Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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92
Die Freiheit des Einzelnen und die Religion der Freiheit als Bedingungen interreligiöser Konvivenz
(2007)
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung und Praxis wirft zunächst die Frage auf, wer das primäre Subjekt dieser Über-zeugung und Praxis ist. Im interreligiösen Dialog oder Kampf wird in der Regel darunter ein religiöses Kollektiv verstanden, sei es nun real oder bloß virtuell organisiert, sei es z.B. die reale Organisation 'Katholische Kirche' oder die virtuelle Gemeinde der 'Sunni-ten', jedenfalls eine Menge von Menschen, die auf eine gemeinsame Lehre und Praxis, auf eine gemeinsame Religionskultur bezogen sind. Die Vorstellung, daß Religionskollektive die eigentlichen religiösen Subjekte seien und daher auch berufen, für die Religionskulturen verbindlich zu sprechen und zu handeln, ist jedoch nichts anderes als eine kollektivistische Gewaltideo-logie. Sie stellt den Versuch dar, das moderne Individuum, das seit 200 Jahren angehalten ist, seine Belange in die eigenen Hände zu nehmen, den anachronis-tischen Herrschafts- und Konsumbedürfnissen von abstrakten Kollektiven zu unterwerfen.
85
Die Lehre von der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium ist das Herzstück protestantischer Theologie. Und deren eigentümlicher Gegenstand ist nicht eine übernatürliche Wesenheit oder eine bestimmte Religion, sondern das doppelte Wort Gottes: lex et evangelium, Gesetz und Evangelium. Ihre Aufgabe besteht allein im discrimen inter legem et evangelium, in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. Der Name der protestantischen Theologie bezeichnet nicht eine von einer wie immer gearteten Religionsgemeinschaft bestimmte Doktrin, sondern eine Wissenschaft, die allein von einer in jeder Hinsicht für sich selbst sprechenden autonomen Sache konstituiert wird; sie ist daher auch nur ihrem Gegenstand und ihrer Aufgabe verpflichtet. Die Bezeichnung des Protestantischen bezieht sich ursprünglich auch nicht auf eine neue Kirche, sondern auf ein politisches Bündnis im deutschen Reichstag, das allein durch die Berufung auf die autonome Sache der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium der Hierarchie der Kirche widersprach; und es war ein Theologe, der sich auf Grund und wegen dieser Unterscheidung gegen die damalige Kirche stellte und diese prinzipiell der unterscheidenden Kritik unterwarf. Das Protestantische benennt demnach im Gegensatz zum alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich einen dogmatischen und keinen religionssoziologischen Sachverhalt. ...
80
Im Gegensatz zu den Beteuerungen vieler Religionsführer dienen heute die organisierten Religionsgemeinschaften mehr der Desintegration denn der Integration von Gesellschaften. Ökonomie und Politik, Wissenschaft und Massenkultur dagegen integrieren nicht nur ihre jeweiligen nationalen Gesellschaften, sondern zunehmend auch die Weltgesellschaft. Im System der diplomatischen Vertretungen, Verhandlungen, Verträge und Bündnisse hat die Politik schon immer Rahmen zur zwischenstaatlichen Kommunikation und Kooperation geschaffen, die derzeit eine Verdichtung angenommen haben, die politischen Isolationismus sogar verdächtig machen. Die Stärke globaler Integration heute wird besonders daran deutlich, dass man sich bei internationalen oder auch nationalen Konflikten auf die sog. internationale Staatengemeinschaft und die Vereinten Nationen beruft, und sie als legitime und beachtenswerte Handlungssubjekte versteht. So hat sich auch der konkurrierende Handel mit der Welthandelsorganisation samt ihren Regeln und Sanktionen ein institutionelles Integrationssystem geschaffen. Die globale Integration insgesamt hat in der Gegenwart bereits einen Grad erreicht, der eine grundsätzliche Umkehr, eine globale Desintegration, unwahrscheinlich werden lässt. ...
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Im Kopftuchstreit wird von konservativer Seite als Argument ins Feld geführt, daß christliche Symbole Vorrang vor denen anderer Religionen haben sollen, weil sich unsere Gesellschaftskultur weltanschaulich vom Christentum herleite. Immerhin wird damit zwar politisch, wenn auch auf negative Weise, anerkannt, daß wir eine multireligiöse Gesellschaft seien, aber dennoch soll die Mehrheitsreligion besondere Privilegien genießen. In vielen Staaten, in denen die Muslime die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen, wird übrigens ähnlich gedacht und auch verfahren. Warum tut sich aber unser Staatswesen, das sich doch als Vorreiter der Menschenrechte versteht, immer noch so schwer, alle gesetzestreuen Religionen völlig gleich zu behandeln und allen gesetzestreuen Bürgern das gleiche Recht auf Gestaltung einer individuellen Religionskultur zuzugestehen? Ein Rückgriff auf die christliche Religionsgeschichte soll helfen, dies besser zu verstehen.
73
Die Heilige Schrift der Gemeinde der Sikh ist Adi Sri Guru Grantha Sahibaji oder „der am Anfang stehende Guru in Gestalt des Buches". Guru Govind Singh (1675-1708) setzte kurz vor seinem Tod eine erweiterte Fassung des Adi Grantha als seinen Nachfolger im Guruamt ein. Der Adi Grantha ist ein poetisches Werk, das keinerlei Prosa enthält. Autoren der verschiedenen Teile der Schrift gehörten nur zum Teil der Sikh-Gemeinde an: Guru Nanak, der Gründer der Religion der Sikh, sowie seine Nachfolger Angad, Amar Das, Ram Das, Arun, Teg Bahadur und Govind Singh. Aus anderen Religionen stammen die sogenannten Bhagats (Fromme) wie der islamische Sufi Kabir, ein Weber von Beruf, oder der hochberühmte Krishnadichter Sur Das. Schließlich zählen noch einige Bhatts oder Barden wie Haribans oder Ganga zu den Mitverfassern. Zu dieser multireligösen Verfasserschaft tritt als weitere Besonderheit dieser Heiligen Schrift ihre Vielsprachigkeit. Der Urtext des Adi Grantha ist in seinen verschiedenen Teilen in unterschiedlichen Sprachen und Dialekten abgefaßt (Hindi Sanskrit, Marathi, Persisch, Arabisch usw.). Zwar waren Guru Nanak und seine Nachfolger Panjabi; dennoch sprachen sie ein Idiom, das nach E. Trumpp eine Mischung aus Hindi und Panjabi war. Guru Govind Singh jedoch schrieb in reinem Hindi. Das Alphabet des Adi Grantha ist das Gurmukhi, eine Schrift, die Guru Nanak für die Abfassung seines Schriftteils entwickelt haben soll. Der Adi Grantha setzt sich aus liturgischen Gebrauchstexten, aus Psalmen und Preisgesängen zusammen.