Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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Wie aus den angeführten Berichten hervorgeht, war die Eheschließung auch bei den vorislamischen Arabern ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung einer Familie. Wenn wir die unterschiedlichen Formen der Eheschließung bei den vorislamischen Arabern vergegenwärtigen: Nikah as–Sigar: Tauschehe, Nikah al-Maqt: Leviratehe, Nikah al-Istibda: Gehorsamsehe, Nikah al-Muta: Zeitehe, Nikah al-Hadn: Mätressenehe, Nikah as-Sabi: Raubehe und Nikah Taaddud al-Azwag: Polygamie –, stellen wir fest, dass alle diese Eheformen der vorislamischen Arabern lokal- und kulturspezifische Charakteristika aufweisen. Diese ausgeprägte kulturelle und örtliche Gebundenheit macht sich nicht nur bei den Eheschließungen, sondern auch bei den Ehescheidungen (Hula-Scheidung, Ila-Scheidung, Zihar-Scheidung) und anderen Einrichtungen bemerkbar. Zum großen Teil wurden diese Institutionen mit dem Islam fortgesetzt. Der Islam bewertete sie jedoch seiner Lehre entsprechend neu, übernahm einige der Einrichtungen, lehnte andere teilweise ab und verwarf manche gänzlich.
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Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.
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Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, bezieht sich das Islamische Recht auf Quellen, die in ihrer Rangordnung unterschiedlich eingestuft werden. Der Koran nimmt im Vergleich zu den anderen Quellen zweifelsohne die höchste Stellung ein. Seine rechtsrelevanten Verse sind bei allen rechtlichen Entscheidungen für die Rechtswissenschaftler unumstrit-ten der wichtigste Referenzpunkt. Die sunna ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des Islamischen Recht. Sie spielt bei der Auslegung des Koran sowie für Themen, die im Koran nicht behandelt werden, eine herausragende Rolle sowohl für das Islamische Recht als auch für die anderen Disziplinen des Islam. Auch die Bedeutung von igma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) als zwei weitere Hauptquellen des Islamischen Rechts sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben diesen primären verleihen die sekundären, also abgeleiteten, Quellen istihsan, istishab, istislah (al-masalih al-mursala), saru man qablana, urf und ada dem Islamischen Recht eine große Vielfalt und Flexibilität. Der mit einer Rechtsfrage betraute Islamrechtswissenschaftler wird stets versuchen, die geeignete Entscheidung ausgehend von diesen Quellen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Stellenwerts zu finden.
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In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
84
„Wie sehr Werturteile die Geschichtsdeutung prägen, zeigt sich an der Langlebigkeit längst widerlegter Moralklischees. Das gilt besonders für die kirchliche Zeitgeschichte. Die Bilder des Kirchenkampfes wirken immer noch auf die Forschungsatmosphäre ein, obwohl die strikte Gegenüberstellung von Guten -der Bekennenden Kirche- und Bösen -den „Deutschen Christen“ - sich sachlich längst nicht mehr halten läßt“ – so unlängst Johann Hinrich Claussen in der FAZ unter dem Titel: „Sozialistisch unentschieden. Paul Tillichs Theologie und die Zeitgeschichte“. Differenzierungen mit dem Ziel, auch in der Theologie simple bipolare Systematisierungen aufzulösen, sind angesagt. So hat es „unter dem Namen ‚Deutsche Christen‘ eine in sich homogene Gruppierung dieses Namens nicht gegeben. Vielmehr handelte es sich um zahlreiche Klein- und Kleinstgruppen, die als lockere Sammlungsbewegung ihren Höhepunkt im Umfeld der Machtergreifung [Hitlers] erreichten und ab 1934 wieder in die Zersplitterung zurückfielen“ (Jochen-Christoph Kaiser: Die Deutschen Christen im Spannungsfeld von kirchlichem Hegemonieanspruch und völkischem Neuheidentum auf dem Weg zur Sekte? In: Hartmut Lehmann [Hg.], Religiöser Pluralismus im vereinten Europa. Freikirchen und Sekten. [Bausteine zu einer Europäischen Religionsgeschichte im Zeitalter der Säkularisierung; Bd. 6, 49-71; hier 49]). Die Vielfältigkeit des deutschchristlichen Spektrums bewegte sich zwischen einem eher nationalprotestantisch-konservativen, tradierte religiöse Standards beachtenden Strang und unterschiedlichen Ausprägungen „völkischer“ Auffassungen, die das „Dritte Reich“ für das „neue Jerusalem“ hielten. „Zwischen diesen beiden Positionen bewegten sich im Grundsatz alle deutsch-christlichen Vereinigungen. Sie konnten dabei ihr jeweiliges Credo situativ, d. h. in Anpassung an die jeweilige Zeitlage oder ihr Auditorium modifizieren, so daß es schon einen Unterschied macht, ob wir von ‚Deutschen Christen‘ Ende der 1920er Jahre, im Jahr 1933, in der Periode der Kirchenausschüsse [1935-1937] oder im Zweiten Weltkrieg sprechen“.
83
Die Monotheismusdebatte, die durch Jan Assmann angestoßen worden ist, wird in weiten Teilen im biblischen Kontext geführt. Der historische Prozess, in dem sich im vorderen Orient die Idee des einen Gottes aus einem polytheistischen Umfeld herausschält oder, wie Assmann meint, das Ergebnis eines revolutionären Umschwungs ist, ist eine unter vielen anderen historischen Varianten der Entstehung des Eingottglaubens. In seinen Publikationen „Moses – der Ägypter“ von 1998 und „Die mosaische Unterscheidung“ aus dem Jahr 2003 geht es Assmann nicht nur um die Beschreibung und Deutung eines besonderen historischen Kontextes, sondern um ein grundlegendes Deutungsmuster des Phänomens Monotheismus, das die Unterscheidung zwischen wahrer und falscher Religion und damit eine grundlegende Veränderung in der Beurteilung anderer Traditionen gebracht hätte. Er schreibt: „Ebenso wenig lässt sich aber bestreiten, dass sie (die monotheistischen Religionen) gleichzeitig eine neue Form von Hass in die Welt gebracht haben: den Hass auf Heiden, Ketzer, Götzendiener und ihre Tempel, Riten und Götter.“ Es stellt sich nun die Frage, ob die religionsgeschichtlichen Befunde in einer erweiterten Perspektive seine Deutung stärken oder relativieren. Auch wenn viele von Assmanns Einzelbeobachtungen nachvollziehbar, höchst interessant und für die weitere Diskussion anregend sind, soll es hier darum gehen, ob die These von der mosaischen Unterscheidung an sich religionswissenschaftlich haltbar ist. Ein entscheidender Mangel zeigt sich direkt auf den ersten Blick; denn seine Ausführungen beziehen sich primär auf die drei in Vorderasien aus gemeinsamen Wurzeln entstandenen abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam. Gesprochen wird aber immer wieder von dem Monotheismus als einem Grundprinzip religiöser Traditionsbildung. ...
82
Fundamentalismus ist heutzutage zu einem allseitig verwendeten Begriff geworden, der unterschiedlichste Phänomene beschreibt und häufig auch mit negativen Konnotationen versehen ist. Nicht selten wird der Vorwurf des Fundamentalismus benutzt, um Diskurse mit Andersdenkenden abzubrechen und diese zu diskreditieren. Im Fundamentalismusvorwurf ist also selbst ein Fundamentalismus verborgen. Fundamentalismus im weiteren Sinne kann man als eine Gegenbewegung gegen die Moderne bezeichnen, die religiös oder ideologisch gefärbt ist. Hierbei werden traditionell überlieferte oder diesen Anschein erweckende Werte und Normen mit vehementer Überzeugung als Rettung präsentiert, die dem aktuellen Niedergang der Kultur entgegenwirken sollen. Für fundamentalistische Bewegungen ist es charakteristisch, dass sie sich selbst als Vertreter des „Wahren“ und „Guten“ betrachten und dass sie öffentlich / politisch aktiv werden, um dem „Schlechten“ und „Bösen“ Einhalt zu gebieten. Pluralismus, Relativismus, Toleranz und multikulturelle Lebensformen werden in diesem Kontext als degeneriert und schwach gekennzeichnet; denn sie vermögen es nicht, die Ordnung und Autorität aufrecht zu erhalten, die nötig sind, um die Gesellschaft als Ganzes entsprechend den fundamentalistischen Idealen zu formen. Mit diesem Anspruch sind nicht selten theokratische Vorstellungen verknüpft, die auch mit entsprechender Aggressivität vorgetragen oder sogar in die Tat umgesetzt werden.
81
In den letzten Jahren ist der Islam intensiv in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dieser Prozess wurde durch mehrere Faktoren in Gang gesetzt: • durch die politisch-militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, • durch die Ausbreitung dieser Probleme in andere Regionen insbesondere in Form von terroristischen Anschlägen, die unter Berufung auf den Islam durchgeführt wurden und werden, • und nicht zuletzt durch den Wegfall des Ost-West-Konflikts, der ein Vakuum hinterlassen hat, was zur unbewussten Suche nach neuen Feindbildern führte. Die komplexen politischen Verwicklungen im Nahen Osten, die teilweise noch Erbschaften der kolonialistischen Epoche sind, sollen aber hier nicht den Schwerpunkt bilden. Vielmehr wollen wir nach dem Selbstverständnis islamischer Traditionen und Kulturen fragen, um sie etwas besser verstehen zu lernen und um in einen fruchtbaren Dialog einzutreten. Der Islam ist bekanntermaßen die jüngste der großen Weltreligionen und steht in der Tradition des vorderasiatisch entstandenen Juden- und Christentums. Aus islamischer Sicht geht seine Tradition auf Abraham zurück, der den Glauben an den einen Gott verkündigt hat und damit ein Gläubiger im Sinne der Muslime gewesen ist. Grundsätzlich ergeben sich aus der gemeinsamen vorderasiatisch-abrahamitischen Wurzel positive Möglichkeiten; denn man könnte diese drei Religionen in diesem Sinne als Geschwister bezeichnen. ...
80
Im Gegensatz zu den Beteuerungen vieler Religionsführer dienen heute die organisierten Religionsgemeinschaften mehr der Desintegration denn der Integration von Gesellschaften. Ökonomie und Politik, Wissenschaft und Massenkultur dagegen integrieren nicht nur ihre jeweiligen nationalen Gesellschaften, sondern zunehmend auch die Weltgesellschaft. Im System der diplomatischen Vertretungen, Verhandlungen, Verträge und Bündnisse hat die Politik schon immer Rahmen zur zwischenstaatlichen Kommunikation und Kooperation geschaffen, die derzeit eine Verdichtung angenommen haben, die politischen Isolationismus sogar verdächtig machen. Die Stärke globaler Integration heute wird besonders daran deutlich, dass man sich bei internationalen oder auch nationalen Konflikten auf die sog. internationale Staatengemeinschaft und die Vereinten Nationen beruft, und sie als legitime und beachtenswerte Handlungssubjekte versteht. So hat sich auch der konkurrierende Handel mit der Welthandelsorganisation samt ihren Regeln und Sanktionen ein institutionelles Integrationssystem geschaffen. Die globale Integration insgesamt hat in der Gegenwart bereits einen Grad erreicht, der eine grundsätzliche Umkehr, eine globale Desintegration, unwahrscheinlich werden lässt. ...
87
Es besteht kein Zweifel daran, dass die einflussreichsten Persönlichkeiten der islamischen Gesellschaft die Gelehrten des Islam waren. Die Verhaltensweise dieser Persönlichkeiten war für die Individuen der Gesellschaft wegweisend. Die Gesellschaft strukturierte ihre Verhaltensnormen entsprechend der Haltung dieser Personen, und entsprechend der von ihnen gegebenen Fatwas (Rechtsentscheidungen). Dieser Umstand nahm seinen Platz proportional zur Steigerung oder Minderung der gesellschaftlichen Stellung und des Wertes der Gelehrten des Islam auf der Bühne der Geschichte ein. Imam Malik war einer der herausragenden Personen, die zu ihren Lebzeiten wichtige Einflüsse auf die Gesellschaft ausgeübt haben. Dieser Artikel versucht die Beziehung des Imam Malik zu den politischen Autoritäten, sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Beziehungsform zu behandeln. Da Imam Malik in der Zeit der Umayyaden zu den politischen Autoritäten kaum Kontakt hatte, wird der Artikel nach einem kurzen Ausblick in diesen Zeitabschnitt sich auf die Zeit der Abbasiden konzentrieren.
85
Die Lehre von der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium ist das Herzstück protestantischer Theologie. Und deren eigentümlicher Gegenstand ist nicht eine übernatürliche Wesenheit oder eine bestimmte Religion, sondern das doppelte Wort Gottes: lex et evangelium, Gesetz und Evangelium. Ihre Aufgabe besteht allein im discrimen inter legem et evangelium, in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. Der Name der protestantischen Theologie bezeichnet nicht eine von einer wie immer gearteten Religionsgemeinschaft bestimmte Doktrin, sondern eine Wissenschaft, die allein von einer in jeder Hinsicht für sich selbst sprechenden autonomen Sache konstituiert wird; sie ist daher auch nur ihrem Gegenstand und ihrer Aufgabe verpflichtet. Die Bezeichnung des Protestantischen bezieht sich ursprünglich auch nicht auf eine neue Kirche, sondern auf ein politisches Bündnis im deutschen Reichstag, das allein durch die Berufung auf die autonome Sache der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium der Hierarchie der Kirche widersprach; und es war ein Theologe, der sich auf Grund und wegen dieser Unterscheidung gegen die damalige Kirche stellte und diese prinzipiell der unterscheidenden Kritik unterwarf. Das Protestantische benennt demnach im Gegensatz zum alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich einen dogmatischen und keinen religionssoziologischen Sachverhalt. ...
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Bekanntlich ist zumindest in territorialer Hinsicht Kaiser Napoleon I. ein "Kirchenvater" nicht nur der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Seine Neuordnung der Landkarte Deutschlands hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Religionskultur - bis hin zur Kirchenmusik! Als das Kasseler Konsistorium sich von dem Hanauer Konsistorium je ein Exemplar der in seinem Bezirk gebräuchlichen Gesangbücher erbat, erhielt es von Hanau am 15.8.1837 die Antwort, "daß in der hiesigen Provinz [der 1736 an Hessen-Kassel gefallenen Grafschaft/Fürstentum Hanau-Münzenberg] 12 Gesangbücher bestehen, von deren jedem ein Exemplar zu verschaffen deswegen schwierig sei, weil in den Gemeinden selbst ein solches kaum zu entbehren ist".
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Die Freiheit des Einzelnen und die Religion der Freiheit als Bedingungen interreligiöser Konvivenz
(2007)
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung und Praxis wirft zunächst die Frage auf, wer das primäre Subjekt dieser Über-zeugung und Praxis ist. Im interreligiösen Dialog oder Kampf wird in der Regel darunter ein religiöses Kollektiv verstanden, sei es nun real oder bloß virtuell organisiert, sei es z.B. die reale Organisation 'Katholische Kirche' oder die virtuelle Gemeinde der 'Sunni-ten', jedenfalls eine Menge von Menschen, die auf eine gemeinsame Lehre und Praxis, auf eine gemeinsame Religionskultur bezogen sind. Die Vorstellung, daß Religionskollektive die eigentlichen religiösen Subjekte seien und daher auch berufen, für die Religionskulturen verbindlich zu sprechen und zu handeln, ist jedoch nichts anderes als eine kollektivistische Gewaltideo-logie. Sie stellt den Versuch dar, das moderne Individuum, das seit 200 Jahren angehalten ist, seine Belange in die eigenen Hände zu nehmen, den anachronis-tischen Herrschafts- und Konsumbedürfnissen von abstrakten Kollektiven zu unterwerfen.