhnlich durch das Anlegen fachspezifischer Korsette und das Eintrainieren professioneller Betäubungstechniken bereits in der Sozialisationsphase effizient eingedämmt: Beliebt dafür sind das Erlernen eines strengen Puzzlespiels in der Quellenexegese, ritualisierte Logik, rhetorische Nonchalance und – besonders verhängnisvoll in Bereichen der Wirtschaftsgeschichte – der Hinweis auf die Existenz ökonomisch-theoretisch unbezweifelbarer Zusammenhänge, die auf die Aufdeckung durch besonders talentierte Spürnasen nur zu warten scheinen. ...
Cominciamo dalla fine. Il passo in cui Radulfus Niger racconta dell’intervento del misterioso Pepo o Pepone nel placito tenutosi in Lombardia alla presenza di Enrico IV è divenuto ormai famoso. Quanti si sforzano di gettare luce sulle origini del rinascimento giuridico medievale, lo hanno letto e riletto indagandone anche i minimi dettagli. Eppure, ogni ulteriore lettura di quel passo sembra proporre motivi di interesse e spunti di riflessione sempre nuovi. ...
"Wer war Fritz Bauer?" Wenn man als jemand, der das justitielle Wirken dieses großen kritischen Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte und die heftigen politischen Auseinandersetzungen, die sich damals an seine Person und Aktivitäten knüpften, noch miterlebt hat, diese Frage an junge Berufskollegen stellt, wird man überrascht erfahren, wie wenige darauf noch eine Antwort wissen. Die Erinnerung an ihn, der so viel zur Rettung oder besser Wiedergewinnung des Ansehens der deutschen Rechtspflege nach deren Untergang in der Katastrophe der Nazidiktatur beigetragen hat, ist verblasst, ja, er ist nahezu in Vergessenheit geraten. ...
Der neue "Spezialwagen" hatte sich bewährt. Früher als erwartetwar Emanuel Schäfer in der Lage, seinen Berliner Vorgesetzten den reibungslosen Vollzug seines Auftrags zu melden. "Serbien judenfrei!", lautete im Juni 1942 Schäfers Notiz an das Reichssicherheitshauptamt. Dass die "Endlösung der Judenfrage" im Kernland des ehemaligen jugoslawischen Königreiches derart zügig vonstatten gehen konnte, war dem Einsatz einer fahrbaren Gaskammer zu verdanken, in der mehr als 5000 Menschen den Tod fanden. Die Organisation dieser "Spezialwageneinsätze" oblag dem seinerzeitigen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien – dem promovierten Juristen Emanuel Schäfer. ...
Die Welt im Sandkorn zu entdecken gehört seit jeher zu den Sehnsüchten der Historiker. Mit Blick auf das Ganze, das Allgemeine, wird oft das Typische, das Exemplarische bemüht, das man in Einzel- oder Fallstudien einzufangen glaubt. Hinge die Relevanz lokaler Studien von der Prämisse ab, die große Welt im Kleinen finden zu müssen, hätten sie schlechterdings keinerlei Relevanz. So zumindest urteilt Clifford Geertz über entsprechende Studien in der Ethnologie nach dem Modell "Jonesville-ist-die-USA". Der Versuchung eines solchen Modells ist Francisca Loetz in ihrer Heidelberger Habilitationsschrift über frühneuzeitliche Blasphemie am Beispiel Zürcher Gotteslästerer erlegen. In einer Langzeitstudie vom späten 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert untersucht Loetz rund 900 dokumentierte Fälle der Wortsünde des Fluchens, Schwörens und Schmähens bei "Gotz schedel", "Gotz bart" oder "Gotz nasa". Delikte, bezüglich derer man im 16. Jahrhundert empfahl, den Angeklagten ein Schloss für ihre Zungen zu schlagen. Die Ergebnisse dieser Studie erfüllen jedoch nicht den erhobenen Anspruch der Repräsentativität für das Westeuropa der frühen Neuzeit. Und sie müssen es auch nicht, denn die Arbeit hat auch ohne diesen Anspruch genug zu bieten. ...
Das "Office for Strategic Studies" (OSS) wurde erst 1942, ein Jahr nach Kriegseintritt der USA geschaffen, es war ein Vorläufer des CIA. Seine Aufgaben bestanden nicht allein in der Beschaffung von Informationen über den Zustand der feindlichen Streitkräfte in Europa und Asien, sondern unter anderem auch in der Entwicklung von Möglichkeiten und Vorstellungen für die – nach erfolgreicher Beendigung der Kämpfe – einsetzende Aufbauarbeit in den zu besetzenden Ländern. Dieser Aufgabe diente auch die Beauftragung Carl Zuckmayers mit einem informativen Bericht über die politische und moralische Zuverlässigkeit, oder wenigstens "Brauchbarkeit" von Angehörigen der künstlerischen Elite, soweit sie im Deutschen Reich geblieben war; brauchbar nämlich für Beteiligung am kulturellen Leben in einem neuen, demokratischen Deutschland. An dieser Aufgabe arbeiteten in der Zentrale des OSS unter anderen HerbertMarcuse und Franz Neumann, die beide dem nach den USA ausgewanderten Frankfurter Institut für Sozialforschung angehört hatten. Diese linken Wissenschaftler legten in ihren Arbeiten für das OSS mehr Wert auf die Entmachtung der in Nazideutschland einflussreichen und besitzenden Eliten und auf eine von den Alliierten zu initiierende "re-education". Im Unterschied dazu dienen die Berichte Zuckmayers lediglich der differenzierten Beurteilung von Autoren, Regisseuren und vor allem Schauspielern, die in Deutschland geblieben waren und sich –mehr oder weniger – dem Regime angepasst hatten. ...
Mit dem Ende des Kalten Krieges hat sich für viele Beobachter der Abschied von der klassischen Allianzpolitik endgültig vollzogen. Ein Jahrhundert nach der großen Ära europäischer Gleichgewichtspolitik, nach zwei Welt(koalitions)kriegen und dem Ost-West-Gegensatz als einer Bündniskonfrontation radikalster Ausprägung, scheint die Weltpolitik endlich "im Umbruch" begriffen. Der Niedergang des Warschauer Paktes und der Triumph des demokratischen Modells des Westens könnte so mit dem "Ende der Geschichte" auch das Ende der Allianzen eingeläutet haben. In der Tat lässt sich auch bei der letzten verbliebenen großen Allianz, der NATO, nach dem notwendigerweise vollzogenen Funktionswandel nun letztlich doch ein Bedeutungsverlust verzeichnen. Als exemplarisch für diese Entwicklung mag die Reaktion des Bündnisses auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 gelten: Nachdem die Allianz erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall erklärt hatte, blieb sie schon im Afghanistankrieg als Organisation unbeteiligt. ...
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Rezeption des Mittelalters in der Barockzeit am Beispiel von Martin Opitz und den mittelalterlichen Alexandererzählungen. lm Apparat zu seiner Annolied-Ausgabe läßt sich Opitz auf einen längeren Diskurs über den Alexanderstoff ein, wie dieser in mehreren mittelalterlichen Werken vorkommt. Neben dem "Annolied" selbst stellt er hier vor allem die "Kosmographie" des Aethicus von lstrien und ein anonymes Werk mit dem Titel "Excerptum de vita Alexandri Magni" zur Diskussion. Damit beeinflußt er nachhaltig die wissenschaftliche Rezeption von Aethicus in den darauffolgenden Jahrhunderten. Der Artikel umersucht diese Konstellation und bietet nebenbei einige neue Einsichten zum Briefwechsel von Opitz mit seinem wichtigsten Gewährsmann, Claude Saumaise.
Alterssicherung durch kollektive Versicherungssysteme - dies gehört zweifellos zu den fundamentalen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. Erst mit dem Übergang von der agrarischen zur industriell-kapitalistischen Lebensweise stellte sich dieses Problem überhaupt, und der staatlichen Sozialversicherung gingen jahrzehntelang private Initiativen voraus. So auch die Alterssicherung in Unternehmen und von Unternehmen. Diese Tradition und den heutigen demographischen Wandel, der das überkommene staatliche Sozialversicherungsmodell auf eine harte Bewährungsprobe stellt, nahm die Gesellschaft für Unternehmensgeschichte zum Anlaß, im Rahmen ihres 25. wissenschaftlichen Symposiums nach dem Zusammenhang von Unternehmen und Alterssicherung zu fragen. Welche Funktionen übernahm die unternehmerische Alterssicherung in Deutschland? Wie erschlossen Unternehmen andererseits das Versorgungsrisiko Alter als Geschäftsfeld? Welche Auswirkungen hatten politische Rahmenbedingungen und der Aufbau eines umfassenden Systems der staatlichen Sozialversicherung? Und wie sind diese spezifischen Institutionalisierungen in international vergleichender Perspektive zu bewerten? ...
Gerhard Ritter zählt zu den wichtigsten bundesdeutschen Historikern der Nachkriegszeit, doch bislang gab es keine Biographie, die sein gesamtes Werk und Leben darstellte. Diese Lücke hat Christoph Cornelißen nun mit seiner voluminösen und gut lesbaren Habilitationsschrift geschlossen. Cornelißen stellt in drei Teilen "Lehrjahre und akademische Kultur bis 1933", "Historisch-politisches Denken und Handeln 1933-1945" und "Revision und Traditionspflege seit 1945" dar, in denen er Kontinuität und Wandel der Fragestellungen sowie der politischen Zielsetzungen von Ritters historiographischer Arbeit nachspürt, dem politischen und gesellschaftlichen Hintergrund, vor dem seine Texte entstanden sind und auf den sie Bezug nahmen, der Resonanz seines Werks und schließlich den Möglichkeiten und Schwierigkeiten, dem methodischen Postulat der "Objektivität" gerecht werden zu können. ...
In seiner Münchener Habilitationsschrift untersucht der Historiker Johannes Merz die Herrschaftskonflikte zwischen den Würzburger Fürstbischöfen und ihren Nachbarn, den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, den Fürstäbten von Fulda und den Kurfürsten von Mainz. Er untersucht die knapp fünfzig Jahre Regierungszeit der beiden Würzburger Bischöfe Rudolf von Scherenberg (1466–1495) und Lorenz von Bibra (1495–1519). Merz charakterisiert diesen Zeitraum als eine Zwischenepoche zwischen den militärischen Auseinandersetzungen vor 1470, in denen ein "offene[r] Kampf um die politische Vorherrschaft" geführt wird (46), und den Auswirkungen der Reformation auf das politische Gefüge Frankens. Nach jahrzehntelangem fruchtlosen Ringen in "Grundsatzopposition" (48) hätten die Konfliktparteien sich um friedliche und pragmatische Konfliktlösungen bemüht; lange und geduldige Verhandlungen über Einzelfragen seien für die untersuchte Epoche prägend gewesen. Solche Verhandlungen haben vor allem in Würzburg reichen archivalischen Niederschlag gefunden. In erster Linie stützt Merz seine Arbeit auf die sogenannten Gebrechenbücher der Würzburger Kanzlei, Kopialbücher, in denen seit dem 14. Jahrhundert Verhandlungsprotokolle, Briefe und Verträge der Würzburger Fürstbischöfe mit ihren Nachbarn in seltener Dichte zusammengestellt sind. Allein schon die Präsentation dieser äußerst umfangreichen und inhaltsreichen, bislang in der Forschung vernachlässigten Quellengruppe ist dankenswert ...
Als 1968 "Die unbegrenzte Auslegung" erschien, da war’s wie Donnerhall. Hatten doch die damals Studierenden gerade begonnen, die alten Biedermänner, die man ihnen als Rechtslehrer vorgesetzt hatte, als ehemalige Brandstifter zu entlarven. Bernd Rüthers goss Öl in den schwelenden Zorn, indem er die Legenden vom unpolitischen Zivilrecht zerstörte und die personellen und weltanschaulichen Kontinuitäten zwischen NS-Zeit und Bundesrepublik aufdeckte. "Die unbegrenzte Auslegung" gehörte zu den Aha-Erlebnissen einer gerade erst unruhig gewordenen Generation von jungen Juristinnen und Juristen, sogar derjenigen, die politisch immun und unverdrossen durchs Studium trotteten. Stand der Jungakademiker Rüthers doch fern allem gefährlichen Aktivismus, Radikalismus, Marxismus jener Jahre und wurde gleichwohl zum anklagenden Aufklärer. ...
Die von Gustav Radbruch (Einführung in die Rechtswissenschaft, Stuttgart 1964, 166) als Ergebnis ihres Ergebnisses karikierte Auslegung und verwandte Operationen des dogmatischen wishful thinking methodisch aufzufassen ist eine ebenso eitle wie alte Usance der neuzeitlichen Jurisprudenz. So bietet nun der durch viele Vorarbeiten als Kenner der Materie ausgewiesene Schröder die erste Gesamtdarstellung der Rechtsmethoden in Kontinentaleuropa »vorwiegend am Beispiel« Deutschlands an (2). Der Titel extrapoliert das pandektistische Credo, das Recht sei eine Wissenschaft, auf die gesamte neuere Rechtsgeschichte. Und auch der Untertitel trügt, denn Schröder behandelt nicht die dogmatische und justizielle Praxis von Methodenlehre, sondern nur die empfohlenen Methoden der Rechtsgewinnung. Deren Geschichte, das methodologische Pendant zu der um die Normdurchsetzung unbekümmerten Dogmengeschichte, hängt aber nicht völlig in der Luft, sondern orientiert sich am jeweiligen Rechtsbegriff, der die drei Epochen des göttlichen Naturrechts bis 1650, des aufklärerischen Dualismus und des Positivismus seit 1800 bestimmt. ...
Ausgemustert
(2002)
... Urkundlich belegt ist, dass der der Wehrtauglichkeitsprüfung unterzogene Dackel nicht Troll, sondern Atta Troll hieß. Der Halter des Hundes sah sich angesichts der amtlichen Aktion zu einer Namensfälschung gezwungen, um das Tier vor dem Verdacht der Fremdrassigkeit zu schützen. Heinrich Heine, Atta Troll, Kap. VIII: "Hüte dich vor der Menschendenkart, sie verdirbt dir Leib und Seele…"
Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...
Seit einiger Zeit hat sich herumgesprochen, daß sich Feste und Feiern außerordentlich gut für die Untersuchung von Grundwerten einer Gesellschaft eignen. In der Wiederholung bestimmter Riten einerseits, in der bewußten und betonten Abweichung von den normalen Verhaltensmustern des Alltags andererseits treten Konsens und Spannungen konzentriert zutage. Der von Karin Friedrich herausgegebene Sammelband zur Festkultur in Deutschland und Europa, der auf eine Tagung der German History Society, die 1997 in London stattfand, zurückgeht, ordnet sich daher in eine inzwischen recht umfassende Literatur zu einzelnen Regionen oder Epochen ein. Der geographische und thematische Rahmen des Bandes ist weit gespannt. Vertreten sind Wahlfeste im Burgund des 16. Jahrhunderts (Mack P. Holt) und die dortigen Weinfeste in den 1990er Jahren (Marion Demossier); Jubiläumsfeierlichkeiten im Rußland Zar Peters I. (Lindsey Hughes), ungarische Nationalfeierlichkeiten nach 1945 (Árpád v. Klimó) und die Begehung der Reichsverfassungstage im Berlin der Zwischenkriegszeit (Pamela Sweet). Ebenso stark variiert der methodische Zugriff der Autorinnen und Autoren. Während sich Demossier auf ein Weinfest im Jahr 1991 konzentriert, setzt sich etwa James M. Brophy mit die Politisierung traditioneller Festkulturen im deutschen Vormärz insgesamt auseinander. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung von regelmäßig über längere Zeiträume wiederholten Festen--außer dem bereits genannten gilt dies etwa für den Beitrag Thomas Biskups über herzogliche Hochzeitsfeiern in Braunschweig zwischen 1760 und 1800 oder den von Corey Ross über Weihnachtsfeiern in Drittem Reich und DDR. Weniger stark ins Gewicht fallen dagegen einmalige Jubiläumsfeierlichkeiten, etwa das 1000. Jubiläum der Ankunft der Magyaren in Ungarn 1896 (Tom Barcsay) oder die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht bei Leipzig 1913 (Ute Schneider), an denen langfristige politische Entwicklungslinien weniger deutlich werden. Alle Beiträge beschäftigen sich hauptsächlich mit der politischen Funktion von Festen. Dies wird bereits an der Darstellung der Ereignisse selbst deutlich, die sich auf den politischen Kern konzentriert und der Versuchung der bloßen Aneinanderreihung von Details widersteht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Macht, die in Festen zum Ausdruck kommt. Zwar taucht der Begriff Macht nur in der Überschrift einer der drei Abschnitte des Buches explizit auf, aber bei den beiden anderen Themen--monarchische, dynastische und Hoffeste sowie miltärische, nationale und patriotische Feiern--spielt Macht ebenfalls eine zentrale Rolle. Die Essays spüren den Spannungen nach, die von Festen verdeckt oder an die Oberfläche getrieben wurden; sie untersuchen, in wie weit es dem Staat oder der Obrigkeit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten gelang, traditionale Festkulturen nach ihren Vorstellungen umzugestalten; und sie fragen nach dem Einfluß betont politischer Feste auf die nationale Kultur. Die Herausgeberin betont, daß die europäische Perspektive gewählt wurde, um die bislang allzu enge Konzentration auf die Sonderwegsdebatte, die für einen Großteil der deutschen Festforschung charakteristisch gewesen sei, zu überwinden, indem konkret nach dem Verhältnis deutscher Besonderheiten und europäischer Gemeinsamkeiten gefragt wird. Das überzeugt nicht ganz, denn die Auswahl der europäischen Beispiele erscheint für einen systematischen Vergleich zu beliebig. Während deutsche Feste von der frühen Neuzeit bis zum zwanzigsten Jahrhundert wenn nicht vollständig, so doch in durchaus nachvollziehbarer repräsentativer Auswahl in den Blick genommen werden (mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem 19. und 20. Jahrhundert), finden sich für das übrige "Europa" (das übrigens aus Frankreich, Rußland und Ungarn besteht) nur wenige Beispiele, die zudem--außer in den explizit komparativen Beiträgen von Helen Watanabe O'Kelly über Turniere in Frankreich und Deutschland und von Jakob Vogel über Militärfeiern in beiden Ländern--keine direkte deutsche Entsprechung haben: Einen Beitrag über deutsche Wein- oder Bierfeste in den 1990er Jahren gibt es beispielsweise nicht. Dies muß man lediglich bemerken, um keine falschen Erwartungen zu wecken, denn ein solcher Vergleich ist in einem Sammelband, der nicht Überblicksdarstellungen über nationale Festkulturen enthält, sondern einzelne Beispiele behandelt, schlicht nicht zu leisten. Die Stärken dieses Buches liegen daher an anderer Stelle: in der Qualität der allesamt hervorragend gelungenen Beiträge und in dem Überblick über die methodische Vielfalt der politisch orientierten Festforschung.
Die "Relatio de legatione Constantinopolitana" des Liudprand von Cremona und seine Gesandtschaft des Jahres 968 nach Konstantinopel zum Kaiser Nikephoros II. Phokas ist von byzantinistischer Seite bereits mehrfachi untersucht worden. Daß Liudprand und seine Schriften hauptsächlich Gegenstand der mediävistischen Forschung geblieben sind, ist nur natürlich. Und daß dabei die im engeren Sinne byzantinistischen Belange zweitrangig sind, ist ebenfalls normal. Gelegentlich jedoch können - so scheint mir - Informationen, die Liudprand über Byzanz mitteilt, auch in einem westlichen Kontext gesehen werden. Der Bischof von Cremona schrieb ja schließlich nicht für die Byzantiner; sondern sah als sein vorrangiges Publikum Otto I. und dessen Hof an. Ich werde deshalb an dieser Stelle versuchen, zunächst die Hintergründe für Liudprand von Cremonas Kapitel 39-41 der "Relatio" auf der Basis des eben angesprochenen byzantinischen Hintergrunds auszuleuchten und werde in einem zweiten Teil, der allerdings aufs engste mit dem Background für diese Kapitel der "Relatio" des Liudprand zusammenhängt, auf zwei Schriften eines bedeutenden byzantinischen Gelehrten des 10. Jhs. - Niketas Paphlagon - aufmerksam machen, die nicht nur einen sehr interessanten Hinweis auf Kontakte dieses byzantinischen Theologen mit westlichen Bischöfen enthalten, sondern durch ihren Inhalt endzeitliche Erwartungen in Byzanz wie im lateinisclien Westen belegen. Sie sind bisher völlig unbeachtet geblieben. Ich beabsichtige allerdings nicht, in die alte Debatte der Mediävistik um den "terreur de l'an mille" einzugreifen. Mir geht es allein darum, zu zeigen, daß auch in Byzanz ein Wissen um die Gefahren der Zeit um das Jahr 1000 a.D. existierte, auch wenn dieses sich teilweise aus ganz anderen Quellen als analoge Phänomene im Westen speiste. ...
Der Garten : zur Einführung
(2000)
Der Politologe Rudoph J. Rummel hat 1994 und 1997 in zwei Bänden eine breit angelegte Untersuchung von staatlich verantworteten Massenmorden im 20. Jahrhundert vorgelegt: Death by Government und Statistics of Democide. Danach werden an jedem der 36 500 Tage dieses Jahrhunderts, nach vorsichtigen Berechnungen, eta 4650 Menschen pro Tag gewaltsam zu Tode gebracht. Bis zum erfaßten Jahr 1987 sind dies 161.782.000 Terrortote, nach anderen Berechnungen 341.076.000 Tote, also etwa 9.400 am Tag. Nicht eingerechnet sind ungezählte Opfer, die Gewalthandlungen überlebt haben, doch verletzt, verstümmelt, vergewaltigt, ausgeraubt, dauerhaft traumatisiert, verfolgt, demarkiert, verelendet oder vertrieben wurden. In der Untersuchung Rummels geht es ausdrücklich nicht um quasi-legale Kriegstote, nicht um außerstaatliche Gewalt, nicht um Einzelfälle des staatlichen Terrors, sondern allein um die massenhafte Ermordung von wehrlosen Menschen in staatlicher Verantwortung. ...
St. Stephanstag zu Pfingsten : einige Bemerkungen zu Enikels Weltchronik Verse 28447 und 28471
(1998)
In einem kurzen Aufsatz aus dem Jahre 1888 beschreibt Oswald Redlich eine eigentümliche Erscheinung in der mittelalterlichen Chronologie. In österreichischen Urkunden des späten Mittelalters werden gelegentich die Namen der Festtage nach Weihnachten auf die entsprechenden Tage nach den beiden anderen kirchlichen Hochfesten Ostern und Pfingsten bezogen. Die wichtigsten Feste der Weihnachtswoche sind: Dezember 26 - St. Stephan Dezember 27 - St. Johannes Dezember 28 - Unschuldig-Kindleintag "Stephan" ist also liturgisch synonym mit dem zweiten Weihnachtstag, "Johannes" mit dem dritten, usw. Redlich erkannte als erster, daß im 14. und 15. Jahrhundert in Österreich die Feste der Oster- und Pfingstwochen analog genannt werden, wobei der "Kindleintag zu Ostern" den Mittwoch nach Ostersonntag oder "Johannes zu Pfingsten" den Dienstag nach Pfingstsonntag bezeichnen, obwohl die benannten Heiligen an diesen Festen in Wirklichkeit nie geehrt wurden. Grotefend, der die Belege zuerst anders gedeuter hatte, zog seine frühere Ansicht zurück und akzeptierte diese Ergebnisse. Interessant für unsere Zwecke ist der Terminus "St. Stephan zu Pfingst" für den Pfingstmontag, der in zwei Urkunden - 1361 in Buchsenstein und 1416 in Pankraz im Ultenthal - vorkommt.
In his edition of Jansen Enikel’s "Weltchonik", which first appeared in 1891, Philipp Strauch briefly noted the similarity between a detail in Enikel’s creation story and a couplet in a short verse narrative printed in a collection by Adelbert von Keller. Strauch never elaborated on this parallel, and subsequent scholarship has not pursued it, but the manuscript from which von Keller’s material was drawn, now known as Codex Karlsruhe 408, is an important document and the relationship between it and Jansen Enikel deserves to be explored. Enikel’s "Weltchonik" (Vienna, c. 1272) is a 30,000-line history of the world from the creation to the death of the Emperor Frederick II. Immediately after his prologue, Enikel tells of the creation of the angels and their subsequent rebellion and fall, and only then comes the Biblical story of the creation of the world and of Adam and Eve. Most of this is standard material for the 13th century, but Enikels narrative has one striking and rather unusual feature. While some of the angels rebelled against God and others stood by him, there was a third group who refused to show their colours [...]
Thema dieser geistesgeschichtlichen Arbeit ist der knapp zehn Jahre alte, die wissenschaftslichen Fachgrenzen weit überschreitende und bis in die Tagespolitik hineinreichende Historikerstreit. Der Autor stellt diese Kontroverse in ein weites Bezugsfeld von früheren, ähnlichen Kontroversen und geschichtswissenschaftlichen Fallstudien der frühen Bundesrepublik. Eine leitende These lautet: Im Historikerstreit Mitte der achtziger Jahre sei es nicht nur um die Fragen der Einordnung des Nationalsozialismus gegangen, sondern im Kern um ein kollektives politisches Bewusstsein, um die Inhalte und Notwendigkeit einer nationalen Identität der Deutschen wurde die eigentliche Kontroverse in Westdeutschland geführt." Gerd R. Ueberschär
Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist die Frage nach der Anwendbarkeit des Begriffs "Nation" auf mittelalterliche Staaten und Reiche. Die Antwort kann sich weder aus dem Disput um treffende Definitionen ergeben noch aus der Begriffsgeschichte. Definitionen stehen am Ende, nicht am Anfang empirischer Untersuchungen, und die Begriffsgeschichte hat gezeigt, daß das Wort natio im Mittelalter andere, vom neuzeitlichen Sprachgebrauch jedenfalls verschiedene Bedeutungen hatte. ...
Angesichts der Kaiserkrönung Napoleons war es möglich, daß mancher anwesende ehemalige Revolutionär gedacht haben könnte: Und die Aufklärung hat doch recht! Condorcet nämlich hatte in "La Vie du M. Turgot" für die Aufklärung beispielhaft das Krönungszeremoniell kritisiert und vor seinen gefährlichen Langzeitfolgen gewarnt. In einer friedlichen Zeit, so schreibt Condorcet, mögen solche Vorurteile, wie Zeremonien es nun einmal sind, bloß kindisch zu nennen sein; in einer Zeit der Krisen können dagegen ihre Folgen schrecklich sein. Condorcet spielt mit der Warnung vor den Folgelasten in Krisenzeiten auf die Möglichkeit an, durch Weihung einen Usurpator zu legitimieren.