SAFE policy letter
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36
Da Public Private Partnerships (PPPs) nicht den Beschränkungen der deutschen Schuldenbremse unterliegen, können diese der Politik als Mittel dienen, Lasten in die Zukunft zu verschieben, ohne dabei den Verschuldungsgrad zu erhöhen. Der vorliegende Beitrag beschreibt Vor- und Nachteile von PPP-Konstrukten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Alfons Weichenrieder argumentiert, dass bei der Wahl von PPP-Instrumenten die Effizienz der Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen im Vordergrund stehen sollte. Die Budgetregeln könnten so angepasst werden, dass das Motiv der Schuldenverschleierung nicht vordergründig die Wahl von PPP-Konstrukten bestimmt.
35
A recent proposal by the Financial Stability Board (FSB) suggests a new risk capital buffer for globally operating systemically important financial institutions. The suggested metric, “Total Loss Absorbing Capacity“ (TLAC), is composed of Tier-1 capital and loss absorbing debt. In a crisis situation, “bail-in-able” debt is to be written down or converted into equity. Jan Krahnen argues that the credibility of bail-in, in the case of systemically important financial institutions, hinges crucially on the design of TLAC and the requirements that will be placed on loss absorbing “bail-in-able” debt.The fear of direct systemic consequences through bail-in could be overcome, if a holding ban were placed on the “bail-in-bonds” of financial institutions. The holding ban would stipulate that these bonds cannot be held by other institutions within the banking sector.
34
Das Financial Stability Board (FSB) schlägt zur Lösung des "too big to fail"-Problems einen neuen Risikokapital-Puffer für global tätige systemrelevante Banken vor. Die Kennzahl „Total Loss Absorbing Capacity“ (TLAC), setzt sich zusammen aus hartem Kernkapital und verlustabsorbierendem Fremdkapital. Das verlustabsorbierende, also bail-in-fähige Fremdkapital soll vor anderen Positionen der Passivseite einer Bank in einer Krisensituation vorrangig haften oder aber in Eigenkapital umgewandelt werden. Jan Krahnen argumentiert, dass es für eine glaubhafte Verringerung des "too big to fail"-Problems auf die Anforderungen an das verlustabsorbierende Fremdkapital ankommt. Dass die Aufsicht die Halter von Bail-in Anleihen im Verlustfall tatsächlich einem Bail-in unterzieht ist vor allem nur dann glaubwürdig, wennn andere Banken nicht die Halter solcher Anleihen sind.
33
Can a tightening of the bank resolution regime lead to more prudent bank behavior? This policy paper reviews arguments for why this could be the case and presents evidence linking changes in bank resolution regimes with bank risk-taking. The authors find that the tightening of bank resolution in the U.S. (i.e., the introduction of the Orderly Liquidation Authority) significantly decreased overall risk-taking of the most affected banks. This effect, however, does not hold for the largest and most systemically important banks – too-big-to-fail seems to be unresolved. Building on the insights from the U.S. experience, the authors derive principles for effective resolution regimes and evaluate the emerging resolution regime for Europe.
32
The European Central Bank (ECB) has finalized its comprehensive assessment of the solvency of the largest banks in the euro area and on October 26 disclosed the results of this assessment. In the present paper, Acharya and Steffen compare the outcomes of the ECB's assessment to their own benchmark stress tests conducted for 39 publically listed financial institutions that are also included in the ECB's regulatory review. The authors identify a negative correlation between their benchmark estimates for capital shortfalls and the regulatory capital shortfall, but a positive correlation between their benchmark estimates for losses under stress both in the banking book and in the trading book. They conclude that the regulatory stress test outcomes are potentially heavily affected by discretion of national regulators in measuring what is capital, and especially the use of risk-weighted assets in calculating the prudential capital requirement.
31
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
30
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
29
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
28
Im Schatten der Lowflation
(2014)
Im Jahr 2013 betrug der Anstieg des harmonisierten Konsumentenpreisindex im Euroraum 1,4 %. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik der EZB überrascht diese Entwicklung. Alfons Weichenrieder erläutert wie der starke strukturelle Anpassungsbedarf in den meisten Euroländern von höheren Inflationsunterschieden profitieren könnte. Er weist auf die Gefahren einer längeren Niedrigzinsphase für Banken, Lebensversicherung und die Reduzierung der Staatsschulden hin. Da die traditionellen geldpolitischen Mittel weitgehend ausgereizt sind, wird die quantitative Lockerung als Instrument zur Bekämpfung einer Deflation nicht mehr ausgeschlossen. Im Falle eines Ankaufprogrammes wird es auf einen glaubwürdigem Regelrahmen ankommen.
27
One of the motivations for establishing a European banking union was the desire to break the ties with between national regulators and domestic financial institutions in order to prevent regulatory capture. However, supervisory authority over the financial sector at the national level can also have valuable public benefits. The aim of this policy letter is to detail these public benefits in order to counter discussions that focus only on conflicts of interest. It is informed by an analysis of how financial institutions interacted with policy-makers in the design of national bank rescue schemes in response to the banking crisis of 2008. Using this information, it discusses the possible benefits of close cooperation between financial institutions and regulators and analyzes these in the wake of a European banking union.