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In der DDR waren die Luftbilder streng verschlossene Heiligtümer der Staatshüter. Nur wenigen Naturschutzmitarbeitern im Osten Deutschlands war es vergönnt, sie in die Hand zu bekommen und mit ihnen zu arbeiten. Diese wenigen Berührungsmomente genügten aber bereits, um zu wissen, dass die Verfügbarkeit von Luftbildern für die praktische Naturschutzarbeit von nahezu unermesslichem Wert ist. Bieten sie doch die Möglichkeit, schnell Einblicke in Geländestrukturen zu gewinnen, exakte Abgrenzungen insbesondere schwer begehbarer Landschaftsteile vornehmen und vielfältige Kartierarbeiten ausführen zu können.
Eine Folge der Entspannung des Ost-West-Konfliktes ist die drastische Veränderung des Streitkräftepotentials der NATO-Staaten und der Mitgliedsstaaten des aufgelösten Warschauer Paktes. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet das einerseits die deutliche Verringerung der Stärke der Bundeswehr einschließlich der von ihr übernommenen Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR und andererseits den teilweisen Abzug der Streitkräfte der Alliierten und den vollständigen Abzug der ehemaligen Roten Armee der aufgelösten Sowjetunfon (Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte ...). Verbunden mit diesen Veränderungen ist die Frage der Nutzung/Nachnutzung der freiwerdenden militärischen Liegenschaften. In Sachsen-Anhalt betrifft das allein über 70000 ha Fläche in fast 300 Liegenschaften der jetzigen GUS.
Der § 49 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt die Naturschutzbehörden zur Bestellung von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten. Diese sind insbesondere im Auftrag der unteren Naturschutzbehörden für die Landkreise und kreisfreien Städte tätig. Sie setzen mit ihrer Arbeit die bis 1990 von Kreisnaturschutzbeauftragten wahrgenommenen Aufgaben fort. Naturschutzbeauftragte sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Naturschutzbehörden im Außendienst und verfügen in Verbindung mit einem auf sie ausgestellten Dienstausweis über besondere Befugnisse.