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Plenarvortrag Weltkongress der Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie, 24.-29. Mai, Granada 2005. S.a. die deutsche Fassung: "Die anonyme Matrix: Menschenrechtsverletzungen durch "private" transnationale Akteure". Spanische Fassung: Sociedad global, justicia fragmentada: sobre la violatión de los derechos humanos por actores transnacionales 'privados'. In: Manuel Escamilla and Modesto Saavedra (eds.), Law and Justice in a global society, International Association for philosophy of law and social philosophy, Granada 2005, S. 547-562 und in "Anales de öa Catedra Francisco Suarez 2005". S.a. Teubner, Gunther: Globalized Justice - Fragmented Justice. Human Rights Violations by "Private" Transnational Actors
Robotic gesture recognition
(1998)
Robots of the future should communicate with humans in a natural way. We are especially interested in vision-based gesture interfaces. In the context of robotics several constraints exist, which make the task of gesture recognition particularly challenging. We discuss these constraints and report on progress being made in our lab in the development of techniques for building robust gesture interfaces which can handle these constraints. In an example application, the techniques are shown to be easily combined to build a gesture interface for a real robot grasping objects on a table in front of it.
The binding problem is regarded as one of today's key questions about brain function. Several solutions have been proposed, yet the issue is still controversial. The goal of this article is twofold. Firstly, we propose a new experimental paradigm requiring feature binding, the "delayed binding response task". Secondly, we propose a binding mechanism employing fast reversible synaptic plasticity to express the binding between concepts. We discuss the experimental predictions of our model for the delayed binding response task.
Dt. Fassung: Der Umgang mit Rechtsparadoxien: Derrida, Luhmann, Wiethölter. In: Christian Joerges und Gunther Teubner (Hg.) Rechtsverfassungsrecht: Recht-Fertigungen zwischen Sozialtheorie und Privatrechtsdogmatik. Nomos, Baden-Baden 2003, 249-272.
Englische Fassung: Legal Irritants: Good Faith in British Law Or How Unifying Law Ends Up in New Differences, Modern Law Review 61, 1998, 11-32 und in: Francis Snyder (Hg.) The Europeanisation of Law: The Legal Effects of European Integration. Hart, Oxford 2000, 243-267 und in Peter Hall und David Soskice (Hg.) Varieties of Capitalism: The Institutional Foundations of Comparative Advantage. Oxford, Oxford University Press 2001, 417- 441. Portugiesische Fassung: Irritacoes jurídicas: para a co-evolucao de normas jurídicas e regimes de producao. In: Gunther Teubner, Direito, Sistema, Policontexturalidade, Editora Unimep, Piracicaba Sao Paolo, Brasil 2005, 153-188.
s.a.: Das Recht hybrider Netzwerke. Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht 165, 2001, 550-575.. Italienische Fassung: Diritti ibridi: la costituzionalizzazione delle reti private di governance. In: Gunther Teubner, Costituzionalismo societario. Armando, Roma 2004 (im Erscheinen).
Deutsche Fassung: Rechtsentfremdungen: Zum gesellschaftlichen Mehrwert des zwölften Kamels. Zeitschrift für Rechtssoziologie 21, 2000, 189-215 und in Gunther Teubner (Hg.) Die Rückgabe des zwölften Kamels: Niklas Luhmann in der Diskussion über Gerechtigkeit. Lucius & Lucius, Stuttgart 2000, 189-215. Französische Fassung: Les multiples aliénations du droit : Sur la plus-value sociale du douzième chameau. Droit et Société 47, 2001, 75-100. Polnische Fassung: Sprawiedliwosc alienujaca : O dodatkowej wartosci dwunastego wielblada. Ius et Lex 1, 2002, 109-132. Italienische Fassung: Le molteplici alienazioni del diritto : Sul plusvalore sociale del dodicesimo camello. In: Annamaria Rufino und Gunther Teubner, Il diritto possibile: Funzioni e prospettive del medium giuridico. Guerini, Milano, 2005, 93-130.
Englische Fassung: Substantive and Reflexive Elements in Modern Law. (EUI Working Paper 1982/14). Law and Society Review 17, 1983, 239-285 und in: Kahei Rokumoto (Hg.) Sociological Theories of Law. Dartmouth, Aldershot 1994, 415-462. Neuabdruck in: Carroll Seron, The Law and Society Canon, Ashgate, Aldershot 2005 (im Erscheinen). Französische Fassung: Eléments 'substantifs' et 'réflexifs' dans le droit moderne. L'Interdit. Revue de Psychanalyse Institutionelle, 1984, 129-132, und Droit et réflexivité: une perspective comparative sur des modèles d'évolution juridique in: Gunther Teubner, Droit et réflexivité. Librairie générale de droit et de jurisprudence, Paris 1994, 3-50. Dänische Fassung: Refleksiv Ret: Udviklingsmodeller i sammenlignende perspektiv. In: Asmund Born, Nils Bredsdorff, Leif Hansen and Finn Hansson (Hg.) Refleksiv Ret. Publication Series of the Institut for Organisation og Arbeidssociologi. Nytfrasamfundsvidenskaberne, Kopenhagen 1988, 21-79.
Englische Fassung: How the Law Thinks: Toward a Constructivist Epistemology of Law. Law and Society Review 23, 1989, 727-757, und in: Wolfgang Krohn, Günter Küppers und Helga Nowotny (Hg.) Self-Organization: Portrait of a Scientific Revolution. Sociology of the Sciences: A Yearbook, Bd. XIV. Kluwer, Boston, 1990, 87-113 und in: M.D.A. Freeman (Hg.) Lloyd's Introduction to Jurisprudence 6. Aufl. Sweet & Maxwell, London 1995, 636-654. Französische Fassung: Pour une épistémologie constructiviste du droit. In Gunther Teubner, Droit et réflexivité. Librairie générale de droit et de jurisprudence, Paris 1994, 171-204. Veränderte Fassung in: Annales: Economies, Sociétés, Civilisations 1992, Paris, 1149-1169. Italienische Fassung: Il diritto come soggetto epistemico: Per una epistemologie giuridica "costruttivista," Rivista critica del diritto privato 8, 1990, 287-326.
Das Prinzip Global Governance könnte man wie folgt formulieren: Auf dem Weg zur Lösung der drängenden Probleme der Weltgesellschaft ist jedes Mittel recht, sofern es zu einer effektiven und legitimen Regelung von Sachfragen beitragen kann. Wenn Global Governance auf das Zusammenwirken von internationalen Organisationen, transnationalen Unternehmen und Zivilgesellschaft durch Erarbeitung von globalen Standards (Principles, Guidelines, Codes of Conduct) und deren Umsetzung im Wege der von einer Weltöffentlichkeit kontrollierten Selbstbindung setzt, so kommt darin auch der Unmut der Beteiligten über den Zustand internationaler Verrechtlichung zum Ausdruck. Transnationales Regieren als Alternative bedient sich vornehmlich informeller Steuerungsformen, deren Einsatz zwangsläufig die Frage nach der Effektivität und Legitimität von Global Governance auslöst. Täuschen gesellschaftlich nicht ausreichend legitimierte mächtige Akteure mit der Selbstbindung an Soft-Law nicht bloß Aktivität vor, um eine formal verbindliche internationale Verrechtlichung zu verhindern? So könnte man in Erinnerung an nationale Debatten zum Dauerthema "Selbstregulierung vs. staatliche Regulierung" fragen. In Abwesenheit eines Weltstaates fällt die Gewichtung der Argumente auf globaler Ebene freilich anders aus, da Selbstregulierung besser als gar keine Regulierung ist. Es bleibt aber die Frage, ob das Ergebnis von transnationalem Regieren immer nur in "unverbindlichem" und deshalb "ineffektivem" Soft-Law bestehen muss, oder ob auch nichtstaatliche Akteure in der Lage sind, funktionale Äquivalente zum staatlichen Recht ("Hard Code") zu produzieren. Gibt es also ein "selbst geschaffenes Recht der globalen Zivilgesellschaft" (Teubner 2000; Calliess 2003)? Am Beispiel der Lex Mercatoria, dem transnationalen Recht der grenzüberschreitenden Handelsverträge, soll im Folgenden gezeigt werden, unter welchen Bedingungen private Selbstregulierung auf globaler Ebene nicht nur effektiv, sondern auch legitim sein kann. In einem ersten Schritt wird die Problemlage erläutert, vor deren Hintergrund sich die Entstehung der Lex Mercatoria als Reaktion auf ein Versagen des nationalen und internationalen Rechts der grenzüberschreitenden Handelsverträge verstehen lässt. Sodann wird analysiert, wie in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Zusammenwirken von Spruchpraxis, Privatkodifikationen und kommunikativer Vernetzung über Internet-Datenbanken "Hard Code" entsteht, um schließlich Rückschlüsse auf den Grad der Verrechtlichung und Konstitutionalisierung der Lex Mercatoria zu ziehen.
"Allgemeines Allgemeinrecht (nicht nur) als Privatrecht", "Rechtsverfassungsrecht", und "prozedurales Recht" als Ermöglichung und Verwirklichung der “autonomen Wahrnehmung von Eigen-Interessen zugleich als/für Allgemein-(Fremd-)Interesse“, als "Zulassung von/ Einlassung auf Autonomien unter vorbehaltenen Kontrollen", als "Freiheit unter Auflagen". Diese Begriffe verweisen auf ein zentrales Anliegen in Rudolf Wiethölters Rechtstheorie, i.e. das "bürgerlich wie antibürgerlich unerledigte nachfeudalistische Sachprojekt Reziprozität". Man kann dieses Anliegen auch in die Frage kleiden, ob und wie Kants Projekt der Suche nach einem allgemeinen Prinzip, nach dem die Freiheit des einen mit der gleichen Freiheit aller anderen übereinstimmt, unter modernen gesellschaftlichen Bedingungen zu verwirklichen ist. Wiethölters Antwort besteht in vorsichtigen "Skepsis-Verheißungen". Skeptisch bleibt seine Antwort vor allem deshalb, weil er es unternimmt, sich ganz den Herausforderungen der neueren Wissenschafts- und Gesellschaftstheorie auszusetzen, die den alteuropäischen Überbau kantischer Provenienz hoffnungslos dekonstruiert, ja hinweggefegt zu haben scheint. Die "Verheißungen" rühren hingegen von einer nie verleugneten persönlichen Voreingenommenheit für die "kritische Theorie" her, die gegenüber den gesellschaftstheoretischen Konkurrenten der Systemtheorie und der ökonomischen Theorie die Hoffnung auf eine rationale Gesellschaftsintegration nicht grundsätzlich zu verabschieden bereit ist. Das Projekt einer "reflexiven Modernisierung", das Vertreter der kritischen Theorie gegen die Postmoderne in Stellung gebracht haben, verbindet solche Hoffnungen primär mit dem Konzept der "Zivilgesellschaft". Diente die Zivilgesellschaft zunächst dazu, die kritische Theorie unter dem Stichwort der "deliberativen Politik" mit dem demokratischen Verfassungsstaat zu versöhnen, so richten sich die normativen Projektionen im Kontext der gegenwärtigen Globalisierungsdebatte auf eine "Global Civil Society", die in Abwesenheit eines institutionalisierten Weltrechtsstaats den Gedanken an eine "Global Governance" jenseits der nationalen Verfassungsstaaten erträglich machen soll. ...
Das deutsche und europäische Verbrauchervertragsrecht stehen aktuell für eine Tendenz zur Materialisierung des Schuldrechts, i.e. zur Begrenzung der Privatautonomie zugunsten zwingender Vorgaben des nationalen Privatrechts, die auch kollisionsrechtlich gegen eine parteiautonome Rechtswahl abgesichert werden. Während das in der E-Commerce-Richtlinie verankerte Herkunftslandprinzip nicht nur das Wirtschaftsaufsichtsrecht, sondern auch weite Teile des Zivilrechts den Innovationskräften des Systemwettbewerbs öffnet, scheint sich das Verbrauchervertragsrecht aufgrund seines Schutzzweckes als mit innovationsoffenen Regulierungsmodellen inkompatibel zu erweisen. Ist damit auf dem Gebiet des Verbraucherverträge nicht nur der individuelle Wettbewerb der Vertragsklauseln sowie der Klauselwerke (AGB) innerhalb einer staatlichen Privatrechtsordnung, sondern auch der institutionelle Wettbewerb zwischen den Verbraucherschutzmodellen der verschiedenen staatlichen Privatrechtsordnungen ausgeschlossen, so verbleibt als potentieller Innovationsspeicher nur der Raum der gesellschaftlichen Selbstregulierung jenseits des (staatlichen) Rechts. Vor diesem Hintergrund wird im folgenden untersucht, ob und inwieweit sich aufgrund der spezifischen Charakteristika der Internetkommunikation im Bereich des globalen E-Commerce eine Verdichtung von Phänomenen der privaten Normsetzung und der sozialen Selbstregulierung beobachten lässt, die als Emergenz eines transnationalen Verbrauchervertragsrecht interpretiert werden kann. Zunächst sollen einige Phänomene alternativer Verbraucherschutzmechanismen im globalen ECommerce beleuchtet werden, die als Privatisierung des Verbrauchervertragsrechts interpretiert werden können (B.), um sodann Ansätzen zu einer Konstitutionalisierung des transnationalen Verbrauchervertragsrechts nachzugehen, die auf eine Zivilisierung dieser Privatregimes gerichtet sind (C.). Schließlich wird ein Ausblick auf potentielle Ziele und Methoden einer innovationsoffenen Regulierung des Wettbewerbs transnationaler Verbraucherschutzregimes gegeben, die im Kern auf einen prozeduralen Rechtsverbraucherschutz hinauslaufen (D.).
Seit der Entstehung des modernen Territorialstaats mit seinem Souveränitätsanspruch und dessen Zivilisierung durch die aufklärerische Theorie vom demokratischen Rechtsstaat sind wir es gewohnt, Recht und Staat als notwendige Einheit zu betrachten. Einerseits soll der Staat Rechtsstaat sein, d.h. politische Machtausübung ist nur in den Formen des Rechts und unter Beachtung von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes zulässig. Ein eigenständiger Wirk- und Zuständigkeitsbereich der Politik in Form justizfreier Hoheitsakte oder besonderer Gewaltverhältnisse wird negiert. Andererseits ist Recht aber auch nur noch als "Staatsrecht", d.h. als staatlich gesetztes oder zumindest staatlich anerkanntes Recht denkbar. Autonomie im wörtlichen Sinne von Selbstgesetzgebung verblasst angesichts der Dominanz der in der Volkssouveränität verankerten Herrschaft des Gesetzes, so dass privatautonome Rechtsgestaltung durch Verträge von der Rechtsquellenlehre als irrelevant ausgeblendet und sozialautonome Normsetzung in Vereinen und Verbänden nurmehr als derivative, vom Staat abgeleitete Autonomie erklärbar wird. Im Außenverhältnis ist die Souveränität der Nationalstaaten durch das völkerrechtliche [S.62] Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung in innere Angelegenheiten gesichert und gleichzeitig durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. Mit Ausnahme des politisch wenig brisanten Privatrechts, das – allerdings nur unter Vorbehalt des ordre public – im Rahmen des (nationalen) internationalen Privatrechts berücksichtigt wird, findet eine gegenseitige Anerkennung ausländischer Rechtsakte nicht statt. Internationales Recht ist nur als Völkervertragsrecht denkbar, welches im Innenverhältnis des Nationalstaates zu seinen Bürgern freilich nur als national umgesetztes Recht Wirkung entfaltet. Das so beschriebene Rechts-Staats-Konzept steht und fällt mit der Möglichkeit wirksamer Grenzziehung. Staatsgrenzen werden deshalb als quasi naturwüchsige (Berge, Flüsse, Küste) angelegt oder mit größter Sorgfalt künstlich materialisiert (Schlagbäume, Zollhäuser). Die symbolische Bedeutung der Visibilisierung von Grenzen kommt nicht zuletzt in der emotionalen Kraft zum Ausdruck, die durch deren Beseitigung – etwa durch Niederreißen von Schlagbäumen in der frühen Phase des europäischen Einigungsprozesses oder beim Fall der Berliner Mauer am Brandenburger Tor – entfesselt wird. Die Abschaffung von Grenzen bildet jedoch den Ausnahmefall und geht regelmäßig mit der Schaffung einer neuen, größeren (vereinigtes Deutschland) oder kleineren (Aufspaltung von Jugoslawien) Territorialgewalt mit Souveränitätsanspruch einher.
Die Zukunft der Privatautonomie : zur neueren Entwicklung eines gemeineuropäischen Rechtsprinzips
(2001)
Der elektronische Handel wird die Wirtschaft tiefgreifend verändern: insoweit herrscht weitgehend Einigkeit. Welche konkreten Auswirkungen sich aus der Etablierung eines elektronischen Weltmarktplatzes für die Handels- und Wettbewerbsstrukturen ergeben werden, ist hingegen unklar. Gegenwärtig konkurrieren zwei unterschiedliche Visionen: Nach einer Ansicht wird die Welt zwar etwas virtueller und vor allem effizienter, im übrigen bleibt aber alles wie es ist. Die Aufregung um die New Economy ist danach völlig übertrieben, in einer anstehenden Konsolidierungsphase werden die meisten Internet-Start-Ups vom Markt verschwinden oder von den großen etablierten Unternehmen übernommen. Wenige Global Player werden die elektronischen Weltmärkte unter sich aufteilen, wobei diese jeweils über regionale Tochterunternehmen tätig werden. Für kleine Unternehmen verbleiben allenfalls Marktnischen. Die Gegenvision beschreibt den elektronischen Handel als Welt des vollständigen Wettbewerbs. Marktzutrittsschranken werden durch das Internet weitgehend beseitigt, so dass auch kleine Unternehmen mit minimalen Investitionen Zugang zum Weltmarkt erlangen können. Standort und Größe eines Unternehmens verlieren an Bedeutung, während Flexibilität, Innovationskraft und Schnelligkeit zu alles entscheidenden Faktoren werden. Zwischen einer auf hoher Markttransparenz beruhenden neuen Verbrauchersouveränität und einem verschärften internationalen Standortwettbewerb werden den "mice" gegenüber den "elephants" die besseren Chancen eingeräumt. Wenn einem die zweite Vision aus wettbewerbspolitischer Sicht auch sympathischer erscheinen mag, so liegt die Wahrheit doch wahrscheinlich – wie so häufig – irgendwo in der Mitte (Klodt, 2001). Der elektronische Handel birgt spezifische Herausforderungen an die Rechts- und Wirtschaftspolitik. So haben die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die wirksame elektronische Vertragsschlüsse ermöglichen und gleichzeitig die Rechte des Verbrauchers sichern sollen (Hübner, 2001).1 Die Politik stößt allerdings auf Grenzen, wo es um inhärent globale Probleme geht (Schäfer, 1999; Engel, 2000). Wo etwa soll der institutionelle Rahmen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel herkommen und wer tritt den Beherrschern der elektronischen Weltmärkte entgegen? Diesen Fragen an eine als interdisziplinäre Institutionentheorie verstandene Rechts- und Wirtschaftstheorie, die im Zweifelsfalle auch ohne Staat und Politik auskommen muss, wird im folgenden nachgegangen.
Im Rahmen der Diskussion des globalen bzw. regionalen Klimawandels sind, neben Extremereignissen, Langfristtrends von besonderem Interesse. Doch erfordert die ausgeprägte Klimavariabilität in Zeit und Raum spezielle regionale Detailuntersuchungen. Daher wird hier eine solche Analyse für Deutschland und die Klimaelemente bodennahe Lufttemperatur sowie Niederschlag vorgestellt, mit besonderem Blick auf die jahreszeitlichen/monatlichen Besonderheiten der Trends in ausgewählten Zeitintervallen zwischen 1891 und 2000. Am auffälligsten ist dabei die sich verstärkende winterliche Temperatur- und Niederschlagszunahme, während im Sommer, unter ebenfalls Erwärmung, eine Trendwende von abnehmendem zu in den letzten Dekaden zunehmendem Niederschlag eingetreten ist.
Die im Industriezeitalter und im globalen Mittel beobachtete Erwärmung der unteren Atmosphäre zeigt ausgeprägte regional-jahreszeitliche Besonderheiten (IPCC 2001, SCHÖNWIESE 2003, 2004). Dies gilt in noch höherem Maß für den Niederschlag (vgl. Kap. 3.1.2 und 3.1.8). Die Vermutung, dass eine solche Erwärmung zu einer Intensivierung des hydrologischen Zyklus führt, was im Prinzip zunächst richtig ist (vgl. Kap. 3.1.2), erweist sich jedoch als viel zu simpel, wenn daraus einfach auf eine generelle Niederschlagszunahme geschlossen wird. Dies gilt sogar innerhalb einer so kleinen Region wie Deutschland. Denn obwohl Deutschland im Mittel überproportional an der »globalen« Erwärmung teilnimmt (SCHÖNWIESE 2003, 2004), zeigen die Langzeitänderungen des Niederschlages im Detail ganz unterschiedliche Charakteristika. Dabei kann die hier vorgestellte Beschreibung der in Deutschland beobachteten Niederschlagtrends subregional noch wesentlich verfeinert werden, vgl. z.B. Analyse für Sachsen (FRANKE et al. 2004), da der Niederschlag eine nur geringe räumliche Repräsentanz aufweist (SCHÖNWIESE & RAPP 1997). Zeitliche Änderungen von Klimaelementen lassen sich nun in ganz unterschiedlicher Weise betrachten. Am meisten verbreitet sind lineare Trendberechnungen, wie sie auch einem Teil der hier vorliegenden Studie zugrunde liegen. Es können aber auch Trends anderer statistischer Kenngrößen als des Mittelwertes von Interesse sein, z.B. der Varianz. Häufigkeitsverteilungen, die in normierter Form Wahrscheinlichkeitsdichtefunktionen heißen, erlauben die Bestimmung solcher Kenngrößen in Form der Verteilungsparameter. Wird unter Nutzung geeigneter Verteilungen (z.B. Normal- oder Gumbelverteilung, vgl. unten Abb. 3.1.6-4) eine statistische Modellierung der jeweils betrachteten klimatologischen Zeitreihe vorgenommen, werden Aussagen über die Unter- bzw. Überschreitungswahrscheinlichkeiten bestimmter Schwellenwerte möglich, in verallgemeinerter Form für beliebige Schwellen und Zeiten (TRÖMEL 2004). Da dieser extremwertorientierte Aspekt von großer Wichtigkeit ist, soll auch ihm hier nachgegangen werden (vgl. alternativ Kap. 3.1.7 und 3.1.10). Die im Folgenden verwendeten Daten sind jeweils Monatssummen des Niederschlages 1901–2000 an 132 Stationen in Deutschland (teilweise unter Einbezug einiger Stationen in den angrenzenden Ländern), einschließlich der daraus abgeleiteten Flächenmittelwerte (sog. Rasterdaten; Quelle: Deutscher Wetterdienst, siehe u.a. MÜLLER-WESTERMEIER 2002; vgl. weiterhin RAPP & SCHÖNWIESE 1996, dort auch Hinweise zur Homogenitätsprüfung, sowie RAPP 2000).
Hervorgegangen ursprünglich aus der Ratsbibliothek und der Bibliothek des Barfüßerklosters, ist die spätere Entwicklung der Bibliothek eng verbunden mit der bürgerlich-demokratischen Geschichte Deutschlands vom Zeitalter der Französischen Revolution bis zur Errichtung des Zweiten Kaiserreichs. Die Frankfurter Bibliothek ist die Bürgerliche unter Adligen: In ihrer 500-jährigen Geschichte war sie nie Adelsbibliothek, nie Hofbibliothek, als Bibliothek einer ehemals reichsunmittelbaren freien Stadt repräsentiert sie vor allem das historische Erbe der stadtbürgerlichen Kultur des Reiches. ...
Die Senckenbergische Bibliothek hat ihren Ursprung in der Stiftung des Frankfurter Stadtarztes Johann Christian Senckenberg (1707–1772) von 1763. Senckenberg investierte während seines Lebens einen erheblichen Anteil seines Einkommens in den Aufbau seiner Privatbibliothek. So kaufte er alle wesentlichen Neuerscheinungen seiner Zeit und erwarb auch viele ältere Werke antiquarisch. Gegen Ende seines Lebens umfasste seine Bibliothek etwa 10.000 Bände. Diese Bibliothek ging an das von ihm gestiftete Senckenbergische Medizinische Institut. Schon bald nach seinem Tod wurde ein großer Teil der nicht-medizinischen Literatur versteigert. Der medizinische Bestand wurde in der Folgezeit stark erweitert. ...
Bestandserhaltung
(2004)
Das kulturelle Gedächtnis ist bedroht. Rund 60 Millionen Bücher stehen in den deutschen Bibliotheken vor dem endgültigen Aus, sofern sie nicht, und möglichst in absehbarer Zeit, einer restauratorischen Behandlung zugeführt werden können. Auch in Hessen haben die Bibliotheken die Gefahr erkannt, Abhilfe ist technisch möglich, aber teuer. Das zur Lösung anstehende Problem ist grundsätzlich in der Voraussetzung begründet, dass alle in der Buchgeschichte bisher genutzten Informationsträger und vorzüglich solche aus organischem Material prinzipiell dem physischen Verfall ausgesetzt sind. Insbesondere beim Papier sind dabei besondere Substanzen von Bedeutung. Die seit Beginn der Industrialisierung bis in die Gegenwart hinein weit überwiegende Herstellungsweise von Papier unter starker Verwendung von Holzstoff hinterlässt im Produkt Substanzen von realem oder potentiellem Säurecharakter, die unter der Einwirkung von Licht und Wärme einen progressiven Abbau bewirken. Weiter verstärkt wird das Problem durch Bestandteile, die das Papier und andere Buchmaterialien aus der verschmutzten Luft aufnehmen. Ein dritter Faktor ist die mechanische Energie aus der im Lauf gerade der letzten Jahrzehnte erheblich verstärkten Benutzung in herkömmlichen und neuen Formen, so etwa bei der Fernleihe und den damit verbundenen Kopiervorgängen. ...
S.a. Englische Fassung: Economics of Gift - Positivity of Justice: The Mutual Paranoia of Jacques Derrida and Niklas Luhmann. Theory, Culture and Society 18, 2001, 29-47. Italienische Fassung: Economia del dono, positività della giustizia: la reciproca paranoia di Jacques Derrida e Niklas Luhmann. Sociologia e politiche sociali 6, 2003, 113-130. Portugiesische Fassung: Economia da dádiva ? posividade da rustica; ?assombracao?? mutua entre sistema e différance. In: Gunther Teubner, Direito, Sistema, Policontexturalidade, Editora Unimep, Piracicaba Sao Paolo, Brasil 2005, 55-78.
Der Begriff Eurocomprehension steht für Europäische Interkomprehension in den drei großen Sprachengruppen Europas, der romanischen, slawischen und germanischen. Es geht der Eurocomprehension darum, unter EU-konformen sprachpolitischen Zielsetzungen Mehrsprachigkeit über den Einstieg in rezeptive Kompetenzen modularisiert zu erreichen. Dabei liefert die linguistische Interkomprehensionsforschung die interlingualen Transferbasen zur kognitiven Nutzung von Verwandtschaftsbeziehungen in Sprachgruppen, die eine Mehrsprachigkeitsdidaktik umsetzt. ...
Für Romanisten ist Interkomprehension seit der Begründung ihrer Disziplin ein Anliegen, für romanischsprachige Menschen ist sie meist ein persönliches Erlebnis der partiellen Entdeckung, vor 1500 Jahren war sie alltägliche Realität. Es geht um die Fähigkeit, in einer Gruppe von Sprachen, die einen gemeinsamen Ursprung haben, kommunizieren zu können.
Läßt man die Problematik der bei dieser Aussage verwendeten Ausdrücke außer Betracht und schränkt den Blickwinkel auf die Gruppe der romanischen Sprachen ein, so lassen sich eine Reihe von Aussagen über Interkomprehension machen.
Daß zwischen dem sechsten und achten Jahrhundert, also während der protoromanischen Phase, Interkomprehension zwischen entfernten Gegenden des niedergegangen Imperium Romanum möglich war, ist unstrittig, freilich gab es keine außersprachlichen Gründe, die das Faktum Interkomprehension in den Vordergrund hätten rücken können. Die einzig übriggebliebene Zentralmacht Kirche benutzte ihr eigenes Latein. ...
"Eurocomprehension" is the term used to describe European intercomprehension in Europe’s three major language families, the Romance, the Slavic and the Germanic. The aim of eurocomprehension is to achieve multilingualism conforming to EU language policy goals through the entry-point of receptive competence in a modular structure. Linguistic intercomprehension research forms the transfer bases for the cognitive use of relations between the language groups which didactics of multilingualism implement. ...
Das Neldophon gehört mittlerweile zum internationalen Wortschatz Europas. Neldophonieren ist heute alltägliche Praxis. Die Globalisierung des ausgehenden zweiten Jahrtausends setzt die Entwicklung der Neldophonie voraus, um idealtypisch in naher Zukunft von jedem Punkt der Erde aus mit jedem beliebigen anderen Punkt in neldophonischer Verbindung zu sein. Eurosemantische Gemeinsamkeiten des Neldophonierens und die außersprachliche Partizipiation an der entsprechenden Technologie erleichterten die Akzeptanz des Terminus in den romanischen (und anderen) Sprachen Europas und der Welt trotz des Unikalmorphems Neldo-(vergleichbar mit Him- und Brom- in Him-, bzw. Brombeere) in Verbindung mit dem ansonsten global in verschiedenen Graphien verbreiteten Restmorphem -phon. Wörter haben ihre Geschichte. Der Ausdruck läßt sich auf seinen etymologischen Entstehungsort, den Congrés Europeu sobre Planificació Lingüística (Barcelona 9.-10. November 1995) zurückführen, andem auch der Gründer der FFM teilnahm. Offensichtlich wurde der Terminus hier in internationaler Umgebung erstmalig geprägt und sogleich panromanisch umgesetzt. Die barceloniner Gastgeber sprachen von neldòfon, während hingegen die wenigen Hispanophonen neldófono bevorzugten. Das Verbum neldofonar ist in der Zwischenzeit auch im Portugiesischen belegt, die Académie française wird sich kaum einer Äußerung enthalten können, ob neldophoner oder neldofoner (da offensichtlich im katalanischen Sprachbereich entstanden) die normgerechte Graphie repräsentiere, während Italien den europäischen Neologismus seit dem Herbst 1995 bereits kennt (chiamami più tardi al neldefono) und - zu Recht? - das etymologische ius primi loci beansprucht. In Rumänien erhielt das Verb eine systemimanente Stammerweiterung (Petre neldofoneazã mult) seit 1996. Nach zuverlässigen Quellen (Jernudd 1995) trat der Terminus Ende 1995 in seiner englischen Variante in Honkong in Kontakt mit dem Kantonesischen. Sein Überleben scheint jedoch hier (nach 1997) insbesondere wegen der phonologischen Problematik des liquiden Auslauts der Silbe nel- und diverser noch zu erwartender sprachpolitischer Konflikte nicht gesichert. Da die europäischen Neldophone in USA noch nicht funktionieren, ist eine gewisse Skepsis für den terminologischen Siegeszug der Neldophonie im Amerikanischen Englisch nicht unangebracht. ...
Le concept d’eurocompréhension signifie intercompréhension dans les trois grands groupes linguistiques européens, à savoir les langues romanes, slaves et germaniques. Il s’agit, en respectant les objectifs1 de la politique linguistique de l’Union Européenne, de parvenir de façon modulaire au plurilinguisme par le biais de compétences réceptives. Dans ce cadre, les recherches linguistiques effectuées sur l’intercompréhension fournissent les bases de transfert interlangues pour l’exploitation cognitive de la parenté entre les langues des groupes différents. ...
s.a. Deutsche Fassung: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Beiheft 65, 1996, 199-220. Italienische Fassung: Altera pars audiatur: Il diritto nella collisione dei discorsi. In: Gunther Teubner, Diritto policontesturale: Prospettive giuridiche della pluralizzazione dei mondi sociali. La città del sole, Neapel 1999, 27-70. Französische Fassung: Altera pars audiatur: le droit dans la collision des discours. Droit et Société 35, 1997, 99-123. Portugiesische Fassung: Altera pars audiatur: o direito na colisao de disursos. In: J.A. Lindgren Alves, Gunther Teubner, Joaquim Leonel de Rezende Alvim, Dorothe Susanne Rüdiger, Direito e Cidadania na Pos-Modernidade. Editora Unimep, Piracicaba, Brasilia 2002; 93-129.
Englische Fassung: Altera pars audiatur: Law in the Collision of Discourses. In: Richard Rawlings (Hg.) Law, Society and Economy. Oxford University Press, Oxford 1997, 150-176. Italienische Fassung: Altera pars audiatur: Il diritto nella collisione dei discorsi. In: Gunther Teubner, Diritto policontesturale: Prospettive giuridiche della pluralizzazione dei mondi sociali. La città del sole, Neapel 1999, 27-70. Französische Fassung: Altera pars audiatur: le droit dans la collision des discours. Droit et Société 35, 1997, 99-123. Portugiesische Fassung: Altera pars audiatur: o direito na colisao de disursos. In: J.A. Lindgren Alves, Gunther Teubner, Joaquim Leonel de Rezende Alvim, Dorothe Susanne Rüdiger, Direito e Cidadania na Pos-Modernidade. Editora Unimep, Piracicaba, Brasilia 2002; 93-129.
We introduce novel security proofs that use combinatorial counting arguments rather than reductions to the discrete logarithm or to the Diffie-Hellman problem. Our security results are sharp and clean with no polynomial reduction times involved. We consider a combination of the random oracle model and the generic model. This corresponds to assuming an ideal hash function H given by an oracle and an ideal group of prime order q, where the binary encoding of the group elements is useless for cryptographic attacks In this model, we first show that Schnorr signatures are secure against the one-more signature forgery : A generic adversary performing t generic steps including l sequential interactions with the signer cannot produce l+1 signatures with a better probability than (t 2)/q. We also characterize the different power of sequential and of parallel attacks. Secondly, we prove signed ElGamal encryption is secure against the adaptive chosen ciphertext attack, in which an attacker can arbitrarily use a decryption oracle except for the challenge ciphertext. Moreover, signed ElGamal encryption is secure against the one-more decryption attack: A generic adversary performing t generic steps including l interactions with the decryption oracle cannot distinguish the plaintexts of l + 1 ciphertexts from random strings with a probability exceeding (t 2)/q.
We present an overview of the mathematics underlying the quantum Zeno effect. Classical, functional analytic results are put into perspective and compared with more recent ones. This yields some new insights into mathematical preconditions entailing the Zeno paradox, in particular a simplified proof of Misra's and Sudarshan's theorem. We empahsise the complex-analytic structures associated to the issue of existence of the Zeno dynamics. On grounds of the assembled material, we reason about possible future mathematical developments pertaining to the Zeno paradox and its counterpart, the anti-Zeno paradox, both of which seem to be close to complete characterisations. PACS-Klassifikation: 03.65.Xp, 03.65Db, 05.30.-d, 02.30.T . See the corresponding presentation: Schmidt, Andreas U.: "Zeno Dynamics of von Neumann Algebras" and "Zeno Dynamics in Quantum Statistical Mechanics"
Abraham Lincoln
(1899)