Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht
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88
The institutionalization and internationalization of shareholdings, the globalization of capital markets and the rapid development of information technologies have placed our corporate law system under increasing pressure to adapt to the ever changing requirements of the market. For this reason, in May 2000, the German government called together a group of industrialists, representatives of shareholder associations and institutional investors, trade unionists, politicians and scholars to form an expert Panel with the task of reviewing the German corporate governance system. This Government Panel on Corporate Governance prepared a questionnaire on key issues in the field, and solicited responses and input from numerous national and international experts and institutions. In July 2001, the Commission presented its 320 page report (available at www.ottoschmidt. de/corporate_governance.htm) to the German Chancellor. The Report made nearly 150 recommendations for amendments or changes to existing provisions of German law and also set forth proposals on how the German corporate governance system should be further developed in order to maintain a normative framework that is suitable and attractive not only for companies, but also for domestic and foreign investors. In order that the Panel s proposals may receive careful consideration from a diverse audience, it seems very useful to keep a wider public informed of the Panel s recommendations. Therefore, also on behalf of the Panel, I very much appreciate that the international law firm Shearman & Sterling has taken the initiative to have the summary of the Panel s recommendations translated into English.
86
Während des Untersuchungszeitraums (1980 – 1999 einschließlich) ist sowohl die Zahl der Aktiengesellschaften in Deutschland insgesamt als auch die Zahl der börsennotierten Gesellschaften gestiegen. Dabei verlief der Anstieg nicht gleichförmig. Während beide Zahlen sich in den Jahren 1980 bis 1990 nur unwesentlich veränderten, ist für die Jahre nach 1996 ein geradezu sprunghafter Anstieg der absoluten Zahl von Gesellschaften zu verzeichnen. Die Zunahme börsennotierter Gesellschaften blieb demgegenüber im Verhältnis eher gering. Während die Zahl der Gesellschaften insgesamt sich im Untersuchungszeitraum um das 3,5-fache erhöht hat, hat sich die Gesamtzahl börsennotierter Aktiengesellschaften lediglich verdoppelt.
85
Das Arbeitspapier „Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen“ ist der Entwurf des Hauptteils meines Gutachtens für den diesjährigen Deutschen Juristentag. Es wird wie die früheren Arbeitspapiere Freunden und Förderern des Instituts, darüber hinaus aber auch interessierten Fachkollegen mit der Bitte übersandt, dem Verfasser Anmerkungen und Kritik mitzuteilen, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden sollen. Das überarbeitete und vollständige Gutachten wird vom DJT im C.H. Beck Verlag veröffentlicht werden.
84
Anders als in den Vereinigten Staaten, wo der Gesetzgeber dem Problem der Kursmanipulationen bereits seit Anfang des Jahrhunderts große Aufmerksamkeit gewidmet und ein umfassendes, detailliertes Regelwerk geschaffen hat, das beinahe jedes kursbeeinflussende Verhalten behandelt, haben Gesetzgeber und Literatur der Materie in Deutschland bisher nur wenig Beachtung geschenkt. Die Diskussion um die kommende Börsenreform wird sich wesentlich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob und wie die bisherige Regulierung zur Verhinderung von Kursmanipulationen verbessert werden muß, um die Effizienz und damit die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu sichern. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wo das deutsche Recht in diesem Bereich Lücken aufweist, und unterbreitet Vorschläge, wie diese geschlossen werden könnten.
83
Der deutsche Markt für Venture Capital (VC) ist trotz erfreulicher Fortschritte insbesondere in den letzten drei Jahren im Vergleich zum weltweit größten VC-Markt in den USA unterentwickelt. Venture Capital-Investitionen beliefen sich in Deutschland im Jahr 1996 auf 0,04% des Bruttoinlandsproduktes, weniger als ein Drittel des U.S.-amerikanischen Niveaus. Obwohl seither ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist, hat der deutsche VC-Markt mit einem Fondsvolumen von ca. 18,6 Milliarden DM nach jüngsten Angaben nur etwa ein Achtel der Größe des amerikanischen Marktes.
82
Wie in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft hat das Internet auch in die Wertpapierbranche Einzug erhalten. Diesbezüglich haben die USA sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wieder einmal eine Vorbildfunktion inne. Dies nimmt der Verfasser zum Anlaß, um sich kritisch mit den dortigen Erfahrungen zu beschäftigen. Ferner werden USamerikanische Wertpapiervorschriften besprochen, die sich nicht auf die USA beschränken. Der Gesetzgeber hat neben den Vorschriften über die elektronische Informationsverbreitung bereits Spezialregeln aufgestellt, die alle ausländischen Anbieter betreffen, die das Internet zu Handelszwecken nutzen. Dafür ist es sogar ohne Bedeutung, ob die Anbieter überhaupt einen internationalen Handel betreiben. Die Ausführungen und Regeln betreffen zum Teil die gesamte Wertpapierbranche. Das Hauptaugenmerk des Beitrags ist aber auf Investmentfonds gerichtet. Dabei stützt sich der Verfasser auf eine Untersuchung, die er 1998/99 als „Visiting Scholar“ an der New York University durchführen konnte.
81
The road to shareowner power
(1999)
A dramatic rise in shareowner power and improvements in corporate governance tan be achieved in the next few years by expanding the role of proxy advisory firms. This will require changing the way such firms are paid. They are now paid directly by investors who buy their advice; but this arrangement suffers from a free-rider problem. Instead, they should be paid by each corporation about which they are advising, in accordance with shareholder vote so as to preclude management influence. This arrangement would make it economically feasible for advisory firms to expand their services, becoming proactive like relational investors. Any proxy advisor other than the market leader Stands to gain tremendously by initiating this new System. lt would eliminate the natura1 monopoly feature of the current System, and spread the tost more equitably across all shareowners. lt would also enable proxy advisory ftrms to market their Services to individual investors via the internet.
80
Der Fall Daimler - Chrysler. Am 18. September 1998 haben die Aktionäre der Chrysler Inc. und der Daimler-Benz AG in separaten Hauptversammlungen in Wilmington/USA und Stuttgart dem weltweit größten internationalen Zusammenschluß von Industrieunternehmen ihre Zustimmung erteilt. Der Zusammenschluß läßt einen Weltkonzern entstehen mit derzeit mehr als 420 000 Beschäftigten, knapp DM 230 Mrd. Umsatz, DM 55 Mrd. Eigenkapital, einer Bilanzsumme von DM 245 Mrd. und einem jährlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand von knapp DM 13 Mrd. Die Konzernspitze ist zwar eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Aber die Mehrheit ihrer Aktien wird im Ausland gehalten, die Unternehmensorgane Vorstand und Aufsichtsrat werden international besetzt, und die "offizielle" Unternehmenssprache wird Englisch sein. Für das deutsche Gesellschaftsrecht ist dieser Vorgang in mehrfacher Hinsicht von weitreichender Bedeutung.
79
Die Börsensachverständigenkommission (im folgenden: BSK) hat sich unlängst für eine gesetzliche Regelung öffentlicher Übernahmen ausgesprochen und zu deren Inhalt "Standpunkte" formuliert). In ihren Grundzügen stimmen die Überlegungen der Kommission weitgehend mit dem vom Verfasser vorgelegten Vorschlag) überein. Im Detail finden sich freilich einige Abweichungen und interessante Alternativen, die im folgenden erörtert werden sollen.