Journal of religious culture = Journal für Religionskultur
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67
Aus der bedingungslosen Mutterliebe Allahs gegenüber seinen Geschöpfen resultiert die bedingungslose Mutterliebe der Menschen gegenüber dem Nächsten, insb. dem Bedürftigen. Diese folgt als logische Notwendigkeit aus dem Glauben an Allahs unbedingte Gnade. Diakonie ist daher nach der Gnadenbotschaft Mohammeds kein sündentilgendes Werk, sondern ein Handeln aus dem Glauben an Allahs Werk, seiner freien Sündenvergebung. So wie Allah seine Sündenvergebung nicht an das Werk des Menschen bindet, so bindet der glaubende Mensch sein Werk der Barmherzigkeit nicht an das vergeltende Handeln des Bedürftigen. Er schenkt, weil er beschenkt worden ist. Diakonie wie Nächstenliebe allgemein wird somit zum Spiel, einer Handlung, die sich in sich selbst erschöpft und sich an sich selbst erfreut. Denn Allahs Handeln, seine jede Gerechtigkeit mit Füßen tretende Gnade, ist nichts als ein Gottesspiel. Indem die Menschen auf Allahs Spiel der Sündenvergebung vertrauen, werden sie zu Mitspie-lern Gottes.
73
Die Heilige Schrift der Gemeinde der Sikh ist Adi Sri Guru Grantha Sahibaji oder „der am Anfang stehende Guru in Gestalt des Buches". Guru Govind Singh (1675-1708) setzte kurz vor seinem Tod eine erweiterte Fassung des Adi Grantha als seinen Nachfolger im Guruamt ein. Der Adi Grantha ist ein poetisches Werk, das keinerlei Prosa enthält. Autoren der verschiedenen Teile der Schrift gehörten nur zum Teil der Sikh-Gemeinde an: Guru Nanak, der Gründer der Religion der Sikh, sowie seine Nachfolger Angad, Amar Das, Ram Das, Arun, Teg Bahadur und Govind Singh. Aus anderen Religionen stammen die sogenannten Bhagats (Fromme) wie der islamische Sufi Kabir, ein Weber von Beruf, oder der hochberühmte Krishnadichter Sur Das. Schließlich zählen noch einige Bhatts oder Barden wie Haribans oder Ganga zu den Mitverfassern. Zu dieser multireligösen Verfasserschaft tritt als weitere Besonderheit dieser Heiligen Schrift ihre Vielsprachigkeit. Der Urtext des Adi Grantha ist in seinen verschiedenen Teilen in unterschiedlichen Sprachen und Dialekten abgefaßt (Hindi Sanskrit, Marathi, Persisch, Arabisch usw.). Zwar waren Guru Nanak und seine Nachfolger Panjabi; dennoch sprachen sie ein Idiom, das nach E. Trumpp eine Mischung aus Hindi und Panjabi war. Guru Govind Singh jedoch schrieb in reinem Hindi. Das Alphabet des Adi Grantha ist das Gurmukhi, eine Schrift, die Guru Nanak für die Abfassung seines Schriftteils entwickelt haben soll. Der Adi Grantha setzt sich aus liturgischen Gebrauchstexten, aus Psalmen und Preisgesängen zusammen.
74
Im Kopftuchstreit wird von konservativer Seite als Argument ins Feld geführt, daß christliche Symbole Vorrang vor denen anderer Religionen haben sollen, weil sich unsere Gesellschaftskultur weltanschaulich vom Christentum herleite. Immerhin wird damit zwar politisch, wenn auch auf negative Weise, anerkannt, daß wir eine multireligiöse Gesellschaft seien, aber dennoch soll die Mehrheitsreligion besondere Privilegien genießen. In vielen Staaten, in denen die Muslime die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen, wird übrigens ähnlich gedacht und auch verfahren. Warum tut sich aber unser Staatswesen, das sich doch als Vorreiter der Menschenrechte versteht, immer noch so schwer, alle gesetzestreuen Religionen völlig gleich zu behandeln und allen gesetzestreuen Bürgern das gleiche Recht auf Gestaltung einer individuellen Religionskultur zuzugestehen? Ein Rückgriff auf die christliche Religionsgeschichte soll helfen, dies besser zu verstehen.
76
In der reformatorischen Tradition steht die zweckfreie Liebe zum Nächsten im Zentrum. Sie hat ihren Grund darin, dass Gott sich den Menschen barmherzig zugewandt und ihr gestörtes Verhältnis zu ihm in Ordnung gebracht hat, was sie von sich aus nicht vermochten. Leben und Sterben Jesu Christi sind der Ausdruck der Barmherzigkeit Gottes. Zweckfreie Liebe zum Mitmenschen. Weil Christen das Himmelreich nach dem Willen Gottes bereits erlangt haben und ihr Verhältnis zu ihm nicht aus eigener Kraft in Ordnung zu bringen vermögen, können sie durch Hilfe für ihre Mitmenschen nichts zu ihrem Heil beitragen. Sie setzten sich für andere ein, weil der barmherzige Gott sie reich beschenkt hat. Darüber hinaus ist weder ein bestimmtes religiöses Bewusstseins, noch rituelle Reinheit, noch der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, noch eine Missionsabsicht von Nöten.
79
Das arabische Wort Allah entspricht dem deutschen Wort "Gott". Dabei handelt sich nicht nur um einen Eigennamen Gottes, also lediglich um eine Form der Anrede, sondern um den Begriff "Gott" in seinem vollen Inhalt. So verwenden auch die arabischen Christen für Gott das Wort Allah. Sprachlich besteht ein Zusammenhang mit dem hebräischen Elohim, aramäisch Aloy = Allah = Gott. Hier ist zu unterscheiden zwischen Allah und Ilah, wobei das letztere Wort für irgendeinen Gott steht, Allah aber für den einen bestimmten und einzigen Gott, der nach der islamischen Lehre schon im Juden- und Christentum bekannt war. Wenn der Prophet Muhammad von Allah spricht, ist daher immer dieser eine und einzige Gott gemeint und nicht eine unbestimmte Person unter mehreren. Im Begriff Gott ist also eine gemeinsame Grundlage des Judentums, Christentums und des Islam gegeben. Allerdings haben die Bibel und der Koran verschiedene Vorstellungen von Gott, was besonders in der Beschreibung seiner Eigenschaften zu Tage tritt. ...
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Im Gegensatz zu den Beteuerungen vieler Religionsführer dienen heute die organisierten Religionsgemeinschaften mehr der Desintegration denn der Integration von Gesellschaften. Ökonomie und Politik, Wissenschaft und Massenkultur dagegen integrieren nicht nur ihre jeweiligen nationalen Gesellschaften, sondern zunehmend auch die Weltgesellschaft. Im System der diplomatischen Vertretungen, Verhandlungen, Verträge und Bündnisse hat die Politik schon immer Rahmen zur zwischenstaatlichen Kommunikation und Kooperation geschaffen, die derzeit eine Verdichtung angenommen haben, die politischen Isolationismus sogar verdächtig machen. Die Stärke globaler Integration heute wird besonders daran deutlich, dass man sich bei internationalen oder auch nationalen Konflikten auf die sog. internationale Staatengemeinschaft und die Vereinten Nationen beruft, und sie als legitime und beachtenswerte Handlungssubjekte versteht. So hat sich auch der konkurrierende Handel mit der Welthandelsorganisation samt ihren Regeln und Sanktionen ein institutionelles Integrationssystem geschaffen. Die globale Integration insgesamt hat in der Gegenwart bereits einen Grad erreicht, der eine grundsätzliche Umkehr, eine globale Desintegration, unwahrscheinlich werden lässt. ...
81
In den letzten Jahren ist der Islam intensiv in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dieser Prozess wurde durch mehrere Faktoren in Gang gesetzt: • durch die politisch-militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, • durch die Ausbreitung dieser Probleme in andere Regionen insbesondere in Form von terroristischen Anschlägen, die unter Berufung auf den Islam durchgeführt wurden und werden, • und nicht zuletzt durch den Wegfall des Ost-West-Konflikts, der ein Vakuum hinterlassen hat, was zur unbewussten Suche nach neuen Feindbildern führte. Die komplexen politischen Verwicklungen im Nahen Osten, die teilweise noch Erbschaften der kolonialistischen Epoche sind, sollen aber hier nicht den Schwerpunkt bilden. Vielmehr wollen wir nach dem Selbstverständnis islamischer Traditionen und Kulturen fragen, um sie etwas besser verstehen zu lernen und um in einen fruchtbaren Dialog einzutreten. Der Islam ist bekanntermaßen die jüngste der großen Weltreligionen und steht in der Tradition des vorderasiatisch entstandenen Juden- und Christentums. Aus islamischer Sicht geht seine Tradition auf Abraham zurück, der den Glauben an den einen Gott verkündigt hat und damit ein Gläubiger im Sinne der Muslime gewesen ist. Grundsätzlich ergeben sich aus der gemeinsamen vorderasiatisch-abrahamitischen Wurzel positive Möglichkeiten; denn man könnte diese drei Religionen in diesem Sinne als Geschwister bezeichnen. ...
82
Fundamentalismus ist heutzutage zu einem allseitig verwendeten Begriff geworden, der unterschiedlichste Phänomene beschreibt und häufig auch mit negativen Konnotationen versehen ist. Nicht selten wird der Vorwurf des Fundamentalismus benutzt, um Diskurse mit Andersdenkenden abzubrechen und diese zu diskreditieren. Im Fundamentalismusvorwurf ist also selbst ein Fundamentalismus verborgen. Fundamentalismus im weiteren Sinne kann man als eine Gegenbewegung gegen die Moderne bezeichnen, die religiös oder ideologisch gefärbt ist. Hierbei werden traditionell überlieferte oder diesen Anschein erweckende Werte und Normen mit vehementer Überzeugung als Rettung präsentiert, die dem aktuellen Niedergang der Kultur entgegenwirken sollen. Für fundamentalistische Bewegungen ist es charakteristisch, dass sie sich selbst als Vertreter des „Wahren“ und „Guten“ betrachten und dass sie öffentlich / politisch aktiv werden, um dem „Schlechten“ und „Bösen“ Einhalt zu gebieten. Pluralismus, Relativismus, Toleranz und multikulturelle Lebensformen werden in diesem Kontext als degeneriert und schwach gekennzeichnet; denn sie vermögen es nicht, die Ordnung und Autorität aufrecht zu erhalten, die nötig sind, um die Gesellschaft als Ganzes entsprechend den fundamentalistischen Idealen zu formen. Mit diesem Anspruch sind nicht selten theokratische Vorstellungen verknüpft, die auch mit entsprechender Aggressivität vorgetragen oder sogar in die Tat umgesetzt werden.
83
Die Monotheismusdebatte, die durch Jan Assmann angestoßen worden ist, wird in weiten Teilen im biblischen Kontext geführt. Der historische Prozess, in dem sich im vorderen Orient die Idee des einen Gottes aus einem polytheistischen Umfeld herausschält oder, wie Assmann meint, das Ergebnis eines revolutionären Umschwungs ist, ist eine unter vielen anderen historischen Varianten der Entstehung des Eingottglaubens. In seinen Publikationen „Moses – der Ägypter“ von 1998 und „Die mosaische Unterscheidung“ aus dem Jahr 2003 geht es Assmann nicht nur um die Beschreibung und Deutung eines besonderen historischen Kontextes, sondern um ein grundlegendes Deutungsmuster des Phänomens Monotheismus, das die Unterscheidung zwischen wahrer und falscher Religion und damit eine grundlegende Veränderung in der Beurteilung anderer Traditionen gebracht hätte. Er schreibt: „Ebenso wenig lässt sich aber bestreiten, dass sie (die monotheistischen Religionen) gleichzeitig eine neue Form von Hass in die Welt gebracht haben: den Hass auf Heiden, Ketzer, Götzendiener und ihre Tempel, Riten und Götter.“ Es stellt sich nun die Frage, ob die religionsgeschichtlichen Befunde in einer erweiterten Perspektive seine Deutung stärken oder relativieren. Auch wenn viele von Assmanns Einzelbeobachtungen nachvollziehbar, höchst interessant und für die weitere Diskussion anregend sind, soll es hier darum gehen, ob die These von der mosaischen Unterscheidung an sich religionswissenschaftlich haltbar ist. Ein entscheidender Mangel zeigt sich direkt auf den ersten Blick; denn seine Ausführungen beziehen sich primär auf die drei in Vorderasien aus gemeinsamen Wurzeln entstandenen abrahamitischen Religionen Judentum, Christentum und Islam. Gesprochen wird aber immer wieder von dem Monotheismus als einem Grundprinzip religiöser Traditionsbildung. ...
84
„Wie sehr Werturteile die Geschichtsdeutung prägen, zeigt sich an der Langlebigkeit längst widerlegter Moralklischees. Das gilt besonders für die kirchliche Zeitgeschichte. Die Bilder des Kirchenkampfes wirken immer noch auf die Forschungsatmosphäre ein, obwohl die strikte Gegenüberstellung von Guten -der Bekennenden Kirche- und Bösen -den „Deutschen Christen“ - sich sachlich längst nicht mehr halten läßt“ – so unlängst Johann Hinrich Claussen in der FAZ unter dem Titel: „Sozialistisch unentschieden. Paul Tillichs Theologie und die Zeitgeschichte“. Differenzierungen mit dem Ziel, auch in der Theologie simple bipolare Systematisierungen aufzulösen, sind angesagt. So hat es „unter dem Namen ‚Deutsche Christen‘ eine in sich homogene Gruppierung dieses Namens nicht gegeben. Vielmehr handelte es sich um zahlreiche Klein- und Kleinstgruppen, die als lockere Sammlungsbewegung ihren Höhepunkt im Umfeld der Machtergreifung [Hitlers] erreichten und ab 1934 wieder in die Zersplitterung zurückfielen“ (Jochen-Christoph Kaiser: Die Deutschen Christen im Spannungsfeld von kirchlichem Hegemonieanspruch und völkischem Neuheidentum auf dem Weg zur Sekte? In: Hartmut Lehmann [Hg.], Religiöser Pluralismus im vereinten Europa. Freikirchen und Sekten. [Bausteine zu einer Europäischen Religionsgeschichte im Zeitalter der Säkularisierung; Bd. 6, 49-71; hier 49]). Die Vielfältigkeit des deutschchristlichen Spektrums bewegte sich zwischen einem eher nationalprotestantisch-konservativen, tradierte religiöse Standards beachtenden Strang und unterschiedlichen Ausprägungen „völkischer“ Auffassungen, die das „Dritte Reich“ für das „neue Jerusalem“ hielten. „Zwischen diesen beiden Positionen bewegten sich im Grundsatz alle deutsch-christlichen Vereinigungen. Sie konnten dabei ihr jeweiliges Credo situativ, d. h. in Anpassung an die jeweilige Zeitlage oder ihr Auditorium modifizieren, so daß es schon einen Unterschied macht, ob wir von ‚Deutschen Christen‘ Ende der 1920er Jahre, im Jahr 1933, in der Periode der Kirchenausschüsse [1935-1937] oder im Zweiten Weltkrieg sprechen“.
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Die Lehre von der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium ist das Herzstück protestantischer Theologie. Und deren eigentümlicher Gegenstand ist nicht eine übernatürliche Wesenheit oder eine bestimmte Religion, sondern das doppelte Wort Gottes: lex et evangelium, Gesetz und Evangelium. Ihre Aufgabe besteht allein im discrimen inter legem et evangelium, in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. Der Name der protestantischen Theologie bezeichnet nicht eine von einer wie immer gearteten Religionsgemeinschaft bestimmte Doktrin, sondern eine Wissenschaft, die allein von einer in jeder Hinsicht für sich selbst sprechenden autonomen Sache konstituiert wird; sie ist daher auch nur ihrem Gegenstand und ihrer Aufgabe verpflichtet. Die Bezeichnung des Protestantischen bezieht sich ursprünglich auch nicht auf eine neue Kirche, sondern auf ein politisches Bündnis im deutschen Reichstag, das allein durch die Berufung auf die autonome Sache der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium der Hierarchie der Kirche widersprach; und es war ein Theologe, der sich auf Grund und wegen dieser Unterscheidung gegen die damalige Kirche stellte und diese prinzipiell der unterscheidenden Kritik unterwarf. Das Protestantische benennt demnach im Gegensatz zum alltäglichen Sprachgebrauch grundsätzlich einen dogmatischen und keinen religionssoziologischen Sachverhalt. ...
87
Es besteht kein Zweifel daran, dass die einflussreichsten Persönlichkeiten der islamischen Gesellschaft die Gelehrten des Islam waren. Die Verhaltensweise dieser Persönlichkeiten war für die Individuen der Gesellschaft wegweisend. Die Gesellschaft strukturierte ihre Verhaltensnormen entsprechend der Haltung dieser Personen, und entsprechend der von ihnen gegebenen Fatwas (Rechtsentscheidungen). Dieser Umstand nahm seinen Platz proportional zur Steigerung oder Minderung der gesellschaftlichen Stellung und des Wertes der Gelehrten des Islam auf der Bühne der Geschichte ein. Imam Malik war einer der herausragenden Personen, die zu ihren Lebzeiten wichtige Einflüsse auf die Gesellschaft ausgeübt haben. Dieser Artikel versucht die Beziehung des Imam Malik zu den politischen Autoritäten, sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Beziehungsform zu behandeln. Da Imam Malik in der Zeit der Umayyaden zu den politischen Autoritäten kaum Kontakt hatte, wird der Artikel nach einem kurzen Ausblick in diesen Zeitabschnitt sich auf die Zeit der Abbasiden konzentrieren.
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Die Freiheit des Einzelnen und die Religion der Freiheit als Bedingungen interreligiöser Konvivenz
(2007)
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung und Praxis wirft zunächst die Frage auf, wer das primäre Subjekt dieser Über-zeugung und Praxis ist. Im interreligiösen Dialog oder Kampf wird in der Regel darunter ein religiöses Kollektiv verstanden, sei es nun real oder bloß virtuell organisiert, sei es z.B. die reale Organisation 'Katholische Kirche' oder die virtuelle Gemeinde der 'Sunni-ten', jedenfalls eine Menge von Menschen, die auf eine gemeinsame Lehre und Praxis, auf eine gemeinsame Religionskultur bezogen sind. Die Vorstellung, daß Religionskollektive die eigentlichen religiösen Subjekte seien und daher auch berufen, für die Religionskulturen verbindlich zu sprechen und zu handeln, ist jedoch nichts anderes als eine kollektivistische Gewaltideo-logie. Sie stellt den Versuch dar, das moderne Individuum, das seit 200 Jahren angehalten ist, seine Belange in die eigenen Hände zu nehmen, den anachronis-tischen Herrschafts- und Konsumbedürfnissen von abstrakten Kollektiven zu unterwerfen.
93
Bekanntlich ist zumindest in territorialer Hinsicht Kaiser Napoleon I. ein "Kirchenvater" nicht nur der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Seine Neuordnung der Landkarte Deutschlands hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Religionskultur - bis hin zur Kirchenmusik! Als das Kasseler Konsistorium sich von dem Hanauer Konsistorium je ein Exemplar der in seinem Bezirk gebräuchlichen Gesangbücher erbat, erhielt es von Hanau am 15.8.1837 die Antwort, "daß in der hiesigen Provinz [der 1736 an Hessen-Kassel gefallenen Grafschaft/Fürstentum Hanau-Münzenberg] 12 Gesangbücher bestehen, von deren jedem ein Exemplar zu verschaffen deswegen schwierig sei, weil in den Gemeinden selbst ein solches kaum zu entbehren ist".
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Wie aus den Ausführungen über die Reise Moses mit ¾i±r im Koran hervorgeht, wird ¾i±r als ein hoch verehrter Wissender betrachtet, der von Gott belehrt worden ist. Dank dieser umfangreichen Lehre ist er zu den verborgenen inneren Wahrheiten der Erscheinungen vorgedrungen, während Moses keine Kenntnis davon hatte, obwohl er Prophet war. Es ist interessant zu bemerken, dass Moses trotz seiner hohen Stellung als Prophet, dem die Tora gegeben wurde, und trotz seiner Beschreibung als „kalÍm AllÁh“ dem Wissenden folgen und von ihm einen Teil seines Wissens lernen will. Diese Gefolgschaft Moses kann nicht allein durch seine große Bescheidenheit erklärt werden. Die Geschichte von ¾i±r zeigt, dass dessen Wissen höher eingestuft wird als das Wissen von Moses, da diesem ansonsten nicht gesagt worden wäre, dass der Wissende über einen höheren Grad des Wissens verfügt und er sich mit seinem Jünger auf die Suche nach ihm Wissenden machen solle. In den darauf bezogenen Versen gibt es keine näheren Angaben über die Beschaffenheit dieses Wissen, außer dass es von Gott stammt. Auch lassen die Bedingungen, welche ¾i±r Moses am Beginn der Reise stellt, auf den Charakter dieses Wissens schließen. Es ist bekannt, dass dieses Wissen nicht dem Wissen ähnlich sieht, welches durch Bücher erlernt werden kann. Das Wissen (Geheimlehre, versteckte Lehre) ist in den hier zur Diskussion stehenden Versen als eine Art Hingabe an Gott dargestellt. Es hat den Anschein, dass es der Mystik nahe steht und die Mystiker es durch ihnen eigene Methoden und innere Disziplinen zu erreichen suchen. ¾i±r ist auch aus diesem Grund eine unentbehrliche Figur für die islamischen Mystik und nimmt zurecht bei den Mystikern eine zentrale Stellung ein.
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Wie aus den angeführten Informationen hervorgeht, hatten die vorislamischen Araber, obwohl allgemein Rechtsunsicherheit bei ihnen herrschte und es keine von allen Parteien anerkannten gerichtlichen und administrativen Instanzen gab, einige strafrechtliche Institutionen. Sie suchten Lösungen für ihre Streitigkeiten bei bestimmten Personen, die Êai¿, sayyid und kÁhin genannt wurden. Man weiß auch, dass einige Stammesoberhäupter richterliche Funktionen in ihrem Stamm ausübten. Außer ihrer persönlichen Macht besaßen diese Personen aber keine Sanktionskraft. Wenn eine der Konfliktparteien den Beschluß des Richters nicht akzeptierte, konnte man ihr gegenüber Vorwürfe erheben – ansonsten aber nichts ausrichten. Trotzdem wissen wir aus den Quellen, dass es unter den vorislamischen Arabern Persönlichkeiten gab, die für ihre richterlichen Kompetenzen bekannt waren und die schwierige Probleme sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch zwischen den Stämmen gelöst haben. Wir wissen auch, dass die vorislamischen Araber die Hand des Diebes oder der Diebe abhackten. Man sagt, dass al-WalÍd b. Mu™Íra (st. 622 n. Chr.) derjenige gewesen sei, der zum ersten Mal diese Strafe vollzogen habe. Es werden in den Quellen auch etliche arabische Personen aus vorislamischer Zeit angeführt, die aufgrund von Diebstahl mit diese Strafe bedacht wurden. Darüber hinaus wurden Banditen und Räuber sehr hart bestraft. Der Islam hat alle diese Strafen vor dem Hintergrund seiner Lehre bewertet und in erneuerter oder modifizierter Form übernommen. Es zeichnen sich bei den vorislamischen Arabern zwei wichtige strafrechtliche Hauptinstitutionen ab: die Wiedervergeltung (qiÈÁÈ) und das Blutgeld (diya). Neben diesen beiden Einrichtungen gab es bei ihnen auch eine Schwur-(qasam)Institution, die vorsah, dass im Fall eines Mords verdächtige Personen, die sich in der Nähe der Leiche befanden, einen Schwur darauf zu leisten hatten, dass sie an dem Tod des Betroffenen keine Schuld trugen. Der Islam hat diese Form der Schwur-Institution vollständig adoptiert und die beiden strafrechtlichen Hauptinstitutionen mit einigen Modifizierungen übernommen. Es wird angenommen, dass die Aufnahme der Wiedervergeltung durch den Islam dazu dienen sollte, das Individuum zu stärken und die starken Stammesbindungen der Personen zu lockern. Denn es war nicht möglich, einen Staat aufzubauen, ohne die mächtigen Stammesbindungen zu schwächen resp. aufzulösen. Während dies offenbar durch das Prinzip der Wiedervergeltung bezweckt wurde, scheint die Ausweitung der Zahlung von Sühnegeld darauf gezielt zu haben, die Blutrache zu beschränken und ihre in der Gesellschaft Unruhe und Unsicherheit stiftende Wirkung einzudämmen.
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Inhaltsverzeichnis Frau R.s Rückschau nach 25 Jahren Bethel - Religiöse Genossenschaften als prägende Kraft der Diakonie (bis ca. 1965) - Arbeitsschritte I. Der Patriarchalismus der Gründergeneration und ihrer Erben - Familienprinzip, Mutterhaus, Anstaltshaus - Das Pflegehaus Hebron als Beispiel - Religiöse Vormundschaft II. Das Ende der religiösen Bevormundung (um 1970) - Die Nachwuchskrise der Mutterhäuser - Veränderte Lebensentwürfe junger, christlicher Frauen in der Nachkriegszeit - Reaktionen Sareptas und Nazareths auf ihren Bedeutungsverlust im Betheler Anstaltsgefüge nach 1968 - Gastarbeiterinnen für die Hauswirtschaft (1960) - „Zivile Kräfte“ im Pflegebereich (um 1965) - Mangel an Fachlichkeit, Kooperationsbereitschaft und Kritikvermögen: Ein Votum für die Abschaffung der Hausväter in der Jugendhilfe (1970) - Neue Konzepte im Konflikt mit tradierter Religiosität III. Religiöse Selbstverantwortung und diakonische Unternehmensidentität - Entwicklungen in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel seit 1983 - Thesen zur gegenwärtigen Situation
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In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
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Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, bezieht sich das Islamische Recht auf Quellen, die in ihrer Rangordnung unterschiedlich eingestuft werden. Der Koran nimmt im Vergleich zu den anderen Quellen zweifelsohne die höchste Stellung ein. Seine rechtsrelevanten Verse sind bei allen rechtlichen Entscheidungen für die Rechtswissenschaftler unumstrit-ten der wichtigste Referenzpunkt. Die sunna ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des Islamischen Recht. Sie spielt bei der Auslegung des Koran sowie für Themen, die im Koran nicht behandelt werden, eine herausragende Rolle sowohl für das Islamische Recht als auch für die anderen Disziplinen des Islam. Auch die Bedeutung von igma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) als zwei weitere Hauptquellen des Islamischen Rechts sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben diesen primären verleihen die sekundären, also abgeleiteten, Quellen istihsan, istishab, istislah (al-masalih al-mursala), saru man qablana, urf und ada dem Islamischen Recht eine große Vielfalt und Flexibilität. Der mit einer Rechtsfrage betraute Islamrechtswissenschaftler wird stets versuchen, die geeignete Entscheidung ausgehend von diesen Quellen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Stellenwerts zu finden.
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Wie aus den angeführten Berichten hervorgeht, war die Eheschließung auch bei den vorislamischen Arabern ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung einer Familie. Wenn wir die unterschiedlichen Formen der Eheschließung bei den vorislamischen Arabern vergegenwärtigen: Nikah as–Sigar: Tauschehe, Nikah al-Maqt: Leviratehe, Nikah al-Istibda: Gehorsamsehe, Nikah al-Muta: Zeitehe, Nikah al-Hadn: Mätressenehe, Nikah as-Sabi: Raubehe und Nikah Taaddud al-Azwag: Polygamie –, stellen wir fest, dass alle diese Eheformen der vorislamischen Arabern lokal- und kulturspezifische Charakteristika aufweisen. Diese ausgeprägte kulturelle und örtliche Gebundenheit macht sich nicht nur bei den Eheschließungen, sondern auch bei den Ehescheidungen (Hula-Scheidung, Ila-Scheidung, Zihar-Scheidung) und anderen Einrichtungen bemerkbar. Zum großen Teil wurden diese Institutionen mit dem Islam fortgesetzt. Der Islam bewertete sie jedoch seiner Lehre entsprechend neu, übernahm einige der Einrichtungen, lehnte andere teilweise ab und verwarf manche gänzlich.
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Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.
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Bei der islamisch-mystischen Koranexegese (at-tafsir al-isari) handelt es sich um eine Schule der Koranauslegung. Die Koranexegeten, die dieser Schule angehören, interpretieren einzelne Verse des Korans durch kasf1 (wörtl. Enthüllung, Entdeckung) und ilham (Inspiration). Die Bedeutung dieser Verse wurde, nach ihrer Überzeugung, von Gott in ihre Herzen gelegt.