943 Geschichte Mitteleuropas; Deutschlands
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Liest man heute, fünfzig Jahre nach der Erstveröffentlichung, Alexander und Margarete Mitscherlichs "Die Unfähigkeit zu trauern", so kann man überrascht werden. Das Buch ist ein Klassiker und sein Titel zum Schlagwort geworden: für die Verzögerung der Vergangenheitsbewältigung, für die Verspätung, mit der sich die Deutschen mit den Verbrechen des Nationalsozialismus auseinandergesetzt haben, für den Unwillen, deren Opfer anzuerkennen. Im Buch liest sich das allerdings etwas anders, denn dass die Deutschen nicht getrauert hätten, bezieht sich nicht primär - wie wir wohl erwarten würden - auf die Opfer
Zu leugnen gibt es schon seit über zwanzig Jahren nichts mehr. Hans Robert Jauß, der vielleicht bedeutendste, ganz sicher aber der wirkmächtigste deutsche Romanist nach 1945 war ein hoch dekoriertes Mitglied der Waffen-SS. [...] Fest steht: Jauß war nicht jener kleine und durchschnittliche 'Mitläufer', als der er aufgrund manifester Falschaussagen 1948 'entlastet' wurde, als den er sich vermutlich selbst zeit seines Lebens sah und als den einige seiner Schüler ihn bis heute sehen wollen. Jauß war bis 1945 ein militanter Faschist. [...] Mit Bezug auf seine SS-Vergangenheit lassen sich bestimmte Dimensionen des Jauß'schen Werks neu oder anders perspektivieren, aber man dringt damit kaum zu seinem epistemologischen oder ideologischen Kern vor. [...] Das Verstörende am Wissenschaftler Jauß besteht nicht darin, dass seine Texte elementar vom NS infiziert wären. Das Verstörende besteht darin, dass sie das nicht sind.
Kurt Goldstein zählt zu den herausragenden deutschen Neurologen des 20. Jahrhunderts. Bekannt wurde er u. a. durch einen eigenständigen Ansatz der ganzheitlichen Neurologie. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dabei den Kompensationsreaktionen des Gehirns und des ganzen Menschen. In der vorliegenden Studie wird erstmals der Lebensgang dieses jüdischen Arztes in den Jahren 1933 bis 1940 genauer betrachtet.
Ursprünglich sollte das vorliegende Buch nur eine Studie über die von der Kanzlei des Führers bzw. ihrem Umfeld nach Kriegsbeginn initiierten Entwürfe zu einem NS-„Euthanasie“-Gesetz werden. Dabei sollte vor allem der wichtige, allerdings mit zahlreichen Fehlern behaftete Beitrag von Roth/Aly(1984) revidiert werden. Da diese Fehler auch den Beginn der Debatte über die „Euthanasie“ im NS-Staat und den Beginn der Planung und Durchführung der „NS-Euthanasie“ (1939/1940) betrafen, musste weiter ausgeholt werden. Die Gesetzentwürfe aus der Zeit nach Kriegsbeginn machen unzweifelhaft deutlich, dass die am Krankenmord Beteiligten wussten, dass der auf den 1.9.1939 datierte „Euthanasie“-Erlass Hitlers in legaler Hinsicht nicht „ausreichte“.
UNESCO-Weltdokumentenerbe: Prof. Sybille Steinbacher zur Bedeutung der Akten des Auschwitz-Prozesses
(2017)
Nach Charles de Gaulle sind die Zehn Gebote deshalb so knapp und einleuchtend, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande kamen. Analoges scheint cum grano salis auch für vorliegenden Tagungsband im Blick auf Kirchengeschichtsschreibung zu gelten: Als einziger Ordinarius dieser Zunft war Thomas K. Kuhn 2015 beim Symposion in Gera vertreten, welches vom Forschungsprojekt "Thüringen im Jahrhundert der Reformation" an der Schiller-Universität Jena in Kooperation mit dem Institut "Deutsche Presseforschung" der Universität Bremen ausgerichtet wurde. Sein Beitrag "Reformierte Aufklärung. Die Reformation bei Georg Joachim Zollikhofer" behandelt den Schweizer Prediger an der Leipziger Hugenottengemeinde. Dieser war nicht an reformatorischer Hagiographie noch an dogmatischer Fixierung reformatorischer Lehrinhalte interessiert, sondern begriff Reformation als emanzipatorischen Initialprozeß. Über Fragen nach Rechtsbindung, Befreiung von kirchlichen und staatlichen Hierarchien und Vernunftgebrauch bei Prüfung von Schrift und Bekenntnis kam es zu Spannungen mit der lutherischen Spätorthodoxie, aber auch zum überkonfessionellen Dialog mit Aufklärern wie Basedow, Campe, Garve, Gedike, Resewitz, Semler, Spalding und Weiße, ja, sogar zum Wunsch und zur Denkbarkeit einer protestantischen Union, wie sie erst nach dem Reformationsjubiläum von 1817 in Preußen realisiert wurde.
"Reformation als Aufklärung" - so eine Kapitelüberschrift Kuhns – war kein reformiertes Spezifikum Zollikhofers, sondern zieht sich als roter Faden durch den Tagungsband.
Volksaufklärung im 19. Jahrhundert? Der Autor dieser monumentalen vierbändigen Teilausgabe - die das betreffende "Biobibliographische Handbuch" nunmehr für das 19. Jahrhundert fortschreibt - stellt sich selbst programmatisch diese Frage und verweist auf die Widerstände, die sich ergaben, als an die bisher erbrachten Forschungsleistungen zur Volksaufklärung im 18. Jahrhundert für diesen Zeitraum angeknüpft werden sollte. Aber allen Vorbehalten zum Trotz erwies sich, dass die Volksaufklärung nach den zwei Jahrzehnten ihres Höhepunkts - und zwar 1780-1800 - keinesfalls abbrach. Die anfängliche Befürchtung, "Rückgang, Verfall", gar "ein Dahinsiechen der Aufklärung“ beobachten zu müssen, wich, so der Autor, einer "Riesenüberraschung" (Bd. 3.1, S. XLIII). Am Ende erscheint zumindest anhand der Literatur, die als "Volksaufklärung" klassifiziert werden kann (und in der Einleitung zu den Bänden findet sich nochmals ein präzisierender Eingrenzungs- und Definitionsversuch), die Epochenschwelle 1800 als hinfällig. Denn mit Blick auf diese Textgattung war "Aufklärung" keinesfalls an ein Ende gelangt. Es gab bemerkenswerte Kontinuitäten, aber auch Diskontinuitäten, und teilweise veränderten sich Inhalte und Themen.
Vor allem erfolgte Volksaufklärung nunmehr, so der Autor nicht ohne einen sichtlich kämpferischen Duktus, der angesichts der vorliegenden und eher in eine andere Richtung weisenden Resultate vielleicht als etwas ideologisch eingeübt erscheint, "meist ohne staatliche Unterstützung und oft gegen massive staatliche und ultramontane Repression" (Bd. 3.1, S. LXIX).
Staatsgründung als pädagogische Herausforderung : die Politisierung des Pädagogischen im Vormärz
(2017)
Im Jahr der deutschen Revolution 1848 schrieb der politische Journalist und Paulskirchenabgeordnete Arnold Ruge:
Die freie Staatsform braucht freie Menschen und erst die freie Staatsform bringt mit Sicherheit freie Menschen hervor. Ja, so ist es, dieser Zirkel ist vorhanden.
In diesem Zitat äußert Ruge ein von ihm wahrgenommenes Kernproblem der Situation während des Vormärz und der Revolution: Die Einführung der auf einem souveränen Volk basierenden demokratischen Staatsform, ohne dass das Volk zur politischen Selbstbestimmung in der Lage sei. Ruge verstand den politischen Systemwechsel als Aufgabe eines jeden Menschen, der das 'monarchische Prinzip' selbst überwinden müsse, um die Demokratie zu schaffen. Dazu bedürfe er jedoch der pädagogischen Unterstützung. Ebenso projektierte Ruge im Jahr 1849 einen sozialdemokratischen Staat der Zukunft, in dem die demokratische Erziehung der Jugend eine staatserhaltende Funktion hat. Ruge machte damit sowohl die Schaffung als auch die Erhaltung des projektierten demokratischen Staates zu Aufgaben des Individuums, die der pädagogischen Förderung bedürfen. Im vorliegenden Beitrag sollen beide politischen Funktionen des Pädagogischen dargestellt werden: die schaffende sowie die erhaltende Funktion.
Der jüdische Intellektuelle Ludwig Börne (1786-1837), der einer breiten Öffentlichkeit als Journalist, Literatur- und Theaterkritiker sowie Vermittler zwischen Frankreich und Deutschland bis in die Gegenwart ein Begriff ist, soll 1821 geurteilt haben, dass Johannes Weitzel der beste deutsche politische Schriftsteller sei. Umso erstaunlicher bei einer solchen Eloge durch eine weithin bekannte und seine Zeit prägende Geistesgröße ist, dass der Name Johannes Weitzel und dessen Werk heute weitestgehend unbekannt sind. Wenn man weiterhin berücksichtigt, dass Weitzels schriftstellerisches Werk mit den Werken und den Lebenswegen von Johann Joseph von Görres (1776-1848), Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822) und Karl Wenzeslaus Rodeckher von Rotteck (1775-1840), Karl Theodor Georg Philipp Welcker (1790-1869) sowie Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799) korrespondierte, mit allen denen er in einem direkten Austausch stand, wundert man sich umso mehr, dass ein solch wichtiger ideengeschichtlicher Impulsgeber - was sich übrigens auch daran zeigt, dass er als eher bürgerlicher politischer Autor selbst für das Demokratieverständnis der deutschen Frühsozialisten von großer Bedeutung war - dermaßen in Vergessenheit geraten konnte. Wolfgang Kötzlers 1961 aufgeworfene Frage "Und wem, außer wenigen Fachhistorikern, ist sein Name heute noch ein Begriff?" gilt jedenfalls auch heute noch.
During the transition from early-modern societies to the nation states of the 19th and 20th centuries, the formation of the territorial state performed an important function. The combining of dominions to form a geographical and political unit could occur through the annexation of the weaker territory by the stronger one, but it could also occur with the mutual agreement of the political decision-makers of both territories. In the case of a union, a distinction emerged very early on between a real union and a personal union (or union of crowns). While in a real union agreements under international law were equally binding for both partners, the personal union assumed a special status, in which the person of the ruler was the only connection between the two states. However, this strictly legal definition only applied to the political institutions. Below the state level, there were forms of transfer that could give a personal union a special, transnational character. Academic opinion remains divided on the extent to which these connections, which are referred to using the term "composite statehood", constitute a Europe-wide development.