Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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218
Die Scharia umfasst nach muslimischer Auffassung alle Fragen des Lebens und gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie, Gesellschaft sowie gegenüber Gott. Insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zwar infolge der Anwerbung sogenannter ,Gastarbeiter‘ und der Aufnahme von Flüchtlingen aus mehrheitlich islamischen Ländern hat sich das Thema Scharia in Deutschland, wie in vielen anderen nicht-islamisch geprägten Gesellschaften, zu einem ausgesprochen heiklen Streitgegenstand entwickelt. Ein nicht unbedeutender Teil der im Westen lebenden Muslime will sein Leben nach den Schariavorschriften ausrichten. Diese Vorschriften stehen jedoch nicht immer in Einklang mit dem Ordnungssystem oder den Werten der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische Gelehrte entwickelten im Zuge dessen ein spezielles Konzept des so genannten Fiqh al-aqallīyāt („Minderheitenrecht“), welches Fragen der Minderheiten im schariarechtlichen Rahmen entsprechend ihrer Lebensumstände behandeln soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Umgang der Muslime mit Nichtmuslimen im Allgemeinen und mit deren religiösen sowie gesellschaftlichen Feierlichkeiten im Besonderen schariarechtlich bewertet wird. Diese Fragestellung wird anhand von drei Rechtsgutachten (fatwa Pl. fatāwā) Yūsuf al-Qaraḍāwīs, eines der wohl populärsten und anerkanntesten Gelehrten der Gegenwart im sunnitischen Islam, beantwortet.
217
Seit der Antike wird über das Thema der Ästhetik, über das Schöne, diskutiert. Diese Diskussion, die mit der Frage „Was ist schön?“ anfängt und was „schön“ als Wert ausdrückt, was die Quelle des Schönheitsgefühls bei dem Menschen ist, und auch die Frage nach dem Prozess der Entstehung eines ästhetischen Urteils, wird bis zur heutigen Zeit geführt. Heutzutage ist das ästhetische Verständnis des Propheten Muhammed nicht nur Untersuchungsthema, die Muslime haben im 21. Jahrhundert die von ihm erhaltenen ästhetischen Werte durch direkte Übertragung in ihr Leben und in ihre Lebensweise integriert. Die Koranforschung hat ergeben, dass der Sinn für Schönheit eine Fähigkeit bezeichnet, die dem im Koran erwähnten Menschen mit der Geburt gegeben worden ist. Im Propheten Muhammed hat das in ihm vorhandene Potenzial in der vorislamischen Zeit durch Aufrechterhaltung und durch göttliche Erziehung, die ihm nach dem Erhalt der prophetische Mission zuteil wurde, den Höhepunkt erreicht. In diesem Sinne ist sein Auftreten schön und die Schönheit beim letzten Propheten kein Zufall. Die Schönheit, die dem Koran folgend mit dem ersten Menschen, Adam, begann, fand ihre Vollendung im Propheten Muhammed Denn für den Propheten Muhammed war die Schönheit nicht lediglich ein philosophischer Wert, sondern im Gegenteil eine Lebensweise. Zu Beginn der Behandlung des ästhetischen Themas Am Anfang der Beschäftigung des Korans mit der Frage der Ästhetik liegt vor allem in den Worten der glaubenden Menschen, in ihrem Verhalten, den Zielen, die sie erreichen wollen, und in ihrem Glauben und ihren Gottesdiensten. Nach dem Koran ist es Allah, der die Geschöpfe verschönert, diese Schönheit wurde den Geschöpfen während ihrer Erschaffung gegeben. Mit anderen Worten hat Allah die Geschöpfe schön erschaffen. In der islamischen Welt gibt es Philosophen und Islamwissenschaftler, die über die Vorstellung der Schönheit Überlegungen anstellen...
214
212
Franz von Assisi is seen as a champion of charity in favour of the poor ones. However that is not true. Poverty has not to be eliminated but praised as the most essential quality of human existence.
197
Paul Tillich wurde 1929 nach Frankfurt/M., wo es damals noch keine Theologische Fakultät gab, auf den Lehrstuhl für Philosophie mit der Verpflichtung berufen, „Philosophie und die Soziologie einschließlich Sozialpädagogik“ zu vertreten. Der ordinierte Pfarrer verstand die Konzentration auf die Philosophie gerade nicht als Absage an die Theologie; er sah sich immer als ein Grenzgänger, ohne Überläufer zu werden. Was seine Verbindung zur „Frankfurter Schule“ anbelangt, so wurde der Jude Theodor Wiesengrund Adorno von Tillich habilitiert; mit Max Horkheimer veranstaltete er Seminare. Während seiner Frankfurter Zeit hat sich Tillich z. B. dem Verhältnis von Protestantismus und Profanität zugewandt: „Das Heilige liegt nicht außerhalb des Profanen, sondern in seiner Tiefe. Es ist der schöpferische Grund des Profanen“; Kultur ist ihrer Substanz nach Religion. 1929 schloß sich Tillich der SPD an, aus der er 1933 austrat. Dennoch mußte er am 10.5.1933 mit ansehen, wie auf dem Frankfurter Römer auch ein Exemplar seines Buches „Die sozialistische Entscheidung“ verbrannt wurde. Zusammen mit Max Horkheimer wurde Tillich am 13.4.1933 „beurlaubt“ und am 20.12.1933 aus dem Staatsdienst entlassen. Er emigrierte in die USA, wo er 1965 starb.
Auch den großen katholischen Theologen Karl Rahner SJ, der sich 1937 in Innsbruck für katholische Dogmatik habilitierte, zeichnet eine ähnliche Breite des Wissens und Denkens aus. 1964 erhielt er den „Prestigelehrstuhl“ Romano Guardinis (Lehrstuhl für christliche Weltanschauung) in München. Seine akademische Lehrtätigkeit und sein Wirken als Konzilstheologe machten ihn schon in jungen Jahren weit über Deutschland und Europa hinaus bekannt.
196
Ich beginne mit einer etwas vereinfachten Darstellung der sogenannten 'Letzten Dinge' (Eschata) in der traditionellen (neu)scholastischen Theologie (Vgl. Siegfried Meier, Sterben, Tod und Auferstehung, in: Schulinformationen, Paderborn, 30. Jg., Nr. 2, 2000, S. 61ff.). Diese geht davon aus, daß sich im Tod die unsterbliche Seele vom sterblichen Leib trennt. Der Leichnam verfällt, die Seele hingegen kommt ganz allein vor das Gericht Gottes. Daher nennt man dieses Gericht auch das besondere Gericht (iudicium particulare). Derjenige, der im Zustand der Heiligkeit verstorben ist und alle zeitlichen Sündenstrafen schon in diesem Leben abgebüßt hat, dessen Seele kommt sofort in den Himmel. Stirbt hingegen ein Mensch im Zustand der Todsünde, beginnt durch den Richterspruch Gottes die sofortige Verdammnis in der Hölle. Der mittelmäßige Mensch, der weder als Heiliger noch als Todsünder gestorben ist, muß eine Zeit der Läuterungsqualen im Fegefeuer erleiden. Schwere und Menge der noch nicht abgebüßten Sündenstrafen bestimmen die Dauer und Intensität des dortigen Aufenthaltes. Erst danach kann die Seele in den Himmel gelangen. Am letzten Tag der Weltgeschichte, dem sogenannten 'Jüngsten Tag', kommt es zur Auferstehung der Toten. Das bedeutet, daß die Seelen mit dem toten Körper wieder zu lebendigen Menschen vereinigt werden. Dann wird Gericht gehalten über den ganzen Menschen. Dieses Gericht wird daher als das allgemeine Gericht (iudicium universale) bezeichnet. Nach diesem Gericht gibt es nur noch Himmel und Hölle.
Was das Fegefeuer und den damit verbundenen Ablaß anbelangt, so haben sich die Reformatoren mit diesem Bild von Tod und Auferstehung kritisch auseinandergesetzt, was aber Gemeinsamkeiten, die auch im Blick auf gemeinsames Erbe antiker Philosophie begründet sind, nicht ausschließt...
194
Jubiläen haben es in sich! In diesem Jahr werden wir vor allem an den großen Philosophen Immanuel Kant erinnert, der am 12.2.1804 in Königsberg in Preußen gestorben ist. Sein Denkmal am Königsberger Dom hat den Krieg und auch die Russen überstanden. Am populärsten ist bis heute Kants Erläuterung von „Aufklärung“: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung!“1 Nicht nur, daß die 1784 niedergeschriebene Abhandlung Kants nicht am Anfang der deutschen Aufklärung steht, sondern eher ihr Schwanengesang ist: In der Regel wird auch verschwiegen, daß der Autor selbst die prinzipielle Gültigkeit dieser Sätze entscheidend einschränkte, wenn er am Schluß seiner Abhandlung alle radikalen Konsequenzen ausdrücklich verwarf und das Grundgesetz des friderizianischen Preußen pries: „Räsonniert, soviel als ihr wollt, und worüber ihr wollt, nur gehorcht!“ Kant hat den Angriff Napoleons auf Europa, den Zusammenbruch Preußens und Österreichs nicht mehr erlebt. So ist ihm die bittere Erfahrung erspart geblieben, daß von den Idealen einer Revolution meistens nur verwirklicht wird, was machtpolitisch brauchbar ist...
193
Anonyme Protestanten?
(2014)
Selbst bei theologisch so verschiedenen Charakteren wie Dorothee Sölle und Paul Tillich wurden religionskulturelle Unterschiede zwischen Personen durch den Verweis auf Gemeinsamkeiten in ihrem Leben und Handeln als „anonyme Christen“ zumindest relativiert, wenn nicht gar durch diese umfassende Kategorie ganz eingezogen. Differenzen zwischen Selbsteinschätzung und Fremdwahrnehmung der betreffenden Personen spielen dann kaum noch eine wesentliche Rolle.
Im Rückblick auf zwei Jubiläen soll im Folgenden die Brauchbarkeit der Kategorie „Anonyme Christen“ am Sonderfall „Anonyme Protestanten“ überprüft werden.
192
Der Titel bedarf einer besonderen Begründung! 800 Jahre Elisabeth von Thüringen: Katholische und Evangelische Kirche begehen z. B. in Hessen mit einer Fülle von Veranstaltungen 2007 das „Elisabethjahr“. Die Ev. Kirche in Kurhessen-Waldeck und die Ev. Kirche in Hessen und Nassau haben unter dem Titel „Krone, Brot und Rosen. 800 Jahre Elisabeth von Thüringen“ einen umfangreichen Veranstaltungskalender vorgelegt. Bereits an ihrem 775. Todestag lassen die hessischen Landeskirchen und Bistümer in ökumenischer Eintracht, aber mit unterschiedlicher Akzentuierung das Elisabethjahr beginnen. „In einem war man sich schnell einig: Elisabeth kann sicher nicht als moderne Sozialapostolin gedeutet werden, die auf die reine Mitmenschlichkeit setzte; dafür waren ihre Christusfrömmigkeit und ihre Christusnachfolge zu stark ausgeprägt; sie verband praktizierte Caritas mit tiefer Gottesbeziehung. Es gab aber ein hartes Ringen um ein gemeinsames Erscheinungsbild des Gedenkens. Das Attribut ‚heilig‘ war für die evangelische Seite nicht akzeptabel. Für Protestanten ist die fürstliche Wohltäterin nur Elisabeth von Thüringen, und so steht es auch auf dem Logo für evangelische Gedenkveranstaltungen. Auf dem Logo für ökumenisch verantwortete Veranstaltungen wird kompromißhaft zusammengefügt: ‚Heilige Elisabeth. Elisabeth von Thüringen‘ “ (Gernot Facius). Wenn ich im Folgenden weiter von der „Hl. Elisabeth“ rede, soll dieser Hintergrund nicht vergessen werden.
Spuren der Elisabeth-Verehrung finden sich aber nicht nur in Deutschland und in Ungarn. Auch in Italien, Portugal, Tschechien, ja sogar in Skandinavien und den baltischen Ländern erinnert man sich an die deutsche Nationalheilige des Mittelalters...
191
"Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist" (Exodus 20,4): Dieses Gebot aus dem Dekalog hat die Religions- und Kulturgeschichte immer wieder berührt. Vor allem der reformierte Protestantismus rühmt sich seiner 'Bilderlosigkeit'. Was sind aber 'Bilder'? ...
190
185
In der Hindu Tradition zeigen sich zwei grundsätzlich unterschiedliche Strömungen. Einmal gibt es die Richtungen, die sich die Befreiung vom Joch des durch das eigene Werk, Karma, bestimmten Rads der Wiedergeburten, Samsara, aufs Panier geschrieben haben. Zum anderen gibt es die karmistische Religion, die genau das eigene Werk zum entscheidenden, wenn nicht gar alleinigen Kriterium menschlicher Existenz erhebt. Diese karmistische Religion bildete und bildet den geistigen Hintergrund der indo-asiatischen Kultur so sehr, daß sich ihre Gegner immer noch vor ihr rechtfertigen müssen. Während die karmistische Existenzdeutung besonders unter den Buddhisten und Jainas in voller Blüte steht, haben die großen Religionen der Shaivas, Vaishnavas und Shaktas schon früh in ihren zahllosen Bewegungen massiv gegen den Karmismus Front gemacht. Dennoch gilt die Karma-Samsara-Lehre als Beschreibung des Normalfalls der Existenzgestaltung. Die ist die stets vorausgesetzte Mechanik des Existenzprozesses. Aber als ein unaufhebbares Schicksal wird sie nicht mehr so ohne Weiters im Hindutum anerkannt. Die o.g. Bewegungen sind denn auch religiöse Revolten, die auf höchst unterschiedliche Weise gegen die absolute und allgemeine Geltung der Karma-Samsara-Lehre durchaus erfolgreich Widerstand leisten. Wie in den anderen Kulturen auch ist der Kampf zwischen beiden Religionen im Hindutum das zentrale Thema der geistigen Auseinandersetzung mit der eigenen Existenz. Diese so konträre Sichtsweisen der Existenz im Hindutum, d.h. die karmistische und antikarmistische Religion, sollen im Folgenden an je einem Fallbeispiel aus noch immer gültigen heiligen Schriften vorgestellt werden.
175
Der "tolle Mensch" und der "alte Gott" : ein Essay über Nietzsches Apokalypse der modernen Existenz
(2013)
"Wohin ist Gott? rief er, ich will es euch sagen! Wir haben ihn getödtet, - ihr und ich! Wir alle sind seine Mörder!" Diese berühmten Sätze des 'tollen Menschen' aus Friedrich Nietzsches Werk 'Die Fröhliche Wissenschaft' sind keineswegs an bekennende Fromme gerichtet, um sie von ihrem Gottesglauben abzubringen und vom Atheismus zu überzeugen. Sein entsetzter Ausruf richtet sich vielmehr an die Atheisten oder sonstige Ungläubige. Aber diesen Ausruf tat er auch nicht, um sie in ihrem wissenschaftlichen oder unwissenschaftlichen Unglauben zu bestärken. Nein! Er ruft ihnen diese schier unglaubliche Wahrheit zu, um sie mit der Frage zu konfrontieren, ob sie, die Gott getötet haben, überhaupt wissen, was sie angerichtet haben, ob sie sich der Konsequenz ihrer ungeheuerlichen Tat bewußt sind.Der 'tolle Mensch' distanziert sich dabei keineswegs von seinen gottlosen Zuhörern; im Gegenteil: ausdrücklich rechnet er sich ihnen zu. Aber im Gegensatz zu den angeredeten Gottesmördern hat er begriffen, was für eine furchtbare Existenzkatastrophe sie gemeinsam heraufbeschworen haben.
Wer ist aber dieser Gott, den Nietzsche den 'alten Gott' nennt, und den er, der 'tolle Mensch' und seine Zuhörer auf dem Marktplatz der Moderne getötet haben?
173
Seit mehr als 14 Jahrhunderten glauben Muslime, Sunniten wie Schiiten, daran, dass der Prophet Muhammad (gest. 632) der letzte Prophet sei und nach ihm bis zum jüngsten Tag weder weitere Propheten noch Gesandte kommen werden. Im 19. Jahrhundert ist eine neue islamische Bewegung in Erscheinung getreten. Diese neue islamische Glaubensgemeinschaft der sogenannten "Ahmadiyya"1 wurde 1891 von Mirza Ghulam Ahmad im indischen Punjab ins Leben gerufen. Anfangs erhob er den Anspruch, ein Erneuerer (mugaddid) des Islam zu sein. Einige Jahre später ging er, über seinen Aufruf zur Erneuerung hinausgehend, dazu über zu erklären, er sei der verheißene Messias und Mahdi2 des Islam. Schließlich verkündete er, göttliche Offenbarungen erhalten zu haben und ein Prophet Gottes zu sein. Diese Verkündigungen widersprechen, theologisch gesehen, eindeutig den Glaubenslehren der orthodoxen Muslime und riefen folglich ihren Zorn hervor. Trotzdem wurde die Ahmadiyya als eine unabhängige islamische Gemeinde im Jahre 1901 in Qadian registriert. ...
168
163
Bollywood ist ein Massenphänomen. Schätzungsweise 12 bis 14 Millionen Menschen drängen sich täglich in indische Kinos, um ihre Stars auf der Leinwand zu bewundern. In den riesigen Sälen herrscht große Empathie zwischen den Zuschauern und ihren Filmidolen. Helden werden bejubelt und beklatscht, Bösewichte lauthals ausgebuht und mit Pfiffen geschmäht. Selbst kleine Opfergaben in Form von Früchten oder Münzen werden den Schauspielern dargeboten. Auch außerhalb des Kinos inspiriert Bollywood die indische Bevölkerung: in ihrer Art zu reden, ihrer Kleidung, ihrem Musikgeschmack aber auch ihrer politischen Gesinnung. Doch ist die Meinungsmacht der indischen Traumfabrik nur auf den Subkontinent beschränkt?
Mithilfe einer qualitativen Studie geht die vorliegende Arbeit dieser Frage nach und zeigt auf, welche Relevanz Bollywood bei der Identitätsbildung der 2. Generation der indischen Migranten in Deutschland besitzt. Anhand der Aussagen von 13 Probanden indischer Abstammung im Alter von 15 bis 38 Jahren wurde dabei eine Typologie verschiedener Identitätstypen entwickelt, die sich in unterschiedlichem Masse durch Bollywood beeinflussen lassen. So dient der Hindifilm Menschen, die in ihrem Selbstbild stark zu Indien tendieren, als Ressource um kulturelles Wissen über Indien zu sammeln, als Brücke in eine oft entfremdete Heimat sowie als Substitut für eine fehlende Sozia-lisation in Indien. Vertreter einer hybriden Identität, die sich zu gleichen Teilen als Inder und Deutsche verstehen, freuen sich über das wachsende Interesse der deutschen Mehrheitsbevölkerung an der indischen Kultur, was maßgeblich durch den Bollywoodhype Mitte der 2000er Jahre initiiert wurde. Das steigende Verständnis für indische Werte, aber auch die Adaption der indischen Kultur durch die Mehrheitsgesellschaft erleichtert es den ethnischen Hybriden für ihre Multikulturelle Identität akzeptiert zu werden. Dieselbe Entwicklung ist für Personen indischer Herkunft, die eine deutsche Identität etablieren wollen, oftmals ein zweifelhafter Segen. So werden sie von ihren Freunden und Bekannten mit Fragen zu oder auch Kritiken an Bollywood konfrontiert, was zu Ge-fühlen der Entfremdung bei den Befragten führen kann, zeigt es doch, dass ihr Gegenüber sie nicht als vollkommen deutsch wahrnimmt. Bollywood scheint also auch im 6759 Kilometer entfernten Deutschland noch eine gewisse Wirkung zu entfalten, ob diese von den Menschen gewollt ist oder nicht.
161
Nach muslimischer Auffassung kommt der Mensch mit bestimmten gottgegebenen Anlagen ausgestattet auf die Welt. Diese Anlagen entwickeln sich unter vielfältigen Umwelteinflüssen fort. Diese Weiterentwicklung sollte adäquat zur natürlichen Veranlagung geschehen, um eine gesunde Entwicklung zu sichern (positive Erziehung) und eine Fehlentwicklung zu unterbinden (negative Erziehung). Um eine gute und gesunde Entwicklung zu gewährleisten, sollte dem Individuum natürliche positive Bildung und Erziehung zugänglich sein. Dies geschieht meist in der Kindheit und Jugend und ist Aufgabe der Erwachsenen. Die wichtigsten Erwachsenen für ein/en Kind/Jugendlichen sind die Erwachsenen der Familie und der Lehrer. Gemeinsam mit der Familie ist der Lehrer verantwortlich für die Fortentwicklung der natürlichen Anlagen des Zöglings. Im Gegensatz zur Familie ist die Verantwortung des Lehrers professioneller Art. Er wirkt ab dem ersten Kontakt des Schülers mit der Schule sichtbar auf ihn ein. Um am Ende dieser Einwirkung ein positives Ergebnis zu erzielen, ist der Lehrer angehalten die Problemstellungen seiner Aufgabe und ihre Lösungen zu kennen. Denn sowohl die Bildung als auch die Erziehung sind dynamischveränderlich und wie alles auf dieser Welt ständig in Veränderung. Der Lehrer spielt in der islamischen Bildungs- und Erziehungstradition eine große Rolle, weil der Prophet Muhammad als solcher gilt. Demgemäß genießt der Lehrerberuf als der „Beruf des Propheten“ ein hohes Ansehen. Die folgenden Kapitel eruieren die Rolle des Lehrers aus dieser Ausgangslage heraus.
155
Protestantismus im Territorium : Heinrich Steitz (1907 - 1998): Biographie als Zeitgeschichte
(2012)
151
Gemäß islamischem Recht bildet der Glaube, dass der Mensch nicht sinnfrei, sondern mit gewissen Verpflichtungen erschaffen wurde, und dass er für seine Taten im diesseitigen Leben, das zugleich auch ein Prüfungsfeld darstellt, im Jenseits zur Rechenschaft gezogen wird, eines der wesentlichen Glaubensinhalte. Dieses Prüfungssystem, in dem alle Handlungen des Menschen anhand bestimmter Kriterien bewertet werden, die man ahkam (sg. hukm) nennt, wird im usul al-fiqh (und im kalam) taklif (Verpflichtung) genannt. ...
149
Mohammeds Frage : Versuche zur theologischen Differenzierung von Vergeltung und Vergebung im Islam
(2011)
144
143
Die Allmacht der göttlichen Gnade in der Gaudiya-Vaisnava-Theologie Srila Bhaktivinoda Thakuras
(2010)
142
Yajnavalkya : seine Philosophie – seine Soteriologie ; Klaus Mylius zum 80. Geburtstag gewidmet
(2010)
138
Die ägyptische Al-Azhar Universität feierte in März des Jahres 1983 ihr tausendjähriges Gründungsjubiläum. Chronologisch ist dieses Jubiläum allerdings etwas umstritten. In Wahrheit sind seit der Gründung der Al-Azhar nämlich keine 1000, sondern bereits 1013 Jahre verstrichen. Die Bauarbeiten an der Al-Azhar Moschee hatten bereits im April 970 angefangen. Die tausend Jahre verstehen sich somit als Beginn des eigentlichen Studienbetriebs an der Al-Azhar, die als Institution einige Jahre älter ist. Schon im Jahre 1942 hatte eine 1000-Jahrfeier an der Al-Azhar abgehalten werden sollen. Laut islamischem Mondkalender waren in eben diesem Jahr 1000 Mondjahre vergangen, doch die Ereignisse des 2. Weltkrieges, in den ja auch Ägypten verwickelt war, machten jede Hoffnung auf dies bezügliche Feierlichkeiten zunichte. Die Al-Azhar-Universität nennt sich die älteste Universität der Welt, durchaus mit Recht. Wenngleich man zugeben muß, daß schon lange vor der Gründung der Al-Azhar, Schulen und Akademien für das Studium aller Wissensgebiete existierten, von denen die bedeutendsten gerade hier in Ägypten angesiedelt waren. Man denke nur an die altägyptische Akademie von On, welcher Ort später von den Griechen Heliopolis genannt wurde, oder an die berühmte antike Akademie von Alexandrien. Es ist somit kein Zufall, daß nach der Ausbreitung des Islam eben hier im Niltal das erste große islamische Wissenszentrum gegründet wurde. ...
137
Der vorliegende Beitrag untersucht die erste Einführung des Buddhismus in Tibet und die dabei durch die Konfrontation mit der Bön-Religion entstehenden religiösen und politischen Konflikte. Die Tatsache, dass es zwei herausragende Einführungsphasen des Buddhismus in Tibet gab, deutet auf die religiösen Kontroversen hin, die sich in diesem Land abgespielt haben müssen. Es ergeben sich folgende Fragen: Wie haben die Tibeter auf das Eindringen des Buddhismus reagiert? Wie sieht das Verhältnis von Abgrenzung und Aneignung aus? Wie gingen die buddhistischen Mönche mit der vorherrschenden Bön-Religion um? Welche Wirkungen hatte die religiöse Dynamik auf die politische, ökonomische und soziale Lage des tibetischen Raums? ...
136
Das Verhältnis zwischen Gott und Mensch wird sowohl im katholischen Christentum als auch im Islam durch das fehlerhafte Verhalten des Menschen beeinträchtigt und verletzt. Basierend auf das jeweilige Schuldverständnis wurde in beiden Religionen der Weg der (Wieder-) Versöhnung mit Gott theologisch aufbereitet und dargestellt. Diese Theologien führen auf ihre jeweils eigene Art wieder zu Gott und ermöglichen seine Freundschaft, was für den sündhaften Gläubigen Hoffnung und Zuversicht beinhaltet und seine existentielle Sorge um seine Seele nimmt. Auf diese Weise bietet der jeweilige Glaube sowohl dem Katholiken als auch dem Muslim seelsorgerlichen Halt und Trost und lässt ihn auf ein glückliches Ende hoffen.
127
Bei der islamisch-mystischen Koranexegese (at-tafsir al-isari) handelt es sich um eine Schule der Koranauslegung. Die Koranexegeten, die dieser Schule angehören, interpretieren einzelne Verse des Korans durch kasf1 (wörtl. Enthüllung, Entdeckung) und ilham (Inspiration). Die Bedeutung dieser Verse wurde, nach ihrer Überzeugung, von Gott in ihre Herzen gelegt.
115
Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.
114
Wie aus den angeführten Berichten hervorgeht, war die Eheschließung auch bei den vorislamischen Arabern ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung einer Familie. Wenn wir die unterschiedlichen Formen der Eheschließung bei den vorislamischen Arabern vergegenwärtigen: Nikah as–Sigar: Tauschehe, Nikah al-Maqt: Leviratehe, Nikah al-Istibda: Gehorsamsehe, Nikah al-Muta: Zeitehe, Nikah al-Hadn: Mätressenehe, Nikah as-Sabi: Raubehe und Nikah Taaddud al-Azwag: Polygamie –, stellen wir fest, dass alle diese Eheformen der vorislamischen Arabern lokal- und kulturspezifische Charakteristika aufweisen. Diese ausgeprägte kulturelle und örtliche Gebundenheit macht sich nicht nur bei den Eheschließungen, sondern auch bei den Ehescheidungen (Hula-Scheidung, Ila-Scheidung, Zihar-Scheidung) und anderen Einrichtungen bemerkbar. Zum großen Teil wurden diese Institutionen mit dem Islam fortgesetzt. Der Islam bewertete sie jedoch seiner Lehre entsprechend neu, übernahm einige der Einrichtungen, lehnte andere teilweise ab und verwarf manche gänzlich.
113
Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, bezieht sich das Islamische Recht auf Quellen, die in ihrer Rangordnung unterschiedlich eingestuft werden. Der Koran nimmt im Vergleich zu den anderen Quellen zweifelsohne die höchste Stellung ein. Seine rechtsrelevanten Verse sind bei allen rechtlichen Entscheidungen für die Rechtswissenschaftler unumstrit-ten der wichtigste Referenzpunkt. Die sunna ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des Islamischen Recht. Sie spielt bei der Auslegung des Koran sowie für Themen, die im Koran nicht behandelt werden, eine herausragende Rolle sowohl für das Islamische Recht als auch für die anderen Disziplinen des Islam. Auch die Bedeutung von igma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) als zwei weitere Hauptquellen des Islamischen Rechts sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben diesen primären verleihen die sekundären, also abgeleiteten, Quellen istihsan, istishab, istislah (al-masalih al-mursala), saru man qablana, urf und ada dem Islamischen Recht eine große Vielfalt und Flexibilität. Der mit einer Rechtsfrage betraute Islamrechtswissenschaftler wird stets versuchen, die geeignete Entscheidung ausgehend von diesen Quellen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Stellenwerts zu finden.
112
In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
101
Inhaltsverzeichnis Frau R.s Rückschau nach 25 Jahren Bethel - Religiöse Genossenschaften als prägende Kraft der Diakonie (bis ca. 1965) - Arbeitsschritte I. Der Patriarchalismus der Gründergeneration und ihrer Erben - Familienprinzip, Mutterhaus, Anstaltshaus - Das Pflegehaus Hebron als Beispiel - Religiöse Vormundschaft II. Das Ende der religiösen Bevormundung (um 1970) - Die Nachwuchskrise der Mutterhäuser - Veränderte Lebensentwürfe junger, christlicher Frauen in der Nachkriegszeit - Reaktionen Sareptas und Nazareths auf ihren Bedeutungsverlust im Betheler Anstaltsgefüge nach 1968 - Gastarbeiterinnen für die Hauswirtschaft (1960) - „Zivile Kräfte“ im Pflegebereich (um 1965) - Mangel an Fachlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Kritikvermögen: Ein Votum für die Abschaffung der Hausväter in der Jugendhilfe (1970) - Neue Konzepte im Konflikt mit tradierter Religiosität III. Religiöse Selbstverantwortung und diakonische Unternehmensidentität - Entwicklungen in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel seit 1983 - Thesen zur gegenwärtigen Situation
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Wie aus den angeführten Informationen hervorgeht, hatten die vorislamischen Araber, obwohl allgemein Rechtsunsicherheit bei ihnen herrschte und es keine von allen Parteien anerkannten gerichtlichen und administrativen Instanzen gab, einige strafrechtliche Institutionen. Sie suchten Lösungen für ihre Streitigkeiten bei bestimmten Personen, die Êai¿, sayyid und kÁhin genannt wurden. Man weiß auch, dass einige Stammesoberhäupter richterliche Funktionen in ihrem Stamm ausübten. Außer ihrer persönlichen Macht besaßen diese Personen aber keine Sanktionskraft. Wenn eine der Konfliktparteien den Beschluß des Richters nicht akzeptierte, konnte man ihr gegenüber Vorwürfe erheben – ansonsten aber nichts ausrichten. Trotzdem wissen wir aus den Quellen, dass es unter den vorislamischen Arabern Persönlichkeiten gab, die für ihre richterlichen Kompetenzen bekannt waren und die schwierige Probleme sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch zwischen den Stämmen gelöst haben. Wir wissen auch, dass die vorislamischen Araber die Hand des Diebes oder der Diebe abhackten. Man sagt, dass al-WalÍd b. Mu™Íra (st. 622 n. Chr.) derjenige gewesen sei, der zum ersten Mal diese Strafe vollzogen habe. Es werden in den Quellen auch etliche arabische Personen aus vorislamischer Zeit angeführt, die aufgrund von Diebstahl mit diese Strafe bedacht wurden. Darüber hinaus wurden Banditen und Räuber sehr hart bestraft. Der Islam hat alle diese Strafen vor dem Hintergrund seiner Lehre bewertet und in erneuerter oder modifizierter Form übernommen. Es zeichnen sich bei den vorislamischen Arabern zwei wichtige strafrechtliche Hauptinstitutionen ab: die Wiedervergeltung (qiÈÁÈ) und das Blutgeld (diya). Neben diesen beiden Einrichtungen gab es bei ihnen auch eine Schwur-(qasam)Institution, die vorsah, dass im Fall eines Mords verdächtige Personen, die sich in der Nähe der Leiche befanden, einen Schwur darauf zu leisten hatten, dass sie an dem Tod des Betroffenen keine Schuld trugen. Der Islam hat diese Form der Schwur-Institution vollständig adoptiert und die beiden strafrechtlichen Hauptinstitutionen mit einigen Modifizierungen übernommen. Es wird angenommen, dass die Aufnahme der Wiedervergeltung durch den Islam dazu dienen sollte, das Individuum zu stärken und die starken Stammesbindungen der Personen zu lockern. Denn es war nicht möglich, einen Staat aufzubauen, ohne die mächtigen Stammesbindungen zu schwächen resp. aufzulösen. Während dies offenbar durch das Prinzip der Wiedervergeltung bezweckt wurde, scheint die Ausweitung der Zahlung von Sühnegeld darauf gezielt zu haben, die Blutrache zu beschränken und ihre in der Gesellschaft Unruhe und Unsicherheit stiftende Wirkung einzudämmen.
98
Wie aus den Ausführungen über die Reise Moses mit ¾i±r im Koran hervorgeht, wird ¾i±r als ein hoch verehrter Wissender betrachtet, der von Gott belehrt worden ist. Dank dieser umfangreichen Lehre ist er zu den verborgenen inneren Wahrheiten der Erscheinungen vorgedrungen, während Moses keine Kenntnis davon hatte, obwohl er Prophet war. Es ist interessant zu bemerken, dass Moses trotz seiner hohen Stellung als Prophet, dem die Tora gegeben wurde, und trotz seiner Beschreibung als „kalÍm AllÁh“ dem Wissenden folgen und von ihm einen Teil seines Wissens lernen will. Diese Gefolgschaft Moses kann nicht allein durch seine große Bescheidenheit erklärt werden. Die Geschichte von ¾i±r zeigt, dass dessen Wissen höher eingestuft wird als das Wissen von Moses, da diesem ansonsten nicht gesagt worden wäre, dass der Wissende über einen höheren Grad des Wissens verfügt und er sich mit seinem Jünger auf die Suche nach ihm Wissenden machen solle. In den darauf bezogenen Versen gibt es keine näheren Angaben über die Beschaffenheit dieses Wissen, außer dass es von Gott stammt. Auch lassen die Bedingungen, welche ¾i±r Moses am Beginn der Reise stellt, auf den Charakter dieses Wissens schließen. Es ist bekannt, dass dieses Wissen nicht dem Wissen ähnlich sieht, welches durch Bücher erlernt werden kann. Das Wissen (Geheimlehre, versteckte Lehre) ist in den hier zur Diskussion stehenden Versen als eine Art Hingabe an Gott dargestellt. Es hat den Anschein, dass es der Mystik nahe steht und die Mystiker es durch ihnen eigene Methoden und innere Disziplinen zu erreichen suchen. ¾i±r ist auch aus diesem Grund eine unentbehrliche Figur für die islamischen Mystik und nimmt zurecht bei den Mystikern eine zentrale Stellung ein.
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Bekanntlich ist zumindest in territorialer Hinsicht Kaiser Napoleon I. ein "Kirchenvater" nicht nur der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Seine Neuordnung der Landkarte Deutschlands hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Religionskultur - bis hin zur Kirchenmusik! Als das Kasseler Konsistorium sich von dem Hanauer Konsistorium je ein Exemplar der in seinem Bezirk gebräuchlichen Gesangbücher erbat, erhielt es von Hanau am 15.8.1837 die Antwort, "daß in der hiesigen Provinz [der 1736 an Hessen-Kassel gefallenen Grafschaft/Fürstentum Hanau-Münzenberg] 12 Gesangbücher bestehen, von deren jedem ein Exemplar zu verschaffen deswegen schwierig sei, weil in den Gemeinden selbst ein solches kaum zu entbehren ist".
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Die Freiheit des Einzelnen und die Religion der Freiheit als Bedingungen interreligiöser Konvivenz
(2007)
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung und Praxis wirft zunächst die Frage auf, wer das primäre Subjekt dieser Über-zeugung und Praxis ist. Im interreligiösen Dialog oder Kampf wird in der Regel darunter ein religiöses Kollektiv verstanden, sei es nun real oder bloß virtuell organisiert, sei es z.B. die reale Organisation 'Katholische Kirche' oder die virtuelle Gemeinde der 'Sunni-ten', jedenfalls eine Menge von Menschen, die auf eine gemeinsame Lehre und Praxis, auf eine gemeinsame Religionskultur bezogen sind. Die Vorstellung, daß Religionskollektive die eigentlichen religiösen Subjekte seien und daher auch berufen, für die Religionskulturen verbindlich zu sprechen und zu handeln, ist jedoch nichts anderes als eine kollektivistische Gewaltideo-logie. Sie stellt den Versuch dar, das moderne Individuum, das seit 200 Jahren angehalten ist, seine Belange in die eigenen Hände zu nehmen, den anachronis-tischen Herrschafts- und Konsumbedürfnissen von abstrakten Kollektiven zu unterwerfen.
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Es besteht kein Zweifel daran, dass die einflussreichsten Persönlichkeiten der islamischen Gesellschaft die Gelehrten des Islam waren. Die Verhaltensweise dieser Persönlichkeiten war für die Individuen der Gesellschaft wegweisend. Die Gesellschaft strukturierte ihre Verhaltensnormen entsprechend der Haltung dieser Personen, und entsprechend der von ihnen gegebenen Fatwas (Rechtsentscheidungen). Dieser Umstand nahm seinen Platz proportional zur Steigerung oder Minderung der gesellschaftlichen Stellung und des Wertes der Gelehrten des Islam auf der Bühne der Geschichte ein. Imam Malik war einer der herausragenden Personen, die zu ihren Lebzeiten wichtige Einflüsse auf die Gesellschaft ausgeübt haben. Dieser Artikel versucht die Beziehung des Imam Malik zu den politischen Autoritäten, sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Beziehungsform zu behandeln. Da Imam Malik in der Zeit der Umayyaden zu den politischen Autoritäten kaum Kontakt hatte, wird der Artikel nach einem kurzen Ausblick in diesen Zeitabschnitt sich auf die Zeit der Abbasiden konzentrieren.
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Die Lehre von der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium ist das Herzstück protestantischer Theologie. Und deren eigentümlicher Gegenstand ist nicht eine übernatürliche Wesenheit oder eine bestimmte Religion, sondern das doppelte Wort Gottes: lex et evangelium, Gesetz und Evangelium. Ihre Aufgabe besteht allein im discrimen inter legem et evangelium, in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. Der Name der protestantischen Theologie bezeichnet nicht eine von einer wie immer gearteten Religionsgemeinschaft bestimmte Doktrin, sondern eine Wissenschaft, die allein von einer in jeder Hinsicht für sich selbst sprechenden autonomen Sache konstituiert wird; sie ist daher auch nur ihrem Gegenstand und ihrer Aufgabe verpflichtet. Die Bezeichnung des Protestantischen bezieht sich ursprünglich auch nicht auf eine neue Kirche, sondern auf ein politisches Bündnis im deutschen Reichstag, das allein durch die Berufung auf die autonome Sache der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium der Hierarchie der Kirche widersprach; und es war ein Theologe, der sich auf Grund und wegen dieser Unterscheidung gegen die damalige Kirche stellte und diese prinzipiell der unterscheidenden Kritik unterwarf. Das Protestantische benennt demnach im Gegensatz zum alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich einen dogmatischen und keinen religionssoziologischen Sachverhalt. ...
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„Wie sehr Werturteile die Geschichtsdeutung prägen, zeigt sich an der Langlebigkeit längst widerlegter Moralklischees. Das gilt besonders für die kirchliche Zeitgeschichte. Die Bilder des Kirchenkampfes wirken immer noch auf die Forschungsatmosphäre ein, obwohl die strikte Gegenüberstellung von Guten -der Bekennenden Kirche- und Bösen -den „Deutschen Christen“ - sich sachlich längst nicht mehr halten läßt“ – so unlängst Johann Hinrich Claussen in der FAZ unter dem Titel: „Sozialistisch unentschieden. Paul Tillichs Theologie und die Zeitgeschichte“. Differenzierungen mit dem Ziel, auch in der Theologie simple bipolare Systematisierungen aufzulösen, sind angesagt. So hat es „unter dem Namen ‚Deutsche Christen‘ eine in sich homogene Gruppierung dieses Namens nicht gegeben. Vielmehr handelte es sich um zahlreiche Klein- und Kleinstgruppen, die als lockere Sammlungsbewegung ihren Höhepunkt im Umfeld der Machtergreifung [Hitlers] erreichten und ab 1934 wieder in die Zersplitterung zurückfielen“ (Jochen-Christoph Kaiser: Die Deutschen Christen im Spannungsfeld von kirchlichem Hegemonieanspruch und völkischem Neuheidentum auf dem Weg zur Sekte? In: Hartmut Lehmann [Hg.], Religiöser Pluralismus im vereinten Europa. Freikirchen und Sekten. [Bausteine zu einer Europäischen Religionsgeschichte im Zeitalter der Säkularisierung; Bd. 6, 49-71; hier 49]). Die Vielfältigkeit des deutschchristlichen Spektrums bewegte sich zwischen einem eher nationalprotestantisch-konservativen, tradierte religiöse Standards beachtenden Strang und unterschiedlichen Ausprägungen „völkischer“ Auffassungen, die das „Dritte Reich“ für das „neue Jerusalem“ hielten. „Zwischen diesen beiden Positionen bewegten sich im Grundsatz alle deutsch-christlichen Vereinigungen. Sie konnten dabei ihr jeweiliges Credo situativ, d. h. in Anpassung an die jeweilige Zeitlage oder ihr Auditorium modifizieren, so daß es schon einen Unterschied macht, ob wir von ‚Deutschen Christen‘ Ende der 1920er Jahre, im Jahr 1933, in der Periode der Kirchenausschüsse [1935-1937] oder im Zweiten Weltkrieg sprechen“.
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Die Monotheismusdebatte, die durch Jan Assmann angestoßen worden ist, wird in weiten Teilen im biblischen Kontext geführt. Der historische Prozess, in dem sich im vorderen Orient die Idee des einen Gottes aus einem polytheistischen Umfeld herausschält oder, wie Assmann meint, das Ergebnis eines revolutionären Umschwungs ist, ist eine unter vielen anderen historischen Varianten der Entstehung des Eingottglaubens. In seinen Publikationen „Moses – der Ägypter“ von 1998 und „Die mosaische Unterscheidung“ aus dem Jahr 2003 geht es Assmann nicht nur um die Beschreibung und Deutung eines besonderen historischen Kontextes, sondern um ein grundlegendes Deutungsmuster des Phänomens Monotheismus, das die Unterscheidung zwischen wahrer und falscher Religion und damit eine grundlegende Veränderung in der Beurteilung anderer Traditionen gebracht hätte. Er schreibt: „Ebenso wenig lässt sich aber bestreiten, dass sie (die monotheistischen Religionen) gleichzeitig eine neue Form von Hass in die Welt gebracht haben: den Hass auf Heiden, Ketzer, Götzendiener und ihre Tempel, Riten und Götter.“ Es stellt sich nun die Frage, ob die religionsgeschichtlichen Befunde in einer erweiterten Perspektive seine Deutung stärken oder relativieren. Auch wenn viele von Assmanns Einzelbeobachtungen nachvollziehbar, höchst interessant und für die weitere Diskussion anregend sind, soll es hier darum gehen, ob die These von der mosaischen Unterscheidung an sich religionswissenschaftlich haltbar ist. Ein entscheidender Mangel zeigt sich direkt auf den ersten Blick; denn seine Ausführungen beziehen sich primär auf die drei in Vorderasien aus gemeinsamen Wurzeln entstandenen abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam. Gesprochen wird aber immer wieder von dem Monotheismus als einem Grundprinzip religiöser Traditionsbildung. ...
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Fundamentalismus ist heutzutage zu einem allseitig verwendeten Begriff geworden, der unterschiedlichste Phänomene beschreibt und häufig auch mit negativen Konnotationen versehen ist. Nicht selten wird der Vorwurf des Fundamentalismus benutzt, um Diskurse mit Andersdenkenden abzubrechen und diese zu diskreditieren. Im Fundamentalismusvorwurf ist also selbst ein Fundamentalismus verborgen. Fundamentalismus im weiteren Sinne kann man als eine Gegenbewegung gegen die Moderne bezeichnen, die religiös oder ideologisch gefärbt ist. Hierbei werden traditionell überlieferte oder diesen Anschein erweckende Werte und Normen mit vehementer Überzeugung als Rettung präsentiert, die dem aktuellen Niedergang der Kultur entgegenwirken sollen. Für fundamentalistische Bewegungen ist es charakteristisch, dass sie sich selbst als Vertreter des „Wahren“ und „Guten“ betrachten und dass sie öffentlich / politisch aktiv werden, um dem „Schlechten“ und „Bösen“ Einhalt zu gebieten. Pluralismus, Relativismus, Toleranz und multikulturelle Lebensformen werden in diesem Kontext als degeneriert und schwach gekennzeichnet; denn sie vermögen es nicht, die Ordnung und Autorität aufrecht zu erhalten, die nötig sind, um die Gesellschaft als Ganzes entsprechend den fundamentalistischen Idealen zu formen. Mit diesem Anspruch sind nicht selten theokratische Vorstellungen verknüpft, die auch mit entsprechender Aggressivität vorgetragen oder sogar in die Tat umgesetzt werden.
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In den letzten Jahren ist der Islam intensiv in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dieser Prozess wurde durch mehrere Faktoren in Gang gesetzt: • durch die politisch-militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, • durch die Ausbreitung dieser Probleme in andere Regionen insbesondere in Form von terroristischen Anschlägen, die unter Berufung auf den Islam durchgeführt wurden und werden, • und nicht zuletzt durch den Wegfall des Ost-West-Konflikts, der ein Vakuum hinterlassen hat, was zur unbewussten Suche nach neuen Feindbildern führte. Die komplexen politischen Verwicklungen im Nahen Osten, die teilweise noch Erbschaften der kolonialistischen Epoche sind, sollen aber hier nicht den Schwerpunkt bilden. Vielmehr wollen wir nach dem Selbstverständnis islamischer Traditionen und Kulturen fragen, um sie etwas besser verstehen zu lernen und um in einen fruchtbaren Dialog einzutreten. Der Islam ist bekanntermaßen die jüngste der großen Weltreligionen und steht in der Tradition des vorderasiatisch entstandenen Juden- und Christentums. Aus islamischer Sicht geht seine Tradition auf Abraham zurück, der den Glauben an den einen Gott verkündigt hat und damit ein Gläubiger im Sinne der Muslime gewesen ist. Grundsätzlich ergeben sich aus der gemeinsamen vorderasiatisch-abrahamitischen Wurzel positive Möglichkeiten; denn man könnte diese drei Religionen in diesem Sinne als Geschwister bezeichnen. ...
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Im Gegensatz zu den Beteuerungen vieler Religionsführer dienen heute die organisierten Religionsgemeinschaften mehr der Desintegration denn der Integration von Gesellschaften. Ökonomie und Politik, Wissenschaft und Massenkultur dagegen integrieren nicht nur ihre jeweiligen nationalen Gesellschaften, sondern zunehmend auch die Weltgesellschaft. Im System der diplomatischen Vertretungen, Verhandlungen, Verträge und Bündnisse hat die Politik schon immer Rahmen zur zwischenstaatlichen Kommunikation und Kooperation geschaffen, die derzeit eine Verdichtung angenommen haben, die politischen Isolationismus sogar verdächtig machen. Die Stärke globaler Integration heute wird besonders daran deutlich, dass man sich bei internationalen oder auch nationalen Konflikten auf die sog. internationale Staatengemeinschaft und die Vereinten Nationen beruft, und sie als legitime und beachtenswerte Handlungssubjekte versteht. So hat sich auch der konkurrierende Handel mit der Welthandelsorganisation samt ihren Regeln und Sanktionen ein institutionelles Integrationssystem geschaffen. Die globale Integration insgesamt hat in der Gegenwart bereits einen Grad erreicht, der eine grundsätzliche Umkehr, eine globale Desintegration, unwahrscheinlich werden lässt. ...
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Das arabische Wort Allah entspricht dem deutschen Wort "Gott". Dabei handelt sich nicht nur um einen Eigennamen Gottes, also lediglich um eine Form der Anrede, sondern um den Begriff "Gott" in seinem vollen Inhalt. So verwenden auch die arabischen Christen für Gott das Wort Allah. Sprachlich besteht ein Zusammenhang mit dem hebräischen Elohim, aramäisch Aloy = Allah = Gott. Hier ist zu unterscheiden zwischen Allah und Ilah, wobei das letztere Wort für irgendeinen Gott steht, Allah aber für den einen bestimmten und einzigen Gott, der nach der islamischen Lehre schon im Juden- und Christentum bekannt war. Wenn der Prophet Muhammad von Allah spricht, ist daher immer dieser eine und einzige Gott gemeint und nicht eine unbestimmte Person unter mehreren. Im Begriff Gott ist also eine gemeinsame Grundlage des Judentums, Christentums und des Islam gegeben. Allerdings haben die Bibel und der Koran verschiedene Vorstellungen von Gott, was besonders in der Beschreibung seiner Eigenschaften zu Tage tritt. ...